Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsbeschwerde

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FF 06/2021, Verweigerung vo... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Verfassungsbeschwerde betraf die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren, in dem die Beschwerdeführerin die Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis über die Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen in einem praktizierten (paritätischen) Wechselmodell verfolgt. [2] 1. Die Beschwerdeführerin ist Mutter von zwei minderjähr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Nicht erstattungsfähige Auslagen

Rz. 44 Nicht erstattungsfähig sind die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe im Ausgangsverfahren entstandenen Auslagen.[67] Ebenfalls nicht erstattungsfähig ist der Zeit- und Arbeitsaufwand eines sich selbst vertretenden Beschwerdeführers im Verfassungsbeschwerdeverfahren.[68] Gleiches gilt für den Hochschullehrer, der sich selbst vertritt.[69] Die Eige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gebührenbemessung

Rz. 21 Nach VV 1008 erhöht sich bei Wertgebühren eine anfallende Verfahrensgebühr für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3, soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist. Die Erhöhung wird nach dem Betrag berechnet, an welchem die Personen gemeinschaftlich beteiligt sind. Mehrere Erhöhungen dürfen bei Wertgebühren einen Gebührensatz von 2,0 nicht übersteigen. R...mehr

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zfs 06/2021, Informationszu... / 2 Aus den Gründen:

"…" [1] I. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen eine Verurteilung im Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung sowie die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde. Die dem Ordnungswidrigkeitenvorwurf zugrundeliegende Geschwindigkeitsmessung erfolgte mittels eines standardisierten Messverfahrens mit dem Messgerät PoliScan Speed M...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Rechtsmittel

Rz. 10 Im Gegensatz zur früheren Rechtslage nach der BRAGO muss sich die Prüfung nicht auf die Erfolgsaussicht einer beschränken. Anzuwenden ist VV 2100 auf sämtliche Rechtsmittel, also auch auf die Prüfung der Erfolgsaussicht einermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Kostenerstattungsverfahren

Rz. 48 Der Rechtsanwalt hat nach Vorliegen einer Entscheidung zunächst die Festsetzung des Gegenstandswertes zu beantragen (§ 33). Ein Rechtschutzbedürfnis für einen solchen Antrag besteht nicht, wenn er lediglich darauf gerichtet ist, den Mindestwert festzusetzen.[77] Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, übe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Subsidiärer Rechtsbehelf

Rz. 7 Als subsidiärer Rechtsbehelf kommt die Anhörungsrüge nur dann zum Zuge, wenn der Anhörungsverstoß nicht im Rahmen anderer zur Überprüfung der Entscheidung gegebener Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel behoben werden kann. Bei der Verletzung ist also zunächst das zulässige Rechtsmittel bzw. der zulässige Rechtsbehelf einzulegen. Gemeint ist mit der Formulierung "nicht gegeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Prozesskostenhilfe

Rz. 51 Das BVerfG geht in ständiger Rechtsprechung[91] davon aus, dass im Verfahren der Verfassungsbeschwerde (§ 13 Nr. 8a BVerfGG) für den Beschwerdeführer die Bestimmungen der §§ 114 ff. ZPO über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entsprechend anzuwenden sind. Allerdings wird Prozesskostenhilfe im schriftlichen Verfahren nur unter strengen Voraussetzungen bewilligt, we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zulassungsverstöße

Rz. 107 Zunächst ist auf die Zuständigkeitsregelung für den Einzelrichter in Abs. 8 S. 1 einzugehen. Danach entscheidet im Beschwerderecht stets der Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder einem Rechtspfleger erlassen worden ist. Sie gilt auch für die Beschwerde, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder einem Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Unanfechtbarkeit

Rz. 44 Der Beschluss ist unanfechtbar (§ 12a Abs. 4 S. 4). Eine Rechtsbehelfsbelehrung hierüber muss die Entscheidung nicht enthalten (vgl. § 12c). Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bleibt dem Verfahrensbeteiligten unbenommen.[64]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gegenvorstellung

Rz. 56 In einem grundlegenden Beschl. v. 12.1.2009 hat das BVerfG ausgesprochen, dass eine Gegenvorstellung weder aus verfassungsrechtlichen Gründen als generell unzulässig anzusehen ist, noch dass eine offensichtliche Unzulässigkeit aus der Rechtsprechung der Fachgerichte auf der Grundlage des einfachen Rechts folgt.[84] Das BVerfG stellt insbesondere klar, dass sich aus de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr, VV 3206

Rz. 17 Auf Grund der entsprechenden Anwendung der Vorschriften in VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 erhält der Rechtsanwalt in Verfahren nach Abs. 2 nach VV 3206 eine 1,6-Verfahrensgebühr. Endet der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, so erhält er nach VV 3207 eine 1,1-Verfahrensgebühr. Die Anm. zu VV 3201 gilt entsprechend. Danach liegt eine vorzeitige Beendigung vor,...mehr

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Anhang zu VV 1003, 1004 / B. Einzelfälle

Rz. 8 – Adhäsionsverfahren Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach VV 1003. Rz. 9 Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr, VV 3210

Rz. 20 Nach VV 3210 erhält der Rechtsanwalt eine 1,5-Terminsgebühr. Nach VV Vorb. 3 Abs. 3 entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem gerichtlichen Termin mit Ausnahme eines Verkündungstermins, für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder für die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahren...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 20, 21 / VIII. Sonderfall: Zurückverweisung durch Verfassungsgericht

Rz. 51 Obwohl nicht zur Instanz im prozessualen Sinne zählend, wird auch die Zurückverweisung einer Sache durch das BVerfG oder Landesverfassungsgericht an ein Bundes- oder Landesgericht als ein Fall des § 21 Abs. 1 angesehen, sofern an ein Gericht zurückverwiesen wird, das mit der Sache bereits befasst war. Es gilt § 21 Abs. 1: Das Verfahren vor dem Gericht an das die Sache...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Divergenzfälle

Rz. 99 Eine Zulassung wegen Abweichens von ober- und höchstrichterlichen oder verfassungsrechtlichen Entscheidungen ist nicht vorgesehen. Insoweit handelt es sich aber nur um einen Unterfall der Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung. Sie ist deshalb auch dann zu bejahen, wenn wegen abweichender sonstiger Rechtsprechung Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage besteht und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Wertfestsetzung

Rz. 31 Da keine Gerichtsgebühren anfallen, ist die Wertfestsetzung für den Gegenstandswert der Anwaltsgebühren im Verfahren nach § 33 vorzunehmen. Eine Festsetzung von Amts wegen kommt nicht in Betracht. Rz. 32 Voraussetzung für eine Festsetzung ist, dass eine anwaltliche Tätigkeit im verfassungsgerichtlichen Verfahren stattgefunden hat. Fehlt es daran, besteht kein Rechtssch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Mehrere Anwälte nebeneinander

Rz. 23 Beauftragt der Mandant mehrere Anwälte nebeneinander, so sind die gegenüber einem Anwalt entstehenden Mehrkosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Erstattungsfähig sind grundsätzlich nur die Kosten eines Anwalts. Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen kann die Hinzuziehung eines weiteren Anwalts mit spezifischen Kenntnissen auf einem besonderen Sachgebiet erforderlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Weitere außerordentliche Rechtsbehelfe

Rz. 53 § 12a beschränkt sich auf den Schutz vor Verstößen gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs.[76] Denn nur diese Fallgestaltung sah der Gesetzgeber als regelungsbedürftig an.[77] Die Vorschrift eröffnet keine Möglichkeit der Selbstkorrektur bei anderen Verletzungen gegen Verfahrensgrundrechte.[78] Verstoßen unanfechtbare Entscheidungen gegen andere Verfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 25 Die Rspr. zur Zurückverweisung i.S.d. Abs. 1 verhält sich zurzeit wie folgt: Rz. 26 Grundurteil:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Quotientenrechtsprechung

Rz. 109 Die Rechtsprechung zu der Beurteilung der Angemessenheit ist uneinheitlich und bei näherer Betrachtung inkonsequent. Methodisch basiert die Judikatur weitgehend auf der Ermittlung des Quotienten zwischen dem vereinbarten und dem gesetzlichen Gebührensatz[166] bzw. zwischen dem vereinbarten und dem gesetzlichen Streitwert[167] für die Gebührenberechnung. Modifiziert w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Privilegierter Personenkreis

Rz. 16 Verfassungsrechtlich geboten ist mithin der Zugang zum Recht über das Erfolgshonorar für den mittellosen Auftraggeber, der von der Inanspruchnahme von Prozesskosten- und Beratungshilfe ausgeschlossen ist. Er ist auf die Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung zwingend angewiesen, um seine Rechte überhaupt geltend machen zu können. Der unbemittelte Rechtsuchende ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 37 regelt die Gebühren des Rechtsanwalts für die Vertretung in Verfahren vor Verfassungsgerichten. Von der Vorschrift werden jede Art von Verfahren und jede Art von anwaltlicher Tätigkeit in Verfahren vor dem BVerfG und den Verfassungsgerichten der Länder erfasst. Rz. 2 In § 13 BVerfGG werden die Verfahren genannt, in welchen das BVerfG zuständig ist. Die Gesetze der ...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist die Änderbarkeit einer Erbschaftsteuerfestsetzung zur steuermindernden Berücksichtigung von Pflichtteilsverbindlichkeiten sowie Gerichtskosten und Prozesszinsen gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 und Nr. 3 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Die Klägerin ist ausweislich des vom Amtsgericht N-Stadt am 1.6.2005 erteilten Erbscheins Alleinerbin ihres am 10./11.1.2005 verstorbene...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Zuständigkeit (Abs. 4 S. 2 bis 4)

Rz. 140 Beschwerdegericht ist das LG, wenn eine Wertfestsetzung des Amtsgerichts angegriffen wird, das OLG, wenn das LG erstinstanzlich entschieden hat. Rz. 141 Unabhängig von diesem Instanzenzug ist das OLG immer zuständig, wenn die Beschwerde eine Entscheidung des Familiengerichts betrifft (§§ 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2; 23b GVG). Rz. 142 Eine weitere ausschließliche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Rechtsbehelfe

Rz. 6 Zu belehren ist über sämtliche Rechtsbehelfe, insbesondere also über die Da der Wortlaut der Vorschrift nur anfechtbare Entscheidungen erfasst, muss nicht belehrt werden, wenn kein R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Besteuerung des Vorerben

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 6 Abs. 1 ErbStG gilt der Vorerbe als Erbe und erwirbt den Nachlass durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Diese Aussage ist aus Sicht des bürgerlichen Rechts selbstverständlich, denn der Vorerbe ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Sie lässt sich nur dadurch erklären, dass die Erbschaftsteuergesetze vor 1925 den nicht befreiten Vorerben ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 38a regelt die Gebühren für Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Eigenständige Gebühren werden auch hier nicht geregelt. Es wird pauschal auf die Gebühren eines jeweiligen Revisionsverfahrens verwiesen. Die Regelung entspricht damit den Regelungen für Verfahren vor dem BVerfG für Verfassungsbeschwerden (§ 37 Abs. 2 S. 1) und für Verfahren vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einzelfälle

Rz. 94 In zahlreichen Fällen ordnet das RVG selbst an, dass innerhalb eines Verfahrens mehrere Angelegenheiten gegeben sind. Andererseits wird an mehreren Stellen, insbesondere in §§ 16 und 19, angeordnet, dass bestimmte Tätigkeiten des Anwalts noch zur Gebühreninstanz zählen und keine gesonderte Angelegenheit auslösen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rz. 95 Abänderungsverfahren...mehr

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Literaturverzeichnis

Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, Kommentar, 8. Auflage 2016 Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 20. Auflage 2020 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, Kommentar, 12. Auflage 2009 Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 79. Auflage 2021 Baumgärtel/Her...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4 Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Rz. 23 Die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten sind nicht uneingeschränkt zulässig. Das BVerfG hat in seinem sog. Volkszählungsurteil [1] Grundsätze für den Schutz des von Art. 2 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG umfassten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt. Danach ist der Einzelne befugt, grds. selbst über die Preisgabe und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 7 Die Regelung des § 10d EStG ist bis Vz 1998 verfassungsgemäß. Sie verstößt nicht gegen Art. 3 GG, der Ausfluss der Steuergerechtigkeit und damit des Prinzips der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist. Es besteht weder ein grundrechtlich geschützter Anspruch auf den Verlustabzug noch ein Vertrauensschutz für den Fortbestand der Regelung.[1] Die Re...mehr

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zfs 05/2021, Praxisfragen z... / B. Sachverhalt und Verfahrensablauf

Dem Betroffenen war in dem – der Entscheidung des BGH – zugrundeliegenden Fall vorgeworfen worden, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h überschritten zu haben. Gemessen wurde die Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Messgerät PoliScan Speed M1 des Herstellers Vitronic. Der Beschwerdeführer hatte in einem Bußgeldver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. ABC der Lohn- bzw Einkommensersatzleistungen, die in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen sind

Rn. 81 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 AltersteilzeitG s "Aufstockungsbetrag nach dem AltersteilzeitG" Altersübergangsgeld Ab 01.01.1998 wurde durch § 429 SGB III aF Altersübergangsgeld gewährt. Es war eine Rentenart, die ausschließlich im Beitrittsgebiet gezahlt wurde und das Vorruhestandsgeld der ehemaligen DDR ersetzen sollte. Es wurde ab 01.01.2004 wieder aufgehoben (Art 1 Dritt...mehr

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 2.1.2 Bestimmung der Regelbedarfsstufen (Abs. 2)

Rz. 30 In Abs. 2 wurde der Inhalt des bis zum 31.12.2010 geltenden Abs. 3 Satz 2 und 3 in präzisierter Form zusammengefasst, der seinerseits wiederum in etwa § 22 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 BSHG entsprach. Maßgebend für die Bestimmung der Regelbedarfsstufen sind danach Stand und Entwicklung von Nettoeinkünften, Verbraucherverhalten sowie Lebenshaltungskosten auf der Grundlage ...mehr

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Jung, SGB XII § 28 Ermittlu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 65 Adamy/Kolf, Viel Theater und wenig Beifall – Der faule Hartz-IV-Kompromiss, Soziale Sicherheit 2011 S. 85. I. Becker, Bewertung der Neuregelungen des SGB II, Soziale Sicherheit Extra 2011 S. 7. dies., Wie die Hartz-IV-Sätze klein gerechnet wurden, SozSich 2014 S. 93. dies., Regelbedarfsermittlung – Die verdeckte Armut drückt das Ergebnis, SozSich 2015 S. 142. dies., Neuer...mehr

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FF 04/2021, Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Landkreises gegen gerichtliche Sorgerechtsentscheidungen

GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 2 S. 2 (i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2) Art. 19 Abs. 4 Art. 28 Abs. 2 Art. 101 Abs. 1 S. 2 Art. 103 Abs. 1 Leitsatz 1. Soweit der beschwerdeführende Landkreis eine Verletzung seines in Art. 28 Abs. 2 GG garantierten Selbstverwaltungsrechts geltend macht, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil eine solche Verfassungsbeschwerde sich nur gegen G...mehr

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FF 04/2021, Unzulässige Ver... / Leitsatz

1. Soweit der beschwerdeführende Landkreis eine Verletzung seines in Art. 28 Abs. 2 GG garantierten Selbstverwaltungsrechts geltend macht, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil eine solche Verfassungsbeschwerde sich nur gegen Gesetze, nicht aber gegen gerichtliche Entscheidungen richten kann. 2. Die Verfassungsbeschwerde des Landkreises gegen die Entscheidung des Bun...mehr

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FF 04/2021, Unzulässige Ver... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Beschwerdeführer ist ein Landkreis und Träger eines Jugendamts. Mit seiner Verfassungsbeschwerde macht er geltend, dass seine Rechte und die Rechte eines Kindes verletzt seien, weil zu dessen Schutz ein Sorgerechtsentzug erforderlich gewesen, dieser durch die Familiengerichte aber nicht vorgenommen worden sei. [2] 1. Im Zuständigkeitsbereich des Beschwerdef...mehr

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FF 04/2021, Kindschaftssach... / 3. Eilanordnung

In den Beschlüssen vom 16.7.2020[33] und vom 24.8.2020[34] hebt das BVerfG noch einmal die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung der fachgerichtlichen Entscheidung durch das BVerfG maßgebliche Folgenabwägung hervor: Die Nachteile für das Kindeswohl, die einträten, wenn die einstweilige Aussetzungsanordnung nicht erginge, die Verfassungsb...mehr

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FF 04/2021, Kindschaftssach... / 3. Umgangsregelung als Kindeswohlgefährdung

Mit Beschl. v. 18.3.2020[10] wies das BVerfG unter Androhung einer Missbrauchsgebühr die Verfassungsbeschwerde eines Kindesvaters als "an den Haaren herbeigezogen" zurück: Vorangehend hatte das BVerfG bereits Verfassungsbeschwerden des Vaters gegen eine Umgangsregelung und die Ablehnung eines Abänderungsantrags zurückgewiesen. Dieser begehrte sodann die Einleitung eines Kind...mehr

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FF 04/2021, Kindschaftssach... / 2. Ausschöpfung des Rechtswegs

Nach § 90 Abs. 2 BVerfGG ist eine Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn der fachgerichtliche Rechtsschutz ausgeschöpft wurde bzw. dies ausnahmsweise unzumutbar ist. An dieser Hürde scheitern viele Verfassungsbeschwerden bzw. Eilanträge. Die Ausschöpfung des fachgerichtlichen Rechtsschutzes ist auch bei einem so schwerwiegenden Eingriff vereinzelt darzulegen wie dem Entzug...mehr

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FF 04/2021, Kindschaftssach... / 3. Rechtsschutzbedürfnis

Wenn das Beschwerdegericht eine eigene Sachentscheidung getroffen hat und sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Familiengerichts richtet, wird sie unzulässig, weil prozessual überholt.[26] Wird die nicht ausreichend zügige Durchführung des fachgerichtlichen Verfahrens beanstandet, so entfällt mit dessen Abschluss nicht nur das Rechtsschutzbedürfnis für d...mehr

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FF 04/2021, Kindschaftssach... / b) Hinreichende Substantiierung

Ohne hinreichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde kann das BVerfG auch keine Eilregelung erlassen.[31] Will der Beschwerdeführer eine vorläufige Aussetzung der Vollziehung einer fachgerichtlichen Eilanordnung im Umgangsverfahren erreichen, weil das AG willkürlich durch Eilanordnung statt in der Hauptsache über den Umgang eines Elternteils mit dem Kind entschieden h...mehr

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FF 04/2021, Kindschaftssach... / 2. Ergänzungspflegschaft

Im März 2020[6] hat das BVerfG entschieden, die Aussagebereitschaft eines Kindes sei keine notwendige Voraussetzung für die Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Entscheidung über das Zeugnisverweigerungsrecht eines Kindes nach § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO in einem Verfahren gegen die Eltern. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verlange eine solche Prüfung entgegen der überwiegenden Ans...mehr

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FF 04/2021, Kindschaftssach... / 1. Verfahrensfähigkeit und Vertretungsbefugnis

Die Verfahrensfähigkeit eines Minderjährigen im Verfassungsbeschwerdeverfahren ist im BVerfGG nicht ausdrücklich geregelt. Mit Beschl. v. 24.8.2020[17] stuft das BVerfG jedoch in Anlehnung an die Altersgrenze von 14 Jahren (§ 167 Abs. 3 FamFG) ein drei- bzw. sechsjähriges Kind als keinesfalls selbst verfahrensfähig ein. Kindesinteressen würden durch die Verfahrensbeistandsch...mehr

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FF 04/2021, Kindschaftssach... / 4. Substantiierungsanforderungen

a) Notwendige Unterlagen Immer wieder muss BVerfG Verfassungsbeschwerden oder Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen fehlender Unterlagen als unzulässig zurückzuweisen. Zu diesen gehören u.a. die Vorlage des Jugendamtsberichts sowie etwaiger weiterer vom Jugendamt eingereichter Unterlagen, auf welche sich die angefochtene Entscheidung stützt,[28] ferner die ge...mehr

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FF 03/2021, Erfolgloser Eil... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Anordnung in einem die elterliche Sorge für seine Tochter betreffenden Beschwerdeverfahren. [2] 1. Im Ausgangsverfahren streiten die bislang gemeinsam sorgeberechtigten Eltern über die elterliche Sorge für ihre 2014 geborene gemeinsame Tochter. Das Kind, das erhebliche Ver...mehr

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zfs 03/2021, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

"… B. Die Verfassungsbeschwerde, über die der VGH gem. § 49 Abs. 1 VerfGHG ohne mündliche Verhandlung entscheidet, hat Erfolg. Sie ist zulässig und begründet." I. Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig. 1. Die fristgemäß erhobene Verfassungsbeschwerde ist statthaft. Insbesondere steht ihr die Bundesrechtsklausel des § 44 Abs. 2 S. 1 VerfGHG nicht entgegen, da die vom Beschwer...mehr

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zfs 03/2021, Anforderungen ... / Sachverhalt

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen zwei in einem Bußgeldverfahren ergangene gerichtliche Entscheidungen. In der Sache betrifft sie die Frage, welche Anforderungen an den Nachweis einer Vollmacht zur Einlegung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid zu stellen sind. Der Beschwerdeführer wurde im Oktober 2019 als Betr. in einem Bußgeldverfahren wegen einer ihm v...mehr