Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / c) Zulässigkeit einer Sicherheitsleistung

Rz. 193 Auch hier ist die Zulässigkeit einer Sicherheitsleistung umstritten. Konkret ist fraglich, ob das Beschwerdegericht anordnen darf, Rz. 194 Bejaht wird dies vo...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Grundsätzliche Bindungswirkung der vorhergehenden Entscheidung

Rz. 272 Nach dem Wortlaut von § 238 Abs. 4 FamFG kann im Abänderungsverfahren keine uneingeschränkte Abänderung des Beschlusses erreicht werden, sondern nur eine "entsprechende" Abänderung. Folglich kann die Abänderungsentscheidung nur eine unter Wahrung der Grundlagen des abzuändernden Titels vorzunehmende Anpassung des Unterhalts an die veränderten Verhältnisse vornehmen.[...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. BAföG-Leistungen

Rz. 57 Auch BAföG-Leistungen sind als unterhaltsrechtliches Einkommen anzurechnen und mindern damit die Bedürftigkeit des Auszubildenden bzw. Studenten, soweit sie als Regelleistungen bezogen werden. Der Unterhaltsberechtigte ist gehalten, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Rz. 58 Das gilt auch, wenn die Förderung nur darlehensweise erfolgt.[75] Das Darlehen[76] (50 % de...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / aa) Unabhängig vom Zeitpunkt abziehbare Kosten

Rz. 101 Unabhängig vom Zeitpunkt abgezogen und damit unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden Abgestellt wird dabei vom BGH auf tatsächlich geleistete Zahlungen.[105]mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / c) Kindbezogener Billigkeitsergänzungsunterhalt gem. § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB

Rz. 28 Der Unterhaltsanspruch verlängert sich, wenn dies der Billigkeit entspricht (§ 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen (kindbezogener Billigkeitsergänzungsunterhalt § 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB).[19] Das früher in der Praxis verbreitete Altersphasenmodell gilt nicht mehr.[20] Wegen...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / a) Ausgangsfall

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / d) Kompensation von ehebedingten Nachteilen / ehebedingte Vorteile

Rz. 199 In der Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte wird nicht selten der Begriff der "Kompensation" erwähnt.[322] Der ehebedingte Nachteil rechtfertigt nur dann einen fortdauernden Unterhaltsanspruch, wenn dieser Nachteil nicht zwischenzeitlich entfallen oder durch anderweitige erlangte – ehebedingte – Vorteile kompensiert worden ist.[323] Eine – wie auch immer ausgest...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Selbstbehaltssätze (Stand 2022)

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Mit Kinderbetreuung

Rz. 57 Während der Trennungszeit können jedenfalls keine strengeren Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit eines kinderbetreuenden Ehegatten gestellt werden als nach der Scheidung.mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / 4. Obliegenheit zur Nebentätigkeit beim Minderjährigenunterhalt

Rz. 34 Die Obliegenheit zur Nebentätigkeit ist bei der verschärften Haftung gegenüber minderjährigen Kindern aus § 1603 Abs. 2 BGB relevant (siehe § 18 Rdn 25).mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / IV. Erwerbsobliegenheit der Unterhaltsberechtigten während der Trennungszeit

Rz. 50 In der unterhaltsrechtlichen Praxis stellt sich – soweit der unterhaltsberechtigte Ehegatte nicht bereits einer Erwerbstätigkeit nachgeht, regelmäßig die Frage nach dem Umfang der Erwerbsobliegenheit. Wird nämlich eine bestehende Erwerbsobliegenheit verletzt, kommt die Anrechnung eines fiktiven Erwerbseinkommens in Betracht (dazu siehe § 17 Rdn 24 ff.). 1. Ohne Kinderb...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Verbindlichkeiten nach der Trennung und Scheidung

Rz. 67 Schulden, die erst nach dem Scheitern der Ehe aufgenommen werden, wirken sich auf den Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht aus, da ihnen der Bezug zur Ehe fehlt. Sie können aber u.U. die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten berühren und so dem anderen Ehegatten entgegen gehalten werden (zu den Kriterien zu Schulden beim Kindesunterhalt §...mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / B. Unterhaltsberechtigungen der neuen Partnerin (§ 1615l BGB)

Rz. 8 Der Elternteil, der keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und ein außerhalb einer bestehenden Ehe geborenes Kind betreut, erhält gem. § 1615l BGB nach der Geburt des Kindes Betreuungsunterhalt, soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Diese Unterhaltspflicht besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt....mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 2. Durchsetzung von Mehrbedarf/Verfahrensfragen

Rz. 92 Mehrbedarf ist aber nach der bisher herrschenden Ansicht ein unselbstständiger Teil des Unterhalts und soll daher nur zusammen mit diesem geltend gemacht werden können. Daher soll auch eine Teilentscheidung über den Mehrbedarf, ohne zugleich über den restlichen Unterhaltsanspruch zu entscheiden, wegen der Gefahr der Widersprüchlichkeit regelmäßig nicht zulässig sein.mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / bb) Tilgungsleistungen

Rz. 102 Tilgungsleistungen, die nach der Trennung erbracht werden, sind nach der neueren Rechtsprechung des BGH immer unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen.[106]mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / VIII. Ausbildungsverzögerung durch Schwangerschaft und Kindesbetreuung

Rz. 43 Eine Ausbildungsverzögerung durch eine Schwangerschaft und der anschließenden Kindesbetreuung beseitigt den Unterhaltsanspruch nicht.[56] Für den Zeitraum der unterhaltsrechtlich geschützten Betreuung des (Enkel-)Kindes nimmt der BGH Bezug auf die Regelungen der §§ 1570 BGB, § 1615l BGB (dazu siehe § 16 Rdn 8). Die daraus abgeleitete gesetzgeberische Grundentscheidung...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / E. Unterhaltssituation des Kindes nach Rechtskraft der Scheidung

Rz. 335 Die Scheidung und die Rechtskraft der Scheidung haben keinen Einfluss auf den Unterhaltsanspruch des Kindes (zum minderjährigen Kind siehe § 18 Rdn 1 ff., zum volljährigen Kind siehe § 19 Rdn 1 ff.). Rz. 336 Gelegentlich kommt es allerdings vor, dass das minderjährige Kind von einem Elternteil zum anderen wechselt (Obhutswechsel; dazu siehe § 18 Rdn 109).mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 5. Anrechnung geldwerter Versorgungsleistungen beim Unterhaltspflichtigen

Rz. 25 Da rechnerisch ein durchsetzbarer Unterhaltsanspruch nur gegeben ist, wenn der Unterhaltspflichtige über ein Einkommen oberhalb seines Selbstbehaltes verfügt und ein solches Einkommen regelmäßig nur bei einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit erzielt werden kann, scheidet die Anrechnung fiktiver Einkünfte aufgrund einer zusätzlichen Betreuungsleistung gegenüber einem n...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / b) Berechnung des Bedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen

aa) Zeitraum der gemeinsamen Nutzung der Wohnung Rz. 112mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 12. Obliegenheit zum Abbau des Nachteils

Rz. 168 Der eingetretene ehebedingte Nachteil rechtfertigt nur dann einen fortdauernden Unterhaltsanspruch, wenn dieser Nachteil nicht zwischenzeitlich tatsächlich entfallen ist. Die Unterhaltsberechtigte ist ihrerseits aber auch gehalten, vorhandene Nachteile durch eigene Aktivitäten abzubauen, sofern dies möglich ist (Fortbildung, Umschulung, berufliche Wiedereingliederungs...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / XIV. Auskunftsansprüche zum Unterhalt

Rz. 146 Während der Dauer des Zusammenlebens der Ehegatten besteht lediglich ein allgemeiner Informationsanspruch. Ab Trennung hat jedoch jeder Ehegatte gegen den anderen den vollen unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch aus § 1605 BGB i.V.m. § 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB. (siehe § 20 Rdn 1 ff.).mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 4. Herabsetzung des Selbstbehaltes des Pflichtigen wegen Zusammenleben mit einem neuen Partner (sog. Synergieeffekt)

Rz. 49 Nach der Rechtsprechung kann bei Zusammenleben mit einem neuen Partner der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen herabgesetzt werden kann[53] (siehe Rdn 131).mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Die während der Ehe aufgenommenen Kredite (eheliche Schulden)

Rz. 59 Während der Ehe haben die Ehepartner bestimmte finanzielle Dispositionen getroffen, von denen sich allein durch die Trennung und Scheidung keiner der beiden – ehemaligen – Partner einseitig lösen kann. Hat man also während der Ehe z.B. über die finanziellen Verhältnisse gelebt und seinen Lebensstandard teilweise über Kredite finanziert, so können nun nach der Trennung...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 3. Das Doppelverwertungsverbot bei Schulden (Passiva)

a) Überschneidungsmöglichkeiten bei Passiva Rz. 68 Das Doppelverwertungsverbot (zu den Aktiva § 10 Rdn 21) hat auch bei Schulden und Verbindlichkeiten Bedeutung.[71] Bei diesen Passiva kann es aber zu sehr unterschiedlichen Überschneidungen kommen, denn eine Verbindlichkeit kann für die folgenden rechtlichen Regelungsbereiche Bedeutung haben:mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / B. Auskunftsansprüche zum Unterhalt

Rz. 2 Die grundlegende Vorschrift für den unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch ist § 1605 BGB und gilt direkt für den Verwandtenunterhalt.[1] Auf sie wird jedoch verwiesen beim Unterhaltsanspruch zwischen getrennt lebenden Eheleuten (§ 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB) ebenso wie beim Geschiedenenunterhalt (§ 1580 Satz 2 BGB) und beim Unterhaltsanspruch zwischen den unverheirateten...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / VIII. Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 118 Unmittelbar nach der Trennung besteht noch kein Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt. Gem. § 1361 Abs. 1 S. 2 BGB besteht ein solcher Anspruch erst ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens, also erst ab Zustellung des Scheidungsantrages.mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / IV. Wechselseitige Auskunftsansprüche der unterhaltspflichtigen Elternteile

Rz. 105 Das Kind hat gegen beide Elternteile einen Auskunftsanspruch aus § 1605 BGB, ebenso können die Eltern vom Kind Auskunft verlangen. Jedoch haben auch die beiden anteilig haftenden Elternteile einen Auskunftsanspruch gegeneinander, den die Rspr. jedoch auf § 242 BGB stützt. Denn zwischen den Eltern besteht kein Unterhaltsanspruch, der aber Grundlage des Auskunftsanspruc...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / c) Behandlung von Unterhaltsrückständen

Rz. 142 Auch hinsichtlich der Unterhaltsrückstände aus der Zeit der Minderjährigkeit ist nur noch das jetzt volljährige Kind berechtigt, nicht aber der Elternteil, der das Kind bisher vertreten hat.[195] Das gilt auch dann, wenn dieser Elternteil in der Vergangenheit den finanziellen Bedarf des Kindes sichergestellt hat, weil der barunterhaltspflichtige Elternteil keinen ode...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Mindestbedarf des Unterhaltsberechtigten

Rz. 46 Der BGH hat einen Mindestbedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten ausdrücklich anerkannt.[49] Soll ein höherer Bedarf geltend gemacht werden, trägt hierfür die Unterhaltsberechtigte die Darlegungs- und Beweislast.[50] Rz. 47 Praxistipp:mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 1. Herabsetzung des Selbstbehaltes

Rz. 6 Eine Herabsetzung des dem Unterhaltspflichtigen zu belassenden Selbstbehalts kommt in Betracht kommt, wenn der Unterhaltspflichtige in einer neuen Lebensgemeinschaft wohnt, dadurch Kosten für Wohnung oder die allgemeine Lebensführung spart ("Zusammenleben ist billiger") und sich deswegen auch sozialhilferechtlich auf einen – im Rahmen seiner Bedarfsgemeinschaft – gerin...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Definition des Bedarfes

Rz. 14 Auch der für den Trennungsunterhalt maßgebliche Bedarf orientiert sich in erster Linie an den Einkommen beider Eheleute, die während der Ehe erzielt worden sind und die Lebensverhältnisse geprägt haben. Zur Bedarfsbemessung gehören aber auch eheprägende Belastungen z.B. durch unterhaltsberechtigte Kinder und Ratenbelastungen. Dabei bezieht sich der Begriff des Bedarfs...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / IV. Obhutswechsel des Kindes im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 109 Wechselt das Kind von einem Elternteil zu anderen, verliert der bisher betreuende Elternteil durch diesen Obhutswechsel im Fall gemeinsamer elterlicher Sorge die Befugnis aus § 1629 BGB , den Unterhalt für das minderjährige Kind geltend zu machen. Eine Vertretung durch den bisherigen Inhaber der Obhut ist nicht mehr zulässig.[135] Rz. 110 Der Wegfall der Verfahrensstan...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / cc) Abziehbarkeit von sonstigen Kosten

Rz. 103 Bei der Bemessung des Wohnvorteils geht die Rechtsprechung im Ansatz davon aus, dass der Eigentümer wegen der ersparten Miete billiger lebt als ein Mieter. Kosten die mit dem Eigentum verbunden sind, mindern folglich diesen Wohnvorteil, wenn nicht auch ein Mieter solche Kosten zahlen müsste. Rz. 104 Bei den Nebenkosten hat der BGH früher[107] verbrauchsunabhängige Neb...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Allgemeine Wahrheitspflicht aus § 138 ZPO

Rz. 159 Im Rahmen laufender Unterhaltsverfahren gilt für alle Beteiligten die prozessuale Wahrheitspflicht (§ 138 Abs. 1 ZPO). Ein Beteiligter, der einen Unterhaltsanspruch geltend macht, hat die zur Begründung des Anspruchs dienenden tatsächlichen Umstände wahrheitsgemäß anzugeben und darf nichts verschweigen, was die Unterhaltsbedürftigkeit in Frage stellen könnte.[243] Rz...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 3. Anteilige Haftung beider Eltern

Rz. 175 Verlangt der Unterhaltsschuldner die Abänderung eines Titels über Kindesunterhalt aus der Zeit der Minderjährigkeit des inzwischen volljährigen Kindes, so muss der Berechtigte darlegen und beweisen, dass der Unterhaltsanspruch fortbesteht. Dazu gehört auch im Abänderungsverfahren eines Elternteils insbesondere der schlüssige Vortrag, welcher Haftungsanteil auf den an...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 9. Ausnahmen vom Grundsatz des abschließenden Ausgleichs über den Versorgungsausgleich

Rz. 153 Ein ergänzender Unterhaltsanspruch wegen ehebedingter Nachteile in der Versorgungssituation ist nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn der Versorgungsausgleich noch nicht zu einer Halbteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte geführt hat.[220] Rz. 154 Die erste Ausnahme liegt vor, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte trotz vorhandener Anrechte wegen ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / ee) Praktische Behandlung in der anwaltlichen Beratung:

Rz. 108 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass die Eheleute nach der Trennung in Verkennung der wirtschaftlichen Realitäten sich an den Gedanken klammern "das Haus für die Kinder zu erhalten". Rz. 109 Bei der anwaltlichen Beratung sollte sobald als möglich dem Mandanten die rein wirtschaftlich zu beantwortende Frage gestellt werden, ob einer der Ehegatten nach der Sche...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / VII. Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns

Rz. 25 Auch der Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildung ist von Bedeutung. Grundsätzlich muss das Kind seine Ausbildung in angemessener Zeit aufnehmen. Zwar ist einem jungen Menschen eine gewisse Orientierungsphase zuzugestehen, deren Dauer von Fall zu Fall unterschiedlich ist und sich jeweils nach Alter, Entwicklungsstand und den gesamten Lebensumständen des Auszubildenden ri...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / XIII. Vereinbarungen zum Trennungsunterhalt

Rz. 137 Auch über die unterhaltsrechtliche Situation während der Trennungszeit bis zur Rechtskraft der Ehescheidung können die Ehegatten einvernehmliche Regelungen treffen (zu Trennungsvereinbarung über andere Regelungsgegenstände siehe unten Rdn 250). Es gelten dabei die allgemeinen Überlegungen zu Unterhaltsvereinbarungen; stellen sich ggf. auch die allgemeinen Wirksamkeit...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / aa) Zeitraum der gemeinsamen Nutzung der Wohnung

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§ 20 Auskunftsansprüche / IX. Erneute Auskunft (§ 1605 Abs. 2)

Rz. 63 Vor Ablauf von zwei Jahren kann eine wiederholte Auskunft nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höheres Einkommen oder weiteres Vermögen erworben hat. Rz. 64 Praxistipp: Ein Auskunftsbegehren des Unterhaltsberechtigten vor Ablauf der Sperrfrist des § 1605 Abs. 2 BGB löst nicht die Wirkung des § 1613 Abs....mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / a) Abgrenzung zwischen unzulässigem Verzicht und zulässiger Modifikation

Rz. 141 Für die Abgrenzung zwischen zulässiger Anpassung des zukünftigen Unterhaltes und unzulässigem Verzicht gibt der BGH[125] angesichts der Verschiedenartigkeit der Einzelfälle keinen einheitlichen exakten prozentualen Richtwert für die zulässige Unterschreitung des rein rechnerisch geschuldeten Unterhalts vor. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an, die immer von...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / 3. Erzielbares Einkommen

Rz. 32 Kann der Unterhaltspflichtige diesen Nachweis nicht erbringen, dann wird er so behandelt, als erziele er weiterhin das Einkommen der letzten Arbeitsstelle,[51] wobei dann auch – fiktiv – die üblichen Abzüge (berufsbedingten Aufwendungen, Erwerbstätigenbonus usw.) zu berücksichtigen sind.[52] Rz. 33 Nach langer Arbeitslosigkeit kommt es verstärkt auf die persönlichen As...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 3. Bedeutung der Wohnkosten

Rz. 48 Der in den Selbstbehaltssätzen ausgewiesene Betrag bezieht sich auf den Wohnbedarf eines Alleinstehenden und umfasst die Kaltmiete, die zusätzlich zum notwendigen Lebensbedarf aufzubringenden allgemeinen Nebenkosten sowie Heizung und Warmwasser. Die Tabelle enthält den ausdrücklichen Hinweis in der Tabelle, dass der notwendige bzw. der angemessene Eigenbedarf erhöht w...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Die Vergleichsperson der "fiktiven kinderlosen Ledigen"

Rz. 126 Um den individuellen ehebedingten Nachteil festzustellen, muss eine hypothetische Erwerbsbiographie der Unterhaltsberechtigten erstellt werden. Es muss also konkret dargelegt werden, wie die berufliche Entwicklung der Unterhaltsberechtigten in einem fiktiven Leben als ledige und kinderlose Erwerbstätige verlaufen wäre. Rz. 127 Praxistipp:mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / II. Adressat der Auskunftspflicht

Rz. 103 Das Gericht kann Antragsteller und Antragsgegner auffordern, Auskunft über ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen, sowie über die Einkünfte bestimmte Belege vorzulegen, soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist. Sinn dieser Regelung ist, möglichst frühzeitig Klarheit über die beiderseitige...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / X. Unterhaltsrechtliche Auswirkungen einer neuen Partnerschaft eines Ehegatten bereits während der Trennungszeit

Rz. 131 Nicht selten wird bereits im Trennungszeitraum eine neue Partnerschaft begründet. Dies kann unter verschiedenen Gesichtspunkten unterhaltsrechtliche Auswirkungen nach sich ziehen. Dabei ist zu unterscheiden, ob diese neue Partnerschaftmehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / a) Belastungen mindern den Wohnwert

Rz. 97 Der in die Unterhaltsberechnung einzustellende Wohnwert errechnet sich aus der Differenz zwischen dem anzurechnenden Nutzungsvorteil der Immobilie und den tatsächlichen abzugsfähigen Kosten für das Haus bzw. die Wohnung, die der in der Wohnung verbliebene Ehegatte trägt. Rz. 98 Übersteigen die unterhaltsrechtlich anzuerkennenden Kosten den Wohnwert, ist beim angemessen...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Der objektive Wohnwert (Mietwert bei Fremdvermietung)

Rz. 85 Der objektive Wohnwert (Mietwert bei Fremdvermietung) bemisst sich nach dem Betrag, der als Miete von einem Dritten auf dem Wohnungsmarkt für die konkrete Wohnung bzw. das konkrete Eigenheim erzielt werden kann. Hierbei kommt es auf die Lage der Immobilie, die genaue Größe, Ausstattung und die übrigen mietrelevanten Umstände an, die im gerichtlichen Verfahren konkret ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 3. Der maßgebliche Stichtag für die zeitliche Zäsur

Rz. 92 Spätestens mit der Rechtskraft der Ehescheidung steht für alle Beteiligten fest, dass mit einer Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr gerechnet werden kann. Demzufolge besteht auch jedenfalls zu diesem Zeitpunkt kein sachlicher Grund mehr, die – zu große – Wohnung für die übrige Familie zu erhalten. Daher ist spätestens zu diesem Zeitpunkt eine...mehr