Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

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FF 09/2013, Ehebedingte Nac... / 2 Gründe:

[7] Die Revision hat keinen Erfolg. [8] Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis 31.8.2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 197/10, FamRZ 2011, 100 Rn 10). I. [9] Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht der Ehefrau ein Anspruch auf Aufstockungs...mehr

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FF 09/2013, Elternunterhalt... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung greift Teilbereiche zu Fragen des Elternunterhalts auf, die im Rahmen der relativ gefestigten Rechtsprechung des BGH noch nicht abschließend geklärt sind. 1. Behandelt wird zunächst die Frage der Anerkennung der Kosten der jeweiligen Heimunterbringung, insbesondere im Hinblick auf die Qualität des Heimes. Die Vorinstanz hatte hierzu ausgeführt, dass trotz der...mehr

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FF 09/2013, BGH: Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt

Beschl. v. 7.8.2013 – XII ZB 269/12 (AG Fürth, Beschl. v. 10.11.2011 – 203 F 362/11; OLG Nürnberg, Beschl. v. 26.4.2012 – 9 UF 1747/11) Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu beantworten, ob der Antragsgegner aus seinem Einkommen oder Vermögen Elternunterhalt schuldet. Die 1926 geborene Mutter des Antragsgegners lebt in ...mehr

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FF 09/2013, Begrenzung des ... / 1 Tatbestand:

[1] Die Beteiligten streiten um die Abänderung eines Titels über nachehelichen Unterhalt. [2] Der 1958 geborene Antragsteller und die 1960 geborene Antragsgegnerin sind in der ehemaligen Tschechoslowakei geboren und aufgewachsen. Dort schlossen sie im März 1981 ihre kinderlos gebliebene Ehe. Im Jahre 1985 siedelten sie in die Bundesrepublik Deutschland über. Die Beteiligten t...mehr

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FF 09/2013, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Durch die sozialrechtliche Berücksichtigung titulierter Unterhaltspflichten bei einem Antrag des Unterhaltspflichtigen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhöht sich dessen unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht (BGH, Beschl. v. 19.6.2013 – XII ZB 39/11). Kosten für den längerfristigen Besuch von Förderunterricht bei einem privaten Lehrinstitut (hier:...mehr

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FF 09/2013, Begrenzung des ... / 3 Anmerkung

Zulässigkeit des Abänderungsantrags Der BGH verneint eine Präklusion des Antragstellers nach § 238 Abs. 2 FamFG, der sein Abänderungsbegehren nach dem Sachverhalt allein auf die Änderung der Gesetzeslage in Gestalt des § 1578b BGB durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz vom 21.12.2007 gestützt hat. Grundsätzlich kann ein Abänderungsbegehren auf die Änderung der Gesetzeslage...mehr

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Keine Bindungswirkung einer familiengerichtlichen Bestimmung des Kindes zum Kindergeldberechtigten

Leitsatz 1. Es stellt einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens dar, wenn das FG auf eine gegen die Ablehnung der Abzweigung (§ 74 Abs. 1 EStG) gerichtete Klage die Familienkasse verpflichtet, Kindergeld zugunsten des Kindes festzusetzen. 2. Die nach § 64 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 4 EStG durch das Familiengericht zu treffende Entscheidung, welcher von mehreren glei...mehr

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FoVo 08+09/2013, Nichtberücksichtigung Unterhaltsberechtigter beim P-Konto

Überall in Deutschland gehen die Schulferien zu Ende. Ein für die Zwangsvollstreckung nicht unwichtiger Zeitpunkt. Mit dem Ende der Schulferien beginnt für viele Jugendliche ein neuer Lebensabschnitt. Sie beginnen eine Ausbildung und verdienen ihr eigenes Geld. Das hat Auswirkungen auf die Unterhaltspflicht des Schuldners. Seine Kinder können ihren Lebensunterhalt nunmehr ga...mehr

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Kindergeldanspruch unabhängig von der Höhe einer Unterhaltsleistung

Leitsatz Der Anspruch auf Kindergeld setzt nicht voraus, dass sich der Kindergeldberechtigte in einer "typischen Unterhaltssituation" befindet. Nach der ab 2012 geltenden Regelung kommt es für das Kindergeld nicht mehr auf die Höhe der Einkünfte und Bezüge an. Leistungen des Ehegatten des Kindes oder des Vaters des Kindeskindes, welche aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltsp...mehr

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FF 07/2013, Anpassung einer... / 2 Gründe:

[7] Die Revision hat teilweise Erfolg. [8] Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis zum 31.8.2009 geltende Prozessrecht anzuwenden, weil das Verfahren vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 197/10, FamRZ 2011, 100 Rn 10). I. [9] Das Berufungsgericht hat auf der Grundlage der von ihm getroffenen Feststellunge...mehr

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FF 07/2013, Anpassung einer... / 1 Tatbestand:

[1] Die im Rentenalter stehenden Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt für die Zeit ab dem 30.7.2008. [2] Der 1940 geborene Kläger und die 1939 geborene Beklagte heirateten am 1.6.1962. Ihre Ehe, aus der zwei mittlerweile volljährige Kinder hervorgegangen sind, wurde auf einen am 29.1.1996 zugestellten Scheidungsantrag durch Urt. v. 18.6.1998 geschieden und der Versorg...mehr

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FF 07/2013, / Sorge- und Umgangsrecht

Ein Wechselmodell, das wegen der paritätischen Betreuung eines Kindes auch unterhaltsrechtlich zur Folge hat, dass beide Eltern auf den Barunterhalt des Kindes haften, liegt nur dann vor, wenn neben etwa gleichwertigen zeitlichen Anteilen in der Betreuung auch die Verantwortung für die Sicherstellung einer Betreuung bei beiden Eltern liegt. Fehlt es daran, so kann dem hohen ...mehr

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FF 07/2013, Keine Auskunfts... / 1 Gründe:

I. [1] Aus der 2004 geschiedenen Ehe der Beteiligten gingen zwei inzwischen volljährige Kinder hervor, die sich noch in der Ausbildung befinden. Gemäß einer am 3.7.2003 zwischen den Beteiligten getroffenen Unterhaltsvereinbarung zahlte der Antragsgegner (Vater) bis zum Eintritt der Volljährigkeit der Kinder Unterhalt in Höhe des jeweils geltenden Höchstbetrages nach der Düss...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / a) Zur Entstehungsgeschichte des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB – von der Abwertung zur Anerkennung der Sorge für ein Kind als Unterhaltsbeitrag

Die Formulierung des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB, dass die Mutter ihre Unterhaltspflicht in der Regel durch Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt, ging von einem Zusammenleben der verheirateten Eltern aus und wurde 1958 vor dem Hintergrund des Modells der "Hausfrauenehe" formuliert. Ziel des Gesetzgebers war die Anerkennung von Haushaltsführung, Pflege und Erziehung der Kinder ...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / b) Barunterhalt nach dem Einkommen eines Elternteils oder nach dem Einkommen beider Eltern? § 1606 Abs. 3 S. 2 und S. 1 BGB

Beide Eltern sind dem Kind umfassend zur elterlichen Sorge verpflichtet; auch wenn sie getrennt leben, ist nicht ein Elternteil auf "nur versorgen" oder "nur Barunterhalt leisten" beschränkt. § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB begünstigt demgegenüber manchmal die falsche Vorstellung, ein Elternteil erfülle seine Kindesunterhaltspflichten bereits umfassend durch die Zahlung des Barunterh...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / I. Das Problem

Wie wirkt es sich auf die elterlichen Kindesunterhaltspflichten aus, wenn Eltern, die getrennt leben, sich die Betreuung und Versorgung des Kindes paritätisch teilen? Ein einfacher Fall soll dies verdeutlichten: Praxis-Beispiel M und V trennen sich, sie vereinbaren, sich weiterhin gemeinsam um das 8-jährige Kind K zu kümmern. Sie suchen sich nicht weit voneinander entfernt li...mehr

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FF 07/2013, Anfechtung der ... / 3 Anmerkung

1. Man könnte das Urteil des Bundesgerichtshofs auf die kurze Aussage bringen: "Beiwohnung im Reagenzglas". Tatsächlich geht es in der Entscheidung um die Gewichtung der Beiträge der Mutter und des biologischen Vaters zum Entstehen eines Kindes. Nach früherer Gesetzesterminologie war hierzu eine "Beiwohnung"[1] erforderlich, das heißt, die künftigen Eltern mussten miteinande...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / 1. Was ist ein "Wechselmodell"?

Das Gesetz kennt diesen Begriff nicht. Der Begriff wurde "obiter dictum" vom BGH in zwei grundlegenden Urteilen 2005 und 2007 verwendet. Beim Wechselmodell handele es sich – so der BGH – um eine "Betreuung mit im Wesentlichen gleichen Anteilen" mit einer "etwa hälftigen Aufteilung der Erziehungs- und Betreuungsaufgaben", also "wenn die Eltern sich in der Betreuung eines Kind...mehr

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FF 07/2013, Angemessener Le... / 2 Anmerkung

Der BGH hat sich in der ersten Hälfte des Jahres in zwei Entscheidungen,[1] im Rahmen der Billigkeitsprüfung zur Begrenzung und Befristung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs, erstmals mit einer für die Praxis äußerst bedeutsamen Problematik auseinandergesetzt. Es ging jeweils um die Frage, ob einem Ehegatten Nachteile i.S.d. § 1578b BGB dadurch entstanden sind, dass er,...mehr

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FF 07/2013, Inhalts- und Au... / 1 Gründe:

I. Der 1949 geborene Antragsteller und die 1954 geborene Antragsgegnerin schlossen am 17.9.1991 einen notariellen Ehevertrag, mit welchem sie im Hinblick auf die für den nächsten Tag geplante Eheschließung u.a. Gütertrennung, den Ausschluss des Versorgungsausgleichs und einen wechselseitigen Ausschluss nachehelichen Unterhalts vereinbarten. Zum Ausgleich für den Unterhaltsve...mehr

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FoVo 07/2013, Hier gibt es ... / 2 II. Die Entscheidung

Herausgabepflicht liegt grundsätzlich beim Schuldner Gemäß § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO ist der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger die zur Einziehung der gepfändeten Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben. Die Vorschrift soll dem Gläubiger die Einziehung der Forderung beim Drittschuldner erleichtern. Die Auskunfts...mehr

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FF 6/2013, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

Ein ehebedingter Nachteil i.S.d. § 1578b BGB liegt nicht nur vor, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte ehebedingt von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit absieht oder eine bereits ausgeübte Erwerbstätigkeit aufgibt, sondern auch dann, wenn er ehebedingt seinen Arbeitsplatz wechselt und dadurch Nachteile erleidet (BGH, Beschl. v. 13.3.2013 – XII ZB 650/11, MDR 2013, 658 = ...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 2. Entscheidung

Der BGH unterzieht, wie es ständiger Rechtsprechung nach der grundlegenden Entscheidung vom 11.2.2004[3] entspricht, den streitigen Ehevertrag einer zweistufigen Inhaltskontrolle. Zunächst wird im Rahmen einer Wirksamkeitskontrolle überprüft, ob der Ehevertrag bereits zum Zeitpunkt seines Abschlusses zu einer derart einseitigen Lastenverteilung führt, dass er wegen Verstoßes...mehr

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FF 6/2013, Rechtsprechung k... / Kindesunterhalt

Leistet ein geschiedener Elternteil aus freien Stücken den vollen Ausbildungsunterhalt für sein volljähriges Kind, so ist er, solange er gegenüber dem anderen Elternteil keinen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch verfolgt, diesem gegenüber nicht zur Auskunft über seine Einkünfte verpflichtet (BGH, Beschl. v. 17.4.2013 – XII ZB 329/12). Zwischen den Ausbildungsberufen "Mass...mehr

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FF 6/2013, Anonyme Samenspe... / 4. Sorge-, Umgangs- und Auskunftsrechte des Spenders

Bei der "freundschaftlichen Samenspende", insbesondere bei befreundeten lesbischen und schwulen Paaren, besteht häufig der Wunsch des Samenspenders und seines Lebenspartners, Umgang mit dem Kind zu haben und Auskünfte über seine Entwicklung zu erhalten. Dies soll sich auch dann nicht ändern, wenn das Kind im Weg der Stiefkindadoption von der Lebenspartnerin der Mutter adopti...mehr

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FF 6/2013, Ausgleich von In... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegner sind Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in X und die Schwiegereltern des Antragstellers. Er nimmt sie auf Ausgleich von Investitionen in Anspruch, die er ab 1994 in deren Haus vorgenommen hat, um Wohnraum für sich und seine Familie zu schaffen. Im Einzelnen liegt Folgendes zu Grunde: Der Antragsteller und die Tochter der Antragsgegner haben am 11.7.1991 ...mehr

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FF 5/2013, Kindesunterhalt:... / 2 Gründe:

[6] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [7] Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: [8] Auf Seiten der Klägerin bestehe jedenfalls ein Unterhaltsbedarf in Höhe des Mindestunterhalts von monatlich 281 EUR bis Dezember 2009 und von monatlich 317 EUR ab Januar 2010. Nach bedarfsdeckender Anrechnung des hälftigen Kindergeldes verbleib...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / a) OLG Stuttgart FamRZ 1979, 40

In dieser Entscheidung heißt es: "Eine Anwendung des § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB … kommt … nur beim Vorliegen … besonders schwerwiegender Verhaltensweisen in Betracht. In der Erstattung einer Strafanzeige liegt ein so schwerwiegendes Verhalten jedenfalls dann nicht, wenn sie wegen der Verletzung einer eindeutigen Unterhaltspflicht erstattet wird. … Dementsprechend ist auch bei d...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / Wechselwirkung zwischen Versorgungsausgleich und Unterhalt

Eine Wechselwirkung besteht grds. dann, wenn der Unterhaltsschuldner schon Rente bezieht, der Unterhaltsberechtigte dagegen noch nicht. Der Unterhaltsschuldner ist natürlich hinsichtlich des zu leistenden Unterhalts nur insoweit leistungsfähig, als sein Einkommen – das wird in den meisten Fällen im Wesentlichen die bezogene Rente sein – reicht. Die bezogene Rente ist durch d...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / d) Literaturstimmen

Die Literatur hat das Kriterium der "Wahrnehmung berechtigter Interessen" weitgehend als entscheidend für die unterhaltsrechtliche Unschädlichkeit "berechtigter, begründeter, zutreffender" Strafanzeigen übernommen: Strafanzeigen müssen also vom Tatsachenvortrag und vom Vorwurf her strafrechtlich in Ordnung gehen; sie müssen sich zusätzlich familienrechtlich "als Wahrnehmung ...mehr

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Abzweigungsberechtigung beim Kindergeld

Leitsatz Der Sozialhilfeträger ist grundsätzlich nicht abzweigungsberechtigt, wenn er Leistungen der Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII für ein Kind mit Schwerbehinderung zahlt, das im Haushalt des Kindergeldberechtigten untergebracht ist. Normenkette § 74 EStG, §§ 41 ff. SGB XII, § 5 AO, § 102 FGO Sachverhalt Der Landkreis beanspruchte die Abzweigung des Kindergeldes für d...mehr

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Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines nicht ehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt lebt

Leitsatz 1. Lebt ein Kind mit dem anderen Elternteil seines nicht ehelichen Kindes in einem gemeinsamen Haushalt, sind in die Berechnung der nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG in der für 2006 bis 2008 geltenden Fassung (a.F.) zu berücksichtigenden Einkünfte und Bezüge nur die im Anspruchszeitraum tatsächlich zugeflossenen Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils oder Dritter e...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / c) Wohnvorteil des Ehegatten und des Kindes

Bei der Höhe des angemessenen Wohnwerts ist zu berücksichtigen, dass der Unterhaltspflichtige das Eigenheim zusammen mit einem unterhaltsberechtigten volljährigen Kind bewohnt[23] und diesem insoweit Naturalunterhalt leistet, der ihn gegenüber dem Kind teilweise von seiner Unterhaltspflicht befreit,[24] zumal das Berufungsgericht den nicht um den Wohnbedarf des Kindes gekürz...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 1. Fiktives Einkommen

Das BVerfG hat bei drei Verfassungsbeschwerden [6] es gebilligt, dass wegen der gesteigerten Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern nicht nur tatsächliche, sondern auch fiktiv erzielbare Einkünfte berücksichtigt werden können, wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese "bei gutem W...mehr

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AGS 4/2013, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Es bestehen hier bereits Bedenken dagegen, ob die Beschwerde nach § 59 Abs. 1 FamGKG zulässig ist. … Das aber bedarf keiner Vertiefung, weil die Beschwerde jedenfalls unbegründet ist. Auch dann, wenn der Antragsgegner den geschuldeten Unterhalt freiwillig bezahlt und der Zahlungsanspruch nur deswegen gerichtlich geltend gemacht wird, weil der Antragsteller für den Anspruch ei...mehr

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Fehlende Ausdruckmöglichkeiten bei ElsterFormular lassen grobes Verschulden i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO nicht entfallen

Leitsatz Allein der Umstand, dass die mit ElsterFormular abgegebene elektronische Einkommensteuererklärung keinen vollständigen Ausdruck der Steuererklärungsformulare liefert, lässt eine ansonsten gegebene grobe Fahrlässigkeit nicht entfallen. Normenkette § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 33a Abs. 1 EStG Sachverhalt K lebte mit seiner Lebensgefährtin L und dem gemeinsamen Kind zusammen...mehr

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Kindergeld: kein Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem Vater seines eigenen Kindes

Leitsatz § 1615l Abs. 2 Satz 2 BGB lässt sich keine pauschale dreijährige Unterhaltspflicht des Kindesvaters gegenüber der das gemeinsame Kind betreuenden Mutter entnehmen, wenn diese das Kind nicht allein, sondern mit dem Kindesvater gemeinschaftlich betreut hat. Sachverhalt Die Familienkasse (FK) hob die Kindergeldfestsetzung zu Gunsten der Klägerin für deren Tochter auf, d...mehr

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FoVo 3/2013, BGH: Ehegatte ... / 2 II. Die Entscheidung

Das LG lässt dem SU zu viel Das LG geht davon aus, dass die Forderung des Schuldners gegen die Drittschuldnerin gemäß § 850b Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften gepfändet werden kann. Dagegen ist nichts zu erinnern. Unzutreffend ist allerdings die Auffassung des LG, dem Schuldner müssten monatlich 177,01 EU...mehr

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FF 03/2013, Kontinuitätspri... / V. Das Betreuungsangebot des unterhaltspflichtigen Elternteils

Über die Verlängerung des Betreuungsunterhalts nach § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB wird nach der Billigkeit entschieden, so will es § 1570 Abs. 1 S. 2 BGB. Das Gesetz gibt in § 1570 Abs. 1 S. 3 BGB zwei Gesichtspunkte vor: die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung. Beide Kriterien sind "zu berücksichtigen". Bei unbefangener Betrachtung des Gesetzes...mehr

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FF 03/2013, Ehebedingter Na... / 1 Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller begehrt die Befristung des durch Vergleich geregelten Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt der Antragsgegnerin. Die Beteiligten schlossen 1989 die Ehe. Sie adoptierten ein im März 1996 geborenes Kind. Die Antragsgegnerin ist seit Juli 1991 Versicherungsfachwirtin und arbeitete bis 1995 als Sachbearbeiterin bei verschiedenen Versicherungsunternehmen. Nach...mehr

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FF 02/2013, Selbstgenutzte Immobilie und Altersschonvermögen im Elternunterhalt

1. Im Rahmen des Elternunterhalts sind durch grundlegende Entscheidungen des BGH wesentliche Eckpunkte in Bezug auf die Fragen der Leistungsfähigkeit[1] sowie den Einsatz von Vermögen[2] einer Klärung zugeführt worden. Hierbei sind die Entscheidungen im Wesentlichen von dem Grundsatz getragen worden, dass dieses Unterhaltsverhältnis vergleichsweise schwach ausgestaltet ist u...mehr

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AGS 2/2013, Verfahrenswert ... / 3 Anmerkung

Die Vollstreckungsabwehrklage als prozessuale Gestaltungsklage ist nicht im FamFG, sondern im Achten Buch der ZPO geregelt (§ 767 ZPO). Anwendbar ist § 767 ZPO über die in § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG aufgenommene Verweisung für Familienstreitsachen. Demgemäß sind Anträge, die darauf gerichtet sind, die Vollstreckung für unzulässig zu erklären, Familiensachen, wenn der Vollstreck...mehr

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AGS 2/2013, Rechtsmittel ge... / 2 Aus den Gründen

Die Zuständigkeit des Senats zur Entscheidung über eine Beschwerde ist nicht gegeben. Die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin ist, nachdem ihr die Rechtspflegerin nicht abgeholfen hat, nicht als Beschwerde zu behandeln. Über Erinnerungen eines beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung gem. § 55 R...mehr

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FF 02/2013, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

Bei der Prüfung, ob eine sonstige Familiensache i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG vorliegt, ist das Tatbestandsmerkmal "im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung" weit auszulegen. Streitigkeiten aus Mietverträgen (einschließlich gewerblicher Mietverträge), die die Eheleute untereinander geschlossen haben, können sonstige Familiensachen i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG sein (B...mehr

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AGS 2/2013, Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2013 – PKHB 2013) vom 9.1.20131 BGBl I S. 81.

Hinweis Die ab dem 1.1.2013 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 der Zivilprozessordnung vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, betragen 1. für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen (§ 115 Abs. 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe b der Zivilprozessordnung), 201 EUR, 2. für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren L...mehr

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FoVo 2/2013, Vollstreckungs... / 2 II. Die Entscheidung

Was hat das Vollstreckungsgericht zu prüfen? Entgegen der Auffassung des LG muss sich bei der Zwangsvollstreckung von Unterhaltsansprüchen nach § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO aus dem Vollstreckungstitel allein ergeben, dass der Vollstreckung ein Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO genannten Art zugrunde liegt, nicht hingegen, dass der Gläubiger gegenüber anderen Unterhal...mehr

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FF 02/2013, Herausforderung... / 1. Neues Europäisches internationales Familienrecht

Seit einiger Zeit sind die Vorschriften des deutschen internationalen Familienrechts in verschiedenen Schritten durch Regelungen europäischer Verordnungen und Haager Konventionen ergänzt bzw. ersetzt worden. So wird das anwendbare Unterhaltsrecht nunmehr über Art. 15 EuUntVO[19] nach dem Haager Protokoll 2007 bestimmt.[20] Das auf die elterliche Sorge anwendbare Recht richte...mehr

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Ermäßigter Höchstbetrag bei Leistungen des Arbeitgebers für den Kranken­versicherungsschutz des Arbeitnehmer-Ehegatten

Leitsatz 1. Erbringt der Arbeitgeber Leistungen i.S.d. § 3 Nr. 62 EStG auch für den Ehegatten des Arbeitnehmers, so steht dem Ehegatten nur der ermäßigte Höchstbetrag nach § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG zu. 2. Dem beihilfeberechtigten Ehegatten eines Beamten steht ebenfalls nur der ermäßigte Höchstbetrag nach § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG zu. Normenkette § 3 Nr. 14 und Nr. 62, § 10 Abs. 4 ...mehr

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FF 01/2013, "Düsseldorfer Tabelle" 2013 mit höherem Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Zum 1.1.2013 wird die "Düsseldorfer Tabelle" geändert werden. Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, dann von 950 EUR auf 1.000 EUR erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800 EUR. Die Anpassung berücksichtigt so die Erhöhung der SGB II-Sätze ("Hartz...mehr

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zfs 12/2012, Aufwendungen f... / 2 Aus den Gründen:

[2] "Nach Auffassung des BG steht der Kl. gegen die Bekl. ein Anspruch auf Ersatz des ihr durch den Unfalltod ihres Ehemannes entstandenen Unterhaltsschadens in Form einer monatlich zu zahlenden Geldrente zu, jedoch für die Zeit vom 1.1.2005 bis 30.6.2005 nur i.H.v. monatlich 179,07 EUR und für die Zeit vom 1.7.2005 bis 28.2.2015 nur i.H.v. monatlich 236,18 EUR. Der Rentenan...mehr