Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sachlich beschränkt § 4 Nr. 13 UStG die Steuerbefreiung in zweifacher Hinsicht: Begünstigt sind ausschließlich die im Katalog des § 4 Nr. 13 HS 2 UStG bezeichneten Leistungen. Empfänger der Leistungen müssen die einzelnen Wohnungs- oder Teileigentümer sein.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.10.1 Die Verwaltungsauffassung

Rz. 129 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das BMF erläutert seine Rechtsauffassung im Wesentlichen in Abschn. 3a.8.–3a.13. UStAE .mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.4 Bei Lieferungen: Gelangen in das und Verbleiben im EU-Ausland

Rz. 97 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wird ein Gegenstand geliefert, muss er in das Gebiet des anderen EU-Mitgliedstaates befördert oder versendet werden (s. Rz. 67 ff.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln (§ 4 Nr. 8 Buchst. b UStG)

2.2.1 Allgemeines zum sachlichen Anwendungsbereich Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Befreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG beinhaltet regelmäßig eine Devisen- bzw. Geldwechseltätigkeit, die durch entsprechende Gebühren oder Kursdifferenzen entgolten wird (vgl. hierzu auch EuGH vom 14.07.1998, C-172/96, First National Bank of Chicago, Rn. 25, 32–34). Hierzu entschied der E...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 8 UStG sieht hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs keine Beschränkungen vor und gilt daher für alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Umsätze im Einlagengeschäft, Handelspapiere, Zahlungsverkehr etc. (§ 4 Nr. 8 Buchst. d UStG)

2.4.1 Einlagengeschäft Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG steuerfreien Umsätzen im Einlagengeschäft gehören z. B. die Verwahrung des Kontoguthabens, die Kontoführung, Kontenauflösungen, Kontensperrungen, Veräußerungen von Heimsparbüchsen, sonstige mittelbar mit dem Einlagengeschäft zusammenhängende Leistungen. Diese Leistungen werden durch Kontogeb...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.4 Ort der sonstigen Leistung

Rz. 163 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Ort der sonstigen Leistung vgl. die Kommentierung zu § 3a.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Anzahlungen

Rz. 85 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anzahlungen unterliegen ebenfalls der MWSt und berechtigen gleichzeitig zum Vorsteuerabzug. Eine Rechnung über eine erhaltene Anzahlung hat die allgemeinen Anforderungen zu erfüllen, wobei statt dem Tag der steuerbaren Leistung das Datum des Zahlungseingangs anzugeben ist und der Umfang der Leistung sowie der Einheitspreis nicht ausgewiesen w...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen. Bei Leistungen an die öffentliche Hand sind seit 01.01.2019 digitale Rechnungen verpflichtend im nationalen XML-Format (EVS 923:2014/AC:2017) oder nach UBL 2.1. und UN/CEFACT CII zu übermitteln.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 18a Abs. 1 UStG)

2.1.1 Von der Meldepflicht erfasste Sachverhalte Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Meldepflicht) unterliegen gem. § 18a Abs. 6 Nr. 1 UStG i. g. Lieferungen i. S. d. § 6a Abs. 1 UStG (vgl. die Kommentierung zu § 6a UStG) mit Ausnahme der Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr. (für diese vgl. die Kommentierung zu § 18c UStG), gem. § 18a Abs. 6 Nr. 2 UStG i. g. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Erklärungspflichten

Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Verfahren zur Abgabe der ZM nach § 18a UStG für Lieferungen i. R. d. Konsignationslagerregelung nach § 6b UStG vgl. BMF, Schreiben vom 28.0äuterungen der EU-Kommission, u. a. zu den Änderungen der EU-Mehrwertsteuervorschriften in Bezug auf Konsignationslagerregelungen (a. a. O.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4 "B2B-Leistungen": Auffangtatbestand für Leistungen eines Unternehmers an andere Unternehmer (§ 3a Abs. 2 UStG)

3.4.1 Ergänzende Vorgaben aus Europa Rz. 28a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In der MwStVO ( EU-Verordnung 282/2011) finden sich folgende Durchführungsvorschriften, die bei der Auslegung des § 3a Abs. 2 UStG zu berücksichtigen sind: Art. 10 (Definition Sitzort), Art. 11 (Definition feste Niederlassung), Art. 12 (Definition Wohnsitz einer natürlichen Person), Art. 13 (Definition gewöhnli...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Quartalsweise Umsatzsteuermeldungen

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es sind Umsatzsteuermeldungen pro Kalendervierteljahr abzugeben. Abgabetag ist jeweils der 10. Tag des zweiten Folgemonats, also z. B. der 10. Mai für das erste Kalendervierteljahr. Die Steuer ist am gleichen Tag fällig. Grundsätzlich ist die digitale Abgabe Pflicht.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift wurde seit 1999 nicht geändert und ist damit grundsätzlich auf alle derzeit noch offenen Steuerfestsetzungen anwendbar (vgl. Rz. 3 ff.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6 Bestimmte Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)

2.2.6.1 Maßgebliche Umsätze Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.04.2004 gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auch bei bestimmten Bauleistungen, wenn der leistende Unternehmer ein im Inland ansässiger Unternehmer ist (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG). TIPP Soweit nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 2 UStG gilt: "Nr. 1 bleibt unberührt", heißt das, dass entsprechende L...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Vorsteuerabzug und Betrug

Rz. 100 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH besteht für den Leistungsempfänger kein Recht auf Vorsteuerabzug, wenn er wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz i. Z. m. Umsatzsteuerhinterziehungen bzw. sonstigen Finanzvergehen steht. Dies gilt auch, wenn das Finanzvergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz in der Lief...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Verständnis der Steuerbefreiung setzt die Kenntnis der zivilrechtlichen Grundlagen voraus; diese ergeben sich aus §§ 1ff. WoEigG (vgl. auch Weimann/Raudszus, UR 1997, 462).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 49a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld nicht direkt bei der Zollbehörde vorzunehmen, sondern stattdessen den Betrag in der Umsatzsteuermeldung anzugeben und – soweit berechtigt – zeitgleich als Vorsteuer geltend zu machen. Dieses Verfahren setzt einen besonderen Antrag bei der Behörde voraus. Diese kann eine Sicherheitslei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.2 Kein Neufahrzeug

Rz. 91 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Leistung darf nicht in der Lieferung eines Neufahrzeugs bestehen (s. Rz. 28 f.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Nachweis der Steuerbefreiung

2.4.2.1 Allgemeines Rz. 105 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer im Geltungsbereich des UStG buchmäßig nachgewiesen werden (s. Rz. 50 ff.). 2.4.2.2 Gelangensnachweis und Gelangensvermutung Rz. 106 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Gegenstand der Lieferung muss in das Gebiet des anderen Mitgliedstaates befördert oder versendet werd...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 6 UStG erfasst ausschließlich Lieferungen aus dem Inland in das Drittlandsgebiet, die entgeltlich erfolgen (vgl. Rz. 1 ff.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Begünstigt sind ausschließlich Umsätze nach § 3a Abs. 5 UStG (vgl. Kommentierung zu § 3a Rz. 141 ff.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Leistungsort

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich der Bestimmung des Leistungsortes wird im UStG zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen unterschieden. Aufgrund der Gleichstellung des Eigenverbrauches mit der Lieferung bzw. sonstigen Leistung ist auch der Ort für den Eigenverbrauch in analoger Anwendung der für Lieferungen und sonstige Leistungen geltenden Regeln zu bestim...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 27b UStG regelt die Befugnis der deutschen Finanzverwaltung zu unangemeldeten Prüfungsmaßnahmen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen, i. g. Erwerben sowie der Einfuhr von Waren zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.5.5 Die Warenbewegung: unmittelbares Gelangen des Liefergegenstandes vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer

3.3.5.5.1 Das Grundproblem Rz. 103 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das unmittelbare Gelangen i. S. d. § 3 Abs. 6 S. 5 UStG setzt grundsätzlich eine Beförderung oder Versendung durch einen am Reihengeschäft beteiligten Unternehmer voraus; diese Voraussetzung ist bei der Beförderung oder Versendung durch mehrere beteiligte Unternehmer nicht erfüllt (sog. gebrochene Beförderung oder Vers...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.6 Gutschriftausstellung/self invoicing (§ 28 Abs. 7 MWStG)

Rz. 89 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der leistungserbringende Steuerzahler kann schriftlich zur Ausstellung des Steuerbelegs in seinem Namen den Leistungsempfänger oder einen Dritten (z. B. seine Buchhaltungsfirma) bevollmächtigen. Rz. 90 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vom Leistungsempfänger ausgestellte Steuerbelege sind mit dem Hinweis "vom Kunden ausgestellt" zu versehen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 4–1 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Marktpreis im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 4–9 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei entgeltlichen Transaktionen zw...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die ZM ist eine Zentralvorschrift für alle Unternehmer, die i. g. Lieferungen und bestimmte sonstige Leistungen tätigen. Deshalb sind grundsätzlich nahezu sämtliche Vorschriften zum i. g. Warenverkehr, zum Ort der sonstigen Leistungen sowie § 18b UStG zu nennen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Aufteilung der Vorsteuerbeträge

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmer, die aufgrund ihrer Tätigkeit nur teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und deshalb die angefallenen Vorsteuerbeträge gem. § 15 Abs. 4 UStG aufteilen müssen, haben diesbezüglich besondere Aufzeichnungsvorschriften gem. Abschn. 22.4 UStAE zu beachten.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 4b UStG sieht hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs keine Beschränkungen vor und gilt daher für alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 20. Kalendertag des Folgemonats einzureichen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Betroffen sind alle in § 26a Abs. 1 genannten Verletzungen verschiedener umsatzsteuerlicher Zahlungspflichten und die in § 26a Abs. 2 Nr. 1–7 UStG aufgezählten Verstöße gegen die dort genannten Mitwirkungspflichten.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für Ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen, i. g. Erwerben sowie der Einfuhr von Waren zum Vorsteuerabzug berechtigt (vgl. Art. 92 ff. Mehrwertsteuergesetz). Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (§ 278 SGB V) und dem Medizinischen Dienst Bund (§ 281 SGB V, vgl. Rz. 10).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Vom Grundstückbegriff ausgeschlossene Umsätze

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nicht unter den Grundstücksbegriff fallen nach § 2 Abs. 1 GrEStG Maschinen und sonstige Betriebsvorrichtungen, Mineralgewinnungsrechte und sonstige Gewerbeberechtigungen, das Recht des Grundstückseigentümers auf den Erbbauzins.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 7 UStG erfasst ausschließlich Lohnveredelungen, bei denen der Gegenstand nach Bearbeitung aus dem Inland in das Drittlandsgebiet gelangt und die entgeltlich erfolgen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.8.2 Entsprechende Anwendung des § 3 Abs. 8 UStG auf das EU-Geschäft

Rz. 152a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vgl. Rz. 46 ff.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechtsnorm wurde zum 01.01.1990 einführt. Sie kann von den begünstigten Körperschaften bis heute angewandt werden, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind. In ihrer heutigen Fassung ist die Rechtsnorm seit dem 01.01.2023 anwendbar.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8.2.3 Vereinfachung des Drittlandsgeschäfts

3.8.2.3.1 Rechtslage und Verwaltungsvereinfachung vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 (Fallstudien) Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Güterbeförderungsleistungen zwischen Unternehmern fallen ab dem 01.01.2010 aus dem Anwendungsbereich des § 3b UStG heraus; anzuwenden ist nunmehr der neue Auffangtatbestand des § 3a Abs. 2 UStG, die sog. B2B-Regel. Demzufolge können ab 01.01.2010 ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6 Im Rahmen seines Unternehmens

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ferner muss die Leistung (als Unternehmer) im Rahmen des Unternehmens ausgeführt werden. Ausführlich hierzu vgl. die Kommentierung zu § 2 Rz. 1 ff.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Rechnungen in fremder Währung

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rechnungen dürfen in Fremdwährungen oder in Euro ausgestellt werden. Es ist stets der Umsatzsteuerbetrag in der Währung des Landes, in dem der Umsatz steuerbar ist, anzugeben. Fremdwährungen sind nach dem EZB-Kurs oder dem Kurs der finnischen Nationalbank umzurechnen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 22 und 23 i. V. m. S...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerbefreit sind folgende Leistungen: die Umsätze der Blinden, die nicht mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigen, und für bestimmte Umsätze, die nicht unter die obige Vorschrift fallenden Inhaber von anerkannten Blindenwerkstätten sowie anerkannter Zusammenschlüsse von Blindenwerkstätten.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2.2 Gelangensnachweis und Gelangensvermutung

Rz. 106 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Gegenstand der Lieferung muss in das Gebiet des anderen Mitgliedstaates befördert oder versendet werden (s. Rz. 76 f.).mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung abgeben. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 14. Kalendertag des Folgemonats einzureichen und zwingend digital abzugeben.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8 Dienstleistungskommission (§ 3 Abs. 11 UStG)

Rz. 180 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Art. 5 Nr. 3 Buchst. a StÄndG 2003 vom 15.12.2003 (BGBl I 2003, 2645; BStBl I 2003, 710) hat § 3 Abs. 11 UStG m. W. v. 01.01.2004 (Art. 25 Abs. 4 StÄndG 2003) neu gefasst. 3.8.1 Regelung bis zum 31.12.2003: Besorgungsleistung Rz. 181 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3 Abs. 11 UStG in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung regelt, dass im Falle de...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Steuerpflichtiger nach griechischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Griechenland Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 3 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein ausländischer Unternehmer hat in Griechenland eine umsatzsteuerliche Betrie...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Betroffen sind alle Umsätze, die von einem Unternehmer für sein Unternehmen durch gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausgeführt werden.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 15 UStG wurde mit dem UStG 1967 eingeführt und gilt seitdem inhaltlich weitgehend unverändert fort.mehr