Fachbeiträge & Kommentare zu Verpflegungspauschale

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1.3 Dreimonatsgrenze

Tz. 64 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Der Abzug der Verpflegungspauschalen ist auf die ersten drei Monate einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt (s. § 9 Abs. 4a Satz 6 und 7 EStG, Anhang 10). Eine (großräumige) Tätigkeitsstätte liegt auch dann vor, wenn während der beruflichen Tätigkeit mehrere ortsfeste betriebliche Einrichtungen inn...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Mahlzeitengestellung bei auswärtiger Tätigkeit

Wird dem Arbeitnehmer bei einer auswärtigen Tätigkeit durch seinen Arbeitgeber oder einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, ist diese grundsätzlich als Sachbezug anzusetzen. Bis zu einem Wert der Mahlzeit von brutto 60 EUR ("übliche Mahlzeit"), ist der Wert nach § 8 Abs. 2 Sätze 8 und 6 EStG (Anhang 10) i. V. m. § 2 Abs. 1, 5 und 6 SvEV anzusetzen. Übersteigt der P...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Reisenebenkosten

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Weiträumiges Tätigkeitsgebiet (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG)

Tz. 50 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Soll der Arbeitnehmer auf Grund der Weisungen des Arbeitgebers (hier der steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft) seine berufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, findet für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Tätigkeitsgebiet ebenfalls die Entfernungspauschale (hierzu s. Tz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Im Einkommensteuergesetz geänderte Vorschriften

Tz. 2 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die relevanten Änderungen im Zusammenhang mit dem 2014 in Kraft getretenen neuen Reisekostenrecht betreffen folgende Vorschriften: § 3 Nr. 13 und 16 EStG (Anhang 10): Reisekostenerstattungen aus öffentlichen Kassen (Nr. 13) und außerhalb des öffentlichen Dienstes (Nr. 16); § 4 Abs. 5 Nr. 5 und 6a EStG (Anhang 10): Mehraufwendungen für Verpflegu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Wichtige Änderungen im Überblick

Tz. 3 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Zusammenfassend sind zum 01.01.2014 folgende wichtige Neuregelungen erfolgt: Der bis 2013 maßgebende Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" wurde ersetzt durch die "erste Tätigkeitsstätte" (s. § 9 Abs. 4 EStG, Anhang 10). Die Höhe und die Anerkennung der Entfernungspauschale (einfache Fahrt anstelle von Reisekosten) richtet sich nunmehr nach ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Sammelpunkt bei einem Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG)

Tz. 46 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Liegt keine erste Tätigkeitsstätte (s. Tz. 17, s. Tz. 22 s. Tz. 33 und s. Tz. 38) vor und bestimmt der Arbeitgeber durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft (s. Tz. 29 ff.) typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort, der die Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte nicht erfüllt, einf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Prüfschema für den Ansatz von Reisekosten

Tz. 11 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Falls Reisekosten geltend gemacht werden sollen, ergibt sich folgendes Prüfschema: Ist die Reise beruflich oder privat veranlasst? Wenn beruflich veranlasst: Sucht der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte auf? Wenn nicht die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, liegen "Reisekosten" vor. Tz. 12 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Hinsichtlich der Fra...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Reisekosten bei Gewinneinkünften

Tz. 90 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 So wie für einen Arbeitnehmer eine Auswärtstätigkeit vorliegt, wenn er vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird (s. Tz. 10 ff.), ist Auswärtstätigkeit bei Gewinneinkünften dadurch geprägt, dass der Steuerpflichtige vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner daue...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1.1 Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland

Tz. 60 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale von 14 EUR berücksichtigt werden. Tz. 61 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer seine auswärtige berufliche Tätigkeit über Nacht (also an zwei Kalen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Definition der Reisekosten

Tz. 4 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, soweit diese durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen (s. R9.4 Abs. 1 LStR 2015). Tz. 5 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Zu den Reisekosten gehören Fahrtkosten, Mehraufwendungen für Verpflegung, Übernachtungskosten...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1.2 Mehrtägige Auswärtstätigkeiten im Inland

Tz. 62 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Zwischentag: Für die Kalendertage, an denen der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig ist (auswärtige berufliche Tätigkeit) und aus diesem Grund 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, kann weiterhin eine Pauschale von 28 EUR als Werbungskosten geltend gemacht bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei er...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 4.4 Entgelt während der gesetzlichen Arbeitsbefreiung

Für die versäumte Arbeitszeit ist das Entgelt (§ 21 TVöD) fortzuzahlen. Steht dem Angestellten ein Ersatzanspruch auf Verdienstausfall zu, gilt das vom Arbeitgeber fortgezahlte Entgelt in Höhe des Ersatzanspruchs als Vorschuss auf diese Leistungen. Der Beschäftigte hat den Ersatzanspruch geltend zu machen und die erhaltenen Beträge an den Arbeitgeber abzuführen (bei der Täti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben nach EStG / 3.1 Rechtsbegründende Wirkung des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nach der Rechtsprechung des BFH

Rz. 22 Demgegenüber hatte die Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nach der bisherigen ständigen Rspr. des BFH rechtsbegründenden Charakter. Sie betrifft solche Aufwendungen, die der privaten Lebensführung dienen, die aber auch den Beruf fördern, sog. gemischte Aufwendungen, und begründet hierfür ein Aufteilungs- und Abzugsverbot, d. h. gemischte Aufwendungen sind nicht in ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 2.4 Behinderungsbedingte Mehraufwendungen

Rz. 13 Eine Kostenübernahme von zusätzlichen Aufwendungen in individueller Höhe kann nur anlässlich einer auswärtigen Unterbringung im Rahmen der Gewährung von besonderen Leistungen (§ 117) erfolgen. Es handelt sich hierbei um Einzelfallentscheidungen, denn Mehraufwendungen müssen dem Menschen mit Behinderungen wegen seiner Beeinträchtigung entstehen. Die Kosten sind durch d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 5 ABC abziehbarer und nicht abziehbarer Ausgaben

Rz. 98 Abfindung: Wird eine steuerfrei gezahlte Abfindung nach § 88 BeamtVG bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag zurückgezahlt, so ist der Rückzahlungsbetrag als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig.[1] Aktienanleihe: Das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG ist auf Teilwertabschreibungen auf eine Aktiena...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Höhe der Verpflegungspauschalen

Rz. 84 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Für Auswärtstätigkeiten im > Inland oder > Ausland Rz 1 gelten unterschiedliche gesetzliche Pauschbeträge und Anwendungsregelungen. Im Einzelnen gilt Folgendes: a) Inlandspauschalen Rz. 85 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Bei einer Auswärtstätigkeit im > Inland kann der ArbN gesetzlich gestaffelte Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand geltend ma...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Ermittlung der abziehbaren Aufwendungen bei gestellter Verpflegung

Rz. 108 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 § 3c Abs 1 EStG verbietet den Abzug von WK, soweit sie mit steuerfreien ‚Einnahmen’ im Zusammenhang stehen (zum Grundsätzlichen > Rz 39). Das gilt auch für die Reisekosten. Hat der ArbG dem ArbN Trennungsgelder oder Reisekostenvergütungen nach § 3 Nr 13 oder Nr 16 EStG steuerfrei ausgezahlt, kann der ArbN die ihm vergüteten Aufwendungen ins...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Inlandspauschalen

Rz. 85 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Bei einer Auswärtstätigkeit im > Inland kann der ArbN gesetzlich gestaffelte Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand geltend machen, soweit sie nicht vom ArbG steuerfrei erstatten werden; die nachfolgenden Verpflegungspauschalen gelten für die Jahre seit einschließlich 2020:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Dreimonatsfrist

Rz. 96 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Bei einer längerfristigen Tätigkeit an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte (> Rz 99) ist der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen auf die ersten drei Monate beschränkt (§ 9 Abs 4a Satz 6 EStG). Diese zeitliche Begrenzung gilt auch für Leih-ArbN (BFH 241, 378 = BStBl 2013 II, 704). Sie ist verfassungskonform (vgl BFH 230, 352 = BStBl 201...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Konkurrenzregelung

Rz. 107 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Soweit für denselben Kalendertag Verpflegungsmehraufwendungen sowohl für eine Auswärtstätigkeit (Dienstreise, Tätigkeit an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder Fahrtätigkeit) als auch für eine > Doppelte Haushaltsführung anzuerkennen sind, ist jeweils der höchste Pauschbetrag anzusetzen (§ 9 Abs 4a Satz 12 HS 2 EStG). Beispiel 1: A hat...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Rechtstechnische Hinweise zum Lohnsteuerabzug

Rz. 20 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Konkurrierende Anwendung von § 3 Nr 13 und Nr 16 EStG : Reisekosten aus öffentlichen Kassen aufgrund von Vereinbarungen, die den beamtenrechtlichen Regelungen nicht entsprechen und auf die § 3 Nr 13 EStG nicht anwendbar ist, bleiben gleichwohl in den Grenzen von § 3 Nr 16 EStG steuerfrei, dh wie beim Reisekostenersatz durch private ArbG (> R ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 80 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Im Grundsatz gehört der Aufwand für die eigene Nahrungsaufnahme zu den mit dem > Grundfreibetrag abgegoltenen Kosten der > Lebensführung (> Existenzminimum). Nur beruflich veranlasste (zusätzliche) Mehraufwendungen kommen deshalb für eine Berücksichtigung als BA/WK in Betracht (> Rz 13), die wegen der fehlenden Gelegenheit entstehen, sich so...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Verpflegungsmehraufwendungen

1. Grundsätzliches Rz. 80 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Im Grundsatz gehört der Aufwand für die eigene Nahrungsaufnahme zu den mit dem > Grundfreibetrag abgegoltenen Kosten der > Lebensführung (> Existenzminimum). Nur beruflich veranlasste (zusätzliche) Mehraufwendungen kommen deshalb für eine Berücksichtigung als BA/WK in Betracht (> Rz 13), die wegen der fehlenden Gelegenheit ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Das EStG enthielt bis einschließlich 2013 keine geschlossene Behandlung des steuerlichen Reisekostenrechts. Für den Abzug der Reisekosten als WK bei der Einkunftsermittlung galt die Grundnorm des § 9 EStG. Die Erstattung von Reisekosten im öffentlichen Dienst wurde zunächst wie die Zahlung von Aufwandsentschädigungen in § 3 Nr 11 EStG steuerf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Auslandspauschalen

Rz. 91 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Auch für Auswärtstätigkeiten im > Ausland Rz 1 gilt, dass nur die nicht vom ArbG ersetzten Aufwendungen zu WK führen; idR wird ein ArbG, der eine solche Reise anordnet, dem ArbN auch die Reisekosten ersetzen (vgl BFH/NV 1997, 288). Zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern und > Reisekostenvergütungen. Für eine Auswärtstätigkeit...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gemischte berufliche/private Veranlassung

Rz. 55 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Ist im Verlauf einer beruflichen Reise ein privater Schwerpunkt zu erkennen oder wird gar eine berufliche Reise mit einer privaten zeitlich verbunden, gilt im Grundsatz Folgendes:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Vergütungen bei Abordnung, Umzug und andere Leistungen nach dem BRKG

Rz. 15 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Trennungsgelder/Trennungsentschädigungen (TE) sind die ebenfalls nach BRKG oder entsprechenden Landesgesetzen erstatteten Auslagen aus Anlass einer Abordnung. Sie sind nur insoweit steuerfrei, als sie die nach § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 und Abs 4a EStG abziehbaren Aufwendungen nicht übersteigen (§ 3 Nr 13 Satz 2 HS 2 EStG); das entspricht dem Umf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Übernachtungskosten

Rz. 110 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Zu den als WK abziehbaren Reisekosten zählen auch die tatsächlich entstandenen notwendigen Mehraufwendungen für eine Unterbringung zur Übernachtung außerhalb der eigenen Wohnung während einer (idR mehrtägigen) Auswärtstätigkeit (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG). Hierher gehören auch Aufwendungen für eine Übernachtung eines ArbN mit typische...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Besonderheiten bei Aufwendungsersatz durch den Arbeitgeber

Rz. 39 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Der ArbG wird idR anhand der betrieblichen Reisekostenabrechnung die Aufwendungen des ArbN ersetzen; die ersetzten Beträge bleiben im Rahmen von § 3 Nr 13 und Nr 16 EStG steuerfrei; zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern und – für den öffentlichen Dienst – > Reisekostenvergütungen. Ersetzt der ArbG geringere Beträge als die ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Vergütungen für Dienstreisen

Rz. 8 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Die Steuerbefreiung kommt für Reisekostenvergütungen in Betracht, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden (vgl § 3 Nr 13 Satz 1 EStG). Das sind idR die Kassen der Körperschaften des öffentlichen Rechts (> Aufwandsentschädigungen Rz 23 ff, > Behörden als Arbeitgeber, > Juristische Person, > Öffentliche Kasse). Deshalb gilt § 3 Nr 13 EStG ni...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliche Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Bei der Erstattung durch den ArbG wird unterschieden zwischenmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. In Betracht kommende Aufwendungen

Rz. 35 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Reisekosten sind alle Aufwendungen, die dem ArbN im Zusammenhang mit der Auswärtstätigkeit entstehen. Dazu gehören: Fahrtkosten (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a EStG; > Rz 60 ff), Verpflegungsmehraufwendungen (vgl § 9 Abs 4a EStG; > Rz 80 ff), Übernachtungskosten (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG; > Rz 110 ff) und Reisenebenkosten (> R 9.8 LStR; > Rz ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Fahrten zum Treff-/Sammelpunkt

Rz. 78 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Hat ein ArbN keine > Erste Tätigkeitsstätte, fährt er aber dauerhaft typischerweise arbeitstäglich nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Vorgabenmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Reisenebenkosten

Rz. 124 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Als > Werbungskosten abziehbar sind die Nebenkosten in der nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe, soweit sie nicht vom ArbG erstattet werden. Reisenebenkosten sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen (> Glaubhaftmachung). Zu Mehraufwendungen bei Übernachtungen in einem Fahrzeug > Rz 111/1. Rz. 125 Stand: EL...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Fahrten zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet

Rz. 79 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Die in > Rz 78 dargestellte Berücksichtigung der Grundsätze der > Entfernungspauschale für die Fahrtkosten (nicht für andere Reisekostenarten) gilt ebenso, wenn der ArbN keine erste Tätigkeitsstätte unterhält, aber nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Vorgaben dauerhaft dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet typischerweise arbeitstäglich ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Reisekosten entstehen bei Dienst- oder Geschäftsreisen oder einer anderen Form der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit (zum Begriff > Rz 20); dann sind sie Erwerbsaufwendungen (> Werbungskosten oder > Betriebsausgaben). Als Reisekostenarten kommen die Fahrtkosten (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a EStG; > R 9.5 LStR; > Rz 60 ff), die Verpflegungsme...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Diese Besond... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Private Entnahme aus der Kasse zwecks Barzahlung

Ein Unternehmer zahlt seine Aufwendungen während einer Geschäftsreise üblicherweise mit seiner EC-Karte bzw. mit seiner Kreditkarte. Kleinbeträge zahlt er in bar. Er entnimmt daher vor Beginn der Geschäftsreise einen Betrag von 200 EUR aus der Kasse. Für Verpflegung hat er insgesamt 119 EUR in bar ausgegeben, obwohl er nur eine Verpflegungspauschale von 56 EUR geltend machen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schaper/Neufang, Beschäftigung von Mitarbeitern durch Freiberufler, INF 1992, 154; Olgemüller, Freie Mitarbeit in der RA- und StB-Praxis, Sozietäten und andere Zusammenschlüsse rechts- und steuerberatender Berufe, 1999, 81 (Beratungsakzente 26); Schmittmann, Nochmals: Beschäftigung von Juristen als freie Mitarbeiter bei StB – Erwiderung zu Späth, StB 1998, 407, StB 1999, 107; H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Vom offensichtlichen Unsinn der Leerformel von der offensichtlich unzutreffenden Besteuerung, BB 1985, 1460. Rn. 590 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Für bestimmte Freiberufe, so zB Schriftsteller, hat die FinVerw aus Gründen der "Vereinfachung und Effizienz" des Besteuerungsverfahrens Pauschsätze für BA aufgestellt. Diese sind nach st Rspr aus Gründen der "Gleichmäßigkeit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.6 Pauschalierung bei Verpflegungsmehraufwendungen (Abs. 2 S. 1 Nr. 4)

Rz. 31 Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG können Vergütungen für bestimmte Verpflegungsmehraufwendungen, die zum stpfl. Arbeitslohn gehören, pauschal besteuert werden. Mehraufwendungen für Verpflegung sind dem Grunde nach Werbungskosten; der Höhe nach ist der Abzug durch § 9 Abs. 4a EStG begrenzt. Vergütet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Verpflegungsmehraufwendungen, hande...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Möglichkeit der Pauschalierung ist im EStG bereits seit 1957 enthalten. § 40 EStG erhielt seine heutige Gestalt durch G. v. 5.8.1974.[1] Durch G. v. 20.2.2013[2] wurden weitere redaktionelle Folgeänderungen durch Anpassung des Verweises in § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG an die Neuregelung des Abzugs der Mehraufwendungen für Verpflegung in § 9 Abs. 4a EStG sowie die Anp...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Raum- und Gebäudekosten

Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden: Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 46 einzutragen. Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 48 zu erfassen. In Zeile 47 sind (Miet-) Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung mit Ausnah...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.3 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 67 bis 71 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegungsmehraufwand, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönliche...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.2 Material-, Personal- und Fremdleistungskosten

Unter die "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich Nebenkosten" laut Zeile 26 fallen alle Positionen, die bei einer Buchführung nach dem SKR 04 auf den Konten 5000 bis 5885 gebucht werden. Trotz der Erfassung in einer Zeile des Vordrucks müssen in der Buchhaltung unverändert die Einzelkonten angesprochen werden, andernfalls kann es z. B. zu Problemen bei Hinzuschätzu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Weitere unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Ein Teil der hier explizit aufgeführten Betriebsausgaben (Schuldzinsen, Vor- und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) wurde bereits an anderer Stelle angesprochen. Bezüglich der restlichen Positionen ist darauf hinzuweisen, dass in Zeile 49 als Telekommunikationskosten die Kosten für Telefon und Internet gesondert zu erfassen sind. Der Grund für diesen in den Erläuterungen zum Vordru...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.4 Reisekosten und Bewirtungskosten

Zum Entgelt nach § 25 Abs. 2 KSVG gehört die Erstattung von Reisekosten des Künstlers bzw. Publizisten nur, soweit sie die steuerlichen Freigrenzen überschreiten. Wenn sich die Erstattungen innerhalb der steuerlichen Freigrenzen bewegen, gehören sie nicht zur Bemessungsgrundlage nach § 25 KSVG. Dies gilt aber nur für die persönlichen Reisekosten des Künstlers bzw. des Publiz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

Leitsatz 1. Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer. 2. Bei der pauschalierten Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2021... / 4. Arbeitnehmer

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Werbungskosten

Rz. 30 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wer an Bord eines Schiffes Dienst tut, hat dort keine > Erste Tätigkeitsstätte; das Schiff ist keine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des ArbG (vgl BFH 212, 64 = BStBl 2006 II, 267; BFH 212, 218 = BStBl 2006 II, 378 zur > Regelmäßige Arbeitsstätte). Auch ein Schiffsliegeplatz im Hafen ist nur dann für den ArbN eine erste Tätigke...mehr