Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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§ 15 Familienrecht / b) Herstellen von Einvernehmen möglich?

Rz. 19 Nach § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB hat das Gericht dem Antrag eines Elternteils auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge stattzugeben, soweit der andere Elternteil zustimmt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht. Das Familiengericht ist also nach dem Gesetzeswort...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 737 Aufgrund des Bestrebens des Gesetzgebers, dem "großen Familiengericht"[1086] weitgehend alle Verfahren zuzuordnen, welche im weitesten Sinne familienrechtliche Rechtsverhältnisse betreffen, wurde in § 266 FamFG ein Auffangtatbestand für alle von den §§ 111 ff. FamFG noch nicht erfassten Verfahren geschaffen. Hieraus folgt umgekehrt aber, dass solche Verfahren, welche...mehr

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§ 35 Eltern und Kinder / C. Haftungsmaßstab und Haftungsbeschränkung

Rz. 8 Entsprechend der im Verhältnis der Ehegatten untereinander geltenden Regelung des § 1359 BGB ist auch für die Haftung der Eltern bei Ausübung der elterlichen Sorge dem Kind gegenüber der Haftungsmaßstab grundsätzlich verändert. Nach § 1664 Abs. 1 BGB haben die Eltern bei Pflichtverletzungen für die Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pfl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.5 Allgemeine Aufsatzliteratur

Rz. 69 Ahrens, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Privatinsolvenzen und Zwangsvollstreckungen, NZI 2020, 345 derselbe, Die notarielle Unterwerfungserklärung: Vollstreckbarkeit, Ordnungsmittelandrohung, Ordnungsmittelfestsetzung, WRP 2017, 1304 derselbe, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung, NJW-Spezial 2009, 43 derselbe, Vollstreckungsbescheid o...mehr

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FF 06/2021, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Stuttgart, Beschl. v. 8.10.2020 – 15 UF 176/20 Die Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ist – jedenfalls in Eilfällen – in denjenigen Fällen angezeigt, in denen ein Auslandsbezug vorliegt und ein Wegzug des aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteils nicht von vorneherein ausgeschlossen ist. OLG Frankfurt/M....mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / d) Anrechnung in Kindschaftssachen

Rz. 120 Ein Anrechnungsproblem kann sich hier wegen der unterschiedlich zu berechnenden Gegenstandswerte ergeben, wenn der Anwalt in einer Kindschaftssache außergerichtlich tätig war und diese dann als Folgesache im Verbund anhängig gemacht wird. Insoweit gilt VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 4 entsprechend. Angerechnet wird nur nach dem Wert der Folgesache, es sei denn, der Wert der vo...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 8. Abrechnungshilfe

Rz. 115 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 13. Aufnahme in den Verbund

Rz. 142 Gerät eine bislang isoliert geführte Familiensache durch Anhängigkeit einer Scheidungssache kraft Gesetzes gem. § 137 Abs. 4 FamFG oder durch Verbindung nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 147 ZPO in den Verbund, so gilt ab dann § 16 Nr. 4. Die Gebühren entstehen ab dann nur einmal aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1, § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG). Für die Zeit bis zur...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Anrechnung bei Beratung und außergerichtlicher Vertretung

Rz. 31 Ist der Anwalt in mehreren Angelegenheiten beratend tätig geworden, so findet eine Anrechnung der Gebühren nach VV 2501 nur insoweit statt, als der weitergehenden Tätigkeit derselbe Gegenstand zugrunde liegt. Im Übrigen hat eine Anrechnung zu unterbleiben. Eine solche Situation kann sich insbesondere in Familiensachen ergeben. Beispiel: Dem Rechtsuchenden war in mehre...mehr

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Anhang zu VV 1003, 1004 / B. Einzelfälle

Rz. 8 – Adhäsionsverfahren Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach VV 1003. Rz. 9 Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen de...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / V. Mehrwertvergleiche außerhalb des Anwendungsbereichs des § 48 Abs. 3

Rz. 196 Auf andere Familiensachen ist die Regelung des § 48 Abs. 3 nicht – auch nicht analog – anwendbar. Sie erstreckt sich daher nicht auf isolierte Familiensachen. Dafür muss gesondert Verfahrenskostenhilfe beantragt und bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet werden. Beispiel: Im Verfahren über die elterliche Sorge, für das Verfahrenskostenhilfe bewilligt ist, einigen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gegenseitiger Vertrag

Rz. 35 Eine Einigungsgebühr entsteht nur dann, wenn zwischen den Parteien ein gegenseitiger Vertrag abgeschlossen wird. Dieser Vertrag muss nicht notwendigerweise mit der Gegenpartei geschlossen werden. Die Einigung kann auch mit einem Dritten geschlossen werden.[13] Dies gilt insbesondere dann, wenn der Dritte kraft vertraglicher oder gesetzlicher Ermächtigung berechtigt is...mehr

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AnwaltKommentar RVG / a) Verschiedene Auffassungen

Rz. 60 Der Begriff der Angelegenheit ist insbesondere bei Beratungshilfe in Familiensachen umstritten. Vertreten wird etwa:mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / a) Gebühren

Rz. 171 Im erstinstanzlichen Verfahren richtet sich die Vergütung in einstweiligen Anordnungsverfahren nach den VV 3100 ff. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr. Rz. 172 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3100 (VV Vorb. 3 Abs. 2). Rz. 173 Soweit die einstweilige Anordnung von Amts wegen ergeht oder auf Antrag des Gegners und der Anwalt nicht mehr ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 2. Mehrvergleich Kindschaftssache

Rz. 49 Soweit der Vergleich eine nicht anhängige Kindschaftssache betrifft, ist auf § 45 FamGKG abzustellen und nicht auf § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG, da diese Wertvorschrift nach dem ausdrücklichen Wortlaut nur dann gilt, wenn die Kindschaftssache Folgesache ist. Das wird sie aber nur durch einen Antrag nach § 137 Abs. 3 FamFG, nicht durch einen bloßen Vergleich. Es würden sich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Prozesskostenhilfe

Rz. 209 Ist dem Mandanten Prozesskostenhilfe bewilligt worden, so erhält der Anwalt auch die Einigungsgebühr aus der Staatskasse (§ 44), allerdings aus den Beträgen des § 49. Soweit die Parteien sich nur über Gegenstände einigen, hinsichtlich deren der Anwalt beigeordnet worden ist, ergeben sich keine Probleme. Rz. 210 Schließen die Parteien dagegen eine Einigung auch über we...mehr

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FF 06/2021, VKH für Vatersc... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller begehrt mit seinem Antrag vom 26.2.2020 Verfahrenskostenhilfe für seinen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft zu dem Kind C. S. [2] Zwischen dem Antragsteller und der Mutter der Beteiligten zu 2 bestand von 1998 bis 1999 eine (intime) Beziehung. In dieser Zeit wurde die Mutter schwanger. Nach der Geburt hat der Antragsteller nach seinem Vor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrere Anträge zum selben Gegenstand

Rz. 13 Eine Wertaddition findet nur dann statt, wenn der anwaltlichen Tätigkeit auch mehrere Gegenstände zugrunde liegen. Auf die Anträge kommt es nicht an. So ist die zufällige Aufteilung eines einheitlichen Streitgegenstands in mehrere Anträge für den Gegenstandswert nicht entscheidend.[4] So findet eine Wertaddition z.B. nicht statt, wenn zum Umgangsrecht verschiedene Ant...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Bezeichnung der Angelegenheit

Rz. 22 In der Kostenrechnung müssen die abgerechneten Angelegenheiten genau bezeichnet werden. Hierzu genügt grundsätzlich die Angabe der Parteien zur Konkretisierung, also "Rechtsstreit A./.B". Sind bei dem Anwalt allerdings mehrere Verfahren derselben Parteien anhängig, was insbesondere in Miet- oder Familiensachen häufig vorkommen wird, so sind weitere Angaben zur Konkret...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 2. Verfahrenswert

Rz. 164 Das FamGKG sieht im Gegensatz zum früheren Recht davon ab, besondere Vorschriften für die jeweiligen einstweiligen Anordnungsverfahren vorzugeben. In einstweiligen Anordnungsverfahren ist daher grundsätzlich vom jeweiligen Wert der Hauptsache auszugehen. Rz. 165 Soweit die einstweilige Anordnung allerdings eine geringere Bedeutung gegenüber der Hauptsache hat, ist von...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Einigungsgebühr in Kindschaftssachen (Abs. 2)

Rz. 12 Die frühere Streitfrage, ob eine Einigung über die elterliche Sorge und das Umgangsrecht möglich ist, hat der Gesetzgeber auch für das gerichtliche Verfahren entschieden (zur außergerichtlichen Einigung siehe VV 1000 Abs. 5 S. 3). In Anm. Abs. 2 ist jetzt ausdrücklich geregelt, dass der Anwalt in Kindschaftssachen auch dann eine Einigungsgebühr erhält, wenn ermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kappungsgrenze für Erstberatung

Rz. 118 Abs. 1 S. 3 letzter Hs. reduziert die übliche Vergütung für ein erstes Beratungsgespräch um weitere 60 EUR. Die einem Verbraucher in Rechnung zu stellende Erstberatungsgebühr darf daher jeweils 190 EUR nicht überschreiten. Damit ist keine Regel-, sondern eine Höchstgebühr für eine erstmalige anwaltliche Beratung bestimmt. Auch dieser Betrag muss mit den Kriterien des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / w) Zwischeneinigung

Rz. 120 Bei sog. Zwischeneinigungen (bisher "Zwischenvergleich"), also Einigungen, die nicht zu einer abschließenden Klärung der Sach- und Rechtslage führen, kommt es auf den Einzelfall an, ob bereits eine Einigung i.S.d. VV 1000 vorliegt. Eine Einigungsgebühr wird dann ausgelöst, wenn durch die Zwischeneinigung zumindest einzelne Streitpunkte oder bestimmte Ungewissheiten zw...mehr

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FF 06/2021, Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder zustande gekommen

Das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt ist am 7.5.2021 zustande gekommen. Die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im BGBl. waren bei Redaktionsschluss noch nicht erfolgt. Das Gesetz wird voraussichtlich zu großen Teilen am 1.7.2021, im Übrigen am 1.1.2022 in Kraft treten. Neben Verschärfungen im Strafrecht sieht das Gesetz auch wichtige Änderu...mehr

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FF 05/2021, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

EGMR, Urt. v. 8.4.021 (Vavřička u.a. ./. Tschechische Republik, Anträge Nr. 47621/13 und fünf weitere Anträge) Die Impfpflicht für Kinder in Tschechien verstößt nicht gegen Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privatlebens).mehr

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AGS 05/2021, Verfahrenswert... / III. Bedeutung für die Praxis

Konstellationen wie die hier zugrunde liegende kommen häufig vor, nämlich dass in einem Verfahren über die elterliche Sorge ein Vergleich über das bis dato nicht anhängige Umgangsrecht geschlossen wird. Insoweit ist in jüngster Zeit umstritten, wie hier abzurechnen ist. Dabei ist eigentlich nicht die Frage der Abrechnung das Problem, sondern die verfahrensrechtliche Behandlu...mehr

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AGS 05/2021, Verfahrenswert... / I. Sachverhalt

Zwischen den Eltern des betroffenen Kindes war im November 2020 ein Verfahren zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts eingeleitet worden. Das Gericht hatte daraufhin Termin zur Anhörung der Beteiligten auf den 26.1.2021 anberaumt. In diesem Termin kam eine Vereinbarung zustande, wonach es bei der Aufrechterhaltung der gemeinsamen Sorge sowie der Beibehaltung des bis...mehr

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AGS 05/2021, Verfahrenswert... / II. Verfahrensmehrwert durch Umgangsvergleich

Gegenstand des Antrags war zunächst nur die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts als Teil der elterlichen Sorge gewesen. Insoweit hat das FamG den Verfahrenswert auf 3.000,00 EUR festgesetzt, was auch nicht beanstandet wird. Entgegen der Auffassung des FamG ist jedoch hier ein weiterer Wert anzusetzen. Im Anhörungstermin ist nämlich das Umgangsrecht thematisiert worde...mehr

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AGS 05/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hagen Schneider (S. 193 ff.) mit der Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs im Kostenfestsetzungsverfahren. Er beleuchtet insbesondere die Situation, wenn eine Kostengrundentscheidung im Laufe des Verfahrens aufgehoben oder abgeändert wird und erläutert, welchen Einfluss dies auf die Verzinsung hat. Darüber hinaus liefert Burhoff (S. 198 ff.) ei...mehr

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FF 04/2021, Kindschaftssach... / 1. Verfahrenskostenhilfe bei Antrag auf gemeinsames Sorgerecht

Die Grenzen des Ermessensspielraums bei der Auslegung der Begriffe "hinreichende Erfolgsaussicht" bzw. "Mutwilligkeit" im Rahmen der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zeigt der Beschluss des BVerfG vom 13.7.2020[11] auf: Überspanne das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht, werde der Zweck der Verfahrenskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleiche...mehr

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FF 04/2021, Nomoskommentar Familienrecht

Kaiser/Schnitzler/Schilling/Sanders (Hrsg.)Band 4, 4. Auflage 2021, 3240 Seiten, Nomos, 168 EURISBN 978-3-8487-4990-4 Mit der Neuauflage des vierten Bandes – Familienrecht – des Nomos Kommentars zum BGB ist zu den bewährten Herausgebern Dagmar Kaiser, Klaus Schnitzler und Roger Schilling nach dem überraschenden Tod von Peter Friederici als neue Herausgeberin Anne Sanders hinz...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / a) Steuern

Das OLG Karlsruhe hat entschieden,[43] dass ein Ehegatte mit der Beantragung eines Aufteilungsbescheides nach § 279 AO bei gemeinsamer einkommensteuerlicher Veranlagung seine Pflichten nach § 1353 I 2 BGB verletzt und sich dem anderen Ehegatten gegenüber schadensersatzpflichtig macht, wenn ihm keine Zwangsvollstreckung droht. Es liegt eine weitere Entscheidung zum Schadensers...mehr

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FF 03/2021, Recht und Familie im Flug der Zeit

Ausgewählte Abhandlungen und Essays Dieter Schwab2020, 460 SeitenGieseking, ISBN: 978-3-7694-1237-679,00 EUR Mit dem vorliegenden Werk macht der große deutsche Rechtswissenschaftler und emeritierte Professor für Bürgerliches Recht, deutsche Rechtsgeschichte und Kirchenrecht Dieter Schwab seine bisher meist nur in Festschriften oder Spezialzeitschriften veröffentlichten Beiträ...mehr

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AGS 03/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Jennifer Witte, Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – Die Änderungen zum 1.1.2021 im Überblick, BRAK-Mitt. 2021, 2 In ihrem Beitrag gibt die als Referentin bei der BRAK u.a. für den Bereich der Anwaltsvergütung zuständige Autorin einen kurzen Überblick über die zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Neuerungen. Zunächst weist Witte darauf hin, dass sich die Gebühren des...mehr

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FF 02/2021, Rechtsprechung ... / Elterliche Sorge und Umgang

KG, Beschl. v. 26.11.2020 – 16 UF 138/19 1. Ein gerichtlicher Billigungsbeschluss nach § 156 Abs. 2 S. 2 FamFG kann nur ergehen, wenn im Zeitpunkt seines Erlasses die Zustimmung aller Beteiligten unter Einschluss auch des Verfahrensbeistandes weiterhin vorliegt. 2. Die Anordnung eines Umgangs im Wechselmodell ist ausgeschlossen, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, die zwis...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Anrechnung nach Wertgebühren

Rz. 46 Kontrovers diskutiert worden ist die Frage bei der Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr bei Abrechnung nach dem Gegenstandswert. Solche Fallkonstellationen konnten auftreten, wenn außergerichtlich zunächst mehrere Angelegenheiten mit unterschiedlichen Gegenständen gegeben waren und im anschließenden gerichtlichen Verfahren dann alle Gegenstä...mehr

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FF 01/2021, Handbuch Scheidungsrecht

Schwab/Ernst8. Aufl. 2019, geb., 2162 S., C.H.BECKISBN 978-3-406-73169-3169 EUR Im Herbst 2019 ist die völlig überarbeitete 8. Auflage dieses Standardwerks zum Scheidungsrecht erschienen. Die Herausgeberschaft wurde nach Ausscheiden von Prof. Dr. Schwab nunmehr durch Prof. Dr. Ernst übernommen. Zugleich haben sich auch Veränderungen bei den Bearbeitern ergeben, die ihre prakt...mehr

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§ 5 Gesetz über Gerichtskos... / I. Die neue Textfassung

Rz. 7 § 45 Bestimmte Kindschaftssachen (1) In einer Kindschaftssache, die 1. die Übertragung oder Entziehung der elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge, 2. das Umgangsrecht einschließlich der Umgangspflegschaft, 3. das Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes oder 4. die Kindesherausgabe betrifft, beträgt der Verfahrenswert 4 000 EUR . (2) ...mehr

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FF 12/2020, Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Familienrecht

Interview mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht Christine Lambrecht Schnitzler/FF: Sie haben im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen insbesondere in Freiburg und NRW ein umfangreiches Gesetzespaket im Kabinett eingebracht. Hierbei stand für die Presse die strafrechtliche Aufarbeitung dieses Komplexes im Vordergrund. Allerdings ist vielfach übersehen worden, dass in ...mehr

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FF 12/2020, Stufen

Eva Becker Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV ist kein Lesekreis. Nein, sie ist der mitgliederstärkste Verbund von Familienanwälten in Deutschland. Dennoch will ich Ihnen zum Jahresende Lektüre ans Herz zu legen: Gerne würde ich Ihnen den Gesetzesentwurf für eine Reform des deutschen Familienrechts zur Lektüre empfehlen. Den gibt es aber nicht. Gäbe es ihn bei Erschei...mehr

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FF 12/2020, Rechtsprechung ... / Elterliche Sorge und Umgang

OLG Nürnberg, Beschl. v. 15.9.2020 – 10 WF 622/20 1. Grundsätzlich ist es aufgrund der aus der Corona-Pandemie resultierenden Risiken und Restriktionen nicht erforderlich, eine besondere, der Situation angepasste generelle Neuregelung des Umgangs zu treffen. Diese Auswirkungen sind im Rahmen der Vollstreckung zu berücksichtigen. 2. Zu den Voraussetzungen für eine Aussetzung od...mehr

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FF 12/2020, Elterliche Sorg... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Beschwerdeverfahren betrifft die elterliche Sorge für den gemeinsamen Sohn der Beteiligten J., geboren am … . [2] Die nichteheliche Beziehung der Eltern endete bereits während der Schwangerschaft der Mutter mit dem Kind J. im April 2018. Der Vater hat die Vaterschaft für das Kind anerkannt, die Mutter hatte ihre insoweit notwendige Zustimmung jedoch zunächs...mehr

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AGS 11/2020, Einigungsgebüh... / 1 Aus den Gründen

Die vom FamG zugelassene Beschwerde ist gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zulässig, jedoch nicht begründet. 1. Mit Antrag v. 11.3.2019 beantragte der Kindesvater Umgang mit den beiden gemeinsamen Kindern. Im Anhörungstermin am 6.6.2019 schlossen die Kindeseltern eine Zwischenvereinbarung mit dem Inhalt, dass der Kindesvater (zunächst) Umgang mit den gemeinsamen Kindern in begl...mehr

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AGS 11/2020, Einigungsgebüh... / Leitsatz

Bei einer Zwischenvereinbarung über das Umgangsrecht kann eine Einigungsgebühr auch dann entstehen, wenn eine gerichtliche Billigung der Vereinbarung unterblieben ist. OLG Hamburg, Beschl. v. 9.7.2020 – 7 WF 61/20mehr

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FF 11/2020, Ordnungsgeld we... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Mit ihrer sofortigen Beschwerde wendet sich die Mutter und Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 22.5.2020, mit dem ihr wegen Zuwiderhandlungen gegen eine Regelung des Umgangs ein Ordnungsgeld auferlegt worden war. Es besteht gemeinsame elterliche Sorge der Eltern. [2] Mit Beschl. vom 15.8.2018 hatte das Familiengericht Langen den Umgang ...mehr

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FF 11/2020, Anforderungen a... / Sachverhalt

Tatbestand: [1] Streitig ist, ob der Kläger seinen bei seiner geschiedenen Ehefrau lebenden Sohn A regelmäßig in einem nicht unwesentlichen betreut und damit Anspruch auf die Berücksichtigung eines Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) i.H.v. 1.320 EUR gemäß § 32 Abs. 6 S. 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hat. [2] Der Kläg...mehr

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FF 11/2020, Anforderungen a... / Aus den Gründen

Gründe: [16] 1. Die Klage ist begründet. [17] Die Einkommensteuerbescheide 2016 und 2017, jeweils vom 19.6.2018, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7.12.2018, sind rechtswidrig und verletzen den Kläger in seinen Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 Finanzgerichtsordnung – FGO). [18] Die Voraussetzungen nach § 32 Abs. 6 S. 1 Alt. 2, S. 8 und 9 EStG für die Übertragung der BEA-Frei...mehr

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FF 11/2020, Rechtsprechung ... / Elterliche Sorge und Pflegschaft

BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 13.7.2020 – 1 BvR 631/19, juris = FamRZ 2020, 1559 1. Angesichts der Regelungen der §§ 1626a BGB, 155a Abs. 3 FamFG werden die Anforderungen an die Erfolgsaussichten (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO, hier i.V.m. § 76 Abs. 1 FamFG) der angestrebten Sorgerechtsübertragung überspannt, wenn die Kindesmutter einen nach § 1626a Abs. 2 BGB durchgreifende...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / c) Elterliche Sorge und Umgangsrecht

Rz. 240 Die elterliche Sorge steht grundsätzlich beiden Ehegatten zu und unterliegt nicht deren Dispositionsfreiheit. Auch über den affidamento, d.h. welchem Ehegatten das Kind anvertraut wird, und das Umgangsrecht entscheidet das Gericht. Es gilt der Grundsatz der affidamento condiviso und des Fortbestehens eines "rapporto equilibrato e continuativo" mit beiden Elternteilen...mehr

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Finnland / 2. Sorge- und Umgangsrecht

Rz. 66 Im Rahmen der Scheidung muss eine Entscheidung hinsichtlich des Sorge- und des Umgangsrechts für die ehelichen Kinder getroffen werden. Dies können die Parteien vertraglich autonom vereinbaren, wobei der Vertrag vom Sozialausschuss der Gemeinde bestätigt oder in einem gerichtlichen Prozess geklärt werden muss. Einzelheiten hierzu sind in dem Gesetz über das Sorge- und...mehr