Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 28 Prüfung von Steuerbescheiden

Rz. 1 Die Gebühr für die Prüfung eines Steuerbescheides fällt auch an, wenn der StB die dem Steuerbescheid zugrunde liegende Steuererklärung selbst angefertigt hat. Allerdings hat das OLG Dresden im Urteil v. 29. 01. 2003 (INF 11/2003, S. 440 ff.) die Vorschrift nur dann für anwendbar erklärt, wenn eine inhaltliche Prüfung des Steuerbescheides vorgenommen wurde. Der bloße Zah...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E I Einführung in das Vergü... / 1. Der Weg zum heutigen RVG

Rz. 83 Seit 1957 gab es die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), welche insbesondere im Rahmen des Kostenrechtsänderungsgesetzes 1994 (BGBl. I 1994, 1325) eine massive Erhöhung der Tabellenwerte in § 11 BRAGO erlebte. Abgelöst wurde die BRAGO mit dem Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechtes vom 05. 05. 2004 (BGBl. I 2004, 718, 788) durch das bis heute gültige Recht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Pauschalierungscharakter der Gebühr

Rz. 2 Die StBVV fasst die Gebühren, die den einzelnen Angelegenheiten zugeordnet werden, pauschal zusammen. Damit ist sichergestellt, dass für eine "Angelegenheit" keine weiteren, zusätzlichen Gebühren gefordert werden können und die gesamte Tätigkeit des StB vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit insgesamt abgegolten wird (Abs. 1). Rz. 3 Dieser Pauschalierungschara...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Selbstbindung der Verwaltung und zur Berücksichtigung vorteilsmindernder Aufwendungen im Rahmen der Kraftfahrzeugüberlassung

Leitsatz 1. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzverwaltung für eine hauptberufliche selbständige schriftstellerische Tätigkeit im Sinne des H 18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst. a des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs 2017 verlangt, dass der Steuerpflichtige mindestens im zeitlichen Umfang von mehr als einem Drittel eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs im Veranl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.7.2023

Kommentar Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei. Wenn Arbeitnehmer im Ausland tätig sind, zahlt der Arbeitgeber ihnen häufig Auslandszuschläge und e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachvertragliches Wettbewer... / 3 Form und Inhalt

Schriftliche Vereinbarung Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot muss auch heute noch schriftlich vereinbart werden. Es muss also ein Vertrag geschlossen werden, der von beiden Vertragsparteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, im Original unterschrieben wird. Die Schriftform bedeutet auch, dass es sich um ein Originalschriftstück mit Originalunterschrift handelt, E-Mail und Tel...mehr

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Die Stiftungsrechtsreform k... / 4 Die Stiftungsorgane nach dem neuen Stiftungsrecht

Wie schon im aktuellen Stiftungsrecht wird auch in Zukunft der Vorstand das einzig zwingende Organ jeder Stiftung sein und zwar unabhängig davon, ob er auch als solcher bezeichnet wird oder anders, z.B. als "Stiftungsrat" oder "Geschäftsführer" bezeichnet wird. Der Vorstand ist das Vertretungs- und häufig auch das entscheidende Geschäftsführungsorgan einer Stiftung – er ist ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.3 Anspruchsbezogene Einheitlichkeit des Beginns der Zahlungsverjährung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 16 Nach dem mit dem JStG 2022[1] eingefügten S. 3 des § 229 Abs. 1 AO beginnt die Zahlungsverjährung des gesamten Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis bei einer Aufhebung, Änderung oder Berichtigung nach § 129 AO der Festsetzung oder Anmeldung erst mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Aufhebung, Änderung oder Berichtigung wirksam geworden ist. Die Anknüpfung der ...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.2.2 Behinderte Menschen

Rz. 18 Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 und 8 krankenversicherungspflichtigen behinderten Menschen, die seit dem 1.7.2001 behinderte Menschen genannt werden, in geschützten Einrichtungen hat der Träger der Einrichtung die Beiträge allein zu tragen, wenn das tatsächliche Arbeitsentgelt 20% der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht übersteigt (§ 235 Abs. 3). Erzielen die...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.6 Tragung durch geistliche Genossenschaft (Abs. 4b)

Rz. 33 Abs. 4b ist durch Art. 1 Nr. 68 GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) mit Wirkung ab 1.1.2000 eingefügt worden. Danach hat die geistliche Genossenschaft oder ähnliche religiöse Gemeinschaft die Beiträge für die nach § 5 Abs. 4a als zur Berufsausbildung Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 geltenden Personen (Postulanten und Novizen) allein zu...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.4 Beitragstragung durch den Bund (Abs. 4)

Rz. 26 Für Wehrübende, Wehr- oder Zivildienstleistende, deren Mitgliedschaft nach § 193 Abs. 2 und 3 durch den Dienst nicht berührt wird, also weiterbesteht, trägt der Bund die für diese Zeit zu zahlenden Beiträge. Diese werden nach einem Bruchteil von einem Zehntel der vorherigen Beiträge gemäß § 244 bemessen und pauschal abgegolten (vgl. Komm. zu § 244). Rz. 27 Diese Tragun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.2 Verjährungsbeginn bei Veranlagungs- und bei Fälligkeitssteuern und Korrekturen von Steuerfestsetzungen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 10 § 229 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 AO enthält eine Anlaufhemmung für diejenigen Steuern, die durch Steuerbescheid festzusetzen sind. Danach beginnt der Lauf der Zahlungsverjährungsfrist frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Festsetzung der Steuer, ihre Aufhebung, Änderung oder Berichtigung nach § 129 AO wirksam[1] geworden ist. Gäbe es diese Regelung nicht, wür...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 232 AO hat zu ihrer Entsprechung im Zivilrecht zwar eine bestehende Nähe, sie weicht aber im Einzelnen ganz wesentlich von dieser ab. Im Grundsatz ist die Position des Schuldners im Steuerverfahrensrecht deutlich stärker. Der wesentliche Gehalt der Regelung ergibt sich bereits aus § 47 AO.[1]mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.4 Obligatorische Weiterversicherung (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 27 Der mit Wirkung zum 1.8.2013 angefügte Abs. 4 Satz 1 sieht vor, dass sich an das Ende einer Pflichtversicherung oder einer Familienversicherung nahtlos eine freiwillige Mitgliedschaft (obligatorische Anschlussversicherung) anschließt, soweit nicht innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse der Austritt unter Nachweis eines anderweitigen Krankenversicherungss...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.1 Rehabilitationsträger

Rz. 5 Der Rehabilitationsträger hat die Beiträge allein zu tragen, die sich aus den beitragspflichtigen Einnahmen des § 235 ergeben. Werden die Leistungen angepasst, ist auch die Bemessungsgrundlage anzupassen, so dass sich höhere Beiträge ergeben. Die Beitragstragungspflicht folgt in diesen Fällen als Nebenpflicht aus der Zuständigkeit für die Rehabilitationsleistung (Leistu...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.2.1 Einrichtungen der Jugendhilfe

Rz. 16 Der Träger der Einrichtung der Jugendhilfe trägt den Beitrag nach einem fiktiven Arbeitsentgelt in Höhe von 20 v. H. der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV allein (§ 235 Abs. 1 Satz 4). Da der Krankengeldanspruch für diese Versicherungspflichtigen ausgeschlossen ist (§ 44 Abs. 1 Satz 2), sind die Beiträge nach dem ermäßigten Beitragssatz des § 243 zu errechnen. ...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.7 Auszubildende in außerbetrieblichen Einrichtungen (Abs. 4c)

Rz. 36a Der durch Art. 3 Nr. 4 Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) mit Wirkung ab 1.1.2002 eingefügt Abs. 4c korrespondiert mit der in § 5 Abs. 4a (Satz 1) angeordneten Versicherungspflicht von Personen in außerbetrieblichen Einrichtungen, die unter bestimmten Voraussetzungen den zur Berufsausbildung Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 gleichgestellt werden (vgl...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.1.1 Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1)

Rz. 7 Die Verpflichtung des Rehabilitationsträgers zur Zahlung der Beiträge zur Krankenversicherung bezieht sich nur auf Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, an Berufsfindung oder Arbeitserprobung, bei denen Krankenversicherungspflicht gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 besteht. Der Begriff der berufsfördernden Maßnahme war schon bisher nicht klar definiert. Der Katalo...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Wesentlichen wurden mit der Vorschrift die Regelungen über die Tragung der Beiträge nach der RVO übernommen und zusammengefasst. Änderungen sind jedoch insoweit eingetreten, als auch das Versorgungskrankengeld in die Beitragspflicht mit einbezogen ist und bei medizinischen Maßnahmen zur Rehabilitation Krankenversicherungsbeiträge ab Beginn des Bezuges der Entgelters...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.5 Beitragstragung durch die Bundesagentur für Arbeit (Abs. 4a)

Rz. 30 Durch Art. 5 Nr. 12b AFRG wurde Abs. 4a mit Wirkung ab 1.1.1998 neu eingefügt, wonach die Bundesagentur für Arbeit (bis 31.12.2003 Bundesanstalt für Arbeit) die Beiträge für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 versicherungspflichtigen Bezieher von Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld trägt. Dies entspricht der früheren Regelung des § 157 Abs. 1 AFG. Auch hier bedeutet das Tragen...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.1.2 Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

Rz. 10 Bei Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation wird keine Versicherungspflicht begründet. Vielmehr wird lediglich die zuvor bestehende versicherungspflichtige Mitgliedschaft erhalten (§ 192 Abs. 1 Nr. 3). Auch für diese Beiträge gilt seit dem 1.1.1995, dass die Beiträge nach 80% des Regelentgeltes berechnet werden, das der Berechnung des Übergangsgeldes, Verletztengel...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / e) Festsetzung von Vergütung und Aufwendungen

aa) Vergütung Rz. 199 Der Nachlasspfleger erhält eine Vergütung und Aufwendungsersatz, wenn er wirksam bestellt wurde. Die Ansprüche bestehen auch bei zu Unrecht angeordneter und durch das Beschwerdegericht aufgehobener Pflegschaft (vgl. Rdn 146). Rz. 200 Die Vergütung wird durch das Nachlassgericht festgesetzt. Antragsberechtigt sind der Nachlasspfleger und der Erbe, § 292 Ab...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / d) Festsetzung von Vergütung und Aufwendungen

Rz. 146 Der Nachlasspfleger erhält eine Vergütung und Aufwendungsersatz, wenn er wirksam bestellt wurde. Die Ansprüche bestehen auch bei zu Unrecht angeordneter und durch das Beschwerdegericht aufgehobener Pflegschaft.[100] Rz. 147 Der Nachlasspfleger muss beim Nachlassgericht den Antrag stellen, dass ihm aus der Staatskasse Vergütung und Aufwendungsersatz erstattet werden (§...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / E. Vergütung im Vorsorge- und Betreuungsrecht

I. Allgemeines Rz. 283 Die anwaltlichen Gebühren sollten für den Mandanten immer transparent sein. Dies gilt auch im Vorsorge- und Betreuungsrecht. Der Mandant sollte schon im Rahmen des ersten Beratungsgesprächs und bevor er dem Anwalt das Mandat erteilt, über die Höhe der zu erwartenden Anwaltskosten informiert werden. Im Vorsorge- und Betreuungsrecht sind folgende anwaltli...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / III. Angemessene Vergütung nach § 2221 BGB

1. Grundlagen Rz. 271 Nach den vom BGH in seinem Urt. v. 28.11.1962[505] aufgestellten Grundsätzen sind für die Vergütung des Testamentsvollstreckers maßgebend Zitat "der ihm im Rahmen der Verfügung von Todes wegen obliegende Pflichtenkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und die von ihm geleistete Arbeit, wobei die Schwierigkeit der gelösten Aufgaben, die Dauer de...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / a) Vergütung

Rz. 152 Demnach ist die Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers nach Zeitaufwand für die erbrachten Tätigkeiten und angemessenem Stundensatz abzurechnen.[106] Zahlungspflichtig ist der Erbe. aa) Zeitaufwand Rz. 153 Maßgebend für die Bestimmung des Zeitaufwandes ist der Umfang der Pflegschaftsgeschäfte. Dieser bestimmt sich im Wesentlichen nach der aufgewendeten Arbeitszei...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / V. Festsetzung der Vergütung

Rz. 247 Im Unterschied zum Nachlasspfleger hat der Nachlassverwalter gem. § 1987 BGB einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Vergütung des Nachlassverwalters ist angemessen im Sinne von § 1987 BGB, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Falls der Billigkeit entspricht. Ihrer Natur nach kann die Vergütung nur im Rahmen eines Ermessensspielraums bestimmt...mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltliche Vergütung im Strafbefehlsverfahren

Immer mehr Strafverfahren werden und müssen in den Zeiten knapper Kassen im summarischen Strafbefehlsverfahren erledigt werden. Daher hat die Bedeutung des Strafbefehlsverfahrens (§§ 407 ff. StPO) in der anwaltlichen Praxis zugenommen. Das führt zunehmend auch zu gebührenrechtlichen Fragestellungen, da das RVG für das Strafbefehlsverfahren keine eigenen Gebührentatbestände ...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / a) Vergütung

Rz. 212 Ein ehrenamtlicher Nachlasspfleger führt die Pflegschaft grundsätzlich unentgeltlich (§§ 1888 Abs. 1, 1876 S. 1 BGB).[241] Nur bei einem vermögenden Nachlass kann das Nachlassgericht dem Pfleger gemäß §§ 1888 Abs. 1, 1876 S. 2 BGB auf Antrag eine angemessene Vergütung bewilligen, soweit der Umfang oder die Schwierigkeit der Geschäfte dies rechtfertigen.[242] Zwar han...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / V. Vergütung und Aufwendungsersatz des Nachlasspflegers

1. Einführung Rz. 122 Das Vergütungsrecht des Nachlasspflegers hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Dargestellt wird hier der aktuelle Rechtsstand, der seit dem 1.1.2023[63] gilt: Rz. 123 Für die Bestimmung der Höhe der Pflegschaftsvergütung kommt es auf mehrere Differenzierungen an: wurde der Pfleger ehrenamtlich oder berufsmäßig tätig? Ist der Nachlass mitte...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / aa) Vergütung

Rz. 199 Der Nachlasspfleger erhält eine Vergütung und Aufwendungsersatz, wenn er wirksam bestellt wurde. Die Ansprüche bestehen auch bei zu Unrecht angeordneter und durch das Beschwerdegericht aufgehobener Pflegschaft (vgl. Rdn 146). Rz. 200 Die Vergütung wird durch das Nachlassgericht festgesetzt. Antragsberechtigt sind der Nachlasspfleger und der Erbe, § 292 Abs. 1 FamFG. S...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / a) Vergütung

Rz. 130 Je nach Ausbildung erhält der Nachlasspfleger bei mittellosem Nachlass eine Stundensatzvergütung aus der Staatskasse, § 1888 Abs. 2 BGB i.V.m. § 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 VBVG.[72] Als nicht mittellos ist ein Nachlass anzusehen, der – unter Außerbetrachtlassung bestehender Nachlassverbindlichkeiten – über hinreichende Mittel zur Bezahlung einer Vergütung für den Nachlasspfle...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / e) Muster: Antrag auf Festsetzung der Vergütung des Nachlassverwalters

Rz. 624 Muster 11.40: Antrag auf Festsetzung der Vergütung des Nachlassverwalters Muster 11.40: Antrag auf Festsetzung der Vergütung des Nachlassverwalters An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Az.: _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________ Als mit Beschluss des Nachlassgeri...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / V. Fälligkeit der Vergütung, Vorschuss, Entnahme, Zurückbehaltungsrecht am Nachlass, Verjährung, Verwirkung

Rz. 293 Regelmäßig wird die Vergütung erst mit Ende des Amtes fällig, wobei im Falle einer angemessenen Konstituierungsgebühr diese bereits mit Abschluss der Konstituierungsarbeiten verlangt werden kann, wenn sich eine längere Verwaltung anschließt. Bei einer Verwaltungs- oder Dauervollstreckung (§ 2209 BGB) kann die Vergütung nach Zeitabschnitten, meist jährlich, vom Testam...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / VI. Schuldner der Vergütung

Rz. 298 Die Vergütung belastet den Nachlass und muss somit von den Erben als Gesamtschuldnern getragen werden.[558] Grundsätzlich kann auch hier der Erblasser sowohl im Außen- als auch im Innenverhältnis eine Festlegung treffen.[559] Insbesondere in den Fällen der Erbteilsvollstreckung ist eine solche Regelung ratsam, wenn die Vergütung nicht die Erben in ihrer Gesamtheit tr...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / d) Entstehen und Erlöschen von Vergütung und Aufwendungsersatz

Rz. 197 Der Vergütungsanspruch entsteht mit der jeweiligen Tätigkeit und erlischt, wenn er nicht binnen 15 Monaten nach seiner Entstehung beim Nachlassgericht geltend gemacht wird (ausführlich dazu Rdn 141). Die Ausschlussfrist des § 2 Abs. 2 VBVG gilt aufgrund des allgemeinen Verweises in § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB für den Anspruch des berufsmäßigen Nachlasspflegers sowohl gegen...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 9. Vergütung des Nachlassverwalters

a) Vergütungsanspruch und Bemessungskriterien Rz. 616 Der Nachlassverwalter hat Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen und auf eine angemessene Vergütung, § 1987 BGB. Die Höhe wird getrennt nach Vergütung und Aufwendungsersatz vom Nachlassgericht festgesetzt. Zuständig ist ebenfalls der Rechtspfleger. Die festgesetzte Vergütung braucht nicht beim Prozessgericht eingeklagt zu...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / H. Vergütung des Testamentsvollstreckers

I. Allgemeine Grundlagen des Vergütungsanspruchs Rz. 267 Nach § 2221 BGB kann der Testamentsvollstrecker für die Führung des Amtes eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser etwas anderes bestimmt hat. Danach ergeben sich zunächst der Vorrang und die Maßgeblichkeit des Erblasserwillens.[488] Liegt eine Erblasseranordnung über Höhe und Zahlungsweise der V...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / c) Entstehen und Erlöschen von Vergütung und Aufwendungsersatz

Rz. 140 Der Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers entsteht dem Grunde nach kraft Gesetzes unmittelbar mit der Ausübung jeder einzelnen vergütungspflichtigen Tätigkeit, die im Vertrauen auf die erfolgte Bestellung entfaltet wurde (§ 1888 Abs. 2 S. 1 BGB, § 3 Abs. 1 VBVG), also quasi tageweise.[89] Da für die Bestellung nach neuem Recht keine Verpflichtung mehr notwendig ist,...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / VII. Mehrwertsteuer auf die Vergütung/Einkommensteuer

Rz. 299 Inwieweit die Testamentsvollstreckervergütung der Umsatzsteuer unterliegt, hängt gem. §§ 1, 2 Abs. 1 UStG davon ab, ob der Testamentsvollstrecker das Amt in gewerblicher oder beruflicher Tätigkeit ausübt. Bei Rechtsanwälten und Steuerberatern ergibt sich hiernach wohl eindeutig eine Umsatzsteuerpflicht. Zweifel ergeben sich, wenn der Testamentsvollstrecker seine Täti...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / cc) Kostenschuldner; Fälligkeit der Vergütung

Rz. 353 Nach Ansicht des BGH[431] haben alle Miterben einer Erbengemeinschaft die Kosten einer Testamentsvollstreckung zu tragen, und zwar auch dann, wenn nur ein Teil des Nachlasses der Vollstreckung unterliegt. Denn solange die Erbengemeinschaft nicht auseinandergesetzt ist, besteht zwischen allen Erben und dem Testamentsvollstrecker ein gesetzliches Schuldverhältnis, wovo...mehr

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AGS 07/2023, Fragen und Lös... / I. Vergütung des Klägervertreters

Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat die Telefonate mit dem Beklagten geführt, nachdem ihm sein Mandant den Prozessauftrag erteilt hatte. Damit bestimmt sich die Anwaltsvergütung insgesamt gem. Vorbem. 3 Abs. 1 VV nach Teil 3 VV. In den mehreren mit dem Beklagten vor Anhängigkeit des Rechtsstreits geführten Telefonaten hat der Klägervertreter Besprechungen mit dem Ziel ...mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / III. Die einzelnen Gebühren

Für die Vergütung, die für die anwaltliche Tätigkeit im Strafbefehlsverfahren entsteht, gilt: 1. Grundgebühr Auch im Strafbefehlsverfahren wird der besondere Aufwand für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall durch die Grundgebühr Nr. 4100 VV abgegolten.[32] Für ihren Abgeltungsbereich gelten die allgemeinen Regeln.[33] Die Grundgebühr fällt neben ggf. entstehenden Verf...mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / [Ohne Titel]

Immer mehr Strafverfahren werden und müssen in den Zeiten knapper Kassen im summarischen Strafbefehlsverfahren erledigt werden. Daher hat die Bedeutung des Strafbefehlsverfahrens (§§ 407 ff. StPO) in der anwaltlichen Praxis zugenommen. Das führt zunehmend auch zu gebührenrechtlichen Fragestellungen, da das RVG für das Strafbefehlsverfahren keine eigenen Gebührentatbestände v...mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / II. Einzeltätigkeit

1. Allgemeines Der Rechtsanwalt kann im Strafbefehlsverfahren auch im Rahmen einer sog. Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV tätig werden. Das ist nach der Vorbem. 4.3 Abs. 1 VV immer dann der Fall, wenn ihm nicht sonst "die Verteidigung oder Vertretung übertragen ist".[2] Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Rechtsanwalt lediglich mit der Einlegung des Einspruchs gege...mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / 5. Auslagen

Im Strafbefehlsverfahren entstehen für den Verteidiger auch die Auslagen nach den Nrn. 7000 ff. VV. Insoweit gelten die allgemeinen Regeln.mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / 4. Zusätzliche Gebühr Nr. 4142 VV

Auch die zusätzliche Gebühr Nr. 4142 VV kann im Strafbefehlsverfahren entstehen. Nach § 407 Abs. 2 Nr. 1 StPO ist nämlich auch im Strafbefehlsverfahren die Anordnung einer Einziehung möglich. Beispiel 18 Gegen den Beschuldigten wird ein Strafbefehl erlassen, in dem eine Wertersatzeinziehung angeordnet war. Der Verteidiger des Beschuldigten hat gegen den Strafbefehl Einspruch ...mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / 2. Verfahrens- und Terminsgebühr

Ebenso wie das allgemeine Strafverfahren kennt auch das Strafbefehlsverfahren das vorbereitende Verfahren, in dem der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV verdient. Das vorbereitende Verfahren endet nach der Anm. zu Nr. 4104 VV mit dem Eingang des Antrags auf Erlass des Strafbefehls bei Gericht. Damit beginnt dann das gerichtliche Verfahren des ersten Rechtszuges, ...mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / 1. Grundgebühr

Auch im Strafbefehlsverfahren wird der besondere Aufwand für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall durch die Grundgebühr Nr. 4100 VV abgegolten.[32] Für ihren Abgeltungsbereich gelten die allgemeinen Regeln.[33] Die Grundgebühr fällt neben ggf. entstehenden Verfahrensgebühren an.[34]mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / I. Allgemeines

Grds. wird die anwaltliche Tätigkeit im Strafbefehlsverfahren nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abgerechnet. Voraussetzung für die Abrechnung nach Teil 4 VV ist aber auch im Strafbefehlsverfahren, dass dem Rechtsanwalt ein voller Verteidigungsauftrag erteilt worden ist. Nur dann ist er "Verteidiger" i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV und kann nach Teil 4 VV abrechnen. Hat der Rechtsanwalt ...mehr