Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / b) Rechtsprechung des BGH

Rz. 15 Anzunehmen ist eine Innengesellschaft, wenn in der Ehe planmäßige und zielorientierte Zusammenarbeit vorherrscht, die zu einer möglichen Vermögenswerterhöhung führt. Darüber schwebt ein eheübergreifender Zweck i.S.d. § 705 BGB.[21] Für die Annahme einer Ehegatteninnengesellschaft kommt es darauf an, welche Vorstellungen die Eheleute mit der Vermögensmehrung verfolgen. ...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / O. Polen

Rz. 91 Erbstatut: Auch in Polen findet die EuErbVO für Erbfälle ab dem 17.8.2015 Anwendung. Zur Bestimmung des Erbstatuts wird gemäß Art. 21 EuErbVO angeknüpft. Für Erbfälle vor Inkrafttreten der EuErbVO gilt Folgendes: Gemäß Art. 34, 64 poln. IPRG stellt das polnische Recht auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt ab.[275] Es gilt und galt der Grundsatz ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vermögenszuführungen bei Stiftungen (§ 62 Abs. 4 AO)

Tz. 73 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Nach § 62 Abs. 4 AO (Anhang 1b) wird die Steuervergünstigung nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Stiftung im Jahr ihrer Errichtung und in den zwei folgenden Kalenderjahren Überschüsse aus der Vermögensverwaltung erzielt und die Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (s. § 14 AO, Anhang 1b) ganz oder teilweise ihrem Vermögen zufü...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Quotale Beteiligung des Vermächtnisnehmers

Rz. 69 Die zukünftigen Vermächtnisnehmer sollten an Veränderungen des Vermögens des Erblassers beteiligt werden. Daher sollten sie regelmäßig nicht auf starre Beträge verwiesen werden ("100.000 EUR"). Das Vermächtnis sollte aus einer Quote bestehen ("20 Prozent des Vermögens"), ein sog. Quotenvermächtnis sein.[41] Wertsicherungsklauseln helfen hier nicht und werden zudem, da...mehr

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§ 6 Haftung / c) Direktzugriff

Rz. 72 Von Vertretern einer weiteren Auffassung wird eine andere Lösung vorgeschlagen. Die verteilten Gegenstände sollen weiter dem Zugriff der Nachlassgläubiger unterliegen.[145] § 2059 BGB wird damit auf das Eigenvermögen beschränkt, das der Miterbe schon vor der Übertragung des Nachlassgegenstandes hatte.[146] Dafür spricht, dass damit direkt auf den betroffenen Nachlassg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Begründung, steuerliche Merkmale, Auflösung, lfd steuerliche Behandlung und Bilanzierung

Rn. 51a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Begründung der atypisch stillen Gesellschaft Die Begründung der atypisch stillen Gesellschaft an einem Einzelunternehmen wird steuerlich von der Rspr als Einbringung des BV des Einzelunternehmens in eine neu entstehende Mitunternehmerschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingestuft: BFH v 01.03.2018, BStBl II 2018, 587 Rz 37; BFH v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.2 Ergebnisermittlung bei Personengesellschaften

Tz. 163 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Für die Umw auf Pers-Ges sieht § 4 Abs 4 S 3 UmwStG vor, dass der Wert der übergegangenen WG bei der Ermittlung des Übernahmegewinns oder -verlusts außer Ansatz bleibt, soweit er auf Anteile an der übertragenden Kö entfällt, die am stlichen Übertragungsstichtag nicht zum BV des übernehmenden Rechtsträgers gehören. Eine tats vorherige Beteil...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / 1. Vollstreckungsverbot nach § 89 Abs. 1 InsO

Rz. 20 Nach § 89 Abs. 1 InsO dürfen die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen, indem sie bei Interesse zur Insolvenztabelle anmelden, § 174 InsO. Eine Individualvollstreckung für einzelne Insolvenzgläubiger ist hingegen während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Verm...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / I. Allgemeines

Rz. 181 Die dingliche Surrogation ist in § 2041 BGB für die Erbengemeinschaft geregelt. Es handelt sich um eine erbrechtliche Besonderheit, die außerdem noch in § 2019 BGB für den Erbschaftsanspruch und § 2111 BGB für die Vor- und Nacherbfolge normiert ist: Sie führt im Falle des § 2041 BGB zu einer unmittelbaren Ersetzung der Nachlassgegenstände durch den Ersatzgegenstand u...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 19 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (s. Anhang 1b) gilt für alle steuerbegünstigten Einrichtungen, gleichgültig, ob Buchführungspflicht gegeben ist oder die tatsächliche Geschäftsführung durch Erstellung einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ-Rechnung) erfolgt. In der zitierten Gesetzesvorschrift fordert der Gesetzgeber, dass die Mittel (angesamm...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / c) Gerichtliche Zuständigkeit und Verfahrensvorschriften

Rz. 135 Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Hof und seiner Auseinandersetzung ist gemäß § 18 Abs. 1 HöfeO unter Verweis auf die Vorschriften des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen, das Landwirtschaftsgericht beim Amtsgericht erstinstanzlich, in zweiter Instanz das OLG und in dritter Instanz der BGH zuständig. Die örtliche Zustä...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / IV. Vorsatzanfechtung gem. § 133 InsO

Rz. 55 Nach § 133 Abs. 1 S. 1 InsO sind Rechtshandlungen, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, anfechtbar, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird nach S. 2 vermutet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ch) Die Vergütung der Komplementär-GmbH für die Übernahme des Haftungsrisikos

Rn. 48c Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Haftungsvergütung einer Komplementär-GmbH, die nicht am Vermögen der GmbH & Co KG und damit nicht an der Gewinnverteilung beteiligt ist und die für ihre Aufwendungen aus der Geschäftsführung der KG gesonderten Ersatz erhält, ist – fest oder gewinnabhängig – angemessen und als BA anzuerkennen, wenn sich die Vergütung an der Höhe einer de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.1 Einbringung eines (gesamten) Betriebs gewerblicher Art in eine Kapitalgesellschaft (Einbringung nach dem Sechsten Teil des UmwStG):

Tz. 336 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hierbei geht es zB um folgenden Sachverhalt: Eine jur Pers d öff Rechts unterhält einen BgA, den sie nach § 20 UmwStG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zu Bw in eine Kap-Ges einbringt. Die von dem BgA in den Vorjahren erwirtschafteten Gewinne wurden in (zulässige) Rücklagen eingestellt. Neben den GmbH-Anteilen wird der einbringenden ju...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / II. Abgrenzung

Rz. 103 Soll ein Nachlasswert (Schmuck, eine besondere Geldzuwendung, eine Immobilie) in einer bestimmten Art und Weise zugeordnet werden, ist dem Mandanten die zentrale Frage zu stellen: Soll einem Miterben durch die Anordnung ein wirtschaftlicher Vorteil gewährt werden?[75] Wird diese Frage ohne Einschränkungen bejaht, wird ein Vorausvermächtnis das angebrachte Gestaltungsm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die begrenzte Steuerrechtssubjektivität/Einheit der PersGes

Rn. 12b Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Aus der dualistischen Besteuerung der PersGes unter Berücksichtigung von deren Eigenschaft als Organisationseinheit ("Gruppe" lt List, BB 2004, 1473) neben der Vielheit der Gesellschafter als den einzig originär StPfl (s vorgehend Rn 7 und s Rn 12a) folgt lt BFH-Rspr eine begrenzte partielle Steuerrechtssubjektivität der PersGes in Berücksi...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / J. Republik Kroatien

Rz. 58 Erbstatut: Auch in Kroatien findet die EuErbVO Anwendung, sodass das Erbstatut gem. Art. 21 ff. EuErbVO anhand des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers bestimmt wird. Für Erbfälle vor dem 17.8.2018 gilt ein Gesetz der ehemaligen Föderation Jugoslawien. Es knüpft zur Bestimmung des Erbstatuts auf das Heimatrecht des Erblassers zum Todeszeitpunkt an. Bei mehre...mehr

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§ 12 Sonderprobleme / I. Personengesellschaft und die Universalsukzession

Rz. 27 Durch die Universalsukzession nach § 1922 Abs. 1 BGB gehen das Vermögen sowie die Erblasserschulden auf den Erben über. Grundsätzlich haftet der Erbe gem. § 1967 Abs. 1 BGB unbeschränkt für etwaige Nachlassverbindlichkeiten und muss deswegen häufig sein eigenes Vermögen zur Verbindlichkeitsbegleichung einsetzen. Fraglich ist hierbei, wie das Prozedere bei einer vollen...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / L. Fürstentum Monaco

Rz. 72 Erbstatut: Das Fürstentum Monaco ist Drittstaat im Sinne der Europäischen Erbrechtsverordnung. Es galt bis zum 28.6.2017 der Grundsatz der Nachlassspaltung. Zur Bestimmung des Erbstatuts wurde bis dahin bezüglich des beweglichen Vermögens an das Heimatrecht des Erblassers angeknüpft (Staatsangehörigkeitsprinzip). Bezüglich des unbeweglichen Vermögens wurde an das jewei...mehr

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§ 23 Steuerrecht / bb) Überschusseinkünfte

Rz. 17 Soweit zum Nachlass Ertrag bringendes Privatvermögen, wie z.B. Kapital- oder Immobilienvermögen, gehört, fließen nach dem Erbfall die aus diesem Vermögen resultierenden Erträge den Erben gemeinsam zu. Es ergeben sich gemeinschaftliche Einkünfte gem. §§ 20 oder 21 EStG, die wie bei den Gewinneinkünften gem. §§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. a AO gesondert festzustel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.5 Betriebsvermögen bei der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Tz. 188 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 In den Fällen der Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem einheitlichen BgA (s Tz 110ff) sind deren WG – zumindest gedanklich – den jeweiligen Teil-BgA zuzurechnen. Wird einer dieser Teil-BgA verkauft, hierbei jedoch einzelne WG zurückbehalten, so können diese nicht als BV des verbleibenden Teil-BgA behandelt werden, wenn sie diesem nicht zu d...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 2. Deutsch-sowjetischer Konsularvertrag vom 25.4.1958

Rz. 8 Nach der Auflösung der UdSSR gilt der Konsularvertrag mit den meisten Nachfolgestaaten der UdSSR fort.[12] Art. 28 Abs. 3 des Konsularvertrags enthält eine Kollisionsnorm, welche zu einer Nachlassspaltung führt.[13] Danach findet hinsichtlich des unbeweglichen Vermögens das Recht des Landes Anwendung, in dem es belegen ist (Grundsatz: lex rei sitae). Durch die Berücksi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 624 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach uE zutr Auff der FinVerw ergeben sich die Gewinnabgrenzungsregelungen aus dem nationalen Recht; s Tz 1.5 des Schr des BMF v 06.06.2023 (BStBl I 2023, 1093; sog Verw-Grds Verrechnungspreise). Dies gilt zunächst unabhängig davon, ob mit dem ausl Staat, in dem entweder die Kap-Ges ihren Sitz/ihre Geschäftsleitung hat oder in dem der AE an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Sechster bis Achter Teil des UmwStG

Tz. 169 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Im Sechsten bis Achten Teil des UmwStG ist zwischen der Unternehmenseinbringung (s § 20 UmwStG) und dem Anteilstausch (s § 21 UmwStG) zu unterscheiden. Entspr der Systematik der übrigen Teile des UmwStG ist der Vermögensübergang auch bei den Umw des Sechsten bis Achten Teils zunächst nur zum gW möglich. Auf Antrag kann die übernehmende Gese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.5 Private-Equity-Gesellschaften

Tz. 237 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei Private-Equity-Investitionen ist die Anwendung der Zinsschranke str und vor allem, was den EK-Quoten-Vergleich anbelangt, völlig unklar (s Töben/Fischer GmbHR 2007, 532, 534 und Ubg 2008, 149, 154ff; ebenfalls s Eilers, Ubg 2008, 197, 200, der die Escape-Möglichkeiten insges als zu komplex und planungsunsicher bezeichnet). Tz. 237a Stand...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / A. Allgemeines

Rz. 1 Gemäß § 35 Abs. 1 InsO erfasst das Insolvenzverfahren einerseits das gesamte zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorhandene Vermögen des Schuldners und andererseits das Vermögen, das der Schuldner während des Verfahrens erwirbt. Letzteres bezeichnet man als "Neuerwerb". Insoweit ist der Begriff der Insolvenzmasse nicht statisch, sondern im Hinblick auf ...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / 1. Bestehen der Erbengemeinschaft

Rz. 102 Eine Verfügung über den Erbteil ist möglich, solange die Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft besteht, also für den Zeitraum zwischen dem Erbfall und der vollständigen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.[121] Dabei ist es ausreichend, wenn das gemeinschaftliche Vermögen nur noch aus einem einzigen Gegenstand besteht, der noch nicht durch dingliches Rec...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 1. Problemlage

Rz. 31 Lebzeitige Übertragungen können ein Teil der Nachlassgestaltung sein oder auch unabhängig davon erbrechtliche Bedeutung haben. Grundsätzlich darf jedermann über sein Vermögen beliebig verfügen. Diese Freiheit kann aber auf zwei Arten beschränkt werden: Der potentielle Erblasser kann sich zum einen selbst durch ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag bin...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / A. Einführung

Rz. 1 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über, § 80 Abs. 1 InsO . Im Nachlassinsolvenzverfahren bewirkt der Eröffnungsbeschluss dementsprechend, dass das Recht des Erben oder eines an dessen Stelle handelnden Nachlasspflegers, Nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Unmittelbare Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres weniger als 10 %

Tz. 280 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8b Abs 4 S 1 KStG stellt auf die Beteiligung zu Beginn des Kj ab. Dh maßgebend ist ausschl die am 01.01. eines Jahres bestehende Beteiligungsquote. Das strenge Stichtagsprinzip ebenfalls bejahend s Urt des FG Köln v 09.06.2016 (EFG 2016, 1542) und s Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8b Rn 288d). Die Beteiligungsverhältnisse im Zeitpunkt der Fas...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Verletzung der Vermögensbindung in der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 Abs. 2 HS 2 AO)

Tz. 10 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Auch in der tatsächlichen Geschäftsführung ist die Vermögensbindung zu beachten (s. § 63 Abs. 2 HS 2 AO, Anhang 1b). Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, wie bei Auflösung (Aufhebung) oder Zweckwegfall der Körperschaft die aufgrund der Vermögensbindung erforderliche Vermögensübertragung durchzuführen ist. Kommt die Körperschaft der V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Umwandlungen mit Auslandsbezug

Tz. 11 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Umw mit Ausl-Bezug sind Vorgänge, an denen (auch) ausl Rechtsträger beteiligt sind. Dabei kann es sich um grenzüberschreitende Vorgänge handeln, an denen ausschl ausl Rechtsträger mehrerer Staaten beteiligt sind. Denkbar sind ferner grenzüberschreitende Umw unter Beteiligung dt und ausl Rechtsträger. Schließlich ist aus dt Sicht auch die Umw...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / I. Fortführung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 63 Wird das Arbeitsverhältnis fortgeführt, so geht das Arbeitsverhältnis, so wie es "steht und liegt", auf die Erbengemeinschaft über. Der Abschluss eines neuen Vertrages ist nicht erforderlich, da die Erbengemeinschaft zur gesamten Hand der Rechtsnachfolger des Verstorbenen ist, § 1922 Abs. 1 BGB. Das bedeutet, dass nicht die Erbengemeinschaft selbst Vertragspartner wer...mehr

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§ 24 Sozialrecht / II. Ansprüche innerhalb der Erbengemeinschaft

Rz. 46 Die Ansprüche des Sozialleistungsträgers können niemals weiter gehen als die Ansprüche des Leistungsberechtigten. Dies hat zur Folge, dass der Sozialleistungsträger innerhalb der Erbengemeinschaft auf die Ansprüche des Miterben verwiesen ist. Bis zur Auseinandersetzung des Nachlasses bildet das Nachlassvermögen ein von dem sonstigen Vermögen des Miterben getrenntes Ve...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / E. England und Wales

Rz. 23 Erbstatut: Auch England und Wales haben seinerzeit, als sie noch Mitglied der Europäischen Union waren, die Europäische Erbrechtsverordnung nicht ratifiziert. Inzwischen ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Damit ist Großbritannien ein Drittstaat im Sinne der EuErbVO, was Auswirkungen auf die Möglichkeit der Rückverweisung gem. Art. 34 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsfolgen aus der Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs 3 Nr 2 EStG

Rn. 179 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 15 Abs 3 Nr 2 EStG erfüllt, so gilt die Tätigkeit der PersGes in vollem Umfang als Gewerbebetrieb, und die Gesellschafter gelten bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen (s Rn 23ff) als Mitunternehmer. Diese Fiktion gilt auch für Leistungsbeziehungen zwischen beteiligungsidentischen PersGes, v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Verhinderte Vermögensmehrung

Tz. 78 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Den Begriff "verhinderte Vermögensmehrung" hat der BFH im Jahre 1989 im Zusammenhang mit der Neudefinition der vGA eingeführt (s Urt des BFH v 01.02.1989, BStBl II 1989, 471). Er wird seitdem in ständiger Rspr innerhalb der Definition der vGA verwendet. Zuvor bezeichnete der BFH die verhinderte Vermögensmehrung schlicht als den "entgangenen G...mehr

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§ 24 Sozialrecht / I. Interessenlage

Rz. 53 Bei einem Behindertentestament handelt es sich um eine letztwillige Verfügung des Erblassers mit dem Ziel, dem mit dem Erbe Bedachten den Nachlass zukommen zu lassen, ohne dass dieser seinen Anspruch auf seine Sozialhilfeleistungen einzubüßen hat. Eine solche Verfügung von Todes wegen erfolgt in der Regel innerhalb der Familie. Ein weiteres Ziel ist es, das Vermögen de...mehr

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§ 20 Mietrecht / 1. Aussonderungspflicht

Rz. 105 Für die Erbengemeinschaft bedeutet diese mietvertragliche Verpflichtung zur Anlage der Sicherheitsleistung in der Regel Folgendes: Tritt die Erbengemeinschaft in das Mietverhältnis ein, muss sie zunächst zwingend prüfen, ob die Kautionen erbracht sind. Ist dies der Fall, muss sichergestellt sein, dass die Kautionen getrennt vom übrigen Vermögen des vormaligen Vermiet...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / K. Großherzogtum Luxemburg

Rz. 65 Erbstatut: Das Großherzogtum Luxemburg ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Demzufolge wird für Erbfälle ab dem 17.8.2015 die EuErbVO unmittelbar angewandt, wonach sich das Erbstatut gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt bestimmt. Es gilt ferner der Grundsatz der Nachlasseinheit. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 folgt da...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / II. Gesamthandsgemeinschaft

Rz. 6 Der Nachlass geht mit dem Erbfall als Ganzes auf die Erbengemeinschaft über, § 1922 Abs. 1 BGB, und wird gemeinschaftliches Vermögen der Erbengemeinschaft, § 2032 Abs. 1 BGB. Die Miterben bilden eine Gesamthandsgemeinschaft: Das Vermögen der Erbengemeinschaft ist gesamthänderisch gebundenes Sondervermögen und vom Eigenvermögen der Miterben zu trennen.[5] Rz. 7 Alle Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Besteuerung nach dem UmwStG

Tz. 151 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das UmwStG regelt ausschl die stlichen Folgen der Umw für die KSt, die ESt, die GewSt und (bis 1997) die VSt (s UmwSt-Erl 2011, Rn 01.01). Stliche Folgen für andere St, insbes für die USt, GrESt und ErbSt, regelt das UmwStG nicht. Für diese St-Arten wechselt das St-Subjekt erst mit der Reg-Eintragung (tw aA hinsichtlich der Rückwirkung bei ...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 1. Andere Berechnungsgrundlage

Rz. 28 Nach § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 11 Abs. 1 InsVV ist Berechnungsgrundlage der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters grundsätzlich das gesamte der vorläufigen Verwaltung unterliegende Vermögen, einschließlich der mit Aus- oder Absonderungsrechten belasteten Gegenstände, sofern eine erhebliche Befassung stattgefunden hat.[42] Es ist dabei nicht nur das bei Beendig...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / Q. Königreich Schweden

Rz. 105 Erbstatut: Für Erbfälle ab dem 17.8.2015 findet die Europäische Erbrechtsverordnung uneingeschränkt Anwendung sowohl in Bezug auf Mitgliedstaaten als auch in Bezug zu Drittstaaten. Danach wird das Erbstatut gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt, also anhand des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Es gilt der Grundsatz der Nachla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Verhältnis zum Handelsrecht

Tz. 600 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Auch im Gesellschaftsrecht gibt es den Begriff der vGA. Dort versteht man unter einer vGA "jede außerhalb der förmlichen Gew-Verwendung vorgenommene Leistung der Gesellschaft aus ihrem Vermögen an einen ihrer Gesellschafter, der keine gleichwertige Leistung ggü steht"; zB s Urt des BGH v 13.11.1995 (DStR 1996, 271); dazu s auch Baumbach/Hue...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 2. Anwendung des deutschen materiellen Erbrechts auf die Limited

Rz. 235 Aus deutscher Sicht richtet sich die Erbfolge im IPR nach Art. 25 EGBGB. Rz. 236 In Großbritannien ist das IPR nicht gesetzlich geregelt. Es folgt dem Prinzip der territorialen Nachlassspaltung.[382] Die Erbfolge in den beweglichen Nachlass folgt dem Recht des letzten "Domizils" des Erblassers, soweit der Erblasser seiner Verfügung nicht ausdrücklich oder sonst eindeu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Hintergrund des Merkmals/Allgemeines

Tz. 64 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das Merkmal beschäftigt sich mit der Vermögensebene der Kö und ihren Veränderungen. Eine vGA kann nach ständiger Rspr des BFH nur vorliegen, wenn das Vermögen der Kö ohne die Vornahme der fraglichen Handlung bzw bei Vornahme einer unterlassenen Handlung höher gewesen wäre als es nun tats ist; grundlegend s Urt des BFH v 22.02.1989, BStBl II 1...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 1. Deutsch-türkischer Konsularvertrag vom 28.5.1929

Rz. 7 Dieser Konsularvertrag wurde zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich geschlossen.[9] Nach dem Eintritt der Türkei in den Zweiten Weltkrieg wurde er aufgehoben, ist jedoch seit dem 26.2.1952 wieder in Kraft. Die relevanten erbrechtlichen Regelungen des Konsularvertrags finden sich in den §§ 12 ff. des Anhangs zu Art. 20. In § 14 des Konsularvertrags wir...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Aufnahme des Rechtsstreits nach Unterbrechung gem. § 240 ZPO

Rz. 1111 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.85: Aufnahme des Rechtsstreits nach Unterbrechung gem. § 240 ZPO An das Arbeitsgericht _________________________ Az. _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ ./. _________________________-GmbH wird der Rechtsstreit für den Kläger nach Unterbrechung aufgenommen und um Anberaumung ein...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / VII. Zusammenfassende Übersicht

Rz. 110 Zur Insolvenzmasse gehören nach alldem im Grundsatz alle vom Erblasser hinterlassenen Vermögensgegenstände (Sachen, Forderungen und Rechte), die zur Zeit der Eröffnung noch unterscheidbar im Vermögen der Erben vorhanden sind, insbesondere, soweit vorhandenmehr