Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen / V. Sonstige Scheidungsfolgen

Rz. 72 Die Ehegatten haben im Rahmen des Scheidungsverfahrens den nachehelichen Nachnamen dem Gericht zu benennen. Wird die Scheidung aufgrund des Einverständnisses beider Ehegatten beantragt, so regeln sie diese Frage bereits im Antrag bzw. im Vertrag über die Scheidungsfolgen. Das Gericht hat diese Anträge bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / b) Güterrechtsstatut bei Eheschließung nach dem 31.8.1992

Rz. 129 Seit 1.9.1992 gilt in Frankreich das Haager Übereinkommen über das auf Ehegüterstände anwendbare Recht vom 14.3.1978 (HGA). Gemäß Art. 2 HGA handelt es sich um loi uniforme. Die Bestimmungen gelten also aus französischer Sicht auch im Verhältnis zu Deutschland, auch wenn Deutschland das Übereinkommen nicht ratifiziert hat. Für vor dem 1.9.1992 geschlossene Ehen bleib...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden1 Der Länderbeitrag... / V. Ehevertrag (äktenskapsförord)

Rz. 145 In einem Ehevertrag gemäß dem Ehegesetzbuch können die Eheleute bestimmen, ob bestimmtes Vermögen giftorättsgods (Eheeigentum) oder enskild egendom (Sondereigentum) eines Ehegatten sein soll (ÄktB 7:3). Jedoch können die Eheleute nicht bestimmen, dass ein bestimmtes Gut, das einem Ehegatten durch Geschenk oder Testament mit der vom Schenkenden oder Erblasser verfügte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / 1. Gesetzlicher Güterstand

Rz. 10 Das FamG – das auch die Möglichkeit einer vertraglichen Regelung der ehelichen Vermögensverhältnisse vorsieht (Art. 34, Art. 40–42 FamG) – geht ohne eine solche Regelung von der Unterteilung in eigenes Vermögen und gemeinsames Vermögen (wörtlich: "ehelich Erworbenes"; Bračna Stečevina) aus (Art. 35 FamG).[11] Am gemeinsamen Vermögen steht den Ehegatten Miteigentum zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katalonien / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / 2. Sorge- und Umgangsrecht

Rz. 66 Im Rahmen der Scheidung muss eine Entscheidung hinsichtlich des Sorge- und des Umgangsrechts für die ehelichen Kinder getroffen werden. Dies können die Parteien vertraglich autonom vereinbaren, wobei der Vertrag vom Sozialausschuss der Gemeinde bestätigt oder in einem gerichtlichen Prozess geklärt werden muss. Einzelheiten hierzu sind in dem Gesetz über das Sorge- und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 4. Begriffsbestimmungen

Rz. 212 Im Sinne der EU-UnterhaltsVO bezeichnet nach deren Art. 2 der Begriffmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / VI. Anerkennung im Ausland erfolgter Scheidungen

Rz. 87 Zur Anerkennung im Ausland erfolgter Scheidungen siehe in diesem Werk § 1 Quellen des europäischen und internationalen Familienrechts, Brüssel IIa-Verordnung (§ 1 Rdn 3 ff.). In Polen gilt seit 24.6.1996 das Haager Übereinkommen über die Anerkennung von Scheidungen und Trennungen von Tisch und Bett (siehe in diesem Werk Quellen des europäischen und internationalen Fam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 5. Vorbehalte

Rz. 477 Vorbehalte treffen die Art. 17 und 18 LSÜ: Nach Art. 17 Abs. 1 LSÜ kann jeder Vertragsstaat sich vorbehalten, dass in den von den Art. 8 und 9 LSÜ oder von einem dieser Artikel erfassten Fällen die Anerkennung und Vollstreckung von Sorgerechtsentscheidungen aus den in Art. 10 LSÜ genannten Gründe versagt werden kann, die in dem Vorbehalt bezeichnet sind. Den Vorbehal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / b) Gesamtgut

Rz. 24 Was die Eheleute im Laufe ihrer Ehe durch gemeinsame Tätigkeit i.w.S. erwerben, das fällt in ihr (besonderes) [33] Miteigentum und wird gem. Art. 21 Abs. 1 FamKodex zur Errungenschaft, sog. Gesamtgut oder Errungenschaftsvermögen. Das gilt selbst dann, wenn der eine Ehegatte Eigengut des anderen Ehegatten erwirbt.[34] Ob eine Sache bzw. ein Recht während der Ehe zum Ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / f) Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

Rz. 381 Eine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte besteht in folgenden Fällen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 3. Staatsverträge zur Erleichterung der Eheschließung im Ausland

Rz. 71 Durch zwei Staatsverträge, ausgearbeitet durch die Commission Internationale de l’Etat Civil (Internationale Kommission für das Zivilstandswesen – CIEC), wurde die Eheschließung im Ausland erleichtert: Rz. 72mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / III. Scheidungsverfahren

Rz. 55 Die Ehe kann auf Antrag eines Ehegatten durch das Gericht geschieden werden. Anwaltszwang besteht nicht. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten, falls noch mindestens ein Ehegatte hier seinen Wohnsitz hat, hilfsweise das Gericht, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Wohnsitz hat, und weiterhin hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 4. Medizinisch assistierte Zeugung

Rz. 289 Bei medizinisch assistierter Zeugung gilt grundsätzlich die gesetzliche automatische Zurechnung der Mutterschaft und Vaterschaft der Ehegatten. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, wird der Status als anerkanntes Kind kraft Gesetzes angenommen (Art. 8 G. Nr. 40/2004), wenn sie gemeinsam schriftlich gegenüber dem Arzt (Art. 6 des Gesetzes vom 19.2.2004, Nr. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / XV. Das Haager Kinderunterhaltsabkommen (HKindUntÜ)

Rz. 330 Nach Art. 1 Abs. 1 des Haager Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht vom 24.10.1956[422] (HKindUntÜ) bestimmt sich die Frage, ein Kind (mithin i.S.d. Art. 1 Abs. 4 HKindUntÜ jedes eheliche, uneheliche oder an Kindes statt angenommene Kind, das unverheiratet ist und das 21. Lebensjahr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / III. Partnerschaftsvertrag (Contratto di convivenza)

Rz. 270 Die Partner können gemäß Art. 1 Abs. 50 des Gesetzes Nr. 76/2016 ihre vermögensrechtlichen Beziehungen mit einem Partnerschaftsvertrag (contratto di convivenza) regeln. Der Vertrag bedarf der Schriftform und ist von einem Notar oder Rechtsanwalt, die die Vereinbarkeit mit dem ordre public und zwingenden gesetzlichen Regelungen zu prüfen haben, zu beglaubigen (Art. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden1 Der Länderbeitrag... / 2. Vermögensverhältnisse

Rz. 46 Während die IPR-rechtliche Rechtslage betreffend die Vermögensverhältnisse der Ehegatten (insbesondere Güterstand) früher im Gesetz 1990:272 (IMF) geregelt war, wurde nunmehr dieser Rechtskreis ungefähr zeitgleich mit dem Inkrafttreten der EUGüVO und der EUPartVO durch das Gesetz 2019:234 über die Vermögensverhältnisse von Ehegatten und Lebensgefährten in internationa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 2. Rechtswahl

Rz. 76 Das Übereinkommen erfasst nach seinem Art. 1 allein das für Ehegüterstände maßgebende Recht, nicht jedoch Unterhaltspflichten zwischen den Eheleuten, Erbrechte des überlebenden Ehegatten bzw. den Einfluss der Ehe auf die Geschäftsfähigkeit. Als loi uniforme gilt es gem. Art. 2 auch gegenüber Angehörigen von Drittstaaten.[147] Art. 3 gestattet den Verlobten die Wahl de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / a) Adoptionsstatut

Rz. 419 Für die Bundesrepublik Deutschland gilt das Haager Adoptionsübereinkommen vom 29.5.1993. Ziel des Abkommens ist es, ungeregelte Adoptionen im internationalen Verhältnis zu stoppen. Insbesondere soll der bis vor kurzem noch florierende internationale Adoptionstourismus gestoppt werden und gewährleistet werden, dass zu internationalen Adoptionen nur solche Eltern zugel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Regelungsgehalt und Konkurrenzen

Rz. 316 Das Haager Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 2.10.1973[404] (HUntÜ) regelte das Kollisionsrecht (unabhängig vom Erfordernis der Gegenseitigkeit, auch wenn es das Recht eines Nichtvertragsstaates ist, Art. 3 HUntÜ) nur auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht (Art. 2 Abs. 1 HUntÜ), die sich aus Beziehungen der Familie, der Ehe oder der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Regelungsziel und Inkrafttreten

Rz. 391 Das Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (Haager Kinderschutzübereinkommen – fortan: KSÜ) vom 19.10.1996 zielt gemäß seinem Art. 1 darauf ab,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 8. Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 360 Auch die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft unterliegt gem. Art. 17b Abs. 1 S. 1 EGBGB dem an den Registrierungsort angeknüpften Partnerschaftsstatut. Bei einer im Ausland registrierten Lebenspartnerschaft erfolgt die Auflösung nach dem ausländischen Partnerschaftsstatut. Dieses schreibt dann auch vor, aus welchem Grund die Auflösung erfolgen kann und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / a) Im Zuge eines Verfahrens auf Auflösung der Ehe

Rz. 219 Der Scheidungsunterhalt kann durch Vereinbarung festgelegt werden (§ 80 EheG). Eine Vereinbarung über die unterhaltsrechtlichen Beziehungen der Ehegatten ist bei einer einvernehmlichen Scheidung sogar Voraussetzung für eine Scheidung (§ 55a Abs. 2 EheG). Zu den Einzelheiten und Grenzen solcher Vereinbarungen im Zuge einer Scheidung siehe Rdn 186 ff.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / IX. Möglichkeiten vertraglicher Gestaltung

Rz. 134 Hinsichtlich der vertraglichen Regelung der Scheidungsfolgen und deren Grenzen ist vorab auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Scheidungsvereinbarung zu verweisen (vgl. Rdn 87). Die diesbezüglich gem. Art. 279 ZPO notwendige richterliche Genehmigung gilt auch für allfällige bereits vorgängig, namentlich im Rahmen eines Ehevertrages, geregelte Nebenfolgen der Sche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katalonien / d) Gemeinsamer Ankauf mit dem Recht des Überlebenden auf die ganze Sache

Rz. 7 Im Falle der Auflösung der Ehe durch Tod eines Ehegatten lassen sich ggf. die durch den Güterstand der Gütertrennung geschaffenen Ungleichgewichte mittels gemeinsamer Ankäufe mit dem Recht des Überlebenden auf die ganze Sache (compravenda amb pacte de supervivència) korrigieren. Die Vereinbarung muss beim Kauf einer Sache während der Ehedauer so getroffen werden, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / 2. Vermögensteilung, güterrechtlicher Ausgleich

Rz. 175 Zur gesetzlichen Abwicklung des Güterstandes bei Beendigung der Ehe vgl. zunächst die Ausführungen in Rdn 79 ff. Während des Scheidungsverfahrens können die Ehegatten nach Art. 265–2 Abs. 1 CC freie Vereinbarungen über die Auseinandersetzung des Güterstandes und die Teilung treffen. Ist Grundbesitz hiervon betroffen, so muss nach Art. 265–2 Abs. 2 CC die Vereinbarung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / b) Ehewohnung und Hausrat

Rz. 87 Vereinbarungen über Vermögensfragen sind umfassend möglich (siehe Rdn 12); ohne Vereinbarung greift die gesetzliche Regelung des Miteigentums (siehe Rdn 10). Die Eheleute können auch die Überlassung einer Mietwohnung bzw. des Hausrats einvernehmlich regeln.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / c) Einvernehmliche Scheidung

Rz. 111 Die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung (§ 55a EheG) gibt es in Österreich seit 1978. In der Praxis ist die einvernehmliche Scheidung der weitaus bedeutsamste Scheidungsgrund; ca. 90 % aller Scheidungen erfolgen einvernehmlich.[175] Die einvernehmliche Scheidung bietet gegenüber der streitigen einige Vorteile: Sie verursacht weniger Kosten, das Verfahren dau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Scheidung im gegenseitigen Einverständnis

Rz. 49 Nach Erstellen und Unterzeichnung der in Rdn 44 erwähnten Urkunde und Vereinbarung können die Eheleute selbst, über ihren Rechtsanwalt oder einen Notar den Scheidungsantrag beim Familienrichter einreichen und vor diesem erscheinen. Bei dieser Scheidungsart ist der Beistand durch einen Rechtsanwalt nicht zwingend notwendig, jedoch häufig der Fall. Die Eheleute unterbre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / 2. Gerichtliche Scheidung

Rz. 70 Ein Gericht ist für die Ehescheidung nur dann anzurufen, wenn mindestens ein gemeinsames minderjähriges Kind vorhanden ist (mit Ausnahme der Fälle, in denen die Ehe gem. Art. 107 Abs. 1 FGB ungeachtet gemeinsamer Kinder standesamtlich geschieden werden kann: bei Verschollenheit oder Geschäftsunfähigkeit) oder wenn einer der Ehegatten nicht in die Ehescheidung einwilli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / IV. Internationale Zuständigkeit der Gerichte/Behörden

Rz. 118 Die Brüssel IIa-Verordnung [75] gilt für Dänemark nicht.[76] Hingegen hat Dänemark mit Art. 3 Abs. 2 des Abkommens zwischen der EG und dem Königreich Dänemark über die gerichtlichen Zuständigkeiten und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen am 19.10.2005 völkerrechtlich vereinbart,[77] dass die EuGGVO (Brüssel I-VO) auch für u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Eigentumszuordnung

Rz. 98 Die Zulässigkeit güterrechtlicher Vereinbarungen ergibt sich aus Art. 159 ff. c.c. Einigkeit besteht darüber, dass neben der Wahl der vertraglichen Güterstände auch Modifikationen der einzelnen Güterstände möglich sind.[131] So kann der Umfang des Gesamtguts erweitert werden. Dies setzt jedoch eine konkrete Bezeichnung der Gegenstände voraus, die dem Gesamtgut unterst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / II. Rechtsfolgen

Rz. 164 Vermögensrechtlich begründet die eheähnliche Lebensgemeinschaft im Gegensatz zur Ehe keine "Gütergemeinschaft". Es besteht nur gemeinsames Eigentumsrecht an Gütern, die beide Partner bezahlt oder geschenkt bekommen haben. Der gemeinsame Eigentumserwerb durch Unverheiratete erfolgt aus Beweisgründen sinnvollerweise durch schriftlichen Vertrag (Miteigentumsvertrag – sa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Die Güterstände

Rz. 44 Nach Art. 159 c.c. ist vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung (convenzione) gesetzlicher Ehegüterstand die Gütergemeinschaft (comunione dei beni).[51] Weiter sieht der Codice civile die Gütertrennung (separazione dei beni) und die vertragliche Gütergemeinschaft (comunione convenzionale) als Wahlgüterstände vor. Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit neben und zusätzlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / VI. Kollisionsrecht der Ehefolgen

Rz. 30 Aufgrund des EU-Beitritts Kroatiens am 1.7.2013 richten sich internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht grundsätzlich nach den vorrangingen EU-Verordnungen. Die diesbezüglichen EU-Regelungen wurden größtenteils in das neue IPR-Gesetz und damit zusätzlich in das autonome Recht der Republik Kroatien inkorporiert.[30] Nach Art. 3 EuEheVO kann für die Scheidung so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / b) Vermögensmassen

Rz. 35 In der Errungenschaftsgemeinschaft wird genau genommen zwischen drei Vermögensmassen unterschieden: das eigene Vermögen des einen und das des anderen Ehegatten sowie deren gemeinsames Vermögen (Gesamtgut), das beiden Ehegatten – zur gesamten Hand – zusteht (d.h. das Errungenschaftsgut). Rz. 36 In der Gesetzessystematik wird zunächst das Eigengut definiert, das "eigene ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Historie: Vom Brüssel II-Abkommen über die Brüssel II-Verordnung zur Brüssel IIa-Verordnung

Rz. 3 Am 28.5.1998 war das EU-Übereinkommen über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen (sog. Brüssel II-Abkommen)[4] unterzeichnet worden. Dieses wurde jedoch aufgrund des Inkrafttretens der Brüssel II-Verordnung (siehe Rdn 4) nie ratifiziert. Rz. 4 Ihm folgte die Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 des Rates über die Zuständigkeit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / a) Güterrechtsstatut bei Eheschließung vor dem 1.9.1992

Rz. 125 Haben die Ehegatten vor dem 1.9.1992 geheiratet, so werden die güterrechtlichen Verhältnisse traditionell dem Vertragsrecht zugeordnet, so dass in diesem Bereich Parteiautonomie herrscht. Vorrangig ist deshalb auf eine – grundsätzlich nur vor der Eheschließung zulässige – ausdrückliche oder konkludente Rechtswahl der Ehegatten abzustellen.[73] Es besteht eine Vermutu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: Schottland / II. Form der Eheschließung

Rz. 4 Auch in Schottland ist die Ziviltrauung nicht obligatorisch. Jedoch muss auch bei den von der Church of Scotland vorgenommenen Trauungen eine Zulassungsbescheinigung (marriage schedule) des Standesbeamten, in dessen Bezirk die Heirat erfolgen soll, vorliegen. Im Unterschied zum englischen Recht muss keiner der Ehegatten in Schottland wohnhaft sein, was zu einem gewisse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / 2. Erb- und Pflichtteilsrecht

Rz. 77 Der Ehegatte ist neben den Kindern zu gleichen Teilen Erbe erster Ordnung (Art. 8, 9 ErbG). Im Falle einer gewillkürten Erbfolge, durch die er übergangen wird, ist er dementsprechend pflichtteilsberechtigt.[76] Nach Art. 25 Abs. 1 des kroatischen Erbrechtsgesetzes[77] endet mit der Scheidung der Ehe das gegenseitige Erbrecht. Der Ehegatte hat gem. Art. 25 Abs. 2 des E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / 1. Ehewille und Ehefähigkeitsalter

Rz. 1 Materielle Voraussetzungen für die Eheschließung sind die freiwillige Übereinkunft von Mann und Frau und das Erreichen des Ehefähigkeitsalters beider am Tag der Eintragung der Eheschließung (Art. 22 Abs. 2, 23 Abs. 1, 24 Abs. 1 FGB). Am Ehewillen mangelt es, wenn einer der Eheschließenden zur Heirat gezwungen wird, für geschäftsunfähig erklärt wurde oder aus anderen Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / VI. Kollisionsrecht der Ehefolgen

Rz. 38 Die persönlichen Beziehungen der Ehegatten bestimmen sich nach der Rechtsordnung des Staates, dessen Staatsangehörige beide Ehegatten sind. Sind sie beide Bürger verschiedener Staaten, so bestimmen sich diese Verhältnisse nach der Rechtsordnung des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, anderenfalls nach dem tschechischen Recht (§ 49 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 4. Sonstige Ehewirkungen

Rz. 104 Die konkrete Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft überlässt das Gesetz den Ehegatten. Gemäß Art. 144 c.c. können die Ehegatten formlos Vereinbarungen über die allgemeinen Ehepflichten treffen, z.B. über den gewünschten Lebensstandard, Ausmaß und Art der jeweiligen Beitragspflicht zu den Familienbedürfnissen, die Festlegung der Ehewohnung etc. Mit solchen Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 2. Ehelicher Unterhalt

Rz. 39 Die gegenseitige Verpflichtung der Ehegatten zum Familienunterhalt (siehe Rdn 21) ist zwingend; ein Verzicht auf künftigen Familienunterhalt ist daher nicht möglich (§§ 1360a Abs. 3, 1614 Abs. 1 BGB). Soweit formlose Vereinbarungen über Modalitäten der Unterhaltsgewährung für zulässig gehalten werden,[48] spielen sie in der Praxis keine große Rolle. Rz. 40 Vereinbarung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / a) Ehewohnung und Hausrat

Rz. 84 Vereinbarungen über die Zuweisung der Ehewohnung und die Aufteilung des Hausrats fallen in Luxemburg unter die allgemeinen Bestimmungen betreffend die Teilung der ehelichen Güter. Auf die Ausführungen in Rdn 62 kann daher verwiesen werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / I. Vermögensteilung

Rz. 55 Wird eine Ehe durch Scheidung beendet, ist die Aufteilung des Gesamtgutes vorzunehmen (Art. 71 Abs. 1 S. 1). Die Ehegatten können eine Vereinbarung über die Höhe der Anteile am Gesamtgut treffen oder eine Festsetzung durch das Gericht beantragen (Art. 73). Bei einer einvernehmlichen gerichtlichen Scheidung ist die in Form eines vollstreckbaren Notariatsaktes getroffen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / a) Bestimmung des Scheidungsstatuts durch Rechtswahl

Rz. 268 Das auf die Scheidung anwendbare Recht bestimmt sich seit dem 21.6.2012 anhand der Regeln in der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20.12.2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (Rom III-VO).[350] Rz. 269 Das Scheidungsstatut bestimmt sich vorrang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / a) Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung

Rz. 86 Das FamG FBiH sieht die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung vor. Voraussetzung hierfür ist, dass die Ehegatten sich über das Sorgerecht, den Kindesunterhalt, das Umgangsrecht des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, und den Ehegattenunterhalt einig sind. Eine solche Vereinbarung muss, soweit sie das Kind betrifft, in dessen Interesse sein, anderenfalls w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / a) Anerkennungs- und Vollstreckungspflicht

Rz. 192 Ein rechtskräftiges Urteil, eine Verwaltungsentscheidung oder eine von einer Verwaltungsbehörde genehmigte Vereinbarung, wonach jemand in einem Vertragsstaat verpflichtet ist, Unterhaltsbeiträge an einen Ehegatten, einen früheren Ehegatten, ein Kind, ein Stiefkind oder an die Mutter des Kindes zu zahlen, ist nach Art. 1 in den anderen Vertragsstaaten unmittelbar anzu...mehr