Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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§ 8 Besteuerung der Testame... / I. Erbschaftsteuer

Rz. 33 Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG sind Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig. Danach können die Abwicklungs-, Konstituierungs- und Auseinandersetzungsgebühr grundsätzlich bei der Erbschaf...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / II. Übersicht zu tatsächlichen Aufgaben in der Praxis

Rz. 10 Vorweg: Ein Testamentsvollstrecker sollte, um die nachfolgend angesprochenen Aufgaben erfüllen zu können, über eine professionelle Infrastruktur verfügen, die ihn in die Lage versetzt, jeweils umgehend und präzise agieren und reagieren zu können.[20] Was tut der Testamentsvollstrecker typischerweise, wenn er von dem Tod des Erblassers erfahren hat, der ihn zum Testamen...mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / A. Einführung

Rz. 1 Eine zeitbezogene Vergütung ist grundsätzlich eine faire Vergütung. Sie ist in der Rechtsberatung vielfach erprobt und hat auch etwas mit Seriosität zu tun. Vor allem im vermögensverwaltenden Bereich hat sich gerade in den letzten Jahren die Erkenntnis durchgesetzt, dass tätigkeitsbezogene Vergütungen der Qualität der Arbeit eher förderlich sind als in Prozentsätzen de...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 1. Fachliche Fähigkeiten und Zertifizierung

Rz. 39 Die fachlichen Anforderungen an einen Testamentsvollstrecker sind von Fall zu Fall unterschiedlich: So spielen wirtschaftliche Fragen teilweise kaum eine Rolle, z.B. wenn der Nachlass lediglich aus liquidem Vermögen besteht. Hier mag die Zerstrittenheit der Erbengemeinschaft der Grund dafür sein, weshalb eine Auseinandersetzungsvollstreckung angeordnet wurde. Der Test...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 5. Unabhängigkeit

Rz. 51 Die Unabhängigkeit von eigenen Interessen oder den eines Arbeitgebers ist bei der Testamentsvollstreckung eine Selbstverständlichkeit. Hier liegen Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare gleichauf. Diese Berufsgruppen unterliegen einem funktionierenden Ehrenrecht, mit dem beispielsweise die Wahrnehmung widerstreitender Interessen sanktioniert und eine ausreichende fin...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / IV. Sicht des Erblassers

Rz. 13 Es verbleibt ein kontrollierender Blick auf die Interessenlage des Erblassers. Betroffen ist das von ihm geschaffene Vermögen, mit dem er nach seinem Belieben verfahren kann. Der Bundesgerichtshof[25] hat deutlich herausgestellt, dass es die freie Entscheidung des Erblassers ist, welche Person er zum Testamentsvollstrecker bestimmt und dass mit der Wahl der Person des...mehr

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§ 4 Vergütung des Testament... / IV. Formulierungspflicht

Rz. 14 Der Testamentsvollstrecker regiert möglicherweise über längere Zeit "mit der toten Hand des Erblassers" weiter und verwaltet Vermögen und Schicksale. Der Notar sollte die Testamentsvollstreckung daher nicht nur als "Appendix" zu den sonstigen Anordnungen sehen, sondern ihnen die nötige Aufmerksamkeit widmen. Dies gilt naturgemäß auch für die Vergütung des Testamentsvo...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / B. Ermittlung des Bezugswertes

Rz. 15 Grundsatz: Bezugswert für die Tabellen ist der Nachlasswert, auf seiner Grundlage wird ggf. der Vergütungsgrundbetrag berechnet.[5] Maßgeblich ist der Verkehrswert (gemeiner Wert) des Nachlasses. Steuerliche Bewertungsansätze sind nicht anzusetzen. Die Ermittlung des Bezugswertes kann im Einzelfall mit zahlreichen Problemen verbunden sein. Rz. 16 Erbteilsvollstreckung: ...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / E. Gerichtliche Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

Rz. 23 Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vergütung des Testamentsvollstreckers sind grundsätzlich vor den Zivilgerichten auszutragen. Etwas anderes gilt, wenn sich die Streitenden etwa wegen der Vertraulichkeit der Verhandlung auf ein privates Schiedsgericht geeinigt haben, oder der Erblasser hat ein solches, was er ohne weiteres kann, letztwillig angeordnet.[35] Rz. 24...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / III. Haftungsträchtige Punkte: Beispiele aus der Praxis

Rz. 73 Betrachten wir einige Beispiele für die Gefahr einer Haftung von Testamentsvollstreckern:mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / II. Kritik an der Testamentsvollstreckung durch Banken und Sparkassen

Rz. 8 Naturgemäß begegnen die übrigen im Markt der professionellen Testamentsvollstreckung tätigen Berufsgruppen den Kreditinstituten mit Skepsis. Gerne wird in diesem Zusammenhang auf die erhöhte Gefahr von Interessenkollisionen hingewiesen, wenn Banken und Sparkassen den Nachlass verstorbener Kunden in ihre Obhut nehmen. Schmitz etwa befürchtet Verstöße gegen die Pflicht z...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / II. Ertragsteuern

Rz. 38 Die Kosten der Testamentsvollstreckung können Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein. Es kommt darauf an, ob sie der Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen dienen. Der Blick richtet sich darum auf die Art und den Zweck der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers im Einzelfall.[37] Erneut ist es wichtig, dass der Testamentsvollstrecker auf seiner Rechnung g...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / 2. Ausdrückliche Anordnung

Rz. 33 Vor dem Hintergrund des skizzierten Auslegungsspielraums empfiehlt es sich für jedes testamentsvollstreckende Kreditinstitut unbedingt, den späteren Erblasser bereits in der Anbahnungsphase unmissverständlich über die eigenen Honorarvorstellungen aufzuklären und ihm die voraussichtlich anfallenden Kosten transparent zu machen. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs sollten...mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / I. Grundsätzliche Positionen von Rechtsprechung und Literatur

Rz. 5 Zunächst wird der sicherlich in der Praxis erhebliche Einwand erhoben, der Bundesgerichtshof habe die Zeitvergütung ausdrücklich abgelehnt.[7] Tatsächlich hat sich der Bundesgerichtshof zuletzt im Jahr 2005 im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde mit der Frage eines Zeithonorars als Kriterium für die Angemessenheitsbestimmung im Rahmen des § 2221 BGB beschäftigt. Für...mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / G. Praxismuster für die Abrechnung eines Testamentsvollstreckers

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / I. Testamentsvollstreckung und Unternehmensnachfolge

Rz. 13 Eine Testamentsvollstreckung liegt insbesondere im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge[28] nahe. Dieses Tätigkeitsfeld ist angesichts der regelmäßig höheren Werte, um die es dabei geht, typischerweise auch besonders lukrativ. Es gibt keinen feststehenden Begriff der "Unternehmensnachfolge". Typischerweise wird darunter der Übergang der Unternehmerstellung – in...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 1. Geringe Aussagekraft der Tabellen

Rz. 69 Die substanzielle Vergrößerung der Vermögen in Deutschland, aber auch die – eher nominelle – Wertsteigerung bei Immobilien haben dazu geführt, dass die Nachlässe, die Testamentsvollstrecker zu verwalten haben, immer größer werden. Auch insoweit sind die vorliegenden Tabellen nicht mehr auf dem neuesten Stand. Die letzte Degressionsstufe beginntmehr

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§ 3 Vergütungstabellen / I. Veränderte Geldwertverhältnisse

Rz. 64 Die Geldwertverhältnisse haben sich in Deutschland in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert, vor allem im Zuge der Euro-Einführung und durch den Anstieg der Immobilienpreise. Der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) hat sich seit dem Jahr 2000 (Veröffentlichung der DNotV-Empfehlungen) bis zum Jahre 2020 von 79,9 auf 105,8 Punkte, also von 100 % auf 132 % e...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / II. Honorarmodelle und -höhe

Rz. 23 Die gesetzliche Regelung zur Vergütung des Testamentsvollstreckers in § 2221 BGB gilt selbstverständlich berufsgruppenübergreifend und somit auch für Banken. Um Streit und Unklarheiten zu vermeiden, sollte der Erblasser die Vergütung des späteren Testamentsvollstreckers im Einvernehmen mit diesem selbst regeln. Die am Markt tätigen Institute bieten ihren Kunden in der...mehr

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Vorwort

Dieses kleine Buch hat, wofür wir herzlich danken, eine ausgesprochen freundliche Aufnahme gefunden. Das und die Weiterentwicklung des Themas in der Praxis haben diese zweite Auflage erforderlich gemacht. Nach wie vor werden die Vermögen der Nachkriegsgeneration vererbt. So ist jährlich in zehntausenden von Unternehmen und bei noch sehr viel mehr privaten Immobilien die Nachf...mehr

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§ 9 Oft gestellte Fragen aus der Testamentsvollstreckerpraxis

Rz. 1 1. Kann ein Erblasser die Vergütung vorab mit dem Testamentsvollstrecker vereinbaren? (Bearbeitet von RA Norbert Schönleber, Köln) Auch bei der Testamentsvollstreckung musste sich der Gesetzgeber überlegen, welche Vergütung geschuldet sein soll, wenn die Beteiligten dies nicht regeln und also eine gesetzliche Regelung eingreifen muss. Beim Kaufvertrag ist der Gesetzgeber ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) "Geringes Vermögen" i.R.d. § 33a EStG

Die von der Finanzverwaltung gesetzte Grenze des nur geringen Vermögens für die Beurteilung der Bedürftigkeit und Abziehbarkeit von Unterhaltsleistungen i.R.d. § 33a EStG i.H.v. 15.500 EUR besteht für das Streitjahr 2019 – trotz fehlender Anpassung – seit dem Jahr 1975 zulässigerweise unverändert fort. FG Rheinland-Pfalz v. 26.8.2021 – 6 K 1098/21, EFG 2021, 1829, Rev. eingel...mehr

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Steuermindernder Abzug von ... / II. Abzug von Versorgungsleistungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG bei Vertragsabschluss nach dem 31.12.2007: Die Rechtslage im Überblick

Versorgungsleistungen sind wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung zur vorweggenommenen Erbfolge; sie können auch auf Verfügungen von Todes wegen beruhen. Sie sind weder Veräußerungsentgelt noch Anschaffungskosten. Wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung können sein: Unterhaltsleistungen, wiederkehrende Leistunge...mehr

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Steuermindernder Abzug von ... / b) Entscheidung des BFH

Der erkennende BFH entschied, dass die Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen nur im Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG (bzw. früher: § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG i.d.F. des JStG 2008) unentgeltlich ist. Wird nach dieser Vorschrift nicht begünstigtes Vermögen übertragen, liegt ertragsteuerrechtlich eine entgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung ...mehr

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Steuermindernder Abzug von ... / c) Folgen für die Beratungspraxis

Bei Übertragung eines Vermietungsobjekts des Privatvermögens gegen Leibrente führen die wiederkehrenden Leistungen des Übernehmers an den Übergeber in Höhe ihres Barwerts zu Anschaffungskosten, die mit den AfA berücksichtigt werden, und in Höhe ihres Zinsanteils zu sofort abziehbaren WK bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der BFH hat mit der Entscheidung die bisl...mehr

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Steuermindernder Abzug von ... / 1. Generationennachfolge-Verbund bei Nacherbschaft (BFH v. 16.6.2021 – X R 30/20)

Der BFH entschied in diesem Fall[1], dass wiederkehrende Leistungen und Zahlungen, die der Erblasser durch letztwillige Verfügung einem Vorerben zugunsten eines zum Generationennachfolge-Verbund gehörenden Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft auferlegt und die aus dem übergegangenen Vermögen zu erbringen sind, dem Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungslei...mehr

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Steuermindernder Abzug von ... / IV. Fazit

Die vier Entscheidungen machen die Komplexität des Rechtsgebiets "Versorgungsverträge" deutlich. Sie führen im Detail zu besseren Abgrenzungskriterien und für betroffene Steuerpflichtige bei Abweichungen vom Vereinbarten im Einzelfall zu einer abzugsfreundlicheren Position. Wichtig ist vor allem die Klarstellung der Behandlung von Vermögensübertragungen gegen wiederkehrende Lei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Veräußerung einer verbilligt erworbenen Management-Beteiligung: Arbeitslohn?

Es gibt keinen Grundsatz, dass sämtliche Gewinne, die durch an Arbeitnehmer verbilligt überlassene Mitarbeiterbeteiligungen erwirtschaftet wurden, in vollem Umfang als Vorteile aus dem Dienstverhältnis gem. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren wären. Beteiligung als eigenständige Erwerbsgrundlage? Denn beteiligt sich ein Arbeitnehmer kapitalmäßig an seinem Arbeitgeber...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 141 Übergan... / 2.2 Nichtberücksichtigung von Vermögen

Rz. 4 Gemäß Abs. 2 Satz 1 wird Vermögen für die Dauer von 6 Monaten ab Beginn des Bewilligungszeitraumes (frühestens ab 1.3.2020 und spätestens ab 30.6.2020) nicht berücksichtigt. Damit wird der Nachranggrundsatz vorübergehend außer Kraft gesetzt. Abs. 2 Satz 1 benennt im Wortlaut die Vorschriften des SGB XII, die die Berücksichtigung von Vermögen vorsehen und von denen abge...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13 Übriges Vermögen (Zeilen 43 bis 83)

In den Zeilen 43 bis 83 ist das übrige Vermögen einzutragen. Darunter fallen alle Gegenstände, die nicht zum land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen oder zum Betriebsvermögen gehören. Vor allem zählen hierzu das in- und ausländische Kapitalvermögen sowie die übrigen Sachen und Rechte. 2.13.1 Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (Zeilen 43 bis 46) Geh...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.2 In Drittstaaten belegenes, land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Zeilen 33 und 34)

Enthält der Nachlass in Drittstaaten belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen, ist dies in den Zeilen 33 und 34 anzugeben. Einzutragen sind die Lage und dessen gemeiner Wert bzw. Verkehrswert (zum Stichtag). Der Wert ist auch durch entsprechende Unterlagen zu belegen. Die Steuervergünstigungen der §§ 13a und 19a ErbStG kommen für in Drittstaaten belegenes land- und ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Zeilen 31 bis 34)

In den Zeilen 31 und 32 ist einzutragen, ob inländisches oder in der EU/in EWR-Staaten belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen zum Erwerb gehört hat (zu Drittstaaten s. Zeilen 33 und 34). Für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind nach §§ 151 Abs. 1 Nr. 1, 157 Abs. 2 BewG Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 158 bis 175 BewG zu ermitteln und ge...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.16 Bemerkungen (Zeilen 124 bis 130)

In den Zeilen 124 bis 130 können Sie insbesondere folgende Anträge stellen: Gehört zum Erwerb Betriebsvermögen (hierzu zählen auch Anteile an Personengesellschaften) oder land- und forstwirtschaftliches Vermögen, ist dem Erwerber die darauf entfallende Erbschaftsteuer auf Antrag bis zu 10 Jahre zu stunden, soweit dies zur Erhaltung des Betriebs notwendig ist (vgl. § 28 ErbStG...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.1 Vor- und Nacherbschaft (Zeilen 15 und 16)

War der Erblasser Vorerbe, ist dies in Zeile 15 anzukreuzen. Daneben ist in Zeile 16 der vorverstorbene Erblasser mit Name, Sterbetag, letztem Wohnsitz sowie dem Erbschaftsteuer-Finanzamt und der letzten Steuernummer anzugeben. Gleiches gilt, wenn der Erblasser Vermächtnisnehmer war (s. Tz. 2.8.2). Der Erblasser kann durch Testament oder Erbvertrag einen Erben in der Weise ei...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.2 Angaben zum Erblasser (Zeilen 2 bis 4)

In den Zeilen 2 bis 4 ist der letzte Wohnsitz des Erblassers einzutragen. Hiermit überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht des Erwerbers. In Zeile 4 ist zusätzlich die Staatsangehörigkeit anzugeben. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht des Erwerbers (zur Option der beschränkten Steuerpflicht zur unbeschrä...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.1.3 Steuerklasse

Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verhältnis des Nacherben zum Vorerben. Von dieser Steuerklasse hängen dann der infrage kommende persönliche Freibetrag und der Steuersatz ab. Steht der Nacherbe zum Erblasser in einem günstigeren Verwandtschaftsverhältnis als zum Vorerben, kann er aber auch die Besteuerung im Verhältnis zum Erblasser wählen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG). In...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14 Nachlassverbindlichkeiten (Zeilen 84 bis 114)

Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen insbesondere die Schulden des Erblassers und die durch den Sterbefall entstandenen Kosten. Zur Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten gilt Folgendes: Nicht abzugsfähig sind Schulden und Lasten, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen, die nicht der Besteuerung nach dem Erbschaftsteuergesetz unterlie...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.13 Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (Zeilen 77 bis 78)

Enthält der Nachlass Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke), ist dieser mit dem gemeinen Wert in Zeile 77 einzutragen. Gehört der Erwerber der Steuerklasse I an, erhält er hierfür einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR. Erwerber, die den Steuerklassen II und III angehören, erhalten einen Freibetrag i. H. v. 12.000 EUR. Für Letztere gilt aber die Besonderheit, dass...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.3 Checkliste zu den Bestandteilen des Lageberichts

Rz. 59 Am 2.11.2012 hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) erstmals den Standard DRS 20 "Konzernlagebericht" veröffentlicht. Dieser führt die bisher bestehenden verschiedenen Deutschen Rechnungslegungsstandards DRS 15 "Lagebericht" sowie DRS 5 "Risikoberichterstattung", einschließlich der branchenspezifischen Standards zur Risikoberichterstattung für Kredit- und Finanzi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.6 Andere Kapitalforderungen (Zeilen 61 und 62)

In den Zeilen 61 und 62 sind die anderen Kapitalforderungen zu erfassen. Hierzu zählen z. B. am Todestag bereits beschlossene Dividenden sowie Ansprüche auf rückständige Gehälter und Löhne. Anzusetzen sind diese Kapitalforderungen mit dem Nennwert. Hierhin gehören des Weiteren noch nicht fällige Lebensversicherungen. Noch nicht fällige Versicherungen (Lebens-, Kapital- oder Re...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Berufung auf das Unionsrecht für Leistungen im Bereich des Sports

Leitsatz Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL hat keine unmittelbare Wirkung, so dass sich eine Einrichtung ohne Gewinnstreben auf diese Bestimmung vor den nationalen Gerichten nicht berufen kann (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Golfclub Schloss Igling vom 10.12.2020 – C‐488/18, EU:C:2020:1013; Änderung der Rechtsprechung). Normenkette § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG, Art. 132 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.2 Vorvermächtnis (Zeilen 15 und 16)

Ist der Erblasser Vermächtnisnehmer gewesen, so ist dies in Zeile 15 anzukreuzen und darunter in Zeile 16 der vorverstorbene Erblasser mit Name, Sterbetag, letztem Wohnsitz sowie dem Erbschaftsteuer-Finanzamt und der letzten Steuernummer anzugeben. Gleiches gilt, wenn der Erblasser Vorerbe war. Wurde vom Erblasser der vermachte Gegenstand von einem erst nach dem Anfall des Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.4 Bausparguthaben (Zeilen 57 und 58)

In den Zeilen 57 und 58 sind im Nachlass befindliche Bausparguthaben incl. der bis zum Todestag angefallenen Zinsen mit ihrem Nennbetrag zu erfassen. Einzutragen sind die Bausparnummer, der Name der Bausparkasse und der Wert. Bausparguthaben sind als Kapitalforderungen mit dem Nennwert anzusetzen.mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.8 Sonstige Zinsansprüche (Zeilen 66 und 67)

Befinden sich im Nachlass Zinsansprüche, die nicht in Zeile 56 (Guthaben bei Geldinstituten), 58 (Bausparguthaben) oder 62 (andere Kapitalforderungen) enthalten sind, so sind diese in den Zeilen 66 und 67 zu bezeichnen und mit dem Namen des Schuldners und ihrem Wert einzutragen.mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.12 Münzen, unverarbeitete Edelmetalle, Edelsteine (Zeile 76)

Im Nachlass befindliche Münzen, unverarbeitete Edelmetalle, Edelsteine oder Perlen sind mit ihrem gemeinen Wert in der Zeile 76 einzutragen.mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.11 Zahlungsmittel (Zeile 75)

Sind inländische oder ausländische Zahlungsmittel im Nachlass enthalten, so ist dies entsprechend anzukreuzen und in Zeile 75 sind die Zahlungsmittel mit dem Nennwert zu erfassen. Die Bewertung von ausländischen Zahlungsmitteln ist dabei mit dem amtlich veröffentlichten Umrechnungskurs zum Stichtag vorzunehmen.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verwendung von gefördertem Altersvermögen für eine selbst genutzte Wohnung

Leitsatz Sind Ehegatten Miteigentümer einer selbstbewohnten Immobilie und ist lediglich der Ehemann Darlehensnehmer der bei Anschaffung der Immobilie aufgenommenen Kredite, so ist nur der Ehemann als Darlehensnehmer berechtigt, zur Tilgung dieser Kredite gefördertes Kapital im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu entnehmen, nicht aber die Ehefrau. Sachverhalt Die Kläge...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 6 Datensatz zum Lagebericht bei der elektronischen Übermittlung (E-Bilanz)

Rz. 62 Basierend auf § 5b EStG haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, für Wirtschaftsjahre beginnend ab dem 31.12.2011 den Inhalt der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz – Taxonomie – durch Datenfernübertragung zu übermitteln (sog. E-Bilanz). Entsprechend § 60 Abs. 1, 2 EStDV kann eine der...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.2 Wertpapiere und andere Anteile (Zeilen 47 bis 51)

In den Zeilen 47 bis 51 sind Wertpapiere und andere Anteile anzugeben. Dabei ist Folgendes zu beachten: Anteile an Kapitalgesellschaften sowie festverzinsliche Wertpapiere, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen waren, sind mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs anzusetzen (Kurswert). Liegt a...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.2.1 Wirtschaftsbericht i. e. S. (§§ 289 Abs. 1 Sätze 1, 2 sowie 289 Abs. 3 HGB)

Rz. 19 Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis und der Lage der Gesellschaft (§ 289 Abs. 1 Satz 1 HGB) Durch die Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses soll den Adressaten des Lageberichts die Unternehmensentwicklung bis zum Abschlussstichtag sowie das Geschäftsergebnis überblicksartig geschildert werden. Die hier au...mehr