Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zivilrecht/Handelsrecht

Rn. 1414 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die steuerliche Realteilung kann sich zivil- bzw handelsrechtlich auf unterschiedlichen Wegen vollziehen. Denkbar ist Übertragung aller übergehenden WG im Wege der Einzelrechtsnachfolge durch Abtretung, Einigung und Übergabe oder Auflassung der jeweiligen WG. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die Regeln über die Abspaltung nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Schenkungsteuerliche Rechtslage bei nichtrechtsfähigen Stiftungen

Rz. 295 [Autor/Stand] § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG erfasst nicht die lebzeitige Errichtung unselbstständiger, nichtrechtsfähiger Stiftungen;[2] sie geschieht durch Übertragung von Vermögenswerten im Wege der Auflagenschenkung oder im Rahmen eines fiduziarischen Rechtsgeschäfts per Auftrag oder Geschäftsbesorgungsvertrag auf eine natürliche oder (meist) juristische Person, die sie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Austritt aus einer Personengesellschaft (Satz 1 Alt. 1): Anwachsung

Rz. 557 [Autor/Stand] Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personenhandelsgesellschaft oder einer fortbestehenden GbR aus, wächst sein Anteil am Gesellschaftsvermögen stets den verbleibenden Gesellschaftern zu (§ 738 Abs. 1 Satz 1 BGB – s. Rz. 552). Dadurch erhöht sich der Wert ihrer quotenmäßig veränderten Beteiligungen (s. auch Rz. 27),[2] weil sich das – ggf. um eine Abf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Personengesellschaften

Rz. 205 [Autor/Stand] Soweit BGB-Gesellschaft, OHG und KG – Personenvereinigungen im Sinne dieser Vorschrift[2] – an Vermögensverschiebungen beteiligt sind, vervielfacht sich nach derzeit herrschender Praxis die Zahl der Zuwendungen entsprechend der Zahl ihrer Gesellschafter, die – so der II. BFH-Senat auf dem Boden der traditionellen Gesamthandslehre [3] – anstelle der Gesel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / aa) Überblick

Rz. 193 [Autor/Stand] Das ErbStAnpG v. 4.11.2016[2] hat das BewG als solches im Wesentlichen unverändert gelassen. Wie noch darzulegen sein wird (vgl. unten, Rz. 214), wurde allerdings der im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens maßgebliche Kapitalisierungsfaktor in § 203 Abs. 1 BewG rückwirkend auf den 1.1.2016 auf 13,75 festgeschrieben und begrenzt sowie eine Erm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Erwerb einer Beteiligung (Satz 1)

Rz. 505 [Autor/Stand] Nach § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG [2] gilt der Erwerb einer Beteiligung an vermögensverwaltenden Personengesellschaften als anteiliger Erwerb der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens. Umkehrschließend beschränkt sich der Anwendungsbereich des § 7 Abs. 5 ErbStG somit auf Beteiligungen an mitunternehmerischen Personengesellschaften i.S.d. § 97 Abs. 1 N...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Integrated Reporting <IR>

Tz. 110 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Am 5. Dezember 2013 wurde vom IIRC das Rahmenkonzept für eine integrierte Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung (International Integrated Reporting (<IR>) Framework, im Folgenden: <IR>-Rahmenkonzept) verabschiedet. Im Januar 2021 wurde eine (geringfügig) überarbeitete Fassung des Framework veröffentlicht. Tz. 111 Stand: EL 50 – ET: 06/...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kapitalgesellschaften als Vorerben/Nacherben

Rz. 279 [Autor/Stand] Neben natürlichen können auch juristische Personen zu Vorerben und, selbst wenn sie erst nach dem Erbfall entstehen (§ 2101 Abs. 2 BGB), auch zu Nacherben eingesetzt werden. Es ist daher durchaus möglich, dass Kapitalgesellschaften an Schenkungsvorgängen i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG als Vorerben und/oder Nacherben beteiligt sind. Sollte z.B. eine GmbH...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Destinatsleistungen

Rz. 330 [Autor/Stand] Nach amtlicher Publizierung des erwähnten BFH-Urteils, das zwar zu Leistungen einer Schweizer Familienstiftung erging, aber auch für Destinatsleistungen inländischer Stiftungen relevant ist,[2] gilt offiziell: Satzungsmäßige Leistungen sind keine freigebigen Zuwendungen. [3] Einschätzungsprärogative: Es ist primär Sache der Stiftung einzuschätzen, ob eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Ziel der Vorschrift

Rz. 304 [Autor/Stand]"Als Schenkung gilt, ... was bei Aufhebung einer Stiftung ... erworben wird". Dem Wortlaut nach geht die Vorschrift ins Leere. Die Aufhebung einer Stiftung – sie erfordert einen entsprechenden Beschluss des Vorstands[2] und/oder eine Entscheidung der Stiftungsbehörde (§ 87 Abs. 1 BGB)[3] – bewirkt noch keinen unmittelbaren Erwerb. Vielmehr ändert sich de...mehr

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ZErb 06/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bunte/Zahrte AGB-Banken, AGB-Sparkassen, Sonderbedingungen Komment...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Schlichte Erbengemeinschaft/fortgesetzte Erbengemeinschaft

Rn. 2932 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine Erbengemeinschaft, die nur vorübergehend besteht, wird bis zur Auseinandersetzung als schlichte Erbengemeinschaft bezeichnet. Entschließen die Erben, bis auf weiteres die Einkünfte des Erblassers gemeinsam zu erzielen und das Nachlassvermögen nicht oder nicht vollständig zu verteilen, liegt eine fortgesetzte Erbengemeinschaft vor. Ste...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / I. Grundsatz der Vermögensbindung

Im Zuge der Beendigung einer gemeinnützigen Stiftung fällt keine Steuer an, solange die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit eingehalten werden. Eine gemeinnützige Stiftung darf ihre Mittel ausschließlich für ihre satzungsmäßigen Zwecke einsetzen. Das gilt auch im Fall ihrer Auflösung oder Aufhebung. Insoweit ist der in § 55 Abs. 1 Nr. 4, § 61 AO geregelte Grundsatz der Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fe) DBA-Beschränkungen

Rn. 162 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 IRd abkommensrechtlichen Betrachtung werden regelmäßig unterschiedliche Verteilungsartikel nach dem DBA einschlägig sein. Für die VuV und die Veräußerung von inländischem Grundvermögen (unbeweglichem Vermögen) gilt das Belegenheitsprinzip (Art 6 Abs 1, 13 Abs 1 OECD-MA). Dies hat eine Besteuerung im Inland zur Folge und entspricht Art 6 der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Auslösender Tatbestand für das Einblicksrecht

Rn. 8 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Auslösender Tatbestand ist nach § 321a Abs. 1 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft oder die Abweisung des Antrags auf Eröffnung mangels Masse (vgl. IDW PS 450 (2021), Rn. 152a; WP-HB (2021), Rn. M 34). Eine Eröffnung erfolgt durch Gerichtsbeschluss nach § 27 InsO, eine Ablehnung mangels Masse nach § 26 Ins...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenz und ... / I. Sachverhalt

Der Kläger begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein beabsichtigtes Berufungsverfahren. Der Beklagte beauftragte die ehemalige Rechtsanwältin E… B… (nachfolgend Schuldnerin) am 18.8.2012 mit der anwaltlichen Vertretung in einem Asylverfahren. Die Schuldnerin war in der Folgezeit für den Beklagten tätig. Der Kläger ist vor dem 7.8.2015 zum Abwickler der Kan...mehr

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ZErb 06/2023, Bemessung des... / Leitsatz

1. Maßgebend für die Bemessung des Streitwerts und damit auch für die Rechtsmittelbeschwer des erstinstanzlich unterlegenen Klägers im Fall einer Erbfeststellungsklage ist der vom Kläger für sich in Anspruch genommene Anteil am Nachlass. 2. Bei der Bemessung der Beschwer bzw. des Streitwerts sind nur unstreitige Verbindlichkeiten abzuziehen. 3. Eine Forderung, die der Kläger s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebliche Einkunftsart

Rn. 1459 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die die Realteilung betreffenden Regelungen sind dem Grunde nach auf alle betrieblichen Einkünfte anwendbar (BFH v 15.01.2019, VIII R 24/15, BFH/NV 2019, 940; Schallmoser in Blümich, § 16 EStG Rz 400 (Juli 2019)). Vor allem im Bereich der freiberuflichen Einkünfte ist die Realteilung von erheblicher Bedeutung. Über § 18 Abs 3 S 2 EStG und ...mehr

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ZErb 06/2023, Die Familieng... / 1

Die Vermögensnachfolge hat einen neuen Star – die Familiengenossenschaft. Hierbei soll es sich um eine Genossenschaft handeln, bei der ausschließlich Angehörige einer Familie als Mitglieder bzw. Genossen fungieren. Die Familiengenossenschaft soll ein Allzweckvehikel sein, dass insbesondere für die intergenerationellen Übertragung von Familienvermögen eine ganze Reihe von Vor...mehr

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FoVo 06/2023, Anfechtungsrecht

Leithaus/Nerlich/Riewe Anfechtungsgesetz Kommentar, 2. Aufl. 2023 129 Seiten, 55 EUR Verlag C. H. Beck ISBN 978-3-406-74492-1 Nur juristische Personen unterliegen einer Insolvenzantragspflicht. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass es nur bei diesen anfechtbare Tatbestände gibt. Auch natürliche Personen, insbesondere (ehemalige) Selbstständige, Freiberufler oder Personen au...mehr

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zfs 06/2023, Voraussetzunge... / 1 Sachverhalt

Die Kl. macht gegen die Bekl. einen auf Vorfinanzierung gerichteten Direktanspruch geltend. Die Kl., eine Wohnungseigentümergemeinschaft, beauftragte am 8.10.2010 eine Architektin mit Leistungen betreffend die Teilsanierung und -modernisierung einer Straßenfront, der Giebelseiten einschließlich des Häuserversatzes sowie der Laubengänge bei einem Bauvorhaben. Die Architektin ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Einzelfälle

Rn. 719 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Bei den nachfolgenden Einzelfällen geht es darum, ob ihre Auswirkungen noch in der Schlussbilanz mit Auswirkungen auf den laufenden Gewinn zu erfassen sind oder sie als durch die Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe ausgelöster Geschäftsvorfall eine andere rechtliche Qualifizierung erfahren. Die Rspr orientiert sich dabei an den oben da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 70 Abs. 1 BewG stimmt inhaltlich mit § 50 Abs. 1 Satz 3 BewG 1934 überein. Letztere Vorschrift geht auf § 54 Abs. 1 Satz 3 BewG 1931 und § 34 Abs. 1 Satz 2 BewG 1925 zurück. Rz. 2 [Autor/Stand] § 70 Abs. 2 BewG hat in den vor dem BewG 1965/1974 geltenden Vorschriften für die Einheitsbewertung des Grundvermögens keinen Vorgänger. Seine Regelung entspricht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Einzelwirtschaftsgüter

Rn. 1512 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In dem Urteil des BFH v 17.09.2015, III R 49/13, BStBl II 2017, 37 war offengeblieben, ob auch Einzel-WG auf einen ausscheidenden Mitunternehmer in der Form übertragen werden können, dass deren Buchwerte im Ziel-BV übernommen werden konnten. Nachdem die FinVerw dies in einer ersten Reaktion verneint hatte (BMF v 20.12.2016, BStBl I 2017, 3...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Betrieblicher Charakter der Verpflichtung

Rn. 38 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 In den JA sind nur Verpflichtungen aufzunehmen, die dem UN-Bereich zuzurechnen sind (vgl. ADS (1998), § 251, Rn. 50; Fey (1989), S. 125; hierzu auch IDW RS HFA 7 (2017), Rn. 23; § 5 PublG). Dingliche Sicherheiten, die aus dem UN-Vermögen für Privatschulden bestellt werden, fallen unter die Angabepflicht des § 251, weil Privatschulden aus der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) ABC der unentgeltlichen Vorgänge

Rn. 96 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Erbfall Mit dem Erbfall tritt der Erbe/die Erbengemeinschaft ipso jure im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zivilrechtlich in die Rechtsstellung des Erblassers ein (§ 1922 BGB). Der Erwerb von Todes wegen, unabhängig davon, ob der Erblasser testamentarisch die Erbfolge (§§ 1924ff. BGB) verfügt hat o ob die gesetzliche Erbfolge (§§ 2064ff. BGB) e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Weitere Zuwendungen in Mehr-Personen-Verhältnissen

Rz. 169 [Autor/Stand] Das Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht honoriert geschickte Gestaltungen.[2] Gezielten Vermögensübertragungen liegen häufig mehr oder weniger komplizierte Verträge zugrunde, die eingehender Prüfung bedürfen. Die schenkungsteuerliche Relevanz einschlägiger Vorgänge ist dabei oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, zumal freigebige Zuwendungen nicht zwinge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / dd) Investitionsklausel bei Erwerben von Todes wegen (§ 13b Abs. 5 ErbStG)

Rz. 227 [Autor/Stand] Der Zweck der in § 13b Abs. 5 ErbStG neu geschaffenen Investitionsklausel besteht darin, unbillige Härten beim Erwerb von Todes wegen abzumildern (vgl. § 13b ErbStG Rz. 195), indem (nicht begünstigtes) Verwaltungsvermögen unter den dort genannten Voraussetzungen rückwirkend in begünstigtes Vermögen umqualifiziert werden kann. Dazu muss der Erwerber inne...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. §§ 57ff. AktG

Rn. 81 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Privilegierungstatbestand des § 311 AktG steht im Widerspruch zu der in den §§ 57, 58, 60, 62 AktG niedergelegten Vermögensbindung. Der gesetzliche Wertungswiderspruch ist i. S. d. Vorrangs des in seinem Anwendungsbereich spezielleren § 311 AktG aufzulösen. Auch wenn § 311 AktG die Nachteilszufügung im faktischen Konzern nicht für rechtmä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fh) Versorgungsleistungen

Rn. 521 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Versorgungsleistungen, also solche, die vornehmlich zur Versorgung des Übergebers oder seiner Angehörigen zählen, sind kein Entgelt für das übertragene Vermögen (BFH v 05.07.1990, GrS 4–6/89, BStBl II 1990, 847; BFH v 02.02.1983, I R 143/77). Zur Abgrenzung von anderen wiederkehrenden Zahlungen s Rn 104, 525).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrechtliche Hinweise

Rz. 281 [Autor/Stand] Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung bedarf es eines Stiftungsgeschäfts und der staatlichen Anerkennung durch die zuständige Landesbehörde (§ 80 Abs. 1 BGB). Mit dem Stiftungsgeschäft legt der Stifter insb. den Zweck der Stiftung fest und bestimmt das diesem Zweck zu widmende Stiftungsvermögen (§ 81 Abs. 1 BGB). Mit ihrer Anerkennung wird die nun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zweck der Vorschrift

Rz. 321 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde gleichzeitig mit § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 ErbStG in das ErbStG eingefügt.[2] Seit dem 5.3.1999[3] werden daher nicht nur sämtliche Zuwendungen an (s.o. Rz. 298 f.), sondern auch von Vermögensmassen ausländischen Rechts mit zweckgebundenen Vermögen von ihrer Gründung bis zu ihrer Beendigung spezialgesetzlich als steuerbare Schenkungen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Nicht bezifferbare Nachteile

Rn. 51 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Als besonders drängend erweist sich im Bereich sonstiger Maßnahmen die Frage nach der Behandlung nicht bezifferbarer Nachteile (vgl. HdR-E, AktG § 311, Rn. 30). Mitunter lässt sich zwar die Nachteiligkeit einer Maßnahme als solche unzweideutig feststellen, nicht aber ihre genauen Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 28 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Einflussnahme des herrschenden UN auf die abhängige Gesellschaft sind durch den Nachteilsbegriff des § 311 Abs. 1 AktG äußere Grenzen gezogen. Eine gesetzliche Definition dieses Tatbestandsmerkmals fehlt. Seine nähere Entfaltung hat sich daher an dem Normzweck der Vorschrift auszurichten (h. M.; vgl. OLG Köln, Urteil vom 27.04.2006, 18 U ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Denkbare Anwendungsfälle

Rz. 352 [Autor/Stand] Die unter Geschwistern vereinbarte Abfindung für den Verzicht auf künftige Pflichtteilsrechte: Sie wird zwar als Praxis-Beispiel erwähnt.[2] Der BFH wendet jedoch § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an, ohne § 7 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG überhaupt zu erörtern.[3] Jedenfalls bloße Erwerbschancen ohne aktuellen Vermögenswert (s. auch Rz. 345, 404) füllen daher das Tatbest...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Maßgebliche Quote

Rn. 792 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Umfang, in dem der Erwerber an dem erworbenen BV beteiligt ist, richtet sich nicht nach der Beteiligung am Vermögen, sondern im Zweifel nach der Gewinnbeteiligung, da sich daraus ergibt, in welchem Umfang der Erwerber ggf an dem Abschreibungsvolumen beteiligt ist und gerade diese Aufstockungsmöglichkeit von der Regelung verhindert werde...mehr

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zfs 06/2023, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[11] II. Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Mit der gegebenen Begründung hätte das BG einen Direktanspruch der Kl. gemäß § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Fall 2 VVG nicht versagen dürfen. Die Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 S. 1 VVG müssen nur bei Bestehen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs vorliegen und können zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Schluss der münd...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 1. Überblick über die vier Sphären

Aus steuerrechtlicher Sicht hat eine gemeinnützige Stiftung vier Sphären:[46] Eine gemeinnützige Stiftung kann in diesen Bereichen tätig sein und Einnahmen und Ausgaben erzielen.[47] Im ideellen Bereich verwirklicht eine gemeinnützige Stiftung ausschließlich ihre gemeinnützigen Satzungs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweckschenkungen und zweckgerichtete Zuwendungen

Rz. 430 [Autor/Stand] Abstrakt stehen die in § 7 Abs. 4 ErbStG erwähnten Fallgestaltungen dafür, dass alle sog. Zweckschenkungen grundsätzlich unentgeltlich erfolgen.[2] Hins. bestimmter Zwecke bestätigt dies der Gesetzgeber mit speziellen Steuerbefreiungsnormen (z.B. § 13 Abs. 1 Nrn. 4a, 5, 12, 13, 15–18 ErbStG). Allein eine besondere Zweckbestimmung ist daher i.d.R. kein t...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Steuerhebung

Rn. 160 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In Bezug auf den Vermögensgegenstand besteht gemäß § 138 Abs 1 AO eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Gemeinde innerhalb eines Monats (BMF BStBl I 2011, 530 Tz 2). Rn. 161 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zufließende Vergütungen aus der Rechteüberlassung unterliegen dem Steuerabzug gemäß § 50a Abs 1 Nr 3 EStG; ggf auch nach § 50a Abs 7 E...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / III. Sonstige Steuern bei Errichtung

Die Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung anlässlich ihrer Errichtung löst im Regelfall keine Umsatzsteuer aus. Der Stifter wird häufig bereits kein Unternehmer i.S.d. § 2 Abs. 1 UStG sein. Selbst wenn der Stifter Unternehmer sein sollte, fällt keine Umsatzsteuer an, wenn er der Stiftung sein Unternehmen oder einen in der Gliederung seines Unternehmens gesondert...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Wichtige Entwicklungen der Nachhaltigkeits­berichterstattung

Tz. 3 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Mit den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI) besteht seit der Jahrtausendwende ein zunehmend anerkannter Standard für die (freiwillige) Berichterstattung über die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von Unternehmen. Die Entwicklung der GRI-Vorgaben konkretisierte die viel beachteten, aber noch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsverlegung

Rn. 1061 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Auch eine Betriebsverlegung, also die örtliche Verlagerung der Betriebsstätte stellt, jedenfalls sofern beide Standorte im Inland liegen, keine Betriebsaufgabe dar (Stahl, KÖSDI 2006, 15 125). Die Betriebsverlegung wird vielmehr als Unterfall der Betriebsunterbrechung iwS angesehen, so dass im Wesentlichen die gleichen Kriterien heranzuzie...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Finanzrisikobericht

Tz. 103 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Im Konzernlagebericht sind gem. § 315 Abs. 2 Nr. 1 HGB auch Angaben zu bestimmten Finanzrisiken zu machen. Die Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten sind gesondert im sog. Finanzrisikobericht darzustellen, sofern sie für die Beurteilung der Lage oder die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns wesentlich sind (vgl. DRS 20.179)....mehr

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FF 06/2023, Ausschluss des ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Zu Recht hat das Amtsgericht die Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs des Antragstellers wegen grober Unbilligkeit gemäß § 1381 BGB ausgeschlossen. Auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses wird vollumfänglich Bezug genommen. Ergänzend wird im Hinblick auf die Beschwerdebegründung ausgeführt: [2] 1. Soweit die Beschwerde ausführt, Fehlverhalte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriff/Normzweck

Rn. 1331 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Unter Realteilung wird die Verteilung des Vermögens einer Mitunternehmerschaft "in natura" verstanden, bei der dieses BV an einen oder mehrere Mitunternehmer anlässlich einer (Teil-)Auseinandersetzung ganz oder teilweise in der Weise verteilt wird, dass die WG in die BV der bisherigen Mitunternehmer überführt werden (vgl schon BT-Drucks 14...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Möglichkeit der Inanspruchnahme

Rn. 33 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der Wortlaut des § 251 Satz 1 verlangt die Angabe bestimmter Haftungsverhältnisse unabhängig vom Grad der Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme (vgl. zur Angabe der Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen bei KapG und diesen gleichgestellten Gesellschaften § 285 Nr. 27). Diese Auffassung kann sich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Doppelbesteuerung

Rz. 333 [Autor/Stand] Einnahmen aus Leistungen nicht von der Körperschaftsteuer befreiter Stiftungen, Vereine oder Vermögensmassen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nrn. 3–5 KStG können nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterliegen. Dies gilt grundsätzlich für alle Geldbezüge, in Geld bewertbare Sachen sowie für sonstige, üblicherweise bepreis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) wechselseitige Schenkungen

Rz. 90 [Autor/Stand] Wenn und soweit einander erbrachte Gegen-/Leistungen mangels rechtlicher Verknüpfung in keinem entgeltlichen Zusammenhang stehen, liegen – m.E. regelmäßig (§ 7 Abs. 4 ErbStG)[2] – wechselseitige Schenkungen vor.[3] Haben die Parteien bewusst auf eine Entgeltabrede verzichtet, entsteht der Schenkungsteueranspruch mit Ausführung der Zuwendung (§ 9 Abs. 1 N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Die Bewertung

Rz. 639 [Autor/Stand] Der steuerpflichtige Erwerb richtet sich nach der Bereicherung des Erwerbers (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Die hier als Erwerbs- und damit auch Bewertungsgegenstand fingierte Werterhöhung des Anteils des jeweils Bedachten an der leistungsempfangenden Kapitalgesellschaft ergibt sich logischerweise als Differenzbetrag aus den Anteilswerten nach und vor der...mehr