Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenanlagen / 2.1 Grundsätzliche steuerliche Behandlung

Selbstgenutzte Außenanlagen im Privatvermögen werden steuerlich nicht erfasst, d. h. es werden keine fiktiven Mieteinnahmen angesetzt, mit der Folge, dass auch keine Werbungskosten berücksichtigt oder Abschreibungen vorgenommen werden können. Der Einkunftserzielung dienende Außenanlagen werden bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i. S. v. § 21 Abs. 1 Nr. 1 ESt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Übergangsgeld hat die Aufgabe, den durch die Teilnahme an den Rehabilitationsleistungen entstehenden Ausfall von Arbeitseinkünften auszugleichen und die wirtschaftliche Versorgung des Rehabilitanden sicherzustellen. Um Doppelleistungen auszuschließen, bestimmt § 72, dass das Übergangsgeld um das gleichzeitig erzielte "Erwerbseinkommen" – dazu zählen insbesondere Ar...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Corona-Steuerhilfemaßnahmen

Rz. 34 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zur Unterstützung von Unternehmen und Vermieter, die aufgrund der Corona-Pandemie erhebliche Einkommenseinbußen erlitten haben, hatte das BMF mit Schreiben vom 24.04.2020 (BStBl 2020 I, 496) als Sofortmaßnahme zugelassen, die Vorauszahlungen auf die ESt für 2019 auf der Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags aus 2020 herabzuse...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Besonderheiten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Rz. 10 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Verluste bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit entstehen, wenn die WK höher sind als der stpfl > Arbeitslohn (§ 2 Abs 2 Nr 2 EStG). Zu negativen Einkünften führen zB Aufwendungen eines während des ganzen Kalenderjahres nicht erwerbstätigen (arbeitsuchenden) ArbN, zB für eine > Doppelte Haushaltsführung oder die > Arbeitsuche, wenn...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.1 Allgemeines

Rz. 18 Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Gläubiger der von § 44a EStG erfassten Kapitalerträge kann die Abstandnahme vom Steuerabzug dadurch erreichen, dass er dem Schuldner bzw. dem depot- oder kontenführenden inländischen Kreditinstitut oder dem mit der Finanzportfolioverwaltung beauftragten inländischen Finanzdienstleistungsinstitut als der die Kapitalerträge aus...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.4.1 Allgemeines

Rz. 57 Eine Verpflichtung, die KapESt einzubehalten und an das für ihn zuständige FA abzuführen, besteht für den zum Steuerabzug Verpflichteten (d. h. den Schuldner der Kapitalerträge bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle oder die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle) u. a. nur dann, wenn steuerabzugspflichtige Kapitalerträge i. S. d. § 43 EStG vorliegen (zum KapES...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.4 Isolierende Betrachtungsweise

Rz. 23 Für das Einordnen der Einkünfte von beschränkt Stpfl. bleiben im Ausland gegebene Besteuerungsmerkmale außer Betracht, soweit bei ihrer Berücksichtigung inländische Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 EStG nicht angenommen werden könnten[1] – isolierende Betrachtungsweise.[2]. Rz. 24 Beispiele für die isolierende Betrachtungsweise: Bezieht eine ausl. Kapitalgesellschaft inne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.2 Einkünfte der beschränkt Steuerpflichtigen nach Nr. 1

Rz. 14 Im Fall der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Nr. 1 KStG werden alle inländischen Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 EStG erfasst (vgl. § 8 Abs. 1 KStG). Es handelt sich dabei um Einkünfte, die einen hinreichend starken Inlandsbezug aufweisen, um hieran die inländische (beschränkte) Steuerpflicht zu knüpfen. Zu diesen inlandsradizierten Einkünften gehören selbstverständ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Influencer: Einkünfteerziel... / 2.1 Ertragsteuern: Aus Hobby werden einkommensteuerpflichtige Einkünfte

Die Tätigkeit eines Influencers beginnt regelmäßig als ein Hobby und gewinnt erst nach einiger Zeit steuerliche Relevanz.[1] Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor, werden der einkommensteuerliche Grundfreibetrag (2021: 9.745 EUR (Einzelveranlagung), 19.490 EUR (Zusammenveranlagung)) sowie der gewerbesteuerliche Freibetrag (2021: 24.500 EUR) überschritten, unterliegt der Gew...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein privates Veräußerungsgeschäft bei der Veräußerung eines Mobilheims

Leitsatz Ein zuvor der Vermietung dienendes sogenanntes Mobilheim auf einem Campingplatz unterliegt als transportable Wohneinheit nicht dem Anwendungsbereich der privaten Veräußerungsgeschäfte im Sinne des § 23 EStG. Sachverhalt Der Kläger erzielt als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Daneben erzielt er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietun...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 7. Inhalt und Form des Verbraucherinsolvenzantrages

Rz. 215 Stellt der Schuldner direkt oder im Anschluss an einen Gläubigerantrag einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, so hat er diesem Antrag gem. §§ 305 Abs. 1, 287, 4a InsO folgende Unterlagen beizufügen oder unverzüglich nachzureichen:mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typische Sachverhalte

Rz. 142 In Anbetracht des bestehenden Mieterschutzes, der den Ausgang eines Räumungsprozesses äußerst unsicher macht und dem Mieter die Möglichkeit gibt, auch durch verschiedene Vollstreckungsschutzinstrumente die Räumung zumindest zeitlich über längere Zeiträume zu verzögern, hat es sich eingebürgert, bei bestimmten zeitgebundenen Vorhaben, z.B. bei geplanten Renovierungs- ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Alternative (1)

Rz. 187 Das Finanzamt bleibt zwar starr in der Frage der Werbungskosten. Es erlässt aber einen neuen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2018. Zu Gunsten der Eheleute Meyer akzeptiert es nachträglich außerhalb des Prozesses Renovierungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die Einkommensteuer ermäßigt sich durch die Werbungskosten um 2...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 302 Ist das Einkommen des anderen Ehegatten nicht bekannt und hat er außergerichtlich auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist aber im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß § 254 ZPO. Mit ihm wird auch der – zunächst ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Pfändbares Einkommen, § 287 InsO

Rz. 224 Wichtiger Massegegenstand in den Verbraucherinsolvenzverfahren ist das pfändbare Einkommen des Schuldners, § 287 Abs. 2 InsO. Der Lebensunterhalt aus dem Einkommen des Schuldners ist im Verbraucherinsolvenzverfahren über die Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850 ff. ZPO sichergestellt. Maßgebend ist hier insbesondere die Pfändungstabelle zu § 850c ZPO. Pfändbar könne...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / VI. Wer erzielt Einkünfte aus der Immobilie

Rz. 55 Bei einem Nießbrauch erzielt der Nießbrauchberechtigte die Einkünfte aus der Immobilie. Dies bedeutet, dass sich der Schenker das Recht vorbehält, alle Nutzungen an und Einkünfte aus der Immobilie weiter selbst auszuüben bzw. zu erhalten. Er erzielt insoweit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und kann hiergegen die mit dem Grundstück zusammenhängenden Kosten ste...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Einstweilige Anordnung

Rz. 162 Schwerer zu erfüllen sind die Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung. Diese ist möglich zur Regelung eines vorläufigen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis (§ 114 Abs. 1 S. 2 FGO). Mit einer einstweiligen Anordnung kann man auch die Sicherung eines bestehenden Zustandes erreichen, wenn die Gefahr besteht, dass durch dessen Veränderung die Ver...mehr

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§ 39 Steuerrecht / f) Beteiligtenfähigkeit

Rz. 118 Der Kläger muss die Fähigkeit haben, Subjekt eines finanzgerichtlichen Prozessrechtsverhältnisses zu sein, § 57 FGO. Der Frage der Beteiligtenfähigkeit entspricht der der Parteifähigkeit im Zivilprozess; inhaltlich entspricht sie aber nicht der zivilrechtlichen Parteifähigkeit. Für den Steuerprozess kommt es auf die besondere Rechtsfähigkeit nach Steuerrecht, die Ste...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 44 Die Rechtsform der GmbH & Co. KG hat sich zu einer weit verbreiteten mittelständischen Gesellschaftsform entwickelt, da sie die Vorteile der nahezu unbeschränkten Gestaltungsfreiheit der Rechtsbeziehungen der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag einer KG mit den Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung der Kapitalgesellschaft verbindet. Darüber hinaus bietet sich die Re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 11 Partielle Beschränkung der Steuerfreiheit nach S. 1 Buchst. d-h (S. 2)

Rz. 53 Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 für die Fälle des S. 1 Buchst. d–h (Rz. 40–51) nur i. V. m. § 20 Abs. 8 EStG. Sie setzt also voraus, dass die Bezüge den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung zugerechnet werden. Dies trägt dem Rechnung, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen dem niedrigen Abg...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / I. Anforderungen und Zeitpunkt der Betriebsaufgabe

Rz. 43 Will der Verpächter die Rechtsfolgen der Betriebsfortführung ausschalten, muss er nach § 16 Abs. 3b S. 1 Nr. 1 EStG die Aufgabe seines Betriebs erklären. Die Ausübung der Erklärung muss ausdrücklich und eindeutig gegenüber dem Finanzamt erfolgen. Es ist keine bestimmte Form für die Aufgabeerklärung vorgeschrieben.[81] Es genügt jedoch nicht, die Verpachtungseinkünfte ...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / a) Nießbraucher

Rz. 83 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Ist das mit dem Vorbehaltsnießbrauch belastete Grundstück vermietet, erzielt der Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Dies gilt auch, wenn der Nießbraucher das Grundstück dem Grundstückseigentümer entgeltlich zur Nutzung überlässt.[164] Rz. 84 Werbungskostenabzug: Der Vorbehaltsnießbraucher kann diesen Einkünf...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / b) Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Mitunternehmerschaft

Rz. 64 Der atypisch Unterbeteiligte bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sofern er Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG in der Unterbeteiligungsgesellschaft oder ausnahmsweise in der Hauptbeteiligungsgesellschaft ist. Ein über die Unterbeteiligungsgesellschaft mittelbar an der Hauptgesellschaft beteiligter Gesellschafter einer Personengesellschaft steht d...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / E. Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

Rz. 74 Von einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung wird gesprochen, wenn das Betriebsunternehmen eine Personengesellschaft ist. In diesem Fall hat die Qualifikation des Vermögens als Gesellschaftsvermögen der Besitzgesellschaft und der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Einkünfte der Gesellschafter der Besitzgesellschaft Vorrang vor der Qualifikation des Ver...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / II. Steuerrecht

Rz. 3 Bei einer Betriebsaufspaltung wird im Grundfall aus einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft die betriebliche Tätigkeit ausgegliedert und – meist zusammen mit dem Umlaufvermögen – auf eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft übertragen. Das bisherige einheitliche Unternehmen behält lediglich das Anlagevermögen oder Teile davon zurück (Besitzunt...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (2) Nicht als Verwaltungsvermögen geltender an Dritte vermieteter Grundbesitz

Rz. 109 § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 ErbStG regelt diverse Ausnahmen für verschiedene Sachverhaltsgestaltungen, in denen trotz Nutzungsüberlassung an einen Dritten kein Verwaltungsvermögen vorliegt. Rz. 110 So ist eine schädliche Nutzungsüberlassung nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. a ErbStG nicht anzunehmen, wenn der Erblasser oder Schenker sowohl im überlassenden Betrieb als ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / I. Allgemeines

Rz. 343 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig mit ihrem Welteinkommen ist jede natürlich Person, die im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) hat, § 1 Abs. 1 EStG. Die §§ 1 Abs. 2, 1a EStG erweitern diese unbeschränkte Steuerpflicht für spezielle Personengruppen. In allen anderen Fällen besteht gemäß § 1 Abs. 4 EStG lediglich eine beschrä...mehr

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§ 17 Familienholding / II. Offene Handelsgesellschaft

Rz. 18 Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gewerblich tätig, handelt es sich automatisch um eine offene Handelsgesellschaft (OHG) nach § 105 HGB.[23] Hinsichtlich der zivilrechtlichen Vor- und Nachteile gelten im Wesentlichen die obigen Ausführungen zur GbR mit dem Unterschied, dass die OHG in das Handelsregister eingetragen wird und daher Registerpublizität besteht. R...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / a) Nießbraucher

Rz. 87 Der Zuwendungsnießbraucher erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Da er die Anschaffungs- und Herstellungskosten für das Gebäude nicht getragen hat, darf der Zuwendungsnießbraucher die AfA auf das Gebäude nicht abziehen.[173] Hinsichtlich der übrigen Werbungskosten gelten die vorstehenden Ausführungen zum Vorbehaltsnießbraucher entsprechend. Da der Zuwendun...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte

Rz. 347 Die laufenden (Miet-)Einkünfte aus im Privatvermögen befindlichen Immobilien sind als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) zu versteuern. Neben den Betriebskosten der Immobilie sind Schuldzinsen und die Abschreibung auf das Gebäude (§ 7 EStG) als Werbungskosten zum Abzug zugelassen.mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / b) Eigentümer

Rz. 86 Infolge der Nießbrauchsbestellung wird der Eigentümer in der Regel aus dem nießbrauchsbelasteten Grundstück keine Einnahmen erzielen (anders im Fall eines Quotennießbrauchs). Von ihm getragene Aufwendungen sind daher steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. Es ist daher anzuraten, bereits i.R.d. Nießbrauchsbestellung sämtliche vom Eigentümer zu tragenden Aufwendungen ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte

Rz. 382 Anders als bei einer Kapitalgesellschaft sind Personengesellschaften (z.B. GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG) in steuerrechtlicher Hinsicht grds. transparent, d.h. die Besteuerung der Einkünfte bei den Gesellschaftern richtet sich nach den Einkünften der Personengesellschaft. Erzielt die Gesellschaft beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, werden diese Ein...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / II. Optimierte Asset Allocation

Rz. 38 Damit der Unternehmer nun deren Auswirkung nachvollziehen kann, wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Planungsparameter eine dynamische Fortschreibung dieser Handlungsempfehlungen dargestellt: In diesem vorliegenden Fall wurde nur eine Empfehlungsvariante im Hinblick auf die Ziele, Wünsche und Bedürfnisse des Vermögensinhabers erarbeitet. Dies wurde gleichzeitig m...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / c) Überlassung des Wirtschaftsguts

Rz. 29 Die wesentliche Betriebsgrundlage muss vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen überlassen werden. Da nur die Überlassung zur Nutzung, nicht aber die Veräußerung von Wirtschaftsgütern eine sachliche Verflechtung begründet, müssen beide Sachverhalte voneinander abgegrenzt werden. Maßgebend ist hier allein, ob nach den vertraglichen Vereinbarungen[45] wirtschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.6 Höhe der Förderung bzw. Steuerermäßigung

Rz. 19 Die Steuerermäßigung ist über drei Jahre gestaffelt (§ 35c Abs. 1 S. 1 a. E. EStG). Zu den förderfähigen Kosten für die Staffelung zählen die Aufwendungen für die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen gem. § 35c Abs. 1 S. 3 EStG [1] und auch die Ausgaben für die Erteilung der Bescheinigung (Rz. 15) nach § 35c Abs. 1 S. 7 EStG. Berechnung der jährlichen maximalen Abzugsbeträ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Betriebsaufspaltung / I. Beginn

Rz. 90 Die echte Betriebsaufspaltung (vgl. Rdn 9) beginnt in dem Zeitpunkt, in dem die Existenz des bisherigen Einheitsunternehmens steuerrechtlich endet und an seine Stelle das Besitz- und das Betriebsunternehmen treten. Hierbei kommt es für den Beginn der sachlichen Verflechtung allein auf die tatsächliche Überlassung der wesentlichen Betriebsgrundlage an. Rz. 91 Bei der un...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / II. Beendigung

Rz. 93 Die Betriebsaufspaltung kann auf verschiedene Weise enden: Zunächst endet die Betriebsaufspaltung, wenn deren Voraussetzungen, also die sachliche oder personelle Verflechtung, wegfallen. Ebenso führt die Veräußerung des Besitzunternehmens oder die Veräußerung bzw. Aufgabe des Betriebsunternehmens zur Beendigung der Betriebsaufspaltung. Rz. 94 Wird die Betriebsaufspaltu...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / B. Formen der Betriebsaufspaltung

Rz. 9 Nach der Art und Weise, wie eine Betriebsaufspaltung entsteht, wird zunächst zwischen echter und unechter Betriebsaufspaltung unterschieden. Eine echte Betriebsaufspaltung liegt dabei vor, wenn ein bisher einheitliches Unternehmen (meist Einzelunternehmen oder Personengesellschaft) in der Weise aufgespalten wird, dass neben dem bisherigen Unternehmen ein neues Unterneh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Familienholding / I. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 12 Der Grundtypus der Gesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das gilt auch im Bereich der Familiengesellschaften. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist einkommensteuerrechtlich transparent;[11] die Besteuerung findet auf Ebene der Gesellschafter (nicht der Gesellschaft) statt. Da die im Rahmen einer GbR erzielten Einkünfte nicht Kraft Rechtsform ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Betriebsverpachtung / 1. Einkommensteuerrecht

Rz. 49 Bei Abgabe der Aufgabeerklärung liegt eine Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 S. 1 EStG vor. Die Vorschrift behandelt die Betriebsaufgabe als fiktiven Veräußerungstatbestand und ermöglicht, die stillen Reserven als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 16 Abs. 1 EStG) zu erfassen. Es kommt also zur Aufdeckung der stillen Reserven. Im Folgenden sind die Einkünfte des Verpächte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Betriebsverpachtung / I. Voraussetzungen des Wahlrechts

Rz. 58 Da die Betriebsfortführung zu einem Aufschub der Erfassung stiller Reserven führt (vgl. Rdn 5), werden die Voraussetzungen der Betriebsfortführung durch die Finanzverwaltung laufend überprüft. Die stillen Reserven wurden früher in dem Zeitpunkt nach § 16 Abs. 3 S. 1 EStG aufgedeckt, in dem eine sachliche oder persönliche Voraussetzung der Betriebsfortführung wegfällt....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Stadionwerbung

Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Führt ein Verein für andere Wirtschaftsunternehmen (Sponsoren) in eigener Regie Stadionreklame/-werbung durch, sind die Einnahmen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen und unterliegen damit der Ertragsteuer. Werden die Werberechte hingegen an einen Dritten verpachtet, der die Werbemaßnahmen im eigenen Namen umsetzt, lie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erwerbsschaden / III. Darlegung und Beweisführung

Rz. 148 Der Beweis des Erwerbsschadens kann mit allen zulässigen Beweismitteln geführt werden. Besonders aussagekräftig sind in der Regel schriftliche Unterlagen. Bei der Bewertung von Zeugenaussagen, etwa zu in Aussicht genommenen Geschäften, wird vielfach Zurückhaltung angebracht sein. Personen, die der Schweigepflicht unterliegen, etwa Steuerberater, sind von der Schweige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil F Problemfelder und He... / 3.1.2.2 Auswirkungen auf die Veranlagungsform und den Steuersatz

Häufig ist die Zusammenveranlagung von Ehegatten günstiger als die Einzelveranlagung und führt zu einer wesentlichen Steuerersparnis. Die Zusammenveranlagung ist auch dann möglich, wenn der eine Ehegatte/Lebenspartner einen Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat hat. Weitere Voraussetzung nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG ist, dass der Steuerpflichtige die Staatsangehörigkeit eines EU-/E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 3.4.2 Besondere Vorschriften

Zusätzlich gelten trotz der umfassenden Änderung durch das sogenannte Mehrwertsteuerpaket der EU zum 01.01.2010 noch eine Reihe besondere Vorschriften für den umsatzsteuerlichen Leistungsort einzelner Dienstleistungen. Diese sind in Deutschland in den §§ 3a bis 3f UStG geregelt und basieren mit Ausnahme des § 3f UStG (vgl. dazu Weimann, in Weimann/Lang, Umsatzsteuer national...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 8 Gewinnermittlung

Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Überschussrechnung Es kommen zweierlei Arten der Gewinnermittlung in Betracht: Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach §§ 4 Abs. 1 und 5 EStG oder Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Unterschied zwischen den beiden Gewinnermittlungsarten ist in erster Linie, dass bei der Einnahmen-Über...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.7.1 Zwischenvermietung von Immobilien

Rz. 157 Zwischenvermietungen sollen den Vorsteuerabzug in Fällen eröffnen, in denen dieser an sich ausgeschlossen ist. Das ist nach § 15 Abs. 2 UStG insbesondere dann der Fall, wenn eine bezogene Leistung für die Ausführung steuerfreier oder diesen gleichgestellter Umsätze verwendet wird. Steuerfrei ist gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG auch die Vermietung und Verpachtung von G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.6 Darlehensverträge

Rz. 111 Eine Darlehensgewährung unter Verwandten bietet regelmäßig keinen Anlass für die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs, wenn es sich um volljährige, wirtschaftlich voneinander unabhängige Verwandte handelt. Das gilt insbesondere, wenn der Darlehensvertrag wie unter Fremden gestaltet und durchgeführt worden ist.[1] Geht dem Darlehen einer minderjährigen Tochter an eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.2 Mietrechtliche Gestaltungen

Rz. 115 "Überkreuzvermietungen" sind als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn (nahezu) gleichartige Wohnungen von zwei Personen angeschafft oder hergestellt werden, um sie sogleich wieder ("über Kreuz") dem anderen in der Weise zu vermieten, dass sich die Vorgänge wirtschaftlich neutralisieren.[1] Denn eine derartige Überkreuzvermietung ist regelmäßig allein dadurch veranlas...mehr