Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 12/2014, Schaffhauser (Hrsg.): Jahrbuch zum Straßenverkehrsrecht 2014, Stämpfli Verlag Bern, 331 Seiten, 130 Euro, ISBN 978-3-7272-3133-9

Prof. Dr. René Schaffhauser, Universität St. Gallen, gibt seit 12 Jahren diese bewährte straßenverkehrsrechtliche Aufsatzsammlung heraus. Dabei lässt er nicht nur namhafte Verkehrsjuristen in seinem Jahrbuch zu Wort kommen. Vielmehr ist es sein Ehrgeiz, jeweils auch Beiträge von Autoren verwandter Disziplinen in das Werk aufzunehmen. So haben sich diesmal insgesamt 20 Fachle...mehr

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zfs 12/2014, Unverwertbarke... / 2 Aus den Gründen:

"… Nach st. Rspr. hängt die Verwertbarkeit solcher Aufnahmen von den jeweils schutzwürdigen Interessen der Parteien ab, die gegeneinander abzuwägen sind (vgl. AG München, Urt. v. 6.6.2013, Az. 343 C 4445/13, Ziffer 13; BVerfG NJW 2002, 3619; vgl. Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, § 371, Vorbemerkung, Rn 6). Indizwirkung hat dabei auch der Verstoß gegen einfachgesetzliche Normen. V...mehr

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zfs 12/2014, Strafgerichtli... / 3 Anmerkung:

1. Ob die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens in der vorliegenden Fallkonstellation auf § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. d FeV gestützt werden kann, wird in der Rspr. unterschiedlich bewertet. Über die in der vorstehenden Entscheidung genannten Hinweise auf BayVGH, Beschl. v. 20.3.2009 – 11 CE 08.3028, SVR 2009, 113 u. Beschl. v. 9.2.2009 –11 CE 08....mehr

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zfs 12/2014, Mithaftung des Vorfahrtberechtigten bei "halber Vorfahrt"

Hinweis Es trifft zwar zu, dass meine Mandantin/die Klägerin gegenüber dem Fahrer des bei Ihnen versicherten Fahrzeugs/Beklagter Ziff. 1 aufgrund der Regel "rechts vor links" wartepflichtig war. Allerdings war dieser verpflichtet, nur so schnell an die Kreuzung heranzufahren, dass er seinerseits dem von rechts kommenden Verkehr die Vorfahrt hätte gewähren können. Gegen diese...mehr

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zfs 12/2014, zfs Leserumfrage 2014

Sehr geehrte zfs-Leserinnen und Leser, die ARGE Verkehrsrecht und die Redaktion der zfs möchten sich ganz herzlich bei Ihnen für Ihre Teilnahme an unserer Umfrage im September 2014 bedanken. Ziel dieser Umfrage war es, Sie, den Leser der zfs, sowie Ihre Bedürfnisse und Lesegewohnheiten besser kennen zu lernen. So interessierte uns beispielsweise, ob der Zuschnitt und die Schw...mehr

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zfs 11/2014, Fahrtenbuch; g... / Anmerkung

Hinweis: Zum Fahrtenbuch siehe zuletzt VGH BW zfs 2014, 237, 418; HessVGH zfs 2014, 418; OVG NRW zfs 2014, 537; siehe auch Weber, SVR 2014, 50; Haus, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, § 31a StVZO Rn 1 ff. zfs 11/2014, S. 653 - 654mehr

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zfs 11/2014, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

" … II. … Gem. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zu §§ 11, 13 und 14 FeV ist derjenige, der gelegentlich Cannabis einnimmt, zum Führen eines Kfz geeignet, wenn Konsum und Fahren getrennt werden. Hieraus folgt, wie das VG in der angefochtenen Entscheidung zu Recht angenommen hat, im Umkehrschluss, dass ein Fahrzeugführer, der gelegentlich Cannabis konsumiert, dann nicht zum Führen eines...mehr

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zfs 11/2014, Mittelwert aus... / 3 Anmerkung

Die nach wie vor große Zahl von Entscheidungen zur Angemessenheit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall, die veröffentlicht werden (vgl. beispielhaft das Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins "Der Verkehrsanwalt" und die Zusendungen an die Redaktion der zfs), zeigen die unveränderte Bedeutung der Problematik. 1. Die Entsche...mehr

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zfs 10/2014, Homburger Tage 2014 – Der (Schloss-)Berg ruft noch immer!

Wie hat Herr Kollege Funk sein Editorial zu den Homburger Tagen 2013 in zfs 9/13 im vergangenen Jahr so schön begonnen: "33 Jahre und aus dem Fortbildungskalender der Verkehrsjuristen nicht wegzudenken". Na dann: Auf ein Neues! So finden die Homburger Tage vom 17.–19.10.2014 also wie gewohnt im Schlossberg-Hotel in Homburg statt. Die Veranstaltung wird am Freitag mit dem trad...mehr

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zfs 10/2014, Günther Schork/Sebastian Schork: Quotenvorrecht in der Unfallregulierung, Nomos, 1. Aufl. 2014, CD-ROM, 58 EUR, ISBN 978-3-8487-0583-2

Nicht selten führt das Quotenvorrecht zu Unterbrechungen im Arbeitsfluss. Teilweise muss sich auch der erfahrene Praktiker erst – wieder – in die sehr spezielle Problematik eindenken. Komplexe Berechnungen bergen zudem die Gefahr von Rechenfehlern und Zahlendrehern. Die Anwendung von Schork/Schork hilft, den Überblick zu behalten und verspricht zugleich erhebliche Zeiterspar...mehr

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zfs 10/2014, Antrag auf Terminsverlegung in Bußgeldsachen

Hinweis "In der Bußgeldsache … beantrage ich," den auf den … anberaumten Termin aufzuheben und einen neuen Termin nach fernmündlicher Absprache mit meinem Büro zu bestimmen. An dem anberaumten Verhandlungstag habe ich bereits einen vor längerer Zeit bestimmten Termin vor dem A-Gericht wahrzunehmen, zu dem ich anliegend die Ladung überreiche. Ich versichere anwaltlich, dass auc...mehr

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zfs 9/2014, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Oktober 2014 Thema: Autokauf und Leasing Referent: Wolfgang Ball, Vorsitzender Richter am BGH a. D., Lemberg Ort: Neubrandenburg / Radisson BLU Hotel Datum: Freitag, 10. Oktober 2014, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– Euro Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung / 249,– Euro Mitglieder Anwaltver...mehr

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zfs 9/2014, Europäische Verkehrsrechtstage

Bereits zum 15. Mal werden dieses Jahr die Europäischen Verkehrsrechtstage stattfinden. Diese sind nunmehr seit vielen Jahren in Luxemburg beheimatet, wo auch das Institut für Europäisches Verkehrsrecht, einst gegründet vom deutschen Europaabgeordneten und jetzigen Ehrenpräsidenten Willi Rothley, seinen Sitz hat. Das Spektrum deckt auch dieses Jahr wieder Themen ab, die derze...mehr

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zfs 9/2014, Fahrtenbuch für... / 1 Aus den Gründen:

"Die Beschwerde der ASt. nach § 146 VwGO hat Erfolg. Sie ist zulässig und begründet." Die gem. § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmende Interessenabwägung fällt zugunsten der ASt. aus. Bei summarischer Prüfung spricht nach gegenwärtigem Erkenntnisstand mehr für die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Fahrtenbuchauflage als für ihre Rechtmäßigkeit. In einem solchen Fall überwiegt regelmä...mehr

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zfs 9/2014, Sonderrechte im... / D. Fazit

Man sieht schon anhand der zahlreich vorhandenen Entscheidungen, dass die Sonderrechte für bestimmte Fahrzeuge nicht nur wichtig sind, sondern die sich auf diese Weise für die anderen Verkehrsteilnehmer ergebenden Einschränkungen im Sinne einer Interessenabwägung auch hinzunehmen sind. So sind bspw. Rettungsfahrzeuge (s. § 35 Abs. 5a StVO) im Einsatz besonders schutzbedürfti...mehr

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zfs 9/2014, Schadensberechn... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Entgegen der angefochtenen Entscheidung haben die Bekl., deren Haftung dem Grunde nach gem. §§ 7 Abs. 1, 17 Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.V.m. § 115 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unstreitig ist, zur Schadensbehebung erforderliche Reparaturkosten von 1.765,15 EUR abzüglich eines Wertausgleichs von 200 EUR und hieraufgezahlter 200 EUR, entsprechend insgesamt 1.365,1...mehr

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zfs 9/2014, Zum (fehlenden) Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden, wenn das vorausfahrende Fahrzeug zuvor die Spur gewechselt hat

Hinweis "Obwohl unser Mandant auf das bei Ihnen versicherte Fahrzeug aufgefahren ist, kommt dessen alleinige Haftung hier nicht in Betracht. Insbesondere spricht in dieser Konstellation kein Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden. Wenn, wie im vorliegenden Fall unstreitig, der Vorausfahrende zuvor die Spur gewechselt hat, ist kein hinreichend typischer Sachverhalt gegeben (v...mehr

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zfs 9/2014, Sonderrechte im... / I. Allgemeines

Bußgeldbewehrt sind gem. § 49 Abs. 4 Nr. 1–2 StVO i.V.m. § 24 StVG Verstöße gegen § 35 Abs. 6 S. 1–4 und § 35 Abs. 8 StVO, wobei Fälle wegen widerrechtlicher Reinigung der Gehwege oder wegen fehlenden Tragens von Warnkleidung für das Verkehrsrecht weniger bedeutsam sind. Hingewiesen werden kann allerdings auf eine jüngere Entscheidung zur Einstufung von Schrottsammlern als F...mehr

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zfs 9/2014, Vorsatzfeststel... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die Rechtsbeschwerde erweist sich mit den erhobenen Verfahrensrügen als unzulässig, da entgegen § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, § 344 Abs. 2 S. 2 StPO die den behaupteten Verfahrensmangel enthaltenen Tatsachen nicht hinreichend angegeben sind." Innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 StPO sind die Verfahrenstatsachen so vollständig, genau und aus sich heraus verständlich darzuleg...mehr

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zfs 08/2014, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Oktober 2014 Thema: AKB Referentinnen: Isabell Knöpper, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Versicherungsrecht, Erfurt; Kreuter-Lange, Assessorin, R+V Versicherung AG, Großschadenabteilung Kraftfahrt-Haftpflicht, Wiesbaden Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panorama Datum: Samstag, 20. September 2014, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitgli...mehr

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zfs 08/2014, Burmann/Heß/Jahnke/Janker: Straßenverkehrsrecht, C.H. Beck, 23. Aufl. 2014, 1.701 Seiten, 95 EUR, ISBN 978-3-406-65230-1

In der 23. Auflage erscheint der bewährte und praxisnahe Kommentar zum Straßenverkehrsrecht aus dem Hause C.H. Beck. Die Neubekanntmachung der StVO 2013 sowie die Reform des Punktesystems zum 1.5.2014 haben diese Neuauflage notwendig gemacht. Selbstverständlich wurde auch die aktuellste Rechtsprechung und Literatur ausgewertet und in der Neuauflage berücksichtigt. Zu den Auto...mehr

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zfs 08/2014, Hoheitliche Tä... / 3 Anmerkung

Die Stadt hatte eine Ersatzvornahme im Wege der sog. Fremdvornahme gewählt. Mit der Durchführung der Ersatzvornahme hatte sie einen privaten Dritten, das in Anspruch genommene Abschleppunternehmen, beauftragt. Da das Abschleppunternehmen nur einen eng begrenzten Entscheidungsspielraum für die Durchführung der Ersatzvornahme hatte und den Einzelweisungen der Stadt folgen muss...mehr

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zfs 08/2014, Abschleppen; A... / Anmerkung

Hinweis: Zum Abschleppen von Kfz ausführlich: Koehl, SVR 2014, 98; Haus in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, Nomoskommentar, 1. Aufl. 2014, Anhang zur StVO, Rn 49 ff. zfs 8/2014, S. 474 - 479mehr

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zfs 08/2014, Notwendigkeit ... / 2 Aus den Gründen:

" … Im Ergebnis zu Recht hat das LG einen Leistungsanspruch des Kl. dem Grunde nach bejaht. Die Bekl. war nicht berechtigt, gem. § 19 Abs. 2 VVG von dem Vertrag zurückzutreten. Dem LG ist darin zu folgen, dass die gem. § 19 Abs. 5 VVG erforderliche gesonderte Belehrung über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung nicht in ausreichender Form erfolgt ist. Es kann dabei dahin...mehr

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zfs 08/2014, Kfz-Maut alias Infrastruktur-Abgabe

Der Bundesverkehrsminister ist fest gewillt, in Deutschland eine Straßenbenutzungsgebühr für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 t einzuführen. Eine kühne Idee, wenn man bedenkt, dass Ausgangspunkt der Überlegungen die Einführung einer Autobahnmaut für ausländische Fahrzeuge war. Die Infrastruktur-Abgabe soll dabei unabhängig davon gelten, ob und wie intensiv öffentliche Straßen mit...mehr

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zfs 08/2014, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Haftungsverteilung

Hinweis Unbeachtlich ist, dass vorliegend der Fahrer des Klägerfahrzeugs das Kraftfahrzeug geführt hat, obwohl er nicht über eine hierfür erforderliche Fahrerlaubnis verfügt hat. Denn berücksichtigt werden kann dieser Umstand nur, wenn er sich in dem Unfall tatsächlich ausgewirkt hat (BGH NJW 2007, 506). Wer z.B. während einer laufenden Sperrfrist, wie vorliegend, ohne die e...mehr

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zfs 08/2014, Vorläufige Wie... / 2 Anmerkung:

Die Entscheidung ist bereits im Volltext in zfs 2014, 235 abgedruckt worden, wird an dieser Stelle jedoch noch einmal wg. der aktuellen Problematik der Anordnung einer medizinisch-psychologische Untersuchung im Wiedererteilungsverfahren infolge einer strafgerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis aufgegriffen. Der VGH BW geht hier davon aus, dass dann, wenn die Fahrerlaubnis...mehr

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zfs 08/2014, Reichweite ein... / C. Fazit

Will ein Vertragspartner sich vom Vergleich wieder lösen, sieht er sich kaum zu überwindender Hürden ausgesetzt. Behauptet er, dass die eingetretenen Unfallverletzungen sich derart verschlimmert haben, dass der Abfindungsbetrag in keinem vernünftigen Verhältnis (mehr) zur Heftigkeit seiner Leiden steht, wird ihm im Rahmen der geltenden BGH-Rechtsprechung entgegengehalten wer...mehr

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zfs 7/2014, Fahrtenbuch; Un... / Anmerkung

Hinweis: Zur Fahrtenbuchanordnung vgl. Weber, SVR 2014, 50 ff.; Haus in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, § 31a StVZO, Rn. 1 ff. zfs 7/2014, S. 418 - 419mehr

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zfs 7/2014, Urlaubszeit – Reisezeit

Die täglichen Staumeldungen im Juli belegen den erhöhten Verkehr, welcher sich überwiegend in Richtung Süden bewegt. Nicht nur des Deutschen liebstes Reiseziel Italien wird angesteuert, ganz Europa wird mit dem Auto bereist. In all diesen Ländern drohen dem Urlauber Sanktionen für Verkehrsverstöße. Zuweilen erhält der Betroffene erst über ein Jahr nach seiner Rückkehr Post au...mehr

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zfs 7/2014, Zur Bestimmung ... / C. Ausblick für die Praxis

Nach einer jahrelangen Begleitung vieler Prozesse im Zusammenhang mit der verstärkten Überprüfung von Abschleppkosten lässt sich aus Sicht des Verfassers festhalten, dass ein erheblicher Anteil dieser Verfahren bei einer genauen Darstellung der Einsatzzeit, des eingesetzten Fahrzeugs und der vorgenommenen Arbeitsschritte durchaus hätte vermieden werden können. Bestehen berec...mehr

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zfs 7/2014, Zur Bestimmung ... / 3. Klage des Geschädigten auf Freistellung

Umstritten und noch nicht höchstrichterlich geklärt ist die Frage, wie in den Fällen vorgegangen wird, bei denen der Geschädigte die Rechnung des Unternehmers noch nicht ausgeglichen hat und mithin lediglich eine Freistellung von der erhobenen Verbindlichkeit verlangen kann. Eine Ansicht in der Rechtsprechung[22] löst diese Fälle wie eingangs dargestellt, indem eine vollständ...mehr

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zfs 7/2014, Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG und nachfolgende Rechtsbehelfe

Hinweis In der Bußgeldsache gegen … habe ich unter dem … Akteneinsicht beantragt und insbesondere auch beantragt, mir die Originalbeweisfotos, die gerätespezifische Bedienungsanleitung, eine Kopie der digitalen Falldaten im gerätespezifischen Format nebst dem dazugehörigen öffentlichen Schlüssel, das Auswerteprogramm und die gesamten Messdaten der Messserie zu übersenden. Eb...mehr

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zfs 6/2014, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Oktober 2014 Thema: 60. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht (Kurs in 6 Bausteinen) Ort: Münster / Stadthotel Datum: Donnerstag, 28.8.2014, 9.00 Uhr bis Samstag, 6.12.2014, 14.00 Uhr (120 Vortragsstunden) Gebühr: 1.865,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung / 1.985,– EUR Mitglieder Anwaltverein/FORUM Junge Anwalts...mehr

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zfs 6/2014, zfs 6/2014 / Europäisches Verkehrsrecht

Richtlinie über den grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei Verkehrsverstößen nichtig (EuGH, Urt. v. 6.5.2014 – C 43/12) Der EuGH hat mit Urteil vom 6.5.2014 (Az.: C 43/12) die Richtlinie 2011/82/EU des Europäischen Rates und des Parlamentes v. 25.11.2011 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefähr...mehr

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zfs 6/2014, Wussow: Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl. 2014, Carl Heymanns Verlag, 1.573 Seiten, 148 EUR, ISBN 978-3-452-26285-1

Lange Jahre nach der Vorauflage erscheint die Gesamtdarstellung zum Unfallhaftpflichtrecht unter einem elfköpfigen Autorenteam aus Anwaltschaft und Justiz in runderneuerter 16. Auflage mit einem Umfang von fast 1.600 Seiten. Eine Online-Zugriffsmöglichkeit besteht inzwischen unter www.jurion.de . Schon in der kurzen Einführung werden wichtige verkehrsrechtliche Aspekte angespr...mehr

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zfs 6/2014, zfs 6/2014 / Richtlinie über den grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei Verkehrsverstößen nichtig (EuGH, Urt. v. 6.5.2014 – C 43/12)

Der EuGH hat mit Urteil vom 6.5.2014 (Az.: C 43/12) die Richtlinie 2011/82/EU des Europäischen Rates und des Parlamentes v. 25.11.2011 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte (ABl L 288 v. 5.11.2011, S. 1), nach der bei bestimmten Verkehrsverstößen die Daten des Fahrzeughalters zw...mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Sch... / G. Zusammenfassung

In Europa besteht kein einheitliches Prinzip zur Bewertung des immateriellen Schadens. Allerdings lässt sich eine vorsichtige Tendenz in Richtung einer gewissen Schematisierung erkennen. Wiewohl gerade im Bereich des immateriellen Schadens die Einzelfallbewertung betont wird, suchen die Instanzgerichte und die Regulierungspraxis nach Kriterien, anhand derer eine objektive Ei...mehr

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AGS 6/2014, Freyschmidt/Krumm. Verteidigung in Straßenverkehrssachen. Praxis der Strafverteidigung. Begründet von Dr. Elmar Müller; fortgeführt von Rechtsanwalt FAStR Uwe Freyschmidt und Richter am AG Carsten Krumm. 10. neu bearbeitete und erweiterte Aufl. Verlag C. F. Müller 2013. XXIII. 505 S. 49,00 EUR.

Die Verteidigung in Straßenverkehrssachen – sei es in Strafverfahren oder Bußgeldverfahren – spielt in der anwaltlichen Praxis eine große Rolle. Auch der Allgemeinanwalt wird häufig mit solchen Mandaten beauftragt. Gerade der Anwalt, der nicht alltäglich und ausschließlich auf diesem Gebiet tätig ist, benötigt ein praxisgerechtes Handbuch, das ihm schnellen Zugriff auf die L...mehr

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zfs 6/2014, Aufbauseminar u... / A. Sinn und Zweck des Fahrverbots

Mit dem bußgeldrechtlichen Fahrverbot soll auf den Betroffenen als zusätzliche Ahndung neben der Geldbuße dort eingewirkt werden, wo er gefehlt hat, um ihm seine Verfehlung deutlich vor Augen zu führen.[1] Als Unrechtsnebenfolge für eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und vorwerfbare Handlung hat das Fahrverbot deshalb wie die Geldbuße repressiven Charakter, welcher primär...mehr

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zfs 6/2014, Himmelreich/Andreae/Teigelack: Autokaufrecht, 5. Aufl. 2014, Deutscher Anwaltverlag, 441 Seiten, 590 EUR, ISBN 978-3-8240-1286-2

Die Autoren – renommierte Fachleute – haben das Werk in der Neuauflage auf den Stand von September 2013 gebracht. Der Stoff ist unter Auswertung aktueller Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte sowie der relevanten Literatur systematisch und praxisorientiert aufbereitet. Die Verfasser sprechen zahlreiche rechtliche Streitfragen an und nehmen hierzu häufig auch Stellu...mehr

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zfs 6/2014, Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines (schriftlichen) Gutachtens

Hinweis Gemäß § 411 Abs. 4 ZPO haben die Parteien dem Gericht innerhalb eines angemessenen Zeitraums ihre Einwendungen gegen das Gutachten, die Begutachtung betreffende Anträge und Ergänzungsfragen mitzuteilen. Die Fragen brauchen jedoch nicht schon ausformuliert sein. Es reicht aus, wenn vorgetragen wird, in welche Richtung der Sachverständige befragt werden soll (BGH NZV 2...mehr

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zfs 6/2014, Freyschmidt/Krumm: Verteidigung in Straßenverkehrssachen, 10. Aufl. 2013, Verlag C.F. Müller, 504 Seiten, 49,99 EUR, ISBN 978-3-8114-5461-3

In der Jubiläumsauflage hat sich Krumm, ein renommierter Verkehrsrechtsexperte, dem bisherigen Alleinautor Freyschmidt beigesellt. Er hat den materiell-rechtlichen Teil übernommen, so dass sich Freyschmidt auf das Verfahrensrecht konzentrieren kann. Neue Rechtsprechung und Literatur sind bis Juli 2013 erschöpfend eingearbeitet. Die Autoren haben zahlreiche beherzigenswerte E...mehr

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zfs 6/2014, Verunreinigung ... / 2 Aus den Gründen:

" … II. … 1. Art. 16 Hs. 2 BayStrWG enthält zum Themenkomplex Beseitigung von Verunreinigungen eine Regelung zur unmittelbaren Ausführung sowie zur Kostenerhebung durch einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch (nicht zur Ersatzvornahme). Sie ist insoweit eine Sonderregelung gegenüber Art. 7 Abs. 3 LStVG sowie – was die Kostenerhebung durch Leistungsbescheid anbelangt...mehr

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zfs 6/2014, Wissen Sie, was Ihr Auto über Sie weiß?

Auch wenn Sie sich im Auto unbeobachtet fühlen, Sie haben viele fleißige Beobachter, die Sie überwachen. Dr. Michael Weyde hat bei den Homburger Tagen 2013 eindrucksvoll über geheime Daten in Kraftfahrzeugen referiert und noch die Frage gestellt: Fluch oder Segen? Die Frage wird je nach Standpunkt unterschiedlich zu beantworten sein: Nützen mir die Daten, um einen Anspruch d...mehr

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zfs 5/2014, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis September 2014 Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Groß-Gerau / Hotel Adler Datum: Freitag, 13. Juni 2014, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung...mehr

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zfs 5/2014, Gute Nachbarn

Die wichtigsten Personen neben der eigenen Familie sind die unmittelbaren Nachbarn. Wenn Nachbarn ein gutes Verhältnis zueinander pflegen, können sie ungestört nebeneinander leben und profitieren beide davon. In rechtlichen Fachbereichen gibt es kaum eine engere Nachbarschaft als diejenigen zwischen dem Verkehrsrecht und dem Versicherungsrecht. Betrachten wir zum Beispiel de...mehr

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zfs 5/2014, Das neue Fahrei... / E. Offene Fragen

Eine wichtige Neuerung besteht darin, dass eingetragene Verstöße keine Tilgungshemmung mehr entfalten, wenn sie nach dem 1.5.2014 eingetragen werden. Dem gegenüber steht jedoch der Umstand, dass teilweise sich die Tilgungsfristen bei den weniger schwerwiegenden Verstößen, die mit 1 Punkt bewehrt sind, um 6 Monate verlängern. Es ist daher genau zu prüfen, ob angesichts der kla...mehr

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FF 5/2014, Fachanwaltschaften und anwaltliche Berufspflichten

Interview mit Dr. Hubert W. van Bühren, Rechtsanwalt und langjähriger Präsident der RAK Köln Dr. Hubert W. van Bühren FF/Schnitzler: Sie waren in Ihrer langjährigen beruflichen Tätigkeit immer bestrebt über den Tellerrand zu schauen, also nicht nur in Ihrer eigenen Praxis, sondern auch in Anwaltsorganisationen tätig zu sein. Sie waren fast 30 Jahre lang im Kammervorstand der R...mehr

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zfs 5/2014, Übergang vom Freistellungs- in einen Zahlungsanspruch

Hinweis Es ist unerheblich, ob die Voraussetzungen der §§ 8, 10 RVG erfüllt sind. Der Kläger macht einen materiell-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen Dritte geltend. Der Schädiger schuldet im Falle eines Unfalls die Erstattung des für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erforderlichen Geldbetrags (Palandt/Grüneberg, 73. Auflage, § 249 Rn 11). Der Dritte kann...mehr