Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 816 enthält drei selbstständige Kondiktionstatbestände. I 1 gewährt dem Berechtigten einen Bereicherungsanspruch gegen denjenigen, der als Nichtberechtigter eine wirksame entgeltliche Verfügung über einen jenem gehörenden Vermögensgegenstand trifft (iE Rn 3 ff); war die Verfügung hingegen unentgeltlich, so richtet sich der bereicherungsrechtliche Herausgabeanspruch de...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / b) Auskunft über den fiktiven Nachlass

Rz. 19 Neben dem Anspruch auf Auskunft über die im Erbfall tatsächlich im Nachlass vorhandenen Aktiva und Passiva steht dem pflichtteilsberechtigten Nichterben darüber hinaus auch ein Anspruch auf Auskunft bezüglich aller seitens des Erblassers erfolgten anrechnungs- und ausgleichungspflichtigen Zuwendungen i.S.d. §§ 2315, 2316, 2052, 2055 BGB sowie wegen pflichtteilsergänzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kenntnis des Gläubigers.

Rn 12 Bzgl der Kenntnis der für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebenden Umstände kommt es grds auf die Person des Anspruchsinhabers selbst an (BGH NJW 13, 448 [BGH 13.12.2012 - III ZR 298/11] Rz 13). Bei gesetzlicher Vertretung muss sich der Vertretene das Wissen seines gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen (BGH NJW 14, 1294 Rz 15): Bei nicht Geschäftsfähigen kommt es...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Insolvenz.

Rn 79 In der Insolvenz des Sicherungsgebers steht dem Sicherungsnehmer nur ein Absonderungsrecht zu (§§ 50, 51 Nr 1 InsO), das sich ggf in einem Ersatzabsonderungsrecht analog § 48 I InsO fortsetzt (BGH WM 09, 237 Rz 18; 10, 662 Tz 8, s dazu Flöther/Wehner NZI 10, 554 ff; Mitlehner ZIP 10, 1934 ff; BGH WM 15, 1468, Tz 15, 17 u 2246, Rz 9 f; Dresd WM 10, 212, 214). Gleiches g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Einheitspreisvertrag.

Rn 38 Der Einheitspreisvertrag, bei dem es sich nach herkömmlichem, an § 2 II VOB/B anknüpfendem Verständnis um den Normaltyp des Bauvertrages handeln soll (Hamm BauR 02, 319, 320; Ingenstau/Korbion/Keldungs Teil B, § 2 Abs 2 Rz 1; krit zu Recht: Horsch/Oberhauser Jahrbuch Baurecht 99, 136; jedenfalls besteht trotz § 2 II keine tatsächliche Vermutung für das Zustandekommen e...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / b) Wirksamkeit einer stillschweigenden Rechtswahl

Rz. 43 Die Rechtswahl kann ausdrücklich erfolgen, etwa in der Weise: "Die Erbfolge nach meinem Tode soll dem italienischen Recht unterliegen." Art. 22 Abs. 2 EuErbVO lässt es aber auch genügen, dass sich die Rechtswahl "aus den Bestimmungen einer Verfügung von Todes wegen" ergibt. Erstaunlich ist dabei, dass im Gegensatz zu Art. 3 Rom I-VO nicht erforderlich ist, dass sich d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemein.

Rn 3 Parteien des Behandlungsvertrags sind der Behandelnde und der Patient. Als Behandelnde sind neben den Angehörigen ärztlicher Heilberufe (Ärzte und Zahnärzte) ebenfalls Angehörige nichtärztlicher Heilberufe wie Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Vertreter anderer Heil(hilfs)- und Gesundheitsberufe wie Hebammen, Masseure, med...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 6 ProdHaftG – Haftungsminderung.

Gesetzestext (1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so gilt § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs; im Falle der Sachbeschädigung steht das Verschulden desjenigen, der die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt, dem Verschulden des Geschädigten gleich. (2) 1Die Haftung des Herstellers wird nicht gemindert, wenn der Schaden durch e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 9 Das gesetzlich nicht geregelte deklaratorische Anerkenntnis ist ein Schuldbestätigungsvertrag. Zweck ist, das Schuldverhältnis als solches oder einzelne Punkte dessen dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien zu entziehen und darüber eine endgültige Festlegung zu treffen (BGH NJW 95, 1978 [BVerwG 25.01.1995 - BVerwG 11 C 29.93]; 01, 2096, 2099 [BGH 03.04.2001 - XI Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Rechtsfolgen.

Rn 21 Rechtsfolge der Haftung aus § 823 ist der Ersatz des durch die unerlaubte Handlung verursachten materiellen oder immateriellen Schadens iSd §§ 249 ff (ggf ergänzt durch §§ 842–846, 848–851). Zu ersetzen ist der konkret entstandene Schaden (idR ohne Auf- oder Abschläge), vorbehaltlich des Eingreifens von § 254. Im Unterschied zum Vertragsrecht ist der Schadensersatzansp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anzeigeverpflichtung (Abs 2).

Rn 5 Der Unternehmer hat den Besteller ohne schuldhaftes Zögern (dh unmittelbar nach Erlangung der Kenntnis von den für die Kostensteigerung maßgeblichen Umständen) von einer zu erwartenden Überschreitung des Kostenanschlags zu unterrichten. Zweck dieser Verpflichtung ist es, dem Besteller die für die Ausübung seines Kündigungsrechts erforderliche Informationen zu vermitteln...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rücksendekosten, V, VII.

Rn 13 Nach Art 14 I UAbs 2 VRRL hat der Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen. Dies steht allerdings unter dem zweifachen Vorbehalt, dass (1) der Unternehmer sich bereit erklärt hat (etwa in seinen AGB), diese Kosten zu tragen oder (2) der Unternehmer es unterlassen hat, den Verbraucher darüber zu unterrichten, dass er diese Kosten zu t...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rückzahlung.

Rn 36 Jeder Darlehensnehmer ist nach I 2 auch bei unentgeltlichen Darlehen zur Rückzahlung des Gesamtbetrags (Art 247 § 3 I 1 Nr 8 EGBGB), also des Darlehensnennbetrags, bar o unbar (Mülbert WM 02, 465, 468) bei Fälligkeit verpflichtet. Bei einem Nullprozent-Finanzierungsdarlehen schuldet der Darlehensnehmer nicht nur den von der Bank an den Unternehmer gezahlten Betrag, son...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auslegungsgrundsätze.

Rn 12 Die ROM I ist Unionsrecht und daher unionsrechtlich auszulegen (EuGH C-135/15 Nikiforidis = ECLI:EU:C: 2016:774 Rz 29). Dies erfordert eine autonome Auslegung, weil das Unionsrecht eine Rechtsordnung sui generis ist. Zur Anwendung dieser Methodik sind die mitgliedstaatlichen Gerichte nach dem Grundsatz der Unionstreue in Art 4 III EUV verpflichtet. Bei der Auslegung ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einfluss des Unionsrechts.

Rn 12 Die Europäische Union verfügt bereits seit ihrer Gründung über Bestimmungen, welche in das Zivil- und besonders das Schuldrecht der Mitgliedsstaaten eingreifen (s nur Art 101, 102 AEUV). Die Grundfreiheiten können jedenfalls die zwingenden Normen des Schuldrechts einschränken oder von der Anwendbarkeit ausschließen (s dazu Remien Zwingendes Vertragsrecht und Grundfreih...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / a) Grundsätzliches, Wirkung

Rz. 9 Ein Pflichtteilsverzicht bewirkt, dass dem Verzichtenden im Erbfall keine aus dem Pflichtteilsrecht entstehenden Ansprüche mehr zustehen, er lässt jedoch das gesetzliche Erbrecht unberührt. Der Pflichtteilsverzicht bedarf der notariellen Beurkundung (§§ 2348, 2346 Abs. 2 BGB) und wird vom Verzichtenden gegenüber dem (künftigen) Erblasser erklärt. Dabei ist die persönli...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / II. Leistung an Erfüllungs statt, § 364 BGB

Rz. 203 Gem. § 3 Nr. 2 GrEStG ist ein Grundstückserwerb dann von der Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz ausgenommen, wenn der Grundstückserwerb von Todes wegen oder als Grundstücksschenkung unter Lebenden i.S.d. ErbStG erfolgt. Umstritten ist seit dem Jahre 1999,[268] ob ein solcher Fall auch dann vorliegt, wenn zunächst beim Pflichtteilsberechtigten ein Pflichttei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 987 bis 993 BGB

Rn 1 Anwendungsziel der §§ 987 ff, welche ein gesetzliches Schuldverhältnis begründen, ist die Auflösung der Interessenlagen für die Fälle, in denen der Besitzer entweder nie ein Recht zum Besitz hatte oder dieses Recht später verloren hat, mithin § 986 nicht (mehr) einschlägig sein kann. Es besteht einerseits ein Interesse des Eigentümers am Erhalt möglichst aller Nutzungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 32 ROM II – Zeitpunkt des Beginns der Anwendung.

Gesetzestext Diese Verordnung gilt ab dem 11. Januar 2009, mit Ausnahme des Artikels 29, der ab dem 11. Juli 2008 gilt. Rn 1 Art 31 f legen den zeitlichen Anwendungsbereich der VO fest. Entscheidend ist, ob das schadensbegründende Ereignis vor oder ab Inkrafttreten der VO eingetreten ist; unerheblich ist hingegen der Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens (EuGH NJW 12, 441 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pellens/Crasselt, Bilanzierung von Stock Options, DB 1998, 217; Herzig, Steuerliche u bilanzielle Probleme bei Stock Options u Stock-Appreciation-Rights, DB 1999, 1; Vater, ­Bilanzielle u körperschaftsteuerliche Behandlung von Stock Options, DB 2000, 2177;Arbeitsgruppe Stock Options des DSR in www.drsc.de mit Stellungnahmen ua von Haarmann, Schruff; Lange, Rückstellungen für St...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Durch vertragliche Übernahme, § 832 II.

Rn 5 Die vertragliche Übernahme einer Aufsichtspflicht kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Der Vertrag kann mit dem Aufsichtsbedürftigen oder einem Dritten geschlossen werden (Köln OLGE 34, 120, 121); er muss wirksam sein (hM, BeckOK/Spindler § 832 Rz 12 mwN; aA Soergel/Krause § 832 Rz 14; Staud/Bernau § 832 Rz 47 f mwN; näher § 831 Rn 23), Anfechtbarkeit schadet nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Forderungen als Zurechnungsobjekt

Rn. 187 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine Forderung ist ein Zahlungs- oder sonstiger Leistungsanspruch eines Gläubigers gegen einen Schuldner aus einem Schuldverhältnis, § 241 BGB. Das Schuldverhältnis setzt nach § 241 Abs 1 BGB mit dem "Schuldner" und dem "Gläubiger" (mindestens) zwei Personen voraus, von denen Letzterer berechtigt ist, von Ersterem insb eine Zahlung zu "ford...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertragstypische Pflichten – § 650p.

Rn 3 Von § 650p erfasst werden Verträge über Planungs- und Überwachungsleistungen, die Architekten und Ingenieure für die Herstellung eines Bauwerks oder einer Außenanlage erbringen. Für die Begriffe ›Bauwerk‹ und ›Außenanlage‹ kann auf die Definitionen in § 650a zurückgegriffen werden (s dort) Daraus folgt, dass nicht jede Leistung der Architekten und Ingenieure an einem Gr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Widerrufene Anweisung.

Rn 95 Streitig ist die bereicherungsrechtliche Beurteilung solcher Fälle, in denen eine zunächst wirksam erteilte Anweisung, bspw in Form eines Überweisungsauftrages, noch vor ihrer Ausführung widerrufen wird. Während ein Teil der Lit auch dann eine Direktkondiktion A–C uneingeschränkt zulassen will (vgl Staud/Lorenz § 812 Rz 51 mwN), ist mit Rspr und hL abermals danach zu d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens, Abs 2.

Rn 5 II gilt bei Kündigung des Dienstverpflichteten oder des Dienstberechtigten und ist Spezialregelung ggü Schadensersatz aus Vertrag und unerlaubter Handlung (BAG DB 04, 1784). Rn 6 Das Dienstverhältnis muss wirksam beendet sein (BAG AP Nr 14 zu § 628), nicht unbedingt durch außerordentliche Kündigung (Rn 1). Die Beendigung muss in der Frist des § 626 II (§ 626 Rn 12 ff) er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausdrücklicher Hinweis oder Aushang (Nr 1).

Rn 19 Nr 1 verlangt einen ausdrücklichen, schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Hinweis des Verwenders auf die hinreichend individualisierten AGB im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGH NJW 88, 1212 [BGH 03.12.1987 - VII ZR 374/86]). Dies gilt auch für die Änderung von AGB (Hamm BB 79, 1789). Ist der Vertrag schriftform- oder beurkundungsbedürftig, erstreckt sich die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Umfang (Abs 2).

Rn 5 Der Anspruch umfasst den gesamten für die Beseitigung des Mangels notwendigen Aufwand (Bambg BauR 05, 1219). Der Unternehmer hat also außer den unmittelbaren Mangelbeseitigungskosten alle Nebenkosten für Vor- und Nacharbeiten (BGH NJW 79, 2095; BauR 75, 130) zu tragen, die zur Herstellung eines vertragsgerechten Zustandes der Werkleistungen und zur Beseitigung evtl nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Nebenzweckprivileg.

Rn 10 Liegt nach den genannten Kriterien an sich ein wirtschaftlicher Verein vor, nimmt die hM gleichwohl einen Idealverein an, wenn die wirtschaftliche Betätigung unter das sog Nebenzweck- oder Nebentätigkeitsprivileg fällt (BGH NJW 17, 1943 Rz 29 ff; BGHZ 85, 84, 93; Reichert/Pusch Kap 3 Rz 97 ff; eingehend und kritisch Beuthien NZG 15, 449). Nichtwirtschaftlich ist ein Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vertragsschluss bei öffentlich angebotenen Leistungen.

Rn 46 Um auch in Fällen des Massenverkehrs, in denen Leistungen öffentlich angeboten werden und die Parteien keine ausdrücklichen Willenserklärungen abgeben, einen Vertragsschluss konstruieren zu können, wurde die Lehre vom faktischen Vertrag entwickelt (vgl noch BGHZ 21, 334). Heute wird sie allg abgelehnt, da das gewünschte Ergebnis auch über die Annahme konkludenter Wille...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Garantie (Alt 2).

Rn 5 Der Gesetzgeber hat den Begriff der Garantie nicht näher definiert. Ob und wenn ja, in welchem Umfang der Unternehmer eine solche übernommen hat, ergibt sich idR aus dem Vertrag und muss ggf durch Auslegung (§§ 133, 157) ermittelt werden. Dabei sind verschiedene Erscheinungsformen von Garantieversprechen zu unterscheiden. Dem Regelungszusammenhang zwischen § 639 und § 6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines/Regelungszweck.

Rn 1 § 649 korrespondiert mit § 632 III, wonach der Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten ist. Dass er gleichwohl nicht ohne Rechtswirkungen bleibt, folgt aus § 649 I. Danach hat der Besteller ein Sonderkündigungsrecht, wenn die veranschlagten Kosten nicht eingehalten werden können. Praktischer Hintergrund für diese Regelung ist die werkvertragstypische Besonderheit, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Pflichtverletzung.

Rn 5 Pflichtverletzung ist die unberechtigte Abweichung einer Partei vom Vertragsprogramm. Sie ist Voraussetzung für sämtliche Rechtsbehelfe, also insbes den Erfüllungsanspruch (s § 275 Rn 1), die Kündigung und den Rücktritt (§ 314 Rn 9, § 323 Rn 12 ff) sowie den Schadensersatz (§ 280 Rn 10). Erforderlich ist daher zunächst die Feststellung des Vertragsprogramms mit den einz...mehr

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zfs 08/2024, Keine Deckung ... / 1 Sachverhalt

Die Kl. verlangt von der Bekl. Deckung für die außergerichtliche und erstinstanzliche Wahrnehmung ihrer Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Pkws. Die Kl. unterhält bei der A. AG seit dem März 1997 eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für die "private Nutzung 1 Pkw" unter Einbeziehung der VRB 1994. Deren § 21 Verkehrs-Rechtsschutz mit Vorsorgeversicherung und Per...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Person des Dritten.

Rn 27 Vorbemerkung. Ggü einem bösgläubigen Erklärungsempfänger ist die Willenserklärung stets anfechtbar. Es kommt nicht darauf an, ob der Täuschende Dritter oder dem Geschäftskreis des Empfängers zuzurechnen ist. Anders ggü einem gutgläubigen Erklärungsempfänger (Erman/Arnold § 123 Rz 32f). Maßgebend für II 1 und 2 ist, ob der Täuschende Dritter ist (BGH WM 11, 2311 Tz 34)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Streitigkeit über das Anordnungsrecht gem § 650b.

Rn 4 Eine Streitigkeit iS der Vorschrift setzt keinen konkreten Anspruch voraus. Vielmehr sollte der Begriff unter den des ›streitigen Rechtsverhältnisses‹ iSv § 940 ZPO subsumiert und wie dort üblich weit ausgelegt werden (vgl PG/Fischer § 940 Rz 2 mwN). Das entspricht auch der Vorstellung des Gesetzgebers (vgl BTDrs 18/11437, S 44: auch mit dem Anordnungsrecht im Zusammenh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regelung in der Sicherungsabrede.

Rn 65 Die Verwertung bestimmt sich nach der (AGB-)Sicherungsabrede (RGZ 143, 113, 116; BGH NJW 80, 226; zu Verwertungsvereinbarungen Mitlehner ZIP 12, 649 ff. Eine unangemessene Verwertungsregelung in AGB berührt die Wirksamkeit der Sicherungsübereignung – anders als die einer Lohnzession (Vor § 1273 Rn 29) – nicht (BGHZ 124, 380, 391 f; 130, 59, 67 f; 130, 115, 120; NJW 94,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 10 S 1 EStG)

Rn. 2016 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Für Zuwendungen nach dem 31.12.1998 gelten die neuen Tatbestandsvoraussetzungen, wonach nicht mehr die strafrechtliche Verurteilung, sondern die Erfüllung des objektiven Straftatbestandes ausreicht. Damit kommt das neue Recht auch zur Anwendung, wenn die Leistung des Empfängers bereits vorher erbracht wurde. Bilanzierende dürfen keine Rück...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Taugliche Person.

Rn 11 IRd § 839 gilt der haftungsrechtliche Beamtenbegriff. Danach sind Amtsträger und ›Beamte‹ iSd § 839 und des Art 34 S 1 GG jeder, den der Bund, ein Land oder eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft mit öffentlicher Gewalt ausgestattet hat, ohne Rücksicht darauf, ob ihm staatsrechtliche Beamteneigenschaft zukommt. Beamte in diesem Sinne können deshalb auch Private...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 356d BGB – Widerrufsrecht des Verbrauchers bei unentgeltlichen Darlehensverträgen und unentgeltlichen Finanzierungshilfen.

Gesetzestext Bei einem Vertrag, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher ein unentgeltliches Darlehen oder eine unentgeltliche Finanzierungshilfe gewährt, beginnt die Widerrufsfrist abweichend von § 355 Absatz 2 Satz 2 nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des § 514 Absatz 2 Satz 3 über dessen Widerrufsrecht unterrichtet hat. Das Wid...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / II. Annahme des Mandats

Rz. 2 Bei der Annahme eines pflichtteilsrechtlichen Mandats muss bereits zu Beginn der Bearbeitung eine genaue Sachverhaltserforschung erfolgen, bei der alle pflichtteilsrelevanten Daten erfasst werden. Für die Geltendmachung und die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs werden neben den Angaben zu den Personenstandsdaten (Verwandtschaftsverhältnisse, Güterstand) auch Informa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbc) Greifbarkeit/selbstständige Bewertbarkeit von Wirtschaftsgütern in Abgrenzung zum Geschäfts-/Firmenwert

Rn. 610 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Beispiele aus der Rspr für – gegenüber dem Geschäfts-/Firmenwert – selbstständige (immateriellen) WG:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelheiten zu § 340.

Rn 3 Nach I 1 hat der Gläubiger ein Wahlrecht iSv elektiver Konkurrenz (MüKo/Gottwald Rz 9, Grüneberg/Grüneberg § 340 Rz 4; vgl § 262 Rn 8) zwischen der Vertragsstrafe und der Erfüllung. Die Wahl erfolgt durch einseitiges Rechtsgeschäft. Nach I 2 ist der Gläubiger an die erklärte Wahl der (wirklich verfallenen, RGZ 77, 290, 292) Strafe gebunden und kann Erfüllung nicht mehr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 10 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Regelungen des § 55 EStG sind auf Grund und Boden anzuwenden, der mit Ablauf des 30.06.1970 bzw 14.08.1971 zum inländischen (westdeutschen) AV eines StPfl gehörte, soweit dieser seinen Gewinn nach § 4 Abs 1 bzw 3 EStG ermittelte. Ausgeschlossen von einer Bewertung nach § 55 EStG war danach Grund und Boden, der in den neuen Bundesländern be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Sachgrundbefristung.

Rn 18 Über § 14 II, IIa TzBfG, § 21 BEEG, § 6 PflegeZG und das WissZeitVG hinaus kann ein sachlicher Grund (§ 14 I 1 TzBfG) die Befristung rechtfertigen. Bei mehreren Befristungen ist zwar formal nur die Wirksamkeit der letzten Befristung zu prüfen (BAG NZA 16, 949; 11, 34 [BAG 17.11.2010 - 7 AZR 443/09 (A)]), zur Vermeidung von Missbrauch sind jedoch auch Zahl und Dauer der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Tausch

Rn. 455 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Tausch iSd § 480 BGB ist ein gegenseitiger Vertrag über die Übertragung eines Sachwerts gegen einen anderen Sachwert (oder Erbringung einer Dienstleistung). Kennzeichnend ist das Fehlen eines Kaufpreises in Geld. Die Aufwendungen für die Anschaffung eines WG bestehen nicht in einem Kaufpreis (Zahlungsanspruch), sondern in der Hi...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 1. Einheitliche Verfügung über den gesamten Nachlass

Rz. 286 Aufgrund der selbstständigen Behandlung der einzelnen Nachlassteile sind die Pflichtteile für jede Masse getrennt zu beurteilen, und zwar grundsätzlich für jeden Spaltnachlass so, als ob es sich um den gesamten Nachlass handeln würde.[272] Rz. 287 Beispiel 1 Hinterlässt ein US-amerikanischer Erblasser mit letztem Wohnsitz in Ohio in Deutschland ein Grundstück, verweis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtswahl und Rechtsfolge nach II: Günstigkeitsvergleich.

Rn 22 Auch bei Verbraucherverträgen ist aber wie bisher nach II 1 die Rechtswahl möglich – entgegen einigen Reformvorschlägen (krit Clausnitzer/Woopen BB 08, 1798, 1801); gem 2 bleibt jedoch der durch das nach I objektiv anwendbare Recht gewährte Schutz erhalten, trotz Rechtsangleichung im Binnenmarkt (krit Doralt/Nietner AcP 215 [2015] 855). Es gilt damit wie bisher das Gün...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 8 Eine empfangsbedürftige Willenserklärung wird erst mit Zugang beim abwesenden Empfänger wirksam. Zugegangen ist die verkörperte Erklärung sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht und unter gewöhnlichen Verhältnissen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist (BGHZ 67, 275; 137, 205, 208; NJW 04, 1320; N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Vertragsstatuts (Abs 1 und Abs 2).

Rn 5 Art 12 I nennt – wie schon Art 10 EVÜ und ex Art 32 I EGBGB – Regelbeispiele (s Rauscher/Freitag Art 12 Rz 6; MüKoIPR/Spellenberg Art 12 Rz 3) für die Reichweite des von ROM I berufenen Rechts, deren Anwendungsbereich nicht immer scharf zu trennen ist. Soweit die Parteien keine vorrangigen anderen Festlegungen (Vertragsfreiheit) getroffen haben – zB Ausschluss des CISG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Mit § 284 versucht das Gesetz, das viel diskutierte Problem der frustrierten Aufwendungen zu lösen: Im Vertrauen auf den Erhalt einer Leistung, die der Schuldner unter Verletzung seiner Pflichten nicht – oder nicht rechtzeitig – erbringt, kann der Gläubiger Aufwendungen gemacht haben, die sich aufgrund der Pflichtverletzung als nutzlos erweisen. Zumeist handelt es sich ...mehr