Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2.1 Grundsätzliches zur verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 781 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach der BFH-Rspr führen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Überstundenvergütungen an den Ges-GF einer Kap-Ges idR zu vGA; s Urt des BFH v 19.03.1997, BStBl II 1997, 577; s Urt des BFH v 27.03.2001, BStBl II 2001, 655, und v 14.07.2004, BFH/NV 2005, 247; s H 8.5 IV "Überstundenvergütungen" KStH 2015. Nach Auff des BFH ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen im Organkreis

Tz. 1804 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Hauptfälle der vGA im Organkreis sind – wie auch außerhalb von Organschaften – unangemessene Vergütungen bei schuldrechtlichen Vereinbarungen zwischen OG und OT. Beispielsfälle für vGA bei Organschaften: Die OG liefert Waren oder erbringt Dienstleistungen verbilligt an den OT. Der OT veräußert WG zu einem zu hohen Preis an die OG. Der OT erbri...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Grundsätze

Rz. 119 Rechtspositionen, die nichtvermögensrechtlicher Art oder nicht vererblich[345] sind, haben auf den Wert des Nachlasses keinen Einfluss. Sie sind daher nicht anzusetzen. Gleiches gilt auch für diejenigen Vermögenspositionen, die durch Rechtsgeschäft außerhalb der Erbfolge oder kraft Gesetzes auf Dritte übergehen, wie z.B. die aufschiebend auf den Erbfall bedingte Über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Korrektur der Bemessungsgrundlage um Sonder-AfA uä

Tz. 454 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 UE ist es zulässig, die Bemessungsgrundlage von Gewinntantiemen um den Aufwand aus Sonderabschreibungen und sonstigen bilanziellen Gewinnauswirkungen zu korrigieren, die ihre Begründung vornehmlich im stlichen Bereich haben. Nach dem s Urt des FG SnA v 13.07.2006 (EFG 2006, 1931) ist eine solche Korrektur sogar zwingend, weil die Bemessungsg...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / a) Rechtsfolgen des Pflichtteilsverzichts

Rz. 133 Der Pflichtteilsverzichtsvertrag ist eine Unterart des Erbverzichts. Daher gelten die vorherigen Ausführungen sinngemäß für diese Art des Verzichtsvertrages, wobei allerdings teilweise wesentliche Abweichungen vorhanden sind. Als besondere Form des Erbverzichtsvertrags kann ein Pflichtteilsverzichtsvertrag nur persönlich abgeschlossen werden. Die Vertretung des (künf...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Gestaltung von Poolverträgen

Rz. 68 Das Erbschaftsteuerrecht benachteiligt die Inhaber von Anteilen an Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligung von 25 % oder weniger gegenüber Gesellschaftern von Personengesellschaften. Es besteht allerdings gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG die Möglichkeit in den Genuss der steuerlichen Verschonungsregeln zu gelangen, wenn der Gesellschafter unter Hinzurechnung w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Ernsthaftigkeit/Bedeutung des Rückwirkungsverbots

Tz. 1111 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zur Anerkennung von Darlehensverhältnissen mit einem beherrschenden Gesellschafter aus einem Darlehen des Gesellschafters an "seine" Kap-Ges ist eine Besicherung der Darlehensforderung des Gesellschafters nicht unbedingt erforderlich; s Urt des BFH v 21.12.1994 (BStBl II 1995, 419). Nach Auff des BFH liegt die Besicherung bereits in den Ei...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / II. Anrechnung der Lebensversicherung gem. § 2315 BGB

Rz. 128 Fall Erblasser E ist Versicherungsnehmer und versicherte Person einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Er setzt sein eigenes Kind K1 als Bezugsberechtigten mit der Bestimmung ein, dass K1 sich die Lebensversicherungsleistung auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen muss. E setzt seinen EP zum Alleinerben ein. Lösung: Gemäß § 2315 Abs. 1 BGB hat sich K1 als Pflichtte...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / d) Gegenleistungen als Inhalt des Erbverzichtsvertrags

Rz. 122 Regelmäßig wird ein Erbverzicht nur gegen eine Abfindung vereinbart. Diese ist genau zu beziffern und ggf. zu bewerten. Dabei führt die Nichtprotokollierung der Abfindungsleistung im Erbverzichtsvertrag noch nicht zur Nichtigkeit des Verzichtsvertrags.[209] Zu beachten ist hingegen, dass die Abfindung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG nach Überschreitung der Freibeträge z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.1 Rangrücktritt

Tz. 1125 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch einen Rangrücktritt können Gesellschafterdarlehen im Krisenfall der Gesellschaft im Überschuldungsstatus unberücksichtigt bleiben (§ 19 Abs 2 InsO). Dadurch lässt sich uU eine Überschuldung und somit ein Insolvenzantrag vermeiden. Stlich bleibt ein Gesellschafterdarlehen trotz eines ausgesprochenen Rangrücktritts grds weiterhin FK; es...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.6 Rohgewinntantiemen

Tz. 492 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Orientiert sich die Tantieme am Rohgewinn des Unternehmens und nicht am Jahresüberschuss, kann dies grundsätzlich anerkannt werden. Nach der Rspr ist eine Rohgewinntantieme nicht mit einer Umsatztantieme vergleichbar, die nur unter sehr engen Voraussetzungen stlich anerkannt werden könnte; s Urt des BFH v 25.10.1995 (BStBl II 1997, 703); zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Neumann, Tantiemevereinbarungen mit dem beherrschenden Ges-GF einer GmbH, GmbHR 1996, 740 und 822; Böth, 50 %-Grenze bei der Vereinbarung von Gewinntantiemen, StBp 1997, 178; Neyer, Vereinbarung einer Gewinntantieme: Zur Überschreitung des Richtwerts von 50 %, DStR 1998, 229; Paus, vGA wegen unüblicher Vereinbarungen mit einem Minderheitsgesellschafter, GmbHR 2001, 328; Peetz, N...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Einleitung

Rz. 44 Nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG bedarf eine Vereinbarung über die Vergütung der Textform. Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden und sich von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich absetzen, § 3a Abs. 1 S. 2 RVG. Daneben darf sie nicht in der Vollmacht enthalten sein, § 3a Abs. 1 S. 2 RVG. Schließlich m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Allgemeines

Tz. 461 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Bei der Vereinbarung von Tantiemen besteht regelmäßig die Gefahr einer Gewinnabsaugung, die zu einer vGA führt. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Gesamtausstattung der GF-Vergütung angemessen ist. Nach der BFH-Rspr gelten derzeit folgende Grundsätze für die Festlegung der zulässigen Höhe von Tantiemen; grundlegend s Urt des BFH v 0...mehr

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Anhang

1. Klausur: Pflichtteilsrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 180 Minuten Sachverhalt Der Erblasser E ist am 3.5.2022 verstorben. Er war in zweiter Ehe verheiratet mit seiner Ehefrau F, mit der er im Güterstand der Gütertrennung lebte. Im Rahmen des Ehevertrages hatte F auch auf ihr Pflichtteilsrecht am dereinstigen Nachlass des E verzichtet. In erst...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Notar

Rz. 359 Der Geschäftswert für die notarielle Beurkundung des Verfügungsvertrages über den Miterbenanteil bestimmt sich nach § 102 Abs. 1 GNotKG. Danach ist der Wert des Vermögens oder der Wert des entsprechenden Bruchteils des Vermögens maßgebend. Verbindlichkeiten des Erblassers werden abgezogen, jedoch nur bis zur Hälfte des Wertes des Vermögens. Vermächtnisse und Auflagen...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / a) Verfügung gegenüber der Erbengemeinschaft

Rz. 40 § 2040 Abs. 1 BGB gilt auch entsprechend für Verfügungen gegenüber der Erbengemeinschaft, obgleich dies vom Wortlaut nicht ausdrücklich umfasst ist. Es folgt jedoch aus dem Rechtsgedanken des Abs. 1: Würde bspw. lediglich ein Miterbe auf Auflassung eines Grundstücks im Klagewege in Anspruch genommen und verurteilt werden, so nützt dem Gläubiger das rechtskräftige Urte...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / t) Nichtzuständigkeit des Nachlasspflegers

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, bei denen die Anteile dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: dem Handelsbuch) zuzurechnen sind (§ 8b Abs 7 S 1 KStG)

Tz. 354 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 7 S 1 KStG sind die Abs 1–6 des § 8b KStG nicht auf Anteile anzuwenden, die bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: nach Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betrifft die CRR-Institute] bzw nach § 1a KWG iVm Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betr...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 3. Testamentsvollstreckung von Anteilen an Personengesellschaften

Rz. 250 Bei der Fremdverwaltung von Anteilen an Personengesellschaften ist zwischen persönlich haftenden Gesellschaftsanteilen und Kommanditanteilen zu unterscheiden. Dies hat maßgebliche Bedeutung für die Möglichkeiten der Testamentsvollstreckung an solchen Anteilen. Eine Fremdverwaltung kommt nur bei einer Nachfolgeklausel in Betracht. Wird hingegen die Gesellschaft bei To...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Kriterien für die Angemessenheit der Gesamtausstattung (Übersicht)

Tz. 388 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die Angemessenheit der GF-Bezüge ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Unternehmens sowie der Person und der Leistungen des Ges-GF im Einzelfall zu bestimmen. Im Einzelnen sind vor allem folgende Kriterien maßgebend; s Schr des BMF v 14.10.2002 (BStBl I 2002, 972, Tz 10) Größe des Unternehmens, Ertragssituation der Gesellschaft/Verhält...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 1.2 Austrittsabkommen und Übergangsphase

Mit dem "Austrittsabkommen" wird das im EU-Vertrag vorgesehene Abkommen zwischen dem Austrittskandidaten und der EU bezeichnet. Mit dem Inkrafttreten des Austrittsabkommens zum 1.2.2020 begann die Übergangsphase, die am 31.12.2020 endete. Nach dem Ende der Übergangsphase galten die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit in den Sachverhalten weiter, die vor dem Ende der Übe...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / a) Vertretung

Rz. 105 Bei dem häufig auftretenden Mandat, den Auftraggeber als Miterben bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu vertreten und einen Auseinandersetzungsvertrag zu entwerfen oder den/die Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages zu vertreten, sind die üblichen Tätigkeiten:mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / dd) Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 AO)

Rz. 163 Gemäß § 63 Abs. 1 AO muss die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen der Satzung über die Voraussetzungen der Steuervergünstigungen entsprechen.[274] Eine erhöhte Nachweispflicht besteht für diejenigen Körperschaften, die ihre steuerbegünstigte...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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§ 31 Internationales Erbrecht / 2. Deutsch-sowjetischer Konsularvertrag vom 25.4.1958

Rz. 7 Nach der Auflösung der UDSSR gilt der Konsularvertrag mit den meisten Nachfolgestaaten der UDSSR fort.[12] Art. 28 Abs. 3 des Konsularvertrags enthält eine Kollisionsnorm, welche zu einer Nachlassspaltung führt.[13] Danach findet hinsichtlich des unbeweglichen Vermögens das Recht des Landes Anwendung, in dem es belegen ist (Grundsatz: lex rei sitae). Durch die Berücksi...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / b) Rücktrittsrecht, Anfechtungsrecht

Rz. 38 Stirbt der Versicherungsnehmer eines Lebensversicherungsvertrages, so kann der Versicherer nur in der Weise wirksam vom Versicherungsvertrag zurücktreten oder diesen Vertrag anfechten, wenn seine Erklärung jedem einzelnen Miterben zugeht. Das Risiko, die Erklärung dem "Richtigen" gegenüber abzugeben, liegt alleine beim Versicherer. Der Inhaber des Versicherungsscheins...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 2. Verfügungsbefugnis

Rz. 30 Wegen § 2113 Abs. 1 BGB ("ist im Falle des Eintritts der Nacherbfolge insoweit unwirksam") ergibt sich bereits aus dem Gesetz, dass dingliche Rechtsänderungen, die der Vorerbe bzgl. des Nachlasses vornimmt, zunächst wirksam sind. Erst im Nacherbfall selbst entscheidet sich, ob die Verfügung unwirksam wird und der Nacherbe sich auf diese Unwirksamkeit berufen kann.[46]...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / III. Kettenschenkung

Rz. 612 Eine Kettenschenkung liegt dann vor, wenn der Schenker auf dem Umweg über den Beschenkten einen Dritten unmittelbar hat bedenken wollen. Früher wurde das als Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten beurteilt. Heute kommt es darauf an, ob dem unmittelbar Beschenkten ein eigener Entscheidungsspielraum bleibt. Rz. 613 Entscheidend dafür, dass zwei Schenkungen vor...mehr

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§ 6 Verlust der beschränkba... / A. Voraussetzungen

Rz. 1 In den in §§ 2013, 2005 Abs. 1, 2006 Abs. 3, 1994 Abs. 1 S. 2 BGB, § 780 ZPO genannten Fällen verliert der Erbe die Möglichkeit zur Haftungsbeschränkung,mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Umfang der Passivlegitimation des Testamentsvollstreckers

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 2. Vermutung des § 330 BGB

Rz. 119 Nach § 330 BGB kann derjenige, der in einem Lebensversicherungs- oder einem Leibrentenvertrag als Bezugsberechtigter benannt ist, die Leistung fordern. § 330 BGB stellt die Vermutung auf, dass im Zweifel ein echter Vertrag zugunsten Dritter vorliegt. Rz. 120 In den Nachlass fällt die Versicherungssumme, wenn der Bezugsberechtigte die Annahme der Leistung verweigert od...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Beantragung des Nachlassinsolvenzverfahrens ist oftmals der einzige Weg, sich vor Zwangsvollstreckung aus dem Nachlass heraus zu schützen. Die Nachlassinsolvenz kann zu Rückforderungen von Grundstücksüberlassungen, sonstige Schenkungen wie Bezugsrechte aus Lebensversicherungen und Begünstigungen aus Verträgen zugunsten Dritter auf den Todesfall führen. Für das Nachl...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / b) Grenzen der Stiftungsaufsicht

Rz. 95 Die Stiftungsaufsicht ist auf eine reine Rechtmäßigkeitskontrolle der Handlungen der Stiftungsorgane beschränkt.[140] Sie darf unter keinen Umständen ihr Ermessen an die Stelle des Ermessens der Stiftungsorgane setzen.[141] Darüber hinaus wird der Umfang der Stiftungsaufsicht durch den Grundsatz der Subsidiarität und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt.[142...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Vergütung

Rz. 180 Ganz entscheidend für die Bemessung der Vergütung ist der Zeitfaktor. Das Dokumentieren der aufgewandten Zeit ist zwar lästig, jedoch gerade bei komplizierten Pflegschaften unumgänglich; sie muss allerdings nicht übertrieben werden. Der Zeitaufwand des Pflegers braucht nicht im Einzelnen belegt zu werden, sondern muss lediglich in seiner ungefähren Größenordnung fest...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 2. Einräumung eines Bezugsrechts hinsichtlich der Prämienrückgewähr

Rz. 163 Zusätzlich ist jedoch noch folgende Situation zu berücksichtigen: Wenn der Versicherungsnehmer während der Aufschubzeit [97] versterben sollte, kann je nach Vertrag ein Anspruch auf Rückgewähr bestehen. Es sind folgende Fälle zu unterscheiden:mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 8. Rechtsfolgen

Rz. 281 Mit Beendigung der Erbengemeinschaft ist die Gesamthandsgemeinschaft beendet und kann auch nicht durch Vertrag wieder begründet werden. Rücktritt vom Auseinandersetzungsvertrag ist möglich, führt jedoch nicht zum "Wiederaufleben" der Erbengemeinschaft, da jene nur durch Erbfall entstehen kann.[551] Allein die Anfechtung des Vollzugs der Auseinandersetzung führt gem. ...mehr

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Anhang 6 / II. Die Antragstellung bei der Kammer

Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zu stellen, bei der man Mitglied ist. Dieser wird meist nur dann bearbeitet, wenn zuvor die Bearbeitungsgebühr eingezahlt wurde.[1] Die Unterlagen (Nachweise der Lehrgangsteilnahme etc.) sollten im Original vorgelegt werden. Dabei ist neben dem eigentlichen Antrag auch eine Fallliste beizufügen. Wesentlich ist für...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / I. Allgemeines

Rz. 166 Lebensversicherungsverträge und Leistungen aus Lebensversicherungen können Auswirkungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch haben. Rz. 167 Der Ehepartner kann neben dem Pflichtteilsanspruch auch den Zugewinnausgleichsanspruch geltend machen, wenn er die Erbschaft ausschlägt. Die Verträge und Ansprüche aus der Lebensversicherung können dann die Höhe des Zugewinns beeinf...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / aa) Formalien des Erbverzichtsvertrags

Rz. 113 Nach § 2348 BGB bedarf der Erbverzichtsvertrag der notariellen Beurkundung. § 2348 BGB regelt lediglich die Formbedürftigkeit des Erbverzichts als abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft. Eine entsprechende Anwendung der Norm auf dingliche Vollzugsgeschäfte, die mit einem Erbverzicht im Zusammenhang stehen, kommt grundsätzlich nicht in Betracht.[191] Regelmäßig ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Managementkosten

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zahlt eine inl EG Rechnungen über Managementleistungen im Konzern, obwohl die ausl Konzern-GM nach der vertraglichen Gestaltung zur Übernahme der Managementkosten verpflichtet ist, führt dies zu einer vGA an die MG zu Gunsten der GM als nahestehender Pers; s Urt des FG HH v 18.10.2013 (BB 2014, 981). Übernimmt die TG die Kosten für Managementleistun...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 1. Einführung

Rz. 122 Manchmal ist es das Anliegen des Erblassers, einem Verwandten oder einer befreundeten Person das Recht einzuräumen, einen bestimmten Gegenstand (z.B. ein Grundstück) für den Fall des Verkaufs durch den zunächst Bedachten erwerben zu können. Dies kann der Erblasser dadurch erreichen, dass er dem Begünstigten im Wege eines Vermächtnisses ein Vorkaufsrecht an diesem Geg...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 4. Rechtsnachfolge an Sondergrabstätten

Rz. 196 Praxishinweis Nach § 15 (Wahlgrabstätten) der Leitfassung des Deutschen Städtetages für eine Friedhofssatzung soll der Erwerber schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen, der erst im Zeitpunkt des Todes des Übertragenen wirksam wird. Wi...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / VII. Übertragung der Erbteile auf einen Miterben

Rz. 301 Die Auseinandersetzung kann auch durch Übertragung sämtlicher Miterbenanteile gem. § 2033 BGB auf einen Miterben vollzogen werden. Sobald sich sämtliche Miterbenanteile der Erbengemeinschaft in einer Person vereinigen, erlischt die Erbengemeinschaft. Der Vertrag, mit dem sich die Erben zur Übertragung verpflichten, ist formfrei möglich, da es sich um einen Auseinande...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / D. Zugriff auf erbrechtliche Ansprüche und "Präventivmaßnahmen"

Rz. 46 Praxisrelevant sind die Möglichkeiten des Gläubigerzugriffs auf eigene Maßnahmen zur Beseitigung erbrechtlicher Positionen, bspw. der Verzicht auf künftige eigene Pflichtteilsansprüche (§ 2346 BGB, siehe Rdn 47 ff.), die Ausschlagung eines sonst anfallenden Erbes oder Erbteils (siehe Rdn 51 ff.) und schließlich die Nicht-Geltendmachung bzw. der Erlassvertrag (§ 397 BG...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Vertragliches Rücktrittsrecht/Rückforderungsrecht

Rz. 98 Das Rücktrittsrecht kann im Einzelfall als höchstpersönliches Gestaltungsrecht in analoger Anwendung des § 852 Abs. 2 ZPO als nicht pfändbar eingestuft werden.[170] Die Rechtsfolgen des Rücktritts ergeben sich aus §§ 346 ff. BGB. Der Rücktritt verpflichtet zur Rückabwicklung des gesamten Vertrages ("ex tunc"), also auch der zwischenzeitlich gezogenen Nutzungen bei gle...mehr

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§ 3 Alleinerbe / IV. Allgemeines zu den Auskunftsinhalten

Rz. 6 Wie vorstehend skizziert sind die Inhalte der Auskunftsansprüche unterschiedlich. Der Umfang hängt regelmäßig von Zumutbarkeitserwägungen ab.[16] Grundsätzlich geht der Anspruchsinhalt aber auf die Mitteilung von Tatsachen. Umfasst der Auskunftsanspruch die Rechnungslegung (§ 259 BGB), so ist eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung nebst Belegen vorzulegen.[17] Bei der Re...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / III. Annahme und Ablehnung des Testamentsvollstreckeramts

Rz. 85 Das Amt des Testamentsvollstreckers fällt nicht automatisch mit dem Erbfall an, sondern muss erst angenommen werden. Dies ergibt sich aus § 2202 Abs. 1 BGB. Die genannte Person ist aber nicht verpflichtet, das Amt des Testamentsvollstreckers zu übernehmen, selbst wenn eine Ernennung durch das Nachlassgericht erfolgt ist. Zur Annahme bedarf es einer besonderen Erklärun...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 8. Reichweite der Europäischen Erbrechtsverordnung nach Art. 23 EuErbVO

Rz. 44 Art. 23 EuErbVO formuliert eine Konkretisierung des Umfanges des Erbstatuts, also deren Reichweite. Zu beachten ist jedoch, dass diese Aufzählung keinen numerus clausus darstellt, mithin nicht abschließend ist. Vom Erbstatut sind umfasst:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 5.4 Arbeitnehmerüberlassung

Das Handels- und Kooperationsabkommen enthält keine Regelungen, die es Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat ermöglichen, Arbeitnehmer an Unternehmen im Vereinigten Königreich zu überlassen. Auch umgekehrt sind Überlassungen von Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich in Unternehmen in einem Mitgliedsstaat im Abkommen nicht vorgesehen. Die Möglichkeiten der Arbe...mehr