Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / aa) Dauer

Durch eine einstweilige Anordnung kann der laufende Unterhalt ohne zeitliche Begrenzung zuerkannt werden,[58] allerdings grundsätzlich nur für die Zeit ab Antragstellung. Gemäß § 56 Abs. 1 S. 1 FamFG besteht aber die Möglichkeit einer Befristung, was beim Kindesunterhalt z.B. wegen Beendigung der Ausbildung in Betracht kommen kann,[59] beim Ehegattenunterhalt etwa aufgrund e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermessensentscheidung

Rn. 56 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Entscheidung der Familienkasse über die Abzweigung hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen. Es handelt sich um einen VA mit Doppelwirkung. Dies betrifft sowohl die Frage, ob bei dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 74 Abs 1 S 1, 3 EStG ggf iVm § 74 Abs 1 S 4 EStG eine Abzweigung zu erfolgen hat, als auch die Entscheidung über die H...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / cc) Vergleich im Anordnungsverfahren

Kommt es im Anordnungsverfahren zum Abschluss eines Vergleichs über Unterhalt, stellt dieser im Zweifel nur eine einstweilige Regelung dar, die mit dem Wirksamwerden einer endgültigen Regelung außer Kraft treten soll. Andererseits ist von Bedeutung, dass eine einstweilige Anordnung – trotz der fehlenden Identität von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt –[79] auch nach Rec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nichterfüllung der Unterhaltspflicht

Rn. 10 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die nicht bloß abstrakt, sondern im Einzelfall konkret festzustellende Unterhaltspflicht des Kindergeldberechtigten korrespondiert mit der anspruchsbegründenden Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes (vgl § 1602 BGB; BFH vom 16.04.2002, VIII R 50/01, BStBl II 2002, 575; BFH vom 17.03.2006, III B 135/05, BFH/NV 2006, 1285). Der Unter...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / b) Verschärfte Haftung

aa) Allgemeine Grundsätze Die Positionen der Beteiligten stehen in einem gewissen Spannungsverhältnis:mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / b) Einzelfragen

aa) Ehegattenunterhalt Nach Trennung der Ehegatten richtet sich die Höhe der Unterhaltsrente nach § 1361 BGB, nach Scheidung nach §§ 1569 ff. BGB. Durch einstweilige Anordnung kann auch Vorsorgeunterhalt (§§ 1361 Abs. 1 S. 2, 1578 Abs. 2, 3 BGB) geregelt werden,[70] ebenso auch eine Zahlung für Sonderbedarf[71] im Falle von unvorhergesehenen Bedürfnissen,[72] z.B. bei Krankhe...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / bb) Kindesunterhalt

Sofern Kindesunterhalt in Verfahrensstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB durch den Elternteil geltend gemacht wird, in dessen Obhut sich das Kind befindet,[76] wirkt auch eine einstweilige Anordnung (ebenso wie ein im Anordnungsverfahren geschlossener gerichtlicher Vergleich) gemäß § 1629 Abs. 3 S. 2 BGB für und gegen das Kind. Die Unterhaltspflicht richtet sich materiell-rech...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / a) Grundsätze zum Einwand der Entreicherung

aa) Allgemeine Grundsätze Der Umstand, dass Unterhalt den laufenden Lebensbedarf decken sollen, spricht zunächst einmal dafür, dass der Berechtigte ihn verbrauchen und gegenüber einem Rückforderungsanspruch einwenden darf, das Geld sei nicht mehr vorhanden und er somit nicht mehr bereichert (§ 818 Abs. 3 BGB). Allerdings ist Gutgläubigkeit Voraussetzung dafür, auch einen solc...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / bb) Höhe

Das Gericht ist – anders als im Rahmen von § 49 Abs. 1 FamFG – nicht auf eine vorläufige Regelung beschränkt, sondern kann – zeitlich unbegrenzt – den vollen Unterhalt zusprechen.[63] Für diese Ansicht spricht der Umstand, dass die Anordnung aufgrund des Wegfalls des Akzessorietätsgrundsatzes nicht mehr auf die Überbrückung einer Regelungslücke bis zur Entscheidung im Haupts...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / aa) Allgemeine Grundsätze

Die Positionen der Beteiligten stehen in einem gewissen Spannungsverhältnis:mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / b) Rechtsschutzbedürfnis gegeben

Ein Rechtsschutzbedürfnis ist regelmäßig gegeben, wenn zwischen den Beteiligten Streit über die Höhe des Unterhalts besteht und der Anspruch des Berechtigten nicht erfüllt wird,[29] ebenso dann, wenn kein vollstreckbarer Unterhaltstitel vorliegt und der Schuldner mit der Zahlung in Verzug ist[30] oder wenn nur ein Teilbetrag tituliert ist und weitergehender Unterhalt geltend...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / bb) Besonderheiten bei einstweiliger Anordnung

§ 241 FamFG gilt nach seinem Wortlaut nur bei Stellung eines Abänderungsantrags (nach §§ 238, 239, 240), nicht dagegen bei einem Leistungsantrag im Hauptsacheverfahren oder einem negativen Feststellungsantrag nach einstweiliger Anordnung.[161] Es ist streitig, ob eine analoge Anwendung von § 241 FamFG auf die Abänderung einer einstweiligen Anordnung nach § 54 Abs. 1 FamFG in ...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / IV. Zusammenfassung und Ergebnis

1. Die einstweilige Anordnung auf Unterhalt ist und bleibt ein "scharfes Schwert", mit dem unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen der Beteiligten behutsam umgegangen werden sollte. 2. Im Rahmen summarischer Verfahren sind die Anforderungen an die Glaubhaftmachung umso geringer, je dringender die Bedürfnislage beim Gläubiger ist, dagegen umso höher, je weniger de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abzweigung in den Fällen, in denen mangels Leistungsfähigkeit keine Unterhaltsverpflichtung des Kindergeldberechtigten besteht (§ 74 Abs 1 S 3 EStG 1. Alt)

Rn. 25 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung über eine Abzweigung liegen auch dann vor, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist, BFH vom 25.05.2004, VIII R 21/03, BFH/NV 2005, 171; BFH vom 23.02.2006, III R 65/04, BStBl II 2008, 753. Die Voraussetzungen des § 74 Abs 1 S 1 und 3 EStG sind ...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / a) Grundsätze

Nach § 49 Abs. 1 FamFG ist ein "dringendes Bedürfnis" für ein sofortiges Tätigwerden erforderlich; dagegen ist – hiervon abweichend – gemäß § 246 FamFG für eine auf Unterhalt gerichtete einstweilige Anordnung kein dringendes Bedürfnis erforderlich.[23] Ausreichend ist ein allgemeines Rechtsschutzinteresse daran, einen Unterhaltstitel in einem einfachen und beschleunigten Verf...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / a) Grundlagen

Bei der Darstellung der allgemeinen Grundsätze zur einstweiligen Anordnung (s.o. unter II. 2) wurde bereits darauf hingewiesen, dass das – von § 49 FamFG vorausgesetzte – dringende Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden in Unterhaltssachen nicht erforderlich ist. Erforderlich sind dagegen Anordnungsanspruch (s.o. unter Ziff. II. 3) und Rechtsschutzbedürfnis (s.o. unter Zif...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / bb) Besonderheiten bei einstweiliger Anordnung

Stellt man auf den nur vorläufigen Charakter der einstweiligen Anordnung ab, liegt die Annahme nahe, einen Wegfall des Rechtsgrundes als von vornherein möglich anzusehen. Der Gläubiger einer einstweiligen Anordnung würde dann für die Rückzahlung von empfangenem Unterhalt – in Abweichung vom Normalfall – nach § 818 Abs. 4 BGB haften; § 820 Abs. 1 S. 2 BGB wäre sinngemäß anzuw...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / c) Gerichtliche Entscheidung

Wenn in § 49 Abs. 1 FamFG bestimmt ist, dass das Gericht durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Maßnahme treffen "kann", betrifft das nur die Befugnis des Gerichts, gibt diesem aber kein Ermessen; deshalb muss das Gericht die einstweilige Anordnung erlassen, sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Ein gewisser Gestaltungsspielraum besteht lediglich b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 in das EStG eingefügt. Rn. 3 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 74 Abs 1 EStG regelt in seiner ab dem 01.01.2002 geltenden Fassung die Auszahlung des Kindergelds an andere Personen als den oder die Kindergeldberechtigten. Dies setzt nach § 74 Abs 1 S 1 EStG die Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht ge...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / b) Rechtskraft der Scheidung

Die Rechtskraft der Scheidung ist keine anderweitige Regelung i.S.v. § 56 Abs. 1 FamFG mit der Folge, dass eine einstweilige Anordnung über Trennungsunterhalt trotz fehlender Identität von Trennungs- und nachehelichem Unterhaltmehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / 4. Verfahrensfragen

a) Zuständigkeit (§ 50 FamFG) Nach früherer Rechtslage (s.o. unter I. 1) war die einstweilige Anordnung Teil des Hauptsacheverfahrens, die Zuständigkeit für den Erlass einer einstweiligen Anordnung war nicht geregelt mit der Folge, dass das Hauptsachegericht zwangsläufig zuständig war; hauptsache-unabhängige ("isolierte") einstweilige Anordnungen waren gesetzlich nicht vorges...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / 5. Abgrenzungen

a) Verhältnis zum Hauptsacheverfahren Trotz der Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung zu beantragen, ist ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Unterhaltsantrag im ordentlichen Verfahren grundsätzlich zu bejahen; es kann also nicht etwa deshalb verneint werden, weil in Form der einstweiligen Anordnung ein einfacherer und billigerer Weg zur Verfügung stünde. Dies hängt mit den...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / b) Differenzierung nach Zeitpunkten

aa) Anordnung ist beantragt Ist ein Antrag gestellt, eine Anordnung aber noch nicht ergangen, dann besteht ein Wahlrecht zwischen dem Anordnungsverfahren und dem ordentlichen Verfahren.[113] Auch wenn hier unterschiedlich hohe Kosten bestehen, lässt sich im Regelfall keine Mutwilligkeit feststellen; denn ein Anordnungsverfahren zieht häufig ein ordentliches Verfahren nach sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Vorschrift, die inhaltlich den §§ 48, 49 und 50 SGB I entspricht (BT-Drucks 13/1558, 162), durchbricht den Grundsatz, dass das Kindergeld an sich an einen der Anspruchsberechtigten iSd §§ 62–64 EStG auszuzahlen ist. Durch diese Abzweigung wird erreicht, dass das Kind oder diejenige Person unmittelbar das Kindergeld ausbezahlt erhält, die ...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / c) Wegfall der einstweiligen Verfügung

Schon nach altem Rechtszustand war die (zeitlich und der Höhe nach begrenzte) einstweilige Verfügung auf Unterhalt nachrangig,[11] und zwar sogar dann, wenn eine Unterhaltsklage bzw. ein PKH-Gesuch nur anhängig gemacht werden konnten.[12] Die Subsidiarität der einstweiligen Verfügung gegenüber der einstweiligen Anordnung ergab sich daraus, dass § 644 ZPO auch im Unterhaltsre...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / bb) Anordnung ist ergangen

(1) Hauptsacheantrag Aufgrund der qualitativ nicht gleichwertigen Verfahrensergebnisse (s.o. unter a.)) ist das Rechtsschutzbedürfnis für einen Hauptsacheantrag auch dann zu bejahen, wenn schon eine einstweilige Anordnung ergangen ist; dies gilt für einen Antrag auf Zahlung von Unterhalt für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung[118] ebenso wie für einen Antrag auf Trennung...mehr

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FF 06/2024, Rechtsprechung ... / 2 Insolvenzrecht

BGH, Beschl. v. 21.3.2024 – IX ZB 56/22 1. Der Anmeldung eines Schadensersatzanspruchs wegen einer vorsätzlich begangenen Unterhaltspflichtverletzung muss der konkrete Zeitraum zu entnehmen sein, für den der Schuldner Unterhalt schuldet, dass und in welchem Umfang der Schuldner den geschuldeten Unterhalt nicht bezahlt hat und dass es sich aus Sicht des Gläubigers um ein vorsä...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / c) Hauptsachebeschluss liegt vor

Ein endgültiger Titel geht einer einstweiligen Regelung vor. Sofern der Unterhalt also in einem ordentlichen Verfahren bereits geregelt ist, kommt im Wege der einstweiligen Anordnung weder eine Herauf- noch eine Herabsetzung in Betracht.[132] Für eine Berücksichtigung dieser Veränderungen steht nur der Abänderungsantrag nach §§ 238, 239 FamFG zur Verfügung.[133]mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / aa) Ehegattenunterhalt

Nach Trennung der Ehegatten richtet sich die Höhe der Unterhaltsrente nach § 1361 BGB, nach Scheidung nach §§ 1569 ff. BGB. Durch einstweilige Anordnung kann auch Vorsorgeunterhalt (§§ 1361 Abs. 1 S. 2, 1578 Abs. 2, 3 BGB) geregelt werden,[70] ebenso auch eine Zahlung für Sonderbedarf[71] im Falle von unvorhergesehenen Bedürfnissen,[72] z.B. bei Krankheit oder zur Beschaffun...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / a) Anderweitige Regelung

Bei Erlass einer einstweiligen Anordnung kann das Gericht eine Frist bestimmen, nach deren Ablauf die Anordnung außer Kraft tritt. Allerdings stellt eine solche Bestimmung die Ausnahme dar; im Normalfall ist die Geltungsdauer nach § 56 FamFG unbefristet. Deshalb tritt die Anordnung entweder nur durch eine Abänderungsentscheidung (§ 54 FamFG) oder aufgrund eines Rechtsmittelv...mehr

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FF 06/2024, Gesetz zum Schu... / II. Stellungnahme im Einzelnen

Das BVerfG moniert, dass die Folgen der gem. Art. 13 Abs. 3 EGBGB installierten Unwirksamkeit von ausländischen Minderjährigenehen für das deutsche Recht nicht geregelt seien und überdies bei einer unwirksamen, gleichwohl im Ausland wirksamen, Ehe die Möglichkeit einer Fortsetzung ab Volljährigkeit unbeantwortet bleibe. Der Referentenentwurf (RefE) des Bundesjustizministerium...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / a) Verhältnis zum Hauptsacheverfahren

Trotz der Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung zu beantragen, ist ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Unterhaltsantrag im ordentlichen Verfahren grundsätzlich zu bejahen; es kann also nicht etwa deshalb verneint werden, weil in Form der einstweiligen Anordnung ein einfacherer und billigerer Weg zur Verfügung stünde. Dies hängt mit den zahlreichen Unterschieden zwischen b...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / 6. Außerkrafttreten und Aussetzung

a) Anderweitige Regelung Bei Erlass einer einstweiligen Anordnung kann das Gericht eine Frist bestimmen, nach deren Ablauf die Anordnung außer Kraft tritt. Allerdings stellt eine solche Bestimmung die Ausnahme dar; im Normalfall ist die Geltungsdauer nach § 56 FamFG unbefristet. Deshalb tritt die Anordnung entweder nur durch eine Abänderungsentscheidung (§ 54 FamFG) oder aufg...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / b) Verfahren

aa) Antrag (1) Zahlung Gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 FamFG wird eine einstweilige Anordnung "nur auf Antrag erlassen", wenn ein entsprechendes Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Das Hauptsacheverfahren richtet sich bei Familienstreitsachen weitgehend nach der ZPO (§ 113 Abs. 1 FamFG); für eine einstweilige Anordnung in Unterhaltssachen wird das Antragserforde...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / bb) Weiteres Verfahren

Im Anordnungsverfahren kommt aufgrund der ausdrücklichen Regelung in § 51 Abs. 2 S. 3 FamFG keine Versäumnisentscheidung in Betracht. Gemäß § 114 Abs. 4 Nr. 1 FamFG besteht im Anordnungsverfahren kein Anwaltszwang, selbst wenn für das Hauptsacheverfahren gemäß § 114 Abs. 1 FamFG die anwaltliche Vertretung erforderlich ist; zur Kritik s.o. unter I. 2 b) bb). (1) Mündliche Verh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Buchführungspflicht nach § 140 AO

Tz. 10 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Unterhält ein als gemeinnützig anerkannter Verein Zweckbetriebe und steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die für sich betrachtet die Kaufmannseigenschaft besitzen, besteht in Bezug auf diese Geschäftsbetriebe Buchführungspflicht. Diese Buchführungspflicht ist dann auch für das Steuerrecht maßgebend.mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / 8. Rechtsbehelfe und Sicherungsmöglichkeiten

Die Rechtsbehelfe richten sich nach §§ 52 ff. FamFG. Gemäß § 57 FamFG kommt keine Beschwerde in Betracht. Stattdessen bestehen die nachfolgend dargestellten Möglichkeiten. a) Antrag auf Einleitung des Hauptsacheverfahrens (§ 52 Abs. 2 FamFG) Die Zuständigkeit liegt bei dem Gericht, welches die einstweilige Anordnung erlassen hat. Sie bleibt auch dann erhalten, wenn sich nach E...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / 2. Anwendungsbereich

Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 246 FamFG kommt in allen Unterhaltssachen i.S.v. § 231 Abs. 1 FamFG in Betracht, also sowohl bei durch Verwandtschaft wie Ehe begründeten gesetzlichen Unterhaltspflichten als auch bei Ansprüchen nach § 1615l BGB oder § 1615m BGB. Es ist streitig, ob auch ein Auskunftsanspruch im Wege der einstweiligen Anordnung verfolgt werden ...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / b) Antrag auf Aufhebung oder Änderung der Entscheidung (§ 54 Abs. 1 FamFG)

aa) Alternativen § 54 FamFG ermöglicht den Beteiligten auf Antrag zwei Alternativen: Der Grund für die erleichterte Abänderba...mehr

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FF 06/2024, Schutz Minderjä... / 2. Neu: Unterhaltsansprüche bei unwirksamer Minderjährigenehe

Ist eine Ehe nach deutschem Recht unwirksam, weil lediglich eine der beteiligten Personen bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, so soll diese Person künftig Unterhaltsansprüche gegen die andere Person geltend machen können. Zu diesem Zweck soll das differenzierte System der bestehenden gesetzlichen Vorschriften über eheliche und nacheheliche Un...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / aa) Antrag

(1) Zahlung Gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 FamFG wird eine einstweilige Anordnung "nur auf Antrag erlassen", wenn ein entsprechendes Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Das Hauptsacheverfahren richtet sich bei Familienstreitsachen weitgehend nach der ZPO (§ 113 Abs. 1 FamFG); für eine einstweilige Anordnung in Unterhaltssachen wird das Antragserfordernis in § ...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / II. Andere Hilfen – das Jugendamt

Wie unter I. erfahren, dient das BerHG als subsidiäre staatliche Unterstützung. Negative Voraussetzung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG ist, dass keine anderen Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten sind. Nach der Intention des BerHG soll die Beratungshilfe andere kostenfreie Beratungseinrichtungen nicht ersetzen, son...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / (1) Mündliche Verhandlung

Auch wenn das Gericht gemäß § 51 Abs. 2 S. 2 FamFG ohne mündliche Verhandlung entscheiden "kann", erscheint jedenfalls in Unterhaltssachen eine mündliche Verhandlung regelmäßig erforderlich; denn in § 246 Abs. 2 FamFG ist geregelt, dass aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden werden soll, "wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts oder für eine gütliche Beilegung des Ver...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / aa) Anordnung ist beantragt

Ist ein Antrag gestellt, eine Anordnung aber noch nicht ergangen, dann besteht ein Wahlrecht zwischen dem Anordnungsverfahren und dem ordentlichen Verfahren.[113] Auch wenn hier unterschiedlich hohe Kosten bestehen, lässt sich im Regelfall keine Mutwilligkeit feststellen; denn ein Anordnungsverfahren zieht häufig ein ordentliches Verfahren nach sich und verursacht dann insges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Selbstlosigkeit (§ 55 AO)

Tz. 44 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Selbstlosigkeit im stlichen Sinne muss in der Satzung der Stiftung festgeschrieben sein. Hierunter ist nicht nur das sog Admassierungsverbot (im stlichen Sinne insbes das Verfolgen eigenwirtsch Zwecke) zu fassen (hierzu s Tz 4), sondern darüber hinausgehend auch das Erfordernis, dass insbes keine Pers durch zweckfremde Ausgaben oder unve...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / 1. Grundsätze

Im Unterschied zu den allgemeinen Grundsätzen nach § 49 FamFG ist in Unterhaltssachen zu beachten, dass dortmehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / a) Antrag auf Einleitung des Hauptsacheverfahrens (§ 52 Abs. 2 FamFG)

Die Zuständigkeit liegt bei dem Gericht, welches die einstweilige Anordnung erlassen hat. Sie bleibt auch dann erhalten, wenn sich nach Erlass der Anordnung für die Hauptsache eine andere Zuständigkeit ergibt.[169] Nach § 52 Abs. 1 S. 2 FamFG kann das Gericht mit der einstweiligen Anordnung eine Frist bestimmen, die nach Abs. 1 S. 3 drei Monate nicht überschreiten darf. Je sc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Ausschließlichkeit (§ 56 AO)

Tz. 49 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Satzung der Stiftung muss so formuliert sein, dass die Stiftung ausschl st-begünstigte Zwecke fördert. Ein Nebeneinander von mehreren st-begünstigten Zwecken ist zulässig. Das Vorhandensein eines nichtbegünstigten Zweckes schließt die StBefreiung vollständig aus. Wird also bei einer Familienstiftung beispielsweise der Unterhalt der Abköm...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / aa) Alternativen

§ 54 FamFG ermöglicht den Beteiligten auf Antrag zwei Alternativen: Der Grund für die erleichterte Abänderbarkeit hängt mit ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / dd) Schenkungsvermutung nach §§ 685 Abs. 2, 1620 BGB

Rz. 288 Nach §§ 685 Abs. 2, 1620 BGB spricht eine Vermutung für den Schenkungscharakter von Leistungen unter nahen Verwandten. Aus der Vorschrift lässt sich jedoch keine allgemeine Vermutung für den Schenkungscharakter von Leistungen unter nahen Angehörigen ableiten.[464] Rz. 289 Bei einer behaupteten Schenkung des Erblassers an den Bevollmächtigten kann es zu einer entsprech...mehr