Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensauskunft

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.2.2 Informationelle Selbstbestimmung Dritter

Rz. 13 Eine vom Gerichtsvollzieher dem Gläubiger erteilte Auskunft über die Kontodaten einer Person, für deren Konto der Schuldner verfügungsberechtigt ist, greift auch in das Recht dieser dritten Person auf informationelle Selbstbestimmung ein. Eine Abwägung mit den Grundrechten des Gläubigers auf Schutz des Eigentums (Art. 14 GG) und auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Ab...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Besondere Voraussetzungen

Rz. 15 Abs. 1 Satz 2 stellt weitere Voraussetzungen auf, die zusätzlich zu der in Abs. 1 Satz 1 bestimmten Erforderlichkeit erfüllt sein müssen, damit Drittauskünfte nach Abs. 1 Satz 1 zulässig sind. Es genügt, wenn eine der Voraussetzungen der Nummern 1 bis 3 – alternativ – erfüllt sind (BT-Drucks. 19/27636, S. 26 f.). Jede der 3 Fallgruppen knüpft aber daran an, dass dem S...mehr

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FoVo 01/2023, Öffentliche Zustellung der Ladung zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft

Leitsatz 1. Nach § 185 Nr. 1 ZPO kann die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Für den Nachweis des unbekannten Aufenthaltsorts i.S.d. § 185 Nr. 1 ZPO gelten bei der Zustellung einer Ladung zum Term...mehr

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FoVo 01/2023, Öffentliche Z... / 1 Der Praxistipp

Was hilft die öffentliche Zustellung? Das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft nach §§ 802c, 802d, 802f ZPO dient der Informationsbeschaffung. Nun weiß jeder Praktiker, dass die öffentliche Zustellung am Ende immer eine Fiktion bleibt und in der Regel nicht zu einer aktiven Verfahrensbeteiligung des Adressaten der Zustellung führt. Das Ziel der Informationsbeschaffung ...mehr

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FoVo 03+04/2023, Anforderun... / 2 II. Die Entscheidung

Erinnerung hat teilweise Erfolg Die Erinnerung ist zulässig und hat in der Sache im tenorierten Umfang Erfolg. Die Höhe des Vorschusses bemisst sich nach den voraussichtlich entstehenden Kosten, also Gebühren und Auslagen. Es kommt dabei auf die Einschätzung des GV an. Gerade bei Auslagen durch einen Schlüsseldienst oder eine Spedition ist eine genaue Vorhersage der Auslagenhö...mehr

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FoVo 01/2023, Öffentliche Z... / Leitsatz

1. Nach § 185 Nr. 1 ZPO kann die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Für den Nachweis des unbekannten Aufenthaltsorts i.S.d. § 185 Nr. 1 ZPO gelten bei der Zustellung einer Ladung zum Termin der A...mehr

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FoVo 03+04/2023, Anforderun... / 3 Der Praxistipp

Vorschuss zahlen oder auf die Anforderung warten? Nach § 4 Abs. 1 S. 1 GvKostG ist der Auftraggeber zur Zahlung eines Vorschusses verpflichtet, der die voraussichtlich entstehenden Kosten deckt. Der GV kann, muss aber keinen Kostenvorschuss anfordern (teilweise str., Uhl, in: Toussaint, Kostenrecht, 52. Aufl. 2022, § 4 Rn 3). Der Gläubiger oder sein Bevollmächtigter müssen abe...mehr

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FoVo 01/2023, Mangelnde Glä... / 3 Der Praxistipp

Gläubiger kann immer nur Anhaltspunkte für Einkommen vortragen Der Gläubiger kann die Einkommensverhältnisse des Schuldners und der ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen kaum verlässlich ermitteln und angeben, wenn er hierzu nicht unmittelbare Informationen vom Schuldner erhält. Da der Schuldner über solche Einkünfte im Rahmen der Vermögensauskunft ohnehin auskunftspf...mehr

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FoVo 01/2023, Mangelnde Glä... / 1 Der Fall

Antrag auf hälftige Nichtberücksichtigung eines Kindes Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Auf ihren Antrag erließ das AG einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss betreffend Lohnzahlungsansprüche der Schuldnerin gegen ihren Arbeitgeber. Die Schuldnerin ist Mutter eines Kindes. Die Gläubigerin beantragte dur...mehr

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FoVo 03+04/2023, Anforderun... / 1 Der Fall

Vorschuss für GV-Antrag angefordert Am 13.10.2022 stellte der Gläubiger Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherstelle des AG. Es wurde die Abnahme der Vermögensauskunft nach den §§ 802c, 802 f ZPO beantragt sowie die Durchführung einer EMA, sofern feststeht, dass der Schuldner an der angegebenen Adresse nicht mehr wohnt. Mit Schreiben des zuständigen Gerichtsvollzieher...mehr

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FoVo 03+04/2023, Der allgem... / I. Adressat des Vollstreckungsauftrags

Der zuständige Gerichtsvollzieher Anders als nach der GVFV 2015 werden durch das Formular keine Adressaten mehr vorgegeben. Der Auftrag kann grundsätzlich an das AG gerichtet werden, in dessen Bezirk die Vollstreckungshandlung vorgenommen werden soll. Dies ist bei der Abnahme der Vermögensauskunft der Wohnort oder Sitz des Schuldners, § 802e ZPO, bei der Sachpfändung nach § 80...mehr

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FoVo 03+04/2023, Der allgem... / II. Basisdaten zum Schuldner

Zwingende Angaben zum Schuldner Zunächst sind Grundangaben zum Schuldner zu machen, die sich auf dessen Namen und seine postalische Anschrift beziehen. Die Angaben befinden sich außerhalb eines Rahmens und sind deshalb einerseits zwingend und dürfen bei mehreren Schuldnern insgesamt mehrfach wiederholt werden, § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV. Eine Anlage für weitere Schuldner ist insowe...mehr

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FoVo 01/2023, Neue Formular... / IV. Erlaubte und nicht erlaubte Änderungen der Formulare

Feste Regeln zur Flexibilisierung der Formulare Auch der Verordnungsgeber sieht, dass rein statische Formulare der Vielfalt der Praxis nicht gerecht werden und auch nicht nachhaltig sind. So wäre es kaum sachgerecht, dem Gerichtsvollzieher acht Seiten zu schicken, wenn nur drei Seiten befüllt sind. Dem trägt § 3 ZVFV Rechnung. In explizit aufgezählten sieben Fällen können die ...mehr

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FoVo 03+04/2023, Der allgem... / IV. Die Bankdaten

Erforderlich nur, wenn Geld eingenommen werden soll Die Bankdaten benötigt der Gerichtsvollzieher nur, wenn auch Aufträge erteilt werden, bei denen er Zahlungen entgegennehmen kann oder muss. Dies kann etwa bei Beauftragung der gütlichen Erledigung (Modul G) oder der Sachpfändung (Modul L) der Fall sein und entfällt bei isolierten Anträgen auf Abnahme der Vermögensauskunft (M...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / C. Haftung

Rz. 9 Der Anwalt haftet für die Ausübung der ihm übertragenen Vollmacht einschließlich der Vollmachtvereinbarung (im Folgenden nur Vollmacht genannt) für seine Tätigkeit als geschäftsbesorgender Bevollmächtigter (im Folgenden nur Bevollmächtigter genannt) nach Auftragsrecht unter Berücksichtigung des § 280 BGB. Seine Haftung korrespondiert mit seinen Pflichten als Bevollmäch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerlicher und strafrechtlicher Kontenabruf

a) Allgemeines Rz. 607 [Autor/Stand] Der Fahndung stehen für ihre Ermittlungen zwei Arten des Kontenabrufs, im Besteuerungsverfahren der steuerliche Kontenabruf nach § 93 Abs. 7, Abs. 8a, § 93b AO i.V.m. § 24c Abs. 1 KWG und im Strafverfahren der strafrechtliche Kontenabruf nach § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG zur Verfügung. Rz. 608 [Autor/Stand] Die Möglichkeiten der FinB und d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Auskunfts- und Offenbarungspflicht (Absatz 3 Satz 1 und 2)

Rz. 10 Der Schuldner ist verpflichtet, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der gepfändeten Forderung nötigen Auskünfte zu erteilen. Der Auskunftsanspruch besteht neben der Erklärungspflicht nach § 840 ZPO (LG Hagen, JurBüro 2016, 546; BGH, Vollstreckung effektiv 2012, 74 = ZBB 2012, 231 = LMK 2012, 333523 = DB 2012, 1507 = WM 2012, 542 = EBE/BGH 2012, 98 = NJW 2012, 1081 = ...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 1 Grundsätzliches zu Arrest und einstweiliger Verfügung

Der Arrest dient zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen des Schuldners wegen einer Geldforderung, z. B. zur Sicherung von Rückforderungsansprüchen wegen Gehaltsüberzahlungen oder zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen gegen den Arbeitnehmer bzw. von Ansprüchen auf Arbeitslohn gegen den Arbeitgeber. Unterschieden wird dabei zwisc...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / c) Keine Anwendung des § 754a ZPO bei Haftbefehlsantrag

Rz. 72 Zu § 754a ZPO ist bereits einige Rechtsprechung ergangen. Von besonderer Wichtigkeit ist hier die Rechtsprechung des BGH, [46] wonach die Regelung des § 754a Abs. 1 ZPO ausschließlich für an den Gerichtsvollzieher gerichtete Vollstreckungsaufträge und nicht auch einen (im bisherigen Formular gem. Modul H) [47] an das Vollstreckungsgericht gerichteten Antrag auf Erlass e...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 5. Einreichpflicht ist zu bejahen!

Rz. 61 Nach derzeitiger Rechtslage ist u.E. davon auszugehen, dass sämtliche Vollstreckungsaufträge, gleichwohl ob an den Gerichtsvollzieher, das Vollstreckungsgericht[40] oder weitere Vollstreckungsorgane gerichtet sind, in elektronischer Form gem. §§ 130a ZPO i.V.m. 130d ZPO einzureichen sind, wobei die Verwendung der ZV-Formulare nach GVFV und ZVFV wie bisher in den dort ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / f) Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 41 Im Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO ist der Wert der Forderung (einschließlich der Nebenforderungen, Zinsen und Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen) maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 4, 1. Hs. RVG). Der Wert darf jedoch höchstens 2.000,00 EUR betragen (§ 25 Abs. 1 Nr. 4, 2. Hs. RVG). Beispiel 25: Abgabe der Vermögensauskunft (Wert unter 2.000,00...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / d) Mehrere nacheinander folgende Vollstreckungsaufträge

Rz. 121 Sind nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 4 bis 21 RVG mehrere Angelegenheiten gegeben, entstehen die Gebühren nach den Nrn. 3309, 3310 VV mehrmals. Rz. 122 Zu beachten ist, dass sich der Gegenstandswert einer folgenden Vollstreckungsangelegenheit jeweils um die Kosten der vorangegangenen Vollstreckungsmaßnahme erhöht (siehe Rdn 16 f.). Beispiel 73: Forderungspfändung und nachfolg...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 76. Zwangsvollstreckung

Rz. 156 Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Zwangsvollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, sodass es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erh...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Terminsgebühr

Rz. 73 Auch eine Terminsgebühr (Nr. 3310 VV) kann in der Zwangsvollstreckung anfallen, allerdings nur dann, wenn der Anwalt an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft teilnimmt. Außergerichtliche Verhandlungen oder Besprechungen reichen nicht aus. Der weiter gehende Anwendungsbereich der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV ist durch Nr. 3310 ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / g) Einholen von Drittauskünften

Rz. 43 Für das Einholen von Drittauskünften gilt ebenfalls der Wert der Forderung einschließlich der Nebenforderungen, Zinsen und Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen (§ 25 Abs. 1 Nr. 4, 1. Hs. RVG). Der Wert ist seit Inkrafttreten des KostRÄG 2021 jedoch ebenfalls auf einen Höchstwert von 2.000,00 EUR begrenzt. Es gilt das gleiche wie für die Vermögensauskunft (siehe Rdn...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / bb) Bedingter Auftrag

Rz. 9 War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend.[1] Rz. 10 Häufigster Anwendungsfall ist der, dass der Anwalt mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt wird und für den Fall, dass diese zu keinem Erfolg führt, er bereits den Auftrag zu weiterer Tätigkeit erhäl...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 1. Bewilligung

Rz. 237 Für die Zwangsvollstreckung kann Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden. Rz. 238 Grundsätzlich erstreckt sich die Beiordnung in der Hauptsache nicht auch auf die Zwangsvollstreckung, die Vollstreckung und den Verwaltungszwang (§ 48 Abs. 4 S. 1, 2 Nr. 1 RVG). Rz. 239 Nur dann, wenn der Rechtsanwalt für die Erwirkung eines Arrests, einer einstweiligen Verfü...mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Vollstreckung in das bewegliche Vermögen

Rz. 370 Darüber hinaus ist § 119 Abs. 2 ZPO (§§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG) bzw. § 77 Abs. 2 FamFG zu beachten: Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen umfasst alle Vollstreckungshandlungen im Bezirk des Vollstreckungsgerichts einschließlich des Verfahrens auf Abgabe der Vermögensauskunft. Auch insoweit sind also keine...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (2) Gebühren

Rz. 85 Für den Anwalt entsteht zunächst eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3009 VV. Rz. 86 Eine Terminsgebühr für das Aushandeln der Vereinbarung kann nicht entstehen, da Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV in der Vollstreckung nicht anwendbar ist. Eine Gebühr fällt hier nur für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe des Vermögensauskunft (Nr. 331...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4 Nachweis des Erwerbers

Rz. 109 Der Erwerber muss dem FA nachweisen, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen zu begleichen.[1] Rz. 110 Die Nachweispflichten werden im Gesetz nicht näher geregelt. In der amtlichen Gesetzesbegründung findet sich gleichfalls keinerlei Hinweis auf Art, Umfang oder Inhalt des erforderlichen Nachweises. Rz. 111 In der Regel ist ...mehr

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FoVo 11/2022, Was tun, wenn der Schuldner die Vermögensauskunft nicht abgibt?

I. Das Problem Haftbefehl oder Drittauskünfte nach verweigerter Vermögensauskunft Wir betreiben gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Leider haben wir keine Kenntnis von Zugriffsobjekten für die Zwangsvollstreckung, d.h. uns sind beispielhaft weder der Arbeitgeber noch das Kreditinstitut des Schuldners bekannt. Die Sachpfändung war in der Vergangenheit wenig ergiebig, s...mehr

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FoVo 11/2022, Was tun, wenn... / II. Die Lösung

Die Frage nach dem Warum Die Abwägung, welche weitere Vollstreckungsmaßnahme in Betracht gezogen werden soll, hängt (auch) davon ab, aus welchen Gründen der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert hat. Natürlich wird der Gläubiger dies nicht positiv wissen, sondern kann die Antwort auf die Frage vielmehr nur aus den allgemeinen Sozialdaten ableiten. 1. Die verwei...mehr

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FoVo 11/2022, Der verbrauch... / 1 Der Fall

Schuldner verweigert die Abgabe der Vermögensauskunft Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Vollstreckung wegen Unterhaltsansprüchen eines Kindes. Mit Vollstreckungsauftrag vom 13.8.2019 begehrte die Gläubigerin entsprechend der beigefügten Forderungsaufstellung wegen rückständigen Unterhalts für den Monat August 2019 die Abnahme der Vermögensauskunft vom Schuldner...mehr

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FoVo 11/2022, Was tun, wenn... / I. Das Problem

Haftbefehl oder Drittauskünfte nach verweigerter Vermögensauskunft Wir betreiben gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Leider haben wir keine Kenntnis von Zugriffsobjekten für die Zwangsvollstreckung, d.h. uns sind beispielhaft weder der Arbeitgeber noch das Kreditinstitut des Schuldners bekannt. Die Sachpfändung war in der Vergangenheit wenig ergiebig, so dass wir sie...mehr

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FoVo 11/2022, Erstattungspf... / 1 Der Fall

Vollstreckung eines Haftbefehls in einer "Verhaftungsrunde" Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Nach Erlass eines Haftbefehls gemäß § 802g ZPO forderte der zuständige GV den Schuldner auf, zur Vermeidung der Verhaftung im Geschäftszimmer des GV zu erscheinen und dort die Vermögensauskunft abzugeben. Da der Sch...mehr

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FoVo 11/2022, Der verbrauch... / 3 Der Praxistipp

Katz und Maus … Die Entscheidung des AG zeigt exemplarisch, welchem Katz-und-Maus-Spiel sich Gläubiger in der Zwangsvollstreckung ausgesetzt sehen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht nur vergangene und gegenwärtige Ansprüche tituliert werden, sondern auch künftige Ansprüche. Leider hat der Wert der Beschwer (67,14 EUR) nicht genügt, um die aufgeworfenen Fragen und...mehr

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FoVo 11/2022, Der verbrauch... / 2 II. Die Entscheidung

GV muss weitere Vollstreckungsmaßnahmen ausführen Zu Unrecht weigert sich die Obergerichtsvollzieherin, den Vollstreckungsauftrag der Gläubigerin vom 11.5.2021 auszuführen, soweit sich dieser auf die Module K, L und M bezieht. Diese von der Gläubigerin begehrten Amtshandlungen stehen nicht im Zusammenhang mit der Vollstreckung des Haftbefehls. Eine tragfähige Begründung, waru...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5.1 Mobiliarvollstreckung

Rn 60 Entsprechend der früher schon praktizierten Regelung in § 2 Abs. 4 GesO hat der Gesetzgeber dem Insolvenzgericht in § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 für den Bereich der Mobiliarvollstreckung die Möglichkeit zur Einstellung laufender und Untersagung zukünftiger verfahrens- und masseschädlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger von Amts wegen gegeben, um so Zugri...mehr

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FoVo 11/2022, Wie setzt sic... / II. Die Antwort

Hartz IV ist kein Hindernis für eine gütliche Einigung Bezieht der Schuldner Hartz IV, ist das sicher ein Indiz dafür, dass sein laufendes Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Dies gilt auch dann, wenn er die Leistungen nur ergänzend zu Arbeitseinkommen und/oder einer (Erwerbsunfähigkeits-)Rente bezieht. Allein dies besagt aber nicht, dass eine gütliche Erledigun...mehr

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FoVo 11/2022, Klarstellungsbeschluss, wenn der Unterhalt nicht gewährt wird

Gewährt der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner, einem Verwandten oder nach den §§ 1615l und 1615n BGB einem Elternteil Unterhalt, so erhöht sich sein Pfändungsfreibetrag für die erste bis fünfte unterhaltsberechtigte Person in unterschiedlicher Höhe. Dies berücksic...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.1.2 Vermögensauskunft

Um sich über das Vermögen des Hausgeldschuldners einen Überblick zu verschaffen, muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer allerdings nicht selbst tätig werden. Denn nach § 802a Abs. 2 Nr. 2 ZPO kann der Gerichtsvollzieher beauftragt werden, eine Vermögensauskunft des Schuldners[1] einzuholen.[2] Eine solche Vermögensauskunft stellt eine selbstständige Vollstreckungsmaßna...mehr

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FoVo 10/2022, Auch die Eint... / 2 II. Die Entscheidung

Rechtsbeschwerde ist nur teilweise zulässig Soweit sich die Rechtsbeschwerde gegen die Eintragungsanordnung der GV richtet, ist sie aufgrund ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Dagegen ist die Rechtsbeschwerde unstatthaft, soweit die Schuldnerin die Löschung ihrer Eintragung in das Schuldnerverze...mehr

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FoVo 10/2022, Auch die Eint... / 1 Der Fall

Vollstreckung gegen die namensändernde GmbH Der Gläubiger betrieb gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vorbehaltsurteil wegen einer Geldforderung. In dem Vorbehaltsurteil war die Schuldnerin als A.B.N. GmbH bezeichnet. Am 26.7.2019 wurde im Handelsregister des AG Krefeld die Umfirmierung der Schuldnerin in A.S. GmbH eingetragen. In der Folgezeit erteilte de...mehr

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FoVo 10/2022, Auch die Eint... / Leitsatz

1. Da die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers (GV) Bestandteil des durch den Vollstreckungsauftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft eingeleiteten Vollstreckungsverfahrens ist, unterliegen die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen bis zur Bestandskraft der Eintragungsanordnung der Disposition der Parteien. 2. Nimmt der Gläubiger vor Bestandskraft der Eintragungsa...mehr

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ZErb 10/2022, Das Nachlassv... / 5. Der Pflichtenkatalog der Vermögenserfassung

Im Einzelnen: Unstreitig dürfte sein, dass für die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses dabei regelmäßig ein Zeitraum von drei bis vier Monaten zugebilligt wird.[40] Damit ist der Zeitraum, bis wann nach Verpflichtung das Verzeichnis erstellt werden muss, definiert. Das deckt sich mit den anderen benannten Vorschriften.[41] Unstreitig dürfte auch sein, dass die Erstellung vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 95... / 7 Nichterzwingbarkeit (Abs. 6)

Rz. 32 Gemäß § 95 Abs. 6 AO kann die Abgabe einer Versicherung an Eides statt im Fall der Verweigerung nicht nach § 328 AO erzwungen werden. Der Beteiligte ist aber verpflichtet, die Finanzbehörde über seine Entscheidung hinsichtlich der Bereitschaft zur Abgabe bzw. Nichtabgabe zu unterrichten. Diese Unterrichtungspflicht resultiert aus § 90 AO und ist als allgemeine Mitwirk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 95... / 2.3 Anspruch auf Zulassung

Rz. 18 Der Beteiligte hat keinen Anspruch darauf, zur Bekräftigung der Richtigkeit einer von ihm vorgetragenen Tatsache eine Versicherung an Eides statt abgeben zu dürfen.[1] Ebenso wenig kommt anstelle einer in das Schuldnerverzeichnis einzutragenden eidesstattlichen Versicherung eine Vermögensauskunft nach § 284 AO als milderes Mittel, da nicht eintragungspflichtig, die Ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 95... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Versicherung an Eides statt ist die stärkste Beteuerungsform eines Beteiligten im Besteuerungsverfahren. § 95 Abs. 1 AO trifft Regelungen zu den persönlichen (vgl. Rz. 6ff.) und sachlichen Voraussetzungen (vgl. Rz. 11ff.), Abs. 2 bis 5 zum Verfahren (vgl. Rz. 21ff.) und Abs. 6 zur Nichterzwingbarkeit (vgl. Rz. 32) der eidesstattlichen Versicherung. Sie dient als er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 95... / 2.2.2 Ermessensausübung/Subsidiarität

Rz. 12 Nach § 92 S. 1 AO bedient sich die Finanzbehörde der Beweismittel, die sie nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält. Auch die Entscheidung der Finanzbehörde, von dem Beteiligten nach § 95 AO die Abgabe einer Versicherung an Eides statt zu verlangen, ist eine Ermessensentscheidung ("kann"). Sie hat insoweit nur ein durch die al...mehr