Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / a) Verfahrensrechtliches

Nach Art. 10 EVTVO kann das Ursprungsgericht, welches den Titel erlassen hat, die Bestätigung berichtigen, wenn Entscheidung und Bestätigung aufgrund eines materiellen Fehlers voneinander abweichen. Zudem kann das Gericht die Bestätigung widerrufen, wenn sie im Hinblick auf die Voraussetzungen der EVTVO eindeutig zu Unrecht erteilt wurde. Diese Regelung gilt wegen Art. 24 Ab...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / b) Notarkosten

Hat gem. § 1110 ZPO der Notar die Bescheinigungen nach Art. 60 Brüssel-Ia-Verordnung zu erstellen, richten sich die Kosten hierfür nach dem GNotKG (§ 1 Abs. 1 GNotKG). Für das Verfahren entsteht eine Festgebühr nach Nr. 23805 GNotKG-KostVerz. von 20,00 EUR. Eine Ermäßigung ist nicht vorgesehen. Die Gebühr fällt daher unabhängig vom Ausgang des Verfahrens an, also auch bei Bee...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / 1. Ausstellung von Bescheinigungen nach Art. 53, 60 Brüssel-Ia-Verordnung

Soll ein inländischer Titel in einem anderen EU-Mitgliedsstaat vollstreckt werden, bedarf es aufgrund von Art. 39 Brüssel-Ia-VO keiner Vollstreckbarerklärung mehr, jedoch hat der Gläubiger nach Art. 53 Brüssel-Ia-Verordnung eine Bescheinigung vorzulegen, mit der bestätigt wird, dass die Entscheidung vollstreckbar ist. Die Bescheinigung ist unter Verwendung des Formblatts in ...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / c) Beschwerde nach § 54 BeurkG

Für das Beschwerdeverfahren nach § 54 BeurkG entsteht eine Gebühr nach Nr. 19116 GNotKG-KostVerz.[30] Es handelt sich um eine Verfahrens- und Festgebühr, die 60,00 EUR beträgt. Die Gebühr entsteht jedoch nur, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Wurde die Beschwerde nur teilweise verworfen oder zurückgewiesen, kann das Gericht die Gebühr nach billigem Erme...mehr

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FoVo 3/2015, Antrag auf Bestimmung eines Termins zur Ergänzung des Vermögensverzeichnisses (Nachbesserung)

Werden vom Gerichtsvollzieher die Vermögensverzeichnisse nach der Abnahme der Vermögensauskunft nach §§ 802c, d ZPO übersandt, muss der Gläubiger regelmäßig feststellen, dass diese nicht vollständig oder nicht widerspruchsfrei sind. Dies gibt ihm einen Nachbesserungsanspruch gegen den Schuldner, da dieser nach § 802c ZPO Auskunft über sein gesamtes Vermögen geben muss. Hinwe...mehr

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FoVo 3/2015, Vollstreckungsprobleme schon durch das richtige vorgerichtliche Vorgehen vermeiden

Vermögensverschiebungen unter Ehegatten Eine ganz alltägliche Situation macht im Forderungsmanagement die immer wieder gleichen Probleme. Einer von zwei Ehegatten geht eine Verpflichtung ein. Ihm werden dann auch Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid übersandt oder zugestellt. In der späteren Vollstreckung stellt sich dann heraus, dass der Titelschuldner ...mehr

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Jansen, SGG § 101 Vergleich / 3.1.3 Gegenstand

Rz. 12 Der Vergleich kann auch nicht rechtshängige Gegenstände mit einbeziehen, die nicht in die Zuständigkeit des Gerichts fallen müssen, und es steht den Beteiligten ebenso frei, sich nur über einen Teil des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs, soweit dieser abtrennbar ist, zu vergleichen. Nimmt der Kläger in dem Vergleich ein Teilanerkenntnis des Beklagten an und er...mehr

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FoVo 2/2015, Wer kann wann ... / II. Die Lösung

Die Voraussetzungen des § 802l ZPO Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher nach § 802l ZPO Drittauskünfte beim Träger der Rentenversicherung über de...mehr

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FoVo 2/2015, Wer kann wann ... / I. Das Problem

Einsichtnahme ins Schuldnerverzeichnis Ich betreibe für einen Gläubiger die Zwangsvollstreckung wegen einer titulierten Forderung von 732 EUR zuzüglich Zinsen und Kosten. Der Schuldner hat eine handwerkliche Ausbildung, so dass ich vermute, dass er (wieder) arbeitet. Eine Einsichtnahme ins Schuldnerverzeichnis hat ergeben, dass er im Dezember 2013 die Vermögensauskunft abgege...mehr

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FoVo 2/2015, Prozessbürgsch... / Leitsatz

Die Forderung aus einer zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung geleisteten Prozessbürgschaft wird mit der Rechtskraft des Urteils, dessen Vollstreckung abgewendet werden soll, fällig, ohne dass es einer Leistungsaufforderung durch den Titelgläubiger bedarf. Die Ansprüche aus einer zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung geleisteten Prozessbürgschaft unterliegen der dreij...mehr

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FoVo 2/2015, Prozessbürgsch... / 3 Der Praxistipp

So lange durfte nicht gewartet werden Die Feststellung "Zeit ist Geld" trifft für die Entscheidung des BGH in vollem Umfang zu. Nur mit Unverständnis kann grundsätzlich zur Kenntnis genommen werden, dass die Gläubigerin mehr als drei Jahre verstreichen ließ, bis sie die Realisierung der titulierten Forderung durch Verwertung der Prozessbürgschaft anging. Es handelte sich nach...mehr

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FoVo 2/2015, Klage wegen si... / 1 Der Praxistipp

OLG greift alte Rechtsprechung auf Das OLG hebt auf eine Entscheidung des BGH schon aus dem Jahre 1968 ab und schließt sich ihr an (BGH 29.3.1968, VIII ZR 141/65 = MDR 1968, 662). Gleichzeitig widerspricht es der gegenteiligen Auffassung des LG Köln (NJW 1964, 2165). Den maßgeblichen Grund sieht das OLG darin, dass die weiter titulierten Zinsen und Kosten nach § 4 ZPO als Neb...mehr

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FoVo 2/2015, Prozessbürgsch... / 2 II. Die Entscheidung

BGH stimmt Vorinstanzen zu Die Klägerin kann keine Zahlung aus der Prozessbürgschaft gemäß § 765 Abs. 1 BGB verlangen. Das Berufungsgericht hat die insoweit geltend gemachten Ansprüche zu Recht als verjährt angesehen. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH unterliegen Forderungen aus einer Bürgschaft grundsätzlich unabhängig von der Verjährung der Hauptforderung der selbststän...mehr

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Zerb 2/2015, Die Verfolgung... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Pflichtteilsanspruch unterliege als Geldsummenanspruch der Verwaltung des Testamentsvollstreckers iSv § 2205 BGB. Er sei gemäß § 2317 Abs. 2 BGB vererblich und übertragbar. Auch der Sinn und Zweck des Pflichtteilsanspruchs sowie weiterer gesetzlicher Normen spreche nicht dafür, dass er nur von dem...mehr

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FoVo 2/2015, Aufenthaltserm... / 3 Der Praxistipp

GV als Dienstleister In Fällen wie dem vom AG Bremen entschiedenen zeigt sich die Ineffektivität der Ermittlungen des GV. Naheliegende Überlegungen werden nicht angestellt, vor allem wird der Auftrag nicht im verfassungsrechtlich geschützten Befriedigungsinteresse des Gläubigers betrieben, sondern nur in einem schnellen (Nicht-) Erledigungsinteresse. Das überzeugt nicht. Vom ...mehr

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FoVo 1/2015, Vollstreckungs... / Leitsatz

Bei der Vollstreckungsgegenklage, die auf die Aufrechnung mit Forderungen in einer Höhe gestützt wird, die den Betrag der titulierten Forderung, gegen deren Vollstreckung die Klage gerichtet ist, übersteigen, ist der Streitwert auf den Wert der titulierten Forderung beschränkt (§ 45 Abs. 3 GKG). OLG Hamburg, 21.5.2014 – 7 U 12/14mehr

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FoVo 1/2015, Vollstreckungs... / 2 Der Praxistipp

… muss nicht sein: Prozessual richtig vorgehen! Will der Schuldner die Vollstreckung mit materiell-rechtlichen Einwendungen angreifen und hilfsweise mit eigenen Forderungen gegenüber dem Gläubiger aufrechnen, kann er prozessual gestuft vorgehen:mehr

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FoVo 1/2015, Vollstreckungs... / 1 I. Die Entscheidung

Vollstreckungsforderung als Streitwertgrenze … Da nach § 45 Abs. 3 GKG der Wert der zur Aufrechnung gestellten Forderungen nur bis zum Wert der Klagforderung zu berücksichtigen ist und für die auf Aufrechnung gestützte Vollstreckungsgegenklage, bei der die Positionen von Kläger und Beklagtem nur aus formellen Gründen vertauscht sind, insoweit nichts anderes gelten kann, besch...mehr

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FoVo 1/2015, Der Schuldner ... / II. Die Lösung

Ausgangspunkt: § 750 ZPO Nach § 750 Abs. 1 S. 1 ZPO darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn die Person, gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder den übrigen Vollstreckungstiteln (§§ 794, 795 ZPO) namentlich bezeichnet ist. Damit wird für das Vollstreckungsorgan die Prüfung, dass Gläubiger und Schuldner als Parteien des Zwangsvollstreckungsverfahrens mit den ...mehr

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AGkompakt 1/2015, Die Höhe ... / B. Einzelfälle

Adhäsionsverfahren. Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach Nr. 1003 VV. Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen den Besch...mehr

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FoVo 1/2015, Der Schuldner ... / I. Das Problem

Heirat nach Titulierung Nachdem die Forderung des Gläubigers tituliert wurde, heiratete der Schuldner und nahm den Namen seines neuen Ehegatten an. Dieser Umstand wurde dem Gerichtsvollzieher mit dem Vollstreckungsauftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft (§ 802c ZPO) für den Fall des Scheiterns einer gütlichen Einigung (§ 802b ZPO) mitgeteilt. Gleichzeitig wurde ihm zum Nach...mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / 2 II. Die Entscheidung

Übergang auf Unterhaltskasse ändert Rechtscharakter nicht Zutreffend geht das LG davon aus, dass § 850d ZPO auf die Vollstreckung der gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVG auf den Gläubiger übergegangenen Unterhaltsansprüche grundsätzlich Anwendung findet und ein Unterhaltsanspruch durch Überleitung auf den Träger der Unterhaltsvorschusskasse nicht den Charakter eines Unterhaltsanspruc...mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / 3 Der Praxistipp

Tatsächlich Unterhaltsberechtigter muss handeln Der BGH sichert mit seiner Entscheidung über den rechtlichen Bestand des aktuellen Unterhaltsanspruchs hinaus dessen tatsächliche Realisierungsmöglichkeit. Das darin angelegte Rangverhältnis zwischen dem aktuellen Unterhaltsbedarf und dem Ausgleich von Rückforderungsansprüchen kann nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden. Für ...mehr

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AGS 12/2014, Beschwer einer... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist zulässig und begründet. 1. Die Rechtsbeschwerde ist gem. §§ 117 Abs. 1 S. 4, 112 Nr. 1 FamFG i.V.m. §§ 522 Abs. 1 S. 4, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO statthaft (zum anwendbaren Verfahrensrecht vgl. Senatsbeschluss vom 17.12.2008 – XII ZB 125/06, MDR 2009, 1000). Sie ist auch im Übrigen zulässig. Die Sicherung einer einheitlichen Rspr. erfordert eine Entsc...mehr

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Zerb 1/2015, Richtet sich d... / 1

Die überwiegende Ansicht in der Literatur geht – teilweise ausdrücklich,[1] teilweise inzident zwischen den Zeilen[2] – davon aus, dass sich die Zuständigkeit für die Erteilung eines deutschen Erbscheins künftig ausschließlich nach Artt. 4 ff EU-ErbVO[3] richtet. Dieser Ansicht folgt auch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) in seinem Referentenentwu...mehr

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AGS 12/2014, Einstweilige A... / Leitsatz

Das Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Einstellung der Vollstreckung in Unterhaltssachen nach § 242 FamFG i.V.m. § 769 ZPO stellt keine eigenen Angelegenheiten nach § 17 Nr. 4b RVG dar, sondern zählt vielmehr nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG mit zum Rechtszug. AG Siegburg, Beschl. v. 15.5.2013 – 316 F 173/11mehr

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FoVo 1/2015, Bekanntmachung... / III. Haftkostenbeiträge

SU gibt keine Vermögensauskunft ab: Haftbefehl Wird der Schuldner inhaftiert, weil er die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat und sich auch bei der Verhaftung weigert, diese abzugeben, oder weil gegen ihn Zwangs- oder Ordnungshaft nach den §§ 888 bzw. 890 ZPO verhängt wird, wird ein Haftkostenbeitrag fällig, den zunächst der Gläubiger vorzuschießen und dann vom Schuldner na...mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / Leitsatz

Die Unterhaltsvorschusskasse kann wegen der gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf sie übergegangenen Unterhaltsforderung Ansprüche des Schuldners gegen Dritte im Rahmen des § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO als privilegierter Gläubiger ohne die sich aus § 850c ZPO ergebenden Einschränkungen zunächst pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, wenn nicht feststeht, ob der Unterhaltsberechti...mehr

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AGS 1/2015, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist im Wesentlichen begründet. Bereits vor Einleitung des Verfahrens hatte der Antragsgegner statische Unterhaltstitel errichten lassen, die sich über die Beträge verhielten, die von der Antragstellerin begehrt wurden und zu deren Zahlung er sodann in Abänderung der Jugendamtsurkunden durch den Beschluss des AG verpflichtet worden ist. Der Unterschied...mehr

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AGS 12/2014, Beschwer einer... / Leitsatz

Liegt eine die Vollstreckung für unzulässig erklärende Entscheidung nach § 120 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 767 ZPO nicht vor, bemisst sich der Wert des Beschwerdegegenstands gem. § 61 Abs. 1 FamFG bezogen auf die Abweisung des nur auf die Herausgabe des Titels gerichteten Antrags – wie bei dem Vollstreckungsabwehrantrag – regelmäßig nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der...mehr

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AGS 08/09/2015, Rehberg/Schons/Vogt/Feller/Hellstab/Jungbauer/Bestelmeyer/Frankenberg, RVG. Kommentar in alphabetischer Zusammenstellung

Begründet von Walter Göttlich und seinerzeit fortgeführt von Alfred Mümmler. Derzeit bearbeitet von Rechtsanwalt Jürgen Bestelmeyer, Rechtsanwältin Sabine Feller, Dipl.-Rplf. Nina Frankenberg, Reg.-Dir. a. D. Heinrich Hellstab, Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer, Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Rehberg, Rechtsanwalt und Notar Herbert P. Schons, Rechtsanwältin Christien Vogt. 6....mehr

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AGS 12/2014, Einstweilige A... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Die gerichtliche Praxis verfährt leider häufig abweichend. Das steht offenbar im Zusammenhang damit, dass die Geschäftsstelle bei Antragseingang "einstweilige Anordnung" liest, Mitarbeiter durch das FGG-ReformG 2009 gelernt haben, dass die einstweilige Anordnung ein von der Hauptsache unabhängiges und selbstständiges Verfahren darstellt, zwei...mehr

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AGS 08/09/2015, Keine Maßna... / 1 Aus den Gründen

Das fristgerecht eingelegte Rechtsmittel ist in der Sache ohne Erfolg. Die streitige Kostenfestsetzung lässt keinen Fehler zum Nachteil des Beklagten erkennen. Dessen Rüge, der angefochtene Beschluss sei unter Verletzung seines rechtlichen Gehörs erlassen worden, vermag im Ergebnis nicht zu greifen, weil das bei der grundlegenden Beschlussfassung übergangene Vorbringen nachtr...mehr

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Zerb 1/2015, Richtet sich d... / 4. Zusammenhang von Wirkungserstreckung und vereinheitlichter Zuständigkeit

Im Hinblick auf die EU-GVO aF[27] hat der EuGH betont, dass deren Vorschriften über die Zuständigkeit (Artt. 2 ff EU-GVO) und über die Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen (Artt. 33 ff EU-GVO) keine separaten und autonomen Regelungen darstellen, sondern eng miteinander zusammenhängen: Der vereinfachte Mechanismus der Anerkennung nach Art. 33 Abs. 1 EU-GVO, nach dem die i...mehr

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Zerb 1/2015, Pfändung von M... / I. Allgemeines zur Pfändbarkeit des Miterbenanteils

Der Erbanteil eines Miterben an einem Nachlass (§§ 2032, 2033 BGB) stellt einen persönlichen Vermögenswert dar, der bis zur endgültigen Auseinandersetzung des Nachlasses gemäß §§ 859 Abs. 2, 857, 829 ff ZPO gepfändet werden kann. Auch der Anteil eines Vor- oder Nacherben kann gepfändet werden,[1] wobei ggfs. die Pfändungsbeschränkungen bei Erbschaftsnutzungen gem. § 863 ZPO ...mehr

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FF 1/2015, Anordnung des We... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin begehrt die Regelung des Umgangs der Kinder mit ihrem Vater im Namen der Kinder. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner lebten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, die Antragstellerin zog zum Jahresende 2013 aus der ehemaligen gemeinsamen Familienwohnung, in der der Antragsgegner noch heute lebt, aus. Aus der Beziehung sind zwei Söhne hervor...mehr

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zfs 1/2015, Auslösung des R... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… Die Bekl. muss den Kl. aus der bereits 2006 beendeten Rechtsschutzversicherung keinen Rechtsschutz für die erst seit dem Jahre 2010 beabsichtigte Einziehungsklage gegen den Berufshaftpflichtversicherer des Wirtschaftsprüfers gewähren, weil dieser Rechtsschutzfall nicht mehr in versicherter Zeit eingetreten ist." [12] 1. Eine Eintrittspflicht der Bekl. ergibt sich nich...mehr

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FoVo 1/2015, Bekanntmachung... / I. Basiszinssatz

Zinsen sind nur nach dem Gesetz Nebenforderungen Um den Verlust berechtigter Zinsen und zeitaufwändige Zwischenverfügungen zu vermeiden, ist es erforderlich, dass der Gläubiger im gesamten Forderungsmanagement, d.h. von der Rechnungsstellung über die Mahnung bis zur späteren Geltendmachung der Haupt-, Neben- und Kostenforderungen darauf achtet, dass er einerseits die maximale...mehr

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AGS 1/2015, Keine Pflichtve... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist hinsichtlich ihres Leistungsantrages zulässig; hinsichtlich des Feststellungsantrages indes bereits unzulässig, da der Kläger kein hierauf bezogenes berechtigtes Interesse dargelegt hat (zu I). Soweit die Klage zulässig ist, ist sie überwiegend begründet (zu II.). Zwischen den Parteien bestand ein Anwaltsvertrag, in dessen Rahmen der Kläger nicht nur das Berufun...mehr

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FoVo 1/2015, Strafanzeige g... / I. Straftatbestände

Verschiedene Straftaten kommen regelmäßig in Betracht Für eine Strafanzeige des Gläubigers kommen in der Praxis unterschiedliche Straftatbestände in Betracht:mehr

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FoVo 1/2015, Bekanntmachung... / II. Sachbezugswerte

Naturalleistungen richtig bewerten Nicht selten erhält der Schuldner neben seinem baren Einkommen auch noch Naturalleistungen in Form von Kost und Logis. Die Zusammenrechnung des in Geld zahlbaren Einkommens und der Naturalien obliegt dann dem Drittschuldner, nicht dem Vollstreckungs- oder dem Insolvenzgericht. Einer gerichtlichen Anordnung bedarf es – anders als im Falle der...mehr

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FF 12/2014, FF 12/2014 / Vollstreckung

a) Die Unterhaltsvorschusskasse kann wegen der gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf sie übergegangenen Unterhaltsforderung Ansprüche des Schuldners gegen Dritte im Rahmen des § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO als privilegierter Gläubiger ohne die sich aus § 850c ZPO ergebenden Einschränkungen zunächst pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, wenn nicht feststeht, ob der Unterhaltsberecht...mehr

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FF 12/2014, Einheitliches I... / I. Anwendungsbereich und Aufbau

Die Verordnung (EU-Verordnung Nr. 650/2012) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses, kurz Europäische Erbrechtsverordnung, soll die g...mehr

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FoVo 12/2014, Weitere volls... / 3 Der Praxistipp

Ausgangspunkt: § 750 ZPO Das OLG sieht richtig, dass § 750 ZPO Ausgangspunkt für die Zulässigkeit des Beginns der Zwangsvollstreckung ist. Danach darf die Vollstreckung nur für und gegen die im Titel genannten Gläubiger und Schuldner beginnen. Gläubiger ist, wer im Titel als solcher genannt ist und den titulierten Anspruch als Partei des Hauptsacheverfahrens fordern kann. Im ...mehr

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FoVo 12/2014, Weitere volls... / Leitsatz

Eine weitere vollstreckbare Ausfertigung eines Kindesunterhaltstitels, den ein Elternteil in Verfahrensstandschaft erwirkt hat, kann nur diesem Elternteil und nicht dem Kind erteilt werden. Möchte das Kind die Vollstreckung aus dem Titel betreiben, muss es diesen zunächst gemäß §§ 120 FamFG, 727, 731 ZPO auf sich umschreiben lassen. OLG Koblenz, 4.2.2014 – 13 WF 83/14mehr

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zfs 12/2014, Schaffhauser (Hrsg.): Jahrbuch zum Straßenverkehrsrecht 2014, Stämpfli Verlag Bern, 331 Seiten, 130 Euro, ISBN 978-3-7272-3133-9

Prof. Dr. René Schaffhauser, Universität St. Gallen, gibt seit 12 Jahren diese bewährte straßenverkehrsrechtliche Aufsatzsammlung heraus. Dabei lässt er nicht nur namhafte Verkehrsjuristen in seinem Jahrbuch zu Wort kommen. Vielmehr ist es sein Ehrgeiz, jeweils auch Beiträge von Autoren verwandter Disziplinen in das Werk aufzunehmen. So haben sich diesmal insgesamt 20 Fachle...mehr

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FoVo 12/2014, Pfandfreistel... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung gegen die Zusammenrechnung als Ausnahme Die Entscheidung ist zwar in der Insolvenz, im Ergebnis aber ebenso für die Einzelzwangsvollstreckung zum Verhältnis von § 850i ZPO zu § 850a ZPO ergangen und beantwortet zugleich das Spannungsverhältnis zu § 850e ZPO, d.h. der Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen:mehr

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FoVo 12/2014, Weitere volls... / 1 I. Der Fall

Titulierung von Kindesunterhalt Mit rechtskräftigem Urteil wurde der Antragsgegner verpflichtet, für die damals minderjährige Antragstellerin zu Händen der seinerzeit als Klägerin auftretenden Kindesmutter ab Januar 2004 Kindesunterhalt zu zahlen. Nach der Scheidung der Ehe der Kindeseltern erstritt der Antragsgegner gegen die Antragstellerin ein rechtskräftiges Urteil, in we...mehr

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FoVo 12/2014, Weitere volls... / 2 II. Die Entscheidung

Richtiges Ergebnis, aber falsche Begründung Die Rechtspflegerin hat die beantragte weitere vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom 26.11.2004 (Az. 5 F 198/04 – Amtsgericht Lahnstein) im Ergebnis zu Recht, wenngleich nicht mit zutreffender Begründung zurückgewiesen. Der Antrag ist bereits unzulässig. Wer ist Titelgläubiger? Nicht die Antragstellerin ist als Gläubigerin in de...mehr

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zfs 12/2014, Unzulässigkeit... / Sachverhalt

Ein Rechtsanwalt aus Mittelfranken zeigte regelmäßig Verkehrsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer an und lieferte teilweise als Beweismittel von ihm mit seiner an der Frontscheibe seines Pkw befestigten Videokamera hergestellte Aufnahmen. Nach Anhörung des Kl. erließ das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht die mit der Klage angefochtene Verfügung. Darin untersagte si...mehr