Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Verjährung

Rz. 718 [Autor/Stand] Für die Verjährung der Steuergefährdung gilt § 384 AO. Die Frist für die Verfolgungsverjährung beträgt – abweichend von § 31 OWiG (zwei Jahre) – fünf Jahre. Zu den Einzelheiten und zu den gesetzgeberischen Motiven für die Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist (Entdeckung der Steuerordnungswidrigkeiten während einer Außenprüfung) vgl. im Einzelnen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Unterbrechung der Verjährung

Rz. 52 [Autor/Stand] Die Verfolgungsverjährung von Steuervergehen wird nicht bereits durch die bloße Verfahrenseinleitung selbst, sondern erst durch die formlose Bekanntgabe der Einleitung des Strafverfahrens (zumeist der Einleitungsverfügung) unterbrochen (§ 369 Abs. 2 AO i.V.m. § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB). Zwar wird praktisch mit der Einleitung eines Strafverfahrens regelmäßi...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / VIII. Verjährung des Schenkungsrückforderungsanspruchs

Rz. 186 Grundsätzlich gilt für den Schenkungsrückforderungsanspruch des § 528 BGB die dreijährige Verjährungsfrist. Der Fristbeginn richtet sich nach § 199 BGB. Die regelmäßige Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von diesem Anspruch hatte oder dies nur infolge grober Fahrlässigkeit nicht hatte. Die V...mehr

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zfs 09/2021, zfs Aktuell / Verjährung des Anspruchs (Urt. v. 29.7.2021 – VI ZR 1118/20)

Mit Urt. v. 29.7.2021 (Az.: VI ZR 1118/20) hat der BGH zudem weitere Verjährungsfragen im Zusammenhang mit dem sog. "VW-Abgasskandal" geklärt. Der Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist im Jahr 2015 wegen der grob fahrlässigen Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 BGB setze voraus, dass der Kläger allgemein von sog. Dieselsk...mehr

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AGS 09/2021, Verjährungsunt... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Es dürfte in der Praxis nicht so häufig vorkommen, dass Kostenforderungen der Staatskasse gegen den Schuldner, im Strafverfahren in der Regel der Beschuldigten verjähren. Aber ausgeschlossen ist das, wie die Entscheidung zeigt, nicht. Deshalb kann es sich – im wahrsten Sinn – ggf. lohnen, wenn eine bereits ältere Kostenrechnung vollstreckt werden soll, zu prüfen, ob nicht...mehr

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§ 3 Der Erbfall / (2) Geltendmachung verjährter Pflichtteilsansprüche

Rz. 15 Auch ein zivilrechtlich gem. §§ 195, 199 BGB verjährter Pflichtteilsanspruch kann (noch) geltend gemacht werden.[14] Der Erbe ist nämlich nicht verpflichtet, die Einrede der Verjährung i.S.d. § 214 Abs. 1 BGB zu erheben. Das Steuerrecht folgt insoweit dem Zivilrecht. Dies gilt auch dann, wenn Erbe und Pflichtteilsberechtigter eine zivilrechtlich wirksame (z.B. mündlic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Strafrechtliches Vorgehen wegen einer Steuerstraftat

Rz. 19 [Autor/Stand] Ermittlungshandlungen werden erst dann zu Maßnahmen i.S.d. § 397 Abs. 1 AO, wenn sie objektiv erkennbar darauf abzielen, gegen jemanden wegen eines Steuervergehens strafrechtlich vorzugehen. Ob der betreffende Amtsträger in subjektiver Hinsicht einem strafrechtlichen Verdacht nachgeht oder nicht, ist unerheblich[2]. Darauf kann es – speziell in den probl...mehr

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AGS 09/2021, Verjährungsunt... / Leitsatz

Nach § 5 Abs. 3 S. 2 GKG beginnt die Verjährung des Anspruchs auf Zahlung von Kosten auch durch die Aufforderung zur Zahlung neu. Zahlungsaufforderungen müssen dem Schuldner jedoch zugegangen sein. OLG Brandenburg, Beschl. v. 11.8.2021 – 2 Ws 2/21 (S)mehr

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FF 09/2021, Einwendungen im... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren. Der Antragsteller ist der minderjährige Sohn des Antragsgegners und begehrt im vereinfachten Unterhaltsverfahren Unterhalt für die Zeit ab 1.6.2016. [2] Mit Schreiben seiner Verfahrensbevollmächtigten vom 9.11.2020 hat der Antragsgegner vorg...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Geschäftsfähigkeit und Betreuung (§§ 1896 ff. BGB)

Rz. 512 Die wirksame Ausschlagung setzt Geschäftsfähigkeit voraus:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung

Rz. 6 [Autor/Stand] Das Besteuerungsverfahren beginnt i.d.R. mit der Zusendung entsprechender Steuererklärungsvordrucke, wenn die weitere Sachverhaltsklärung nicht auf einfachere Weise möglich ist.[2] Das Erbschaft-/Schenkungsteuerfinanzamt kann (muss aber nicht) hierzu jeden Beteiligten ohne Rücksicht auf seine persönliche Steuerpflicht auffordern, eine Steuererklärung binn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verdacht einer Steuerstraftat

Schrifttum: Ebert, Der Tatverdacht im Strafverfahren, 2000; Kammann, Der Anfangsverdacht, 2003; Schulz, Normiertes Misstrauen, 2001; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003. Ergänzender Hinweis: Nr. 14, 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 14, 26) Rz. 5 [Autor/Stand] Voraussetzung ist das Vorliegen eines sog. Anfangsverdachts. Es genügt ein "einfacher" Verdacht, der von dem...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / 2. Gilt der Vermögensschonbetrag des SGB XII?

Rz. 21 Das Vermögen ist nach § 1836c Nr. 2 BGB (§ 1880 Abs. 2 BGB n.F.) nach Maßgabe des § 90 SGB XII einzusetzen. Auf die Bestimmung des Vermögensbegriffs und die Vermögensschontatbestände sowie die Härtefallregelung des § 90 Abs. 3 SGB XII wird Bezug genommen (siehe § 3 zu SGB XII). Rz. 22 Ein zur Zeit der Betreuertätigkeit mittelloser Betreuter muss – vorbehaltlich eingetr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 49 [Autor/Stand] Die verschiedenen Auswirkungen der Einleitung des Strafverfahrens wurden bereits in Rz. 2 im Überblick dargestellt. Hierbei ist vor allem folgende Differenzierung beachtlich: Rechtsfolgen der Einleitung i.S.d. § 397 Abs. 1 AO (örtliche Zuständigkeit, Rollenwechsel für Behörde und Stpfl., Verwertungsverbote gem. §§ 136, 136a, 163a StPO, § 393 Abs. 1, Abs. ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Negativevidenz und sittenwidrige Vereinbarungen, Verzicht/Erlass und Ausschlagung

Rz. 432 In der Praxis häufen sich die Fälle, bei denen Ansprüche übergeleitet werden, die bestünden, wenn der Hilfesuchende eine nichtige Vereinbarung getroffen, nicht ein Erbe ausgeschlagen, nicht auf Rechte oder Ansprüche aus oder an einem Nachlass verzichtet oder solche erlassen hätte. Das ist grundsätzlich möglich, und das gilt selbst dann, wenn die Rechtslage mutmaßlich...mehr

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zfs 09/2021, Vollmachtserte... / Sachverhalt

Gegen den Rechtsmittelführer erging ein Bußgeldbescheid in Höhe von 70,00 EUR. Da zur Hauptverhandlung weder der Betroffene noch ein Verteidiger erschienen waren, hat das Amtsgericht den Einspruch verworfen und dabei festgestellt, dass Verjährung nicht eingetreten sei. Das Verwerfungsurteil wurde dem Betroffenen am 3.8.2019 förmlich zugestellt. Mit dem am 9.8.2019 bei Gerich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Person des Verdächtigen

Rz. 8 [Autor/Stand] Nicht jede Person, die in einem frühen Stadium der Ermittlungen tatverdächtig erscheint, ist sogleich auch Beschuldigter. Neben dem Tatverdacht müssen Tatsachen auf die naheliegende Möglichkeit schließen lassen, dass der Betroffene als Täter oder Teilnehmer gehandelt hat[2]. Grundsätzlich gilt als Beschuldigter derjenige Tatverdächtige, gegen den die Straf...mehr

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§ 3 Der Erbfall / (3) Pflichtteilsanspruch und Konfusion, § 10 Abs. 3 ErbStG

Rz. 16 Zivilrechtlich tritt Konfusion ein, wenn Gläubiger und Schuldner einer Forderung in einer Person zusammentreffen. Als rechtsvernichtende Einwendung führt sie zum Erlöschen des Anspruchs. Erbschaftsteuerlich wird hingegen fingiert, dass es bei Konfusion nicht zum Erlöschen des Anspruchs und der entsprechenden Verbindlichkeit kommt, § 10 Abs. 3 ErbStG. Hatte etwa der Al...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Rechtsbehelfe

Rz. 30 [Autor/Stand] Gegen den Duldungsbescheid ist in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg der Einspruch (§ 347 Abs. 1 Satz 1 AO) und ggf. Klage vor den Finanzgerichten gegeben. In den Flächenländern ist gegen den Duldungsbescheid der Widerspruch und ggf. Klage vor den Verwaltungsgerichten gegeben. Rz. 31 [Autor/Stand] Der Eigentümer kann im Rechtsbehelfsverfahren z.B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gesetzlich geregelte Befreiung von der Anzeigepflicht (Abs. 3)

Rz. 15 [Autor/Stand] Beruht der Erwerb von Todes wegen auf einer amtlich eröffneten letztwilligen Verfügung des Erblassers[2], d.h. einem Testament oder Erbvertrag, oder wurde die Schenkung (Zweckzuwendung) förmlich beurkundet, sind die Beteiligten nach Maßgabe des § 30 Abs. 3 ErbStG von ihrer allgemeinen Anzeigepflicht entbunden. Dies gilt selbstverständlich, wenn die übers...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anzeigepflicht (Abs. 1 und 2)

Rz. 5 [Autor/Stand] Allein das zuständige Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzamt besitzt die Prüfungs- und Entscheidungskompetenz über die Steuerpflicht eines Erwerbsvorgangs.[2] Deshalb besteht – außerhalb des Anwendungsbereichs des § 30 Abs. 3 ErbStG und, blendet man Abs. 5 aus (s. Rz. 30 ff.), selbstverständlich nicht vor dem Steuerentstehungszeitpunkt[3] – die Anzeigepf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Bedeutung und Folgen

Rz. 38 [Autor/Stand] Die Einleitung eines Strafverfahrens ist dem Beschuldigten spätestens mitzuteilen, wenn er aufgefordert wird, Auskünfte zu geben oder Unterlagen vorzulegen, die mit der Straftat zusammenhängen, auf die der Verdacht sich erstreckt (§ 397 Abs. 3 AO). Da die aus sich heraus erkennbar strafprozessualen Maßnahmen bereits konkludent die "Mitteilung" der Einleit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Herausgabe des Geschenks

Rz. 10 [Autor/Stand] Erst mit der Herausgabe des Geschenks bzw. mit der Aufhebung der Wirkung des Geschenks (z.B. Abtretung eines Rechts) erlischt der Steueranspruch rückwirkend gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO (s. auch § 7 Rz. 49).[2] Wird ein Geschenk nur teilweise rückübertragen, so wird (wegen der Progression) der Beschenkte so gestellt, als wenn er von Anfang an nur den rest...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Norm

Rz. 1 [Autor/Stand] Der Steueranspruch erlischt nach § 47 AO bei Zahlung, Aufrechnung (§ 226 AO), Übereignung an Zahlungs statt (§ 224a AO), Befriedigung im Vollstreckungsverfahren, Verjährung oder Eintritt einer auflösenden Bedingung. Zusätzlich sieht § 29 ErbStG einen besonderen Erlöschensgrund bei unentgeltlichen Zuwendungen vor. Gegenüber § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG untersc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Weitergabe von Vermögensgegenständen an inländische Gebietskörperschaften oder inländische gemeinnützige Stiftungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 29 [Autor/Stand] Durch das Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz v. 13.12.1990[2] wurde § 29 ErbStG um die Nr. 4 ergänzt. Dadurch sollen Zuwendungen von Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer[3] auch dann freigestellt werden, wenn sie nicht unmittelbar vom Schenker oder Erblasser steuerfrei nach § 13 Abs. 1 Nr. 15, 16 Buchst. ErbStG (s. § 13 ErbStG Rz. 138 ff. und 146 ff.)...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtsfolgen

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens hat verschiedene strafrechtlich und steuerrechtlich bedeutsame Folgen. Dabei ist zu differenzieren: Mit Beginn der Strafverfolgung, also mit Einleitung des Strafverfahrens durch eine Maßnahme i.S.d. § 397 Abs. 1 AO hat der Stpfl., gegen den sich der Tatverdacht eines Steuerdeliktes richtet, die Rechtsstellung eines ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Sachliche und persönliche Wirkung

Rz. 53 [Autor/Stand] Die vorstehend unter Rz. 51 und 52 genannten Rechtswirkungen treten aber nur ein, wenn die Bekanntgabe in sachlicher und persönlicher Hinsicht hinreichend konkret bestimmt ist. Die näheren Einzelheiten sind bei § 371 dargestellt. So unterbricht in sachlicher Hinsicht z.B. die Einleitung des Strafverfahrens auf hektografiertem Schreiben mit allgemeinem fo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Abgabe der Steuererklärung

Rz. 12 [Autor/Stand] Enthält die Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung alle für die Entscheidung über die Steuerpflicht des Erwerbs notwendigen Angaben (§ 31 Abs. 2 ErbStG), kann die Steuer umgehend festgesetzt werden. Besteht jedoch noch Klärungsbedarf, gilt der Verjährung höchste Aufmerksamkeit. Vor allem, wenn sich die Sachverhaltsermittlung verzögert hat – beispielsweise d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Duldungsbescheid

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers erfolgt durch Duldungsbescheid (§ 191 Abs. 1 AO). Der Erlass setzt die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens voraus. Dabei ist zu berücksichtigen, ob die Grundsteuer gegenüber dem Steuerschuldner geltend gemacht werden kann.[2] Die Inanspruchnahme eines Duldungspflichtigen erst nur dann ermessensgerecht, wen...mehr

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FF 09/2021, Sperrwirkung un... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsteller verlangt von der Antragsgegnerin, von der er seit Dezember 2015 rechtskräftig geschieden ist, die Herausgabe einer in seinem Alleineigentum stehenden Wohnung. [2] Die Wohnung wurde von den Beteiligten während der Ehe gemeinsam bewohnt und wird seit der im Jahre 2014 erfolgten Trennung allein von der Antragsgegnerin genutzt. Die Antragsgegnerin...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2021

Rz. 5 Gesetzliche Änderungen Kinder: Das Kindergeld (§ 66 EStG), der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (§ 32 Abs. 6 EStG) wurden erhöht. Zusätzlich zum Kindergeld wurde im Jahr 2021 je Kind ein Corona-Bonus von 150 EUR ausgezahlt.Die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.008 EUR für das erste Kind, die aufgrund der...mehr

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Jung, SGB XII § 111 Verjährung / 2.3 Wirkung der Verjährung (Abs. 2)

Rz. 5 Auch wegen der Wirkung der Verjährung verweist Abs. 2 auf das BGB. Nach § 214 Abs. 1 BGB bewirkt die Verjährung, dass der Schuldner berechtigt ist, die Leistung zu verweigern. Bei der Verjährung handelt es sich also um eine Einrede, die nicht von Amts wegen zu beachten, sondern vom Erstattungspflichtigen – ermessensfehlerfrei – geltend zu machen ist (BSG, Urteil v. 29....mehr

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Jung, SGB XII § 111 Verjährung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Das BSHG kannte keine eigene Verjährungsregelung. Vielmehr richtete sich die Verjährung von Erstattungsansprüchen der §§ 103 ff. BSHG nach § 113 SGB X. Diese Verjährungsvorschrift pa...mehr

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Jung, SGB XII § 111 Verjährung / 2.2 Fristverlängerung (Abs. 2)

Rz. 4 Wegen der Verlängerung der Verjährungsfrist durch Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn verweist Abs. 2 auf die Vorschriften des BGB. Im Einzelnen sind von Interesse: § 203 BGB: Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner, § 204 BGB: Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung, insbesondere gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs oder dur...mehr

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Jung, SGB XII § 111 Verjährung / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 111 ist die Verjährung der Erstattungsansprüche nach §§ 106 bis 108 geregelt. Der Erstattungsanspruch verjährt nach Abs. 1 in 4 Jahren, beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist. Im Übrigen richtet sich die Verjährung – Fristverlängerung und Wirkung – nach den Vorschriften des BGB (Abs. 2). Neben der Verjährung ist bei der Geltendmachung...mehr

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Jung, SGB XII § 111 Verjährung / 2 Rechtspraxis

2.1 Fristbeginn (Abs. 1) Rz. 3 Die Verjährungsfrist beginnt nach Abs. 1 mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist. Maßgeblich ist insoweit, wann erstmals die tatbestandlichen Erstattungsvoraussetzungen der §§ 106 bis 108 erfüllt sind. Das ist der Zeitpunkt, in dem die Leistung bewilligt und auch tatsächlich gewährt worden ist (OVG Niedersach...mehr

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Jung, SGB XII § 111 Verjährung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Das BSHG kannte keine eigene Verjährungsregelung. Vielmehr richtete sich die Verjährung von Erstattungsansprüchen der §§ 103 ff. BSHG nach § 113 SGB X. Diese Verjährungsvorschrift passte aber infolge e...mehr

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Jung, SGB XII § 111 Verjährung / 2.1 Fristbeginn (Abs. 1)

Rz. 3 Die Verjährungsfrist beginnt nach Abs. 1 mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Erstattungsanspruch entstanden ist. Maßgeblich ist insoweit, wann erstmals die tatbestandlichen Erstattungsvoraussetzungen der §§ 106 bis 108 erfüllt sind. Das ist der Zeitpunkt, in dem die Leistung bewilligt und auch tatsächlich gewährt worden ist (OVG Niedersachsen, Urteil v. 23.1.2003...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 2.4.2 Durchsetzung des Erstattungsanspruchs

Rz. 11 Erstattungsberechtigt ist derjenige Sozialhilfeträger, der für die erfolgte Leistungsgewährung nach § 98 zuständig war. Er hat den Erstattungsanspruch zunächst gegenüber dem nach § 108 Abs. 1 Satz 2 bzw. 4 bestimmten überörtlichen Sozialhilfeträger geltend zu machen. Ist ein Ersatzpflichtiger noch nicht bestimmt, so ist der Erstattungsanspruch gegenüber der Schiedsste...mehr

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Jung, SGB XII § 110 Umfang ... / 2.2 Bagatellgrenze (Abs. 2)

Rz. 6 Nach Abs. 2 entsteht der Erstattungsanspruch nicht, wenn es um Kosten unter 2.560,00 EUR bezogen auf einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten geht (zum materiell-rechtlichen Ausschlusscharakter der Norm: BVerwG, Urteil v. 13.5.2004, 5 C 740.02). Unterhalb dieses Betrages ist der Verwaltungsaufwand nach Auffassung des Gesetzgebers zu groß (BT-Drs. 12/4401 S. 84 zu Nr. 17). ...mehr

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Jung, SGB XII § 106 Kostene... / 2.5 Durchsetzung

Rz. 10 Der erstattungsbegehrende Sozialhilfeträger hat seinen Anspruch zunächst gegenüber Erstattungspflichtigen geltend zu machen. Hierbei müssen zumindest die Umstände, die im Einzelfall für die Entstehung des Erstattungsanspruchs maßgeblich sind, und der Zeitraum, für den die Leistung erbracht wurde, hinreichend konkret mitgeteilt werden (BSG, Urteil v. 28.11.1990, 5 RJ 5...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 2.3 Umfang und Ende der Erstattungspflicht

Rz. 8 Die Erstattungspflicht umfasst alle tatsächlichen Kosten, die durch die Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe i. S. d. § 8 verursacht wurden. Nicht hiervon erfasst werden Erstattungsbeträge, die ein Sozialhilfeträger an einen anderen zu leisten hat. Denn nach dem Kostenerstattungsrecht kommt kein Anspruch auf Erstattung eines Erstattungsbetrages in Betracht (sog. Er...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 106 Kostene... / 2.4 Kostenerstattung nach Verlassen der Einrichtung (Abs. 3)

Rz. 9 Abs. 3 enthält Folgeregelungen für die Zeit nach Verlassen der Einrichtung. Gewährt der örtliche (nicht der überörtliche) Sozialhilfeträger am Einrichtungsort dem Leistungsberechtigten innerhalb eines Monats nach Verlassen der Einrichtung Leistungen, so hat er einen Erstattungsanspruch zulasten des örtlichen Sozialhilfeträgers, aus dessen Bereich der Leistungsberechtig...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 107 Kostene... / 2.3 Entsprechungsklausel für Kostenerstattung

Rz. 7 Als weitere Rechtsfolge der Familienpflege bestimmt § 107, dass die Kostenerstattungsvorschrift des § 106 entsprechend gilt. Hieraus folgt zunächst, dass der nach § 98 Abs. 2 Satz 3 vorläufig eintrittspflichtige Sozialhilfeträger am Unterbringungsort einen Kostenerstattungsanspruch hat. Lässt sich ein gewöhnlicher Aufenthaltsort des Leistungsberechtigten vor der Unterb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 106 Kostene... / 2.1 Kostenerstattung nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 sind die Kosten, die ein eintrittspflichtiger Träger der Sozialhilfe für den Aufenthalt eines Hilfeempfängers in einer Einrichtung aufgewendet hat, von dem sachlich zuständigen Träger zu erstatten, in dessen Bereich der Leistungsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in der Einrichtung hat oder in den 2 Monaten vor der A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 128 Außerordentliche Hemmung der Verjährung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht) v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 31.12.2020 eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Norm betrifft die Hemmu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 128 Außero... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Im Zusammenhang mit den im Rahmen der "Corona-Pandemie" verordneten allgemeinen öffentlichen Einschränkungen konnten bzw. können Prüfungen bei Arbeitgebern nach § 28p nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden. Die Rentenversicherungsträger sind daher in den Jahren 2020 und 2021 nicht in der Lage, ihrer Verpflichtung zur Prüfung aller Arbeitgeber in 4 Jahren voll...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 128 Außero... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm betrifft die Hemmung von Beitragsansprüchen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 128 Außero... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht) v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 31.12.2020 eingefügt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterüberwachung / 2 Grenzen der Überwachung

Verfassungsrechtlich kann jede Art von Mitarbeiterüberwachung gegen das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG in Gestalt des Rechts am eigenen Bild und der informationellen Selbstbestimmung verstoßen. Eingriffe in dieses Recht müssen durch schutzwürdige Belange des Arbeitgebers oder anderer Grundrechtsträger gerechtfertigt sein...mehr