Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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Elterliche Sorge / 2.1 Ausübung der elterlichen Sorge

Eltern haben die Pflicht und das Recht, für die Person des minderjährigen Kindes (Personensorge) und für sein Vermögen (Vermögenssorge) zu sorgen. Die Eltern haben die Sorge im gemeinsamen Einvernehmen und die Verantwortung zum Wohle des Kindes auszuüben, § 1627 BGB. Auch wenn eine einvernehmliche Aufgabenteilung der Eltern untereinander besteht, hebt dies die gemeinsame Ver...mehr

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Elterliche Sorge / 10.2 Alleinige elterliche Sorge des verstorbenen Elternteils

Bei alleiniger elterlicher Sorge des verstorbenen Elternteils richtet sich das Verfahren nach dem Anlass, auf den sich die Alleinsorge gründet. Beruht die Übertragung der Alleinsorge auf einer Entscheidung nach § 1671 I BGB, also darauf, dass die Alleinsorge dem Kindeswohl am besten entsprach, ist die Übertragung auf den Überlebenden vorzunehmen, wenn dies dem Kindeswohl nich...mehr

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Elterliche Sorge / 10.1 Gemeinsame elterliche Sorge

Die gemeinsame elterliche Sorge besteht unabhängig davon, ob Eheleute noch miteinander verheiratet sind oder nicht mehr und gemeinsam oder getrennt voneinander leben, es sei denn, abweichendes wird bei dem Familiengericht beantragt und durchgesetzt. Stirbt einer der (ehemaligen) Ehegatten, geht die alleinige elterliche Sorge auf den überlebenden Elternteil über, § 1680 Abs. 1...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.1 Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge

Im Falle von Trennung und Scheidung wird häufig der Wunsch nach einer Vereinbarung zum Sorgerecht geäußert. Dies gilt umso mehr, als die gerichtliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, wie aufgezeigt, nur in Ausnahmefällen erfolgt, in denen es massiv an der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Kooperation in Fragen des Kindeswohls fehlt. Eltern können die Über...mehr

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Elterliche Sorge / 3.2.1.1 Der rechtliche Vorteil

Die Schenkung eines belasteten Gegenstandes/Grundstücks oder mit einer bei der Übertragung vollzogenen Belastung ist deshalb lediglich rechtlich vorteilhaft, weil der Minderjährige aus seinem Vermögen nichts aufgeben muss und seine Verpflichtungen auf das unentgeltlich Zugewendete beschränkt bleiben. Daraus folgt, dass auch ein Nießbrauchsvorbehalt zugunsten des Schenkers ni...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.5.2 Gesonderte Regelung eines Teilbereichs

Es wird Fallkonstellationen geben, in denen die Eltern grundsätzlich darüber einig sind, die alleinige elterliche Sorge auf einen Elternteil zu übertragen. Gleichzeitig könnten solche Eltern aber auch erwägen, einen bestimmten Teilbereich doch bei dem anderen Elternteil anzusiedeln. Ebenso, wie Gründe dafür sprechen können, das Aufenthaltsbestimmungsrecht entweder als gemeins...mehr

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Elterliche Sorge / 1.1 Das Grundrecht der elterlichen Sorge

Die Pflege und Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht; dies legt Art. 6 Abs. 2 GG fest. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG). Eltern, so führt es § 1626 Abs. 1 BGB aus, haben die Pflicht und das Recht, also die Verantwortung, für die Person und das Vermögen ihres minderjä...mehr

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Elterliche Sorge / 3.2.1.2 Der rechtliche Nachteil

Ein auf den Erwerb einer Sache gerichtetes Rechtsgeschäft ist für Minderjährige nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn er in dessen Folge mit Verpflichtungen belastet wird, für die er nicht nur dinglich mit der erworbenen Sache, sondern auch persönlich mit seinem sonstigen Vermögen haftet.[1] Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Objekt vom Schenker vermietet worde...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.4 Übertragung von Teilbereichen elterlicher Sorge

Die Übertragung von Teilbereichen elterlicher Sorge ist vor allem durch Regelung der Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge und der Erteilung von Vollmachten für einzelne Bereiche möglich und auch sinnvoll. Streiten sich Eltern jedoch – in entsprechenden gerichtlichen Verfahren – über die Frage gemeinsamer elterlicher Sorge, wird geprüft werden müssen, ob insgesamt di...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.5.1 Gesonderte Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Gerade hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechtskann es Widerstände desjenigen Elternteils geben, der es grundsätzlich als sinnvoll ansehen würde und deshalb bereit wäre, die elterliche Sorge allein auf den anderen Elternteil zu übertragen. Derjenige, der sodann nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist, wird mindestens subjektiv befürchten, dass der andere Elternteil beisp...mehr

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Elterliche Sorge / 3.2.1.3 Einordnung von Vorteil und Nachteil bei der Übertragung von Grundstücken

Allgemein gilt: Für das Vorliegen eines rechtlichen Vorteils ist es entscheidend, dass der Vertretene aus seinem Vermögen, welches er bei Abschluss des Vertrages besitzt, nichts aufgeben und keine neue Belastung auf sich nehmen muss, damit der Vertrag zustande kommt. Die Übertragung von Grundstücken stellt daher im Ergebnis in folgenden Fällen keinen rechtlichen Nachteil dar....mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.2.2.1 Vereinbarung für jüngere Kinder

Für ein kleines Kind sollte die Umgangsvereinbarung alles enthalten, was zur Durchführung ungestörten Umgangs erforderlich ist, ohne dass das Kind noch zusätzlich eigene Entscheidungen treffen muss oder unsicher ist, wann oder in welcher Weise der Umgang stattfindet. Eine Vereinbarung für ein jüngeres Kind könnte daher wie folgt ausgestaltet sein. Muster (Umgangsvereinbarung ...mehr

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Elterliche Sorge / 7.2 Die Vereinbarung zur Abänderung

Beteiligte Eltern können sich im Rahmen der Auseinandersetzungen über eine Neuordnung im Rahmen der elterlichen Sorge in jeder Richtung verständigen und einvernehmliche Entscheidungen herbeiführen. So könnte bei beispielsweise bei erheblicher Gefahr der Abänderung der bisherigen alleinigen elterlichen Sorge eines Elternteils zu alleiniger elterlicher Sorge des anderen Elternt...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.3.3 Umgang und elterliche Sorge

In Fällen mit erheblichem Spannungspotential und eventuell auch während der Ehe bereits deutlich gewordenen unterschiedlichen Erziehungsgrundsätzen könnte eine ausführliche Vereinbarung wie folgt formuliert werden. Muster (ausführliche Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge und Umgang) Verhandelt am … Zu … Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.2.3 Vereinbarungen zum begleiteten Umgang

Häufig verhindert eskalierender Streit der Eltern, dass das Kindeswohl gewahrt bleibt. Haben die Spannungen ein Maß erreicht, bei dem ein Elternteil den unbegleiteten Umgang des anderen Beteiligten ablehnt, wird dieser sein vermeintliches "Recht" durchzusetzen versuchen. Beides, sowohl die Verweigerung ungestörten Umgangs als auch der Versuch zwangsweiser Durchsetzung des Umg...mehr

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Elterliche Sorge / 5.3.3 Vereinbarungen zur heterologen Insemination

Die Vereinbarung einer heterologen Insemination führt bei nicht miteinander verheirateten Partnern nicht zu gemeinsamer elterlicher Sorge. Dort entstehen – aufgrund vertraglicher Vereinbarung – Unterhaltsansprüche und sonstige, übernommene Verantwortlichkeiten. Eine solche Vereinbarung wird wie folgt zu formulieren sein. Muster (Vereinbarung heterologer Insemination unverheir...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 3.4 Vereinbarungen zum Umgang biologischer Väter

Um Streitfälle namentlich zum Schutz der bestehenden Familiensituation zu vermeiden, sollte man sich in geeigneten Fällen bemühen, eine Einigung über die Frage des Umgangs oder der Auskunft herbeizuführen. Liegt nahe, dass auch gerichtlich ein solcher Umgang angeordnet würde, sollte versucht werden, durch eine – verträgliche – Einigung möglichst wenig Spannungen entstehen zu ...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.8 Die Vereinbarung von Kindesunterhalt im Wechselmodell

Auch wenn sich beteiligte Eltern über die Einrichtung eines Wechselmodells einig sind, werden häufig unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob, und wenn ja, in welcher Höhe ausgleichend Kindesunterhalt zu zahlen ist. Eine Ausgleichspflicht ergibt sich immer dann, wenn die Kindeseltern über unterschiedliche hohe Einkünfte verfügen. Streit kann auch über die Frage ents...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.2.2.2 Vereinbarung für ältere Kinder

Sind Kinder wesentlich älter, entfällt eine grundsätzliche Rahmenvereinbarung zwischen Eltern hinsichtlich des Umgangs nicht. Wohlverhaltensklauseln werden dann aber bestimmender werden. Den konkreten Umgang bestimmt das Kind selbst. Gleichwohl wird sich der umgangsberechtigte Elternteil jeweils auf die vereinbarten Kontakte einstellen, so dass auch vom Kind zu erwarten ist, ...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.6 Verlagerung des Bestimmungsrechts auf das Kind

Ein Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist verfahrensfähig in solchen Verfahren, die seine Person betreffen. Davon sind Verfahren zur elterlichen Sorge nach § 1671 BGB umfasst. Dem Kind steht ein Widerspruchsrecht nach § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu.[1] In denjenigen Verfahren, in denen das mindestens 14 Jahre alte Kind beteiligt ist oder beteiligt sein will, bedarf e...mehr

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Elterliche Sorge / 3.2.2 Übertragung von Wohnungseigentum an Minderjährige

Die unentgeltliche Übertragung von Wohnungs- oder Teileigentum bedarf allerdings auch bei unentgeltlicher Schenkung der Bestellung eines Ergänzungspflegers durch das Familiengericht. Nach § 10 Abs. 8 S. 1 WEG besteht nämlich eine persönliche Haftung des Eigentümers für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft. Damit ist die Übertragung nicht lediglich rechtlich v...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.3.2 Umgang und Unterhalt

Bettet man dies in eine Vereinbarung gleichzeitig etwa zum Kindesunterhalt ein, kann dies wie folgt formuliert werden. Muster (Vereinbarung von Unterhalt und Umgang) Verhandelt am … Zu … Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts … … erscheinen Herr …, geb. am …, wohnhaft … Frau … geb. …, geb. am …, wohnhaft … ausgewiesen durch …. Die Frage des beurkundenden...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.5 Vereinbarungen zum Ausschluss des Umgangs

Es wird wenige Fälle geben, in denen bei gewolltem oder gerichtlich bereits beantragtem Ausschluss des Umgangskontaktes eine Einigung der Eltern möglich ist.[1] Die günstigste "Einigungsprognose" ist wohl in solchen Fällen zu sehen, in denen sich die beteiligten Eltern auf einen begleiteten Umgang statt auf eine Aussetzung des Umgangs einigen. Eine Aussetzung wird man regelmäß...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.3.4.2 Vereinbarungen zu ausgefallenem Umgang

Eine "Nachholungsregelung" soll in der Regel den Sinn haben, den Umgang mit dem Kind nicht dadurch zu behindern, dass aus Gründen kaum nachprüfbarer Erkrankung des Kindes, dessentwegen man ja nicht unter allen Umständen einen Arzt aufsucht, Umgangstermine häufiger abgesagt werden. Ist aber ohnehin der persönliche Kontakt zwischen dem nicht überwiegend mit dem Kind zusammenleb...mehr

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Elterliche Sorge / 5.4 Gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärung

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so können sie durch Sorgeerklärung die gemeinsame elterliche Sorge herbeiführen (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB). Die übereinstimmende Sorgeerklärung hat unmittelbar rechtsgestaltende Wirkung ohne präventive staatliche Kontrolle. Solange der andere Elternteil seine Sorgeerklärung noch nicht wirksam abgegeben h...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.2 Vereinbarungen zum Vornamen

Eheleute gerade unterschiedlicher kultureller Herkunft könnten wechselseitig fürchten, der andere Elternteil würde für den Fall der Geburt eines gemeinsamen Kindes auf einem Vornamen bestehen, der für den anderen Elternteil nicht akzeptabel ist. In einem solchen Fall kann man sich auch zuvor schon zu einer Namenswahl verpflichten. Formbedürftig ist eine solche Vereinbarung n...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.2.1 Gewaltfreie Erziehung

Wichtig Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, § 1631 Abs. 2 BGB. Zur Definition von "Gewalt" ist jedoch nicht der strafrechtliche Gewaltbegriff zu übernehmen. Der Gewaltbegriff wird in § 1631 Abs. 2 S. 2 BGB konkretisiert mit "körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen". Mit dem Verbot körperlicher Bestrafungen wird jed...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.3 Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht steht als Teil der gemeinsamen elterlichen Sorge beiden berechtigten Elternteilen zu. Dieses Recht betrifft die Festlegung des Wohnortes und der Wohnung, aber auch den Aufenthalt bei Dritten, beispielsweise Großeltern, in einem Heim oder Internat.[1] Von einer – ggf. auch stillschweigenden – Übereinkunft der Eltern zum Lebensmittelpunkt des Kind...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.1 Eingriffsvoraussetzung: Die Gefährdung des Kindeswohls

Gem. § 1666 Abs. 1 BGB hat das Familiengericht die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet wird und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.[1] Dabei sind Maßnahmen, mit denen eine Trennung der Kinder von der elterlichen Familie verbu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 2.2.1.1 Vereinbarung in Teilbereichen

Ein typisches und nicht ungewöhnliches Beispiel ist die religiöse Kindererziehung bei unterschiedlichen Glaubensrichtungen der Eheleute/Eltern. Beispiel religiöse Erziehung Wir, (die Eheleute) A. und H. M., wollen am … in … heiraten. Wir wollen Kinder haben. Für unsere Kinder legen wir uns in dieser Vereinbarung auf eine kirchlich ausgerichtete und kirchlich begleitete Erzieh...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Risk Management... / 2 Nachhaltigkeit und Risikomanagement

Der Umgang mit Nachhaltigkeit lässt sich grds. innerhalb des Risikomanagements als sog. ESG-Risiken (Environmental, Social und Governance) abbilden. Die BaFin definiert Nachhaltigkeit in Bezug auf Risiken als "[…] Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zu den Unwägbarkeiten der Durchgriffshaftung

Zusammenfassung Bei einer missbräuchlichen Ausnutzung der beschränkten Haftung einer GmbH kann den Gesellschaftern eine persönliche Haftung drohen. Grundsatz der Haftungsbeschränkung und Ausnahmefälle Grundsätzlich beschränkt sich die Haftung einer GmbH nach § 13 Abs. 2 GmbHG auf das Gesellschaftsvermögen, sodass Gesellschafter nicht persönlich haften. Ausnahmsweise kann es je...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaften in d... / 1 Personengesellschaften

Rz. 1 Neben der Einzelunternehmung zählen als wichtigste Formen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die stille Gesellschaft zur Gruppe der Personenunternehmen.[1] Die genannten Personengesellschaften können als auf vertraglicher Grundlage beruhende zweckor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaften in d... / 3.1.2 Feste und variable Kapitalkonten

Rz. 14 In der Praxis weichen jedoch die Gesellschaftsverträge häufig von der gesetzlichen Vorstellung variabler Kapitalkonten ab, indem vereinbart wird, dass feste Kapitalanteile auf Dauer für die Verteilung der Rechte und Pflichten der Gesellschafter maßgebenden Charakter besitzen sollen. Derartige Regelungen zielen auf eine Sicherung des Einfluss-, Rechte- und Pflichtenver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaften in d... / 5 Zusammenfassung und Ausblick

Rz. 78 Obwohl in § 264c HGB Besonderheiten der handelsrechtlichen Rechnungslegung von kapitalistischen Personenhandelsgesellschaften, die vor allem das Eigenkapital betreffen, kodifiziert wurden, bleibt dennoch eine Vielzahl offener Fragen. Dies gilt insbesondere für Personenhandelsgesellschaften, die nicht unter die Regelungen von §§ 264a ff. HGB fallen. Voraussetzung für e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsabgeltung / 2 Urlaubsabgeltung als Geldanspruch

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wandelt sich der zu diesem Zeitpunkt noch offene Urlaubsanspruch in einen reinen Geldanspruch um. Die Urlaubsabgeltung ist dabei kein Ersatz für den noch ausstehenden Urlaub, sondern ein eigener Geldanspruch.[1] Dieser entsteht zwar infolge urlaubsrechtlicher Vorschriften, gehört aber – einmal entstanden – zum Vermögen des Arbeitnehm...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.1.2 Stufen der steuerrechtlichen Erfolgsermittlung

Rz. 41 Zunächst muss auf der ersten Stufe untersucht werden, ob der nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG aus der handelsrechtlichen Gesamthandsbilanz abgeleitete Erfolg mit den Bilanzierungs- und Bewertungsnormen des Steuerrechts übereinstimmt. Differenzen sind in aller Regel auf die in §§ 4–7i EStG verankerten bilanzsteuerrechtlichen Spezialvorschriften zurückzuführen, die ein Abwei...mehr

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Personengesellschaften in d... / 3.2.2 Kapitalkonten des Kommanditisten

Rz. 21 Die Wahl des Charakters der für den Kommanditisten in Betracht kommenden Kapitalkonten ist vor dem Hintergrund ihres Ausweises in der Bilanz der KG zu entscheiden. So soll mit Hilfe des Kapitalkontos I den Adressaten des Jahresabschlusses gezeigt werden, ob bzw. in welcher Höhe die Kommanditisten ihre gem. Gesellschaftsvertrag zu erbringenden (Pflicht-)Einlagen – auch...mehr

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Fallstricke beim Tod des Alleingesellschafters und -geschäftsführers einer GmbH

Zusammenfassung Auch wenn der Erbe eines Gesellschafters mit dem Erbfall vollumfänglich in dessen Rechtsposition eintritt, kann er aufgrund von § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG bis zu seiner Eintragung in die beim Handelsregister hinterlegte Gesellschafterliste keine wirksamen Gesellschafterbeschlüsse fassen. Dies kann im Todesfall eines Alleingesellschafters und -geschäftsführers z...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.2.3.1 Allgemeines

Rz. 69 Während Sonder-Jahresabschlüsse darauf abzielen, das Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmer darzustellen bzw. seine Veränderungen aufzuzeigen, sollen Ergänzungs-Jahresabschlüsse gesellschafterbezogene Wertkorrekturen zu den Inhalten der Gesamthands-Jahresabschlussrechnung erfassen. Wie gezeigt wurde, enthalten Sonderbilanzen Wirtschaftsgüter, die aus handelsrechtli...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.2.3.2 Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an einen Dritten (Gesellschafterwechsel)

Rz. 70 In diesem Fall übernimmt ein neuer Mitunternehmer unter Zustimmung der anderen Eigner den Anteil des ausscheidenden Gesellschafters. Der Austretende wird grundsätzlich i. H. d. Buchwerts und des positiven Unterschiedsbetrags zwischen Teil- und Buchwert (i. d. R. stille Reserven, nicht bilanzierungsfähige immaterielle Wirtschaftsgüter und ein ggf. vorhandener Geschäfts...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.2.1 Ermittlung des Steuerbilanzerfolgs

Rz. 63 Die Ermittlung des Steuerbilanzgewinns bzw. -verlusts der Personenhandelsgesellschaft kann grundsätzlich auf 4 unterschiedliche Arten erfolgen: Das Unternehmen erstellt lediglich einen Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Vorschriften und korrigiert den entsprechenden Erfolg bei abweichenden steuerrechtlichen Regelungen außerhalb dieses Rechnungssystems (§ 60 Abs. 2...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.1.1 Anknüpfungspunkte von Einkommen- und Gewerbesteuer

Rz. 35 Wie bereits dargelegt wurde, unterwirft das Einkommensteuergesetz nicht die Personenhandelsgesellschaften selbst der Einkommensteuerpflicht, sondern die hinter den Unternehmen stehenden Gesellschafter.[1] Diese vom Steuerrecht als Mitunternehmer bezeichneten Personen sind i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit ihren Anteilen am Gewinn der Person...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.2.3.3 Eintritt eines Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft (Gesellschaftereintritt)

Rz. 72 Sofern ein neuer Mitunternehmer in eine bestehende Personenhandelsgesellschaft aufgenommen wird, muss dieser i. H. d. Teilwerts seines zu übernehmenden Kapitalanteils, der in aller Regel über dem Buchwert liegt, eine entsprechende Einlage leisten. Zum Zwecke der Bestimmung seines aktuellen Beteiligungswerts am Unternehmensvermögen und damit der zu leistenden Einlage i...mehr

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Personengesellschaften in d... / 3.1.1 Variable Kapitalkonten

Rz. 8 Laut § 120 Abs. 1 Satz 2 HGB haben die geschäftsführenden Gesellschafter der OHG für jeden Gesellschafter nach Maßgabe von § 709 Abs. 3 Satz 1 BGB den Anteil am Gewinn oder Verlust zu ermitteln, der sich vorrangig nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen richtet. Diese stellen Rechnungsziffern dar, die die (Buch-)Werte der wirtschaftlichen Beteiligung der Gesell...mehr

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Verdeckte Einlage: Auswirku... / 1 Definition

Bei Einlagen überträgt der Gesellschafter aus gesellschaftsrechtlichen Gründen Vermögen auf seine Gesellschaft, entweder im Rahmen von gesellschaftsrechtlichen Einlagen, z. B. gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, sog. offene Einlage, oder in anderer Form unentgeltlich oder verbilligt, sog. verdeckte Einlage.[1] Offene Einlagen kommen insbesondere bei der Gründung der Gesel...mehr

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Verdeckte Einlage: Auswirku... / 5.5 Ausnahme von der Bewertung mit dem Teilwert

Vom Teilwertansatz bei einer Einlage in eine Kapitalgesellschaft kann in den Fällen des § 20 UmwStG abgewichen werden. Für das eingebrachte Vermögen (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil und u. U. Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft) besteht ein Wahlrecht zwischen dem Ansatz des Buchwerts, des gemeinen Werts oder einem Zwischenwert, wenn die Einlage gegen Gewährun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Franchising / Zusammenfassung

Begriff Das Franchisesystem ist dadurch gekennzeichnet, dass der Franchisenehmer gegen Zahlung einer Eintrittsgebühr sowie laufender Lizenzgebühren vom Franchisegeber das Recht erhält, dessen bewährtes Angebot an Dienstleistungen oder Waren zu vertreiben. Für den Franchisenehmer liegt der Vorteil im Gegensatz zu einer individuellen Neugründung in einem geringeren Kapital- un...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwendung des 90 %-Einstiegstests bei Handelsunternehmen

Leitsatz § 13b Abs. 2 Satz 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) ist dahingehend auszulegen, dass bei Handelsunternehmen, deren begünstigungsfähiges Vermögen aus Finanzmitteln im Sinne des § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG besteht und nach seinem Hauptzweck einer Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes dient, für den dort verankert...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG: Verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel

Leitsatz Auch wenn nach summarischer Prüfung verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel an der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG jedenfalls insoweit bestehen, als die Niedrigsteuerschwelle im Sinne des § 8 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 AStG (25 %) höher ist als die niedrigste nationale Gesamtsteuerbelastung bei unbeschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 b...mehr