Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

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Hinzurechnung einer ausländischen Familienleistung

Leitsatz 1. Ein in Deutschland lebender und Unterhalt zahlender Vater kann bei seiner Veranlagung zur Einkommensteuer (1998 bis 2000) den verdoppelten Kinder- und den verdoppelten Betreuungsfreibetrag abziehen, wenn die in Norwegen lebende Mutter dort für das gemeinsame Kind Kindergeld erhält und die sog. Günstigerprüfung ergibt, dass das Kindergeld die gebotene steuerliche ...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.2.2 Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrecht und der Bundesagentur für Arbeit (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 43 Keine aufschiebende Wirkung haben Rechtsbehelfe weiterhin in Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrecht und der Bundesagentur für Arbeit in Fällen der eine laufende Leistung entziehenden oder herabsetzenden Verwaltungsakte. Mit § 86a Abs. 2 Nr. 2 sollte eine dem früheren Recht entsprechende Regelung getroffen werden (vgl. die Begründung der Bundesregierung im En...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 3. Sonstige Verpflichtungen i.S.v. § 1581 BGB

Die Unterhaltspflichten für nachehelich geborene Kinder, nachehelich hinzugekommene Ansprüche gemäß § 1615l BGB und neue Ehegatten beeinflussen nach der Rechtsprechung des BVerfG, der der BGH gefolgt ist, nicht mehr die Bemessung des Bedarfs eines geschiedenen Ehegatten nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Solche nachehelich entstandenen Unterhaltsansprüche sind deswegen ...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 3. Weitere Kinder des Unterhaltspflichtigen

Das BVerfG hat die Rechtsprechung des BGH zur Berücksichtigung der bereits vor Rechtskraft der Ehescheidung geborenen Kinder bei der Bedarfsbemessung nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB akzeptiert.[45] Der BGH hat deswegen daran festgehalten, auch eine Unterhaltspflicht des geschiedenen Ehegatten für seine von einer anderen Frau geborenen Kinder bei der Bedarfsbemessung nach den e...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / IV. "Wandelbare" eheliche Lebensverhältnisse

In der Folgezeit hatte der BGH versucht, die gleichwohl verbliebenen Zweifelsfragen durch eine abweichende Auslegung des Begriffes der "ehelichen Lebensverhältnisse" zu lösen, die vor allem die Rechtfertigung und den Zweck des nachehelichen Unterhalts in den Blick nahm. Er hatte § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr rein stichtagsbezogen bewertet, sondern grundsätzlich bereits...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / III. Wandel der Rechtsprechung zu § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB

Der BGH hatte die durch die Vorschrift des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB bezweckte Anknüpfung der Höhe des nachehelichen Unterhalts an die ehelichen Lebensverhältnisse zunächst im Sinne eines strikten Stichtagsprinzips verstanden und den Unterhaltsbedarf allein nach den monetären Verhältnissen während des Zusammenlebens der Ehegatten bemessen. Erst in der Folgezeit hat er mit ver...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / I. Rechtslage vor Inkrafttreten des 1. Eherechtsreformgesetzes

Bis zum Inkrafttreten des 1. Eherechtsreformgesetzes war der nacheheliche Unterhalt im Ehegesetz (EheG) geregelt. Die Unterhaltspflicht war davon abhängig, ob einer der Ehegatten allein oder überwiegend für an der Ehescheidung schuldig erklärt worden war (§§ 58, 59 EheG) oder ob mit der Scheidung festgestellt worden war, dass beide Ehegatten an der Scheidung schuld sind (§ 6...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 4. Ansprüche gemäß § 1615l BGB

Der Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen gemeinsamen Kindes nach § 1615l BGB kann das Maß des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen beeinflussen, wenn dieser Unterhaltsanspruch bereits während der bestehenden Ehe oder jedenfalls bis zur Rechtskraft der Ehescheidung entstanden war. Dann steht auch der Wortlaut der "ehelichen Lebensverhäl...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 1. Absoluter und relativer Mangelfall

Die nach § 1581 Abs. 1 Satz 1 BGB gebotene Beachtung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten hat nach der Rechtsprechung des BGH eine doppelte Bedeutung. Durch die Beachtung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners wird sichergestellt, dass ihm ein fester Teil seines verfügbaren Einkommens als Mindestselbstbehalt verbleibt. Kann der Unte...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / I. Einführung

Im Unterhaltsrecht bestehen zahlreiche Auskunftspflichten. Die Auskunft soll die Beteiligten in die Lage versetzen, ihren Anspruch richtig zu bemessen und ein Verfahren durch Abschluss einer einvernehmlichen Unterhaltsvereinbarung zu vermeiden. Eine Auskunft verschafft dem vermeintlichen Unterhaltsberechtigten erst die notwendigen Informationen, um die Höhe seines Unterhalts...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 5. Neue Ehegatten

Soweit der Unterhaltspflichtige nach Rechtskraft der Ehescheidung eine neue Ehe eingeht, hat das BVerfG die frühere Rechtsprechung des BGH zur Dreiteilung im Rahmen der Bedarfsbemessung nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB für nicht mit der Gesetzeslage vereinbar erachtet.[52] Weil die Unterhaltspflicht für einen neuen Ehegatten keinen Bezug zu der geschiedenen Ehe hat, muss der Un...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / VIII. Reformbedarf

Die Entscheidung des BVerfG vom 25.1.2011 hat die Unterhaltsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB gewiss nicht erleichtert. Der Bedarf des geschiedenen Ehegatten muss zunächst im Wege der Halbteilung ohne Berücksichtigung der Unterhaltspflicht aus einer neuen Ehe des Unterhaltspflichtigen ermittelt werden. Dabei können sich durch die ...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / V. Rechtsprechung des BVerfG

Mit Beschluss vom 25.1.2011[31] hat das BVerfG entschieden, dass die Rechtsprechung des BGH zur Berücksichtigung nachehelicher Unterhaltspflichten bei der Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen und die daraus folgende Berechnungsmethode der Dreiteilung gegen Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip verstößt. Zwar sei bei der gesetzlichen Ausgestaltung ...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 2. Berücksichtigung des Rangs

Allerdings hat der BGH entschieden, dass das Vorliegen eines relativen Mangelfalls von dem Rang der konkurrierenden Unterhaltspflichten abhängig ist. Dafür spricht bereits die gesetzliche Systematik, derzufolge Kapitel 3 mit den §§ 1581 ff. BGB als "Leistungsfähigkeit und Rangfolge" bezeichnet ist. Hinzu kommt, dass die frühere gesetzliche Regelung in § 1582 BGB einen ausdrü...mehr

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FoVo 6/2012, Schnell genug ... / 1 I. Der Fall

Zwei Ehegatten in der Verbraucherinsolvenz Die SU und ihr Ehemann befinden sich im Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie leben in häuslicher Gemeinschaft. Beide Eheleute sind als Angestellte beschäftigt. Die SU erbringt an ihren Ehemann keine Unterhaltszahlungen. Da die SU bei ihrem Arbeitgeber eine Unterhaltsverpflichtung angegeben hatte, wurde bei der Berechnung der pfändbaren...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / Einführung

Die Rechtsprechung zum Maß des nachehelichen Unterhalts hat sich seit der gesetzlichen Neuregelung durch das 1. Eherechtsreformgesetz[1] fortlaufend entwickelt. Vorübergehend hatte der BGH den auch beim Ehegattenunterhalt zu beachtenden Halbteilungsgrundsatz auch hinsichtlich aller nachehelichen Entwicklungen nicht erst im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichti...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / VI. Aktuelle Rechtsprechung des BGH zu § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB

Nach der gesetzlichen Vorgabe in § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB bestimmt sich das Maß des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Dabei stellt das Gesetz auf die Verhältnisse ab, die den Lebensbedarf der Ehegatten bestimmen, also dafür zur Verfügung stehen. Abhängig von den höchst unterschiedlichen Lebensverhältnissen verschiedener Ehen unterscheidet der B...mehr

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FF 6/2012, Berücksichtigung nachehelicher Entwicklungen

BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1, § 1581 Satz 1, § 1609 § 1615l Leitsatz 1. Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fort...mehr

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ZErb 6/2012, Das Erbkollisi... / II. Anwendungsbereich

War bislang nicht mit der gebotenen Eindeutigkeit sichergestellt, dass die geplante EU-ErbVO auf reine Binnensachverhalte keine Anwendung findet und dass insbesondere in diesen Fällen kein Europäisches Nachlasszeugnis als Erbnachweis erteilt wird,[14] soll im geänderten Erwägungsgrund Nr. 6 nunmehr klargestellt werden, dass es allein um solche Erbfälle geht, die einen grenzü...mehr

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Anzeige bleibt trotz Einstellung des Ermittlungsverfahren für Anzeigenden folgenlos

Leitsatz Hat ein Ehepartner den anderen, z.B. wegen Unterhaltsverletzungen gegenüber gemeinsamen Kindern, bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, und das Ermittlungsverfahren wird eingestellt, sind die Verteidigerkosten nicht vom Anzeigenden zu ersetzen. Sachverhalt Die Ehepartner hatten sich getrennt. Der Mann war ausgezogen und unbekannt verzogen. Die Ehefrau lässt die Staats...mehr

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Schadensersatzpflicht eines Ehegatten gegen den anderen Ehegatten nach Erstattung einer Strafanzeige gegen ihn und späterer Einstellung des Ermittlungsverfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO

Leitsatz Das OLG Dresden hat sich in diesem Verfahren mit den von einem Ehegatten gegenüber dem anderen geltend gemachten Schadensersatzansprüchen auseinandergesetzt, nachdem die Ehefrau gegenüber dem Ehemann Strafanzeige wegen diverser angeblich von ihm begangener Straftaten erstattet hatte. Das gegen den Ehemann eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde später gemäß § 170 Ab...mehr

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Haftung des Unterhaltsschuldner für rückständigen Kindesunterhalt nach Abschluss des Insolvenzverfahrens aufgrund unerlaubter Handlung

Leitsatz Die Beteiligten waren seit Juli 2007 getrennt lebende Eheleute. Aus ihrer Ehe waren zwei in den Jahren 2000 und 2002 geborene Kinder hervorgegangen, die seit der Trennung ihrer Eltern bei der Antragstellerin lebten, die als Prozessstandschafterin gemäß § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB die Kindesunterhaltsansprüche in eigenem Namen geltend machte. Durch Urteil des OLG Celle vo...mehr

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FF 5/2012, Steuerrechtliche Änderungen mit Auswirkung auf das Familienrecht

1. Der Steuergesetzgeber hat uns Ende 2011 nicht das gewohnte Jahressteuergesetz beschert, sondern das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVerG).[1] Ob die Neuregelungen diesen Namen verdienen, soll vorliegend nicht weiter vertieft werden. Jedenfalls enthält das Gesetz eine Reihe von Änderungen, die für das Familienrecht relevant sind und für Familien im Allgemeinen in Teilbe...mehr

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Freiwilliges soziales Jahr kein Verlängerungstatbestand für die Gewährung von Kindergeld

Leitsatz Kindergeld für ein Kind, das während eines freiwilligen sozialen Jahres zum Kindergeldbezug der Eltern berechtigt hat, ist nicht mehr ab der Vollendung des 25. Lebensjahres zu gewähren; eine Ungleichbehandlung mit Zivildienstleistenden ist gerechtfertigt. Sachverhalt Der am 18.8.1986 geborene Sohn des Klägers absolvierte vom 1.8.2006 bis 31.7.2007 ein freiwilliges so...mehr

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Abzweigung oder Erstattung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger, der von dem Kindergeldberechtigten nach § 94 Abs. 2 SGB XII einen Unterhaltsbeitrag fordert

Leitsatz 1. Begehrt ein Sozialleistungsträger die Auszahlung von zugunsten des Berechtigten festgesetztem Kindergeld und legt er dabei die Anspruchsgrundlage für dieses Begehren nicht eindeutig oder unzutreffend dar, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, ob Abzweigung nach § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG oder Erstattung nach § 74 Abs. 2 EStG begehrt wird. 2. Die nach § 102 FGO vorz...mehr

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Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter im ersten Jahr auch ohne Verzug rückwirkend; keine vorsorgliche Befristung bis zum 3. Geburtstag des Kindes

Leitsatz Das OLG Köln hat sich in dieser Entscheidung mit dem Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter nach § 1615l BGB, insbesondere den Voraussetzungen für eine rückwirkende Geltendmachung, auseinandergesetzt. Sachverhalt Die Beteiligten waren die Eltern eines am 9.4.2010 geborenen Kindes. Sie unterhielten seit etwa drei Jahren vor der Geburt des Kindes eine nichtehelic...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 1. Darlegungs- und Beweislast

Gegenüber der Geltendmachung von Kindesunterhalt darf sich der behauptetermaßen nicht leistungsfähige Unterhaltsverpflichtete laut OLG Brandenburg[22] nicht damit begnügen, darauf hinzuweisen, dass er Arbeitslosengeld bezieht; vielmehr muss er darlegen, dass und wie er sich laufend bemüht, eine Erwerbstätigkeit zu erlangen. Dies läuft darauf hinaus, dass der Anwalt den Mandan...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 1. Bis 1976: Verschulden und Billigkeit als Anspruchsgründe

Die Charts – sie gibt es im Übrigen nur im Plural – lasse ich im Jahre 1976 einsetzen, am Vorabend der großen Reform des Scheidungsrechts durch das 1. EheRG. Damals war der Scheidungsunterhalt noch in dem aus dem Jahre 1938 stammenden Ehegesetz[2] geregelt und nach Geschlecht und Verschulden unterschiedlich sortiert. Unterhaltspflichtig war vor allem der allein oder überwiege...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 8. Beendigung einer verfestigten Lebensgemeinschaft

Nach Ansicht des BGH[21] kann mit Beendigung der sog. verfestigten neuen Lebensgemeinschaft des potenziell Unterhaltsberechtigten dessen Unterhaltsanspruch, der naturgemäß während der Dauer der Lebensgemeinschaft nach § 1579 Nr. 2 BGB ausgesetzt oder eingeschränkt ist, grundsätzlich wieder aufleben. Letztlich kommt es im Einzelfall auf eine umfassende Zumutbarkeitsprüfung un...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 2. 1977: Die Hausse durch das 1. EheRG; das Altersphasenmodell

Mit dem 1. Eherechtsreformgesetz, in Kraft getreten zum 1.7.1977,[7] springt die Chance für nachehelichen Unterhalt auf eine bisher nicht gekannte Ebene. Was war der rechtspolitische Hintergrund? Der Übergang von einem Mischsystem aus Verschuldens- und Zerrüttungsscheidung zu einer reinen Zerrüttungsscheidung bedeutete einen Umsturz des bisherigen Eheverständnisses, bei dem ...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 6. Der ungleiche Betreuungsunterhalt (§ 1570 – § 1615l BGB)

Der letzte Indikator, der befragt werden soll, betrifft die Diskrepanzen beim Unterhalt für die Betreuung von Kindern aus geschiedener Ehe und von nichtehelichen Kindern, also die Unterschiede zwischen den Regelungen der §§ 1570 und 1615l BGB, auf die ich schon im Jahre 2007 versucht hatte, die Aufmerksamkeit des Gesetzgebers zu lenken.[66] Dass die Unterhaltsrechtsreform in...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 6. Das nicht registrierte Zusammenleben – neue Unterhaltsansprüche?

Die übrigen gesetzlichen Unterhaltspflichten zu beleuchten, würde den Rahmen eines Vortrags sprengen. Es soll aber noch die Frage gestreift werden, ob die nahe Zukunft uns neue Unterhaltsbeziehungen bescheren wird. Was kommt in Betracht? Die Unterhaltsansprüche von eingetragenen Partnern haben wir bereits seit 2002.[82] Die Einführung der Mehrehe im Menü der rechtlich gerege...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 103 Kostene... / 2.1.3 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Sozialhilfebedürftigkeit

Rz. 18 Nicht das Herbeiführen als solches, sondern nur das vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführen der Sozialhilfebedürftigkeit führt zum Kostenersatz. Vorsätzlich handelt, wer mit Wissen und Wollen die Voraussetzungen schafft, die die Sozialhilfeleistungen auslösen. Überwiegend wird vertreten, dass sich der Vorsatz nicht auf den Erfolg – die Gewährung von Sozialhilf...mehr

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Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die von einem Unterhaltspflichtigen begehrte Abänderung eines Unterhaltsvergleichs unter Hinweis auf eine Reduzierung seiner Erwerbstätigkeit im Hinblick auf seinen schlechten Gesundheitszustand aufgrund einer Erkrankung, die schon bei Vergleichsabschluss vorgelegen hatte. Sachverhalt Der Antragsgegner hatte Verfahrenskostenhilfe für ein...mehr

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Herabsetzung eines vor der Unterhaltsrechtsreform durch Prozessvergleich titulierten Unterhaltsanspruchs

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die von dem geschiedenen Ehemann begehrte Abänderung eines anlässlich der Ehescheidung im Jahre 1985 geschlossenen Vergleichs über von ihm zu zahlenden nachehelichen Unterhalt. Der BGH hat in seiner Entscheidung eine Abwägung aller für die Billigkeitsentscheidung nach § 1578b BGB in Betracht kommenden Gesichtspunkte vorgenommen. Sachver...mehr

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FF 3/2012, Berücksichtigung... / 2 Anmerkung

Lange wurde sie erwartet, die erste Entscheidung des BGH nach der vom Bundesverfassungsgericht[1] vorgenommenen "Entzauberung der Drittelmethode"[2] – jetzt ist sie da. Dass sie für die amtliche Sammlung vorgesehen ist, unterstreicht ihre Bedeutung. Was ist ihr Inhalt? Sind damit alle Streitfragen geklärt? I. Zum Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB) lieg...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / 1. Überobligatorisches Einkommen und Bedarf

Die vollständige Heranziehung von überobligatorischem Einkommen für den Bedarf ist regelmäßig nur bei gesteigerter Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB sowie im Mangelfall angezeigt, wenn andernfalls der Mindestkindesunterhalt gefährdet wäre[7] (siehe auch Anmerkung 2 zu § 1578 BGB).mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / b) Rückkehr zum Stichtagsprinzip

Als Folge der Beanstandung der Rechtsprechung zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen durch das BVerfG kehrt der BGH[18] zu dem seiner früheren Rechtsprechung zugrunde liegenden Stichtagsprinzip zurück. Danach werden die ehelichen Lebensverhältnisse grundsätzlich durch alle bis zur Rechtskraft der Scheidung eingetretenen Umstände bestimmt. Dazu gehören bis zu diesem...mehr

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FoVo 3/2012, Wie berücksich... / I. Das Problem

Nichtberücksichtigung des unterhaltsberech­tigten Ehegatten … Ich habe eine Frage zu Ihrem Beitrag in FoVo 2011, 221–225. Dort haben Sie dargestellt, dass bei einer Erwerbstätigkeit des Ehegatten des Schuldners nicht nur dieser nach § 850c Abs. 4 ZPO nicht zu berücksichtigen sein kann. Vielmehr sei zu prüfen, ob dessen Einkommen ausreicht, um seiner Unterhaltspflicht gegenübe...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / c) Wiederaufleben des Anspruchs

Ein nach § 1579 Nr. 2 BGB beschränkter oder versagter nachehelicher Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich wieder aufleben. Dazu bedarf es einer neuen umfassenden Zumutbarkeitsprüfung unter Berücksichtigung aller Umstände. Bei beendeter nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebt ein versagter Unterhaltsanspruch regelmäßig im Interesse gemeinsamer Kinder als Betreuungsunterhalt wi...mehr

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FF 3/2012, Wie war es doch ... / IV. Zweck und Funktion des Kindergeldes

Angesichts der nicht zu übersehenden Ungereimtheiten bietet der vorliegende Beschluss erneut Anlass, sich mit der Funktion des Kindergeldes und seiner Bedeutung im System des Steuer-, Sozial- und Familienrechts auseinanderzusetzen. Dabei ist vorweg nochmals klarzustellen, dass – von Ausnahmen abgesehen – Kindergeld kein Einkommen des Kindes ist.[17] Es steht als eigener Anspr...mehr

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FF 3/2012, Wie war es doch ... / VI. Kritik des Erreichten

Es bestand keine Notwendigkeit, im Jahr 2001 auf die Änderungen im Steuerrecht zu reagieren und das unterhaltsrechtliche System von Regelbetrag und teilweiser Kindergeldanrechnung zu verändern. Der neu eingeführte steuerliche Freibetrag für den Betreuungsbedarf wirkt sich immer nur bei einem entsprechend hohen zu versteuernden Einkommen aus. Bei den unterhaltsrechtlich kriti...mehr

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FF 3/2012, Berücksichtigung... / Leitsatz

1. Die ehelichen Lebensverhältnisse i.S.v. § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe ang...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / a) Beanstandung der Drittelmethode durch das BVerfG

Das BVerfG [17] hat die Rechtsprechung des BGH zur Bedarfsermittlung nach den ehelichen Lebensverhältnissen unter Einbeziehung neuer nachehelicher Unterhaltspflichten bei Dreiteilung des Gesamteinkommens aller Beteiligten (Drittelmethode) als verfassungswidrig beanstandet: Sie ersetzt das Konzept des Gesetzgebers durch ein eigenes Modell. Dies überschreitet die Grenzen der ri...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / b) Herabsetzung/Befristung

Bei tatsächlichen oder möglichen Einkünften, die den angemessenen Unterhalt erreichen, kann der eheangemessene Unterhalt befristet werden. Bei geringeren Einkünften kann der Unterhalt regelmäßig nicht befristet, aber bis auf die Differenz zwischen angemessenem Bedarf und erzielbarem Einkommen herabgesetzt werden. Bei der Prüfung der Herabsetzung und Befristung sind insbesonde...mehr

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Gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Leitsatz Das KG hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob und unter welchen Voraussetzungen dem Vater eines außerhalb einer bestehenden Ehe geborenen Kindes gegen den Willen der Mutter die Mitsorge für das Kind einzuräumen ist. Sachverhalt Nicht miteinander verheiratete Eltern stritten um die elterliche Sorge für ihr im September 2007 geborenes Kind...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei der Grenzbetragsberechnung

Leitsatz 1. Die eigenen Einkünfte eines Kindes werden durch dessen Unterhaltsleistungen an sein eigenes Kind (Enkelkind des Kindergeldberechtigten) grundsätzlich nicht gemindert. 2. Die im Jahr 2002 als außergewöhnliche Belastungen abziehbaren Kinderbetreuungskosten mindern die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht. 3. Eine generelle Berücksichtigung von außergewöhnlic...mehr

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Kürzung einer laufenden Versorgung durch Versorgungsausgleich

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war der Antrag des geschiedenen Ehemannes auf Aussetzung der Kürzung seiner Versorgungsbezüge wegen der an seine geschiedene Ehefrau erbrachten Unterhaltsleistungen. Sachverhalt Die im Jahre 1979 geschlossene Ehe der Beteiligten war durch rechtskräftiges Urteil des AG im Jahre 2006 geschieden worden. Der Versorgungsausgleich wurde in der Wei...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / b) Zur vergleichenden Betrachtung von Unterhalt und Versorgungsausgleich

Unter Berücksichtigung der neueren Entwicklung im nachehelichen Unterhaltsrecht[43] können wir also feststellen: Während des Erwerbslebens berücksichtigt und respektiert das Unterhaltsrecht jetzt – nach einer Übergangszeit – die auf unterschiedlicher Ausbildung und Berufswahl vor der Eheschließung basierenden unterschiedlichen Einkünfte und Lebensstandards der geschiedenen Eh...mehr

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FF 2/2012, Rückforderung vo... / 1 Gründe:

I. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Schadensersatz in Höhe des von ihm seit Ende 1993 bis Anfang 2005 gezahlten Unterhalts in Anspruch. Die Parteien waren seit August 1961 miteinander verheiratet. Aus der Ehe sind zwei 1965 und 1968 geborene Söhne hervorgegangen. Die Ehe wurde durch Urt. v. 1.8.1985 geschieden. Später einigten sich die Parteien in dem Verfahren … OLG Oldenbu...mehr