Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsakt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Regelungsbereich des Er... / 1. Zustandekommen der Adoption

Rz. 41 Die materiellen Voraussetzungen für eine Adoption (Minderjährigenadoption wie auch Volljährigenadoption) unterliegen seit dem 29.1.2019 (vgl. Art. 229 § 47 Abs. 4 EGBGB) bei Durchführung des Verfahrens vor einem deutschen Gericht gem. Art. 22 Abs. 1 S. 1 EGBGB dem deutschen Recht. Deutsches Recht gilt auch dann, wenn eine Adoption durch Vertrag (also nicht durch geric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / VIII. Probleme bei der Vererbung bestimmter Rechte von und an Ausländer

Rz. 83 Eine besondere Beschränkung im polnischen Immobilienverkehr betrifft Ausländer. Ein Ausländer i.S.d. Gesetzes vom 24.3.1920 über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer ist:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1 Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe

Eine rechtmäßige Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe durch die Krankenkasse ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Da die Aufforderung ein Verwaltungsakt ist, treten die Rechtsfolgen – u. a. des unterlassenen Antrags – auch bei einer rechtswidrigen Aufforderung ein. Davon ausgenommen ist nur die nichtige Aufforderung,[1] die von Anfang an unwirksam und da...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.3 Verwaltungsverfahren der Krankenkasse

Die Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe ist ein belastender Verwaltungsakt, der mit einem Widerspruch angefochten werden kann.[1] Da es sich bei der Aufforderung um einen befehlenden Verwaltungsakt handelt, der in die Rechte des Versicherten eingreift, ist der Versicherte vor der Aufforderung anzuhören. Gründe, von einer Anhörung abzusehen, sind nicht denkbar...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.1.4 Ermessen der Krankenkasse

Die Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe ist in das pflichtgemäße Ermessen der Krankenkasse gestellt. Das Ermessen stellt sogenanntes Anwendungsermessen dar. Die Krankenkasse kann entscheiden, ob die Aufforderung ausgesprochen wird oder nicht. Bei ihrer Entscheidung hat die Krankenkasse zwischen den Interessen des Versicherten und denen der Versichertengemeinsc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.6 Widerspruch gegen die Aufforderung

Die Aufforderung der Krankenkasse ist ein Verwaltungsakt, gegen den form- und fristgerecht Widerspruch und Klage eingelegt werden können.[1] Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung.[2] Danach kann sich die Krankenkasse nicht auf die rechtsgestaltende Wirkung der Aufforderung berufen. Der Versicherte kann sein Dispositionsrecht gegenüber dem Rentenversicherungsträge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.2 Frist/Form

Der Versicherte hat aufgrund einer wirksamen Aufforderung den Antrag innerhalb einer Frist von 10 Wochen zu stellen. Die Krankenkasse übt kein Ermessen hinsichtlich des Verlaufs und der Dauer dieser Frist aus, wenn sie sich für die Aufforderung entschieden hat. Es handelt sich um eine gesetzliche Frist, die materiell-rechtlicher Natur ist. Entscheidend für den Beginn der Fri...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld / 7 Auftragsleistung der Krankenkasse

Unfallversicherungsträger können Krankenkassen beauftragen, ihnen obliegende Aufgaben wahrzunehmen.[1] Dazu sind zwischen Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern entsprechende Verwaltungsvereinbarungen getroffen worden, u. a.: Generalauftrag Verletztengeld, Einzelauftrag, Beiträge. Die Krankenkasse führt die Auftragsgeschäfte auf der Grundlage der entsprechenden Verwaltungs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / 3. Erlass, Aufhebung oder Änderung

Die Änderungsmöglichkeit nach § 32a Abs. 1 S. 1 KStG verlangt wörtlich den Erlass, die Aufhebung oder die Änderung eines Steuerbescheids. Unter Erlass ist dabei die erstmalige Steuerfestsetzung durch Verwaltungsakt nach § 155 AO zu verstehen. Die Möglichkeiten der Aufhebung oder Änderungen ergeben sich aus der Abgabenordnung – einschlägig sind dabei die §§ 172 ff. AO. Reihenfolge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer für Grundvermög... / 7 Beispiele zur Berechnung der Grundsteuer im dreistufigen Verfahren

Nachdem die Finanzverwaltung den Grundsteuerwert des Grundstücks festgestellt hat (per Grundsteuerwertbescheid), bildet die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags die zweite Stufe bei der Grundsteuererhebung. Dazu wendet die Finanzverwaltung die einschlägige Steuermesszahl auf den Grundsteuerwert an und setzt als Ergebnis den Grundsteuermessbetrag per Grundsteuermessbescheid ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.1 Überblick

Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern durch das Hochschulrahmengesetz (HRG) einen rahmenrechtlichen[1] Typenzwang für das hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal an Hochschulen auferlegt. Dieser Typenzwang gilt jedoch nicht für das nebenberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal. Nebenberuflich tätiges wissenschaftliches und künstlerisches P...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / VII. Verfahrensrechtliche Einordnung von Kapitalertragsteuer-Anmeldungen

Bei der Kapitalertragsteuer-Anmeldung handelt es sich um eine Steuererklärung i.S.v. § 150 Abs. 1 Satz 3 AO , in der der Stpfl. (§ 33 Abs. 1 AO) die Steuer selbst zu berechnen hat. Die Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich (§ 168 Satz 1 AO). Einer (gesonderten) Festsetzung der Steuer bedarf es nur dann, wenn die Festsetzung z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 219 Festste... / 2.2.4 Bekanntgabe des Feststellungsbescheids

Rz. 21 Als Verwaltungsakt i. S. d. § 118 ff. AO kann der Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts (Grundsteuerwertbescheid) seine rechtliche Wirksamkeit nur dann entfalten, wenn er inhaltlich hinreichend bestimmt ist (§ 119 Abs. 1 AO) und gem. § 122 AO ordnungsgemäß bekannt gegeben worden ist. Nach § 122 Abs. 1 S. 1 AO ist der Grundsteuerwertbescheid an denjenigen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 219 Festste... / 2.2.6 Rechtsschutz

Rz. 28 Gegen den Grundsteuerwertbescheid mit seinen gesonderten Feststellungen ist der Finanzrechtsweg i. S. d. § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO eröffnet. Zunächst ist im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren als Rechtsbehelf der Einspruch gem. 347 Abs. 1 Nr. 1 AO statthaft. Entsprechendes gilt, wenn ein beantragter Verwaltungsakt, z. B. eine Wertfortschreibung nach § 222 Abs. 1 Bew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 219 Festste... / 2.2.5 Wirkungen der gesonderten Feststellungen

Rz. 25 Der Grundsteuerwertbescheid entfaltet im dreistufigen grundsteuerlichen Besteuerungsverfahren (Rz. 1) mit all seinen Feststellungen zum Wert sowie zur Art und Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit des inländischen Grundbesitzes als Grundlagenbescheid i. S. d. §§ 171 Abs. 10 und 182 Abs. 1 S. 1 AO Bindungswirkung für den Grundsteuermessbescheid i. S. d. § 184 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.1 Inhalt und Zweck der Regelung

Rz. 1 § 55 FGO regelt die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über den jeweils einzulegenden (gerichtlichen) Rechtsbehelf gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren und trifft eine abschließende Sonderregelung über die Folgen einer unzureichenden Rechtsbehelfsbelehrung. Die Vorschrift begründet selbst aber keine Verpflic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.1 Form der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 7 Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung setzt nach § 55 Abs. 1 FGO ihre Erteilung in schriftlicher oder elektronischer Form voraus. Die Belehrung ist der behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung beizufügen. Sie ist notwendiger Urteilsbestandteil nach § 105 Abs. 2 Nr. 6 FGO (s. Rz. 1); als solcher muss sie durch die Unterschriften der an der Entscheidung mitwirke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 219 Festste... / 2.2 Feststellungsverfahren

Rz. 15 Auf die gesonderten Feststellungen nach § 219 BewG finden die Vorschriften über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach §§ 179 ff. AO sowie gem. § 181 Abs. 1 S. 1 AO die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß Anwendung. Der Feststellungsbescheid (Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts) ist ein Verwaltungsakt i. S. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 55 FGO regelt in seinem Absatz 1 den Fristbeginn für alle ordentlichen, fristgebundenen Rechtsbehelfe gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren. Der Begriff "Rechtsbehelf" ist weit zu verstehen. Er umfasst als Oberbegriff außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe; letztere und von § 55 FGO erfasst sind die prozessua...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 219 Festste... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 219 BewG wird für die wirtschaftlichen Einheiten der nach § 218 BewG für Zwecke der Grundsteuer maßgeblichen Vermögensarten ein gesondertes Verfahren zur Feststellung von Grundsteuerwerten angeordnet. Das bundesgesetzliche Besteuerungsverfahren für die Grundsteuer vollzieht sich in drei aufeinander aufbauenden Stufen. Auf der ersten Stufe (Grundsteuerwertfeststellu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.2 Bezeichnung des zuständigen Gerichts oder der Behörde

Rz. 16 Nach § 55 Abs. 1 FGO ist weiter das Gericht oder die Behörde zu bezeichnen, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist. Dies erfordert die Bezeichnung des sachlich und örtlich zuständigen Gerichts bzw. der Behörde.[1] Anzugeben ist deren Name und Sitz, wobei der BFH zuletzt offengelassen hat, ob die Bezeichnung des Sitzes auch die Angabe der postalischen Anschrift erf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 219 Festste... / 2.1.3 Gesonderte Feststellungen durch Grundsteuerwertbescheid

Rz. 12 Im Grundsteuerwertbescheid als Feststellungbescheid i. S. d. § 179 AO sind gem. § 219 Abs. 1 und 2 BewG neben der Feststellung des Grundsteuerwerts (Wertfeststellung) auch Feststellungen über die Vermögensart und beim Grundvermögen auch über die Grundstücksart (Artfeststellung) sowie die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit und bei mehreren Beteiligten über die Höhe ihr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.3 Belehrung über die Frist

Rz. 18 Zentraler Bestandteil einer Rechtsbehelfsbelehrung ist die Angabe der Frist, innerhalb derer der Rechtsbehelf einzulegen ist. Erforderlich ist ein Hinweis auf die Fristdauer sowie eine verständliche Erläuterung zum Fristbeginn.[1] Nach der Rechtsprechung ist nicht erforderlich, dass die Belehrung alle zur Berechnung der Klagefrist im Einzelfall erforderlichen Informat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / b) Bedingungsanpassung

Rz. 174 § 164 VVG berechtigt den Versicherer bei der Lebensversicherung in bestimmten Fällen zur Änderung unwirksamer Versicherungsbedingungen. Voraussetzung für eine Bedingungsänderung ist, dass die Versicherungsbedingungen des Versicherers durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden sind und dass die Beding...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Produkthaftpflichtvers... / h) Rückrufkostenausschluss (Ziff. 6.2.8)

Rz. 162 Mit dem in Ziff. 6.2.8 geregelten Rückrufkostenausschluss sollen Überschneidungen zu den Rückrufkostendeckungen[298] vermieden und die Abgrenzung einfach gestaltet werden.[299] Die Regelung in Ziff. 6.2.8 schließt Ansprüche wegen Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rückruf von Erzeugnissen geltend gemacht werden, aus, wobei sowohl der Rückruf, als auch der Begriff ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / 1. Bedingungsänderung

Rz. 125 Die Möglichkeit der Änderung der Versicherungsbedingungen ist gesetzlich vorgesehen in § 203 Abs. 3 und Abs. 4 VVG. Der Versicherer, der zur Kündigung einer Krankenversicherung nicht befugt ist, soll die Möglichkeit haben, bestimmte Anpassungen vorzunehmen. Möglich ist dies nach § 203 Abs. 3 VVG bei einer "nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung der Verhä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Fälligkeit

Rz. 58 Während sich die Fälligkeit des Befreiungsanspruches aus § 106 S. 1 VVG ergibt, findet sich für den Anspruch auf Rechtschutz keine ausdrückliche Regelung. Seine Fälligkeit ist aber etwa aus A 1 Ziff. 4.1 AVB/Ziff. 5.1 AHB bzw. § 104 VVG herleitbar: Der Rechtsschutzanspruch wird fällig mit der Anspruchserhebung durch den Dritten, also wenn der Geschädigte gegenüber dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / XIII. Prämien- und Bedingungsanpassung, § 203 VVG

Rz. 124 Im Wesentlichen entspricht § 203 VVG den bisherigen Regelungen in § 178g VVG a.F.: Neu ist die Änderung der maßgeblichen Rechnungsgrundlagen im Zusammenhang mit der Prämienanpassung, wonach nicht mehr die Veränderung des Schadensbedarfs, sondern auch Veränderungen der Sterbewahrscheinlichkeiten zu berücksichtigen sind. Zudem ist gem. § 203 Abs. 4 VVG kein Treuhänderver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / I. Haftung des Gesellschafters und Nachhaftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters

Rz. 26 Für Verbindlichkeiten der GbR haften die Gesellschafter gem. § 721 BGB den Gläubigern als Gesamtschuldner; eine entgegenstehende Vereinbarung wäre Dritten gegenüber unwirksam. Rz. 27 Tritt ein Gesellschafter in die Gesellschaft ein, haftet er gem. § 721a S. 1 BGB gleich den anderen Gesellschaftern gem. § 721 BGB und zudem für die vor seinem Eintritt begründeten Verbind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 D&O-Versicherung / VIII. Diverse Ausschlüsse

Rz. 147 Im Übrigen sei auf die sonstigen Deckungsausschlüsse nur der Vollständigkeit halber hingewiesen: Rz. 148 Ausgeschlossen sind auch Ansprüche wegen Rückzahlung von Tantiemen, Bezügen oder sonstigen Vorteilen, welche die versicherten Personen aus der versicherten Tätigkeit erhalten haben (Ziff. A-7.2 AVB-D&O), oder auch aus Pflichtverletzungen bei einer anderen als der v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der transparente Grunds... / B. Muster: Transparenter Grundstückskaufvertrag

Rz. 2 In dem nachfolgenden Muster eines transparenten Grundstückskaufvertrages liegt der Fokus auf Klarheit und Verständlichkeit der Formulierungen. Die den Vertrag abschließenden Beteiligten sollen ihre Vereinbarung verstehen und nachvollziehen können: Auch der sachkundige Notarmitarbeiter sollte den Inhalt der Vereinbarung gut verstehen. Jeder der vertragsschließenden Bete...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung von Besteuerun... / 8 Regelungsinhalt der Feststellungen

Bei der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 17 Abs. 2 und 3 GrEStG ist insbesondere über folgende Besteuerungsgrundlagen zu entscheiden:[2] die Entscheidung über die Besteuerung des jeweiligen Erwerbsvorgangs dem Grunde nach;[3] eine Steuerbefreiung dem Grunde und der Höhe nach;[4] die als Steuerschuldner in Betracht kommenden natürlichen oder juristische...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Viertes Bürokratieentlastun... / 3 Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung

Bekanntgabe von Steuerbescheiden Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden durch Bereitstellung zum Datenabruf werden grundlegend modernisiert. Nach der neuen Fassung von § 122a Abs. 1 Satz 1 AO können Verwaltungsakte dem Beteiligten oder der von ihm bevollmächtigten Person bekannt gegeben werden, indem sie nach Maßgabe des § 87a Abs. 8 AO zum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Künstliche Befruchtung / 3 Behandlungsplan

Der berechtigte Arzt erstellt einen Behandlungsplan, der der Krankenkasse vor dem Beginn der Behandlung vorgelegt und von ihr genehmigt wird. Die Krankenkasse kann eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MD) beauftragen.[1] Die abschließende Genehmigung ergeht als Verwaltungsakt der Krankenkasse und ist nicht an eine bestimmte Form gebunden.[2] Der Behand...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Mitteilung von Auflagen und Anordnungen

Rz. 16 Nach § 89 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat unverzüglich die den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und den betrieblichen Umweltschutz betreffenden Auflagen und Anordnungen der zuständigen Stellen mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht besteht auch, wenn der Betriebsrat entgegen § 89 Abs. 2 Satz 1 und 2 BetrVG nicht hinzugezogen worden ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1.3 Reisekosten (§ 73 SGB IX)

Rz. 15 Reisekosten werden in der Verwaltungspraxis regelmäßig mit begünstigendem Verwaltungsakt dem Menschen mit Behinderungen bewilligt und mit einem monatlichen (ggf. unterschiedlichen) Betrag festgelegt und ausgezahlt. Insbesondere Fahrkosten sind für die (tägliche) Anreise zum Maßnahmeort (einschließlich Praktikumsplatz) und die Abreise zur Wohnung relevant. Die Reisekos...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5 Ablehnungsmöglichkeit bei rechtlicher Unmöglichkeit (Abs. 4)

Rz. 9 Das zentrale Verbindungsbüro kann, muss aber nicht die Übermittlung von Informationen auf Ersuchen eines anderen Mitgliedstaates ablehnen, wenn der andere Mitgliedstaat aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist, entsprechende Informationen zu geben. Diese Kannvorschrift entspricht dem OECD-Standard, der auch in Art. 26 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens abgebildet ist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 114 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Für eine Erbringung der allgemeinen und besonderen Leistungen müssen die Fördervoraussetzungen der im Zweiten bis Fünften Abschnitt genannten regulären arbeitsmarktpolitischen Förderleistungen vorliegen, sofern der Gesetzgeber nicht eine Abweichung in den §§ 116, 118 bis 128 normiert hat. Diese wären stattdessen anzuwenden, um den Eingliederungserfolg sicherzustellen (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.3 Aufgaben des Zentralen Verbindungsbüros (Abs. 3)

Rz. 5 Das zentrale Verbindungsbüro hat entsprechend Art. 4 Abs. 6 u. 7 der Amtshilferichtlinie Aufgaben der Kommunikation mit den anderen Mitgliedstaaten und in diesem Zusammenhang Prüfungsaufgaben. Das BZSt als deutsches zentrales Verbindungsbüro hat danach gem. § 3 Abs. 3 S. 1 EUAHiG die Kommunikation mit den anderen Mitgliedstaaten bei ausgehenden und eingehenden Ersuchen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Altlastensanierung / 2.3 Hinreichende Konkretisierung

Eine Verbindlichkeitsrückstellung für Umweltschutzmaßnahmen darf nur gewinnmindernd passiviert werden, wenn die öffentlich-rechtliche Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist[1], d. h., wenn sich ein inhaltlich bestimmtes Handeln innerhalb eines bestimmten Zeitraums unmittelbar durch Gesetz oder Verwaltungsakt ergibt und an die Verletzung der Verpflichtung Sanktionen gekn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Altlastensanierung / 2.4 Wirtschaftliche Verursachung der Verpflichtung

Die ungewisse Verbindlichkeit muss in der Zeit vor dem Bilanzstichtag wirtschaftlich verursacht sein. Der Vergangenheitsbezug setzt voraus, dass die wirtschaftlich wesentlichen Tatbestandsmerkmale für das Entstehen der Verbindlichkeit bereits am Bilanzstichtag erfüllt sind und das rechtliche Entstehen der Verbindlichkeit nur noch von wirtschaftlich unwesentlichen Tatbestands...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.7 Statusprüfung der geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter

Mit dem obligatorischen Statusfeststellungsverfahren wurde eine besondere Meldeverpflichtung geschaffen. Stellt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in diesem Verfahren die Sozialversicherungspflicht durch Verwaltungsakt fest, sind die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für die Zeit der Gültigkeit des Bescheids an diese Feststellung leistungsr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 4.3 Datenüberlassung (Z3-Zugriff) in der Praxis

Rz. 59 Bei der Prüfung von kleineren und mittleren Unternehmen spielt in der Prüfungspraxis die Datenträgerüberlassung eine überragende Rolle. Soweit bei der Prüfung von kleineren und mittleren Unternehmen von den Möglichkeiten des Datenzugriffs Gebrauch gemacht wird, wird in über 90 % aller Fälle der Z3-Zugriff angewendet. Rz. 60 Im Rahmen der Datenüberlassung kann die Finan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 4.15 Interessante Einzelfälle

Erbschaftsteuererklärung Nach § 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV bestimmt sich die Vergütungspflicht für die Anfertigung der Erklärung zur Feststellung nach dem Bewertungsgesetz oder dem Erbschaftsteuergesetz. § 24 Abs. 1 Nr. 12 StBVV bestimmt grundsätzlich den Gebührensatz für die Anfertigung der Erbschaftsteuererklärung. Soweit im Zusammenhang mit der Erstellung der Erbschaftsteuerer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verfahrensrechtliche Aspekte

Rz. 55 Die Regelung des § 22g UStG richtet sich als Normadressaten nicht unmittelbar an einzelne Steuerpflichtige (Unternehmer). Sie betrifft vielmehr dem Grunde nach Dritte, die lediglich als sog. Zahlungsdienstleister in einzelne (grenzüberschreitende) Umsätze von anderen Unternehmern im Wege der Zahlungsabwicklung eingebunden werden. Dem Grunde nach hat der Zahlungsdienst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Präklusionsfrist nach §... / V. Rechtsschutzaspekte

Verwaltungsaktqualität und Anfechtbarkeit?: Fraglich ist, ob die Präklusionsfristsetzung ein Verwaltungsakt ist. Die h.M. bejaht zwar das Vorliegen eines Verwaltungsaktes (vgl. zur Bejahung der Verwaltungsaktqualität etwa Birnbaum in BeckOK/AO, § 364b AO Rz. 68; Cöster in Koenig, AO, 5. Aufl. 2024, § 364b AO Rz. 25; Rätke in Klein, AO, 17. Aufl. 2023, § 364b AO Rz. 27, jewei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 6 Verfahrensfragen (Abs. 3)

Rz. 178 Für die nach § 35 Abs. 3 EStG erforderlichen Feststellungen ist das Betriebsfinanzamt der Mitunternehmerschaft bzw. der KGaA zuständig. Bei einer mehrstöckigen Struktur i. S. v. § 35 Abs. 2 S. 5 EStG benötigt das Betriebsfinanzamt der Obergesellschaft die Feststellung des anteilig auf die Obergesellschaft entfallenden Anteils am GewSt-Messbetrag durch das FA der Unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anzeigepflichten des Arbeit... / 2 Massenentlassungen

Hinweis Mögliche Änderung der BAG-Rechtsprechung Am 14.12.2023 hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts die Absicht mitgeteilt, seine bisherige Rechtsprechung zur Auswirkung unterlassener oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeigen aufgeben zu wollen. Danach könnten Kündigungen zukünftig trotz unterbliebener oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeige wirksam sein. Die ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.1 Potenzieller Anrechnungsbetrag

Rz. 57 Seit Vz 2008 betrug der potenzielle Anrechnungsbetrag gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG das 3,8-Fache des tatsächlich festgestellten GewSt-Messbetrags. Allerdings ist die GewSt seit Einführung dieser Regelung nunmehr auf Ebene des Unternehmens nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 5b EStG) und der GewSt-Messbetrag wurde auf 3,5 % festgelegt. Wird auch hier au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.1 Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung

Rz. 493 Die GmbH & Co. KG wird, obgleich an ihr eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, einkommensteuerlich als Personengesellschaft behandelt. Der Einkommen- und Körperschaftsteuer unterliegen die einzelnen Gesellschafter, und zwar die natürlichen Personen – also in der Regel die Kommanditisten – der Einkommensteuer, die Kapitalgesellschaft – also in der Regel die Komplemen...mehr