Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsbeschwerde

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispielsbereiche.

Rn 9 Das AGG ist über § 2 I Nr 7 AEntG nF (ex § 7 I Nr 7 AEntG) bei Beschäftigung im Inland zwingend anzuwenden (ErfK/Franzen § 2 AEntG Rz 5; vgl Calliess/Renner/Renner Art 9 Rz 25); iÜ hat zum AGG die Diskussion erst begonnen (Junker 30; Schrader/Straube NZA 07, 184; Mansel FS Canaris I 809), viel spricht für Eingriffsnormcharakter (umfassend Lüttringhaus Grenzüberschreiten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Zeitpunkt von Entnahmen, Einlagen und außerordentlichen Gewinnen

Rn. 1658e Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Da die Zinszahlenstaffelmethode nicht mehr anzuwenden ist, sondern eine stichtagsbezogene Berechnung mit einem festen Zinssatz erfolgt, ohne dass dabei der Zeitpunkt von Entnahmen und Einlagen bzw die tatsächliche Entstehung der Überentnahme berücksichtigt wird, ergeben sich Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten. Nachteilig sind Entnahmen, ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnung / 2.3.2 Schlussfolgerungen für die Praxis der Wahlrechtsausübung

Wer eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG erstellen will, muss rechtzeitig, d. h. zeitnah zum Beginn des Wirtschaftsjahrs, eine Eröffnungsbilanz erstellen und eine Buchführung einrichten. Eine endgültige Entscheidung ist damit noch nicht getroffen. Entscheidet sich der Unternehmer nach Ende des Jahrs doch für eine Einnahmen-Überschussrechnung, darf er keinen Jahresabschl...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.10 Versicherungsfreiheit Hinterbliebener (Abs. 2)

Rz. 57 Die Regelung schließt an die grundsätzlich aufgrund der Rentenantragstellung nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 eintretende Versicherungspflicht an und schließt diese durch Versicherungsfreiheit zugleich aus. Die in Abs. 2 geregelte Versicherungsfreiheit Hinterbliebener der (zuvor) nach Nr. 2, 4 bis 6 Versicherungsfreien steht im engen Zusammenhang mit der Regelung in Nr. 6. Sie ...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 88 Axer, Beihilfe unter dem Regime der Sozialversicherung, DVBl. 1997, 698. Bezner/Bothe, Arbeitshilfe und Prüfschema zur Feststellung der Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Die Beiträge 2009, 513. Bieback, Öffnung der GKV für Beamte, NZS 2018, 715. Erdmann, Die Versicherungsfreiheit von Soldaten in Beschäftigungen während des Dienstverhält...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.18.2 Teilnehmer an dualen Studiengängen (Satz 2)

Rz. 323 Der Satz 2, wonach Teilnehmer an dualen Studiengängen den zur Berufsausbildung Beschäftigten nach Abs. 1 Nr. 1 gleichgestellt werden, wurde mit dem 4. SGB IV-Änderungsgesetz in den Abs. 4a eingefügt. Gleiche Regelungen wurden mit § 1 Satz 5 SGB VI für die Rentenversicherung und § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB III für die Arbeitslosenversicherung getroffen. Auch diese Regelung...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Betriebsvermögen für Einzelunternehmen zur Feststellungserklärung (BBW 50.1) auf den Bewertungsstichtag. Der Beitrag folgt der Gliederung des amtlichen Vordrucks. . Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Rechtsgrundlage für die Bewertung von Unternehmensvermögen ist der § 11 Abs. 2 BewG ergänzt ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Betriebsvermögen für Anteile an Kapitalgesellschaften zur Feststellungserklärung (BBW 50.3) und weitere Angaben zu § 13a ErbStG, § 13b ErbStG und § 13c ErbStG/ Ermittlung des gemeinen Werts nach § 11 Abs. 2 BewG. Der Beitrag folgt der Gliederung des amtlichen Vordrucks. Gesetze, Vorschriften und ...mehr

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Bedarfsbewertung: Erklärung... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Erklärung zur Feststellung der Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen (BBW 80). Hinsichtlich der Abgabe der Feststellungserklärung ist § 153 BewG zu beachten, wonach das Finanzamt von jedem, für dessen Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist, die Abgabe einer Feststellungserkläru...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften zur Feststellungserklärung (BBW 50.2). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Rechtsgrundlage für die Bewertung der Beteiligungen an Personengesellschaften ist der § 11 Abs. 2 i. V. m. § 109 BewG. Für das vereinfachte Ertragswertverfah...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Vermittlung der Umsätze von Gesellschaftsanteilen

Rz. 183 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG auch Umsätze, die in der Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen bestehen. Die Steuerfreiheit für die Vermittlung von Gesellschaftsanteilen erfordert keine unmittelbare Beauftragung durch eine der Parteien des vermittelten Vertrags.[1] Die Steuerfreiheit für die Vermittlung setzt e...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.2 Kinder und Stiefkinder

Rz. 13 Der zivilrechtliche Kindesbegriff ist die Basis zur Bestimmung des erbschaftsteuerlichen Kindesbegriffs. So werden zivil- wie erbschaftsteuerrechtlich Kinder, die im Zeitpunkt des Erbfalls gezeugt, aber noch nicht geboren waren, als schon geboren behandelt. Der Kindesbegriff des Erbschaftsteuerrechts geht jedoch mit der gleichberechtigten Aufnahme der Stiefkinder[1] ü...mehr

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zfs 07/2024, Rechtsstaatliches und faires Verfahren; unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl. Ahndung einer Geschwindigkeitsübertretung aufgrund eines standardisierten Messverfahrens; nicht verfügbare Rohmessdaten; Verletzung des Anspruchs auf wirksame und unbeschränkte Verteidigung; Sachverhaltsaufklärungs- und Darlegungspflicht im Fall eines standardisierten Messverfahrens; Rechtsprechung des BVerfG

GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3; ThürVerf Art. 3 Abs. 2 Art. 44 Abs. 1 S. 2 Art. 88 Abs. 1 S. 2, S. 3; OWiG § 62; StPO § 147 Leitsatz 1a. Art 88 Abs. 1 S. 2 ThürVerf gewährleistet für das Strafverfahren über den Anspruch auf rechtliches Gehör hinaus, sich zu verteidigen. Art 88 Abs. 1 S. 3 ThürVerf gewährleistet für alle gerichtlichen Verfahren, sich eines rechtlichen Beistand...mehr

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FoVo 07/2024, Einstellung d... / 2 II. Die Entscheidung

Einstweilige Anordnung als Ausnahmefall Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen ist ein strenger Maßstab anzulegen. Dabei haben die Gründe, d...mehr

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zfs 07/2024, zfs Aktuell / 1.1 Unzulässiger Schluss von der Halter- auf die Fahrereigenschaft (BVerfG, Beschl. v. 17.5.2024 – 2 BvR 1457/23)

Mit Beschluss v. 17.5.2014 hat die 2. Kammer des 2. Senats des BVerfG der Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen gegen ein Urteil des Amtsgerichts Siegburg wegen eines Parkverstoßes stattgegeben. Das Amtsgericht hatte gegen den Betroffenen wegen der Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer eine Geldbuße in Höhe von 30,00 EUR verhängt. Die angegriffene Entscheidung vers...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Mitgliedschaft

Rz. 1042 Die GKV erhebt keine Prämien, sondern Beiträge. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung findet keine individuelle Risikoprüfung statt; die GKV ist gesetzlich verpflichtet, jeden versicherungspflichtigen Bewerber aufzunehmen (Kontrahierungszwang). Rz. 1043 Die Versicherungspflicht (§ 5 SGB V) besteht unabhängig vom Willen der Beteiligten und unabhängig von...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / h) Prozesszinsen, Verzugszinsen

Rz. 38 Prozess- und Verzugszinsen sind als Einnahme zu versteuern.[48] Rz. 39 Dieser Steueranteil ist mangels Schadenkongruenz von einem Schadenersatzpflichtigen nicht zu ersetzen.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 432 Wird der Nasciturus anlässlich einer unfallversicherten Tätigkeit der Mutter verletzt (z.B. anlässlich eines Arbeits- oder Arbeitswegeunfalls, aber auch im Fall des § 11 SGB VII), ist auch die Leibesfrucht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Rz. 433 Ein unfallkausal behindert zur Welt kommende Kind erhält Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Tatsachenvortrag und richterliche Rechtskenntnis

Rz. 329 Nach althergebrachter Rechtssitte (nach römischer Rechtsregel "Da mihi factum, dabo tibi ius",[392] siehe § 138 ZPO) sollte es im Zivilprozess genügen, vor Gericht lediglich den Sachverhalt darzustellen und auf korrekte richterliche Rechtsanwendung ("curia novit iura"[393]) zu vertrauen, ohne dass es der Erläuterung seitens der Prozessparteien zu juristischen Auslegu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.2 Umfang, Beginn und Ende der Zinspflicht

Rz. 36 Bemessungsgrundlage für die Aussetzungszinsen ist der ausgesetzte Betrag. [1] Die Zinspflicht reicht also nur so weit, wie die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts ausgesetzt war. Bei Teilaussetzungen und weitergehendem endgültigem Misserfolg kann auch nur im Umfang der Aussetzung der Vollziehung (vgl. Rz. 20) eine Zinspflicht entstehen. Zinsen sind nach Abs. 2...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (f) Kinderzulage, Kindergeld

Rz. 524 Kinderzulagen sind bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen.[422] Rz. 525 Grundsätzlich bestimmt sich der Unterhalt der gesetzlichen Unterhaltspflicht nach den jeweiligen aktuellen unterhaltsrechtlichen Normen. Nur soweit der Getötete im Zeitpunkt des Unfalles Dritten familienrechtlich zum Unterhalt verpflichtet war, haben diese Unterhaltsberechtigten eigene Ansp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5 Verzicht auf Aussetzungszinsen (Abs. 4)

Rz. 42 Auf die Aussetzungszinsen kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre.[1] Abs. 4 enthält eine Sonderregelung, deren Anwendung nicht im Ermessen des FA steht. Ein Ermessensentscheidung ist allerdings die Entscheidung nach § 234 Abs. 2 AO, die sich im Ergebnis mit der Entscheidung nach §§ 163, 227 AO deckt.[2] ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / mm) Kosten des Pflegers

Rz. 773 Hinweis Siehe auch Rdn 811 ff., 1243 ff., 1498 f. Rz. 774 Das BVormVG [810] trat zum 1.7.2005 (Art. 12 2. BtÄndG) außer Kraft und wurde ersetzt durch das VBVG .[811] §§ 3 ff. VBVG regeln die Vergütung.[812] Rz. 775 Die Kosten des Pflegers sind regelmäßig im Rahmen der Haftung als Schadenposition zu übernehmen.[813] Rz. 776 Ohne eine förmliche Bestellung kann der Vormund i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.4 Endgültige Erfolglosigkeit

Rz. 18 Endgültig ohne Erfolg geblieben ist ein Rechtsbehelf, wenn eine abweisende Rechtsbehelfsentscheidung des Gerichtes oder der Finanzbehörde über die Anfechtungsklage oder den Einspruch unanfechtbar geworden ist oder wenn auf irgend eine andere Weise, z. B. durch Rücknahme des Rechtsbehelfs nach § 362 AO oder § 72 FGO, das durch den Rechtsbehelf in Beziehung auf den ange...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Vertragsschluss

Rz. 976 Hinweis Siehe auch Rdn 1017 ff. Rz. 977 Ein Rechtsanwalt darf einen (im Außenverhältnis) bindenden Abfindungsvergleich mit nicht unerheblicher Tragweite regelmäßig nur dann abschließen, wenn sein Mandant (im Innenverhältnis) hierüber belehrt ist und zugestimmt hat.[1058] Das Einverständnis des Mandanten zu einem Vergleich hat der Anwalt und nicht der Mandant zu beweis...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (aa) Weltanschauung

Rz. 457 Verweigern Eltern eines verletzten Kindes[548] aus weltanschaulicher Überzeugung (z.B. Zeuge Jehova[549]) eine Fremdbluttransfusion und beeinflusst dies mitkausal das Verletzungsbild, entfällt bereits der Zurechnungszusammenhang mit dem ursprünglichen Unfallgeschehen,[550] ohne dass es noch auf eine Mitverschuldensdiskussion ankommt.[551]mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Rentenanpassung in der Sozialversicherung

Rz. 341 Die Renten der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung werden seit dem 1.3.2004 (Art. 8 Abs. 1 des 3. SGB VI-Änderungsgesetzes[307]) für Neu-Rentner nicht mehr monatlich im Voraus, sondern erst am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt (§§ 118 Abs. 1 SGB VI, 96 SGB VII). Rz. 342 Gemäß §§ 89, 95 Abs. 1 S. 1 SGB VII wurden in der gesetzlichen Unfallversicherun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3 Vollstreckung verfassungswidriger Gesetze

Rz. 6 Nach § 251 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 AO bleibt die Bestimmung des § 79 Abs. 2 BVerfGG unberührt.[1] Dieser Hinweis stellt klar, dass aus einer Rechtsnorm, die vom BVerfG nach § 78 BVerfGG für verfassungswidrig erklärt wurde, keine Vollstreckung erfolgen darf[2], da § 79 Abs. 2 BVerfGG für die Vollstreckung nach der AO dem § 251 Abs. 1 AO als Sonderregelung vorgeht.[3] Bereits...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.2 Kritik des BFH an der Mindestbesteuerung

Der BFH hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, es sei ernstlich zweifelhaft, ob die Beschränkung auf die Höchstbeträge beim Verlustvortrag verfassungsrechtlichen Grundsätzen auch dann standhält, wenn eine Verlustverrechnung in späteren VZ, z. B. nach § 8c KStG, endgültig ausgeschlossen ist. Die liquiditätsbelastende zeitliche Streckung durch die H...mehr

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Arbeitskampf / 3.2 Aufrechterhaltung des Betriebs

Der Arbeitgeber kann versuchen, den Betrieb auch ohne die streikenden Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten (Strategie der offenen Tür). Arbeitswilligen hat er nach den Grundsätzen des Beschäftigungs- und Entgeltrisikos im Arbeitskampf die Vergütung zu zahlen, es sei denn, der Arbeitgeber kann nachweisen, dass die Beschäftigung ihm unmöglich wäre oder zwar möglich, aber wirtschaft...mehr

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Arbeitskampf / 2.5 Arbeitskampf in der Kirche

In den Kirchen und ihren Einrichtungen hat es viele Jahrzehnte keine Streiks gegeben. Nach Ansicht der Kirchen sind Streiks nicht kirchengemäß und damit unzulässig. Dies wird mit dem durch Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung garantierten Selbstverwaltungsrecht begründet. Bislang wurden die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes unter Einschalt...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / 4. Aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen und anhängige Verfahren

Die Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung des § 22 Nr. 1 S. 3 EStG war Gegenstand einer Vielzahl erstinstanzlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen. Im Folgenden werden die wichtigsten höchstgerichtlichen Verfahren vorgestellt. Bereits im Jahr 2016 urteilte der BFH mit Urteil vom 21.6.2016 (BFH v. 21.6.2016 – X R 44/14, BFHE 254, 545) in einem Verfahren, in w...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / a) Rechtslage vor und nach dem Vorläufigkeitsvermerk

Gerade aus diesem Grund ist darauf zu achten, sich in betroffenen Fällen alle rechtlichen Möglichkeiten offen zu lassen, um einer etwaigen Doppelbesteuerung erfolgsversprechend zu begegnen. Zu beachten ist, dass sich gegen eine vermutete Doppelbesteuerung nur die Rentner wehren können. Ein "vorbeugender" Einspruch oder Klage von noch am Erwerbsleben teilnehmenden Rentenversic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungspflicht / 2 Steuerrechtliche Pflicht

Wer nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften buchführungspflichtig ist, ist nach § 140 AO automatisch auch steuerrechtlich buchführungspflichtig. Auch ausländische handelsrechtliche Vorschriften zur Buchführung können eine Verpflichtung zur deutschen Buchführung begründen.[1] Nach FG Münster[2] gilt Gleiches für einen an einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft atypis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.9.2 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 98 Im Schrifttum wurde mehrfach auch die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift infrage gestellt. Während ein Teil der Autoren Unklarheiten und Kompliziertheit in Einzelpunkten beanstandete, sahen andere in der grundsätzlichen Entscheidung des Gesetzgebers Ansatzpunkte für verfassungsrechtliche Bedenken. Hierbei wurde einmal die unterschiedliche steuerliche Behandlung gegen...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.5 Neue Verfahren vor dem BVerfG

Rz. 15 Vor dem BVerfG sind einige neue Verfahren anhängig. Es kann sich empfehlen, diese Verfahren durch Einspruch bis zur Erledigung dieser Verfahren offenzuhalten. Im Verfahren des BFH[1] wenden sich die Kläger gegen die Steuerverschonungsregelungen in § 13b ErbStG begünstigtem Betriebsvermögen und nicht begünstigtem Verwaltungsvermögen (der Streitfall betraf das am 30.6.20...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Verhältnis zur Einkommensteuer

Rz. 31 Einmalige Vermögensanfälle infolge eines Erwerbs von Todes wegen oder einer Schenkung unter Lebenden unterfallen keiner Einkunftsart des § 2 Abs. 1 Nrn. 1–7 EStG. Damit sind Überschneidungen zwischen der Einkommensteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Regelfall ausgeschlossen; ein und dieselbe Handlung kann nicht zugleich Einkommensteuer und Erbschaft- oder ...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.5.1 Streubesitzdividende

Ein neu gefasster § 8b Abs. 4 KStG nimmt Beteiligungserträge von der Steuerbefreiung aus, sofern die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahrs unmittelbar weniger als 10 % des Grund- oder Stammkapitals betragen hat. Damit ist die steuerliche Gleichbehandlung von Bezügen inländischer und ausländischer Körperschaften sichergestellt. Diese Ausnahme von der Steuerbefreiung gilt er...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.6 Verschonungsübermaß bei Zuwendung von Familienheimen?

Rz. 20 Nach der vom BVerfG erzwungenen Korrektur der §§ 13a und 13b ErbStG gerät nunmehr verstärkt die mögliche Verfassungswidrigkeit der Steuerbefreiungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a–c ErbStG für die Zuwendung eines Familienheims in den Fokus. Der BFH[1] hat in zahlreichen Entscheidungen und in breitem Konsens mit dem Schrifttum[2] die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen in ...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.1 Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern

Der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist um die als Aufwand gebuchten Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern zu erhöhen. Diese Steuern sind zwar nach § 10 Nr. 2 KStG nicht abziehbare Aufwendungen, dennoch ist die Buchung dieser Beträge als handelsrechtlicher Aufwand richtig.[1] Die Korrektur erfolgt erst bei der Einkommensermittlung, indem der gesamte Aufwandsbe...mehr

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Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 1 Regelfall der Betriebseinnahme

Beträge, die der Steuerpflichtige für seine eigentliche gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Rahmen der Erzielung der Gewinneinkünfte erhält, bilden den Regelfall der Betriebseinnahme. Das sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die im Rahmen einer Einkunftsart veranlasst sind.[1] Bei allen Gewinn-Einkunftsarten[2] ist dafür Gewinnerzielungsabsicht erforderlich.[3] Be...mehr

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Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 4.1 Aber nur freiwilliges Trinkgeld ist für den Arbeitnehmer steuerfrei

Trinkgelder an Arbeitnehmer sind ohne betragsmäßige Begrenzung steuerfrei.[1] Hinsichtlich der unbegrenzten Steuerfreiheit der freiwilligen Trinkgelder an Arbeitnehmer bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[2] Das Bundesverfassungsgericht hat die eingereichten Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen! Erklärtes Ziel war klar zwischen Arbeitsentgelt und ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3 BVerfG-Urteil vom 17.12.2014: Verfassungswidrigkeit des ErbStRG

Rz. 12 Mit Urteil vom 17.12.2014[1] hat das BVerfG, nachdem es zuvor 3 unmittelbar gegen das ErbStRG gerichtete Verfassungsbeschwerden mangels Selbstbetroffenheit der Beschwerdeführer nicht zur Entscheidung angenommen hatte[2], auf den Vorlagebeschluss des BFH[3] die Verschonungsregelungen der §§ 13a und 13b ErbStG in ihrer ab 2009 geltenden Fassung sowie die Tarifvorschrift...mehr

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Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 3 ABC der Betriebseinnahmen

Beispiele aus der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung: Abfindung: Eine Abfindung, die der bei einer KG angestellte Kommanditist wegen der Auflösung seines Dienstverhältnisses erhält, ist im Rahmen der Sondervergütungen als Sonderbetriebseinnahme[1] zu erfassen.[2] Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters [3] ist dem laufenden Gewinn zuzuordnen.[4] Das gilt auch dann, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten bei Buchführungspflicht

Rz. 83 § 20 S. 1 Nr. 3 UStG zielt darauf ab, einen steuerrechtlichen Gleichklang zwischen ertragsteuerrechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften herzustellen. Freiberuflich Tätige werden – soweit sie nicht nach anderen Gesetzen zur Führung von Büchern verpflichtet sind – regelmäßig ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Überschuss der Betriebseinnahmen übe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 28 § 20 S. 1 UStG führt in den Nrn. 1 bis 4 abschließend die alternativen Möglichkeiten auf, nach denen ein Unternehmer die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten durchführen kann. Die ihn begünstigende Regelung kann jeder in Anspruch nehmen, der die Voraussetzungen nach § 2 UStG als Unternehmer erfüllt. Damit müssen die in § 2 Abs. 1 UStG genannten Voraussetzun...mehr

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FF 06/2024, Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen umgangsrechtliche Eilentscheidung

GG Art. 6 Abs. 2 S. 1, Abs. 3, BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2, 92, BGB § 1684 Abs. 3, 4 Leitsatz 1. Eine Umgangseinschränkung nach § 1684 Abs. 4 S. 1 BGB, die getroffen werden kann, wenn dies im Sinne des Kindeswohls erforderlich ist, liegt in Abgrenzung zur bloßen Umgangsregelung im Sinne von § 1684 Abs. 3 S. 1 BGB vor, wenn der Umgang auf ein so geringes Maß reduziert ist, das ein...mehr

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FF 06/2024, Unzulässige Ver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft eine vorläufige Umgangsregelung. I. [2] 1. Die acht und elf Jahre alten Kinder des Beschwerdeführers sind aus dessen Ehe mit der Mutter hervorgegangen. Die – mittlerweile geschiedenen – Eltern trennten sich, nachdem bei dem Beschwerdeführer im ersten Halbjahr 20...mehr

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FF 06/2024, Unzulässige Ver... / Leitsatz

1. Eine Umgangseinschränkung nach § 1684 Abs. 4 S. 1 BGB, die getroffen werden kann, wenn dies im Sinne des Kindeswohls erforderlich ist, liegt in Abgrenzung zur bloßen Umgangsregelung im Sinne von § 1684 Abs. 3 S. 1 BGB vor, wenn der Umgang auf ein so geringes Maß reduziert ist, das eine kontinuierliche Entwicklung des Eltern-Kind-Verhältnisses nicht ermöglicht wird. Dafür ...mehr