Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Arglist

Rz. 186 § 22 VVG bestimmt ausdrücklich, dass bei arglistiger Täuschung dem Versicherer das Recht zusteht, einen Vertrag, der durch arglistige Täuschung zustande gekommen ist, anzufechten. Die Anfechtung des Vertrages führt zur Unwirksamkeit des Vertrages, gem. § 142 BGB von Anfang an ("ex tunc"). Der Versicherungsnehmer muss alle bislang erhaltenen Leistungen zurückgewähren,...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Kündigung

Rz. 40 Beträgt die Vertragsdauer ein Jahr, so verlängert sich nach G.1.2 AKB 2015 der Versicherungsvertrag jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Bei Verträgen mit einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag nach G.1.4 AKB 2015 mit Ablauf ohne Kündigung. Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist jede ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 14. Haftung gegenüber Dritten

Rz. 94 Die Haftung des Anwalts ist keineswegs auf seinen Mandanten begrenzt; auch Dritte können ihn durchaus unter bestimmten Voraussetzungen auf Erstattung eines ihnen entstandenen Schadens in Anspruch nehmen, sog. Dritthaftung. Rz. 95 Dabei muss sich der Anwalt bewusst sein, dass er gerade in der interprofessionellen Sozietät mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern deren ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Mehrfachversicherung (§§ 77 ff. VVG)

Rz. 148 Mehrfachversicherung liegt dann vor, wenn dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern gleichzeitig versichert ist und die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen (§ 78 Abs. 1 VVG). Eine Mehrfachversicherung setzt voraus, dass die versicherten Gefahren und das Interesse vollständig identisch sind.[158] Liegt eine Überschne...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / IX. Beispiele für Verbraucher

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Außerordentliche Kündigung

Rz. 175 Der Wortlaut des § 206 Abs. 1 S. 1 VVG erweckt den Eindruck, dass in Bezug auf eine die Versicherungspflicht erfüllende Krankheitskostenversicherung ausnahmslos nicht nur wegen Prämienverzuges, sondern auch wegen sonstiger schwerer Vertragsverletzungen nicht gekündigt werden kann. Der Gesetzgeber hat die Formulierung "jede" in Abänderung des § 178i VVG a.F. verwendet...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / C. Vorläufige Deckung (§§ 49–52 VVG)

Rz. 82 Unter einer vorläufigen Deckung versteht man einen Versicherungsschutz, der schon vor dem Zustandekommen eines endgültigen Versicherungsvertrages vereinbart wird. Es handelt sich um einen eigenständigen Vertrag, der mit dem Zustandekommen oder der Ablehnung des endgültigen Vertrages endet (§ 52 VVG). Die vorläufige Deckungsvereinbarung und der spätere Versicherungsver...mehr

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zfs 11/2024, Beendigung ein... / 1 Aus den Gründen:

Dem Kl. stehen die Klageansprüche nicht zu. Weder haben die Parteien ihren Krankentagegeldversicherungsvertrag über den 31.8.2017 hinaus verlängert, noch haben die Parteien einen neuen, ab dem 1.9.2017 laufenden Krankentageldversicherungsvertrag geschlossen. I. Zwischen den Parteien bestand zwar ursprünglich ein Vertrag über eine Krankentagegeldversicherung. II. Dieser Vertrag...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Überblick

Rz. 91 Das Versicherungsverhältnis kann beendet werden durch Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, durch Anfechtung, Rücktritt, Kündigung, Widerruf oder Wagniswegfall. Wenn mehrere Beendigungsgründe zusammentreffen, ist die für den Versicherungsnehmer günstigste Lösungsmöglichkeit wahrzunehmen, insbesondere dann, wenn eine rückwirkende Auflösung des Vertrages (ex tunc) sinn...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Gefahrerheblichkeit und Risikoprüfungsgrundsätze

Rz. 463 Nicht jede frühere Erkrankung eines Antragstellers ist geeignet, einen Versicherer zu veranlassen, den Abschluss eines Vertrages abzulehnen oder einen Vertrag nur mit einem anderen Inhalt (z.B. mit erhöhter Prämie oder bestimmten Risikoausschlüssen) abzuschließen. Entscheidend ist, ob der Versicherer bei Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Versicheru...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / c) Sicherstellung der Wiederherstellung

Rz. 236 Die "Sicherstellung" der Wiederherstellung wird an strenge Voraussetzungen geknüpft. Sie erfordert eine Prognose in dem Sinne, dass bei vorausschauend-wertender Betrachtungsweise eine bestimmungsgemäße Verwendung der Entschädigung hinreichend sicher angenommen werden kann.[242] Ausreichende Sicherheit hierfür bieten:mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Verkehrs-Rechtsschutz, § 21 Abs. 1 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 243 Im Rahmen dieser Rechtsschutzart genießt der Versicherungsnehmer Rechtsschutz in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes Motorfahrzeuges zu Lande (sowie Anhängers), das bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist. Außerdem wird dem Versicherungsnehmer in sein...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Arglist

Rz. 76 § 22 VVG bestimmt ausdrücklich, dass bei arglistiger Täuschung dem Versicherer das Recht zusteht, einen Vertrag, der durch arglistige Täuschung zustande gekommen ist, anzufechten. Die Anfechtung des Vertrages führt zur Unwirksamkeit des Vertrages, gem. § 142 BGB von Anfang an ("ex tunc"). Der Versicherungsnehmer muss alle bislang erhaltenen Leistungen zurückgewähren, ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Maßgeblicher Zeitpunkt der Anzeigepflicht

Rz. 415 Gemäß § 19 Abs. 1 S. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung "die ihm bekannten Gefahrumstände" mitzuteilen, soweit danach gefragt wird. Der frühere § 16 VVG a.F. hatte die Obliegenheit zur Anzeige für die Zeit bis zum Abschluss des Vertrages normiert.[1049] Dies bedeutete, dass der Versicherungsnehmer nach altem Recht nicht nur bis ...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 5. Beispiele für Verbraucher

Rz. 84 Verbraucher können beispielsweise sein:mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die private Unfallversicherung ist eine Personenversicherung mit hauptsächlich als reine Summenversicherung ausgestalteten Leistungsarten. Gesetzlich finden sich die Vorschriften zur privaten Unfallversicherung in §§ 178–191 VVG. Der Vertrag unterscheidet zwischen dem Versicherungsnehmer (VN), der über die Rechte aus dem Vertrag gegenüber dem Versicherer (VR) verfügt un...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Beurkundungsbedürfnis, Neutralität des Notars, Präzision

Rz. 2 Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Teileigentum) ist für jede Vertragspartei ein Rechtsgeschäft von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Sowohl die Immobilie als auch der Kaufpreis dafür sind Hauptleistungen mit einem hohen Wert, die ausgetauscht werden. Rz. 3 Käufer benötigen häufig eine F...mehr

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E / 8 Einstellung des Verfahrens nach § 206a bei Verfahrenshindernissen [Rdn 1714]

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§ 6 Notarielle Eigenurkunde... / C. Bevollmächtigung auf den Notar und Mitarbeitervollzugsvollmacht

Rz. 6 Losgelöst von der Möglichkeit des Einsatzes einer Eigenurkunde ist es dennoch üblich, dass Grundbuchanträge, Immobilienverträge, Geschäftsanteilskaufverträge und Gesellschafterversammlungen mit Änderung des Gesellschaftsvertrags nicht nur die Ermächtigung des beurkundenden Notars enthalten, die Urkunde durch eine notarielle Eigenurkunde ergänzen zu dürfen; sie enthalte...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / c) Selbstbehalt

Rz. 111 Nach Ziff. A-6.5 Abs. 1 S. 1 AVB-D&O tragen die in Anspruch genommenen versicherten Personen in jedem Versicherungsfall den im D&O-Versicherungsschein aufgeführten Betrag selbst (sog. Selbstbehalt). Soweit die versicherten Personen – so heißt es in Ziff. A-6.5 Abs. 2 AVB-D&O – als Vorstandsmitglieder von Gesellschaften in Anspruch genommen werden, auf die das deutsche...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / b) Informationspflichten (§ 7 VVG)

Rz. 31 Nach § 7 Abs. 1 VVG hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung sämtliche Vertragsunterlagen in Textform mitzuteilen. Inhaltlich dieselbe Bestimmung enthält § 312c Abs. 1 S. 1 BGB für die Verbraucherinformation in Fernabsatzverträgen. Die vorvertragliche Informationspflicht des Versicherers gilt für alle Versicherung...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Beratung und Belehrung des Mandanten

Rz. 16 Bestimmend für den Inhalt und den Umfang der Pflichten des Anwaltes ist grundsätzlich das zwischen den Parteien des Anwaltsvertrages Vereinbarte. Eine differenzierte Prüfung, ob ein uneingeschränktes oder eingeschränktes Mandat vorliegt, ist in jedem Einzelfall angezeigt. Letzteres verpflichtet den Anwalt, sich der ihm übertragenen Rechtssache nur in einem konkret umr...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / XIII. Obliegenheiten, Punkt 15

Rz. 77 Punkt 15.1 bis 3 AVB Reisegepäck 1992/2021 führt im Einzelnen die vertraglichen Obliegenheiten auf, die der Versicherungsnehmer bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat. Kommt er diesen Verhaltensnormen nicht nach, läuft er Gefahr seinen Anspruch ganz oder teilweise zu verlieren. Punkt 15.4 AVB Reisegepäck 1992/2021 ist im Grunde genommen nichts an...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Fahrer-Rechtsschutz, § 22 ARB

Rz. 258 Nach § 22 Abs. 1 S. 1 ARB genießt bei dieser Versicherungsart diejenige Person Versicherungsschutz, die im Versicherungsschein genannt ist, und zwar in ihrer Eigenschaft als Fahrer jedes Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers (Fahrzeug), das weder ihr gehört noch auf sie zugelassen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Altverträge und Übergangsrecht

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Ausnahmen

Rz. 319 Kein Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers besteht gem. § 8 Abs. 3 VVG:mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Versicherungsfall in den "sonstigen Fällen", Abs. 1 c bzw. Nr. 2.4.3 ARB 2012

Rz. 409 Die Definition des Versicherungsfalls "in allen anderen Fällen", also für sämtliche Leistungsarten des § 2 ARB mit Ausnahme von § 2 a und k ARB, findet sich in § 4 Abs. 1 c ARB: Der Versicherungsfall ist der Zeitpunkt, in welchem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll....mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Gedehnter Versicherungsfall; mehrere Versicherungsfälle, Abs. 2 bzw. Nr. 2.4.4 und 2.4.5 ARB 2012

Rz. 421 Erstreckt sich der Versicherungsfall über einen Zeitraum (Dauerverstoß), ist dessen Beginn maßgeblich (§ 4 Abs. 2 S. 1 ARB bzw. Nr. 2.4.4 ARB 2012), so z.B. der Abschluss des Untermietvertrages bei dauerhafter unzulässiger Untervermietung; der Zeitpunkt der ersten verweigerten Pachtzahlung, wenn eine Vertragsauflösung behauptet wird;[432] die Vermietung einer mangelh...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 76 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 77 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / I. Rechtsnatur des Hausrat-Versicherungsvertrages

Rz. 1 Knapp 80 % aller privaten Haushalte in der Bundesrepublik verfügen über eine Hausratversicherung.[1] Die Hausratversicherung ist eine typische Massensparte und gehört zu den am häufigsten und von allen Kreisen der Bevölkerung abgeschlossenen Versicherungen ("Jedermann-Versicherung").[2] Sie bietet in einem rechtlich einheitlichen Vertrag kombinierten Versicherungsschut...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / I. Aufhebung eines Grundstückskaufvertrags

Rz. 121 Die Aufhebung eines Immobilienkaufvertrags kann unter bestimmten Voraussetzungen formfrei erfolgen. Formfrei ist sie zum Beispiel möglich, wennmehr

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zfs 11/2024, Beendigung ein... / Leitsatz

1. Die Mitteilung des VN einer Krankentagegeldversicherung, er beziehe Altersrente, sei aber weiter selbstständig tätig, ist nicht als Antrag auf Fortführung des Vertrages auszulegen. 2. Aus der nach der Beendigung eines Krankentagegeldversicherungsvertrages fortgesetzten Prämieneinziehung und der Neuausstellung einer Police allein kann nicht auf den Willen des VR geschlossen...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Beratungspflichten (§ 6 VVG)

Rz. 49 § 6 VVG verpflichtet den Versicherer kraft Gesetzes, den Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss und während der Vertragslaufzeit zu beraten, wenn hierfür aufgrund der konkreten Umstände ein Anlass besteht. Nach § 6 Abs. 2 VVG hat der Versicherer den erteilten Rat und die Gründe hierfür zu dokumentieren und dem Versicherungsnehmer vor Abschluss des Vertrages in Textfo...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / II. Notwendiger Inhalt

Rz. 340 In der gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Feuerversicherer geht es i.d.R. um einen Deckungsanspruch, dessen Entstehen, Erlöschen oder Höhe streitig ist. Es handelt sich um einen vertraglichen Erfüllungsanspruch. Die Klage beginnt also mit der Darstellung eines zum Schadenzeitpunkt wirksamen Vertrages. Danach ist vorzutragen, dass an einer versicherten Sache zu ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 7. Ausschlussfrist (§ 21 Abs. 3 VVG)

Rz. 189 Das Recht des Versicherers, einen Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, erlischt fünf Jahre nach Vertragsschluss. Diese Regelung berücksichtigt das Interesse des Versicherungsnehmers, in einem angemessenen Zeitraum Klarheit und Sicherheit dahingehend zu erhalten, dass der Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt fortbesteht. Die Ausschlussfrist von fünf Jahren ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Beginn und Ende der Versicherung (§ 10 VVG)

Rz. 60 Die formelle und materielle Vertragsdauer können voneinander abweichen, das Ende der Deckungszeit und des Versicherungsvertrages fallen grundsätzlich zusammen. Enthält der Vertrag keine anders lautende Bestimmung, gilt § 10 VVG: Die Versicherung beginnt mit Beginn des Tages, an dem der Vertrag geschlossen wird und endet mit Ablauf des letzten Tages der Vertragszeit.mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Zustandekommen des Rechtsschutzversicherungsvertrages

Rz. 12 Ein Versicherungsvertrag kommt – wie jeder schuldrechtliche Vertrag – durch Antrag und Annahme zustande (§§ 145 ff. BGB). In der Praxis stellt der (künftige) Versicherungsnehmer den Versicherungsantrag auf einem vom Rechtsschutzversicherer vorbereiteten Formular, in welchem auf die ARB verwiesen wird. Das Antragsformular sieht regelmäßig für den Versicherungsinteresse...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Kündigung

Rz. 25 VVG und ARB sehen eine Reihe von Kündigungsmöglichkeiten für Rechtsschutzversicherer und Versicherungsnehmer vor: Rz. 26 Die erwähnte Kündigung (vgl. Rdn 23) gem. § 8 Abs. 2 ARB bzw. Nr. 6.2.2 ARB 2012 steht jedem Vertragspartner zu. Rz. 27 Eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit für Rechtsschutzversicherungsverträge, die für eine Dauer von mehr als fünf Jahren abgeschlo...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / a) Vertragsabschluss

Rz. 7 Der Anwalt leistet seine Dienste regelmäßig auf Grundlage eines Anwaltsvertrages,[20] oft auch als Mandat bezeichnet. Der Anwaltsvertrag stellt in der Regel einen Dienstvertrag gem. §§ 611 ff. BGB dar und nur in Ausnahmefällen einen auf die Erzielung eines konkreten Erfolgs gerichteten Werkvertrag i.S.d. §§ 631 ff. BGB. Ein Anwaltsvertrag über die Erstellung eines schri...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Rechtsfolgen der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Rz. 432 Im Falle der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer ist der Versicherer nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 19 Abs. 2 und Abs. 3 S. 1 VVG). Anderenfalls ist der Versicherer lediglich zur Kündigung des Versicherungsvertrages unter Einhaltung einer Fri...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Kündigungsrecht

Rz. 443 Soweit der Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat, steht dem Versicherer nur noch ein Recht zur Kündigung des Vertrags unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu (§ 19 Abs. 3 S. 2 VVG). Rechtsfolge einer wirksam erklärten Kündigung ist die Beendigung der Versicherung mit Ablauf der Kündigungsfri...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Erklärung der Anfechtung

Rz. 464 Die Erklärung der Anfechtung durch den Versicherer wegen arglistiger Täuschung muss nicht mit einer Begründung versehen werden.[797] Die Bestimmung in § 21 Abs. 1 S. 2 VVG, nach der der Versicherer bei der Ausübung der Rechte nach § 19 Abs. 2 bis 4 VVG die Umstände anzugeben hat, auf die er seine Erklärung stützt, findet auf die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Außerordentliche Kündigung

Rz. 343 Wichtig in der Praxis ist das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 13 Abs. 3 MB/KK, § 205 Abs. 2 S. 1–3 VVG betreffend dem Eintritt der Pflichtversicherung in der GKV. Rz. 344 Gemäß § 205 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer für den Fall, dass eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig wird, binnen drei Monaten nach Eintrit...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 184 Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigeobliegenheit grob fahrlässig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten (§ 19 Abs. 2 VVG). Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen,mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Führungsklauseln in der D&O-Versicherung

Rz. 187 Bei den kaum abschätzbaren Risiken im Bereich der D&O-Haftpflichtversicherung übernimmt in der Praxis zumeist nicht mehr nur ein Versicherer das Vermögensrisiko. Vielmehr teilen sich mehrere Versicherer – ein sog. Versicherungskonsortium – das Risiko. Dies kann "verdeckt" geschehen (sog. verdeckte Mitversicherung: "Kellerpolice") oder offen gelegt werden ("offene Mitv...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Ausgangslage

Rz. 188 Im Falle der Arglistanfechtung ist der Vertrag, und selbstverständlich auch der D&O-Versicherungsvertrag, von Anfang an nichtig (§ 142 Abs. 1 BGB i.V.m. § 123 BGB). Wird demzufolge der D&O-Versicherer arglistig getäuscht, kann der Versicherer unter den Voraussetzungen, dass der Arglisttatbestand gegeben ist, binnen Jahresfrist nach Entdeckung der Täuschung (vgl. § 12...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 8. Ausschlussfrist (§ 21 Abs. 3 VVG)

Rz. 80 Das Recht des Versicherers, einen Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, erlischt fünf Jahre nach Vertragsschluss. Diese Regelung berücksichtigt das Interesse des Versicherungsnehmers, in einem angemessenen Zeitraum Klarheit und Sicherheit dahingehend zu erhalten, dass der Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt fortbesteht. Die Ausschlussfrist von fünf Jahren v...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Gegenstand der Versicherung/Versicherbares Interesse

Rz. 26 Nach Ziff. 1.1 DTV-Güter 2000/2011 muss jeder Versicherung ein versicherbares Interesse zugrunde liegen. Das ist auch für das VVG unbestritten.[26] Gegenstand auch der Güterversicherung ist nicht die Sache selbst, sondern das Interesse daran,[27] also die vermögensrechtliche Beziehung, die jemand zu den betreffenden Gütern hat. Im Schadenfall wird diese Beziehung nach...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / I. Checkliste – Unfallversicherung

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§ 9 Vollmachten zum Abschlu... / A. Allgemein zu Vollmachten

Rz. 1 Die Beurteilung, ob eine Vollmacht zum Abschluss eines Kaufvertrags genügt und ob damit alle Erklärungen des abzuschließenden Rechtsgeschäfts abdeckt sein werden, ist bedeutsam. Irrt ein Notar, indem er davon ausgeht, dass der von ihm beurkundete Kaufvertrag durch einen Bevollmächtigten wirksam für einen Vollmachtgeber geschlossen sei und stellt sich nachträglich jedoc...mehr