Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 3. Entscheidung

Rz. 376 Ist der Antrag begründet, ergeht ein Ausspruch dahin, dass die Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise unzulässig oder nur unter Bedingungen zulässig ist. Das Gericht soll nach § 116 Abs. 3 S. 3 FamFG die sofortige Wirksamkeit anordnen. Somit kann sich der Antragsteller auf § 775 Nr. 1 ZPO berufen. Für die Kostenentscheidung gilt § 243 FamFG. Nach § 769 ZPO kann das G...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 7. Konkurrenzen

Rz. 1417 Der Anspruch nach § 1576 BGB ist gegenüber einem Anspruch nach §§ 1570 bis 1572, 1575 BGB subsidiär.[1476] Besteht gleichzeitig ein Anspruch nach § 1570 BGB wegen Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes und ein Anspruch nach § 1576 wegen Betreuung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes, kann ein über § 1570 BGB hinaus geltend gemachter Anspruchsteil wegen der Betreu...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Die Großelternhaftung

Rz. 492 Wesentlicher Anwendungsbereich neben der Frage der Barunterhaltsverpflichtung des betreuenden Elternteils ist die Haftung der Großeltern für ihre Enkelkinder nach § 1607. Das (Enkel-)Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegen seine Großeltern, wenn und soweit die Leistungen des barunterhaltspflichtigen Elternteils den Kindesunterhalt nicht oder nicht vollständig abdecken...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Checkliste: Unterhalt wegen Krankheit

Rz. 1231 Folgende Fragen sind von Bedeutung: Unterhalt wegen Krankheitmehr

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§ 2 Kindesunterhalt / III. Leistungsfähigkeit

Rz. 7 Das Kind hat nur einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern, wenn und soweit diese bzw. der barunterhaltspflichtige Elternteil leistungsfähig sind bzw. ist. Diese Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners muss während des Zeitraums bestehen, für den Zahlung von Unterhalt aufgrund bestehender Bedürftigkeit begehrt wird.[12] Nach § 1603 Abs. 1 sind Eltern nicht unterh...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / a) Voraussetzungen des Wiederauflebens des Anspruches

Rz. 318 Es ist umfassend zu prüfen, ob eine erneute Unterhaltsverpflichtung die Zumutbarkeitsgrenze überschreitet.[567] Bei dieser erneuten Billigkeitsprüfung sind alle Umstände einzubeziehen.[568] Rz. 319 Von Bedeutung ist dabei, dass sich der Unterhaltsberechtigte durch die Aufnahme einer verfestigten neuen Lebensgemeinschaft aus der nachehelichen Solidarität der Ehegatten ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Das Umstandsmoment

Rz. 629 Bei der Prüfung des Umstandsmoments ist darauf abzustellen, ob sich der Unterhaltsschuldner darauf verlassen und mithin seine Ausgaben- und Lebensplanung darauf einrichten durfte, dass er vom Unterhaltsschuldner nicht mehr auf Zahlung in Anspruch genommen werde. Rz. 630 Die Abwägung muss vor dem Hintergrund erfolgen, dass die Unterhaltszahlung den Lebensbedarf des Unt...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / F. Konkurrenzen

Rz. 47 Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch kann konkurrieren mit Unterhaltsansprüchen des Kindes selber.[51] Kommt nämlich der unterhaltspflichtige Elternteil trotz Verzugs (vgl. § 1613 BGB) seiner Verpflichtung gegenüber dem Kind nicht nach, so entstehen Unterhaltsrückstände. Zahlt der andere Elternteil diesen Unterhalt dem Kind, so rechtfertigt dies aber auch einen f...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 4. Adoption

Rz. 30 Kinder im Sinne der §§ 1601 ff. sind auch im Wege der Adoption angenommene. Die unterhaltsrechtlichen Vorschriften gelten gemäß den §§ 1754 Abs. 1, 1751 Abs. 4 und § 9 Abs. 7 LPartG auch für adoptierte Kinder. Adoptierte Kinder sind leiblichen Kindern gesetzlich gleichgestellt. Rz. 31 Hinweis Der Adoptivvater kann sich nicht wegen gravierender persönlicher Entfremdung ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Konkurrierender Anspruch des nichtehelichen Kindes

Rz. 210 Gegenüber Unterhaltsansprüchen nichtehelicher Kinder haftet der Verpflichtete bis zum notwendigen Selbstbehalt in Höhe von 1.370 EUR[208] bei Erwerbstätigkeit und 1.120 EUR bei fehlender Erwerbstätigkeit des Verpflichteten. Gegenüber der Kindesmutter verbleibt es beim angemessenen Selbstbehalt von 1.650 EUR (Stand wie oben, siehe Rdn 193). Rz. 211 Vorrangig ist der Ans...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 6. Verwirkung

Rz. 921 Die Verwirkung ist eine von Amts wegen zu prüfende Einwendung gegen das Bestehen des Unterhaltsanspruchs, die sich aus den allgemeinen Grundsätzen des § 242, aber auch aus der lex specialis des § 1611 ergeben kann.[1278] Noch während der Verjährungshemmung ist eine Verwirkung rückständigen Unterhalts möglich.[1279] a) Verwirkung nach allgemeinen Grundsätzen, § 242 Rz....mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Verjährung

Rz. 634 Unterhaltsansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 von drei Jahren (§ 197 Abs. 2). Solche die bei Titulierung bereits fällig waren, verjähren in 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3). Rz. 635 Die Verjährung beginnt jeweils am Ende des Jahres (§ 199 Abs. 1). Rz. 636 Die Verjährung von Unterhaltsansprüchen des Kindes gegen die Eltern ist nach § 207 Abs....mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Zeitmoment

Rz. 341 Bei der Bemessung des "Zeitmomentes" ist nach der Rechtsprechung des BGH[598] im Allgemeinen von einem Jahr auszugehen. Zitat Verwirkung eines nicht geltend gemachten Unterhaltsanspruchs Dem Zeitmoment der Verwirkung stehen nicht nur eine Aufforderung zur Auskunftserteilung, eine Bezifferung des Unterhaltsanspruch...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 5. Härtegrund aus § 1579 Nr. 5 BGB (Verletzung von Vermögensinteressen)

Rz. 293 Wer Unterhalt beansprucht, muss auf die Vermögensinteressen des Pflichtigen Rücksicht nehmen. Der den Unterhalt geltend machende Ehegatte hat alles zu unterlassen, was dem anderen die Erfüllung seiner Unterhaltspflicht erschwert oder unmöglich macht.[527] Setzt er sich mutwillig über diese Verpflichtungen hinweg, kann dieses Verhalten den Härtegrund nach § 1579 Nr. 5...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Kompensation durch Zahlung von Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 93 Mehrere Entscheidungen stellen für die "Kompensation" auf Seiten der Berechtigten darauf ab, dass sie Vorteile erlangt hat in Form von vermögenswerten Leistungen, die in ihre Altersversorgung fließen. Zitat Zwar kann ein ehebedingter Nachteil auch im Zeitraum nach der Zustellung des Scheidungsantrags entstehen, wenn die Ehef...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / 1. Gemeinsame elterliche Sorge (§ 1629 BGB)

Rz. 27 Häufig sind die Eltern getrenntlebende Eheleute, die gemeinsam die elterliche Sorge für das Kind haben. Der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, übernimmt die Vertretung des Kindes gem. § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB bei der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gegen den anderen Elternteil. Insoweit ergibt sich – allerdings nur für Unterhaltsfragen – ein Al...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Konkurrenz zwischen Familienunterhalt und Unterhalt minderjähriger Kinder

Rz. 178 Eine Konkurrenzsituation zwischen Familienunterhalt und Kindesunterhalt ist nur dann vorhanden, wenn das Kind außerhalb des ansonsten gemeinsamen Haushaltes lebt. Ist dies nicht der Fall, müssen alle Familienmitglieder mit den vorhandenen finanziellen Mitteln auskommen. Reichen die Mittel für die Familie nicht aus, muss auch der einvernehmlich den Haushalt führende Eh...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / f) Auswirkung der Tolerierung des Verhaltens des Berechtigten

Rz. 281 Zitat Eine Verwirkung von Unterhaltsansprüchen kann ausscheiden, wenn der Unterhaltspflichtige das dem Berechtigten vorgeworfene, für den Verwirkungseinwand herangezogene Verhalten in der Vergangenheit toleriert hat.mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (3) Berechnung mit Beispielen

Rz. 431 Reicht das Einkommen des Unterhaltsschuldners nicht aus, um alle gleichrangigen Ansprüche minderjähriger und privilegiert volljähriger Kinder zu befriedigen, ist sein unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen nach Abzug des notwendigen Selbstbehalts (=Verteilungsmasse) zu gleichen Teilen auf die Berechtigten zu verteilen. Zu diesem Zweck wird der Unterhaltsbedarf des ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Der angemessene Selbstbehalt gegenüber dem volljährigen nicht privilegierten Kind

Rz. 885 Der Eigenbedarf (Selbstbehalt) begrenzt die Leistungspflicht und damit die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners, indem das Tatbestandmerkmal des § 1603 Abs. 1 "außerstande" die Grenze zieht zwischen dem Betrag seines Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für sich verbleiben muss, weil er ihn zur Deckung seines eigenen Bedarfs benötigt, und dem der für die Za...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Forderungsübergang nach § 1607 Abs. 3

Rz. 487 Diese Vorschrift gilt nur für Unterhaltsansprüche von Kindern gegen einen Elternteil, wobei jedoch die Voraussetzungen des § 1607 Abs. 2, nämlich, dass die Rechtsverfolgung im Inland ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, vorliegen müssen. Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 1607 Abs. 2 muss gerade ausschlaggebend für die freiwillige Leistung des anderen, n...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (b) Berufsausbildungsbeihilfen

Rz. 869 Berufsausbildungsbeihilfen: Nach § 97 Abs. 1 SGB III können Leistungen zur Förderung der beruflichen Eingliederung erbracht werden, die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, um die Erwerbstätigkeit der Behinderten entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre berufliche Eingliederung z...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 6. Sonderbedarf mit Kostenvorschuss

Rz. 154 Der Begriff des Sonderbedarfs ist legaldefiniert in § 1613 Abs. 2 Nr. 1. Danach handelt es sich bei Sonderbedarf um nicht regelmäßig anfallenden, sog. außerordentlichen Bedarf. Rz. 155 Sowohl Sonder- als auch Mehrbedarf stellen eine Art des Zusatzbedarfs neben dem allgemeinen Lebensbedarf (Elementarbedarf) des Unterhaltsberechtigten dar. Daher ist es erforderlich die ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 1. Die Ausfall- und Ersatzhaftung

Rz. 471 Das Gesetz regelt für den Verwandtenunterhalt in den §§ 1606 und 1607 die Reihenfolge, in der mehrere Personen nebeneinander oder nacheinander zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind. Nach § 1606 Abs. 2 haften unter den Verwandten der aufsteigenden Linie zunächst die Näheren vor den Entfernteren, also haften die Eltern vor den Großeltern für den Unterhalt der Kinder....mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Trennungsunterhalt

Rz. 2169 Einigen sich die Parteien zunächst nicht, steht es dem Unterhaltsschuldner zur Konfliktvermeidung und auch zur Kostenersparnis selbstverständlich frei, den i.E. unstreitigen Betrag in einer notariellen Urkunde titulieren zu lassen.[2279] Soweit eine Befristung oder eine Herabsetzung des Unterhaltsbedarfs nicht ausgeschlossen erscheint, kann der Verpflichtete auch ein...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 10. Verzicht auf die Verwirkung / Verzeihung

Rz. 315 Unter bestimmten Umständen kann das Recht entfallen, sich auf Verwirkung zu berufen. Zitat Der Unterhaltspflichtige kann durch – ausdrückliche oder konkludente – Vereinbarung mit dem Unterhaltsberechtigten auf die Geltendmachung der Verwirkung des Unterhalts nach § 1579 Nr. 2 BGB verzichten. Dies kann im Unterschied zu...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Verzögerung und Unterbrechung der Ausbildung

Rz. 144 Im Rahmen enger Ausnahmen muss der Unterhaltsschuldner nach § 242 Verzögerungen und Unterbrechungen der Ausbildung des minderjährigen Kindes mit der Folge hinnehmen, dass sich die Leistungszeit dementsprechend verlängert. Rz. 145 Insbesondere ist an dieser Stelle zu prüfen, ob die Verzögerung bzw. die Unterbrechung aus einer Verantwortlichkeit der Eltern, die dem Ausb...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Bedarf des zusammenlebenden Ehegatten

Rz. 200 Der Ehegatte ist seinen Schwiegereltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig. Im Hinblick auf deren nachrangige Unterhaltsansprüche muss der Ehegatte deshalb keine Schmälerung seines angemessenen Bedarfs hinnehmen.[202] Dies gilt unabhängig davon, ob dem Unterhaltsverpflichteten mehr oder aber weniger verbleibt, als seinem Ehegatten zur Verfügung steht. Der Pflichtige...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten

Rz. 35 Unterhaltsansprüche minderjähriger ehelicher und nichtehelicher Kinder erhalten Vorrang vor anderen, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nach Abzug des Selbstbehalts nicht ausreicht, um alle Ansprüche zu erfüllen. Während Ansprüche geschiedener und aktueller Ehegatten zuvor gleichberechtigt neben denen der Kinder standen, sind Ansprüche von Erwachsenen nunmeh...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / E. Minderjährige Kinder

Rz. 15 Gemäß § 1601 sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Die weit überwiegende Zahl an Sachverhalten betrifft in diesem Zusammenhang die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern, insbesondere gegenüber ihren minderjährigen Kindern. Rz. 16 Die nachfolgende Darstellung des Unterhaltsanspruchs des minderjährigen Kindes gegen s...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / dd) Vereinbarung zur Verlängerung des Basisunterhalts

Rz. 2100 Betreuungsunterhalt darf als Basisunterhalt für die drei ersten Lebensjahre des Kindes vertraglich nicht gekürzt werden. Umgekehrt sind Unterhaltsvereinbarungen jedoch möglich, die beispielsweise den Basisunterhalt nach § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB verlängern. Häufig wird dies kombiniert mit einer Höchstbegrenzung des Unterhalts außerhalb der gesetzlichen dreijährigen Zah...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / C. Die Abänderung von Unterhaltstiteln

Rz. 219 Unterhaltsansprüche werden zweckmäßigerweise als monatliche Geldrente festgelegt und tituliert. Dies geschieht vornehmlich durch gerichtliche Entscheidung nach § 113 Abs. 1 FamFG, § 258 ZPO, durch gerichtlichen Vergleich, durch Jugendamtsurkunde oder durch notarielle Urkunde. Bei all diesen Titulierungsformen werden die gegenwärtigen Verhältnisse sowie deren prognost...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Verwirkung des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt

Rz. 832 Eine Verwirkung des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt kommt unter den Voraussetzungen des § 1611 in Betracht. So macht sich der Unterhaltsgläubiger einer schweren Verfehlung i.S.v. § 1611 Abs. 1 schuldig, wenn er dem Unterhaltsschuldner einen nicht unerheblichen Schaden durch seine schuldhafte Pflichtverletzung zufügt, die darin besteht, dass er ihm den Abbruch sein...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Konkurrenz zwischen Familienunterhalt und Unterhalt volljähriger Kinder

Rz. 196 Für den Fall von Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder aus einer früheren Ehe muss dem Verpflichteten der angemessene Eigenbedarf verbleiben. Der Familienunterhaltsanspruch des jetzigen Ehegatten ist zunächst unter Vorwegabzug des Unterhalts des volljährigen Kindes zu berechnen, da diese Unterhaltspflicht die jetzigen ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat und in...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Bedürftigkeit infolge sittlichen Verschuldens

Rz. 929 Zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs reicht die vorsätzliche oder fahrlässige Herbeiführung der Bedürftigkeit nicht aus. Unter sittlichem Verschulden sind vielmehr vorwerfbare Verstöße gegen die auf der Verwandtschaft beruhenden sittlichen Pflichten zu verstehen. Der Tatbestand setzt sittliches Verschulden von erheblichem Gewicht voraus. Das Verschulden muss für di...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Umfang des wiederauflebenden Anspruches

Rz. 321 Regelmäßig lebt allenfalls der Betreuungsunterhalt wieder auf. Für ein Wiederaufleben anderer Tatbestände fehlt es regelmäßig an einer Legitimation, während ein Wiederaufleben des Betreuungsunterhalts auf das schutzwürdige Interesse der gemeinsamen Kinder zurückzuführen ist. [571]mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / A. Anwendungsbereich des § 1615l BGB

Rz. 1 Nichteheliche Lebenspartner sind einander grundsätzlich nicht unterhaltspflichtig. Abgesehen von Unterhaltspflichten aus Anlass der Geburt eines nichtehelichen Kindes bestehen keine Unterhaltsansprüche der Kinder des einen Partners gegen den anderen Partner oder der Partner untereinander.[1] Die Partner können jedoch vertragliche Unterhaltsregelungen für die Dauer des Z...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Erforderliche Dauer der neuen Lebensgemeinschaft

Rz. 276 Als notwendige Zeitdauer wird vom BGH regelmäßig ein Zeitrahmen von nicht weniger als 2 bis 3 Jahren angenommen.[490] Regelmäßig hat sich vor Ablauf von zwei Jahren eine Lebensgemeinschaft in diesem Sinn nicht "verfestigt"[491] Zitat Die Annahme einer zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 2 BGB ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 3. Der Unterhaltsantrag im vereinfachten Verfahren, § 250 FamFG

Rz. 506 Der Unterhaltsantrag im vereinfachten Verfahren ist zwingend mithilfe des diesbezüglich eingeführten Formulars zu stellen, vgl. auch § 259 Abs. 2 FamFG. Der Formularzwang gilt auch, wenn das Kind durch einen Beistand vertreten wird. Von ihm sind allerdings die Länder und Sozialleistungsträger im Rahmen von § 1 Abs. 2 S. 1 KindUFV befreit.[691] Die an den Antrag im ver...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Der unbefristete Festbetrag

Rz. 2060 Eine andere Möglichkeit der Unterhaltsverstärkung unabhängig von Betreuung ist z.B. die Vereinbarung einesunbefristeten Festbetrages (ggf. mit Wertsicherungsklausel) unabhängig davon, ob der/dem Unterhaltsberechtigten nach gegebener Rechtsprechung ein solcher Anspruch – unbefristet – zustünde: Rz. 2061 Beispiel[2192] Der Ehemann verpflichtet sich, an die Ehefrau eine...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / 1. Bedürftigkeit des das Kind betreuenden Elternteils

Rz. 37 Der das Kind betreuende Elternteil muss bedürftig im Sinne des § 1602 BGB sein.[65] Daran fehlt es, wenn der betreuende Elternteil über ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt, um sich selbst zu unterhalten. Rz. 38 Soweit der betreuende Elternteil daher Erwerbseinkünfte erwirtschaftet, ist dies auf den Unterhalt anzurechnen (soweit nicht eine Korrektur we...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Bemühen um angemessene Erwerbstätigkeit gem. § 1574 Abs. 2 BGB

Rz. 1239 Der Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit setzt voraus, dass objektiv keine reale Beschäftigungschance für den Berechtigten existiert.[1297] Bei der zu suchenden Erwerbstätigkeit muss es sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne der Definition des § 1574 Abs. 2 BGB handeln. Sie muss daher der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer ggf. früheren Erwerbstä...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Vorrang der Fremdbetreuung

Rz. 1083 Nach § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB verlängert sich unter Berücksichtigung der Belange des Kindes und den bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung der Betreuungsunterhaltsanspruch, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Damit wandelt sich der zuvor bestehende Vorrang elterlicher Betreuung in einen Vorrang der Fremdbetreuung. Die Berücksichtigung der Mö...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / bb) Verweigerung der VKH bei fehlender vorgerichtlicher Aufforderung zur Herabsetzung?

Rz. 226 Eine Reihe von Obergerichten bewilligt nur dann Verfahrenskostenhilfe für ein Abänderungsbegehren auf Herabsetzung des Unterhaltes, wenn ein außergerichtlicher Abänderungsversuch erfolglos durchgeführt worden ist. Dazu einige Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte: Rz. 227 Zitat OLG Hamburg, Beschl. v. 5.12.2012 – 7 WF 117/12 [441] Es ist mutwillig im Sinne von ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Vorhandene Möglichkeiten der Fremdbetreuung

Rz. 1097 Die mögliche Fremdbetreuung scheidet nur dann aus, wenn sie entweder nicht verlässlich oder nicht zumutbar ist. Nicht verlässlich ist die Fremdbetreuung nicht nur dann, wenn eine Betreuung nur von gelegentlich vorhandenen und ständig wechselnden Bezugspersonen sichergestellt werden soll.[1135] Rz. 1098 Nicht verlässlich ist eine Fremdbetreuung auch dann, wenn sie mit...mehr

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FF 09/2023, Antrag auf Abän... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die vom Amtsgericht ausgesprochene Scheidung ihrer Ehe. [2] Sie schlossen im Mai 1999 die Ehe, aus der eine inzwischen volljährige Tochter und der im Mai 2006 geborene Sohn T. hervorgegangen sind. Sie trennten sich im September 2016. Der Sohn blieb in der Obhut der Antragsgegnerin, die mit ihm das im hälftigen Miteigentum der Betei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Die Grenzziehung der Rechtsprechung

Rz. 2091 Der BGH hat den Betreuungsunterhalt zur absoluten Nr. 1 in seinem "Kernbereichs-Ranking" gemacht.[2215] Das bedeutet zunächst, dass die frühere Rechtsprechung des BGH und die frühere Vertragspraxis, die Unterhaltshöhe auch bis zum notwendigen Selbstbehalt herabzusetzen, obsolet sind. Das Bundesverfassungsgericht und der BGH gehen, wie aufgezeigt, davon aus, dass ein ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Übergang von Betreuung zu Erwerbstätigkeit

Rz. 1113 Insgesamt wird deutlich, dass die Frage des Umfangs der zumutbaren Tätigkeit des ein Kind betreuenden Elternteils maßgeblich vom Alter und der Zahl der zu betreuenden Kinder, von der Inanspruchnahme des Sorgeberechtigten durch die Betreuung und der Möglichkeit einer anderweitigen Betreuung abhängt. Der Wortlaut des § 1570 Abs. 1 S. 2 BGB ("solange und soweit") legt ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 6. Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

Rz. 1133 Grundsätzlich erbringt der betreuende Elternteil seinen Anteil am Unterhalt des Kindes durch tatsächliche Ausübung der Betreuung. Auch der betreuende Elternteil kann jedoch ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter im Sinne von § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB sein, wenn der Kindesunterhalt von ihm unter Wahrung seines angemessenen Selbstbehaltes gezahlt werden kann und oh...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / VIII. Thesaurierte Gewinne im Familienrecht

Rz. 583 Häufig berufen sich Allein- oder Mitgesellschafter darauf, die Gesellschaft habe Gewinne nicht ausgeschüttet. Dabei beziehen sie sich allenfalls auf ihre auf die Angemessenheit zu Überprüfenden Geschäftsführergehälter. Thesaurierung von Gewinnen ist aber auch ein unterhaltsrechtliches Problem bei Einzelunternehmen! Rz. 584 Hinweis Thesaurierte Gewinne bei Körperschafte...mehr