Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2.2 Zweckbefristung

Bei einer Zweckbefristung ergibt es sich aus der Natur der Sache, dass der Zweck des Arbeitsverhältnisses oder genauer das konkrete Ereignis, das über die Zweckbefristung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, im Vertrag möglichst genau bezeichnet werden muss. Hieran sollte dem Arbeitgeber schon deshalb gelegen sein, weil er als derjenige, der sich im Zweifel a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumungsklage – gerichtlich... / 5.1.2 Weiteres Verfahren

Der Mieter bzw. der Dritte kann gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen. In diesem Fall muss mündlich verhandelt werden. Das Gericht kann die Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Verfügung gegen Sicherheitsleistung einstellen.mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 4 Regelung der notwendigen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB sollen künftig zweigeteilt werden in die Prüfung des Abschlusses und die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, weshalb hier viele neue Paragrafen eingefügt werden müssen. Zur klaren Trennung wird auch sprachlich nun stets von "Abschlussprüfer", "Abschlussprüfungsbericht" u. s. w. statt nur "Prüfung" gesprochen. Die Abschlussprüfung soll...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 2 Konkrete Berichterstattungspflicht

Zentral in der Umsetzung ist, dass die §§ 289b ff. HGB und §§ 315b ff. HGB neu gefasst werden müssen: Statt der bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung besteht künftig die Verpflichtung zur (Konzern-) Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gefordert wird ein Nachhaltigkeitsbericht, in den ESRS wird dieser zwar als Nachhaltigkeitserklärung bezeichnet, doch bleibt der Gesetz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3.4 Verfahrenserleichterung für die Steuerabzugsverpflichteten nach § 44 Abs. 1 S. 8 und 9 EStG

Rz. 161r Durch das InvStRefG kam es m. W. v. 1.1.2018 (Art. 11 Abs. 3 S. 1 InvStRefG) auch zu einer Einfügung in § 44 Abs. 1 S. 8 EStG, wonach nunmehr der Steuerabzugsverpflichtete den Fehlbetrag von einem bei ihm unterhaltenen und auf den Namen des Gläubigers der Kapitalerträge lautenden Konto, ohne Einwilligung des Gläubigers, einziehen kann. Gem. § 52 Abs. 28 S. 23 EStG i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.2.1 Bindungswirkung von BMF-Schreiben

Rz. 4n Nach dem m. W. v. 1.1.2016 durch das Steueränderungsgesetz 2015 v. 2.11.2015[1] geänderten § 44 Abs. 1 S. 3 EStG wurde klargestellt, dass die auszahlende Stelle den KapESt-Abzug "unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung" vornehmen muss. Im Bundessteuerblatt veröffentlichte BMF-Schreiben entfalten daher eine ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.1 Überblick

Rz. 236 Der Steuererlass aufgrund der Verschonungsbedarfsprüfung ist kraft Gesetzes zwingend an die Einhaltung von mehreren Bedingungen geknüpft (§ 28a Abs. 4 ErbStG). Rz. 237 Dabei handelt es sich (zunächst) um die folgenden 3 Bedingungen kein Unterschreiten der Mindestlohnsumme innerhalb von 7 Jahren nach dem Erwerb (§ 28a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 ErbStG) und kein Verstoß gegen die ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Verfassungsrecht

Rz. 25 Die neue Verschonungsbedarfsprüfung wirft zahlreiche (verfassungsrechtliche) Fragen auf.[1] Die Verschonungsbedarfsprüfung beruht auf der (3.) Entscheidung des BVerfG zum ErbStG.[2] Eine steuerliche Verschonung bedarf in größeren Fällen einer individuellen Bedürfnisprüfung. Das BVerfG hat allerdings nicht deutlich gemacht, ob es dafür auf die Größe des Erwerbs oder auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.4 Gesichtspunkt der Wesentlichkeit

Rz. 361 Es existiert kein Grundsatz, der vorschreibt, dass die Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten auf wesentliche Verpflichtungen beschränkt ist, was im Einklang mit der Auffassung des BFH steht.[1] Der Wesentlichkeitsgrundsatz, der auch für die Bildung von Verbindlichkeitsrückstellungen gilt, erlaubt jedoch die Vernachlässigung unwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.2 Schuldcharakter bei öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen

Rz. 341 Die Verpflichtung, und damit der Schuldcharakter, der zur Bildung der Rückstellung führt, braucht nicht im Zivilrecht (Gesetz oder Vertrag) begründet zu sein, es kann sich auch um eine öffentlich-rechtliche Pflicht handeln. "Verpflichtung" ist i. S. der Definition des § 241 BGB zu verstehen, d. h. die Pflicht des Schuldners, an den Gläubiger eine Leistung zu erbringe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.5 Insbesondere: Abzinsungspflicht

Rz. 504a Mit dem CoronaStHG IV v. 19.6.2022[1] wurde die bisherige strikte Regelung zur Abzinsung von Verbindlichkeiten aufgehoben (zur Altregelung siehe Rz. 505ff.), wobei für Rückstellungen andere Bestimmungen gelten (Rz. 373). Ursprünglich basierte die Abzinsung auf der Annahme, dass zinslose Verbindlichkeiten den Stpfl. weniger belasten würden, da ein impliziter Zinsante...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.1 Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter (§ 5 Abs. 2 EStG)

Rz. 168 Für immaterielle Wirtschaftsgüter galt ursprünglich handels- und steuerrechtlich die gleiche Regelung, nämlich ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter und ein Aktivierungsgebot für derivativ erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter. Durch § 248 Abs. 2 HGB i. d. F. des BilMoG v. 25.5.2009[1], ist das handelsrechtliche Aktivierungsverb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für schwerbehi... / 2.2 Schwerbehinderteneigenschaft in der Schonfrist/Schutzfrist

Hat sich der GdB auf unter 50 % verringert, liegt also keine Schwerbehinderteneigenschaft mehr vor, und wird der Bescheid über die Anerkennung der Schwerbehinderung aufgehoben, so besteht die Schwerbehinderteneigenschaft für eine sog. Schonfrist (Schutzfrist) von 3 Kalendermonaten fort.[1] Praxis-Beispiel Schwerbehinderung in der Schonfrist Schwerbehinderung liegt vor seit 202...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Flüssige Mittel in Buchführ... / 4 Behandlung von Kassendifferenzen

Rz. 32 Die Geschäftskasse kann unter realen Gesichtspunkten keinen negativen Bestand aufweisen. Sollte diese Konstellation dennoch auftreten, ist das auf die fehlerhafte Verbuchung von betrieblichen Geldbewegungen zurückzuführen. Ein Widerspruch innerhalb der Kassenbuchführung ist, unabhängig von den tatsächlichen betrieblichen Geldbewegungen, erkennbar.[1] Einlagen, die led...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Besondere Voraussetzungen bei AG, KGaA und SE (Abs. 3 Satz 2 (2. Halbsatz) und Satz 3)

Rn. 96 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 318 Abs. 3 Satz 2 (2. Halbsatz) sowie Satz 4 knüpfen die wirksame Stellung eines Ersetzungsantrags durch Aktionäre einer AG, KGaA oder SE an weitere, besondere Voraussetzungen. Aktionäre dürfen demnach einen Ersetzungsantrag nur stellen, wenn sie erstens "gegen die Wahl des Abschlussprüfers bei der Beschlussfassung Widerspruch erklärt haben...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Jahresabschluss

Rn. 28 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die GmbH zeichnet sich gegenüber einer AG, KGaA bzw. SE dadurch aus, dass das Recht der GmbH in einigen Teilen dispositiv ist. So kann die Rechtsstellung der Gesellschafter untereinander im Gesellschaftsvertrag abweichend von den gesetzlichen Vorschriften geregelt werden (vgl. § 45 Abs. 1 GmbHG). Diese sog. Satzungsautonomie einer GmbH erlaub...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.9 Muster

Rz. 65 Abmahnschreiben des Anwalts des Vermieters wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung Frau/Herrn … (Vor- und Zuname/n des Mieters/der Mieter) … (Straße, Postleitzahl, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, hiermit zeige ich an, dass ich Herrn/Frau … vertrete, von dem/der Sie mit Mietvertrag vom … die Wohnung im Erdgeschoss/Obergeschoss Mitte/re...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Konzernabschluss

Rn. 34 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die dargelegten Möglichkeiten, die Wahl des AP bei einer GmbH sowie PersG i. S. d. § 264a gesellschaftsvertraglich zu regeln, gelten grds. auch für die Wahl des KA-Prüfers. Dies bedeutet auch, dass im Gesellschaftsvertrag unterschiedliche Wahlverfahren bezüglich der Wahl von JA- und KA-Prüfer vereinbart werden können. So kann die Wahlkompeten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Voraussetzungen aufgrund des Wortsinns des GoB-Begriffs: Allgemeiner Konsens und Systemgerechtigkeit

Rn. 11 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Wortsinn des Begriffs "GoB" lässt sich ermitteln, indem man sich den Sinn der drei Begriffe "Grundsatz, Ordnungsmäßigkeit und Buchführung" vergegenwärtigt. Synonyme Begriffe für den Ausdruck "Grundsatz" sind Worte wie "Basis-Regel", "fundamentales Prinzip" oder "allg. Gebot". Der Wortsinn dieser Synonyme macht deutlich, dass es sich bei d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Mögliche Ausnahmen im Sinne von § 252 Abs. 2

Rn. 147 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Mit dem BilMoG wurde die bis dato kodifizierte – allerdings vom Schrifttum als solche nicht verstandene – Soll-Vorschrift in eine Muss-Vorschrift überführt (vgl. stellvertretend für viele ADS (1995), § 252, Rn. 109, 112; Pfleger, DB 1986, S. 1133). Dementsprechend ist vom Grundsatz der Beibehaltung von Bewertungsmethoden zwingend auszugehen. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Wahl des Abschlussprüfers für den Konzernabschluss (Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz))

Rn. 24 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der KA-Prüfer wird gemäß § 318 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) von den Gesellschaftern des MU gewählt. Das Wahlverfahren entspricht demjenigen für den Prüfer des JA (vgl. Bonner HGB-Komm. (2022), § 318, Rn. 94). Ist das MU eines Konzerns eine AG, KGaA oder SE, wählt deren HV den KA-Prüfer. Bei einer GmbH als MU wählen deren Gesellschafter den KA-...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Rn. 204 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Besteht zum BilSt bei einem VG des AV ein Wertminderungsbedarf (beizulegender Wert < Buchwert), ist eine außerplanmäßige Abschreibung zwingend durchzuführen, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist (vgl. § 253 Abs. 3 Satz 5). Allein für VG des Finanz-AV besteht bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung ein Abschreibungswahl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Behandlung gering- und geringstwertiger Wirtschaftsgüter

Rn. 236 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG können im Steuerrecht geringwertige, einer selbständigen Nutzung fähige WG im Jahr der Anschaffung "in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Absatz 1), [...] für das einzelne Wirtschaftsgut 800 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Erteilung des Prüfungsauftrags

Rn. 53 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das zuständige Organ der prüfungspflichtigen Gesellschaft muss dem AP unverzüglich nach dessen Wahl den Prüfungsauftrag erteilen (vgl. § 318 Abs. 1 Satz 4). Zuständig für die Auftragserteilung sind grds. die gesetzlichen Vertreter, sofern nicht dem AR dieses Recht zugewiesen ist. Bei einer AG, KGaA und dualistisch strukturierten SE liegt die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen einer Verletzung der §§ 289, 289a–f

Rn. 337 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Aus Verstößen gegen die Vorschriften zur Lageberichterstattung resultieren unterschiedliche Rechtsfolgen. Wird entgegen § 264 Abs. 1 Satz 1 kein Lagebericht aufgestellt, führt dies zu einer Verletzung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Vorstandsmitglieder (vgl. § 93 Abs. 2 AktG) und Geschäftsführer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 In Zeiten einer globalisierten Weltwirtschaft kann der Wert des Euro gegenüber anderen wichtigen Währungen in z. T. erheblichem Ausmaß schwanken. Begünstigt durch die jüngsten Entwicklungen in der amerikanischen Geldpolitik, die Entkopplung des Schweizer Franken vom Euro Anfang des Jahrs 2015, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Wertaufholung und planmäßige Abschreibungen

Rn. 379 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Auf der Grundlage des AktG 1965 war es strittig, ob in der HB planmäßige Abschreibungen durch Zuschreibungen korrigiert werden durften. Dem hielten bereits ADS zutreffend entgegen, dass Zuschreibungen zur Korrektur überhöhter planmäßiger Abschreibungen nicht möglich sind, da i. R.e. Änderung des Abschreibungsplans nur die künftigen Abschreibu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesetzliche Vorgaben

Rn. 23 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Das Gesetz gibt für die Inhalte des Lageberichts in den §§ 289 und 289a–f einen groben Berichtsrahmen vor. Es definiert damit lediglich den Mindestumfang des Lageberichts. Bei dessen inhaltlicher Gestaltung verbleiben der UN-Leitung daher umfangreiche Ermessensspielräume. Diese werden jedoch in mehrfacher Hinsicht eingeschränkt. Zunächst ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Kürzung des noch nicht gewährten Urlaubs

Rz. 7 Für jeden vollen Monat, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr Elternzeit nimmt, kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub um ein Zwölftel kürzen. Die Vorschrift gilt nur für den Urlaub, der während der Elternzeit entsteht. Urlaub, der während eines Beschäftigungsverbots oder den Schutzfristen nach § 3 MuSchG entsteht, kann nicht gekürzt werden (§ 24 Satz 1 MuSchG). Gekür...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Berichts- und Offenlegungsvarianten

Rn. 296 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Für die Erklärung zur UN-Führung sieht das Gesetz zwei alternative Berichts- und Offenlegungsformen vor. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist die Aufnahme in den Lagebericht als Standardvariante anzusehen. Die Erklärung zur UN-Führung muss dann innerhalb des Lageberichts einen eigenen Abschnitt bilden (vgl. § 289f Abs. 1 Satz 1). Alternativ ka...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zusätzliche Angaben zur Erfüllung der Generalnorm (§ 264 Abs. 2 Satz 2)

Rn. 18 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Führen besondere Umstände dazu, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt, so sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen" (§ 264 Abs. 2 Satz 2; wegen Einzelheiten zum Inhalt vgl. HdR-E, HGB § 264, Rn. 47). Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Systemgerechtigkeit

Rn. 34 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Zweckgerechte, auf einem allg. Konsens beruhende Grundsätze müssen i. R.e. Ordnung konkretisiert werden, um eine ordnungsmäßige RL sicherstellen zu können (vgl. ADS (1995), § 243, Rn. 9; Moxter, in: FS RFH/BFH (1993), S. 533 (534); MünchKomm. HGB (2020), § 238, Rn. 23f.). Ein solches System von Grundsätzen und die ihnen entsprechenden RL-Alte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ausweis von Ergebnisanteilen an Personenhandelsgesellschaften

Rn. 278 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Beim Ausweis von stehen gelassenen Gewinnanteilen an PersG wird entsprechend der steuerrechtlichen Verfahrensweise in der Praxis (vgl. dazu Dietel, DStR 2002, S. 2140 (2141)) sowohl der zeitkongruente Ausweis als Zugänge als auch der Ausweis als Zuschreibung gewählt (befürwortend noch HFA 3/1976, WPg 1976, S. 591ff. (aufgehoben); ADS (1997),...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / Zusammenfassung

Begriff Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz und ihren Arbeitsort in 2 verschiedenen Staaten haben und arbeitstäglich oder in anderen regelmäßig kurzen Abständen zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln. Weiter wird zwischen Ein- und Auspendlern unterschieden. Bezüglich Frankreich und Österreich gilt für Grenzgänger, dass Wohn- und Arbeitsort innerhalb einer bestim...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 5.3 Nichtrückkehr zum Wohnsitz

Berufliche Nichtrückkehrtage Die Grenzgängereigenschaft geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer an einzelnen Arbeitstagen an seinem Arbeitsort verbleibt. Das Abkommen sieht eine 60-Tage-Grenze vor. Danach ist es unschädlich, wenn der Arbeitnehmer an bis zu 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. In die Berechnung sind nur solche Tage einzubezi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.6 Widerspruch gegen die Aufforderung

Die Aufforderung der Krankenkasse ist ein Verwaltungsakt, gegen den form- und fristgerecht Widerspruch und Klage eingelegt werden können.[1] Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung.[2] Danach kann sich die Krankenkasse nicht auf die rechtsgestaltende Wirkung der Aufforderung berufen. Der Versicherte kann sein Dispositionsrecht gegenüber dem Rentenversicherungsträge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1 Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe

Eine rechtmäßige Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe durch die Krankenkasse ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Da die Aufforderung ein Verwaltungsakt ist, treten die Rechtsfolgen – u. a. des unterlassenen Antrags – auch bei einer rechtswidrigen Aufforderung ein. Davon ausgenommen ist nur die nichtige Aufforderung,[1] die von Anfang an unwirksam und da...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.3 Verwaltungsverfahren der Krankenkasse

Die Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe ist ein belastender Verwaltungsakt, der mit einem Widerspruch angefochten werden kann.[1] Da es sich bei der Aufforderung um einen befehlenden Verwaltungsakt handelt, der in die Rechte des Versicherten eingreift, ist der Versicherte vor der Aufforderung anzuhören. Gründe, von einer Anhörung abzusehen, sind nicht denkbar...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untersuchungs-/Behandlungsm... / 2.2 Verfahren

Die Krankenkassen sind verpflichtet, eine gutachtliche Stellung des MD zu beantragten Leistungen einzuholen, wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist.[1] Dabei sind insbesondere die Voraussetzungen sowie Art und Umfang der Leistung zu prüfen. Die Begutachtung wird durch die Krankenkasse eingeleitet. Die K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.1 Übungsleiterfreibetrag bis zu 3.000 EUR jährlich

Große praktische Bedeutung kommt dem Übungsleiterfreibetrag zu, den der Gesetzgeber für bestimmte Nebentätigkeiten gewährt. Die Einnahmen aus einer begünstigten Nebentätigkeit bleiben bis zu 3.000 EUR pro Jahr steuerfrei. Ab 1.1.2021 hat der Gesetzgeber den bisherigen Freibetrag von 2.400 EUR um 600 EUR angehoben, um den steigenden Anforderungen des ehrenamtlichen Engagement...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 2.2 Alte Rechtslage bis 31.12.2017

Rz. 20 § 255c in seiner bis zum 31.12.2017 gültigen Fassung regelte Widerspruch und Klage gegen die Veränderung des Zahlbetrags der Rente; dabei handelte es sich um anderen durch Bundesgesetz vorgeschriebenen Fall, bei dem die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage i. S. v. § 66a Abs. 1 SGG gerade entfällt (§ 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG). Rz. 21 Das 2. SGB VI-Änd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / 2. Kritische Würdigung der Verwaltungsauffassung

Enge Auslegung des Gesetzeswortlauts: Der Wortlaut des § 32a Abs. 1 KStG lässt auch die Auslegung zu, wonach eine Änderung des ESt-Bescheids der Gesellschafter nur möglich ist, wenn der KSt-Bescheid der Gesellschaft geändert wird, während es nicht genügt, wenn nur der Verlustfeststellungsbescheid geändert wird[16]. Denn auf Gesellschaftsebene spricht das Gesetz nur von einem "S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 75 Abfindun... / 2.4 Rentenanspruch nach Gesamtvergütung

Rz. 13 Liegen nach Ablauf des Zeitraums, für den eine Gesamtvergütung geleistet wurde, weiterhin die Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente vor, wird die Rente auf Antrag des Versicherten auch über diesen Zeitraum hinaus geleistet. Der Antrag kann vor oder nach Ende des Gesamtvergütungszeitraumes gestellt werden. Zu beachten ist die Verjährungsregelung des § 45 SGB I....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zur Gesetzesentwicklung bis zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (2. SGB VI-ÄndG) v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3013) vgl. GRA der DRV zu § 255c SGB VI, Stand: 23.11.2017, Historie. Die Vorschrift ist dann durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Vorschriften (2. SGB VI-ÄndG) v....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 1.1 Antragserfordernis (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Mit der Aufhebung der sog. Stichprobenprüfung ist der Gesetzgeber zu einem Antragsverfahren zurückgekehrt. Hierbei sind bestimmte formelle Voraussetzungen bei der Einleitung eines Prüfverfahrens zu berücksichtigen. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung der erbrachten Leistungen wird durch einen mit einer Begründung versehenen Antrag eingeleitet. Formell ist erforderlich, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 2.1 Zulassungsantrag, Antragsunterlagen

Rz. 15 § 5 AZAV präzisiert das Verfahren zur Prüfung und Erteilung der Zulassung von Trägern und Maßnahmen. Ziel ist eine Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch die fachkundigen Stellen nach einheitlichen Standards, um ein gleichmäßig hohes Qualitätsniveau bei der Durchführung von Maßnahmen zu gewährleisten. Entsprechend der Regelung in § 181 Abs. 5 Satz 1 nimmt die fac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.2.1 Anspruch Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Rz. 10 Zum Zeitpunkt des Leistungsfalls notwendig aber auch ausreichend ist, dass der Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit i. S. d. § 240 besteht; in § 240 erschöpft sich der sachliche Anwendungsbereich. Aufgrund des klaren Wortlauts der Regelung ist eine analoge Anwendung ausgeschlossen. Die Anwendung von § 270b ist daher auch dort ausg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.3 Rahmenvorgaben für die Prüfungen nach Abs. 1

Rz. 24 Die Verlagerung der Vorgaben für Wirtschaftlichkeitsprüfungen der ärztlich verordneten Leistungen auf die regionale Ebene ermöglicht nach der Gesetzesbegründung passgenauere Lösungen; dennoch sei es erforderlich, gewisse Mindeststandards bundeseinheitlich zu regeln. Rz. 25 Nach Abs. 2 sind daher die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und der GKV-Spitzenverband verpfl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.1 Leitende Angestellte

Leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder reg...mehr