Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.2 Aufgehobene Ermächtigungsvorschriften

Rz. 13 Von besonderer Bedeutung waren nach § 26 Abs. 4 UStG a. F. in den Zeiten der deutschen Teilung Sonderregelungen zur Begünstigung des innerdeutschen Waren- und Dienstleistungsverkehrs. Enthalten war eine Ermächtigung, durch Verwaltungsregelungen umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Nachweis der Steuerbefreiung bei bestimmten internationalen Abkommen

Rz. 78 Nach § 26 Abs. 5 UStG ergibt sich für das BMF die Möglichkeit, mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung näher zu bestimmen, wie der Nachweis bei der Steuerbefreiung im Fall von abschließend aufgeführten internationalen Abkommen zu führen ist. Unter diese Ermächtigungsvorschrift fallen die Nachweise für die folgenden Steuerbefreiungen: Art. III Nr. 1 des Off...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Stellung im Unionsrecht

Rz. 19 § 26 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Abs. 6 UStG haben keine direkte Grundlage im Unionsrecht, da sie reine Ausführungsvorschriften sind, die keine materiell-rechtlichen Regelungen enthalten. Die Vorschriften sind unionsrechtlich zulässig. Rz. 20 § 26 Abs. 3 UStG (Nichterhebung der USt bei grenzüberschreitender Beförderung von Personen im Luftverkehr) basiert auf der Kannbesti...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) VGA vor Eintritt als Gesellschafter

Auch ein vor der Begründung des Gesellschaftsverhältnisses abgeschlossener – künftig jährlich fällige Zahlungen der GmbH an den späteren Gesellschafter vorsehender – Vertrag kann die Annahme einer vGA rechtfertigen, wenn das Leistungsversprechen in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Begründung des Gesellschaftsverhältnisses steht und seinen Grund in diesem Gesellschaftsverh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ende der Fiskalvertretung

Rz. 54 In § 22a UStG sind weder Voraussetzungen noch Rechtsfolgen für das Ende der Fiskalvertretung geregelt. Die Fiskalvertretung muss nach der gesetzlichen Ausgestaltung der Regelung dann enden, wenn die Voraussetzungen für ihre Anwendung nicht mehr alle gleichzeitig vorliegen. Insbesondere sind dies: Der vertretene ausländische Unternehmer widerruft seine Vollmacht, der ver...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 7 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 35 Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, entgegen dem Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, sofern kein Ausnahmetatbestand nach den §§ 10-13 ArbZG vorliegt. Entsprechende arbeitsvertragliche Vereinbarungen sind unwirksam, dem Arbeitnehmer steht ein Zurückbehaltungsrecht zu. Werden von Arbeitnehmern entgegen § 9 Tätigkeiten an Sonn- oder Feiertagen ver...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Systematik und Anwendungsbereich

Rz. 4 § 9 Abs. 1 enthält das Beschäftigungsverbot von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen. In den folgenden Absätzen finden sich Sonderregelungen für Schichtbetriebe (Abs. 2) und Kraftfahrpersonal (Abs. 3). In den §§ 10-13 ArbZG sind zahlreiche Ausnahmen geregelt, in denen Sonn- und Feiertagsarbeit unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich zulässig ist oder durch Rechtsv...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Untersagung gegenüber Personen nach § 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG

Rz. 7 Die Untersagung der Fiskalvertretung nach § 22e UStG kann nach der ausdrücklichen Anweisung in Abs. 1 der Regelung nur gegenüber den in § 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG genannten Personen erfolgen. Dies sind Speditionsunternehmen oder andere gewerbliche Unternehmen (vgl. § 22a UStG Rz. 42). In der Praxis werden dies aber die Personen sein, die typischerweise die Fiskalvertre...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.3 Beschluss des Personalrats

Nach Unterrichtung seitens des Dienststellenleiters und evtl. nach Durchführung der Erörterung hat der Personalrat eine Entscheidung darüber zu treffen, ob und inwieweit er Einwendungen gegen die beabsichtigte Maßnahme erhebt. Dieser Beschluss ist der Dienststelle innerhalb der Äußerungsfrist von 10 Arbeitstagen mitzuteilen. Die Einwendungen sind zu begründen. Beim Mitwirkun...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Überblick über das Mitwirkungsverfahren

Die bisher in § 72 BPersVG a. F. zusammengefassten Regelungen zum Mitwirkungsverfahren sind nun in § 81 BPersVG und § 82 BPersVG geregelt. Die vorläufigen Maßnahme aus dem Verweis in § 72 Abs. 6 BPersVG a. F. auf § 69 Abs. 5 BPersVG a. F. finden sich nun in § 83 BPersVG. Nach Abs. 1 greift es bei allen von der Dienststelle beabsichtigten Maßnahmen, hinsichtlich der nach §§ 84...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9 Niedersachsen

§ 75 Abs. 1, 2 NPersVG – Herstellung des Benehmens; § 76 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 NPersVG – Verfahren zur Herstellung des Benehmens Das Landespersonalvertretungsrecht Niedersachsens kennt die Beteiligungsform des Mitwirkungsverfahrens nicht. An deren Stelle besteht jedoch die Beteiligungsform "Herstellung des Benehmens", die in den §§ 75, 76 NPersVG geregelt ist. Die Schriftformerfo...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / T. Auswirkungen der Trennung auf weitere gemeinsame Verträge

Rz. 245 Entsprechende Überlegungen gelten auch bei weiteren gemeinsamen Verträgen wie z.B. Handyverträge mit Partner-Handy. Sind Ehegatten am Abschluss eines Verbrauchervertrags beteiligt, so können sie das Widerrufsrecht grundsätzlich nur gemeinsam ausüben.[369]mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / II. Inhalt der Vereinbarung

Rz. 4 Für die wirksame Titulierung eines Anspruchs in notarieller Urkunde gem. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ist vor allem das Konkretisierungsgebot praktisch bedeutsam. Eine Verpflichtung muss so konkret bestimmt sein, dass sie später auch vollstreckt werden kann. Rz. 5 Praxistipp:mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / E. Vereinbarungen zur elterlichen Sorge und zum Umgang

I. Elternvereinbarung zum Sorgerecht Rz. 71 Zwar gilt das gemeinsame elterliche Sorgerecht fort, wenn kein Antrag nach § 1671 BGB gestellt wird. In der Praxis ist es dennoch sinnvoll, durch interne Elternvereinbarung das Einverständnis an der gemeinsamen Sorge zu bestätigen und Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung der elterlichen Sorge im täglichen Leben schaffen. Die Eltern kö...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / A. Vereinbarungen zum Unterhalt

Rz. 1 Bei jeder Vereinbarung zwischen Ehegatten sind die von der Rechtsprechung des BGH entwickelten Grundsätze zur Wirksamkeit von Eheverträgen[1] zu beachten (siehe Rdn 26). Die vom BGH hierfür gewählte Aussage ist, dass ein Ehevertrag im Rahmen einer an der Kernbereichslehre ausgerichtete Inhalts- und Ausübungskontrolle darauf überprüft werden müsse, ob durch die getroffen...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / II. Vereinbarungen zum Umgangsrecht

Rz. 73 In einer Vereinbarung über den Umgang sollten in erster Linie festgelegt werden:mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / D. Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich

Rz. 54 Eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich, die vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung geschlossen wird, bedarf der notariellen Beurkundung (§ 7 Abs. 1 VersAusglG). § 127a BGB gilt entsprechend. Für eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich im Rahmen eines Ehevertrages gilt die in § 1410 des BGB bestimmte Form (§ 7 Abs. 3 ...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / C. Vereinbarungen zum Güterrecht

Rz. 46 Grundsätzlich steht es den Ehepartner frei, ob die gesetzlichen Vorschriften über den Güterstand für ihre Ehe gelten sollen oder nicht. Daher können sie – auch schon vor der Heirat – Vorsorge treffen für den Scheidungsfall. I. Grenzen der Vertragsfreiheit Rz. 47 Der Grundsatz der Vertragsfreiheit findet seine Grenze in den §§ 138 Abs. 1, 242 BGB. Nach der vom BGH entwic...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / I. Unwirksamkeit wegen Sittenwidrigkeit

Rz. 26 Erforderlich ist auf der Basis des Wortlauts eines Ehevertrages die "interessengerechte Auslegung" der Vereinbarung, bei der maßgeblich der Sinn und Zweck einer Klausel sowie deren wirtschaftliche Bedeutung Berücksichtigung finden.[36] Rz. 27 Der BGH hat dem Grundsatz der Ehevertragsfreiheit Grenzen gesetzt.[37] Ausgehend von der Dispositionsfreiheit der Eheleute muss ...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 2. Rechtsfolgen einer bestehenden wirksamen Vereinbarung

Rz. 53 Kommt es zu einer Konkurrenzsituation zwischen Unterhalt und Zugewinn, ist immer zu prüfen, ob bereits einmal durch eine frühere wirksame Vereinbarung Fakten geschaffen worden sind, die auch für nachfolgende Auseinandersetzungen bindend sind. Denn haben die Beteiligten eine wirksame Vereinbarung über Unterhalt oder Zugewinn durch Scheidungsfolgenvergleich oder Ehevert...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 1. Überlegungen bei Vereinbarungen zwischen den Ehegatten

Rz. 50 Werden im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung Vereinbarungen zwischen den Ehegatten über Unterhalt oder Zugewinn getroffen, so ist schon im Hinblick auf das Haftungsrisiko des beratenden Anwalts zwingend erforderlich, dass diese Fragen immer deutlich angesprochen und dann auch ausdrücklich und unzweifelhaft geregelt werden.[55] Dies gilt selbstverständlich auch fü...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / I. Motive für den Abschluss von Eheverträgen

Rz. 2 Der BGH[3] verlangt bei der Wirksamkeitskontrolle (dazu näher Rdn 26) eine Gesamtwürdigung des Ehevertrages unter Berücksichtigung der von den Vertragsschließenden verfolgten Zwecke. Für die Ermittlung der Vorstellungen der Ehegatten sind die folgenden Punkte von Bedeutung:[4]mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / II. Ausübungskontrolle

Rz. 42 Wenn die Regelung der Wirksamkeitskontrolle Stand hält und auch nicht aus sonstigen Gründen sittenwidrig (§ 138 BGB) ist, erfolgt eine Ausübungskontrolle nach § 242 BGB . Dabei ist zu prüfen, inwieweit der begünstigte Ehegatte im Zeitpunkt des Scheiterns der Lebensgemeinschaft seine ihm durch den Vertrag eingeräumte Rechtsmacht missbraucht, wenn er sich auf die einschr...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / III. Formbedürftigkeit für Unterhaltsvereinbarungen

Rz. 8 § 1585c BGB erlaubt sowohl Verlobten vor der Eheschließung als auch Ehegatten bei Beginn oder zu jedem späteren Zeitpunkt der Ehe, den nachehelichen Unterhalt durch eine sog. vorsorgende Vereinbarung [6] zu regeln. Dabei besteht grundsätzlich volle Vertragsfreiheit.[7] Rz. 9 Praxistipp:mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / II. Wirksamkeitsprüfung

Rz. 64 Dem Versorgungsausgleich ist die zweithöchste Rangstelle innerhalb des Kernbereichs des Scheidungsfolgenrechts eingeräumt.[104] Eine evident einseitige, durch die individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse und die Berücksichtigung der Belange der Ehegatten nicht gerechtfertigte Lastenverteilung ist nicht hinzunehmen.[105] Wesentliche Bedeutung kommt der F...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwischen Eheleuten

A. Vereinbarungen zum Unterhalt Rz. 1 Bei jeder Vereinbarung zwischen Ehegatten sind die von der Rechtsprechung des BGH entwickelten Grundsätze zur Wirksamkeit von Eheverträgen[1] zu beachten (siehe Rdn 26). Die vom BGH hierfür gewählte Aussage ist, dass ein Ehevertrag im Rahmen einer an der Kernbereichslehre ausgerichtete Inhalts- und Ausübungskontrolle darauf überprüft werde...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / II. Beschränkung durch § 1378 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB

Rz. 49 Durch § 1378 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB ist die Vertragsfreiheit über die Zugewinnausgleichsforderung bis zur Beendigung des Güterstandes eingeschränkt. Damit soll die Ausgleichsforderung vor ihrer Entstehung dem Rechtsverkehr mit Dritten entzogen werden, aber auch die Ehegatten selbst vor unbedachten eigenen Vereinbarungen schützen, deren Tragweite sie möglicherweise ni...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / B. Inhaltskontrolle von Eheverträgen

I. Unwirksamkeit wegen Sittenwidrigkeit Rz. 26 Erforderlich ist auf der Basis des Wortlauts eines Ehevertrages die "interessengerechte Auslegung" der Vereinbarung, bei der maßgeblich der Sinn und Zweck einer Klausel sowie deren wirtschaftliche Bedeutung Berücksichtigung finden.[36] Rz. 27 Der BGH hat dem Grundsatz der Ehevertragsfreiheit Grenzen gesetzt.[37] Ausgehend von der ...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / I. Regelungsinhalt

Rz. 56 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich nach § 6 Abs. 1 VersAusglG unterliegen keinen zeitlichen Beschränkungen. Sie können im Erstverfahren sowie im Anpassungs- und Abänderungsverfahren getroffen werden. Allein die Formerfordernisse differieren (§ 7 Abs. 1 VersAusglG). Grundsätzlich können die Ehegatten den Inhalt ihrer Vereinbarung frei disponieren.[93] Rz. 57 D...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / I. Elternvereinbarung zum Sorgerecht

Rz. 71 Zwar gilt das gemeinsame elterliche Sorgerecht fort, wenn kein Antrag nach § 1671 BGB gestellt wird. In der Praxis ist es dennoch sinnvoll, durch interne Elternvereinbarung das Einverständnis an der gemeinsamen Sorge zu bestätigen und Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung der elterlichen Sorge im täglichen Leben schaffen. Die Eltern können dann unter Berücksichtigung ihr...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / VII. Abänderung von Unterhaltsvereinbarungen

Rz. 24 Die Abänderung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleiches oder einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung erfolgt im Verfahren nach § 239 FamFG und richtet sich nach den Grundsätzen über den Wegfall oder eine Veränderung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB), siehe § 22 Rdn 306. Rz. 25 Jedoch steht es den Eheleuten selbstverständlich offen, in der Vereinbarung sel...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / IV. Kein Verzicht auf zukünftigen Trennungsunterhalt

Rz. 13 Durch Unterhaltsvereinbarung kann lediglich auf zukünftigen Ehegattenunterhalt ab Scheidung verzichtet werden, nicht aber auf zukünftigen Trennungsunterhalt (§§ 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 BGB i.V.m. § 1614 BGB). Rz. 14 Der Zweck des Verzichtsverbots besteht darin, zu verhindern, dass der Berechtigte durch Dispositionen während der Trennungszeit seine Lebensgrundlage ver...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / XIII. Vereinbarungen zum Trennungsunterhalt

Rz. 137 Auch über die unterhaltsrechtliche Situation während der Trennungszeit bis zur Rechtskraft der Ehescheidung können die Ehegatten einvernehmliche Regelungen treffen (zu Trennungsvereinbarung über andere Regelungsgegenstände siehe unten Rdn 250). Es gelten dabei die allgemeinen Überlegungen zu Unterhaltsvereinbarungen; stellen sich ggf. auch die allgemeinen Wirksamkeit...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / VI. Freistellungsvereinbarungen beim zukünftigen Kindesunterhalt

Rz. 22 Eltern können im Verhältnis zueinander die von ihnen zu leistenden Unterhaltsbeiträge regeln und sind dabei nicht gehindert, einen von ihnen von einer Unterhaltsleistung vollständig freizustellen.[30] Bei einer Freistellungsvereinbarung handelt es sich hierbei um eine Erfüllungsübernahme i.S.d. § 329 BGB.[31] Der in Anspruch genommene Elternteil kann von dem anderen F...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / I. Grenzen der Vertragsfreiheit

Rz. 47 Der Grundsatz der Vertragsfreiheit findet seine Grenze in den §§ 138 Abs. 1, 242 BGB. Nach der vom BGH entwickelten Kernbereichslehre (siehe Rdn 27) steht das Güterrecht in der niedrigsten Rangstufe und ist damit einer ehevertraglichen Disposition am weitesten zugänglich. Rz. 48 Praxistipp:mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / V. Kein Verzicht auf zukünftigen Kindesunterhalt

Rz. 19 § 1614 BGB verbietet für die Unterhaltsansprüche von Kindern Unterhaltsverzichte für die Zukunft und begrenzt die Erfüllungswirkung von Vorausleistungen. Ein Verzicht auf zukünftigen Kindesunterhalt ist gemäß §§ 1614, 134 BGB auch dann unwirksam, wenn er durch eine Abfindungszahlung kompensiert wird. In der Abfindungsvereinbarung könnte daher allenfalls die Freistellu...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / cc.) Grundsätze der Abänderungen von außergerichtlichen Titeln

Rz. 259 Nach § 313 Abs. 1 BGB kann, wenn sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert haben und die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Haftung für Miete und Nebenkosten im Außenverhältnis

Rz. 172 Haben die Eheleute den Mietvertrag gemeinsam abgeschlossen, haften sie auch nach der Trennung weiterhin als Gesamtschuldner für die Miete. Dies gilt nicht nur dann, wenn sie während der Trennungszeit in der gemeinsamen Wohnung verbleiben, sondern auch nach einem Auszug eines Partners. Kann der in der Wohnung verbleibende Ehegatte seinen Anteil an der Miete nicht mehr...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / I. Gesetzlicher Güterstand oder Regelung durch Ehevertrag?

Rz. 57 Haben die Beteiligten keine abweichende Regelung durch notariellen Ehevertrag getroffen (§§ 1408, 1410 BGB), dann gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesem Fall kann bei Scheidung der Ehe der Zugewinnausgleich durchgeführt werden. Rz. 58 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / d) Bindungswirkung eines einseitigen Unterhaltstitels

Rz. 364 Die einseitige Verpflichtungserklärung stellt ein Schuldanerkenntnis nach § 781 BGB dar, von dem sich der Unterhaltspflichtige nicht einseitig lösen kann. Der Unterhaltspflichtige (Schuldner) ist also an diesen Titel gebunden, da er mit der Errichtung der Urkunde regelmäßig ein Schuldanerkenntnis abgibt.[421] Von dem einseitigen Anerkenntnis kann er sich nur lösen, w...mehr

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Literaturverzeichnis

Beck’sches Formularbuch Familienrecht, 5. Aufl. 2017 Beck’sches Notarhandbuch, Ehe- und Familienrecht, 7. Aufl. 2019 Bergschneider, Richterliche Inhaltskontrolle von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen, 2008 Bergschneider, Verträge in Familiensachen, 6. Aufl. 2018 Büte/Poppen/Menne, Unterhaltsrecht, 3. Aufl. 2015 Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2019 Eder u.a., Das...mehr

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§ 2 Während der intakten Ehe / I. Vermögen der Ehegatten

Rz. 13 Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, werden das Vermögen des Ehemannes und das Vermögen der Ehefrau nicht gemeinschaftliches Vermögen (§ 1363 Abs. 2 S. 1 BGB). Das gilt auch für Vermögen, das nach der Eheschließung erworben wird (§ 1363 Abs. 2 S. 2 BGB). Damit befinden sich die Gegenstände im Eigentum desjenigen Ehegatten, der sie g...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / VII. Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Rz. 54 Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kraft Gesetzes ist möglich Rz. 55 Die materiellrechtlichen Voraussetzungen für diesen Ausschluss des Versorgungsausgleichs kraft Gesetzes werden behandelt im Teil Zustellung Scheidungsbeschluss, siehe § 14 Rdn ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / III. Das gemeinsame Haus

Rz. 158 Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen ergeben sich in der Praxis immer wieder aus der Tatsache, dass die Eheleute ein gemeinsames Haus oder eine gemeinsame Eigentumswohnung besitzen (Streit über die Anrechnung von Schulden und eines Wohnvorteils im Unterhalt, Streit über die Schuldenverteilung, Ärger mit Banken über die Kredite.) Vielfach sehen die Eheleute das ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / X. Regelung durch Trennungsvereinbarung

Rz. 250 Auch über der Rechtssituation während der Trennungszeit können die Ehegatten Regelungen treffen. Die Trennungsvereinbarung hat gegenüber der Scheidungsfolgenregelung einen eigenen Regelungsbereich, da die Scheidung zu dieser Zeit noch nicht beabsichtigt sein muss. In einer Krisensituation zwischen "intakter" und "gescheiterter" Ehe wird eine einvernehmliche Regelung ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Keine Wesentlichkeitsgrenze

Rz. 320 Ebenso wenig gelten die sonstigen Einschränkungen des § 238 FamFG. Damit bedarf es auch keiner wesentlichen Änderung, um eine Abänderung zuzulassen. Denn bei dem abzuändernden Unterhaltstitel handelt es sich ja nicht um ein Urteil, so dass die Rechtskraft einer Änderung nicht entgegensteht. Rz. 321 Abänderungen von Prozessvergleichen und sonstigen private Unterhaltsve...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Für den Unterhaltsberechtigten als Gläubiger

Rz. 385 Auch der Unterhaltsberechtigte als Gläubiger muss für eine Erhöhung der titulierten Unterhaltsverpflichtung ein Abänderungsverfahren einleiten. Bei der Abänderung einer einseitig errichteten Jugendamtsurkunde im Sinne der §§ 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 60 SGB VIII ist gemäß § 239 FamFG zu beachten, dass eine derartige Urkunde allerdings keine materielle Rechtskraft entfal...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / a) Aufzählung der im Versorgungsausgleich auszugleichenden Anrechte

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Mitteilungspflichten nach geschlossenem Vergleich

Rz. 164 Die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange des anderen Teils erhöht sich bei geschlossenen Unterhaltsvergleichen.[251] Der Unterhaltsberechtigte ist im Hinblick auf seine vertragliche Treuepflicht gehalten, jederzeit und unaufgefordert dem anderen Teil Umstände zu offenbaren, die ersichtlich dessen Verpflichtungen aus dem Vertrag berühren. Eine Pflicht zur ungefr...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / d) Bewertung privater Lebensversicherungen

Rz. 30 Anrechte aus privaten Lebensversicherungen sind nach den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes zu bewerten (§ 46 VersAusglG). Maßgebend ist der nach § 169 Abs. 3 VVG auf der Grundlage des Deckungskapitals zu ermittelnde, ehezeitliche Rückkaufswert; Stornokosten sind nicht abzuziehen. Rz. 31 Für fondsgebundene Versicherungen, bei denen kein Deckungskapital im e...mehr