Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 8/2015, Fischer: Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen, C.H. Beck, 62. Auflage 2015, 2.727 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-406-66884-5

Das "Ein-Personen-Werk" von Thomas Fischer, Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof, ist auf den Tischen der Staatsanwälte und Strafrichter in der 62. Auflage gelandet. Für Verkehrsrechtler sind insbesondere interessant die Vorschriften der Verkehrsdelikte, die jedoch in dem Literaturteil in Teilen relativ alte Literaturfundstellen zitieren. Nicht ohne G...mehr

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zfs 8/2015, Verpflichtung des Geschädigten, im Totalschadensfall ein Restwertangebot der Versicherung abzuwarten

Hinweis "In oben bezeichneter Angelegenheit teilen wir mit, dass unser Mandant das Fahrzeug bereits zu dem im Gutachten kalkulierten Restwert veräußert hat. Eine Ablichtung des entsprechenden Kaufvertrags ist beigefügt." Unser Mandant ist nicht verpflichtet gewesen, Ihnen vor Veräußerung des Unfallfahrzeugs nach dem gutachterlich ermittelten Restwert die Gelegenheit zum Nachw...mehr

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zfs 7/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Rechtsprechung des OLG Stuttgart in Verkehrssachen Referent: Dr. Andreas Grube, Richter am OLG, Stuttgart; N.N. Ort: Stuttgart / Mercure Hotel Stuttgart City Center Datum: Freitag, 18. September 2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung / 249 E...mehr

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zfs 7/2015, Erstreckung ein... / Anmerkung

Hinweis: Bei schwerwiegenden, zugleich massenhaft vorkommenden Zuwiderhandlungen gegen die im Interesse der Verkehrssicherheit erlassenen Vorschriften ist die Richtung der behördlichen Ermessensbetätigung durch die Norm des § 31a S. 1 StVZO selbst bereits vorgezeichnet (sog. "intendiertes Ermessen"). Die Verfolgung der von der Norm intendierten Richtung bedarf dann grds. kei...mehr

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zfs 7/2015, Unerlaubtes Ent... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Klage ist unbegründet." Die Kl. kann von dem Bekl. nicht gem. §§ 116 VVG, 28 Abs. 2 VVG die Zahlung von 1.141,81 EUR im Wege des Rückgriffs verlangen. Auch wenn der Bekl. sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat und gegen seine Aufklärungsobliegenheit verstoßen hat – wofür alle objektiven Umstände sprechen –, scheidet ein Regress der Kl. jedenfalls gem. § 28 A...mehr

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zfs 7/2015, Prölss/Martin (Hrsg.): Versicherungsvertragsgesetz, C.H. Beck, 29. Auflage 2015, 2.887 Seiten, 159 EUR, ISBN 978-3-406-65697-2

Der Standardkommentar zum VVG und das Maß aller Dinge! So kann man es schon zu Beginn dieser Rezension zusammenfassen, ohne dass es überraschen würde. Seit vielen Jahrzehnten erscheint der von Erich Prölss begründete Kommentar, der sich schnell als Standardwerk auf dem Markt etabliert hat. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Die nunmehr 29. Auflage bringt neben der Aktual...mehr

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zfs 7/2015, Benutzungspflicht einer "Schlafampel" für den Fußgängerverkehr

Hinweis Vor Ort ist – wie dies durch die anliegenden Lichtbilder sowie durch die vorliegende Ermittlungsakte dokumentiert wird – eine sogenannte Bedarfsampel vorhanden. Unstreitig dürfte hierbei sein, dass die Bedarfsampel – so diese nicht durch ein Drücken des Anforderungsschalters für Grünlicht aktiviert wird – ausgeschaltet ist, es sich also um eine "Schlafampel" handelt....mehr

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zfs 7/2015, Haftungsabwägun... / 2 Aus den Gründen:

"I. Die Klage ist zulässig, insb. besteht hinsichtlich des Antrags zu 2) ein Feststellungsinteresse i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO. Für den künftigen Schaden ist es zu bejahen, weil noch nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststeht, ob und inwieweit sich die Rückstufung im Vermögen der Geschädigten tatsächlich nachteilig auswirken wird (vgl. BGH VersR 1992, 244)." Die Klage ist...mehr

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zfs 7/2015, Verletzung der ... / 1 Aus den Gründen:

" … 2. Dem Kl. steht jedoch wegen der Beschädigung der Sandsteinmauer des Anwesens S in B in der Nacht vom 2. auf den 3.10.2013 kein Zahlungsanspruch i.H.v. 8.823,49 EUR gegen die beklagte Versicherung zu. Die Bekl. ist gem.E.6.1 AKB 2008, § 31 VVG i.V.m.E.1.3 AKB 2008, § 28 Abs. 2 VVG von der Leistung aus der mit dem Kl. geschlossenen Kaskoversicherung frei, weil dieser sei...mehr

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zfs 7/2015, Smart-Repair – der neue Königsweg der Reparatur?

Auch wenn der Begriff "Smart-Repair" den Eindruck erweckt – neu ist diese Reparaturalternative nicht. Vielen ist diese nur unter einem anderen Begriff, nämlich dem sogenannten "Beulendoktor" bekannt. Sucht man nach einem Synonym für "smart" landet man bei Begriffen wie "schlau", aber auch bei Begriffen wie "geschäftstüchtig", "raffiniert" und "abgezockt". Smart-Repair mit di...mehr

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zfs 7/2015, Prozessführungs... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Klage ist zulässig und begründet." I. Die Klage ist hinsichtlich des Antrags zu 1) zulässig. Insbesondere ist die Kl. prozessführungsbefugt. Das gilt auch insoweit, als sie die Verurteilung der Bekl. begehrt, einen Betrag von 5.448,31 EUR an den Kaskoversicherer der Kl., die V-AG, zu zahlen. Die Kl. kann hier ein fremdes Recht im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ...mehr

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zfs 6/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis September 2015 Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Stuttgart / Ibis Styles Hotel Datum: Samstag, 4. Juli 2015, 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Rechtsprechung des OLG Stuttgart in Verkehrssachen Referent: Dr. Andreas Grube, Richter a...mehr

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zfs 6/2015, Gleichstellung des Syndikus – das Ende des "klassischen" Anwaltsberufes?

Nachdem das BSG am 3.4.2014 entschieden hatte, dass der Syndikus in seiner Tätigkeit für ein Unternehmen sozialrechtlich der gesetzlichen Rentenversicherung unterfällt, wurde insbesondere vom Verband der Unternehmensjuristen sowie auch vom DAV eine Änderung des Berufsrechts gefordert. Ziel dieser Änderung sollte die Anerkennung der Tätigkeit der Syndici in ihrem Unternehmen ...mehr

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zfs 6/2015, Die Fahreridentität im Bußgeldverfahren

Hinweis In dem Bußgeldverfahren, teile ich mit, dass sich der Betroffene weiterhin nicht zur Sache äußert. Eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrers zum Zeitpunkt der Messung ist nach dem Inhalt der behördlichen Ermittlungsakte nicht möglich. Die überlassenen Messfotos lassen eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrers des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Messung nicht...mehr

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ZFS 5/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Dezember 2015 Thema: Fahrzeugdaten im Verkehrsrecht – Beweispotenzial und Risiken Referenten: Dr. Daniela Mielchen, RAin, FAin für Verkehrsrecht, Hamburg; Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin Ort: Rostock / Steigenberger Hotel Sonne Rost Datum: Freitag, 5....mehr

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ZFS 5/2015, Dronkovic (Hrsg.): Formularbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, Luchterhand Verlag, 3. Auflage 2015, 564 Seiten, 129 EUR, ISBN 978-3-472-08903-2

Ein Autorenteam bestehend nur aus Anwälten hat das Verkehrsrecht in seiner gesamten Bandbreite zum dritten Mal in Formularform aufbereitet. Das Buch ist unter jurion auch online verfügbar, so dass man die Formulare in den eigenen Bestand übernehmen kann. Der Aufbau der Kapitel ist dabei stets gleich: Zum jeweiligen Unterthema wird zuerst ein Formular präsentiert, i.d.R. ein ...mehr

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AGS 5/2015, Straßenverkehrsrecht. Münchener Anwaltshandbuch.

Herausgegeben von Hans Buschbell. Bearbeitet von Klaus Baschek, Dr. Frank Baumann, Hans Buchsbell, Prof. Harald Geiger, Paul Kuhn, Dr. Daniela Mielchen, Joachim Otting und Dr. Markus Schäpe. 4. überarbeitete Aufl. 2015. Verlag C. H. Beck, München. L, 1333 S. 149,00 EUR Die Reihe der Münchener Anwaltshandbücher hat sich mit Recht schon lange in der anwaltlichen Praxis etablier...mehr

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ZFS 5/2015, Der Anscheinsbe... / C. Fazit

Dem Anscheinsbeweis kommt in der Praxis eine sehr große Bedeutung zu, da streitige Unfallabläufe häufig nicht ausreichend aufklärbar sind. Seine Anwendung kann dann dazu dienen, einen Sachverhalt, so weit er festgestellt werden konnte, rechtlich richtig zu würdigen, um so gerechte Ergebnisse zu erreichen. Es muss jedoch dabei darauf geachtet werden, dass dieser Sachverhalt a...mehr

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ZFS 5/2015, Volkssport Versicherungsbetrug

Bereits im Jahr 1984 titelte das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL mit "Volkssport Versicherungsbetrug". Dieser "Volkssport" dürfte aber wohl viel länger existieren, wahrscheinlich solange es Versicherungen gibt. Dabei gibt es den Rechtsbegriff Versicherungsbetrug gar nicht, sondern er ist ein Teil des allgemeinen Betrugstatbestands des § 263 StGB. Lediglich in § 263 Abs. 3 Zif...mehr

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ZFS 5/2015, Die Kapitalisierung von Ansprüchen

Hinweis "Meinem Mandanten steht, wie wir vereinbart haben, ein Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens i.H.v. 300 EUR monatlich zu. Dieser ist gem. §§ 843 Abs. 2, 760 BGB vierteljährlich vorschüssig zu zahlen. Ungeachtet der Frage, ob ein wichtiger Grund i.S.d. § 843 Abs. 3 BGB vorliegt (Anm. 1), möchte mein Mandant den Rentenanspruch durch Kapitalisierung abfinden...mehr

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ZFS 5/2015, Beschädigung ei... / 3 Anmerkung:

Eigentumsverletzungen nach § 823 Abs. 1 BGB setzen nicht zwingend nachteilige Einwirkungen auf die Sachsubstanz voraus: Vielmehr macht die Bejahung von Schadensersatzansprüchen wegen beeinträchtigter Gebrauchsmöglichkeiten deutlich, dass auch diese als Eigentumsverletzungen zu bewerten sind (vgl. BGH NJW 1994, 517, 518). Die Verletzungshandlung muss sich allerdings auf die B...mehr

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zfs 4/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Juni 2015 Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Oldenburg / City Club Hotel Datum: Freitag, 29. Mai 2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Referenten: Dr. Michael Burman...mehr

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zfs 4/2015, "Der Adler fliegt allein … "

Wer dieses Zitat[1] vor Augen hat mit einem Bild, das einen Adler im Flug darstellt, der gehört zum "inner circle" der Homburger Tage. Der Betrachter war dann auch schon eingeladen bei Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt und seiner Frau Marliese, die Jahr für Jahr seit der Gründung dieser bekannten Fachtagung die Gäste, die es aus Lembach nach Homburg/Saar zurück geschafft haben,...mehr

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zfs 4/2015, Aktuelle Fragen... / 1

Im Jahr 2013 hat der Autor in einem gemeinschaftlichen Aufsatz einige Rahmenbedingungen des Rehabilitationsmanagements, die sich nicht direkt aus dem Code of Conduct[1] ergeben, ausführlich dargestellt.[2]mehr

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zfs 4/2015, Aktuelle Fragen... / II. Beauftragung eines Detektivs durch den Versicherer

Besonders unschön ist ein Fall, der sich vor kürzerer Zeit ereignet hat, zum einen, weil er von einem der größten Versicherer Deutschlands verursacht wurde, zum anderen, da es sich nicht "nur" um ein Fehlverhalten eines Sachbearbeiters handelt, sondern dies ausdrücklich von der Abteilungsleitung gutgeheißen wird. In dem Fall ging es darum, das von dem Geschädigten bewohnte Ha...mehr

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zfs 4/2015, Aktuelle Fragen... / H. Neutralität des Rehabilitationsdienstes

Schließlich sollte auch immer darauf geachtet werden, dass der Rehabilitationsdienst, der nach dem Code of Conduct arbeitet und von der ARGE Verkehrsrecht zertifiziert ist, auch tatsächlich neutral ist.mehr

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zfs 4/2015, Aktuelle Fragen... / E. Weitergabe von vertraulichen Informationen an den Versicherer

In einem weiteren Fall, in dem der Rehabilitationsdienst grundsätzlich sehr gut gearbeitet hatte, wurden in dem Rehabilitationsbericht Angaben darüber gemacht, in welcher Höhe der Versicherer Zahlungen an den Rechtsanwalt geleistet hatte und in welcher Höhe diese an den Geschädigten weitergeleitet wurden. Da der Rechtsanwalt von den geleisteten Zahlungen zunächst seine Gebüh...mehr

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zfs 4/2015, Klagen bei Auslandsunfällen

Hinweis 1. Zuständigkeit Das angerufene Gericht ist örtlich und international zuständig. Nach dem EuGH (13.12.2007 – C-463/06 – Odenbreit, NJW 2008, 819) und dem BGH (6.5.2008 – VI ZR 200/05, NJW 2008, 2343) kann der Geschädigte, der seinen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat hat, gem. Art. 11, 9 Abs. 1 Nr. 2 EuGVVO vor dem Gericht seines Wohnsitzes eine Klage unmittelbar gege...mehr

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zfs 3/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Mai 2015 Thema: Anspruchsvolle Unfallsituationen Referent: Hermann Lemcke, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am OLG a. D., Münster Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panorama Datum: Samstag, 18. April 2015, 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht Referenten: Christian Janeczek...mehr

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zfs 3/2015, DAV Verkehrsanwaltstag

Ein wesentliches Ziel der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ist es, ihre Mitglieder durch hochwertige Fortbildungsveranstaltungen in die Lage zu versetzen, die Interessen der Geschädigten optimal zu vertreten. Diesem Ziel dient vor allem der sog. Wanderzirkus. Ausgewählte, regelmäßig hochklassige Referenten reisen mit ihrem Vortrag an alle insgesamt 17 Standorte, die von den...mehr

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zfs 3/2015, Zur Beweiswürdigung von Zeugenaussagen

Hinweis Es ist darauf hinzuweisen, dass bei einer Würdigung von Zeugenaussagen der objektive Wahrheitsgehalt zu ermitteln und auch entsprechend vom Tatgericht zu begründen ist. Anders als früher (BGH Z 53, 245) wo die "persönliche Gewissheit" des Gerichts zur Überzeugungsbildung ausreichte, verlangt die Rechtsprechung eine auf objektiven Grundlagen beruhende hohe Wahrscheinl...mehr

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zfs 2/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis April 2015 Thema: Erfolgreich abrechnen – Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen Ort: Gießen-Kleinlinden / Bürgerhaus Datum: Freitag, 6. März 2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/F...mehr

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zfs 2/2015, Fortbildung im ... / Nachweis der Fortbildung

Für Fortbildungen im Selbststudium und bei internetbasierten Prüfungen stellt sich natürlich die Frage der Personenidentität. Haben Sie die Lernerfolgskontrolle absolviert oder war es Ihre Referendarin? Fortbildung im Selbststudium ist gekennzeichnet durch Eigeninitiative und Selbstverantwortung für den eigenen Lernprozess.[3] Für den Nachweis der Fortbildung soll eine anwal...mehr

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zfs 2/2015, Mehrfacher Anfall der Einstellungsgebühr nach Nr. 4141/Nr. 5115 VV RVG

Hinweis Die Erledigungsgebühr ist mehrfach angefallen und zu erstatten. 1. Wird das Verfahren außergerichtlich nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, sodann wieder aufgenommen und im gerichtlichen Verfahren erneut eingestellt, fällt die Erledigungsgebühr für jede der Einstellungen gesondert an (LG Offenburg JurBüro 1999, 82; AG Osnabrück AGS 2009, 113; AG Düsseldorf, Urt. v. 9.2...mehr

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zfs 2/2015, Reha-Management – ein Gewinn für alle Beteiligten!

Die Zahl der Schwerverletzten nach einem Unfall bleibt nach neuester Mitteilung des Statistischen Bundesamtes auch für 2014 auf einem konstanten Niveau. Damit gilt es für den mit der Unfallregulierung befassten Anwalt immer, auch die Möglichkeit des Reha-Managements im Blick zu haben. Seit rund 20 Jahren haben die eintrittspflichtigen KH-Versicherer – andere Konstellationen ...mehr

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zfs 2/2015, Fortbildung im ... / Lernerfolgskontrolle

Was ist erforderlich für eine Lernerfolgskontrolle? Muss man diese bestehen? Dem Wortlaut des § 15 Abs. 4 FAO-Neu "sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt" kann keine Bestehensanforderung entnommen werden. Wäre ein Bestehen erforderlich, hätte der Satzungsgeber in der FAO z.B. formulieren können "bis zu 5 Stunden können im Selbststudium absolviert werden, wenn der Lernerfolg...mehr

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zfs 2/2015, Fortbildung im ... / Weitere Änderungen der FAO

In der Sitzung am 6.12.2013 hat die Satzungsversammlung noch weitere Änderungen am § 15 FAO zur Fortbildungsverpflichtung vorgenommen. So wurde in Absatz 1 der Begriff "anwaltlich" in "fachspezifisch" geändert. Hintergrund war der Umstand, dass einige Rechtsanwaltskammern Veranstaltungen, in denen z.B. Sachverständige referiert haben, nicht als Pflichtfortbildung für Fachanw...mehr

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zfs 2/2015, Fortbildung im ... / 1

Mit Wirkung ab dem Jahr 2015 hat die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer den Umfang der Fortbildungspflicht von bisher 10 auf dann 15 Stunden im Jahr erhöht. Eine kleine Erleichterung wollte die Satzungsversammlung dadurch schaffen, dass von den 15 Stunden fünf Stunden im Selbststudium erbracht werden können, sofern hierzu eine Lernerfolgskontrolle erfolgt ...mehr

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zfs 2/2015, Die Entwicklung... / VI. Flugpreisrückzahlung nach Kündigung

Bisher herrschte die Meinung vor, dass ein Fluggast nach erfolgter Kündigung des Luftbeförderungsvertrags bzw. Nichtantritt des Flugs lediglich die Rückzahlung der Steuern[36] und Gebühren (ggf. abzüglich eines Bearbeitungsentgelts) verlangen konnte. Der eigentliche Ticketpreis (meist der größte Teil des Flugpreises) wäre demnach verloren. Nun entschied das LG Frankfurt am M...mehr

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zfs 1/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Februar 2015 Thema: 61. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht Ort: Köln / Leonardo Hotel Datum: Donnerstag, 5. Februar 2015, 9.30 Uhr bis Samstag, 30. Mai 2015, 17.00 Uhr(6 Bausteine, jeweils Do-Sa, insgesamt 120 Vortragsstunden) Gebühr: 1.865,- EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht sowie Mitglieder FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung /...mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / I. Einleitung

Die Fahrerschutzversicherung wurde in Skandinavien entwickelt und war auch in Belgien und Luxemburg verbreitet, bevor sie dann nach 2002 auch in Deutschland eingeführt wurde.[1] Seit Geltung des Schadensrechtsänderungsgesetzes vom 1.8.2002 sind sämtliche Insassen im Fahrzeug im Hinblick auf die Ausdehnung der Gefährdungshaftung im Rahmen von § 8a StVG geschützt, da ihnen eig...mehr

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zfs 1/2015, Das moderne Mandat

Noch in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrtausends vergaben wir Anwälte keine Termine, sondern "Audienzen". Jeder Mandant traute jedem Rechtsanwalt die volle Kompetenz für seinen Fall zu. Bewertet wurde die anwaltliche Leistung am Ergebnis. Heute sind Mandanten anders aufgestellt. Nicht das Ergebnis, sondern die Form der Leistung gewinnt immer mehr Bedeutung für Mandan...mehr

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zfs 1/2015, Schah Sedi/Schah Sedi: Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 5: Personenschäden, Deutscher Anwaltverlag, 2. Aufl. 2014, 640 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-8240-1303-6

Endlich ist die Neuauflage da! Nahezu drei Jahre hat es gedauert, bis der Deutsche Anwaltverlag seine im Jahr 2010 erstmals um das vorliegenden Werk der Autoren Schah Sedi/Schah Sedi erweiterte Reihe "Das verkehrsrechtliche Mandat" aktualisiert hat. Eine Neuauflage war auch zwingend erforderlich, da sich die Rechtsprechung zum Personenschaden rasch weiterentwickelt. Die Autor...mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / III. Subsidiarität

Allen Fahrerschutzversicherungsverträgen ist gemein, dass diese nur subsidiär leisten wollen. So heißt es z.B. bei der HUK-Coburg Versicherung in den Versicherungsbedingungen wie folgt[5] : "Wir leisten nicht, soweit ihnen wegen des Unfalls aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen ein deckungsgleicher Anspruch gegen einen Dritten (z.B. Unfallgegner, Haftpflichtvers...mehr

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AGS 08/09/2015, Gesonderte ... / 3 Anmerkung

Ebenso entschieden – und zwei ersatzfähige getrennte Angelegenheiten angenommen – haben das AG Mülheim,[1] das LG Flensburg[2] und das LG Hagen.[3] Nach Auffassung des AG München[4] ist der Anwalt allerdings verpflichtet, die Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass eine gemeinsame Durchsetzung der einzelnen Ansprüche der kostengünstigere Weg ist. Versäumt es der Anwalt, diesen...mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / C. Resümee

Die Mutmaßung von Heinrichs,[16] dass die Fahrerschutzversicherung sich zeitnah zum Standard durchsetzen wird, hat sich nach Einschätzung des Verfassers noch nicht erfüllt. Obwohl sie zur sachgerechten Absicherung des hohen Risikos des Kfz-Führers im Straßenverkehr zwingend geboten ist, hat sich die Fahrerschutzversicherung bis zum heutigen Tage nicht durchgesetzt. Sie ist –...mehr

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zfs 1/2015, Erstattung von ... / F. Fazit

Die Kosten für die Einholung eines Gutachtens über die Höhe des Fahrzeugschadens nach einem Verkehrsunfall gehören nach § 249 BGB zu den auszugleichenden Nachteilen, wobei nur in Ausnahmefällen des Bagatellschadens, oder der Unbrauchbarkeit, der Erstattungsanspruch bereits dem Grunde nach ausscheidet. Die Höhe der Sachverständigenkosten gliedert sich in Grundhonorar und Neben...mehr

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zfs 1/2015, "Halbe Vorfahrt"

Hinweis Ihre Versicherungsnehmerin trifft ein Mithaftungsanteil von 25 %. Zwar hatte sie gegenüber unserem Mandanten an der nicht durch Verkehrszeichen geregelten Kreuzung als von rechts Kommende die Vorfahrt. Der Unfall wurde jedoch durch einen Geschwindigkeitsverstoß Ihrer Versicherungsnehmerin mitverursacht. Denn sie war so schnell gefahren, dass sie einem ihrerseits von ...mehr

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zfs 12/2014, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Februar 2015 Thema: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht Referenten: Martin Diebold, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Tübingen; Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken Ort: Erfurt / Radisson BLU Hotel Datum: Samstag, 7. Februa...mehr

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zfs 12/2014, Peter Macke ist verstorben

Am 17.9.2014 verstarb im Alter von 74 Jahren Professor Dr. Peter Macke. Mit ihm hat die juristische Community Deutschlands eine außergewöhnliche Persönlichkeit verloren. Ich lernte Peter Macke im Vorstand des Vereins der Bundesrichter und Bundesanwälte kennen. Schon damals zeigte sich, dass er insbesondere auf dem Felde politischer Verantwortung Ideenreichtum mit ungewöhnlich...mehr