Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / I. Überblick

Rz. 37 Seit der Gesetzesreform sieht das AÜG in § 1 Abs. 3 AÜG neben den bereits vorhandenen Ausnahmetatbeständen (wie etwa dem Konzernprivileg) eine Bereichsausnahme in zwei Varianten für den öffentlichen Dienst vor.[62] Gem. § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG ist das Gesetz mit Ausnahme des § 1b S. 1, des 16 Abs. 1 Nr. 1f und Abs. 2 bis 5 AÜG sowie der §§ 17 und 18 AÜG nicht anzuwenden...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Bereichsausnahme in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG

Rz. 48 Die Vorschrift betrifft solche Konstellationen, bei denen die Arbeitsaufgaben eines Tarifbeschäftigten von einem Arbeitgeber zu einem anderen Arbeitgeber verlagert werden und der Beschäftigte unter Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Arbeitgeber dem neuen Aufgabenträger zwecks Erbringung der Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt wird. Vorausgesetz...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Regelungsstruktur und Abgrenzungsfragen

Rz. 44 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 AÜG, welche Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes regelt, lautet auszugsweise wie folgt: (3) Dieses Gesetz ist mit Ausnahme des § 1b Satz 1, des § 16 Absatz 1 Nummer 1f und Absatz 2 bis 5 sowie der §§ 17 und 18 nicht anzuwenden auf die Arbeitnehmerüberlassung […] 2b. zwischen Arbeitgebern, wenn Aufgaben eines Arbeitnehmers von dem b...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / III. Folgen der Deregulierung und AÜG-Reform 2011

Rz. 7 Die Hartz-Reformen stimulierten ein erhebliches Wachstum der Zeitarbeitsbranche. Während 2003 noch rund 282.000 Leiharbeitnehmer in Deutschland eingesetzt wurden, waren es 2010 bereits doppelt so viele. Der zur Kompensation der neu geschaffenen Freiräume eingeführte Gleichstellungsgrundsatz erreichte das angestrebte Ziel eines angemessenen Schutzes der Zeitarbeitnehmer...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.4 Zusätzliche GuV-bezogenene Anhangangaben

Rz. 165 ED-IFRS X schreibt zusätzlich 3 wesentliche (Typen von) Anhangangaben mit GuV-Bezug vor: Untergliederung der bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens nach der Funktion untergliederten Aufwendungen (der betrieblichen Kategorie) nach Arten: Weitgehend identisch zum bisherigen Vorgehen[1] hat das Unternehmen die Entscheidung zwischen Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfah...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.3 Mängelrechte am gemeinschaftlichen Eigentum

Rz. 566 Rechte wegen Mängeln dessen, was sich im gemeinschaftlichen Eigentum befindet, stehen den Erwerbern aus den mit dem Veräußerer jeweils geschlossenen Verträgen zu.[1] Die Durchsetzung der Mängelrechte ist teilweise auch Gegenstand der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaft.[2] Rz. 567 Die Durchsetzung von...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.4 Verwaltungsaufwendungen

Rz. 88 Die unter den Verwaltungsaufwendungen auszuweisenden Positionen lassen sich insoweit negativ abgrenzen, da hierunter sämtliche weder dem Herstellungsbereich noch dem Vertriebsbereich zuzuordnenden Verwaltungsaufwendungen auszuweisen sind (sogenannte allgemeine Verwaltungsaufwendungen).[1] Zu den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen gehören beispielsweise Personal-, Mate...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.5.3 Ermessen der Wohnungseigentümer

Rz. 575 Für die Frage, "ob" nur ein bestimmtes Mängelrecht oder sämtliche Mängelrechte bis auf die Rücktrittsrechte vergemeinschaftet werden, besitzen die Wohnungseigentümer Ermessen. Nach h. M. erfordert es eine ordnungsmäßige Verwaltung allerdings in aller Regel, einen gemeinschaftlichen Willen darüber zu bilden, wie die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentum...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 9.2 Wahlrecht des Insolvenzverwalters (§ 103 InsO)

Rz. 595 Für den Anspruch der Erwerber auf mangelfreie Erstellung des gemeinschaftlichen und des Sondereigentums hat der Insolvenzverwalter ein Wahlrecht, sofern die Vergütung nicht bereits komplett im Voraus, sondern in den entsprechenden Raten nach der Makler- und Bauträgerverordnung gezahlt wurde: Er kann die geschuldete Werkleistung erfüllen. Er kann sie aber auch ablehne...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.5.2 Vergemeinschaftung

Rz. 573a Die Wohnungseigentümer besitzen gem. § 21 Abs. 1, 3 und Abs. 5 Nr. 2 WEG die Kompetenz, nicht gemeinschaftsbezogene Mängelrechte im Wege des Beschlusses zu vergemeinschaften und der Wohnungseigentümergemeinschaft als Aufgabe zuzuweisen[1], soweit die ordnungsgemäße Verwaltung ein gemeinschaftliches Vorgehen erfordert.[2] Der Befugnis der Wohnungseigentümer, Erfüllun...mehr

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Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im Übrigen vermögensverwaltende Tätigkeit einer GbR – Verfassungsmäßigkeit der § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 1 und Satz 2 Alternative 1, § 52 Abs. 23 Satz 1 EStG i.d.F. des WElektroMobFördG

Leitsatz 1. Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit stehen bei Überschreiten der sog. Bagatellgrenze der Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegen (Aufgabe der im BFH-Urteil vom 12.04.2018 ‐ IV R 5/15, BFHE 261, 157, BStBl II 2020, 118, Rz. 34 f. zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG a.F. vertretenen Rechtsauffassung). 2. Die seitwärts abf...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.4.7.3 Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG)

Rz. 544 Bislang war teilweise streitig, welche Leistungen Wohnungseigentumsverwalter erbringen dürfen, soweit damit eine rechtliche Beratung verbunden war. Im Zusammenhang mit dem Bauträgervertrag war insbesondere streitig, ob einem Verwalter eine rechtliche Abnahme des Gemeinschafts- und Sondereigentums erlaubt ist.[1] § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über außergerichtliche R...mehr

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Ortskundeprüfung als steuerfreie Leistung

Leitsatz Ortskundeprüfungen für angehende Taxifahrer sind bei richtlinienkonformer Auslegung des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG als Schulungsmaßnahme mit direktem Bezug zu einem Beruf steuerfrei. Normenkette § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), Art. 44 MwSt-DVO Sachverhalt Der Kläger ist ein nicht gemeinnütziger Berufsverband in der Rec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "die Vermittlung und Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten und Garantien sowie die Verwaltung von Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber". Unter den Begriff der "Übernahme von Verbindlichkeiten"; gemäß Art. 135 Abs. 1 Buchst. ...mehr

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Gewerbesteuerrechtliches Schachtelprivileg bei doppelt ansässigen Kapital­gesellschaften

Leitsatz Zu den inländischen Kapitalgesellschaften i.S. des § 9 Nr. 2a GewStG gehören auch Kapitalgesellschaften, die ihren statutarischen Sitz im Ausland und ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland haben. Normenkette § 9 Nr. 2a und 7, § 2 Abs. 2, § 8 Nr. 5 GewStG, § 8b Abs. 1 und 5 KStG, § 107 FGO Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Übernahme von anderen Sicherheiten

Rz. 11 Ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer der Bürgschaft ähnlichen Sicherheit liegt vor, wenn eine Garantie dafür übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintritt oder dass sich die Gefahr eines künftigen Schadens nicht verwirklicht. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn lediglich garantiert wird, eine aus einem and...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsgemäßer Verwaltung

A. Kunst im Nachlass[1] I. Überblick Rz. 1 Bei vermögenden Haushalten macht der Besitz von höherwertigen Kunstwerken in der Regel 20 % des Vermögens aus. Laut der aktuellen Studie des Art Basel Market Report aus dem Jahr 2018 besitzen ca. 60 % der HNWI[2] (durchschnittlich) weniger als zehn Kunstwerke. Meistens geht es in Erbfällen nicht um große Sammlungen, sondern um einzeln...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / IV. Ordnungsgemäße Verwaltung durch den Nachlassverwalter

1. Rechtsstellung des Nachlassverwalters Rz. 30 Der Nachlassverwalter ist nicht nur im Interesse des Erben tätig, vielmehr nimmt er die Belange aller Beteiligten, insbesondere auch der Nachlassgläubiger wahr. Damit ist er nach ganz herrschender Meinung nicht gesetzlicher Vertreter des Erben, sondern amtlich bestelltes Organ zur Verwaltung einer fremden Vermögensmasse mit eige...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / K. Datenschutz in der Testamentsvollstreckung

I. Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Testamentsvollstreckers Rz. 117 Jede Person genießt zu Lebzeiten Datenschutz. Postmortaler Datenschutz muss dagegen zu Lebzeiten vom Erblasser veranlasst werden und bedarf eine Umsetzung des letzten Willens nach dem Tod. Auch ohne eine solche Regelung des Erblassers ist Datenschutz möglich, sofern der mutmaßliche Wille dies erke...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / M. Prozessführung und Zwangsvollstreckung

I. Prozessführung durch den Testamentsvollstrecker Rz. 147 Auch wenn Testamentsvollstrecker, die nicht zur Berufsgruppe der Rechtsanwälte gehören, eher selten Prozesse selbst führen werden, schon wegen des im Zivilverfahren geltenden Anwaltszwangs bei Streitwerten oberhalb von 5.000 EUR, gehören die sich im Rahmen einer Testamentsvollstreckung ergebenden Besonderheiten doch z...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / I. Bedeutung für die Verwertung von Nachlassgrundstücken

Rz. 59 Im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses (§ 2216 Abs. 1 BGB) kann in der Praxis, häufiger als oft angenommen, die Beachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften von entscheidender Bedeutung sein. Dies gilt insbesondere bei der Verwertung von Nachlassgrundstücken. Nicht nur vor dem Hintergrund des Schenkungsverbotes des § 2205 S. 3 BGB, sondern auch zur Ve...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 1. Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung, §§ 1975 ff. BGB

Rz. 141 Die Nachlassverwaltung dient vor allem dem Interesse des Erben, sein Haftungsrisiko bei einem unübersichtlichen Nachlass zu beschränken. Der Antrag ist beim zuständigen Nachlassgericht zu stellen. Antragsberechtigt ist der Erbe, auch bei eingerichteter Testamentsvollstreckung. Die daneben bestehende Antragsbefugnis des Testamentsvollstreckers wird aus einer entsprech...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / a) Umfang der Prozessführungsbefugnis

Rz. 150 Nach § 2212 BGB geht die Prozessführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers so weit, wie seine Verwaltungsbefugnis geht. Nach überwiegender Auffassung ist eine Klage nicht wegen fehlender Aktivlegitimation als unbegründet, sondern wegen fehlender Prozessvoraussetzungen als unzulässig abzuweisen, wenn das Prozessführungsrecht fehlt.[89] Rz. 151 Sind mehrere Testaments...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / b) Rechtskrafterstreckung

Rz. 154 Urteile, die nach § 2212 BGB ergehen, wirken gem. § 327 Abs. 1 ZPO für und gegen die Erben. Will ein Erbe nach Beendigung der Testamentsvollstreckung aus einem solchen Urteil die Zwangsvollstreckung betreiben, so muss die Vollstreckungsklausel zunächst nach §§ 728 Abs. 2, 727 ZPO umgeschrieben werden. Findet der Testamentsvollstrecker einen Vollstreckungstitel zugunst...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / c) Testamentsvollstrecker im Pflichtteilsprozess

Rz. 159 Pflichtteilsansprüche können nach § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB nicht gegen den Testamentsvollstrecker, sondern nur gegen den Erben geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des ganzen Nachlasses zusteht. Dieses rechtliche Schicksal teilen auch die vorbereitenden Ansprüche auf Auskunftserteilung und Wertermittlung nach § 2314 BGB...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / H. Öffentlich-rechtliche Situation von Grundstücken im Nachlass

I. Bedeutung für die Verwertung von Nachlassgrundstücken Rz. 59 Im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses (§ 2216 Abs. 1 BGB) kann in der Praxis, häufiger als oft angenommen, die Beachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften von entscheidender Bedeutung sein. Dies gilt insbesondere bei der Verwertung von Nachlassgrundstücken. Nicht nur vor dem Hintergrund des Sch...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / I. Prozessführung durch den Testamentsvollstrecker

Rz. 147 Auch wenn Testamentsvollstrecker, die nicht zur Berufsgruppe der Rechtsanwälte gehören, eher selten Prozesse selbst führen werden, schon wegen des im Zivilverfahren geltenden Anwaltszwangs bei Streitwerten oberhalb von 5.000 EUR, gehören die sich im Rahmen einer Testamentsvollstreckung ergebenden Besonderheiten doch zum Basiswissen eines geschäftsmäßigen Testamentsvo...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 2. Bebaubarkeit außerhalb eines Bebauungsplans

Rz. 69 Existiert ein Bebauungsplan nicht, so bedeutet es nicht, dass eine Bebauung nicht zulässig ist. Zu unterscheiden ist dann, ob das Grundstück im "Innenbereich" oder im Außenbereich liegt. a) Innenbereich Rz. 70 Der Innenbereich wird definiert als der im Zusammenhang bebaute Ortsteil. Die Bebauung in diesem Bereich richtet sich nach § 34 BauGB. Danach ist innerhalb eines ...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / A. Kunst im Nachlass

I. Überblick Rz. 1 Bei vermögenden Haushalten macht der Besitz von höherwertigen Kunstwerken in der Regel 20 % des Vermögens aus. Laut der aktuellen Studie des Art Basel Market Report aus dem Jahr 2018 besitzen ca. 60 % der HNWI[2] (durchschnittlich) weniger als zehn Kunstwerke. Meistens geht es in Erbfällen nicht um große Sammlungen, sondern um einzelne Kunstwerke, die auf d...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / I. Testamentsvollstreckung und Grundbuch

Rz. 97 Im Zeitraum von 2015 bis 2024 werden prognostisch über 3,7 Mio. Immobilien vererbt.[32] Grundkenntnisse des Testamentsvollstreckers im Umgang mit dem Grundbuch sind daher unerlässlich. I. Eintragung von Erben und Testamentsvollstrecker im Grundbuch Rz. 98 Nach § 52 GBO ist mit der Eintragung der Erben in das Grundbuch gleichzeitig von Amts wegen auch ein Testamentsvolls...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / G. Ganzheitliche Verwertung von Nachlassimmobilien

I. Vorüberlegungen Rz. 40 Befindet sich im Nachlass eine Immobilie, die im Zuge der Abwicklung veräußert werden soll, bedeutet dies zunächst, dass der Testamentsvollstrecker grundsätzlich auf Kosten des Nachlasses einen Sachverständigen zur Bewertung der Immobilie einschalten darf. Da der Testamentsvollstrecker aufgrund von § 2219 Abs. 1 BGB den Erben gegenüber persönlich für...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / III. Analyse des Potenzials

Rz. 45 Es ist in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen, welche Potenziale es zur Erzielung eines höheren Kaufpreises ggf. zu heben gibt, jedenfalls aber für den Käufer transparent zu machen sind. Im Zentrum der Überlegungen stehen vor allem das baurechtliche Potenzial, das gestalterische Potenzial, das Lagepotenzial und das Renditepotenzial. 1. Baurechtliches Potenzial Rz. 46...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / IV. Erschließungs- und Ausbaubeiträge

Rz. 84 Zu den weiteren ebenfalls wesentlichen wertbildenden Faktoren in Bezug auf Immobilien gehören die Bestimmungen zum Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht. In beiden Fällen geht es um die Frage, wer die öffentlichen Lasten der Herstellung von Erschließungsanlagen, d.h. Straßen, Wegen und Plätzen für den Gemeingebrauch trägt. 1. Erschließungsbeiträge Rz. 85 Im Falle der e...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / J. Digitaler Nachlass

Rz. 105 Mit zunehmender Digitalisierung stellt sich immer häufiger die Frage nach der Behandlung des sogenannten "Digitalen Nachlasses". Was passiert, wenn der Erblasser noch kurz vor seinem Tod online eine kostspielige Reise gebucht hat, die storniert werden muss oder sein E-Mail-Postfach voller offener Rechnungen und Mahnungen ist? Oft ist es für die Hinterbliebenen essent...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / L. Behandlung überschuldeter Nachlässe

Rz. 134 Bei der Problematik eines unüberschaubaren und möglicherweise überschuldeten Nachlasses, für den die Testamentsvollstreckung übernommen werden soll, handelt es sich nicht um ein spezifisch auf unternehmerische Nachlässe bezogenes Problem. Für geschäftsmäßig agierende Testamentsvollstrecker sind solche Nachlässe jedoch besonders ärgerlich, weil sie regelmäßig zu einer...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / D. (Münz-)Sammlungen im Nachlass

Rz. 20 Münzen oder Medaillen sind häufig in einem Nachlass anzutreffen. Vielfach handelt es sich hierbei um Nachlassgegenstände mit geringem Wert, zum Beispiel ausländische Restmünzen aus dem Urlaub oder Münzen aus Zeiten der DM. Aber Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel, wie die beliebten Krügerrand-Goldmünzen zeigen.[13] I. Münze ist nicht gleich Münze Rz. 21 Die Werti...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / II. Haftung bis zur Annahme der Erbschaft

Rz. 137 Vor der Annahme der Erbschaft[76] haftet der Erbe nicht für eine Nachlassverbindlichkeit, § 1958 BGB. Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft besteht ein Schwebezustand.[77] Die ultimative Form der Vermeidung einer Haftung mit dem Privatvermögen stellt die Ausschlagung der Erbschaft dar.[78] Für den Testamentsvollstrecker scheidet diese ...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / V. Berücksichtigung von Kosten und Sicherungsmaßnahmen

Rz. 14 Eine Übertragung von Kunstwerken auf die nächste Generation bedeutet immer auch die Weitergabe von Pflichten und Kosten. So können Versicherungskosten bzw. Maßnahmen, die zur konservatorischen Sicherung getroffen werden müssten, die finanziellen Möglichkeiten des potentiellen Erben übersteigen. Meistens fehlt den Erben die Zeit, sich intensiv mit den Kunstwerken zu be...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / IV. Endgültige Haftungsbeschränkung

Rz. 140 Die Möglichkeiten, die vorläufig beschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern geltend zu machen, sind rechtlich schwierig und damit regressträchtig. Schlagen sie fehl, besteht die Gefahr, dass die Erben persönlich in die Haftung genommen werden und sich dann beim Testamentsvollstrecker schadlos halten werden. Die zuverlässigsten Mittel, die Haftung ...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / III. Veräußerung durch Auktion

Rz. 12 Presseberichte über hohe Zuschläge in Auktionshäusern lassen die Wahl des Testamentsvollstreckers schnell auf diese Verkaufsmöglichkeit fallen. Aber auch die Form der Verwertung ist nur scheinbar ohne Risiko. Praxisbeispiel: "Augsburger Teppich-Fall" Der Auktionator hatte einen Teppich zunächst auf 900 EUR taxiert, wobei er schließlich für 19.700 EUR verkauft wurde.[6]...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 2. Antrag auf Nachlassinsolvenz, §§ 315 ff. InsO

Rz. 143 Stellt sich heraus, dass durch Nachlassverbindlichkeiten der Nachlass überschuldet oder gefährdet ist, ist der Erbe, daneben aber auch der Testamentsvollstrecker berechtigt, Nachlassinsolvenz zu beantragen,[84] sofern er nicht nur einzelne Vermögensgegenstände verwaltet. Ob eine Antragspflicht für den Testamentsvollstrecker besteht, ist streitig.[85] Empfehlenswert i...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 1. Eigenprozesse des Testamentsvollstreckers

Rz. 148 Wenn es um seine persönlichen Rechte und Pflichten geht, klagt der Testamentsvollstrecker wie jede andere Person. Dabei trägt er auch die Kosten für ein etwaiges Unterliegen persönlich. Unter diese Fallgruppe sind Klagen des Testamentsvollstreckers auf Aufwendungsersatz (§§ 2211, 670 BGB) oder Vergütung (§ 2221 BGB) zu verstehen. Ebenfalls hierunter fallen etwaige Kl...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / II. Zwangsvollstreckung aus gegen den Erblasser gerichtetem Titel

Rz. 161 Liegt bereits ein Titel (i.d.R. Urteil oder Vergleich) gegen den Erblasser vor, so ist für die Beurteilung der Frage, wie gegen den Nachlass vollstreckt bzw. eine solche Maßnahme abgewehrt werden kann, zu unterscheiden. Wurde die Zwangsvollstreckung bereits vor dem Erbfall begonnen, so kann sie gem. § 779 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 ZPO ungehindert gegen den Nachlass fortgef...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / E. Fahrzeuge im Nachlass

Rz. 35 Fahrzeug ist nicht gleich Fahrzeug. Eine Differenzierung erfolgt bereits nach der Altersklasse. Grundsätzlich können vier Kategorien unterschieden werden:mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / II. Bauplanungsrecht

Rz. 61 Das Bauplanungsrecht erfasst all die öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen, auf deren Grundlage die Frage beurteilt wird, ob an einer bestimmten Stelle bestimmte bauliche Anlagen sowohl nach Art als auch nach dem Maß der baulichen Nutzung zulässig sind. Auf dieser Grundlage erteilt die Baubehörde Baugenehmigungen. Diese sind Bestandteil des vom Bauplanungsrecht zu trenn...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 3. Passivprozesse

Rz. 155 Bei Passivprozessen gegen den Nachlass, § 2213 BGB, ist immer § 748 ZPO zu beachten. Zwar können Gläubiger des Nachlasses immer gegen den Erben, der die Erbschaft angenommen hat (§ 1958 BGB) klagen, denn es kann auch grundsätzlich auf das Eigenvermögen des Erben zugegriffen werden.[95] Unterliegt das entsprechende Recht jedoch dem Verwaltungsrecht des Testamentsvolls...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / II. Marktumfeld

Rz. 43 Im aktuellen Marktumfeld ist die Nachfrage nach Immobilien in den meisten deutschen Großstädten sehr hoch. Daher ist die Bereitschaft vieler Verkäufer gering, vor dem Verkauf noch verkaufsfördernde Maßnahmen vorzunehmen. Folglich sind viele angebotene Immobilien nicht optimal präsentiert und nicht für den Verkauf hergerichtet. Zudem werden eventuelle Wertschöpfungspot...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / a) Innenbereich

Rz. 70 Der Innenbereich wird definiert als der im Zusammenhang bebaute Ortsteil. Die Bebauung in diesem Bereich richtet sich nach § 34 BauGB. Danach ist innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ein Bauvorhaben zulässig, welches sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenheit der nähere...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / b) Umfang der Inanspruchnahme von Testamentsvollstrecker und Erbe

Rz. 157 Der Umfang der Inanspruchnahme von Testamentsvollstrecker und Erbe richtet sich nach dem Umfang der angeordneten Testamentsvollstreckung. § 2213 Abs. 1 S. 1 BGB geht vom Normalfall der Testamentsvollstreckung (§§ 2203–2206 BGB) aus. Der Nachlassgläubiger kann hier den Testamentsvollstrecker allein oder nur den Erben oder beide gleichzeitig verklagen. Die Klage kann a...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 1. Baurechtliches Potenzial

Rz. 46 Besonders bedeutsam ist die Prüfung des baurechtlichen Potenzials in allen seinen Ausprägungen. Zum einen kann es sein, dass die Immobilie nach dem für sie maßgeblichen örtlichen Baurecht Ausbau- oder Erweiterungspotenziale besitzt. Zum anderen ist es denkbar, dass die Immobilie umgenutzt werden kann, z.B. von einer gewerblichen Nutzung hin zu einer gewinnbringenderen...mehr