Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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zfs 12/2012, Abgrenzung der... / 1 Aus den Gründen:

" … Der Kl. steht ein Anspruch auf Feststellung, dass die Bekl. ihr aus einem zum Unfallzeitpunkt bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrag Deckungsschutz bezüglich der von ihrem Sohn X geltend gemachten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen zu gewähren habe, nicht zu. Denn bei dem Sohn handelt es sich um eine mitversicherte Person, deren etwaiger Haftpflichtanspruc...mehr

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Kindergeldanspruch des in Deutschland lebenden Kindesvaters für bei der Mutter in Frankreich lebende Kinder

Leitsatz Hat der - Leistungen nach dem SGB II beziehende - Kindesvater seinen Wohnsitz in Deutschland, hat seine (getrennt lebende, in Deutschland durch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beschränkt steuerpflichtige) Ehefrau mit den beiden Kindern einen Wohnsitz in Frankreich und ist sie dort auch als deutsche Staatsangehörige zum Bezug von französischen Kinderleistung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 2.8 Übertragung des Grundfreibetrags und Hinzurechnungsbetrag, Nr. 7

Rz. 32 Die LSt-Klassen sind so aufgebaut, dass der Grundfreibetrag bei derjenigen LSt-Klasse zu berücksichtigen ist, die für das erste Arbeitsverhältnis gilt. Es sind dies die LSt-Klassen I bis V, wobei der bei LSt-Klasse V berücksichtigte Grundfreibetrag gering ist. Für das oder die weiteren Arbeitsverhältnisse gilt LSt-Klasse VI, in der kein Grundfreibetrag berücksichtigt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 6 Ausnahme vom elektronischen Verfahren, Abs. 7

Rz. 27 Nach § 39e Abs. 7 EStG kann der Arbeitgeber bei seinem Betriebsstätten-FA beantragen, dass er nicht an dem elektronischen Abrufverfahren teilzunehmen braucht. Voraussetzung ist, dass er eine unbillige Härte geltend macht. Der Begriff der unbilligen Härte ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Eine unbillige Härte liegt vor, wenn dem Arbeitgeber nach seinen persönlichen F...mehr

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Jansen, SGB VI § 90 Witwenr... / 2.2.2 Ansprüche nach dem letzten Ehegatten

Rz. 4 § 90 setzt voraus, dass die letzte Ehe aufgelöst, d.h. durch Tod, Scheidung oder Aufhebung nach den §§ 1313 ff. BGB beendet worden ist (vgl. Hauck/Haines, SGB VI Kommentar, § 90 Rz. 3). Die auf die wiederaufgelebte Hinterbliebenenrente anzurechnenden Ansprüche müssen ihren Rechtsgrund ("ihre Wurzel") in persönlichen Eigenschaften oder Verhältnissen des 2. Ehepartners w...mehr

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Jansen, SGB VI § 90 Witwenr... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift normiert die Subsidiarität der Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten (§ 46 Abs. 3, § 243 Abs. 4) gegenüber den in Abs. 1 aufgeführten Ansprüchen des überlebenden Ehegatten für denselben Zeitraum, die aus der letzten Ehe resultieren: Ansprüche auf Witwen-/Witwerrenten, auf Versorgung, Unterhalt oder auf sonstige Renten nach dem letzten Ehegat...mehr

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Jansen, SGB VI § 90 Witwenr... / 2.1 Überblick

Rz. 2 Abs. 1 bestimmt, dass auf die wiederaufgelebte Witwen-/Witwerrente ("nach dem vorletzten Ehegatten") Ansprüche auf Hinterbliebenenrente, auf Versorgung und auf Unterhalt sowie auf sonstige Renten (sowohl öffentlich-rechtlicher als auch privatrechtlicher Natur), die ihren Grund in der aufgelösten 2. Ehe ("nach dem letzten Ehegatten") haben, angerechnet werden. Der Geset...mehr

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Reparaturen an beweglichen körperlichen Gegenständen (zu § 3 Abs. 4 UStG)

Überblick Führt ein Unternehmer eine einheitliche Leistung aus, die sowohl Elemente einer Lieferung als auch einer sonstigen Leistung enthält, muss entschieden werden, ob es sich um eine Werklieferung oder eine Werkleistung handelt. Dabei ist grundsätzlich festzustellen, ob die Merkmale der Lieferung oder der sonstigen Leistung überwiegen. In welchem Verhältnis sich das verw...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / 1. Nachehelicher Unterhalt

a) In Deutschland Im Kern besteht das deutsche System des nachehelichen Unterhalts bekanntlich aus insgesamt sieben Unterhaltstatbeständen, in denen einzelne Konstellationen von der Kinderbetreuung über Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit bis hin zu Aus- und Fortbildung, Aufstockung sowie Billigkeit umschrieben sind, bei deren Vorliegen es einem geschiedenen Ehegatten nicht mö...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / 2. Unterhalt nach Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

a) In Deutschland Der Anspruch eines nicht verheirateten Elternteils auf Betreuungsunterhalt hat in Deutschland sowohl in der forensischen Praxis als auch der rechtswissenschaftlichen Diskussion lange Zeit ein Schattendasein geführt: Bis 1970 war der Vater des Kindes – der mit diesem rechtlich noch nicht einmal als verwandt galt – lediglich verpflichtet, der Mutter eine von B...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / b) Nach Schweizer Recht

Das nacheheliche Unterhaltsrecht ist in der Schweiz seit der Scheidungsrechtsrevision des Jahres 2000 verschuldensunabhängig ausgestaltet. Mit Art. 125 ZGB hat sich der schweizerische Gesetzgeber für eine unterhaltsrechtliche Generalklausel entschieden, die den Gerichten einen weiten Ermessensspielraum (Art. 4 ZGB) bei der Zuerkennung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs ...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / b) In der Schweiz

In der Schweiz wird der Unterhalt, der geschuldet ist, damit ein Elternteil in die Lage versetzt wird, das gemeinsame minderjährige Kind persönlich zu pflegen und zu erziehen, bislang nur vereinzelt als eine eigenständige Unterhaltskategorie wahrgenommen.[46] Dies, obwohl die Kinderbetreuung auch in der schweizerischen Praxis als der häufigste Grund dafür genannt wird, dass ...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / a) In Deutschland

Im Kern besteht das deutsche System des nachehelichen Unterhalts bekanntlich aus insgesamt sieben Unterhaltstatbeständen, in denen einzelne Konstellationen von der Kinderbetreuung über Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit bis hin zu Aus- und Fortbildung, Aufstockung sowie Billigkeit umschrieben sind, bei deren Vorliegen es einem geschiedenen Ehegatten nicht möglich oder nicht ...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / b) Rechtslage in der Schweiz

Gesetzliche Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften kennt das schweizerische Recht nicht. Das gilt selbst dann, wenn aus der Lebensgemeinschaft betreuungsbedürftige Kinder hervorgegangen sind. Denn die wirtschaftliche Unterstützung des nicht verheirateten, betreuenden Elternteils wird bislang weniger als zivilrechtliche denn als sozialstaatliche Aufgabe angesehen.[...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / b) Aus der Sicht des schweizerischen Rechts

Nicht so in der Schweiz: Die Dauer des Unterhaltsanspruchs bestimmt sich gemäß Art. 125 Abs. 2 ZGB danach, bis zu welchem Zeitpunkt es dem Unterhaltsberechtigten nicht zumutbar ist, für sein eigenes Auskommen zu sorgen.[78] Eine schematische Koppelung der Zeit, während der Unterhalt zu leisten ist, an die Dauer der Ehe ist nicht zulässig. Vielmehr ist die Dauer der Unterhalt...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / a) Aus deutscher Sicht

In Deutschland verteilt sich der Betreuungsunterhalt traditionell auf zwei Unterhaltstatbestände – § 1570 BGB und § 1615l BGB –, bei denen jeweils zwischen zwei Phasen unterschieden wird: Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes wird eine Art von zeitlichem Basisunterhalt gewährt, bei dem der betreuende Elternteil frei wählen kann, ob er das Kind selbst betreue...mehr

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FF Nr.12/2012, Das Bundesve... / V. Vorgerichtliche Informationsbeschaffung

Schon um im späteren gerichtlichen Verfahren keine – auch hinsichtlich der Kostenfolgen – unangenehmen Überraschungen zu erleben, sollte sich die Höhe des eingeforderten Unterhaltes immer deutlich an den tatsächlichen Gegebenheiten orientieren. Damit erlangt die – dem gerichtlichen Verfahren noch vorgelagerte – Beschaffung der erforderlichen Informationen vom Mandanten, vom ...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / b) Das schweizerische Recht

Ganz anders dagegen die Situation in der Schweiz: Die schweizerische Praxis folgt in der Frage der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils praktisch einhellig[62] einem in der Literatur als "10/16-Regel"[63] bezeichneten Altersphasenmodell, dem zufolge vom betreuenden Elternteil eine Teilerwerbstätigkeit im Umfang von 50 % erwartet werden kann, sobald das jüngste zu ...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / a) Situation in Deutschland

Nach deutschem Recht konnte bis Ende 2007 bekanntlich nach § 1570 BGB a.F. Unterhalt gefordert werden, "solange und soweit ( … ) wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann". Diese Bestimmung wurde von den Gerichten durch ein sog. Altersphasenmodell konkretisiert, wonach die Zumutbarkeit einer Erwerbstätigk...mehr

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FF Nr.12/2012, Das Bundesve... / Einführung

Das Bundesverfassungsgericht hat sich jüngst in drei Entscheidungen – jeweils v. 18.6.2012 – 1 BvR 774/10,[1] 1 BvR 1530/11,[2] 1 BvR 2867/11[3] – mit dem Problem der Anrechnung fiktiver Einkünfte bei einem seinem minderjährigen Kind gem. § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB gegenüber verschärft haftenden Unterhaltspflichtigen befasst und in allen Fällen zugunsten der Unterhaltspflichtige...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / a) In Deutschland

Der Anspruch eines nicht verheirateten Elternteils auf Betreuungsunterhalt hat in Deutschland sowohl in der forensischen Praxis als auch der rechtswissenschaftlichen Diskussion lange Zeit ein Schattendasein geführt: Bis 1970 war der Vater des Kindes – der mit diesem rechtlich noch nicht einmal als verwandt galt – lediglich verpflichtet, der Mutter eine von Bedürftigkeit und ...mehr

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FF Nr.12/2012, Das Bundesve... / II. Erzielbares Einkommen nach den persönlich-individuellen Verhältnissen (reale Beschäftigungschance)

Die – eigentlich entscheidende – Vorarbeit ist aber auf der persönlich-individuellen Seite zu leisten: N...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / V. Zu den Voraussetzungen des Erwerbs der Fachanwaltsbezeichnung Familienrecht

Da es hier um eine Würdigung aus Anlass des 15-jährigen Geburtstags der Fachanwaltschaft geht, sollen die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachanwaltschaft zwar nicht ganz ausgespart, aber auch nicht vertieft werden. Die Voraussetzungen sind – in aller Kürze: Eine mindestens dreijährige Zulassung zur Anwaltschaft und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jah...mehr

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FF Nr.12/2012, Betreuungsun... / I. Einleitung

Der Unterhalt wegen Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes ist familien- und gesellschaftspolitisch von herausragender Bedeutung: Von der gemeinsamen Verantwortung der Eltern geprägt, hat der Betreuungsunterhalt unter allen Unterhaltstatbeständen die eindeutig stärkste Fundierung und auch rechtstatsächlich stellt eine Kinderbetreuung unverändert den häufigsten...mehr

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FF Nr.12/2012, Ausgleichsan... / 2 Aus den Gründen:

[5] Die zulässige Revision führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. [6] 1. Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anzuwenden, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet wurde (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 197/10, FamRZ 201...mehr

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FF Nr.12/2012, Kleines familienrechtliches Wörterbuch

Dr. Mathias Grandel Es ist uns gelungen, exklusive Vorabdruckrechte der nachfolgenden Passagen aus dem in Kürze posthum erscheinenden Werk "Nagelmann [1]: Kleines familienrechtliches Wörterbuch"[2] für die FF zu sichern: " … "Fiktion": Juristische Kunstform, vorhandene Tatsachen und Sachverhalte zu ignorieren und durch erdachte zu ersetzen. Erfreut sich insbesondere im Familien...mehr

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Kindergeld für ein verheiratetes Kind ab 2012 unabhängig vom Einkommen des Ehegatten

Leitsatz Ist ein in der erstmaligen Berufsausbildung befindliches, volljähriges Kind verheiratet, so besteht ein Kindergeldanspruch für dieses Kind. Dieser besteht ab 2012 unabhängig von dessen eigenen Einkünften und von einer typischen Unterhaltssituation ggü. dem Ehegatten. Sachverhalt Die Familienkasse (FK) gewährte der Klägerin zunächst Kindergeld für ihre Tochter, die si...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Was kann für ein minderjähriges oder von einem volljährigen Kind an Unterhalt oberhalb der Werte der Düsseldorfer Tabelle verlangt werden?

Maßstab für den Minderjährigen- und Volljährigenunterhalt ist die Lebensstellung des bedürftigen Kindes. Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich gemäß § 1610 Abs. 1 BGB nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt). Minderjährige und unverheiratete volljährige Kinder haben jedoch regelmäßig keine eigene Lebensstellung, solange sie nicht über ei...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Bedarfsermittlung Unterhalt

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Welche Probleme bestehen im Verhältnis zwischen einstweiliger Unterhaltsanordnung und Unterhalts-Hauptverfahren?

Während nach der bis zum 31.8.2009 geltenden Rechtslage die einstweilige Unterhaltsanordnung die gleichzeitig anhängig zu machende Hauptsache verlangte, bedarf nunmehr die einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 246 FamFG nicht mehr der Anhängigkeit einer gleichartigen Hauptsache. Das Anordnungsverfahren ist selbst dann ein eigenständiges Verfahren, wenn eine Haupts...mehr

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AGS Nr.11/2012, Verfahren auf Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalts

FamGKG § 50 VersAusglG §§ 33, 34 Leitsatz In den Verfahren auf Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalts richtet sich der Verfahrenswert nach § 50 FamGKG und nicht nach § 51 FamGKG. Abzustellen ist auch hier auf 10 % – nicht 20 % – des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten. Der Wert ist wegen des besonderen Aufwands i.d.R. allerdings nach § 50 Abs. 3 FamGKG her...mehr

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FF 11/2012, Anwaltshaftung ... / 2 Anmerkung:

Die Entscheidung zeigt eindrucksvoll das Haftungsrisiko von Rechtsanwälten auf, die ein für den konkreten Fall maßgebliches Gesetz und die dazu ergangene Rechtsprechung nicht kennen, infolgedessen die Interessen ihrer Mandanten nur unzureichend wahrnehmen und ihnen hierdurch finanziellen Schaden zufügen. Zum Sachverhalt: Der Kläger, dessen Einkommen sich im Jahr 2005 deutlich...mehr

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FF 11/2012, Anwaltshaftung ... / 1 Aus den Gründen:

I. Die zulässige Berufung des Klägers ist begründet. Dem Kläger steht entgegen der Auffassung des Landgerichts ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 12.765,00 EUR gegen die Beklagte aus anwaltlicher Pflichtverletzung zu. Denn der Beklagten ist eine schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten aus dem mit dem Kläger geschlossenen Anwaltsdienstvertrag anzulasten. Keinen Erfolg hat ...mehr

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FF 11/2012, Erhöhung des Fa... / 2 Aus den Gründen:

[4] Die Revision ist unbegründet. I. [5] Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, dass dem Sohn des Beklagten in dem streitgegenständlichen Zeitraum kein Unterhaltsanspruch gegen den Beklagten zugestanden habe, so dass ein solcher auch nicht auf den Kläger habe übergehen können. Der Beklagte sei leistungsunfähig. Dem Grunde nach stehe einem unterhaltspflichtigen Elternteil...mehr

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FF 11/2012, Berufsorientier... / Aus den Gründen:

I. Die Antragstellerin ist die am x.3.1992 geborene, im Haushalt der Mutter lebende Tochter des Antragsgegners. Sie hat die Realschule im Schuljahr 2009/2010 ohne Abschluss verlassen und besucht seit dem 7.9.2011 das Städtische Berufskolleg für Technik, Hauswirtschaft und Sozialpädagogik in M.; dort leistet sie ein Berufsorientierungsjahr in der Fachrichtung Ernährung und Ha...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Wer trägt die Darlegungs- und Beweislast für den konkreten Bedarf?

Die Darlegungs- und Beweislast für den geltend gemachten Bedarf trägt grundsätzlich der Berechtigte. Der Unterhaltsberechtigte genügt seiner Darlegungslast, wenn er seine Bedürfnisse im Detail angibt und daraus den gesamten Unterhalt ableitet. Nur dann ist auch eine gerichtliche Schätzung nach § 287 ZPO möglich. Bestreitet der Pflichtige einzelne Bedarfspositionen, hat der B...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Wann ist von einer Quotenberechnung in eine konkrete Bedarfsermittlung überzugehen?

Wann der Übergang von Quotenunterhalt zur konkreten Bedarfsermittlung stattfindet, wird von den Leitlinien der Oberlandesgerichte unterschiedlich in Nr. 15.3 beantwortet. Die Süddeutschen Leitlinien ziehen eine konkrete Bedarfsberechnung bei sehr guten Einkommensverhältnissen des Pflichtigen in Betracht. Es wird also allein auf den Pflichtigen abgestellt; was unter sehr gute...mehr

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FF 11/2012, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Einem volljährigen Kind, das vorrangig seinen Vermögensstamm zu verwerten hat, bevor es seine Eltern auf Unterhalt in Anspruch nimmt, muss als Notgroschen das Schonvermögen des § 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II (150 EUR je vollendetes Lebensjahr) verbleiben, wenn nicht auf Seiten des Verpflichteten enge wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 9.12.2011 – 16 UF ...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Einleitung

Das Thema ist komplexer als es der Titel vermuten lässt. Eigentlich geht es um die Kriterien, Vorgehensweisen und Methoden bei der Ermittlung des überquotenmäßigen Unterhalts für Ehegatten vor und nach der Scheidung sowie des übertabellarischen Unterhalts bei minderjährigen und volljährigen Kindern sowie die Auswirkungen und Folgen hiervon. In der Vergangenheit finden sich zu...mehr

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FF 11/2012, Nebenberufliche... / 2 Aus den Gründen:

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache teilweise Erfolg. Dem Grunde nach verbleibt es dabei, dass die vollstreckbare notarielle Urkunde vom 29.4.2004 gemäß § 239 FamFG zugunsten des Antragstellers abzuändern ist. Der ihm gegen den Antragsgegner zustehende Anspruch auf Kindesunterhalt gemäß § 1601 BGB hat sich gegenüber den in der Urkunde titulierten 227 EUR infolge verände...mehr

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FF 11/2012, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

§ 32 VersAusglG lässt die Anpassung von Anrechten nach Rechtskraft des Versorgungsausgleichs nur für Regelsicherungssysteme zu. Eine analoge Anwendung auf – obligatorische – berufsständige Zusatzversorgungen (hier: Bezirksschornsteinfegermeister) kommt nicht in Betracht (BVerwG, Beschl. v. 31.5.2012 – 8 B 6.12 [BayVGH], FamRZ 2012, 1565). Die VBL als Zusatzversorgung des öffe...mehr

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FF 11/2012, Berufsorientier... / Leitsatz

1. Das Berufsorientierungsjahr ist als "allgemeine Schulausbildung" i.S.v. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB anzusehen. 2. Zur Verwirkung von Unterhalt eines in der allgemeinen Schulausbildung befindlichen Kindes. 3. Das unterhaltsberechtigte Kind kann entsprechend dem Rechtsgedanken des § 1607 Abs. 2 BGB allein den leistungsfähigen Elternteil in Anspruch nehmen; auf fiktives Einkommen d...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Welche gesetzlichen Grundlagen für die Unterhaltsbemessung existieren?

Die unterschiedlichen Formulierungen der §§ 1360a, 1361 Abs. 1 und 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB umschreiben den unbestimmten Rechtsbegriff des "eheangemessenen Bedarfs", von dem die Höhe des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs abhängt. Die unterschiedlichen Formulierungen in den vorgenannten Vorschriften zeigen, dass ein Unterhaltsmaß geschuldet wird, das dem ehelichen Lebenszuschnit...mehr

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FF 11/2012, Unterhaltsrecht – Kommentar

Kleffmann/Klein (Hrsg.)1. Auflage 2011, 1.588 Seiten, 89,00 EUR, Luchterhand Verlag Der vorliegende Unterhaltskommentar aus dem Jahre 2011 enthält ein neues Konzept der Vermittlung notwendigen Fachwissens im Unterhaltsrecht. Unterhalt ist das Gebiet, das der Familienrechtler am häufigsten zu bearbeiten hat, beim Trennungsunterhalt, beim Geschiedenenunterhalt, beim Kindesunterh...mehr

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FF 11/2012, Erhöhung des Fa... / Leitsatz

1. Wird der Unterhaltspflichtige von seinem erwachsenen Kind, das seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbstständigkeit wieder verloren hat, auf Unterhalt in Anspruch genommen, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter ihm und seiner Ehefrau im Regelfall einen Familienselbstbehalt zubilligt, wie ihn die Düsseldorfer Tabelle und die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien ...mehr

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FF 11/2012, Nebenberufliche... / 1 Tatbestand:

Der 21 Jahre alte Antragsteller ist Student im dritten Semester und lebt im Haushalt seiner Mutter. Er nimmt den Antragsgegner, seinen von der Mutter geschiedenen Vater, auf Unterhalt in Anspruch. Streitig ist u.a., ob und ggf. in welcher Höhe er sich ein Nebeneinkommen von ca. 300 EUR monatlich aus einer Aushilfstätigkeit in einem Supermarkt auf seinen Unterhaltsbedarf anre...mehr

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FF 11/2012, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Die 15. Jahresarbeitstagung Familienrecht des Deutschen Anwaltsinstituts fand wie in den Vorjahren in Köln statt, und zwar vom 27. bis 28.4.2012. Rechtsanwalt Dr. Norbert Kleffmann konnte zum Jubiläum eine anspruchsvolle Fortbildungsveranstaltung mit insgesamt zwölf Referentinnen und Referenten aus Richterschaft, Anwaltschaft und Wissenschaft eröffnen. Nach den obligatorischen...mehr

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FoVo 11/2012, Richtiges pro... / II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

BGH widerspricht dem Kammergericht und folgt dem Gläubiger Der BGH widerspricht dem Kammergericht (KG) und hält die Feststellungsklage für zulässig. Auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses kann Klage erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festge...mehr

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FF 11/2012, Das Große Famil... / V. Ausblick

Mit der jetzigen Regelung dürfte, daran können kaum Zweifel bestehen, das Ende der Entwicklung noch nicht erreicht sein. Zu Recht wird zunehmend gefordert, auch die Zuständigkeit für den Vermögensausgleich bei Scheitern nichtehelicher Lebensgemeinschaften von den Zivilprozessgerichten auf die Familiengerichte zu verlagern.[33] Die Argumente, die dafür ins Feld geführt werden...mehr

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AGS Nr.11/2012, Verfahren a... / 1 Aus den Gründen

Grundlage der Wertfestsetzung ist § 50 FamGKG. Bei dem vorliegenden Verfahren auf Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalts nach §§ 33, 34 VersAusglG handelt es sich um ein Verfahren nach § 111 Nr. 7 FamFG. Der Umstand, dass im Rahmen dieses Verfahrens inzident Unterhaltsansprüche geprüft werden müssen, ändert hieran nichts. § 50 FamGKG ist lex specialis gegenüber...mehr