Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Wahlauflage

Rz. 18 Der Erblasser kann eine Auflage in der Weise anordnen, dass der Begünstigte von mehreren Gegenständen nur den einen oder den anderen erhalten soll (§§ 2154, 2192 BGB). Die Wahl kann dem Beschwerten oder dem Vollziehungsberechtigten überlassen werden. Auch der Begünstigte kann wahlberechtigt sein. Das steht nicht im Widerspruch zu § 1940 BGB, weil das Wahlrecht nicht g...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Für Testamente

Rz. 8 Bei einseitigen Verfügungen von Todes wegen (d.h. beim Einzeltestament, bei einseitigen Verfügungen im Erbvertrag und bei Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament, die nicht wechselbezüglich sind) ist auf den Vertrauensschutz eines Erklärungsempfängers keine Rücksicht zu nehmen. Für die Auslegung ist daher der tatsächliche (reale), subjektive Wille des Erblass...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Inhalt

Rz. 3 Durch das gemeinschaftliche Testament kann der gesamte Erbvertrag oder auch nur einzelne Verfügungen – auch eine Erbeinsetzung[5] – aufgehoben bzw. geändert werden.[6] Das gemeinschaftliche Testament kann auch, ohne den Erbvertrag inhaltlich zu ändern, Wechselbezüglichkeit zwischen den vertragsmäßigen Verfügungen und den Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament hers...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Abs. 2

Rz. 4 Der Erblasser hat es in der Hand, durch Teilungsanordnung zu bestimmen, dass Vermächtnisse oder Auflagen nur von einzelnen Miterben zu tragen sind. Abs. 2 betrifft aber bspw. auch den Fall, dass die Pflichtteilslast im Innenverhältnis aufgrund § 2320 BGB nur einen oder einige Miterben trifft. Für diesen Fall schränkt Abs. 2 den Anspruch aus Abs. 1 ein: Da die übrigen M...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Frühere Verfügungen

Rz. 2 Durch den Erbvertrag wird eine frühere letztwillige Verfügung aufgehoben, soweit sie das Recht des vertragsmäßig Bedachten beeinträchtigen würde, Abs. 1 S. 1. Anders als bei § 2258 BGB muss die letztwillige Verfügung also nicht dem Erbvertrag widersprechen, sie kann sogar mit dem Erbvertrag vereinbar sein.[3] Enthält die frühere Verfügung von Todes wegen eine Vermächtn...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Wahlrecht zwischen testamentarischem und erbvertraglichem Erbrecht (Abs. 2)

Rz. 6 Das Wahlrecht zwischen testamentarischem und erbvertraglichem Erbrecht ergibt sich aus Abs. 2. Voraussetzung ist hier kein gesetzliches Erbrecht. Ob die gestalterische Erklärung allerdings Vorteile bringt, ist im Einzelfall sorgfältig zu prüfen. Rz. 7 Die wesentliche Wirkung liegt in § 2289 BGB (Aufhebungswirkung).[11] Im Widerspruch zum Erbvertrag stehende testamentari...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Zuwendungsempfänger

Rz. 16 Der Erblasser ist verpflichtet, die Person des Bedachten selbst zu bestimmen. Sein Wille allein ist maßgebend. Nach Ansicht des RG ist die Anordnung, das Los über die Erbschaft entscheiden zu lassen, zulässig.[58] Nach anderer, richtiger Ansicht ist eine Ermittlung durch Losentscheid allerdings unwirksam.[59] Es wurde als zulässig erachtet, dass der Erblasser dahingeh...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Pflichtschenkungen

Rz. 4 Im Gegensatz zu den Anstandsschenkungen können Pflichtschenkungen einen erheblichen Wert haben[8] und den Nachlass u.U. aufzehren.[9] Eine Pflichtschenkung unterliegt der Pflichtteilsergänzung nur dann nicht, wenn sie sittlich geboten war mit der Folge, dass ihr Unterbleiben die Verletzung einer sittlichen Pflicht bedeuten würde.[10] Ob dies der Fall ist, beurteilt sic...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / VI. Testamentsvollstreckung und Stiftungsrecht

Rz. 21 Sofern der Testamentsvollstrecker den Wunsch des Erblassers nach einer Gründung einer Stiftung von Todes wegen umzusetzen hat, ist darauf zu achten, dass nach der Rspr.[48] eine Dauervollstreckung über das der Stiftung zugewandte Vermögen unzulässig ist. Mit der Stiftung von Todes wegen ist eine Dauertestamentsvollstreckung für die Verwaltung des Nachlasses nicht vere...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Zur Erhaltung notwendige Maßregeln

Rz. 24 "Zur Erhaltung notwendig" ist eine Maßregel, wenn ohne sie der Nachlass insgesamt oder Teile hiervon Schaden nehmen würde.[71] Notwendige Maßregeln sind zwangsläufig gleichzeitig Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung.[72] Entspricht eine Maßnahme nach billigem Ermessen schon nicht der Beschaffenheit des betreffenden Nachlassgegenstandes oder/und nicht dem Interesse all...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Inhalt und Form der Verzeihung

Rz. 4 Die Verzeihung erfordert keine diesbezügliche Willenserklärung (bzw. deren Zugang).[12] Vielmehr erfolgt sie i.d.R. durch tatsächliches Verhalten. Der BGH definiert sie daher als ein kundgetanes Verhalten des Erblassers, die mit der erlittenen Verletzung verbundene Kränkung überwunden zu haben und über sie hinweggehen zu wollen.[13] Dass dem Erblasser dabei der Verlust...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Zu Abs. 2

Rz. 35 Abs. 2 gewährt jedem Miterben ein selbstständiges Recht zum Besitz an den Nachlassgegenständen.[99] Der Miterbe muss etwaigen Widerspruch nicht erst durch Klage brechen.[100] So wie Abs. 1 sich auf die Regelung der Beteiligung beschränkt, regelt Abs. 2 lediglich das Maß des Gebrauches, nicht jedoch die Art und Weise.[101] Auch hier gilt: Art und Weise des Gebrauchs we...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2303 ff.... / I. Allgemeines

Rz. 1 Das in §§ 2303 ff. BGB verankerte Pflichtteilsrecht garantiert einem bestimmten Personenkreis nächster Angehöriger des Erblassers eine Mindestteilhabe an dessen Nachlass. Auf Grund der sich aus der das deutsche Zivilrecht prägenden Privatautonomie ergebenden Testierfreiheit hat der Erblasser zwar grundsätzlich die Möglichkeit, auch seine nächsten Angehörigen zu enterbe...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Grundsätzliches

Rz. 25 Aufgrund der Disparität der erb- und gesellschaftsrechtlichen Haftungsordnungen (vgl. § 2 EGHGB) kommt es zu erheblichen Problemen von Testamentsvollstreckungen im Unternehmensbereich. So würde die Fortführung eines Handelsgeschäfts durch einen Testamentsvollstrecker auf die Führung eines Handelsgeschäfts mit beschränkter Haftung hinauslaufen.[40] Ein derartiger Wider...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Allgemeines

Rz. 53 Für neue Verfügungen des Überlebenden fehlt es an einer gesetzlichen Vorschrift, die Umfang und Wirkung der Bindung regelt. Wegen der Ähnlichkeit zu der Sachlage beim Erbvertrag wird hier § 2289 BGB analog angewendet.[132] Damit ergibt sich Folgendes: Neue Verfügungen sind nicht per se nichtig. Die spätere einseitige Verfügung ist nur insoweit unwirksam, als sie in Wi...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Hypothetischer Wille des Erblassers

Rz. 16 Für den Fall, dass sich der wirkliche Wille des Erblassers nicht ermitteln lässt, ist auf den hypothetischen Willen abzustellen.[37] Bei der Ermittlung des hypothetischen Willens ist jedoch umstritten, welcher Zeitpunkt hierfür maßgebend ist. Nach einer Ansicht sei auch der nachträgliche reale Wille des Erblassers zu berücksichtigen.[38] Nach weiterer Ansicht ist auf ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Verhältnis zu § 2040 BGB

Rz. 69 Unter ausdrücklicher Aufgabe der bisher gegenteiligen Rechtsprechung hat der BGH 2009 entschieden, dass es Fälle geben kann, in denen § 2040 BGB durch § 2038 BGB "verdrängt" wird.[191] So kann bspw. die Kündigung eines Mietvertrages oder eines Darlehensvertrages mehrheitlich nach Abs. 1 S. 2 Hs. 1 erfolgen (und nicht einstimmig nach § 2040 BGB), wenn es sich um eine M...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Unzureichender Nachlass

Rz. 112 Die zum Problemkreis des unzureichenden Nachlasses ergangenen Entscheidungen stehen teilweise zueinander in deutlichem Widerspruch.[417] Der BGH hat zum Spannungsverhältnis von Ausgleichung und Pflichtteilsergänzung nur einmal am Rande Stellung genommen:[418] grundsätzlich vollzieht sich die Ausgleichung am realen Nachlass. Zur Durchführung der Ausgleichung werden sä...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Leistung an alle Erben

Rz. 5 Der einzelne Miterbe (zum Begriff des Miterben siehe § 2033 Rdn 2) kann nur die Leistung des Schuldners an alle Erben fordern (actio pro socio). Er kann daher insbesondere nicht etwa lediglich die Forderung in Höhe seiner eigenen Erbquote geltend machen (und Zahlung an sich verlangen). Dies wäre eine eigenmächtige und somit unzulässige Teilauseinandersetzung. Etwas and...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Regelung des S. 2

Rz. 10 Gem. S. 2 wird bei der Pflichtteilsberechnung nicht mitgezählt, wer auf seinen Erbteil verzichtet hat.[36] Ob der Verzichtende eine Abfindung erhalten hat, spielt keine Rolle.[37] S. 2 geht grundsätzlich davon aus, dass der Erbverzicht sich gem. der Auslegungsregel des § 2349 BGB regelmäßig auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden erstreckt.[38] Denn wenn der Verzic...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2099 Ersatzerbe und Anwachsung

Gesetzestext Das Recht des Ersatzerben geht dem Anwachsungsrecht vor. Rz. 1 § 2099 BGB regelt das Verhältnis zwischen Anwachsung (§ 2094 BGB) und Ersatzerbeneinsetzung (§ 2096 BGB). Wenn ein Ersatzerbe eingesetzt ist, ist eine Anwachsung (zwingend) ausgeschlossen (vgl. auch § 2094 Abs. 3 BGB). Dies gilt nicht nur für den Fall der ausdrücklichen oder im Wege individueller Aus...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Beweiskraft

Rz. 2 Der Umfang der Beweiskraft des Erbscheins ist umstritten. Zwar stellt das Nachlassgericht durch die Ausstellung des Erbscheins gerade ausdrücklich amtlich fest, dass der in dem Erbschein aufgeführte Erbe Rechtsnachfolger des Erblassers geworden ist, mit oder ohne Beschränkungen, jedoch ist im Erbprozess der Erbschein kein ausreichendes Beweismittel zum Nachweis des gel...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Errichtungszeitpunkt

Rz. 4 Der Feststellung, welche der letztwilligen Verfügungen die spätere bzw. welche die frühere ist, kommt keine besondere Bedeutung zu, wenn alle Verfügungen von Todes wegen Angaben über den Errichtungszeitpunkt machen. Liegen mehrere Verfügungen von Todes wegen gleichen Datums vor, gelten sie grundsätzlich als gleichzeitig errichtet[6] und Abs. 1 findet keine Anwendung. D...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Verfügungsbefugnis

Rz. 9 Von der Verwaltungsbefugnis ist die Verfügungsbefugnis zu unterscheiden. Nach S. 2 Hs. 2 ist der Testamentsvollstrecker insbesondere berechtigt, über die Nachlassgegenstände zu verfügen. Im Grundsatz ist er somit uneingeschränkt verfügungsberechtigt. Die Verfügungsbefugnis kann aber aufgrund S. 3 oder aber durch § 2208 BGB per Erblasserwillen eingeschränkt sein. Befolg...mehr

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Sauer, SGB III § 99 Anzeige... / 2.3 Bescheid der Agentur für Arbeit (Abs. 3)

Rz. 17 Nach Abs. 3 hat die Agentur für Arbeit dem Anzeigenden unverzüglich einen schriftlichen Bescheid darüber zu erteilen, ob aufgrund der vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt und die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bescheid ist nach Anhörung unverzüglich zu erteilen. Der Bescheid kann selbständig nur vom A...mehr

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Sauer, SGB III § 99 Anzeige... / 2.1 Anzeige des Arbeitsausfalls (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 ist der Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen, in deren Bezirk der Betrieb liegt, schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige ist materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Kug (Bieback, in: BeckOK, SGB III, § 99 Rz. 1). Sie wirkt erst mit dem Eingang bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Bei einer Fristversäumung ist ...mehr

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Jung, SGB VIII § 48 Tätigke... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 6 Gegen die Tätigkeitsuntersagung kann zunächst der Einrichtungsträger Widerspruch und bei Erfolglosigkeit Anfechtungsklage zu den Verwaltungsgerichten erheben. Dieses Recht steht auch dem Mitarbeiter zu, da dieser ebenfalls in seinen Rechten betroffen ist (vgl. Rz. 5). Der jeweils andere ist dann notwendig beizuladen. Widerspruch und Anfechtungsklage entfalten dabei auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Nichtentrichtung entsprechend vorgefasster Absicht

Rz. 28 Der Rechnungsaussteller muss in der vorgefassten Absicht so gehandelt und die ausgewiesene USt nicht entrichtet haben. Welchen rechtlichen Gehalt hier die „Absicht” hat und wie sie mit der Ergänzung „vorgefasst” zu verstehen ist, muss durch Auslegung ermittelt werden. Sicher ist die Absicht nicht jeder Form des Vorsatzes gleichzustellen. Auch ist die Absicht nicht ent...mehr

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Berichtswesen und Kennzahle... / 1.4 Aufnahme operativer und strategischer Aussagen

Die bisherigen Ausführungen beziehen sich überwiegend auf den operativen Bereich, der im täglichen Betrieb ja auch dominiert. Dennoch sollte jedes gute Berichtswesen auch auf wichtige strategische Ziele und Konzepte eingehen. Häufig ist es nicht notwendig, mehrere Berichte zu erstellen, sondern es genügt die Konzeption eines einzelnen (zusätzlichen) Berichts, der die wichtig...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.6.2 Form und Inhalt des Ablehnungsgesuchs (§ 44 ZPO)

Rz. 149 Die Vorschrift enthält mehrere, miteinander nur in losem Zusammenhang stehende Vorgaben. In den Abs. 1 und 2 sind besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen normiert. Abs. 3 legt dem abgelehnten Richter eine der Sachaufklärung dienende Mitwirkungspflicht auf. Abs. 4 bestimmt wiederum eine besondere Zulässigkeitsvoraussetzung, wenn die Sperre des § 43 ZPO überwunden werde...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.8 § 41 Nr. 6 ZPO

Rz. 51 Schließlich besteht ein Ausschluss in Sachen, in denen der Richter (oder Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, § 49 ZPO) in einem früheren Rechtszug oder im schiedsrichterlichen Verfahren bei dem Erlass der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat, sofern es sich nicht um die Tätigkeit eines beauftragten oder ersuchten Richters handelt. Die Ausschlussregelung bezieht s...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.10 § 41 Nr. 8 ZPO

Rz. 67 Hiernach ist ein Richter ausgeschlossen in Sachen, in denen er an einem Mediationsverfahren oder einem anderen Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung mitgewirkt hat. Der sachliche Grund weicht von § 41 Nr. 7 ZPO ab. Er beruht auf der Unvereinbarkeit der auf Vertraulichkeit und Freiwilligkeit beruhenden Mediation und Schlichtung mit dem Richteramt als verbi...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / c) Widerspruch des Schuldners gegen die Eintragungsanordnung

Rz. 150 Der Schuldner kann der Eintragungsanordnung binnen zwei Wochen seit Bekanntgabe beim zuständigen Vollstreckungsgericht widersprechen, § 882d Abs. 1 S. 1 ZPO. Der Widerspruch hemmt jedoch die Vollziehung nicht, § 882d Abs. 1 S. 2 ZPO. Nach Ablauf der Frist des Satzes 1 übermittelt der Gerichtsvollzieher die Anordnung unverzüglich elektronisch dem zentralen Vollstreckun...mehr

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FoVo 8+9/2020, Anspruch auf vollstreckbare Ausfertigung im Insolvenzverfahren trotz Widerspruchs gegen die Qualifizierung

Leitsatz 1. Gegen die Nichterteilung der vollstreckbaren Ausfertigung ist im Insolvenzverfahren die sofortige Beschwerde statthaft. 2. Widerspricht der Schuldner lediglich dem Rechtsgrund einer Forderung als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung, ist dem Gläubiger auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung aus der Eintragung der Forderung in der Tabelle eine vollstreckbar...mehr

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zfs 01/2020, Erfolgsaussich... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [2] … Mit der vom Beschwerdegericht gegebenen Begründung kann der Antrag auf Bewilligung von PKH nicht abgelehnt werden. [3] 1. Das Beschwerdegericht hat ausgeführt, dass im Rahmen eines Antrags auf Bewilligung von PKH für ein Mahnverfahren eine eingeschränkte Prüfung der Erfolgsaussicht durchzuführen sei, die sich darin erschöpfe zu prognostizieren, ob das Ziel des Ma...mehr

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zfs 01/2020, Erfolgsaussich... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des VII. ZS des BGH ist zu begrüßen. Anders als zuvor der III. ZS des BGH (RVGreport 2017, 472 [Hansens] und RVGreport 2018, 274 [Ders.]) und der X. ZS des BGH (Beschlüsse v. 28.11.2017 – X ZA 1/16 und 2/16) hat vorliegend der VII. ZS des BGH eine Gesamtbetrachtung angestellt. Die Auffassung des III. und des X. ZS des BGH führt dazu, dass allein aufgrund der...mehr

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FoVo 8+9/2020, Anspruch auf... / 2 II. Aus der Entscheidung

Keine Zulässigkeitsbedenken Die Rechtsbeschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig. In der Sache führt die Beschwerde zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung an den zuständigen Einzelrichter des Beschwerdegerichts. Die Rechtsbeschwerde ist infolge der Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) und auch ...mehr

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AGKompakt 01/2020, Fiktive ... / II. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Keine fiktive Terminsgebühr bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung Entscheidet das Gericht unter den Voraussetzungen des § 937 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung, weil es die Dringlichkeit bejaht oder weil es den Antrag zurückweist, entsteht keine Terminsgebühr. Zwar handelt es sich – wie ausgeführt – um ein Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung; es fe...mehr

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AGS 01/2020, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids auf Zahlung einer Rechtsanwaltsvergütung i.H.v. 3.044,14 EUR gestellt, der am 26.2.2013 beim Mahngericht einging. Der Mahnbescheid wurde dem Beklagten am 28.2.2013 zugestellt. Gegen diesen Mahnbescheid hat der Beklagte über seinen Prozessbevollmächtigten Widerspruch eingelegt (Eingang beim Mahngericht 14.3.2013)....mehr

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AGS 01/2020, Kostenhaftung ... / 2 Anmerkung

Hinsichtlich der Frage, wer Kostenschuldner für die weitere Gerichtsgebühr der Nr. 1210 GKG-KostVerz. ist, ist zunächst danach zu unterscheiden, ob die Sache auf einen Streitantrag nach Widerspruch oder auf einen Einspruch hin abzugeben ist. I. Wird nach Widerspruch die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt, so ist weiter danach zu differenzieren, wer den Streitantr...mehr

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zfs 01/2020, Erfolgsaussich... / Sachverhalt

Der Antragsteller, ein Insolvenzverwalter, beantragte am 28.12.2015 beim zuständigen AG Berlin-Wedding die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) für den Erlass eines Mahnbescheids gegen den Antragsgegner. Der vom AG angehörte Antragsgegner hat angekündigt, gegen einen etwaigen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Hieraufhin hat das AG den PKH-Antrag mangels Erfolgsaussichte...mehr

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AGS 01/2020, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist begründet, denn § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist weder direkt noch analog anwendbar, sodass eine Anrechnung nicht stattfindet. a) Wird der Rechtsanwalt, nachdem er in einer Angelegenheit tätig geworden ist, beauftragt, in derselben Angelegenheit weiter tätig zu werden, erhält er nach § 15 Abs. 5 S. 1 RVG nicht mehr an Gebühren, als er erhalten würde, wenn er von vo...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 3. Ende der vorläufigen Deckung

Rz. 22 Die vorläufige Deckung endet gem. § 52 VVG beimehr

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zfs 01/2020, Erfolgsaussich... / Leitsatz

1. Die hinreichende Erfolgsaussicht für ein Mahnverfahren kann nicht allein deshalb verneint werden, weil ein Widerspruch des Antragsgegners zu erwarten ist. 2. In einem solchen Fall kann auch nicht ohne Weiteres die Mutwilligkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung (§ 114 Abs. 2 ZPO) angenommen werden. Hierfür bedarf es vielmehr der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (...mehr

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zfs 01/2020, Fragen zur Rec... / E. Obliegenheitsverletzungen

Hinsichtlich der Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles sind im verkehrsrechtlichen Bereich die Führerschein- und Schwarzfahrtklausel sowie eine mögliche fehlende Zulassung des Kfz in § 21 Abs. 8 S. 1 ARB 2010 relevant. Demgegenüber werden Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles in § 17 ARB 2010 wie folgt geregelt: Zitat "§ 17 Verhalten nach Eintritt ...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / b) Pflicht zur Vorlage der Reparaturrechnung

Rz. 110 Seitens der Versicherer und einiger Gerichte (z.B. OLG Köln zfs 1988, 171) wird nun oft die – unzutreffende – Rechtsauffassung geäußert, der Geschädigte könne jedenfalls dann nicht fiktiv abrechnen, wenn er tatsächlich habe reparieren lassen und demnach eine Reparaturrechnung vorlegen könnte. Er sei dann auch verpflichtet, die Reparaturrechnung vorzulegen (so OLG Ham...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / b) Eintragungsanordnung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 146 Der zuständige Gerichtsvollzieher ordnet von Amts wegen gem. § 882c Abs. 1 ZPO die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wennmehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / IV. Vereinbarungen über die Verjährung

Rz. 165 In § 202 BGB werden nur noch ganz bestimmte Vereinbarungen über die Verjährung für unzulässig erklärt. § 202 BGB lautet: Zitat (1) Die Verjährung kann bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden. (2) Die Verjährung kann durch Rechtsgeschäft nicht über eine Verjährungsfrist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn hinaus ...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / b) Zubilligungsgrundsätze der Rechtsprechung zur bisherigen Gesetzeslage

Rz. 58 Insbesondere die von der Rechtsprechung festgelegte enge Begrenzung von Schmerzensgeldforderungen auf erhebliche Schädigungen, die pathologisch fassbar sind, stieß in der Literatur zu Recht auf häufige Ablehnung (vgl. MüKo-Grunsky, Vor § 249 Rn 54 m.w.N.; Gontard, DAR 1990, 375; weitergehend: Staudinger-Schiemann, 1998, § 249 Rn 46). Diese stützt sich hauptsächlich au...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / III. Versuch einer gütlichen Erledigung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 14 In § 754 ZPO ist geregelt, dass durch den Vollstreckungsauftrag und die Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung der Gerichtsvollzieher ermächtigt wird, Leistungen des Schuldners entgegenzunehmen und diese zu quittieren, sowie mit Wirkung für den Gläubiger Stundungsvereinbarungen nach Maßgabe des § 802b ZPO zu treffen. Dabei soll der Gerichtsvollzieher in jeder Lage ...mehr