Fachbeiträge & Kommentare zu Wertermittlung

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Restnutzungsdauer und Moder... / bb) Ermittlung der Restnutzungsdauer nach Modernisierung

Die Restnutzungsdauer ist nach der folgenden Formel zu berechnen: "GND" steht für Gesamtnutzungsdauer, "Alter" für das Alter der baulichen Anlage am Stichtag. Die Variablen sind entsprechend der Modernisierungspunktzahl anhand der folgenden Tabelle zu bestimmen:mehr

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Restnutzungsdauer und Moder... / c) Modellkonforme Verkehrswertermittlung

Zur Sicherung der modellkonformen Verkehrswertermittlung und Verwendung der Daten der Gutachterausschüsse haben diese die bei der Datenermittlung zugrunde gelegten Modellansätze, Modelle und Bezugseinheiten sowie weitere Informationen in einer Modellbeschreibung anzugeben (§ 12 Abs. 6 ImmoWertV). Entsprechende Modellbeschreibungen finden sich bspw. in Grundstücksmarktbericht...mehr

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Restnutzungsdauer und Moder... / 2. Modelltreue Datenermittlung durch die Gutachterausschüsse

Die Gutachterausschüsse ermitteln die für die Wertermittlung erforderlichen Daten, z.B. Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren, nach den Vorschriften der ImmoWertV (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ImmoWertV). § 12 Abs. 5 Satz 1 ImmoWertV macht den Gutachterausschüssen i.V.m. Anlage 1 ImmoWertV verbindliche Vorgaben zur Festlegung der Gesamtnutzungsdauer (s.u. a)) und i.V.m. Anlage 2 Im...mehr

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Restnutzungsdauer und Moder... / 2. Eignung der Daten der Gutachterausschüsse

Die Eignung der Daten der Gutachterausschüsse richtet sich nach § 177 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 BewG. Die Daten sind geeignet, wenn sie weitgehend in dem Modell abgeleitet wurden, in dem die Bewertung nach dem BewG erfolgt. Damit wird dem Grundsatz der Modellkonformität i.S.d. § 10 ImmoWertV Rechnung getragen: "Bei Anwendung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlich...mehr

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Restnutzungsdauer und Moder... / 1. Bewertungsziel "gemeiner Wert" und Ausgestaltung des BewG

Das Bewertungsziel in der Grundbesitzbewertung, der gemeine Wert gem. § 9 BewG, ist verfassungsrechtlich vorgegeben (BVerfG v. 7.11.2006 – 1 BvL 10/02, BStBl. II 2007, 192 Ls. 2. a) = ErbStB 2007, 64 [Heinrichshofen]) und gesetzlich in § 177 Abs. 1 BewG verankert. Der gemeine Wert i.S.d. § 9 BewG entspricht dem Verkehrswert (BVerfG v. 7.11.2006 – 1 BvL 10/02, BStBl. II 2007, ...mehr

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Österreich / 1. Allgemeines

Rz. 46 Zum Kreis der abstrakt Pflichtteilsberechtigten gehören grundsätzlich alle Nachkommen und der Ehepartner oder eingetragene Partner. Im Einzelfall sind aber nur jene Personen konkret pflichtteilsberechtigt, die bei Fehlen eines Testaments tatsächlich aufgrund des Gesetzes zu Erben berufen wären, nicht enterbt wurden und auch nicht auf den Pflichtteil verzichtet haben. ...mehr

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Deutschland / III. Entstehung der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer (§ 9 ErbStG)

Rz. 212 Für die persönliche Steuerpflicht (§ 2 ErbStG), die Wertermittlung (§ 11 ErbStG), die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe innerhalb von zehn Jahren (§ 14 ErbStG), die Steuerklasse des Erwerbers (§ 15 ErbStG) und die Übergangsregelungen beim Wechsel der gesetzlichen Bestimmungen (§ 37 ErbStG) sind grundsätzlich die Verhältnisse am Stichtag der Steuerentstehung maßgeblic...mehr

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Deutschland / c) Bewertung von nichtnotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen (Einzelunternehmen und Mitunternehmeranteile)

Rz. 246 Lässt sich der gemeine Wert nicht aus Verkäufen unter fremden Dritten ableiten, die weniger als ein Jahr zurückliegen, können nichtnotierte Anteile an Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Mitunternehmeranteile auch nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren bewertet werden, wenn dieses Bewertungsverfahren nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen fü...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.1 Unbebaute Grundstücke

Rz. 31 Die Bewertung unbebauter Grundstücke ist in § 145 BewG geregelt. In Abs. 1 dieser Vorschrift ist bestimmt, wann ein Grundstück als unbebaut anzusehen ist. Dies ist dann der Fall, wenn sich auf dem Grundstück weder benutzbare Gebäude noch zur Nutzung vorgesehene Gebäude im Bau befinden. Als unbebaut gilt ein Grundstück auch dann, wenn die darauf befindlichen Gebäude ke...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.7 § 198 BewG (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts)

• 2021 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts / Sachverständigengutachten / Kaufpreis / § 198 BewG Im Rahmen der Immobilienbewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke lassen sich über den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG vielfach erhebliche steuerliche Vorteile erzielen. Anwendung findet § 198 BewG auch für grunderwerbsteuerliche Zwecke in...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.4 Erbbaurecht

Rz. 39 Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, bilden das Erbbaurecht und das belastete Grundstück je eine selbstständige wirtschaftliche Einheit, für die jeweils ein Wert festzustellen ist. Die Bewertung ist in § 148 BewG geregelt. Nach dem bis 31.12.2006 geltenden § 148 BewG a. F. hat der Wert des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks das 18,6-Fache ...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.8 § 199 BewG (Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens)

• 2019 Vereinfachtes Ertragswertverfahren / Nichtanwendbarkeit bei komplexen Strukturen von verbundenen Unternehmen / § 199 BewG Die FinVerw geht bei komplexen Strukturen von verbundenen Unternehmen von begründeten Zweifeln an der Anwendbarkeit des vereinfachten Ertragswertverfahrens aus mit der Folge einer entsprechenden Beweislastumkehr. Dem dürfte nicht zu folgen sein. Auc...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.5 § 8c KStG (Verlustabzug bei Körperschaften)

• 2019 Stille-Reserven-Klausel bei negativem Eigenkapital / § 8c Abs. 1 Satz 7 KStG / § 8d Abs. 2 Satz 1 KStG Bei Körperschaften mit negativem Eigenkapital stellt sich im Rahmen der Stille-Reserven-Klausel die Frage, ob die stillen Reserven i. S. v. § 8c Abs. 1 Satz 7 KStG auf der Basis der Einzelbewertung der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder der Bewertung des gesa...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.4 § 97 BewG (Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen)

• 2021 Aufteilung des Werts einer Personengesellschaft / Variable Kapitalkonten / § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG Nach § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG i. V. m. R B 97.4 ErbStR 2019 ist der Wert einer Personengesellschaft nach der ertragsteuerlichen Gesamthandsbilanz unter Berücksichtigung der variablen Kapitalkonten, soweit es sich dabei ertragsteuerlich um Eigenkapital d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.3 Inhalt und Bewertung der Gegenleistung

Rz. 11 Das Grunderwerbsteuergesetz enthält bezüglich der Bestimmung des gem. § 8 Abs. 1 GrEStG anzusetzenden Werts der Gegenleistung, d. h. für die Bewertung der Gegenleistung, keine näheren Regelungen. Für diese Bewertung ist daher auf die einschlägigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes zurückzugreifen. Inhalt der Gegenleistung kann jede geldwerte Leistung sein, also z. B....mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.2 Umwandlungen, Einbringungen und andere Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 18 Die nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelten Grundbesitzwerte bzw. Grundstückswerte sollen auch in den Fällen der Umwandlung, Einbringung sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage als Bemessungsgrundlage dienen (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG). Die durch das Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996 (BGBl. I 1996, 2049, 206...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.6 § 184 BewG (Bewertung im Ertragswertverfahren)

• 2020 Bewertung von Mietwohngrundstücken im Ertragswertverfahren / Aktuelle Entwicklungen / § 184 BewG Vor dem Hintergrund der derzeitigen Immobilienpreise kommt es bei Mietwohngrundstücken im Falle der Erbschaft oder Schenkung zu hohen Steuerbelastungen. Mietwohngrundstücke werden im Ertragswertverfahren bewertet. Die Bodenrichtwerte steigen ständig vor dem Hintergrund der ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.6 Grundstücke mit Gebäuden im Zustand der Bebauung

Rz. 41 Der Grundstückswert für ein Grundstück mit Gebäude im Zustand der Bebauung umfasst neben dem Wert des vor Baubeginn vorhandenen Grundstücks den Wert des noch nicht bezugsfertigen Gebäudes (§ 149 BewG). Der Wert des bereits vorhandenen Grundstücks ermittelt sich bei zuvor unbebauten Grundstücken nach § 145 BewG (siehe hierzu Rz. 31). Waren bereits bezugsfertige Gebäude ...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2019 Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform/Länderöffnungsklausel/Art. 3 GG/Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG/Art. 105 Abs. 2 GG/Art. 125b Abs. 3 GG Fraglich ist, ob die Regelungen zur Grundsteuerreform verfassungsgemäß sind. Gegen die Länderöffnungsklausel als solche dürften nach den vorgenommenen Änderungen in Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7, 105 Abs. 2 und 125b Abs. 3 GG keine ...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.7 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2019 Disquotale verdeckte Gewinnausschüttung an einen Gesellschafter / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 13.9.2017, II R 54/15, II R 32/16, II R 42/16 entschieden, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung an eine dem Gesellschafter nahestehende Person als Schenkung des an der Vorteilsgewährung mitwirkenden Gesellschafters an die nahestehende Person zu werten i...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 4. Möglichkeit einer "problembeseitigenden" Gesetzesänderung?

Mehr Wunschdenken als berechtigte Hoffnung dürfte die Möglichkeit einer "problembeseitigenden" Gesetzesänderung z.B. durch eine Anfügung in § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG mit der Formulierung "[...]; latente Steuern bleiben hierbei unberücksichtigt." sein, weil einerseits der Grundsatz der Maßgeblichkeit des Zivilrechts für die Erbschaft- und Schenkungsteuer als Verkehrssteuer prägen...mehr

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Baum- und Pflanzenwuchs im ... / 5.3 Schadensberechnung bei rechtswidrig abgeschnittenen Wurzeln und Zweigen

Das Abschneiden der Wurzeln und Zweige von Nachbarbäumen oder -sträuchern bis zur Grundstücksgrenze kann entweder bleibende Wuchsschäden verursachen oder aber eine fachmännische Wundbehandlung der verbleibenden Wurzel- und Aststummel notwendig machen. Hierbei bereitet vor allem die Wertermittlung von Bäumen und Sträuchern Schwierigkeiten, bei denen wegen bleibender Wuchsschä...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.10 Anlage ZVE

Dieser Vordruck übernimmt die eigentliche Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (zvE). Überwiegend werden in der Anlage ZVE nur Werte aus anderen oben bereits angesprochenen Anlagen übertragen und damit rechnerisch gesammelt. Der Vordruck ist umfangreich, enthält er doch auch alle Eintragungen, die von Körperschaften zu machen sind, welche auch andere Einkünfte als solch...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 5.3 Grundsätze der Besteuerung in Österreich

Das Steuerregime in Österreich bezüglich der Behandlung von Krypto-Transaktionen hat sich zum 1.3.2022 signifikant verändert. Nun werden Gewinne aus Kryptowährungen mit Einkünften aus Kapitalvermögen gleichgesetzt, also quasi wie Gewinne aus Aktien besteuert und mit einem pauschalen Steuersatz i. H. v. 27,5 % behandelt. Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen nur vor, wenn dies...mehr

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§ 7 Ausgleichung / XVII. Auskunftsanspruch nach § 2057 BGB

Rz. 75 Nach § 2057 BGB ist ein Miterbe verpflichtet, den übrigen Miterben Auskunft über diejenigen Vorempfänge zu erteilen, die er nach den §§ 2050 ff. BGB zur Ausgleichung zu bringen hat. Mit dem Auskunftsanspruch aus § 2057 BGB wird sichergestellt, dass der einzelne Miterbe sein Recht auf Ausgleichung auch geltend machen und die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ord...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / b) Wertermittlungsansprüche

Rz. 88 Ob der Vermächtnisnehmer einen Anspruch auf Wertermittlung hat, wird bislang anscheinend wenig diskutiert. Aus den Ausführungen zum Auskunftsanspruch könnte gefolgert werden, dass auch Wertermittlungsansprüche mit vermacht sein können.[58] Das Vermächtnis könnte sonst nicht adäquat beziffert werden. Im Einzelfall könnte sich aber – zumindest im Nachhinein – herausstel...mehr

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§ 6 Haftung / g) Dürftigkeitseinrede, § 1990 BGB

Rz. 158 Mit der Dürftigkeitseinrede kann die Begleichung von Verbindlichkeiten aus dem Eigenvermögen der Erben verweigert werden. Die Durchführung von Nachlassinsolvenz oder -verwaltung ist in diesem Fall mangels kostendeckender Masse unzweckmäßig, § 1990 Abs. 1 S. 1 BGB. Der Nachlass muss den Gläubigern im Wege der Zwangsvollstreckung zum Zwecke der Befriedigung herausgegebe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.2 Kapitaleinsatz

Tz. 1272 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Angemessenheit der Gewinnverteilung wird vor allem vom Verhältnis des Werts der Einlage des stillen Gesellschafters zum Unternehmenswert der GmbH beeinflusst. Die Einlage des stillen Gesellschafters ist dabei stets mit dem Nennwert anzusetzen (s Urt des BFH v 18.06.2015, BStBl II 2015, 935), während bei der GmbH vom realen Unternehmens...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 8. Kosten

Rz. 93 Die Kosten der Erfüllung des Vermächtnisses sind ohne ausdrückliche Anordnung weitgehend vom Erben zu tragen.[66] Er hat etwa die grundbuchrechtlichen Umschreibungskosten zu bezahlen.[67] Für Transportkosten gibt es keine festen Regelungen.[68] Mit Bezug zu § 448 BGB wird eine Formulierung "erhält aus dem Nachlass" eher für eine Abholung durch den Vermächtnisnehmer sp...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / a) Quotenvermächtnis hinsichtlich des gesamten Nachlasswertes

Rz. 71 Selbstverständlich kann ein Vermächtnis in etwa wie folgt lauten: "Herr X erhält vermächtnisweise einen Anteil von 50 Prozent am Wert des Nachlasses." Diese Aufteilung zwischen Erben und Vermächtnisnehmer erscheint "gerecht". Die "Grundformel" ist einfach zu fassen:[42] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.6: Quotenvermächtnis hinsichtlich des ge...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / 3. Verpflichtung zum Wertausgleich

Rz. 86 Eine Ausgleichungsverpflichtung des anordnungsbegünstigten Miterben entsteht, wenn der von ihm zu übernehmende Gegenstand wertmäßig die Erbquote des Miterben übersteigt. Der Wertausgleich zwischen den Miterben erfolgt im Rahmen der Erbauseinandersetzung und erhöht bzw. verringert regelmäßig allein das Auseinandersetzungsguthaben rechnerisch. Maßgeblich für die Werterm...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 3. Regress nach § 33 SGB II

Rz. 13 § 33 SGB II ordnet zugunsten der SGB II-Leistungsträger den Übergang von Ansprüchen (cessio legis) von SGB II-Leistungsbeziehern gegen Dritte an und dient damit der Sicherung des Nachranggrundsatzes nach §§ 3 Abs. 3, 9 Abs. 1 SGB II. Der Anspruchsübergang ist Ausgleich dafür, dass der Anspruch gegen den Dritten im Zeitpunkt der Bedürftigkeit für den Hilfebedürftigen n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt (§ 37a Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt ist der gesamte Wert der Prämien (ausführlich s Rn 28, die die den im Inland ansässigen StPfl zufließen. Die Bemessungsgrundlage umfasst den gesamten Wert der Prämien; ob diese überhaupt steuerbar oder stpfl sind, ist ohne Bedeutung, Hoffmann in K/S/M, § 37a EStG Rz B 21 (07/2023). Steuergegenstand ist ...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 11 Ohne zuverlässige Kenntnis über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten – und unter Umständen auch des Ehegatten und der zu Bedenkenden – ist eine sinnvolle Nachlassgestaltung nicht möglich. Es soll Mandanten geben, die aus Eitelkeit einen zu großen oder aus Bescheidenheit einen zu kleinen Vermögenswert angeben. Häufig befürchten Mandanten, dass die Vergütung d...mehr

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§ 1 Grundlagen / 2. Erbrechtliche Aspekte

Rz. 63 Nach bürgerlich-rechtlichen Gesichtspunkten werden alle Nachlassverbindlichkeiten im Grundsatz gleichberechtigt behandelt, sofern diese vom Nachlass vollständig befriedigt werden können, ohne dass eine Unterscheidung nach dem Entstehungsgrund der einzelnen Vermögenspositionen erfolgt.[125] Allerdings ist, wenn der Kostenersatzanspruch aus § 102 Abs. 1 S. 1 SGB XII im ...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / V. Überquotale Teilungsanordnung

Rz. 110 Bei der überquotalen Teilungsanordnung erhält der Bedachte eine etwaig über seinen Erbteil hinausgehende Zuwendung als Vorausvermächtnis.[80] Er muss also keine Ausgleichung leisten. Soweit diese Anordnung keine pflichtteilsrechtlichen Probleme aufwirft, kann sie effektiv sein. Sind sich die Miterben einig, dass der Wert des zugewiesenen Nachlassgegenstandes den Erbte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.5 Ermittlung der stillen Reserven bei negativem Eigenkapital (§ 8c Abs 1 S 7 KStG)

Tz. 268 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das JStG 2010 ist § 8c Abs 1 KStG, um unzutr Ergebnisse aus der Anwendung der in der Stille-Reserven-Klausel enthaltenen Fiktion zu vermeiden, um einen neuen S ergänzt worden (§ 8c Abs 1 S 8 KStG idFd JStG 2010). Nach § 8c Abs 1 S 7 KStG sind, wenn das EK der Kö negativ ist, stille Reserven iSd § 8c Abs 1 S 5 KStG der Unterschiedsbetr...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / c) Ausschluss der Auskunftsrechte durch Höchstbetrag

Rz. 89 Für den Alleinerben kann es eine Erleichterung sein, im Zweifel etwas mehr auszahlen, als es seine Pflicht wäre und sich dafür die Mühe und Kosten der Auskunft (und ggf. Wertermittlung) zu ersparen. Daher können in den Formulierungsvorschlag für ein quotales Geldvermächtnis die Worte "… höchstens jedoch (…) EUR" eingefügt werden Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm ü...mehr

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§ 1 Grundlagen / 3. Insolvenzrechtliche Aspekte

Rz. 68 Im Nachlassinsolvenzverfahren fragt sich, welcher Rang dem Anspruch des Sozialhilfeträgers aus § 102 SGB XII zukommt. Die Frage des Vor- und Nachrangs von Ansprüchen von Nachlassgläubigern ist im eigentlichen Sinne keine Frage der Wertermittlung, sondern wird erst aktuell, wenn der Wert des Nachlasses ermittelt worden ist und dieser nicht ausreicht, um alle Nachlassve...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / b) Auseinandersetzung bei qualifizierter Nachfolgeklausel

Rz. 15 Erfolgt die Sondererbfolge aufgrund qualifizierter Nachfolgeklausel (vgl. Rdn 151) kann sich die Auseinandersetzung schwieriger gestalten. Beispiel (wie oben, siehe Rdn 14) Der Gesellschaftsvertrag sieht jedoch vor, dass die Gesellschaft jeweils nur mit dem ältesten Abkömmling des verstorbenen Gesellschafters fortgeführt wird. Im Rahmen der Sondererbfolge geht damit der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsnatur und Rechtsfolge

Rn. 137 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die "Bestätigung" eines für die Steuer maßgebenden Umstandes (= den Vermögensvorteil als Besteuerungsgrundlage, § 199 Abs 1 AO) in § 19a Abs 5 EStG – außerhalb einer gesonderten Feststellung nach § 179ff AO – ist neu, betrafen die bisherigen steuerlichen "Bestätigungen" bspw in § 50h EStG lediglich die steuerliche Ansässigkeit eines StPfl o...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / A. Grundlagen

Rz. 1 Befindet sich im Nachlass ein landwirtschaftlicher Betrieb, hat dies nachhaltigen Einfluss auf die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Landwirtschaftliche Betriebe unterliegen sowohl im allgemeinen Erbrecht des BGB als auch aufgrund von Landesrecht Sonderregelungen, die sie von sonstigem Nachlassvermögen unterscheiden. Rz. 2 Aufgrund der Bedeutung landwirtschaft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anteilsveräußerung (§ 8b Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 161 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der Grundfall des § 8b Abs 2 KStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nrn 1, 2, 9 oder 10 Buchst a EStG gehören. In Tz 32ff ist erläutert, welche Leistungen bei den Empfängern zu Kap-Erträgen der genannten Art führen (s Tz 32ff). We...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang/Rasche, Rechtsnachfolge von Todes wegen in GbR-Anteile nach Inkrafttreten des MoPeG – Ein Überblick über die Folgen der Gesetzesänderungen für den Rechtsverkehr –, DB 2024, 1122. Auch s Schrifttum vor Rn 56. Verwaltungsanweisungen: BMF v 14.03.2006, BStBl I 2006, 253, Tz 69–74 (Erbengemeinschaft: Ertragsteuerliche Behandlung) iVm BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 (Realteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Definition des Veräußerungsgewinns (§ 8b Abs 2 S 2 KStG)

Tz. 150 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das sog Korb II-Ges ist in § 8b Abs 2 KStG ein S 2 eingefügt worden, der die Legaldefinition des VG iSd Vorschrift enthält. Danach ist VG iSd (§ 8b Abs 2) S 1 KStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert nach Abzug der Veräußerungskosten den Bw in dem Zeitpunkt der Veräußerung übersteigt. Nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 2.1 Grundsatz: Üblicher Endpreis am Abgabeort

Die Bewertung des Sachbezugs, der dem Arbeitnehmer durch den Erwerb des Mitgliedsausweises zufließt, bestimmt sich nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort, vermindert um einen pauschalen Abschlag von 4 % für übliche Preisnachlässe.[1] Die Bewertung des geldwerten Vorteils aus der Nutzung der Sportanlagen bestimmt sich demnach regelmäßig nicht nach den Kosten des Arbeitgebers...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.20.1 Allgemeines

Rz. 116 Dem KapESt-Abzug unterliegen auch besondere Entgelte oder Vorteile i. S. d. § 20 Abs. 3 EStG, die neben den in § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 12 EStG bezeichneten steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen oder an deren Stelle gewährt werden. Zu den neben oder anstelle der ausdrücklich benannten Kapitalerträge gewährten besonderen Entgelten oder Vorteilen gehören z. B. (§ 2...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4 Nachweis des Erwerbers

Rz. 109 Der Erwerber muss dem FA nachweisen, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen zu begleichen.[1] Rz. 110 Die Nachweispflichten werden im Gesetz nicht näher geregelt. In der amtlichen Gesetzesbegründung findet sich gleichfalls keinerlei Hinweis auf Art, Umfang oder Inhalt des erforderlichen Nachweises. Rz. 111 In der Regel ist ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Arten der Bewertungsmethoden

Rn. 126 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Grds. lassen sich folgende Bewertungsmethoden unterscheiden: (vgl. Beck-HdR, B 161 (2011), Rn. 62; Bonner HGB-Komm. (2011), § 252, Rn. 243ff.; Beck Bil-Komm. (2020), § 252 HGB, Rn. 56ff...mehr