Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 4. Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit (§ 1573 Abs. 1 BGB)

Rz. 76 Soweit ein geschiedener Ehegatte keinen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570–1572 BGB hat, kann er ggf. Unterhalt nach § 1573 Abs. 1 BGB verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass er nach der Scheidung keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann, wobei eine angemessene Erwerbstätigkeit auch durch zwei Teilzeittätigkeiten ausgeübt werden kann.[104] Rz. 77 Praxistipp: Zu...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / b) Welche Belastungen sind anzurechnen?

Rz. 100 Die Kosten der Immobilie sind im Grundsatz nur insoweit gegenzurechnen, als sie solche Positionen betreffen, die von einem Mieter nicht verlangt werden können. Alle verbrauchsbedingten Kosten sowie alle nicht verbrauchsbedingten Kosten, die auch ein Mieter zahlen müsste, hat der in der Ehewohnung verbliebene Ehepartner zu tragen, ohne dass er diese Kosten dem Wohnvor...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / bb) Zeitlicher Rahmen von Betreuung und Erwerbstätigkeit

Rz. 34 In dem Umfang, in dem das Kind in einer Betreuungseinrichtung versorgt wird oder versorgt werden kann – z.B. auch über die Nachmittagsstunden – besteht während dieser Zeit eine entsprechende Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils. Voraussetzung ist aber immer, dass die zeitlichen Rahmenbedingungen von Kindesbetreuung und Erwerbstätigkeit übereinstimmen. Rz. 3...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 1. Unterhalt wegen Kindesbetreuung (§ 1570 BGB)

Rz. 17 In den ersten Jahren nach Einführung des neuen Unterhaltsrechts war der Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB die wesentliche in der obergerichtlichen Rechtsprechung diskutierte Frage des neuen Rechts. Der BGH hat sich damit in zahlreichen Entscheidungen befasst.[13] a) Aufbau des Anspruchs Rz. 18 Der – einheitliche – Unterhaltsanspruch des § 1570 BGB ist in drei Stufen auf...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Regelungsumfang

Rz. 145 In einer während der Trennungszeit beurkundeten notariellen Regelung sollte festgelegt werden,mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 14. Bedeutung der der Dauer der Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes

Rz. 171 Die Tatsache der Kinderbetreuung während der Ehe begründet keinen Nachteil, sondern kann allenfalls ein Grund für die Annahme der Ehebedingtheit eines bestehenden Nachteils sein. Erst wenn also ein Nachteil konkret festgestellt worden ist, bekommt im Rahmen der Prüfung der Ehebedingtheit die Dauer der Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes entscheidende Bedeutung ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / b) Keine Umgehung durch pactum de not petendo

Rz. 144 Das gesetzliche Verbot des Verzichts auf Trennungsunterhalt kann nicht durch ein pactum de non petendo umgangen werden.[127] Praxistipp: Liegt in einer Regelungspunkt einer Gesamtvereinbarung ein unwirksames pactum de non petendo, ist im Hinblick auf den dann vorliegenden Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) weiter zu prüfen, ob die Teilnichtigkeit gemäß ...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / 5. Altersteilzeit und Vorruhestand

Rz. 35 Auch hier gilt der unterhaltsrechtliche Grundsatz, dass eine selbst herbeigeführte Verminderung der Leistungsfähigkeit nach Treu und Glauben unbeachtlich ist, wenn die betreffende Person unterhaltsrechtlich verantwortungslos oder zumindest leichtfertig gehandelt hat. Regelmäßig liegt daher eine unterhaltsrechtliche Obliegenheitsverletzung mit der Folge des Ansatzes de...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / c) Überschneidungen bei Nutzungsregelung von Haus und Wohnung

Rz. 80 Geht es um die frühere Ehewohnung, spielen auch immer die damit verbundenen Schuldenbelastungen eine Rolle.[84] Nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB kann im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Wohnungszuweisungsregelung eine Nutzungsvergütung verlangt werden. Hierbei können auch die Schulden (i.d.R. Zins- und Tilgungszahlungen) von Bedeutung sein. Auch hier sind Überschneidu...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / E. Unterhalt bei Geschwistertrennung

Rz. 75 Nicht ganz selten in der familienrechtlichen Praxis sind Fälle, in denen beide Elternteile jeweils ein gemeinsames Kind betreuen (sog. Fälle der Geschwistertrennung). In diesem Fall ist jeder Elternteil dem nicht von ihm betreuten Kind gegenüber für den Barunterhalt haftbar nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB – also grds. auch verschärft haftbar.[105] Folglich bleibt es bei de...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / V. Berechnungsweise des Ehegattenunterhaltes nach § 1361 BGB

Rz. 58 Die Berechnung des Trennungsunterhaltes unterscheidet sich nicht grundsätzlich von der Berechnung des Nachscheidungsunterhaltes (dazu § 14 Rdn 9 ff.). Daher wird hinsichtlich der Feststellungen des anrechenbaren Einkommens (Berücksichtigung der Einkünfte und Abzugspositionen) auf die allgemeinen Ausführungen verwiesen (s. unten § 17 Rdn 1 ff.). Bei der Berechnung des E...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 1. Bedeutung der zeitlichen Aspekte

Rz. 36 Die beiden eingangs gezeigten Fallbeispiele machen schon deutlich, dass beim Verbot der Doppelverwertung vor allem der zeitliche Aspekt eine große Bedeutung hat, da sich hier der stichtagsbezogene Zugewinnausgleichsanspruch und der auf lange Laufzeit angelegte Unterhaltsanspruch überschneiden. Rz. 37 Eine Konkurrenzsituation zum Zugewinn kann in der Praxis zudem ledigl...mehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / I. Verfahrenskostenhilfeformular

Rz. 1 Das zwingend vorzulegende Formular zur Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe umfasst 4 Seiten (siehe§ 25 Rdn 1 ff.).[1] Hinzu kommt ein zweiseitiger Belehrungsbogen, von dem unterstellt wird, dass der Antragsteller ihn gelesen hat. Rz. 2 Praxistipp:mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / 2. Fehlende reale Beschäftigungschance

Rz. 30 Für die Feststellung, dass für einen Unterhaltsschuldner keine reale Beschäftigungschance bestehe, sind insbesondere im Bereich der gesteigerten Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB strenge Maßstäbe anzulegen.[46] Dabei trägt der Erwerbspflichtige die Beweislast. Rz. 31 Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / dd) Doppelverwertungsverbot beachten!

Rz. 107 Sind bestimmte Kosten wie z.B. Tilgungs- und Zinsleistungen bereits im Rahmen der Unterhaltsberechnung berücksichtigt worden, so scheidet eine Berücksichtigung in anderen Rechtsbeziehungen wie z.B. beim Gesamtschuldnerausgleich aus. Umgekehrt kann einer Berücksichtigung beim Unterhalt entgegenstehen, dass die gleiche Position bereits im Rahmen der gesamtschuldnerisch...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / VII. Wohnwertberechnung während der Trennungszeit

Rz. 82 Die ehelichen Lebensverhältnisse werden nicht nur vom Einkommen der Ehegatten, sondern auch von den Kosten für das Wohnen bestimmt. Das mietfreie Wohnen im Eigenheim oder der Eigentumswohnung ist ein Gebrauchsvorteil und damit als Vermögensnutzung dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen hinzuzurechnen, soweit die ersparte Miete die anzuerkennenden Kosten der Immob...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Berücksichtigung von Ehegattenunterhalt

Rz. 95 Wird Ehegattenunterhalt gezahlt, ist vor der Berechnung der Haftungsanteile[124] Rz. 96 Auf der Ebene der Leistungsfähigkeit besteht kein unterhalt...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 7. Keine Anrechnung des Wohnvorteils beim mietfreien Wohnen des Unterhaltsberechtigten im Hause eines Dritten

Rz. 116 Wird eine Immobilie bewohnt, die im Eigentum eines Dritten (z.B. der Eltern) steht, so stellt dies unterhaltsrechtlich eine freiwillige Leistung dar. Freiwillige Zuwendungen Dritter werden unterhaltsrechtlich nicht als Einkommen angesehen, erhöhen daher weder die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen noch mindern sie den Bedarf des Unterhaltsberechtigten. Best...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 4. Verlängerung der Anrechnung nur des angemessenen Wohnvorteils durch eine Verzögerung bei der Verwertung der Immobilie

Rz. 96 Auch eine – unverschuldete – Verzögerung bei der ernsthaft betriebenen Verwertung einer Immobilie kann sich auf die Wohnwertbemessung auswirken.[101] Praxishinweis:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / III. Mindestbedarf und Selbstbehalt

Rz. 43 Der Mindestbedarf betrifft den Unterhaltsberechtigten, der Selbstbehalt den Unterhaltspflichtigen.[48] Bezeichnet wird dabei derjenige Betrag, der der betreffenden Person auf jeden Fall zukommen muss bzw. verbleiben muss. Rz. 44 Das Unterhaltsrecht kennt drei unterschiedliche Bedarfe:mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / B. Schürmann-Tabelle 2022

Rz. 12 In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, wie hoch das Einkommen des Unterhaltspflichtigen sein muss, um überhaupt bestimmte Unterhaltsansprüche erfüllen zu können. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, ob der Mindest-Kindesunterhalt gedeckt werden kann. Ist dies bereits nicht der Fall, ist für eine Diskussion über Ehegattenunterhalt keinerlei Raum mehr. R...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 4. Rechtsfolgen einer Verletzung der Mitteilungspflichten

Rz. 167 Verletzt der Unterhaltsgläubiger eine Pflicht, den Unterhaltsschuldner unaufgefordert über eine Verbesserung seiner Verhältnisse zu unterrichten, kann diese Obliegenheitsverletzung zu einer Verwirkung des Unterhaltsanspruches führen,[259] und zwar auch dann, wenn die trotz ausdrücklicher Nachfrage verschwiegenen Einkünfte verhältnismäßig gering waren und nur über ein...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Äußerer Rahmen der Auskunftsverpflichtung

Rz. 108 Das Gericht kann nach pflichtgemäßem Ermessen Auskunft über die Einkünfte, das Vermögen und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verlangen, "soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist ". Der äußeren Rahmen für den zulässigen Umfang der gerichtlichen Auskunftsauflage ist damit mindestens so weit zu ziehen wie bei der aus § 1605 BGB ges...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / I. Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle

Rz. 7 Ein minderjähriges Kind ist mangels eigener Leistungsfähigkeit grundsätzlich bedürftig, so dass über das prinzipielle Bestehen eines Unterhaltsanspruchs regelmäßig kein Streit besteht. Ausnahmen können dann gegeben sein, wenn das noch minderjährige Kind die Schule bereits verlassen hat und keiner Ausbildung nachgeht. Rz. 8 Grundsätzlich sind beide Eltern dem Kind gegenü...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Ohne Kinderbetreuung

Rz. 51 Früher wurde der Gedanke einer Bestandsgarantie betont. Der wirtschaftlich schwächere Ehegatte solle im Vertrauen auf den Fortbestand der gemeinsamen Planungen geschützt werden. Rz. 52 Dieser Gedanke ist allerdings in den letzten Jahren weitgehend aufgegeben worden mit der Folge, dass die strengeren Regelungen des nachehelichen Unterhaltsrechts bereits auf die Trennung...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Nutzungsvergütung gem. § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB

Rz. 176 Der in der Ehewohnung verbleibende Ehegatte schuldet eine Nutzungsvergütung, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht, auch dann, wenn die Wohnungsüberlassung an den bleibenden Ehegatten freiwillig erfolgt.[209] Dabei folgt der Anspruch auf Nutzungsentschädigung aus § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB als lex specialis gegenüber § 745 Abs. 2 BGB.[210] Rz. 177 Grundsätzlic...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 9. Vorsorgeunterhalt (§ 1578 Abs. 2 und Abs. 3 BGB)

Rz. 85 Der sog. Quotenunterhalt ist dazu bestimmt, den alltäglichen angemessenen Bedarf des geschiedenen Ehegatten – also den Basisunterhalt – sicherzustellen. Jedoch erstreckt sich der Unterhaltsanspruch auch auf die Kosten einer angemessenen Krankenversicherung (§ 1578 Abs. 2 BGB) und Altersvorsorge (§ 1578 Abs. 3 BGB),[109] sofern der Unterhaltspflichtige hierzu neben der...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Angemessener Wohnwert

Rz. 87 Demgegenüber bezieht sich der angemessene Wohnwert auf die persönlichen Verhältnisse der Person oder der Personengruppe, die die Wohnung derzeit bewohnt. Basis dieser Bewertung ist die Wohnung, die nach Größe und Ausstattung seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen angemessen ist. Daraus ergibt sich nur ein Wohnvorteil in Höhe der objektiven Miete für eine k...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / b) Passiva im Verhältnis von Unterhalt und Gesamtschuld

Rz. 75 In der Beratungspraxis ist auch das Verhältnis zum Gesamtschuldnerausgleich zu beachten.[78] Rz. 76 Gem. § 421 BGB haftet jeder Gesamtschuldner nach außen für die gesamte Verbindlichkeit, also für die Rückzahlung des Kapitalbetrages, aber auch für Tilgung und Zinsen. Maßgebend ist jedoch das interne Ausgleichsverhältnis nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB. Denn haftet ein Ehega...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / VII. Rechtsfolgen

Rz. 132 § 235 Abs. 3 FamFG verpflichtet den Adressaten einer Auskunftsauflage, der Auskunft erteilt hat,[207] zur Mitteilung von Veränderungen, wenn sich Umstände, die der begehrten Auskunft zugrunde liegen, wesentlich verändert haben.[208] Die Mitteilungspflicht bezieht sich auf solche Umstände, die Gegenstand der Anordnung nach § 235 Abs. 1 FamFG sind. Auf diese Mitteilung...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 7. Verhinderter beruflicher Aufstieg (Karriere)

Rz. 137 Beruft sich die Unterhaltsberechtigte darauf, durch die Ehe sei ihr ein beruflicher Aufstieg verwehrt worden. Zu differenzieren ist zwischen Rz. 138 Geht es um die übliche Entw...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / I. Berechtigung zur Durchsetzung des Kindesunterhaltes

Rz. 97 Das minderjährige Kind kann seinen Unterhaltsanspruch nicht selbst durchsetzen. § 1629 Abs. 1 BGB erlaubt dem Sorgeberechtigten die gesetzliche Vertretung des Kindes, also auch die Geltendmachung von Kindesunterhalt. § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB ermöglicht bei gemeinsamer elterlicher Sorge dem Elternteil, der das Kind in seiner Obhut hat, Unterhalt gegen den anderen Eltern...mehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / C. Risiko des § 117 Abs. 2 S. 2 ZPO im familiengerichtlichen Verfahren

Rz. 19 In Familienverfahren ist das Risiko, dass falsche Angaben auffallen, aber besonders hoch wegen der regelmäßig anwendbaren Vorschrift des § 117 Abs. 2 S. 2 ZPO: Zitat "Die Erklärungen und Belege dürfen dem Gegner nur mit Zustimmung der Partei zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Gegner hat gegen den Antragsteller nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einen...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 1. Darlegungs- und Beweislast im Erstverfahren

Rz. 115 Der Unterhaltspflichtige hat die Darlegungs- und Beweislast [149] für die Umstände, aus denen sich seine fehlende oder eingeschränkte Leistungsfähigkeit ergeben soll.[150] Für die Annahme einer Leistungsunfähigkeit bedarf es der vollständigen Darlegung sowohl der eigenen Einkünfte wie auch des eigenen Vermögens durch den Unterhaltspflichtigen. Legt dieser seine Einkün...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / a) Überschneidungsmöglichkeiten bei Passiva

Rz. 68 Das Doppelverwertungsverbot (zu den Aktiva § 10 Rdn 21) hat auch bei Schulden und Verbindlichkeiten Bedeutung.[71] Bei diesen Passiva kann es aber zu sehr unterschiedlichen Überschneidungen kommen, denn eine Verbindlichkeit kann für die folgenden rechtlichen Regelungsbereiche Bedeutung haben:mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / C. Allgemeiner Auskunftsanspruch aus § 242 BGB

Rz. 95 In besonderen Fällen wird § 242 BGB eine allgemeine Auskunftspflicht hergeleitet. Dies ist nicht ausgeschlossen, denn § 1580 BGB und § 1605 BGB regeln nur einen Teilbereich.[145] Eine solche Auskunftspflicht ergibt sich aus § 242 BGB als Folge einer besonderen Rechtsbeziehung. Voraussetzung ist, dass der Auskunftbegehrende über das Bestehen oder den Umfang seines Recht...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / F. Anteilige Haftung beider Eltern

Rz. 81 Für den Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet (sog. beiderseitige Barunterhaltspflicht), sofern beide Elternteile über Einkommen verfügen.[111] Rz. 82 Praxistipp: Zum schlüssigen Antrag gehört auch die Darlegung, welcher Haftungsanteil auf den in Anspruch genommenen Elternteil entfällt.[112] Rz. 83 Bei anteiliger...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / I. Regelungsumfang des § 1361a BGB

Rz. 210 Diese besondere Regelung des § 1361a BGB ist lex specialis gegenüber dem allgemeinen Herausgabeanspruch nach § 985 BGB,[293] insoweit ist gem. § 266 FamFG die Zuständigkeit des Familiengerichts gegeben. Praxistipp:mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / 1. Bewerbungsbemühungen

Rz. 27 Der Erwerbspflichtige muss sich in angemessener Weise um einen Arbeitsplatz bemüht haben.[34] Rz. 28 Verliert ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz, so ist dies in aller Regel nicht unterhaltsrechtlich vorwerfbar. Daraus folgt, dass zumindest für eine Übergangszeit die Berechnung des Unterhaltes auf der Basis der verringerten Einkünfte (Arbeitslosenunterstützung) erfolg...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / K. Auswirkungen der Trennung auf die gemeinsame Mietwohnung

Rz. 170 Die in praktischer Hinsicht am häufigsten vorkommende Art der Trennung von Eheleuten ist der Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Mietwohnung, wohingegen der andere dort (zumindest noch eine Zeit lang) wohnen bleibt. Dabei stellen sich folgende Fragen:mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / A. Anspruch auf Barunterhalt

Rz. 1 Mit der Trennung der Eheleute entsteht auch ein Anspruch auf Barunterhalt des Kindes gegen den Elternteil, der nicht die Betreuung des Kindes übernommen hat (vgl. § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB). Barunterhalt und Betreuungsunterhalt sind grundsätzlich gleichwertig. Rz. 2 Ein minderjähriges Kind ist mangels eigener Leistungsfähigkeit grundsätzlich bedürftig, so dass über das pri...mehr

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§ 2 Während der intakten Ehe / III. Elternunterhalt

Rz. 11 Die Inanspruchnahme eines Ehegatten auf Elternunterhalt kann unabhängig von der ehelichen Situation dieses Ehegatten erfolgen, jedoch können Ehegatte und Kinder wegen der Auswirkungen auf die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit bei der Berechnung des Unterhaltsanspruches eine wesentliche Rolle spielen.mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / a) Verfahrensstandschaft gem. § 1629 Abs. 3 BGB

Rz. 122 Aus Sicht des zeitlichen Ablaufs beginnen Kindesunterhaltsverfahren regelmäßig im Zeitraum der Trennung ihrer Eltern. Solange die Eltern getrennt leben oder eine Ehesache zwischen ihnen anhängig ist, besteht eine gesetzliche Verfahrensstandschaft für die Geltendmachung des Minderjährigenunterhaltes (§ 1629 Abs. 3 BGB), die die gemeinsame gesetzliche Vertretung überla...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 11. "Verwirkung der Verwirkung"

Rz. 325 OLG Koblenz, Beschl. v. 16.5.2018 – 13 UF 138/18 [533] Zitat Eine Verwirkung von Unterhaltsansprüchen kann ausscheiden, wenn der Unterhaltspflichtige das dem Berechtigten vorgeworfene, für den Verwirkungseinwand herangezogene Verhalten in der Vergangenheit toleriert hat.mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Darlegungs- und Beweislast im zusammenfassenden Überblick

Rz. 220 Der Unterhaltspflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast[353]mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / IV. Umfang der geschuldeten Auskunft

Rz. 17 Der Rahmen der gesetzlichen Auskunftsverpflichtung wird weit gezogen. Denn die Unterhaltsberechtigte kann ihren Anspruch nur feststellen und ggf. konkret berechnen, wenn sie auch über vollständige Informationen verfügt. Umgekehrt wirken sich u.U. auch die aktuellen Lebensverhältnisse des Unterhaltsberechtigten auf die Höhe des Unterhaltsanspruches aus. Praxistipp: Zu b...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / f) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 47 Da es sich um die tatbestandliche Voraussetzung seines Unterhaltsanspruches handelt, obliegt der Unterhaltsberechtigten die Darlegungs- und Beweislast der für die Prüfung der konkret bestehenden Betreuungsmöglichkeiten des Kindes notwendigen Tatsachen.[56]mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / I. Nicht privilegierte volljährige Kinder

Rz. 107 Im vierten Rang stehen gem. § 1609 Nr. 4 BGB die Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder, soweit diese nicht privilegiert und minderjährigen Kindern gleichgestellt sind, also regelmäßig dann, wenn sie sich in einer beruflichen Ausbildung befinden oder einem Studium nachgehen.[140] Damit rangiert dieser Anspruch nachrangig gegenüber minderjährigen Kindern, privilegiert...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 2. Aufbau der Norm

Rz. 114 Das Gesetz lässt in § 1578b BGB [147] eine Reduzierung zumehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / B. Neue Partnerschaft der Unterhaltsberechtigten

Rz. 2 Nimmt die Unterhaltsberechtigte eine neue Partnerschaft auf, so kann dies unter den Voraussetzungen des § 1579 Nr. 2 BGB zur Reduzierung oder gar zum Wegfall ihres Unterhaltsanspruchs führen; siehe § 14 Rdn 268). Rz. 3 Praxistipp:mehr