Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Änderungen – Mieter haftet nicht immer für Rückbau

Mieter muss ursprünglichen Zustand wiederherstellen Bei baulichen Änderungen an der Mietsache z.B. Versetzen oder Einziehen von Zwischenwänden, Erweiterung von sanitären Anlagen, ist der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses grundsätzlich zur Herstellung des ursprünglichen Zustands, d.h. zum Rückbau, verpflichtet, sofern er mit seinem Vermieter keine abweichenden Verein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abstandszahlung – Keine Zahlungspflicht des Erwerbers

Kauf bricht nicht Miete Beim Verkauf einer Immobilie tritt der Käufer mit allen Rechten und Pflichten in bestehende Mietverhältnisse ein ("Kauf bricht nicht Miete", § 566 BGB). Sinn und Zweck dieser Bestimmung ist der Schutz des Mieters, dem die Wohnung aufgrund eines wirksamen Mietvertrags überlassen worden ist. Die dem Mieter eingeräumte Rechtstellung – der berechtigte Besi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Digitale Zusammenarbeit mit Mandanten

Zusammenfassung Die Cloud als Heilsbringer der medienbruchfreien Zusammenarbeit, künstliche Intelligenz und Big Data sollen künftig für 90 % Automatisierung sorgen und Informationen in Echtzeit liefern. Die Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Mandant geht also in – die schon seit Jahrzehnten propagierte – Richtung qualitative Beratung. Buchungsroutinen und Formulare ausfülle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stromkosten: Keine Haftung des Vermieters, wenn Mieter eigenen Zähler hat

Leitsatz der Redaktion Hat eine vermietete Wohnung in einem Mehrfamilienhaus einen eigenen Stromzähler, ist in der Regel der Mieter und nicht der Hauseigentümer Vertragspartner des Stromversorgers. Das Problem Ein Energieversorger verlangt vom Eigentümer eines Mehrfamilienhauses die Zahlung von Stromkosten für eine der im Haus gelegenen Wohnungen sowie die Kosten für einen erfo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schenkungsteuer bei disquotaler Einlage in das Gesellschaftsvermögen einer KG

Leitsatz 1. Führt ein Gesellschafter dem Gesellschaftsvermögen einer KG im Wege einer Einlage ohne entsprechende Gegenleistung einen Vermögenswert zu, der hinsichtlich der Höhe über den aufgrund seiner Beteiligung an der KG geschuldeten Anteil hinausgeht (disquotale Einlage), kann eine freigebige Zuwendung des Gesellschafters an einen anderen Gesellschafter vorliegen. Der an...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.3 Automatenaufstellvertrag

Rz. 125 Beim Automatenaufstellvertrag gestattet eine Partei (z. B. ein Gastwirt) dem Aufsteller die Aufstellung eines oder mehrerer Automaten. Die rechtliche Einordnung des gesetzl. nicht geregelten Vertrags ist umstritten. Sie hängt im Wesentlichen von der Vertragsgestaltung im Einzelfall ab und hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vollstreckung. Stellt der Vertragspartner...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Arbeits- und Dienstlöhne

Rz. 9 Zu den Arbeits- und Dienstlöhnen zählen alle wiederkehrenden oder einmaligen Bezüge, die als Gegenleistung für die persönlich erbrachte Arbeitsleistung gewährt werden. Maßgeblich ist in erster Linie die wirtschaftliche Abhängigkeit des Leistungserbringers, sodass es z. B. auf eine Unterscheidung zwischen Arbeitnehmer, Arbeiter oder Angestellter nicht ankommt. Rz. 10 Zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.1.2.5 Kündigungsrecht

Rz. 209e Die wirksame Pfändung beinhaltet auch "das Recht zur Kündigung des Lebens-/Rentenversicherungsvertrages" (vgl. die Formulierung im amtlichen Pfändungsformular unter E Ziffer 3). Gem. § 168 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Dadurch kann der Gläubiger den Rückkaufs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Fortlaufende Einkünfte aus Stiftungen (Nr. 3)

Rz. 15 Unter die Regelung fallen fortlaufende Einkünfte, die der Schuldner aus Stiftungen oder aufgrund eines zu seinen Gunsten zw. dem zuwendenden Dritten und einem weiteren Dritten geschlossenen Vertrags oder aufgrund letztwilliger Verfügung als Vermächtnisnehmer erhält, soweit diese Bezüge auf der Fürsorge und Freigiebigkeit des Dritten (Erblassers) beruhen. Dies gilt grd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Erstellung von Listen (Absatz 5)

Rz. 7 Gem. Abs. 5 dürfen die Kammern die Abdrucke in Listen zusammenfassen oder hiermit Dritte beauftragen und solche an ihre Mitglieder auf Antrag weitergeben. Eine Weitergabe an die Mitglieder anderer Kammern scheidet daher aus. Voraussetzung der Weitergabe ist auch hier, dass dem berechtigten Auskunftsinteresse des Listenbeziehers durch Einzelauskünfte nicht ausreichend R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Analytics Best Practice: Wi... / 1.2 Abwanderung von Kunden bisher nicht zufriedenstellend prognostizierbar

Das Geschäftsmodell von ServiceMaster beruht auf vielen kleinteiligen Serviceaufträgen mit einer sehr großen Zahl von Kunden. Allein für den Bereich bzw. die Unternehmensmarke "Terminix" bestehen Verträge mit über 2 Mio. Kunden. Die Kundenbindung und die Dauer dieser Verträge haben maßgeblichen Einfluss auf den Umsatz und die Profitabilität des Unternehmens. Deshalb sollten ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Kein Befriedigungsnachweis binnen Monatsfrist (Nr. 3)

Rz. 9 In den Fällen, in denen die vollständige Befriedigung des Gläubigers nicht von vornherein aussichtslos erscheint, soll eine Eintragung des Schuldners nur dann erfolgen, wenn die Befriedigung des Gläubigers nicht zeitnah erfolgt. In diesem Fall besteht Anlass, den Wirtschaftsverkehr vor einem illiquiden Schuldner zu warnen. Rz. 10 Im Gegensatz zu den Fällen der Nr. 2 läs...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.5 Ansprüche aus Direktversicherungen

Rz. 216 Bei einer Direktversicherung handelt es sich nach der Legaldefinition des § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG um eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers, die durch den Arbeitgeber für die betriebliche Altersversorgung abgeschlossen und bei der das Bezugsrecht ganz oder teilweise dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen eingeräumt wird. Das Rechtsverhältnis...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Renten wegen Verletzung des Körpers oder der Gesundheit (Nr. 1)

Rz. 5 Die Regelung stellt sicher, dass Rentenansprüche dem Schuldner verbleiben, um seine Existenz zu sichern (BGH, WM 2010, 163 = NJW 2010, 374 = VersR 2010, 237 = RuS 2010, 71 = MDR 2010, 267 = ZfSch 2010, 162). Hierbei handelt es sich um wiederkehrende Geldleistungen, die bei Invalidität gezahlt werden. Rz. 6 Die Norm erfasst nicht nur bereits fällige, sondern auch künftig...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.7 Bausparkasse

Rz. 151 Der Bausparvertrag ist ein Vertrag zwischen der Bausparkasse und dem Bausparer, durch den der Bausparer einen Anspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens nach erbrachten Leistungen und Bauspareinlagen erwirbt. Die Bausparsumme besteht aus dem angesparten Eigenkapital als Sparguthaben (BGH, Rpfleger 2014, 272 = ZVI 2014, 133 = DGVZ 2014, 121 = JurBüro 2014, 319 = NJ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.2 Ansprüche aus Haftpflichtversicherungen

Rz. 210 Ansprüche aus einer Haftpflichtversicherung (§§ 149 ff. VVG) des Schuldners als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer sind nicht auf Zahlung, sondern auf Befreiung des Versicherungsnehmers (Versicherten) von der Haftpflichtschuld gerichtet. Der Befreiungsanspruch ist für Gläubiger des Versicherten nicht pfändbar. Nur der Verletzte (Haftpflichtgläubiger) kann als ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Verwertung durch Beschluss des Vollstreckungsgerichts (Abs. 2)

Rz. 14 Soll eine andere Person als der Gerichtsvollzieher die Versteigerung – auch mittels freihändigen Verkaufs – durchführen, so entscheidet über den Antrag eines Beteiligten das Vollstreckungsgericht. Rz. 15 Als andere Person i. S. d. Regelung kommen der Auktionator, Makler, Notar, Kommissionär in Betracht. Anders als der Gerichtsvollzieher handeln diese jedoch privatrecht...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsfolge

Rz. 5 Rechtsfolge ist ein umfassender Ausschluss der Gewährleistung nach §§ 437 ff. BGB (analog; BeckOK/ZPO-Fleck, 31. Ed. 1.12.2018, ZPO § 806 Rn. 2); er betrifft sowohl Rechts- als auch Sachmängel sowie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften (Weber, DGVZ 2018, 149, 153 f.). Der Gewährleistungsausschluss gilt unabhängig davon, ob der Ersteher vor dem Erwerb im Einzelfall di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Freihändiger Verkauf

Rz. 9 Der freihändige Verkauf erfolgt auf Anordnung des Vollstreckungsgerichts ebenfalls durch den Gerichtsvollzieher oder eine Privatperson. Gleichfalls sind hier die mit dem Erwerber die nach materiellem Recht für den Rechtsübergang notwendigen Verträge formgerecht abzuschließen (Stöber, Rn. 1476). Bei einer beabsichtigten Grundbucheintragung gilt § 29 GBO.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Besonderheiten bei Teilzahlungsgeschäft

Rz. 22 Soweit es um Teilzahlungsgeschäfte (§ 506 Abs. 3 BGB) geht, regelt § 508 Satz 5 BGB den Rücktritt: Zitat 1Der Unternehmer kann von einem Teilzahlungsgeschäft wegen Zahlungsverzugs des Verbrauchers nur unter den in § 498 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen zurücktreten. 2Dem Nennbetrag entspricht der Gesamtbetrag. 3Der Verbraucher hat dem Unternehmer auch die i...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechte des Gläubigers

Rz. 17 Durch die Pfändung wird der Vollstreckungsgläubiger nicht Eigentümer der gepfändeten Sache. Er erwirbt ein Pfandrecht daran (OLG Koblenz, WM 2010, 475), weswegen er im Verhältnis zu ungesicherten Gläubigern vorrangig zu befriedigen ist und zwar im Verhältnis zu gesicherten Gläubigern grds. nach der zeitlichen Reihenfolge, in welcher die Pfandrechte begründet wurden. D...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Gegenstand des Titels / Anwendungsbereich

Rz. 3 Die nach dem Titel zu erbringende Leistung muss in der Abgabe einer Willenserklärung bestehen (OLG Braunschweig, 2.6.1958 – 2 W 82/58 – n. v.; zu Prozessvergleichen und vollstreckbaren Urkunden vgl. Rz. 2). Die Erklärung muss hierbei einen bestimmten Inhalt haben, die notfalls durch Auslegung zu ermitteln ist (OLG Saarbrücken, Beschluss v. 28.8.2014 – 5 W 56/14 –, juri...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.15.5 Direktversicherung

Rz. 98d Ist eine Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung abgeschlossen worden, d. h. zahlt der Arbeitgeber die Versicherungsprämie für eine Kapitallebensversicherung, handelt es sich um eine von verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung. Die maßgeblichen Regelungen hierzu finden sich im Gesetz über die betriebliche Altersversorgung (BetrAVG),...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Bei einer zwangsweisen Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher bzw. Vollziehungsbeamten erwirbt der Ersteher das Pfandobjekt unter Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen auf eigenes Risiko. Der Zuschlag ist ein Hoheitsakt, mit dem ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Staat, vertreten durch den Gerichtsvollzieher oder dem Vollziehungsbeamten, und dem Ers...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.1.2.7 Notwendige Urkunden

Rz. 209h Der Besitz von Versicherungspolice/Versicherungsschein ist für den Gläubiger zur Durchset-zung seines Anspruchs wesentlich. Er kann diese Urkunde vom Schuldner gem. § 836 Abs. 3 ZPO – notfalls durch Beauftragung des Gerichtsvollziehers gem. § 883 ZPO – herausverlangen. Mit der dem Versicherer vertraglich eingeräumten Berechtigung an den Inhaber des Versiche-rungssch...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Andere Fälle

Rz. 8 Kein Verzicht im Sinne der Vorschrift ist der Rücktritt eines Pfändungsgläubigers hinter einen ihm im Rang nachfolgenden Gläubiger (Rangrücktritt). Dieser Rücktritt und damit die Änderung des Ranges erfolgt ohne die Mitwirkung des Schuldners durch Einigung zwischen den an der Rangänderung beteiligten Gläubigern. Hat der zurücktretende Gläubiger dem Drittschuldner die R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Lohnverschiebung (Abs. 1)

Rz. 2 Bei Abs. 1 handelt es sich um eine den Gläubigerschutz ergänzende Ausnahmebestimmung (BAG, MDR 1996, 1155 = ZIP 1996, 1567 = DB 1996, 2395 = KTS 1996, 584). Zugunsten des Gläubigers wird eine dem Schuldner wg. seines Vertrages mit dem Empfänger der Arbeitsleistung nicht zustehende Gegenforderung fiktiv als ein zu seinem Vermögen gehörender Anspruch behandelt. Die Regel...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.16 Vollmacht

Rz. 99 Die Vollmacht unterliegt der Pfändung dann, wenn das Recht aus der Vollmacht pfändbar, die Vollmacht im Interesse des Bevollmächtigten unwiderruflich erteilt ist und die Ausübung einem Dritten überlassen werden kann. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Erteilung der Vollmacht dem Erwerb von Vermögenswerten des Vollmachtgebers durch den Bevollmächtigten dienen ...mehr

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Analytics Best Practice: Wi... / 3.2 Große Vielfalt potenzieller Kundenvariablen als größte Herausforderung

Welche Faktoren haben einen Einfluss auf die Kundenloyalität? Zur Untersuchung der Kundenloyalität sind die Methoden von Machine Learning (ML) generell gut geeignet. Die Analyse soll ein Klassifikationsproblem lösen, also die Unterscheidung von Kunden, die kündigen oder nicht kündigen werden (Churn oder no Churn). Außerdem sind historische Daten in großer Menge vorhanden, di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Normzweck

Rz. 2 Für den überwiegenden Teil steuerlich geförderten Verträge ergibt sich ein Pfändungsschutz aus § 850 Abs. 3b ZPO. Danach können Renten, die aufgrund von Versicherungsverträgen gewährt werden, die zur Versorgung des Versicherungsnehmers oder seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen eingegangen sind, nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Diesen Pfändungsschutz könn...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Anerkenntnis

Rz. 4 Anerkennung durch Vertrag ist jede auf Feststellung des Pflichtteilsanspruches zielende Einigung des Erben mit dem pflichtteilsberechtigten Schuldner; eine Schriftform oder eine Schuldanerkenntnis gem. § 781 BGB sind nicht erforderlich (Zöller/Herget, § 852 Rn. 2; OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 367; OLG Karlsruhe, HRR 30 Nr. 1164; a. A. LG Köln, VersR 1973, 607). Entschei...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Definition von Wertpapieren

Rz. 2 Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise das Miteigentum an einem Unternehmen, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Rz. 3 Unterschieden wird nach folgenden Arten: Inhaberpapiere sind Wertpapiere, bei denen Berechtigter der Vorleger ist. Die Übertragung erfolgt durch bloße (Vereinbarung u...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.7.2 Reallast

Rz. 50 Die Reallast ist das Recht einer bestimmten Person, aus einem Grundstück wiederkehrende Leistungen zu verlangen (§§ 1105ff. BGB). Diese Leistungen müssen nicht notwendig in der Zahlung von Geld bestehen. Auch andere Dienst- und Sachleistungen sind möglich. In der Praxis wird eine Reallast häufig im Zusammenhang mit dem sog. Altenteil eingesetzt, bei dem der bisherige ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Nicht abtretbare Forderungen

Rz. 24 Forderungen sind nur insoweit der Pfändung unterworfen, als sie abtretbar bzw. übertragbar sind (§ 851 ZPO). Eine Ausnahme macht – um Manipulationen zuungunsten des Gläubigers zu verhindern – § 851 Abs. 2 ZPO in den Fällen, in denen die Nichtübertragbarkeit der Forderung ausschließlich auf einer privatrechtlichen Abrede zwischen Forderungsinhaber und Drittschuldner be...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Mehrere Widerspruchsklagen (Absatz 2)

Rz. 2 Sind hinsichtlich ein und desselben Verteilungsplans mehrere Widerspruchsklagen erhoben worden, ist nach Abs. 2 das Landgericht für sämtliche Klagen zuständig, wenn seine Zuständigkeit nach dem Inhalt der Widersprüche auch nur in einem Fall begründet wäre. Das gilt allerdings dann nicht, wenn sämtliche Kläger (Gläubiger) vereinbaren, dass das Verteilungsgericht (Amtsge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Gläubigergefährdung (Abs. 2)

Rz. 32 Wird die – künftige – Befriedigung des Gläubigers durch das Belassen der Gegenstände im Gewahrsam des Schuldners gefährdet, so hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner vom Gewahrsam auszuschließen. Ob eine solche Gefährdung vorliegt oder nach der Pfändung einzutreten droht, beurteilt der Gerichtsvollzieher nach Prüfung aller Umstände selbstständig (AG Neubrandenburg, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Verwertung des gepfändeten Pflichtteilsanspruchs

Rz. 9 Die Verwertung des gepfändeten Pflichtteilsanspruchs darf allerdings erst dann erfolgen, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen. Dies ist eine gesetzliche Einschränkung (BGH, Vollstreckung effektiv 2009, 94; OLG Brandenburg, ErbR 2011, 248 = MDR 2011, 985 = FamRZ 2011, 1681; OLG München, Rpfleger 2010, 495 = NZI 2010, 527 = MittBayNot 2010, 413 = Verbraucherinso...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Pfändung der Auflassungsanwartschaft

Rz. 11 Der Anspruch des Schuldners auf eine Auflassungsanwartschaft, d. h. die tatsächliche Aussicht auf einen künftigen Rechtserwerb, ist gem. §§ 829, 857 Abs. 2 ZPO bereits vor Grundbucheintragung pfändbar und zwar gemeinsam in einem Beschluss mit der Pfändung des schuldrechtlichen Anspruchs auf Eigentumsverschaffung (OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1997, 1309). Voraussetzung is...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Digitale Plattform für E2E-... / 1.2 Ganzheitliches Zielbild als Erfolgsfaktor

Viele Unternehmen kommen bei der Einführung von E2E-Prozessen und der zugehörigen Plattform zu dem Schluss, dass ein Neuaufsatz ("greenfield"-Ansatz) erforderlich ist: Die historisch gewachsene Prozess- und Systemlandschaft lässt sich nicht (mehr) durch punktuelle Weiterentwicklungen optimieren. Vielmehr stellt sich der grundlegende Neuaufbau als die langfristig sinnvolle Op...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.12.2 Patent

Rz. 76 Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 PatG). Das Recht auf das Patent hat der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger (§ 6 PatG). Das – erteilte – Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung zu nutzen. Demgegenüber ist es jedem Drit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Allgemeines

Rz. 18 Zunächst hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner gem. § 59 Abs. 2 GVGA zur freiwilligen Leistung aufzufordern. Sodann erfolgt die Pfändung durch Inbesitznahme (Abs. 1; AG Reinbek, DGVZ 2011, 55 = FoVo 2011, 158) oder Belassen der Sache beim Schuldner (Abs. 2). Der Gerichtsvollzieher eröffnet dem Schuldner oder in dessen Abwesenheit den Familienangehörigen bzw. beim Sc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Fälle von Lohnverschleierung

Rz. 13 ein Angehöriger arbeitet im familiären Betrieb und erhält lediglich Kost und Logis und ggf. Taschengeld unterhalb der Pfändungsgrenze (Menken, DB 1993, 163 m. w. N.); die familienrechtlichen Beziehungen können Auswirkungen auf die Höhe der angemessenen Vergütung haben und können diese schmälern (BAG, NJW 1978, 343; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 390; LAG Rheinland-Pfalz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Dem Arbeitseinkommen gleichgestellte Bezüge

Rz. 17 Gem. Abs. 3 lit. a sind Bezüge, die ein Arbeitnehmer zum Ausgleich für Wettbewerbsbeschränkungen für die Zeit nach Beendigung seines Dienstverhältnisses beanspruchen kann, dem Arbeitseinkommen gleichgestellt (vgl. OLG Rostock, NJW-RR 1995, 173; Karenzentschädigungen), z. B. gem. §§ 74, 82a, 89b, 90a HGB; § 133 GewO. Wird diese Entschädigung allerdings nicht in fortlau...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Pfändung des Übereignungsanspruchs vor Entstehung einer Auflassungsanwartschaft

Rz. 6 Ist hingegen der Anspruch auf Übertragung des Eigentums (der sich z. B. aus Kaufvertrag, §§ 433 Abs. 2, 311b BGB, ergeben kann) gepfändet und diese Pfändung wirksam (§ 829 Abs. 3 ZPO), hat die Auflassung (§§ 873, 925 BGB) an den Sequester als Vertreter des Schuldners zu erfolgen (Abs. 2 Satz 1). Die Einigung hat dahin gehend zu erfolgen, dass der Schuldner Eigentümer w...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Der Umfang der Pfändung

Rz. 107 Die Pfändung umfasst die Forderung in ihrem tatsächlichen Bestand zum Zeitpunkt der Zustellung des Arrestatoriums (vgl. Rz. 58 f.) an den Drittschuldner. Rz. 108 Ein im Streit zwischen Schuldner und Drittschuldner ergehendes Urteil wirkt gem. § 325 ZPO grds. auch für und gegen den Gläubiger, der die streitige Forderung nach Rechtshängigkeit des Rechtsstreits gepfändet...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Begriff des Arbeitseinkommens (Abs. 2)

Rz. 6 Die zwangsvollstreckungsrechtlichen Begrifflichkeiten des Einkommens und der Einkünfte sind autonom und nicht nach dem Einkommenssteuerrecht auszulegen (LG Stuttgart, Beschluss v. 24.7.2012, 19 T 78/12 – Juris; Musielak/Voit/Becker, § 850i Rn. 1 m. Hinw. a. BT-Drucks. 16/7615 S. 18). Der Begriff ist weit auszulegen (LArbG Berlin-Brandenburg, NZI 2014, 463). Arbeitseink...mehr