Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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FF 06/2021, Mitgliederumfra... / Ergebnisse der Umfrage

1. Die Corona-Pandemie hat zu Auswirkungen in den Familien und Partnerschaften geführt, die sich deutlich im Familienrecht bemerkbar machen. Familienanwälte waren und sind in dieser Situation wichtige Anlaufstellen. Ihre Bedeutung im Rechtssystem darf nicht übersehen werden. 2. Auch wenn es unmittelbar nach den ersten gravierenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens vorüb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 160 Nr. 3 enthält eine durch das 2. KostRMoG eingeführte Neuregelung. Sie erfasst die Verfahren vor dem BFH über Beschwerden nach § 128 Abs. 3 FGO. Rz. 161 Nach § 128 Abs. 3 FGO können die Verfahrensbeteiligten gegen die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 und 5 FGO sowie eine einstweilige Anordnung nach § 114 Abs. 1 FGO Beschwerde zum BFH ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeit (§ 46 Abs. 1)

Rz. 250 Nach § 46 Abs. 1 erstattet die Staatskasse nur die zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen der Partei erforderlichen Auslagen und Aufwendungen. Sollen Auslagen nicht erstattet werden, muss die Staatskasse und nicht der Rechtsanwalt beweisen, dass die geltend gemachten Auslagen nicht erforderlich waren (siehe § 46 Rdn 1 ff.).[383] Daher ist die Notwendigkeit der Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. § 91 ZPO

Rz. 568 Maßgeblich für die Entscheidung der Frage, ob und welche Kosten der Zwangsvollstreckung der Schuldner dem Gläubiger[602] zu ersetzen hat, ist die Vorschrift des § 788 ZPO . Danach trifft den Schuldner eine Erstattungspflicht nur hinsichtlich solcher Kosten, die notwendig waren. Zur Frage der Notwendigkeit verweist § 788 Abs. 1 S. 1, 1. Hs. ZPO auf die Regelung des § 9...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Dieselbe Angelegenheit

Rz. 12 Wird Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt anschließend auch im weiteren Verfahren als Prozessbevollmächtigter tätig, gehen die bereits entstandenen Verfahrens- und Terminsgebühren, u.U. auch eine Einigungsgebühr – etwa für einen Zwischenvergleich –, in den entsprechenden Gebühren des Rechtsstreits nach VV 3100 ff., 1003 auf, da das Prozesskostenhilfeprüfu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / o) Rechtsmittel

Rz. 101 Verzichtet der Beklagte auf eine weitere rechtliche Überprüfung der Klageforderung, indem er sein Rechtsmittel zurücknimmt, und verzichtet der Kläger im Gegenzug auf einen Teil der Forderung für den Fall pünktlicher Ratenzahlung, so löst dies eine Einigungsgebühr aus, auch dann, wenn die Parteien diese Vereinbarung nicht ausdrücklich als Einigung bezeichnen.[92] Gleic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehr als 100 Kopien oder Ausdrucke (Nr. 1 Buchst. b und Nr. 1 Buchst. c)

Rz. 180 Die Dokumentenpauschale entsteht in den Fällen der Nr. 1 Buchst. b und Nr. 1 Buchst. c erst ab der 101. Seite. Fertigt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit z.B. für Schriftsatzanlagen mehr als 100 Seiten Fotokopien, kann er die Dokumentenpauschale nach VV 7000 nicht etwa jetzt auch für die ersten 100 Seiten berechnen.[280] Das ergibt sich eindeutig aus der For...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Mahnverfahren

Rz. 87 Das RVG verfolgt eine einheitliche Gesetzessprache, indem die Gebühr für das Betreiben des Geschäfts jeweils durchweg als Geschäftsgebühr bei außergerichtlichen Tätigkeiten und als Verfahrensgebühr bei gerichtlichen Tätigkeiten bezeichnet wird. Das vereinfacht die Anwendung des Vergütungsverzeichnisses erheblich. So ist schon begrifflich klargestellt, dass der Anwalt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 1 VV Vorb. 4 enthält in ihren fünf Absätzen allgemeine Regelungen, die für sämtliche Gebühren nach VV Teil 4 gelten, soweit in den einzelnen Abschnitten nichts Abweichendes bestimmt ist. Zum Teil sind hier auch Vorschriften übernommen worden, die bereits in der BRAGO enthalten waren; zum Teil finden sich aber auch – aufgrund des neuen Gebührensystems – neue Regelungen, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebührenrechtliche Angelegenheit

Rz. 9 Problematisch ist die Abgrenzung, ob eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, wenn der Anwalt mehrere Personen berät oder eine Person über verschiedene Gegenstände. Diese Probleme stellen sich insbesondere häufig in Asylsachen, wenn mehreren Personen ein gemeinschaftlicher Beratungshilfeschein erteilt worden ist. Ebenso häufig tritt das Problem auf, wenn sich ein E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gesetzliche Grundlage

Rz. 40 Soweit die jeweiligen Gebührentatbestände oder etwaigen Auslagen sich nicht aus der Gerichts- oder Verfahrensakte ergeben, streitig oder nicht anderweitig für den Urkundsbeamten ohne weiteres ersichtlich sind, hat der beigeordnete oder bestellte Anwalt sie wie ein Erstattungsgläubiger im Kostenfestsetzungsverfahren gem. § 104 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen, Abs. 5 S. ...mehr

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FF 06/2021, VKH für Vatersc... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung lässt trotz ihrer ausführlichen Begründung einige Fragen offen. 1. Bewilligungsreifer Sachvortrag? Der Senat bewilligt Verfahrenskostenhilfe für den in erster Linie (Rn 15) geltend gemachten Anspruch auf Feststellung der Vaterschaft, wobei er allerdings offenlässt, ob es sich beim Hauptverfahren um ein "isoliertes Abstammungsfeststellungsverfahren" bzw. ein "s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gebührenrahmen

Rz. 3 VV 2300 ist eine Rahmengebühr. Welcher konkrete Gebührensatz innerhalb des Rahmens angemessen ist, ist nach § 14 Abs. 1 zu bestimmen.[2] Der Mindestsatz beträgt 0,5. Dieser kommt jedoch nur in einfachst gelagerten Angelegenheiten in Betracht, insbesondere bei einer vorzeitigen Beendigung, wenn sich die Sache gleich nach Entgegennahme der ersten Informationen erledigt, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wirksame Beiordnung oder Bestellung als Rechtsgrundlage

Rz. 30 Zunächst muss eine wirksame Beiordnung oder Bestellung vorliegen. Diese brauchen nicht fehlerfrei zu sein. Es reicht, wenn sie zugunsten des beigeordneten oder bestellten Anwalts als Rechtsgrundlage für das Eingreifen eines gesetzlichen Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse Geltung beanspruchen können. Das ist bereits der Fall, wenn kein Nichtigkeitsgrund vorliegt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Prüfung im Verfahren gem. § 55

Rz. 154 Ergeben sich Hinweise darauf, dass der Anwalt den Mandanten nicht interessengerecht vertreten haben könnte wie etwa bei einer willkürlichen Aufspaltung oder Trennung der Angelegenheit in mehrere Verfahren und damit mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten, wird die Auffassung vertreten, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle dem nachzugehen und solche Gebühren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Einzelfälle

Rz. 27 Abgabe Es gilt das Gleiche wie bei einer Verweisung (Rdn 94). Rz. 28 Anfechtung eines Vergleichs Das Verfahren vor und nach Anfechtung eines Prozessvergleichs ist eine einzige Angelegenheit,[6] da der Streit über die Wirksamkeit in demselben Verfahren ausgetragen wird. Daher bleibt es beim alten Gebührenrecht, wenn der Vergleich vor dem 1.1.2021 geschlossen und nach dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Neues Vorbringen

Rz. 131 Auch neues Vorbringen muss berücksichtigt werden.[86] Sind dafür Beweismittel vorgelegt oder Beweise angetreten, dann muss bei Erheblichkeit des Vorbringens noch im Abhilfeverfahren Beweis erhoben werden. Anderenfalls wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt. Neues Vorbringen ist aber unter den Voraussetzungen des § 571 Abs. 3 ...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 6. Dolmetscherkosten

Rz. 47 Auch die Kosten eines Dolmetschers oder Übersetzers sind zu ersetzen, soweit sie erforderlich waren. Dies kann etwa zur Übersetzung von Urkunden oder zur Verständigung mit dem Rechtsuchenden der Fall sein.[48] Die vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu überprüfende Höhe der Dolmetscher- bzw. Übersetzerkosten orientiert sich gem. § 46 Abs. 2 S. 3 an den §§ 8 ff. JVE...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 In VV 4102 ist die Vergütung für die Teilnahme an bestimmten Terminen außerhalb der Hauptverhandlung geregelt. Eine Vergütung für den Verteidiger in solchen Fällen war nach der BRAGO nicht vorgesehen. Solche Tätigkeiten waren vielmehr durch die Gebühren der §§ 83 ff. BRAGO mit abgegolten. Rz. 2 Die Terminsgebühr nach VV 4102 kann der Verteidiger in jedem Verfahrensabsch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kopien und Ausdrucke für das Gericht

Rz. 147 Zusätzliche Kopien oder Ausdrucke i.S.v. Nr. 1 Buchst. d liegen bei Anforderung des Gerichts vor, wenn der Mandant selbst die Kopien nicht für erforderlich hält und daher nicht als Schriftsatzanlage beigefügt hat, das Gericht die Vorlage der Kopien aber verlangt und der Mandant damit einverstanden ist. Ansonsten lösen für das Gericht bestimmte Kopien und Ausdrucke de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 77 Ist der Anwalt nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen und wohnt er auch nicht am Ort des Prozessgerichts, richtet sich die Kostenerstattung nach § 91 Abs. 2 S. 1, 2. Hs. ZPO: Die Reisekosten dieses Anwalts sind nur insoweit erstattungsfähig, als die Zuziehung des Anwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war. Rz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Vereinbarte Vergütungen

Rz. 113 Treffen die Parteien eine Vergütungsvereinbarung und nehmen sie Bezug auf die gesetzliche Vergütung (etwa das Doppelte, Dreifache o.Ä), kann es zu Auslegungsfragen kommen, die ggf. zur Unbestimmtheit, Unklarheit und damit zur Unwirksamkeit der Vergütungsvereinbarung führen können.[45] Ist die gesetzliche Vergütung nicht näher bezeichnet, dann ist im Zweifel auf dieje...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 4. Reisekosten, VV 7003 ff.

Rz. 42 Auch Reisekosten nach VV 7003 ff. können erstattungsfähig sein.[42] Sie sind jedoch nur ausnahmsweise erforderlich, etwa wenn der Rechtsanwalt den auswärts wohnenden Gegner oder einen Dritten aus erheblichen Gründen selbst aufsuchen muss. Auslagen für eine Reise zum Anhörungstermin vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sind nach Auffassung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.3 Einbringungsgeborene Anteile, die unmittelbar oder mittelbar auf einer Einbringung nach § 20 Abs 1 S 1 oder nach § 23 Abs 1–3 UmwStG aF innerhalb der Siebenjahresfrist beruhen

Tz. 59 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Kap-Beteiligungen, die unmittelbar oder mittelbar auf einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 oder des § 23 Abs 1–3 UmwStG aF beruhen, fallen wegen der doppelten Verneinung nicht unter die Rückausnahme nach § 8b Abs 4 S 2 Nr 2, 1. Alt KStG aF. Sie können erst nach Ablauf der Siebenjahresfrist stfrei nach § 8b Abs 2 KStG veräußert werden. Wegen ...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / I. Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Kostenfestsetzungsbescheid

Rz. 14 Endet das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde, so werden die dem Betroffenen zu ersetzenden Auslagen von der Verwaltungsbehörde gemäß § 106 OWiG festgesetzt. Gegen den entsprechenden Kostenfestsetzungsbescheid kann nach § 108 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 1 S. 2, 1. Hs. OWiG binnen zwei Wochen ab Zustellung gemäß § 62 OWiG ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Amts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Auswirkung der Aufhebung der PKH für den Mandanten

Rz. 44 Der Fortbestand der Bewilligung steht allerdings in Frage, wenn sie erschlichen wurde oder die Partei aus sonstigen Gründen nicht schutzwürdig erscheint, mit staatlicher Unterstützung ihre Rechtsposition wahrzunehmen. Soweit einer der in § 124 Abs. 1 ZPO aufgeführten Gründe vorliegt, kann das Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wieder aufheben.[65] Die Aufh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Verfahrensgebühr nach Anm. zu VV 1000 ff. i.V.m. VV 4147

Rz. 38 Kommt es im vorbereitenden Verfahren zu einer Einigung über vermögensrechtliche Ansprüche, etwa Schmerzensgeldansprüche, Schadensersatzansprüche o.Ä., so entsteht (gegebenenfalls neben der Gebühr nach VV 4147) eine Einigungsgebühr, also nach den VV 1000 ff. Die Höhe dieser Gebühr hängt davon ab, ob die Ansprüche, über die man sich daher geeinigt hat, anhängig waren od...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gebühr

Rz. 13 Für die Erstellung des Gutachtens erhält der Anwalt eine 1,3-Gebühr (auch dies entspricht dem früheren Recht nach der BRAGO: 13/10-Gebühr). Dies gilt auch dann, wenn ein am BGH zugelassener Rechtsanwalt die Erfolgsaussicht einer Revision zum BGH prüft. Die VV 2101 differenziert hier nicht. Eine der VV 3208 o.Ä. vergleichbare Vorschrift fehlt. Zudem erfordert die Erste...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Gegenstandswert

Rz. 197 Der Gegenstandswert für die Einigungsgebühr berechnet sich nicht danach, auf welche Leistungen sich die Parteien verständigt haben, sondern allein nach dem Wert derjenigen Gegenstände, über die sie sich geeinigt haben.[170] Hinsichtlich der Wertberechnung gelten die §§ 22 ff. Wird die Einigung in einem Verfahren vor dem Nachlassgericht getroffen, richtet sich der Geg...mehr

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AGS 06/2021, Umfang der Ang... / II. Nur eine Angelegenheit

1. Keine Rechtsfehler des Berufungsgerichts Das Berufungsgericht hat unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Grundsätze in tatrichterlicher Würdigung angenommen, dass die Tätigkeit des Klägers betreffend den Gesamtschuldnerausgleich in derselben Angelegenheit erfolgte wie seine Tätigkeit bezüglich der übrigen finanziellen Auswirkungen der Trennung und der Scheidung. Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 117 Die Vorschrift der Nr. 10, 1. Hs. entspricht dem früheren § 87 S. 2 BRAGO, wonach u.a. auch die Einlegung eines Rechtsmittels durch den vorinstanzlich tätigen Verteidiger zum Rechtszug gehörte. Entsprechend anwendbar war die Vorschrift über § 105 BRAGO in Bußgeldsachen (jetzt: VV Teil 5) und in sonstigen Verfahren, die ähnlich wie Strafverfahren gestaltet waren; dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Die gesetzliche Regelung

Rz. 100 Mit dem durch das KostRÄG eingeführten neuen Abs. 3 ist das bisher nur in VV Vorb. 2.3 Abs. 4 S. 3, VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 4 und VV Vorb. 6.4 Abs. 2 S. 3 enthaltene Doppelverwertungsverbot in Anrechnungsfällen für allgemeingültig erklärt worden. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass es auch weitere Anrechnungsfälle gibt. Daher wurde konsequenterweise das Doppelverwertungsv...mehr

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AGS 06/2021, Zeittakt bei V... / III. Reisezeit nicht als normale Tätigkeitszeit abrechenbar

Zur Reisezeit vertritt das LG die Auffassung, dass die Auslegung der Honorarvereinbarung aus Sicht eines objektiven Empfängers, §§ 133, 157 BGB, sowie die Anwendung der §§ 305 ff. BGB ergebe, dass die Reisezeit nicht als Tätigkeit der Rechtsanwälte mit dem vereinbarten Stundenlohn der allgemeinen Beratung abgerechnet werden könne. Begründet wird dies damit, dass die streitgeg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anrechnung

Rz. 74 Auf die Verkehrsanwaltsgebühr sind sämtliche Gebühren anzurechnen, die auch auf die jeweilige Verfahrensgebühr des Hauptbevollmächtigten anzurechnen wären, also eine eventuell zuvor verdiente Ratsgebühr (§ 34 Abs. 2), eine Geschäftsgebühr – allerdings nur zur Hälfte, höchstens zu 0,75 (VV Vorb. 3 Abs. 4) –, die Verfahrensgebühr im Mahnverfahren, gleich ob als Antragst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift der VV 3403 ergänzt die Vorschriften der VV 3401, 3402 und vergütet diejenigen Einzeltätigkeiten des Anwalts, die von den vorgenannten VV-Nummern nicht erfasst werden. Diese Tätigkeiten waren früher in § 56 BRAGO geregelt. Insoweit kann auf ältere Rechtsprechung grundsätzlich zurückgegriffen werden. Rz. 2 Für die Gebühren nach VV 3403 kann nach wie vor zw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Mindestens zwei Streitgenossen sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt

Rz. 107 Sind hingegen mindestens zwei Streitgenossen nicht vorsteuerabzugsberechtigt, kann der Anwalt die Bruttogesamtkosten so lange zur Festsetzung anmelden, wie deren Bruttohaftungsanteile zusammen jedenfalls gleich hoch sind. Voraussetzung ist allerdings auch hier die Erklärung, dass ein (weiterer) vorsteuerabzugsberechtigter Streitgenosse mit den angemeldeten Steuerante...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Korrespondenzvoraussetzung: Anwendbarkeit des § 5 Abs 7 EStG beim Übernehmer

Rn. 48 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Aufwandsverteilung nach § 4f EStG setzt nach Auffassung der FinVerw weiterhin voraus, dass der Übernehmer in den Anwendungsbereich des § 5 Abs 7 EStG fällt bzw fallen würde, wenn der Übernehmer dem deutschen Steuerrecht unterläge (BMF v 30.11.2017, BStBl I 2017, 1619 Rz 3). Mit dem formulierten Korrespondenzprinzip zwischen § 5 Abs 7 ESt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 23 Für die Berechnung des Gegenstandswertes gilt § 23 Abs. 1 S. 3, 1 i.V.m. den Wertvorschriften des GKG, der ZPO und des GNotKG.[32] Maßgebend sind nach § 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG die Werte sämtlicher Gegenstände, die anhängig waren oder über die eine Einigung erzielt worden ist. Ob für die Bewertung des Gegenstandswertes analog § 40 GKG auf den Zeitpun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 21 Der EuGH entscheidet im Vorabentscheidungsverfahren nicht über die Kosten dieses Verfahrens. Die Kostengrundentscheidung obliegt vielmehr dem Gericht des Ausgangsrechtsstreits.[15] Die Kostenfestsetzung und die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen der Parteien des Ausgangsrechtsstreits, die für das Vorabentscheidungsverfahren notwendig waren, sind nach den auf den Au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Nachholung innerhalb von drei Monaten

Rn. 80 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Für das Entstehen der Passivierungspflicht und damit für die steuerrechtl. Anerkennung ist es erforderlich, dass die Instandhaltungen innerhalb von drei Monaten nach dem BilSt durchgeführt werden. Dies ist das Indiz für eine unaufschiebbare Maßnahme. Voraussetzung ist jedoch nicht, dass die Vornahme der Arbeiten nachweisbar dringlich war, son...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Mehrere Verfahren

Rz. 273 Handelt es sich nicht um ein einheitliches Verfahren, lassen mehrere Anträge auf selbstständige Beweisverfahren die Gebühren nach dem jeweiligen Gegenstandswert gesondert entstehen. Selbst wenn die Parteien eigenständig je ein selbstständiges Beweisverfahren mit fast gleichem Beweisthema beantragen, entstehen in jedem Verfahren die Gebühren gesondert nach dem jeweils...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gewerbesteuer

Rz. 226 Problematisch für anwaltliche Betreuer war früher eine etwaige Gewerbesteuerpflicht. Nach dem Urt. des BFH v. 4.11.2004[419] erzielt ein Berufsbetreuer Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zwar betraf die Entscheidung einen Diplom-Pädagogen und Gestaltungstherapeuten; die Finanzverwaltung hatte das Urteil indes erwartungsgemäß zum Anlass genommen, auch den Berufsstand der R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mehrvergleich

Rz. 146 Sofern von den Parteien ein Mehrvergleich über nicht rechtshängige Ansprüche protokolliert wird, gehört nach ganz h.M. die Verfahrensdifferenzgebühr zu den Kosten des Vergleichs und nicht zu den Kosten des Rechtsstreits im Übrigen.[121] Wenn also im Vergleich vereinbart wird, dass die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben werden, hat diese Vereinbarung zur K...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Contingent liability

Tz. 21 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Eine Eventualverbindlichkeit (contingent liability) liegt vor, wenn eine Verpflichtung besteht, für die aber mindestens eines der Definitionsmerkmale für Rückstellungen oder mindestens eines der Ansatzkriterien für Rückstellungen oder für sonstige Schulden nicht erfüllt ist. So wird in IAS 37.10 eine Eventualverbindlichkeit definiert als: mögl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Auslagen, insbesondere Reisekosten, werden nicht vergütet, wenn sie zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit nicht erforderlich waren. (2) 1Wenn das Gericht des Rechtszugs auf Antrag des Rechtsanwalts vor Antritt der Reise feststellt, dass eine Reise erforderlich ist, ist diese Feststellung für das Festsetzungsverfahren (§ 55) bindend. 2Im Bußgeldverfahren vor der ...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / I. Beweisführung

Der Versicherungsnehmer ist für den Eintritt des Versicherungsfalles beweispflichtig. 1. Auch für eine Entwendung durch Raub gelten die Beweiserleichterungen zum Beweismaßstab, sodass es genügt, wenn der Versicherungsnehmer dessen äußeres Bild nachweist. Das OLG Frankfurt hatte den Kläger gemäß § 141 ZPO angehört und den Eindruck gewonnen, dass seine Bekundungen glaubhaft war...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Herstellung des Originalfotos (Urschrift)

Rz. 40 Die Herstellung des Originalfotos löst keine Dokumentenpauschale aus, weil keine Kopie bzw. ein Ausdruck gefertigt und keine elektronische Datei überlassen wird.[52] Auch wenn das digital erstellte Foto, ggf. nach dem Speichern auf einem Datenträger, erstmals ausgedruckt wird, entsteht keine Dokumentenpauschale, weil der Ausdruck einer Urschrift diese nicht auslösen k...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vorschussanspruch nur für erforderliche Auslagen

Rz. 16 Demgegenüber ist im Verhältnis Anwalt – Fiskus eine Besprechung zur Durchführung von Maßnahmen, die mit besonderen Kosten verbunden sind, nicht einmal vorgesehen. Bei der Vorschussgewährung ist nicht zu prüfen, ob der Rechtsanwalt in der Lage wäre, die vorschussweise geltend gemachten Auslagen bis zur Fälligkeit selbst zu tragen.[24] Für die Staatskasse vorschusspflic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrere Auftraggeber

Rz. 23 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit, so haftet jeder Auftraggeber anteilig auf die zusätzliche Versicherungsprämie. Die Regelung des § 7 Abs. 2, wonach jeder Auftraggeber auf Auslagen insoweit haftet, als diese entstanden wären, wenn er alleine den Auftrag erteilt hätte, versagt hier und kann daher nicht unmittelbar angewendet werden. B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 91 Nach §§ 430, 337 FamFG hat das Gericht über die Auslagen des Betroffenen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, zu entscheiden. Lehnt das Gericht den Antrag der Verwaltungsbehörde auf Freiheitsentziehung oder Unterbringung ab, so hat es die Kosten derjenigen Gebietskörperschaft aufzuerlegen, der die Verwaltungsbehörde angehört, wenn das ...mehr