Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Änderung der Zuordnung des Explorationsrechts als anzunehmende schuldrechtliche Beziehung (Abs. 2)

(2) 1 Führt die Anwendung des § 36 Absatz 3 zu einer Änderung der Zuordnung des Explorationsrechts, so liegt eine anzunehmende schuldrechtliche Beziehung im Sinne des § 16 Absatz 1 Nummer 1 zwischen dem übrigen Unternehmen und der Förderbetriebsstätte vor, die einer Veräußerung entspricht. 2 Dafür ist ein Betrag anzusetzen, der § 16 Absatz 2 Satz 1 entspricht. Rz. 3719 [A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Gewerbesteuer

Tz. 67 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Gehörten die veräußerten Anteile aus einer Sacheinlage iSd § 20 UmwStG zum BV des Gew einer natürlichen Pers, stellt sich die Frage der GewSt-Pflicht des VG. Der sich nach den estlichen Gewinnermittlungsvorschriften ergebende VG gehört grds zum Gewerbeertrag gem § 7 S 1 GewStG, wenn dieser nicht in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.4 Ausschluss oder Beschränkung deutscher Besteuerungsrechte an den erhaltenen Anteilen (Fallgruppe 4)

Tz. 171 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Kommt es in Fallgruppe 3 zum (vollständigen oder tw) Ausschluss oder einer Beschränkung dt Besteuerungsrechte, kann das UmwStG dennoch unter den Voraussetzungen des § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG Anwendung finden (Fallgruppe 4). Übertragender (oder einbringender bzw formwechselnder) Rechtsträger muss hierzu eine Gesellschaft oder natürl...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 22.7.2005 – IV B 4 - S 1341 – 4/05 (Geschäftsbeziehung zum Ausland i.S. von § 1 Abs. 1 und 4 AStG; BFH-Urteil vom 28.4.2004 I R 5, 6/02, BStBl. II 2005, 516), BStBl. I 2005, 818

TOP 4.1 der Sitzung ASt I/05 Rz. 4 [Autor/Stand] Nach dem o.g. Urteil des BFH vom 28.4.2004 setzt die Annahme einer Geschäftsbeziehung "zum Ausland" im Sinne von § 1 Abs. 1 und 4 Außensteuergesetz (AStG) eine personale Beziehung eines inländischen Steuerpflichtigen zu einer ausländischen nahe stehenden Person voraus. Unter einer personalen Beziehung versteht der BFH namentlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Entsprechende Anwendung des § 8d KStG bei der Gewerbesteuer

Tz. 86 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Gem § 10a S 11 und 12 GewStG ist auf gewstliche Fehlbeträge von Kö § 8d KStG entspr anzuwenden. Auch die Grundsätze des BMF-Schr v 18.03.2021 zur Anwendung des § 8d KStG sind nach dem gleichlautenden Ländererl v 19.03.2021 (BStBl I 2021, 359) bei der GewSt entspr anzuwenden. Tz. 86a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Von dem Antragsrecht soll für gew...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.2 Verhältnis zu § 1 AStG

Rz. 61 Konkurrenzprobleme können sich aus Sicht eines Inlandsbeteiligten zwischen der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG und der Einkünftekorrektur nach § 1 AStG ergeben.[1] Wenn ein unbeschränkt Steuerpflichtiger eine nicht fremdvergleichskonforme Geschäftsbeziehung zu seiner ausländischen Zwischengesellschaft unterhält, können die Anwendungsbereiche von § 1 AStG ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.2.2 Rechtsfolge

Rz. 355 Soweit für die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft der Substanznachweis geführt wird, qualifiziert die Gesellschaft nach dem Gesetzeswortlaut nicht als Zwischengesellschaft.[1] Dies erweckt den Anschein, § 8 Abs. 2 AStG führe als Ausnahme zu § 8 Abs. 1 AStG zum Nicht-Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung.[2] Eine solche Rechtsfolg...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. § 1 im Überblick

Rz. 19 [Autor/Stand] § 1 als zentrale Korrekturnorm. § 1 bildet den ersten Teil des AStG. Die Vorschrift steht selbständig neben dem zweiten bis siebten Teil des AStG. Sie hat zu diesen Teilen keinen unmittelbaren Bezug, wenn man davon absieht, dass sich die Frage nach ihrer Anwendung auch innerhalb der erweiterten beschränkten Steuerpflicht und innerhalb der Hinzurechnungsb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.7.1 Allgemeines

Tz. 206 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der S 7 des § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG regelt zur Sicherstellung der Besteuerung, dass eine inl BetrSt iSd S 4 bis 6 nur gegeben ist, wenn die dieser BetrSt zuzurechnenden Eink sowohl nach innerstaatlichem StR als auch nach dem anzuwendenden DBA der inl Besteuerung unterliegen. Diese Zusatzregelung soll einen Verlust des dt Besteuerungsrechts...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Zuordnung der Personalfunktionen, Aktiv- und Passivposten, Geschäftsvorfälle (Abs. 2)

(2) Auf Grundlage der Funktions- und Risikoanalyse der Geschäftstätigkeit der Betriebsstättemehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Besonderheiten bei der Anwendung auf einen ständigen Vertreter, der ein rechtlich eigenständiges Unternehmen ist (Abs. 2)

(2) Handelt es sich bei einem ständigen Vertreter um ein rechtlich selbständiges Unternehmen mit eigenem Personal im Sinne des § 2 Absatz 4, so sind für die sinngemäße Anwendung nach Absatz 1 abweichend von § 2 Absatz 3 alle Personalfunktionen, die vom Personal des ständigen Vertreters für den Vertretenen ausgeübt werden, als eigene Personalfunktionen des Vertretenen zu be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Regelungsinhalt und Telos des § 8d KStG

Tz. 9 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8d Abs 1 S 1 KStG ist § 8c KStG nach einem schädlichen Beteiligungserwerb auf Antrag nicht anzuwenden, wenn die Kö seit ihrer Gründung oder zumindest seit dem Beginn des dritten VZ, der dem VZ des schädlichen Beteiligungserwerbs vorausgeht, ausschl denselben Geschäftsbetrieb unterhält und in diesem Zeitraum bis zum Schluss des VZ des s...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Konkurrenz von unternehmerischen Risikoübernahmefunktionen in zwei oder mehr Bankbetriebsstätten (Abs. 2)

(2) [1] Üben verschiedene Bankbetriebsstätten im Hinblick auf einen Vermögenswert gleichzeitig jeweils eine Personalfunktion aus, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt, so ist der Vermögenswert der Bankbetriebsstätte zuzuordnen, deren Personalfunktion die größte Bedeutung zukommt. [2] Diese Personalfunktion gilt als unternehmerische Risikoübernahmefunktion. [3] Die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Einschränkungen nach § 8d Abs 1 S 2 KStG

Tz. 18 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach dem erst später im Ges-Gebungsverfahren eingefügten § 8d Abs 1 S 2 KStG gilt S 1 nicht, dh eine Verlustrettung nach § 8d KStG kommt nicht in Betracht, für Verluste aus der Zeit vor einer Einstellung oder Ruhendstellung des Geschäftsbetriebs oder wenn die Kö zu Beginn des dritten VZ, der dem VZ nach S 5 vorausgeht, OT war oder an einer MU-...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Zweck und Inhalt der Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] § 16 ist seiner Natur nach eine allgemeine Verfahrensvorschrift, die § 160 AO für Auslandsbeziehungen konkretisiert, indem sie zusätzlich Anforderungen aufstellt. Rechtsfolgemäßig verweist die Vorschrift uneingeschränkt auf § 160 AO. Sie ist daher nur in Zusammenschau mit § 160 AO verständlich. Rz. 6 [Autor/Stand] Abzugsverbot für steuermindernde Tatsachen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (iv) Unterkapitalisiertes inländisches Kreditinstitut (Abs. 4)

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Einstellung des Geschäftsbetriebs (§ 8d Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 54 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach der Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 8) wird ein Geschäftsbetrieb eingestellt, wenn er nach den Grundsätzen der Betriebsaufgabe iSd § 16 EStG beendet wird. Erforderlich ist danach eine Willensentscheidung oder Handlung, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen (...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.1.1 Von § 8 Abs. 1 AStG erfasste Einkünfte

Rz. 105 § 8 Abs. 1 AStG stellt auf "Einkünfte" ab und meint damit grds. solche i. S. v. § 2 Abs. 1 EStG.[1] Im Einklang mit ihrem Zweck soll die Norm folglich nur dort eingreifen, wo auch bei einem unbeschränkt Steuerpflichtigen steuerbare Einkünfte vorgelegen hätten.[2] Die Anwendung des § 8 Abs. 1 AStG erfolgt dann zwar grds. losgelöst von der Einkunftsart i. S. v. § 2 Abs...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 109 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Fristen, Fristwahrung [Rdn 1570]

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.5.3 Ausnahmen: Vertriebs- und Einkaufsgesellschaften im Konzern (Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, b)

Rz. 177 Der Grundsatz der Einordnung des Handels als aktive Tätigkeit steht unter dem Vorbehalt zweier Ausnahmen, die jeweils konzerninterne Handelsgeschäfte betreffen.[1] Zweck der Ausnahmen ist es, die Verlagerung von Einkünften auf ausländische Vertriebs- oder Einkaufsgesellschaften im niedrig besteuerten Ausland zu verhindern.[2] Namentlich werden Einkünfte einer ausländ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft als Steuerpflichtiger i.S.d. Vorschrift (§ 1 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz)

[2] Steuerpflichtiger im Sinne dieser Vorschrift sowie im Sinne des § 1a ist auch eine Personengesellschaft oder eine Mitunternehmerschaft; ... Rz. 221 [Autor/Stand] Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften als Steuerpflichtige i.S. des § 1. Da § 1 eine Einkünfteminderung voraussetzt, bezieht sich der in § 1 Abs. 1 Satz 1 verwendete Begriff "Steuerpflichtiger" nur auf P...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Umwandlung in GmbH & Co. KG

Rz. 199 [Autor/Stand] Grundüberlegungen. Die Umwandlung der Beteiligungskapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft (i.d.R. aus Haftungsgründen eine GmbH & Co. KG) durch (i) übertragende Verschmelzung zur Neugründung oder Aufnahme (§§ 2 ff. UmwG)[2] bzw. (ii) durch identitätswahrenden Formwechsel (§§ 190 ff. UmwG)[3] führt zu einer Herausstrukturierung aus dem Anwendung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.6 Verhältnis zu § 12 StAbwG

Rz. 37 Ergänzend zu den Mitwirkungspflichten nach § 90 AO sieht § 12 StAbwG [1] gesteigerte Mitwirkungspflichten bei Geschäftsbeziehungen zu nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten vor.[2] Mit dem StAbwG setzt Deutschland die im Rat vereinbarten Maßnahmen in nationales Recht um.[3] Dabei handelt es sich gleichwohl nicht um ein Umsetzungsgesetz im engeren Sinne: Die Schlussfo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Ausländische Versicherungsunternehmen (Abs. 5)

Rz. 3525 [Autor/Stand] Ausübung des Versicherungsgeschäfts über eine Niederlassung. Ausländische Versicherungsunternehmen können im Inland das Versicherungsgeschäft entweder über eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr ausüben. Hierfür gelten folgende versicherungsaufsichtsrechtlichen Regelungen: Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem EU- bzw. EWR-Mitgliedstaat ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Zeitliche Anwendung

Tz. 91 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 34 Abs 6a S 1 KStG idF des Ges zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung bei Kö ist § 8d KStG grds erstmals auf schädliche Beteiligungserwerbe iSd § 8c KStG anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 erfolgen. Bei einem vom Kj abw Wj, das im VZ 2016 endet, kommt es für die erstmalige Anwendung des § 8d KStG darauf an, ob der schä...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 91 Wiederaufnahme, Verteidigerbestellung [Rdn 1409]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Nur ein Geschäftsbetrieb oder mehrere?

Tz. 38 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach bisheriger Verw-Auff zu § 8 Abs 4 KStG aF (s Rn 8 des BMF-Schr v 16.04.1999, BStBl I 1999, 455) kann eine Kö nur einen einheitlichen Geschäftsbetrieb haben. Fraglich erscheint, ob das auch für § 8d KStG gilt. Gem § 8d Abs 1 S 1 KStG ist § 8c KStG auf Antrag nicht anzuwenden, wenn die Kö während des Beobachtungszeitraums A (hierzu s Tz 14...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Rechtliche Umqualifizierung des nicht verbrauchten Verlustabzugs iSd § 8c KStG in einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag (§ 8d Abs 1 S 6 KStG)

Tz. 40 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8d Abs 1 S 6 KStG wird der Verlustvortrag, der zum Schluss des VZ verbleibt, in den der schädliche Beteiligungserwerb fällt, zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag. Unterjähriger schädlicher Beteiligungserwerb: Nach dem Wortlaut des § 8d Abs 1 S 6 KStG werden nicht nur die nicht genutzten Verluste zum Zeitpunkt des schädlichen Beteil...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / B. Zustellung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten

I. Zustellung auf Betreiben der Parteien 1. Allgemeines § 16 Empfangnahme von Dokumenten und Beglaubigung der Schriftstücke (§§ 192, 193 ZPO) (Fn 3) (1) (Fn 3) Beim Empfang der zuzustellenden Schriftstücke vermerkt der Gerichtsvollzieher den Zeitpunkt der Übergabe auf den Urschriften, Ausfertigungen und allen Abschriften. Bei unmittelbar erteilten Aufträgen bescheinigt er der P...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich, Rechtsfolgen und Gestaltungsoptionen

Rn. 1591 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Aufzählung der Übertragungen in § 6 Abs 5 S 3 EStG ist abschließend. Sie umfasst folgende in der Skizze unter s Rn 1512 dargestellten "normalen" Übertragungswege einzelner WG (positiver und negativer WG): nach Nr 1 aus einem BV des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt, nach Nr 2 aus dem Sond...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Modifikation der Rechtsfolge des § 160 AO

a) Allgemeines ... erst dann genau bezeichnet, ... Rz. 65 [Autor/Stand] Rechtsfolgenerweiterung gegenüber § 160 AO. Bereits in Rz. 55 wurde auf die Bezugnahme von § 16 auf § 160 AO hingewiesen. Die Worte "so ist erst dann genau bezeichnet" machen deutlich, dass die Bezugnahme i.S. einer Rechtsfolgenerweiterung zu verstehen ist. Während es nach § 160 AO ausreicht, wenn der Steu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Zuordnung von Vermögenswerten, die Gegenstand von Bankgeschäften sind (Abs. 1)

(1) [1] Ein Vermögenswert, der Gegenstand von Bankgeschäften im Sinne des § 1 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes oder von Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Absatz 1a des Kreditwesengesetzes ist, ist einer Bankbetriebsstätte zuzuordnen, wenn die unternehmerische Risikoübernahmefunktion in dieser Bankbetriebsstätte ausgeübt wird. [2] Unternehmerische Risikoübernahmefunkti...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Preisvergleichsmethode

Rz. 2652 [Autor/Stand] Preisvergleichsmethode – Überblick. Die Preisvergleichsmethode (vgl. Rz. 661 ff.) orientiert sich an Preisen, die bei vergleichbaren Geschäften zwischen Fremden vereinbart werden. Der Preisvergleichsmethode liegt insofern die Überlegung zugrunde, dass der Wert eines immateriellen Werts aus den bei anderen Transaktionen gezahlten Preisen für vergleichba...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.4 Funktionsanalyse (§ 1 Abs. 5 S. 3 AStG)

Rz. 318 Allgemeines: Two Step Approach: Der Ausgangspunkt der Betriebsstättengewinnkorrektur ist der sog. "Two Step Approach", wie er sowohl von der OECD als auch in § 1 Abs. 5 Satz 3 und 4 AStG festgelegt wird. Der Grundgedanke besteht darin, das zivilrechtliche Einheitsunternehmen "aufzuteilen" in a) das Unternehmen im Ansässigkeitsstaat (Stammhaus) und b) in die Betriebsst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

a) Abkommensrechtliche Behandlung tatsächlicher Veräußerungsgewinne Rz. 116 [Autor/Stand] Bedeutung für § 6. DBA haben nicht die Funktion, Besteuerungsrechte zu "begründen", sondern setzen einen innerstaatlich entstandenen Steueranspruch voraus, den sie beschränken, ausschließen oder aufrechterhalten.[2] Die dem Art. 13 OECD-MA nachgebildeten Verteilungsnormen in den deutsche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Grundsatz: Anwendung einer kostenorientierten Verrechnungspreismethode (Abs. 1)

(1) [1] Die Mitwirkung einer Bau- und Montagebetriebsstätte an der Erfüllung des vom Bau- und Montageunternehmen abgeschlossenen Bau- und Montagevertrags gilt widerlegbar als anzunehmende schuldrechtliche Beziehung, die als Dienstleistung der Bau- und Montagebetriebsstätte gegenüber dem übrigen Unternehmen anzusehen ist. [2] Der Verrechnungspreis für die Dienstleistung ist ...mehr

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Renten / 11.3.1 Grundsätzliches

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet nicht nur Versicherten Schutz im Alter oder bei verminderter Erwerbsfähigkeit, sondern gewährt auch Hinterbliebenen im Fall des Todes des Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für den fehlenden Unterhalt. Renten wegen Todes (Hinterbliebenenrenten) sind die kleine Witwen- bzw. Witwerrente, die große Witwen- bzw. Witwerren...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.2.2 Ausländischer Verleiher (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 35 Durch § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG wird die LSt-Abzugspflicht auf ausländische Verleiher ausgedehnt, die einem Entleiher Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung im Inland überlassen. Damit wird eine Lücke beim LSt-Abzug geschlossen, die sich daraus ergibt, dass der inländische Entleiher kein Arbeitgeber ist und der Verleiher als Arbeitgeber weder Wohnsitz, gewöhnlichen Aufent...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.2.1 Inländischer Arbeitgeber (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 25 Nach § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ist der LSt-Abzug vom Arbeitslohn vorzunehmen, den ein inländischer Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer zahlt. Rz. 25a Arbeitgeber ist nach § 1 Abs. 2 LStDV derjenige, dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung schuldet, unter dessen Leitung er tätig wird oder dessen Weisungen er zu befolgen hat (§ 19 EStG Rz. 70).[1] Der LSt-Abzug nach § 3...mehr

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Realsplitting: Unterhaltsle... / 3 Höchstbetrag

Die Unterhaltsleistungen sind nur bis zum Höchstbetrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr als Sonderausgaben abziehbar. Leistet jemand Unterhalt an mehrere Empfänger, sind die Unterhaltsleistungen an jeden bis zu einem Betrag von 13.805 EUR abziehbar.[1] Der Betrag von 13.805 EUR erhöht sich um den Betrag, der für die Absicherung der Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung d...mehr

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Realsplitting: Unterhaltsle... / 2 Abziehbare Aufwendungen

Abziehbar sind Aufwendungen bis zu 13.805 EUR im Kalenderjahr, die zum Zwecke des Unterhalts des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten gemacht werden, zuzüglich des Betrags der für die Absicherung der Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung des dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten tatsächlich aufgewendet wurde. Abzugsfähige Unterhaltsleistungen s...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 2.1 Zeiten der Erwerbslosigkeit

Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit werden nur in seltenen Fällen negative Einkünfte erzielt, weil im Normalfall die Werbungskosten nicht höher sind als der steuerpflichtige Arbeitslohn. Denkbar sind Werbungskostenüberschüsse z. B. bei arbeitslosen ­Arbeitnehmern, wenn ihnen für Bewerbungen Aufwendungen entstehen, ohne dass diesen Kosten entsprechende Einnahme...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 3.1 Auffassung der Finanzverwaltung

Nach Auffassung der Finanzverwaltung gelten bei der Übertragung von nicht begünstigtem Vermögen die Grundsätze über die einkommensteuerrechtliche Behandlung wiederkehrender Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung.[1] Es handelt sich danach um eine voll- oder teilentgeltliche Übertragung[2], nicht um Unterhaltsleistungen. Trotz des evtl. bestehenden Verwandtschaftsver...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 2.2 Vorab entstandene Werbungskosten

Negative Einkünfte können einem Arbeitnehmer auch durch Aufwendungen vor dem Beginn seiner eigentlichen Tätigkeit entstehen. Diese "vorab entstandenen oder vorweggenommenen Werbungskosten"[1] sind steuerlich anzuerkennen, wenn zwischen ihnen und einer in Aussicht genommenen Tätigkeit zur Erzielung von Arbeitseinkünften ein hinreichend konkreter Zusammenhang besteht.[2] Das k...mehr

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Realsplitting: Unterhaltsle... / 6 Besteuerung beim Empfänger

Die Unterhaltszahlungen sind vom Empfänger in dem Umfang als sonstige Einkünfte zu versteuern, in dem sie beim Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können.[1] Bei der Ermittlung der Einkünfte sind von den Einnahmen ggf. Werbungskosten abzuziehen. Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind privat veranlasst und stellen keine (vorweggenommenen) Werbungskoste...mehr

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Realsplitting: Unterhaltsle... / 4 Antrags- und Wahlrecht

Der Unterhaltsverpflichtete kann den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung, aber auch schon im Lohnsteuerermäßigungsverfahren oder im ESt-Vorauszahlungsverfahren beantragen. Der Antrag ist nicht fristgebunden. Er kann auch noch nach Bestandskraft des Steuerbescheids nachgeholt werden.[1] Dies gilt auch, wenn die Unterhaltsleistungen zunächst als außergewöhnliche Belastu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / 2.1 Erschließung durch die Gemeinde nach § 123 BauGB

Führt eine Gemeinde die Erschließungsmaßnahmen selbst im eigenen Namen und für eigene Rechnung durch oder bedient sie sich hierfür eines Unternehmers als Erfüllungsgehilfen, z. B. eines Bauunternehmers durch Werkvertrag, wird die Gemeinde hoheitlich und damit nicht wirtschaftlich im engeren Sinne tätig. Zur Deckung des Aufwands von der Gemeinde erhobene öffentlich-rechtliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / Zusammenfassung

Begriff Gemeinden können im Rahmen des gesetzlichen Erschließungsbeitragsrechts Erschließungsbeiträge erheben, um ihren nicht anderweitig gedeckten Aufwand für Erschließungsanlagen zu finanzieren (§ 127 Abs. 1 BauGB). Zu den Erschließungsanlagen i. S. d. § 127 Abs. 1 BauGB zählen öffentliche Straßen, Wege und Plätze, Fußwege, Wohnwege, Sammelstraßen, Parkflächen, Grünanlagen...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 8 Anwendungsfälle

▪ Aktien/Investmentfonds/Obligationen Bei der unentgeltlichen oder verbilligten Vermittlung von Aktien oder Wertpapieren an Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber mit diesen Wirtschaftsgütern handelt, sind 4 % Preisabschlag auf den Börsenkurs und der Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils zu berücksichtigen. ▪ Energielieferungen von Versorgungs...mehr