Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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AGS 03/2022, Vorschuss - An... / II. Anwalt muss Vorschüsse an den Rechtsschutzversicherer zurückzahlen

Die Revision ist unbeschränkt zugelassen hat aber in der Sache keinen Erfolg. Das Gericht bestätigt den Rückzahlungsanspruch der nicht verbrauchten Gebührenvorschüsse. Der Rückzahlungsanspruch ergibt sich aus dem Anwaltsvertrag, die §§ 675, 667 BGB sind mindestens entsprechend anzuwenden. Der Rechtsanwalt hat über erhaltene Vorschüsse abzurechnen; eine entsprechende vertragli...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Angemessene Einrichtung

Rz. 323 [Autor/Stand] Überblick. Die Angemessenheit (vgl. Rz. 329) der Einrichtung (vgl. Rz. 325 ff.) des Geschäftsbetriebs (vgl. Rz. 309 ff.) richtet sich nach dem jeweils verfolgten Geschäftszweck (vgl. Rz. 327) und ist daher stets einzelfallbezogen-funktional (vgl. Rz. 324) zu bestimmen. Eine Körperschaft kann auch mehrere Geschäftszwecke verfolgen (sog. gemischte Tätigke...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / II. Was ändert sich durch das Gesetzt zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts tritt erst am 1.1.2023 in Kraft. Zukünftig ist in § 1809 BGB n.F. geregelt, dass wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Pfleger erhält. Der Pfleger hat die Pflicht und das Recht, die ihm übertragenen An...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 3. GrEStG und ErbStG

Anders ist es bei Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer: Für die Grunderwerbsteuer gilt, dass das Übernahmevermächtnis zu feststehendem Preis nicht zu einem Grunderwerbsteuertatbestand bei Ausübung der Übernahme führt, dagegen wohl ein Übernahmevermächtnis, bei dem der Preis zwischen den Parteien des Übernahmeakts künftig noch festzulegen ist, und sei es auch nur durch Bezugn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.8 Tausch (§ 6 Abs 6 EStG)

Tz. 83 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Der Rechtsfolge des § 12 Abs 1 KStG (Veräußerungsfiktion) kann bereits entnommen werden, dass "echte" Veräußerungsvorgänge nach dem Sinn und Zweck der Norm grds nicht vom Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 KStG erfasst sind (s Wassermeyer, IStR 2008, 176, 177; s Tz 31). Hierzu zählen auch die Fälle des sog schuldrechtlichen Tauschs, dh zwei Rec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Rechtsfolgen

Rz. 291 [Autor/Stand] Kern des § 13a Abs. 9 ErbStG ist, dass für begünstigtes Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 2 ErbStG vor Anwendung des Verschonungsabschlags von 85 % bzw. 100 % – und damit also zusätzlich – ein Abschlag gewährt wird. Die Höhe des Abschlags bemisst sich danach, um wieviel Prozent die laut Gesellschaftsvertrag oder Satzung vorgesehene Höhe der Abfindung unter dem...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Der Kläger macht gegen die Beklagten einen Anspruch auf seinen Zusatzpflichtteil nach § 2305 BGB geltend.[80] Die Erblasserin hatte in ihrem eigenhändigen Testament u.a. verfügt: "Wenn alles Verkauft ist, bekommen alle 10 % + 5 % die ich jetzt Namentlich schreibe. Der Rest ist für die Beerdigung und, 20 Jahre Pflege des Grabes." Die Beklagte, die von der Erblasserin als Test...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Umfang der wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten (§ 26 BewG)

Rz. 34 [Autor/Stand] § 26 BewG i.d.F. des JStG 1997 regelte die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten nur noch für den Grundbesitz. Die Vorschrift hat ausschließlich Bedeutung für die Feststellung der Einheitswerte 1964 in den alten Bundesländern sowie der Einheitswerte 1935 und der Ersatzwirtschaftswerte im Beitrittsgebiet. § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.3 § 12 Abs 2 KStG

Tz. 9 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Abs 2 enthält für bestimmte Verschmelzungen im Ausl eine Ausnahme vom allg Entstrickungsgrundsatz des Abs 1, wonach der Rechtsträgerwechsel beschr Stpfl infolge einer Umwandlung grds zu einer Entstrickung führt. S 1 regelt die Rechtsfolgen einer Ausl-Verschmelzung auf Gesellschaftsebene und S 2 bestimmt die Rechtsfolgen auf Gesellschaftereben...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / a) Aufschiebend bedingtes Ereignis: Tod des ersten Erwerbers

Eine Gleichstellung der Nachvermächtnisse und auf den Tod des Beschwerten bedingten Vermächtnisse, seit 1.1.2009 auch Auflagen auf den Tod des Belasteten, bewirkt hierbei § 6 Abs. 4 ErbStG: Es kommt in den Fällen des zweiten Übergangs durch Tod des Vorerben oder Vorvermächtnisnehmers zu einer uneingeschränkten zweifachen Besteuerung. Die doppelte Besteuerung von Vorerben und ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Stand] § 266 BewG ist durch das Grundsteuer-Reformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden und für Zwecke der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 anzuwenden. Die Neufassung reagiert auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.4.2018.[3] Rz. 4 [Autor/Stand] Die mit dem Grundsteuer-Reformgesetz[5] eingeführte Vorschrift ist sowohl durch das Fondsst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Historische Entwicklung

Rz. 7 [Autor/Stand] Wie die Besteuerung bzw. Begünstigung von Betriebsvermögens in verfassungskonformer Art und Weise zu bewerkstelligen ist, dies beschäftigt den Gesetzgeber, das Bundesverfassungsgericht, den Bundesfinanzhof, die nachgeordneten Finanzgerichte, die Finanzverwaltung und natürlich die Beraterschaft, seit es eine Erbschaftsteuer gibt. Rz. 8 [Autor/Stand] Das heu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Fristen (Abs. 9 Satz 4 und 5)

Rz. 296 [Autor/Stand] Die Voraussetzungen für die Gewährung des Wertabschlags (also sowohl die gesellschaftsvertragliche Verankerung der oben genannten Beschränkungen als auch deren tatsächliche Einhaltung) müssen zunächst einmal bereits seit zwei Jahren vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer vorgelegen haben bzw. vorliegen, § 13a Abs. 9 Satz 4 ErbStG. Rz. 297 [Autor/Sta...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Lohnsummen/Beschäftigte aus nachgeordneten Gesellschaften (Abs. 3 Sätze 11 und 12)

Rz. 119 [Autor/Stand] Bei der Prüfung, ob die Mindestarbeitnehmerzahl im Betrieb erreicht wird, wollte die Finanzverwaltung schon von vornherein auch die Arbeitnehmer nachgeordneter Gesellschaften einbeziehen.[2] Rz. 120 [Autor/Stand] Der Begriff des Betriebs ist jedoch im Gesetz nicht näher erörtert. Eine Zurechnungsvorschrift für Konzerngesellschaften hatte der Gesetzgeber ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Durch Art. 1 GrStRefG [2] wurden die Regelungen des bisherigen § 205 BewG in § 265 BewG übernommen. § 265 trat nach Art. 18 GrStRefG[3] am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die erstmalige Anwendung der Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer im Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils wird in § 266 BewG geregelt. § 265 BewG regelt die Anwendung des B...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.2.1 Abrechnungsverband Ost

In dem seit 1997 bestehenden Abrechnungsverband Ost ist das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben bzw. zwischen vorhandenem Vermögen und Leistungsansprüchen und Anwartschaften wesentlich günstiger als im Abrechnungsverband West. Der Umlagesatz liegt bei 1 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Sanierungsgelder werden im Abrechnungsverband Ost nicht erhoben. Bis 31.1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Rechtsentwicklung; zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 15 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Seitdem durch das KStG 1920 erstmalig eine Vorschrift zur Sicherstellung der Besteuerung von stillen Reserven für KStpfl eingeführt worden ist, wurde das mit § 12 KStG verfolgte "Entstrickungskonzept" fortlfd ergänzt und systematisch fortentwickelt: Tz. 16 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 KStG 1920 v 30.03.1920 (RGBl I 1920, 393):Mit § 18 KStG 1920...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / i) Übertragung eines Grundstücks unter gleichzeitiger Vereinbarung des Ausschlusses der Aufhebung der Gemeinschaft

Die Übertragung ideeller Miteigentumsanteile an Grundbesitz auf einen Minderjährigen soll laut einem Beschluss des OLG München nicht lediglich rechtlich vorteilhaft sein, wenn in derselben Urkunde der Ausschluss der Auseinandersetzung der Gemeinschaft bezüglich des übertragenen Grundbesitzes vereinbart wird.[44] Dieses Auffassung dürfte aber wohl mit dem Grundsatz, wonach ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. § 152 BewG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2001

Rz. 54 [Autor/Stand] § 152 BewG ist durch das Steueränderungsgesetz 2001[2] in der Weise geändert worden, dass in Abs. 1 dieser Vorschrift der allgemeine Anwendungszeitpunkt des Bewertungsgesetzes mit 1.1.2002 umschrieben wird. In Abs. 2, eingefügt durch den Finanzausschuss des Deutschen Bundestags[3], sind die DM-Beträge in § 40 BewG (Ermittlung des Vergleichswerts), § 41 Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Änderung aufgrund tatsächlicher Umstände

Rz. 40 [Autor/Stand] Eine Wertfortschreibung setzt grundsätzlich voraus, dass sich aufgrund der tatsächlichen Umstände der Wert der wirtschaftlichen Einheit geändert hat. Dies kann z.B. bei bebauten Grundstücken im Grundvermögen über eine Erweiterung oder einer grundlegenden Sanierung der wohnwirtschaftlich oder gewerbliche genutzten Flächen oder im Bereich des landwirtschaf...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 1. Hintergrund

Zivilrechtlich gründet das Zweckvermächtnis auf § 2156 BGB und gibt dem Beschwerten das Recht, ggf. z.B. den Gegenstand, insbesondere aber auch den Zeitpunkt der Vermächtniserfüllung, zu bestimmen.[16] Dabei kann das Zweckvermächtnis ggf. mit anderen flexiblen Elementen des Vermächtnisrechts, wie dem Bestimmungsvermächtnis der §§ 2151, 2153 BGB, kombiniert werden. Anwendungsb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.3 Finale Entnahmetheorie und Kapitalgesellschaften

Tz. 218 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Unklar ist, inwieweit die bisherige Rspr des BFH zur finalen Entnahmetheorie mit der Rspr des BFH vereinbar ist, dass eine Kap-Ges keine außerbetriebliche Sphäre haben könne (grds s Urt des BFH v 04.12.1996, BFH/NV 1997, 190). Tz. 219 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Unzutr ist uE dabei die pauschale Aussage, dass die finale Entnahmetheorie bei Kap-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 17 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Auch die tats Geschäftsführung der Sicherheitseinrichtung muss sich grds (zur Ausnahme hinsichtlich der nicht den satzungsmäßigen Aufgaben dienenden wG s § 5 Abs 1 Nr 16 S 4 KStG) auf die ausschl Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben beschränken. Während die satzungsmäßige Ausschließlichkeit unmittelbar aus § 5 Abs 1 Nr 16 S 1 KStG zu entneh...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Maßgebende Verhältnisse für die Fortschreibung

Rz. 195 [Autor/Stand] Für alle drei Fortschreibungsarten werden nach § 222 Abs. 4 Satz 2 BewG der Fortschreibung "vorbehaltlich des § 227 BewG" die Verhältnisse im Fortschreibungszeitpunkt, also die Verhältnisse zu Beginn des für die Fortschreibung in Betracht kommenden Kalenderjahrs, zugrunde gelegt. Bei der Bewertung der wirtschaftlichen Einheit sind danach bei Fortschreib...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.3.1 § 17 Abs 4 EStG, § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG

Tz. 104 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zu einem nach § 17 Abs 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungs-(Liquidations-)gewinn oder -verlust sowie zu Bezügen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG kommt es auf der Gesellschafterebene grds nur, wenn die Kö gesellschaftsrechtlich infolge der Sitzverlegung aufgelöst und deren Vermögen an die AE tats ausgekehrt wird bzw das wirtsch Eigentum au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Nachweispflichten bei Auslandsvermögen (Abs. 8)

Rz. 262 [Autor/Stand] Gehört zum begünstigten Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG – auch – Auslandsvermögen, hat der Steuerpflichtige – insoweit – nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Begünstigung im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer und während der gesamten in § 13a Abs. 3 bis 6 ErbStG genannten Zeiträume bestehen.mehr

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ZErb 03/2022, Zur Auslegung... / Leitsatz

1. Die Art. 63 und 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats über die Berechnung der Erbschaftsteuer nicht entgegenstehen, die vorsieht, dass im Fall des Erwerbs von im Inland belegenen Grundstücken, wenn zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers weder dieser noch der Erbe seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat hat...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / 5

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2.3 Verlegungs-Anfangsvermögen

Tz. 521 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Dem Endvermögen ist entspr § 11 KStG das Anfangsvermögen gegenüberzustellen. Anfangsvermögen ist das Vermögen, das am Schluss des der Verlegung vorangegangenen Wj der KSt-Veranlagung zugrunde gelegt worden ist (s § 11 KStG Tz 30ff). Ist die Kö, Per-Vereinigung oder Vermögensmasse im Inl nicht kstpfl, kann uE auf die Ermittlung des Verlegung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 283 [Autor/Stand] Hinsichtlich der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens mit dem Ertragswert für Zwecke der Grundsteuer weicht die Freie und Hansestadt Hamburg – wie auch alle übrigen Bundesländer – grundsätzlich nicht von den bundesgesetzlichen Regelungen ab (vgl hierzu §§ 232 bis 242 BewG und die entsprechenden Kommentierungen). Rz. 284 [Autor/Stand] §...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / c) Kein Vertretungsausschluss der Eltern bei lediglich rechtlichem Vorteil

Ein Vertretungsausschluss der Eltern besteht zudem nicht, wenn das Rechtsgeschäft dem vertretenen Kind einen lediglich rechtlichen Vorteil verschafft.[3] Ist das Rechtsgeschäft für das Kind lediglich rechtlich vorteilhaft oder zumindest rechtlich neutral, ist der Schutzzweck der Vertretungsbeschränkungen nicht erforderlich, da es sich um eine reine Begünstigung des Kindes ha...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / d) Schenkung eines vermieteten/verpachteten Grundstücks

Der Erwerb eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks ist ebenfalls nicht lediglich rechtlich vorteilhaft.[35] Begründet wird dies einheitlich mit dem Eintritt des Minderjährigen in die Stellung als Vermieter und damit in die Ansprüche und Eigentümerverpflichtungen aus dem bestehenden Mietvertrag.[36] Für die daraus resultierenden Pflichten haftet der Minderjährige auch...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Die besondere Bedeutung dieser für die amtliche Sammlung vorgesehenen Entscheidung verdeutlichen bereits die bemerkenswert zahlreichen – zumeist zustimmenden – Besprechungen.[7] Dies mag auch daran liegen, dass die erfolgte Klarstellung nicht nur für die Fälle des Rücktritts vom beurkundungspflichtigen Erbvertrag, sondern, wie gesehen, über § 2271 Abs. 1 S. 1 BGB auch für de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 [Autor/Stand] Der § 263 BewG gilt ausschließlich für die Grundsteuerbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und des Grundvermögens gem. §§ 232 ff. BewG nach dem Bundesmodell. Rz. 16 [Autor/Stand] Die in § 263 BewG enthaltenen Ermächtigungen ermöglichen es dem BMF (mit Zustimmung des Bundesrats), lediglich eine Änderung bzw. Anpassung der dort aufgeführt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Weiterleitung der Einkünfte (Var. 2: sog. Durchleitungstest)

Rz. 272 [Autor/Stand] Überblick. Die bloße Weiterleitung (s. Rz. 282 ff.) der Einkünfte (s. Rz. 280) an beteiligte oder begünstigte Personen (s. Rz. 281) gilt nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 2 EStG nicht als Wirtschaftstätigkeit. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch die Var. 2 das Kriterium der "Durchleitungsgesellschaft" abgebildet werden, das in der R...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Einzelheiten (Konkretisierung des Zusammenhangs)

Rz. 410 [Autor/Stand] Konkretisierung des wesentlichen Zusammenhangs. Wie bereits dargelegt (vgl. Rz. 405 f.), ist der erforderliche Zusammenhang nach dem Veranlassungsprinzip im Wege einer wirtschaftlich-funktionalen Betrachtungsweise zu konkretisieren. Dabei sind die Kriterien für das Bestehen eines solchen wesentlichen Zusammenhangs am normspezifischen und unionsrechtlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. § 152 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1997

Rz. 14 [Autor/Stand] § 152 BewG hat in der Fassung des JStG 1997 folgenden Wortlaut: "Diese Fassung des Gesetzes ist erstmals zum 1. Januar 1997 und für die Erbschaftsteuer erstmals zum 1. Januar 1996 anzuwenden." Rz. 15 [Autor/Stand] Allgemeiner Anwendungszeitpunkt der durch das Jahressteuergesetz 1997 erfolgten Änderungen des Bewertungsgesetzes ist der 1.1.1997. Die Änderung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Erteilte Fortschreibungsbescheide

Rz. 260 [Autor/Stand] Liegen die Voraussetzungen der § 361 Abs. 2 Satz 2 AO, § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO vor, kann das Finanzamt oder das Finanzgericht die Vollziehung des Fortschreibungsbescheids aussetzen. Das gilt nicht nur für Wertfortschreibungen, sondern auch für Art- oder Zurechnungsfortschreibungen sowie bei einem Streit über die Höhe der Anteile am Vermögen.[2] Rz. 261 [A...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Augenfällig sind zunächst die Konsequenzen der Entscheidung für den gegen einen Erben vorgehenden Gläubiger. Dieser sollte, wenn er sich die Möglichkeit einer Vollstreckung in das Eigenvermögen des Beklagten trotz dessen Vorbehalts nach § 780 Abs. 1 ZPO bewahren möchte, bereits in erster Instanz des Erkenntnisverfahrens substantiiert darlegen, dass die Voraussetzungen einer ...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Eine Rechtsanwältin wurde als Betreuerin für einen 1929 geborenen Erblasser mit einer zerebralen Erkrankung ernannt. Der Erblasser besaß keine Kinder und war auch sonst "ohne Angehörige und Freunde" (OLG Celle, a.a.O.), dafür aber im Besitz eines erheblichen (Bank-) Vermögens. Honni soit qui mal … Vier Monate nach der Ernennung zur Betreuerin – der Erblasser bewohnte zu dies...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Bewertung mit dem gemeinen Wert

Tz. 368 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die fiktive Veräußerung und die fiktive Nutzungsüberlassung bei Ausschluss oder Beschränkung des dt Besteuerungsrechts sind mit dem gW zu bewerten. Entspr der Vermutung in der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 23.02.2005, BStBl II 2005, 882) sowie der Auff der Fin-Verw (s Schr des BMF v 12.04.2005, BStBl I 2005, 570, Rn 5.3.1) sollen gW und F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Zusammenrechnung bei Betriebsaufspaltung (Abs. 3 Satz 13)

Rz. 144 [Autor/Stand] Jedenfalls bei Betriebsaufspaltungen konnte aber nach bisherigem Verständnis wohl nicht von nachgeordneten Gesellschaften ausgegangen werden.[2] Die Anforderungen an die Entwicklung der Lohnsumme spielten bei der Besitzgesellschaft keine Rolle. Die Beschäftigten der Betriebsgesellschaft waren der Besitzgesellschaft nicht zuzurechnen. Bei Schwestergesell...mehr

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zfs 03/2022, Mutwilligkeit ... / 2 Aus den Gründen:

Das LG hat zu Recht entschieden, dass es an dem geltend gemachten Verfügungsanspruchs fehlt. Die Antragsgegnerin war ungeachtet ihrer Deckungszusage vom 4.5.2020 nicht gehindert, in Ansehung des im Ausgangsrechtsstreit festgesetzten Auslagenvorschusses für den gerichtlich beauftragten Sachverständigen den Rechtsschutz wegen einer Mutwilligkeit der Wahrnehmung der rechtlichen...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Abgrenzung zu anderen IAS/IFRS

Tz. 15 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 In IFRS 5 werden Termini verwendet, die für die Frage der Subsumtion eines Sachverhalts unter IFRS 5 in der Praxis von entscheidender Bedeutung sind. Im Folgenden werden die Begriffe näher konkretisiert. IFRS 5 unterscheidet zwischen verschiedenen Vermögenskategorien, bei denen der Rechnungslegungsstandard Anwendung findet. Neben der Art des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 301 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Mit § 12 Abs 1 KStG ist erstmals ein allg Entstrickungstatbestand in das KStG eingefügt worden. § 12 Abs 1 KStG korrespondiert hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen mit § 4 Abs 1 S 3 EStG. Der sachliche Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 KStG geht jedoch insoweit über den Anwendungsbereich des § 4 Abs 1 S 3 EStG hinaus, als dass § 12 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.4 UmwStG

Tz. 96 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die Übertragung von Vermögen im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge iRv Umwandlungen/Einbringungen unterliegt grds dem Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 KStG (ebenso hierzu s Tz 81ff; s BT-Drs 16/2710, 26, 31). Ausnahmen von diesem Entstrickungsgrundsatz sind im UmwStG 2006 und in § 12 Abs 2 KStG geregelt (aA s Frotscher, in F/D, § 12 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.11 Verhältnis zum Treaty-Override nach § 50i Abs 1 EStG

Tz. 94a Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Bei der durch das AmtshilfeRLUmsG v 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) erstmalig eingeführten und durch das Kroatien-StAnpG v 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) sowie des sog Anti-BEPS I-Gesetzes (BGBl I 2016, 3000) neu gefassten Vorschrift des § 50i EStG handelt es sich um einen Treaty-Override, der die Anwendung der allgemeinen Entstrickungsvorsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1.1 Rechtsträgerwechsel

Tz. 334 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Als Ausschluss des dt Besteuerungsrechts dürfte uE die Entstrickung aufgrund eines Rechtsträgerwechsels zu beurteilen sein. Str ist, ob entgegen der eindeutigen Aussage in der Ges-Begr (s BT-Drs 16/2710, 31) aufgrund der Rechtsfolge (Fiktion einer Veräußerung) der Rechtsträgerwechsel (zB Veräußerung oder Umwandlung) von § 12 Abs 1 KStG erfas...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Darstellung der Aufgabe von Geschäftsbereichen

Tz. 114 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Wenn ein Geschäftsbereich aufgegeben wurde oder als zur Aufgabe klassifiziert wird, bestehen für diesen Geschäftsbereich besondere Ausweisvorschriften. Für alle im Abschluss präsentierten Perioden sind die Erträge, Aufwendungen, das Vorsteuerergebnis und die Steuern für solche Geschäftsbereiche gesondert auszuweisen. Darüber hinaus muss der ...mehr