Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.2.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 49 Die Steuerfreistellung erfasst alle Bezüge, die der Definition nach unter § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG fallen. § 8b Abs. 1 KStG definiert diese Bezüge dadurch, dass auf die genannte Vorschrift "dem Sinne nach" verwiesen wird. Damit wird klargestellt, dass nur die dort enthaltene Definition in Bezug genommen wird, nicht aber die Qualifikation dieser Be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.4 Beteiligung von Personengesellschaften

Rz. 669 Die Tatbestände des Abs. 10 für Sachdarlehen und Wertpapierpensionsgeschäfte sind nach S. 1, 4 nur anwendbar, wenn auf beiden Seiten Körperschaften beteiligt sind. Dies beruht darauf, dass die Steuerfreistellung nach Abs. 1, 2 nur für Körperschaften gilt und Finanztransaktionen daher bei Ausschluss dieser Steuerfreistellung nur bei Körperschaften zu Steuervorteilen f...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.3.2 Zuwendungen

Rz. 180 Nach § 9 Nr. 5 S. 1 GewStG müssen Zuwendungen – hierunter fallen Spenden und Mitgliedsbeiträge – zur Förderung begünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52 – 54 AO vorliegen. Die Zuwendungen müssen freiwillig geleistet werden. Ihnen darf weder eine Gegenleistung des Empfängers noch ein Leistungsaustausch zugrunde liegen. Unschädlich ist die freiwillig übernommene Verpflichtung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.5 Nichtabziehbarkeit von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen (Abs. 3 S. 3)

Rz. 344 Abs. 3 S. 3 wendet sich an die gleichen Stpfl. wie Abs. 2, also an alle KSt-Subjekte. Es wird nicht zwischen unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekten unterschieden.[1] Die Norm ist verfassungskonform. Sie verstößt weder gegen die in Art. 3 GG geregelte Belastungsgleichheit[2] noch gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot.[3] Die Tatsache, dass b...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.4.1 Sperrfrist von 7 Jahren

Rz. 298 Nach Abs. 4 S. 2 Nr. 1 a. F. gilt die Ausnahmeregelung des Abs. 4 S. 1 a. F. nicht, wenn der Gewinn, dessen Steuerpflicht infrage steht, später als 7 Jahre nach dem Zeitpunkt der Einbringung i. S. d. Abs. 4 S. 1 a. F. eintritt. Dies bedeutet, dass folgende Veräußerungen und gleichgestellten Vorgänge nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren steuerfrei möglich sind:[1] d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.3 Sonderfall verdeckte Gewinnausschüttung

Rz. 122 Voraussetzung für die Steuerfreistellung bei dem empfangenden Gesellschafter ist, dass die Leistung bei der auskehrenden Körperschaft das Einkommen nicht gemindert hat. Da die verdeckte Gewinnausschüttung eine Auskehrung auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage darstellt, die jedoch eine betriebliche Veranlassung vortäuscht, ist dies so zu verstehen, dass die (aus deut...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.5 Möglichkeit des Drittvergleichs

Rz. 420 Abs. 3 S. 7 ermöglicht dem Gesellschafter bzw. der nahe stehenden Person den Nachweis eines dem Drittvergleich entsprechenden Verhaltens. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Abs. 3 S. 4, 5 bei der Darlehens- oder Sicherheitengewährung durch einen wesentlich beteiligten Gesellschafter oder eine nahe stehende Person eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung unterstel...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 32 An die Stelle der pauschalen Kürzung tritt nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen i. S. d. WEG errichten und veräußern, die erweiterte ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.2 Ausschluss bei einbringungsgeborenen Anteilen

Rz. 264 Die Anwendung des Abs. 2 auf Veräußerungs- und gleichgestellte Gewinne ist nach Abs. 4 S. 1 Nr. 1 a. F. ausgeschlossen, wenn die Anteile einbringungsgeboren nach § 21 UmwStG a. F. sind. Einbringungsgeboren sind Anteile, wenn der Anteilseigner sie durch eine Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 UmwStG a. F. bzw. § 23 Abs. 1–4 UmwStG a. F. erworben und dabei nicht den Teilwert,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.6.2 Beteiligungen im Sonderbetriebsvermögen

Rz. 506 Nach § 8b Abs. 4 S. 4 KStG sind Beteiligungen über eine Mitunternehmerschaft dem Mitunternehmer anteilig zuzuordnen. Die anteilig zugerechneten Beteiligungen gelten nach § 8b Abs. 4 S. 5 KStG als unmittelbare Beteiligungen. Offen bleibt dabei, wie mit Beteiligungen im Sonderbetriebsvermögen zu verfahren ist. Grundsätzlich gehören auch Einkünfte aus im Sonderbetriebsv...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 7.4 Kürzung für Unternehmen der Seeschifffahrt (§ 9 Nr. 3 Satz 2 – 5 GewStG)

Rz. 166 § 9 Nr. 3 S. 1 GewStG findet keine Anwendung auf Unternehmen der Seeschifffahrt, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und ihren Gewerbeertrag, obwohl sie ihre Tätigkeit weitgehend nicht im Inland ausüben, in Ermangelung einer ausl. Betriebsstätte[1] in voller Höhe der GewSt zu unterwerfen haben. Dabei stellt das Seeschiff selbst keine Betriebsstätte d...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.8 Umfang und Ermittlung der Kürzung

Rz. 99 § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG erfasst nur den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfällt. Erforderlich ist die Ermittlung des auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfallenden Teils des Gewerbeertrags. Hierzu gehören auch die anteiligen Hinzurechnungen und Kürzungen.[1] Übt das Grundstücksunternehmen außer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.2 Rechtslage bis Vz 2007

Rz. 371 Bis einschließlich Vz 2007 ist eine Gewinnminderung infolge der Teilwertabschreibung eines Darlehens, das der Beteiligungsgesellschaft gegeben wurde, steuerlich zu berücksichtigen. Darlehen und Beteiligung sind verschiedene Wirtschaftsgüter; ein eigenkapitalersetzendes Darlehen gehört nicht zu den Anschaffungskosten der Beteiligung.[1] Entscheidend ist nicht, dass ei...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.7.3 Sondervergütungen an Mitunternehmer (§ 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1a GewStG)

Rz. 90 Ausgeschlossen ist die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1a S. 1 GewStG auch, soweit der Gewerbeertrag Vergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG enthält, die der Gesellschafter von der Personengesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Personengesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern, mit Au...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 4.4 Umfang der Kürzung

Rz. 120 Gekürzt wird im Rahmen von § 9 Nr. 2 GewStG der Anteil am Gewinn der Mitunternehmerschaft. Hierzu gehören der Anteil des die Beteiligung haltenden Unternehmens am von der Mitunternehmerschaft erzielten Gewinn aus dem Gesamthandsvermögen und die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehörenden Sondervergütungen, die der Mitunternehm...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.3 Grundbesitz

Rz. 9 Was Grundbesitz ist, ergibt sich aus dem BewG. Nach § 19 Abs. 1 BewG gehören hierzu Grundstücke der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Grundstücke des Grundvermögens und Betriebsgrundstücke. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft unterliegen nicht der GewSt. Relevant für die GewSt sind somit nur die Grundstücke des Grundvermögens i. S. d. § 68 BewG und die Betrieb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.1 Grundlagen

Rz. 258 Der durch Gesetz v. 7.12.2006[1] aufgehobene und nur noch auf vor dem 13.12.2007 zur Eintragung ins Handelsregister angemeldete Einbringungen anzuwendende Abs. 4 a. F.[2] enthält eine Reihe von Ausnahmen zu Abs. 2. Das bedeutet, dass bei Vorliegen der Tatbestände des Abs. 4 a. F. die Veräußerung von Anteilen zu steuerpflichtigen Gewinnen führt.[3] Diese Ausnahmeregel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.3 Erwerb von einem nicht begünstigten Steuerpflichtigen (Abs. 4 S. 1 Nr. 2 a. F.)

Rz. 286 Der Ausnahmetatbestand des Abs. 4 S. 1 Nr. 1 a. F. richtet sich gegen Kapitalgesellschaften, die ein an sich nicht steuerbefreites Wirtschaftsgut dadurch der Steuerfreistellung zu unterwerfen versuchen, dass sie es in Anteile an einer Kapitalgesellschaft "umwandeln", also versuchen, den sachlichen Geltungsbereich der Vorschrift zu umgehen. Der Ausnahmetatbestand des ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.3 Ausschließlichkeit der Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes

Rz. 53 Die Tätigkeit des Grundstücksunternehmens muss sich ausschließlich auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes beziehen. Weitere Tätigkeiten führen, sofern es sich nicht um erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeiten i. S. d. § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG handelt, in vollem Umfang, selbst bei Geringfügigkeit, zur Versagung der erweiterten Kürzung.[1] Von daher is...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Die Wirkungen der Überweisung zur Einziehung

Rz. 6 Die Überweisung zur Einziehung stellt die reguläre, weil in den meisten Fällen für den Gläubiger weniger risikoreiche, Form der Verwertung nach § 835 ZPO dar und ist daher im Zweifelsfall als die vom Gläubiger gewählte Form anzunehmen, zumal die Überweisung an Zahlungs statt gewöhnlich nur auf ausdrücklichen Antrag des Gläubigers erfolgt (LSG Rheinland-Pfalz, NZS 2019,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.4.2 Begünstigte und nicht begünstigte Einbringungen

Rz. 312 Nach Abs. 4 S. 2 Nr. 2 a. F. gilt die Ausnahmeregelung des Abs. 4 S. 1 a. F. weiterhin nicht bei bestimmten Einbringungsvorgängen.[1] Der Gesetzeswortlaut ist schwer verständlich, da er nicht angibt, wann Abs. 4 S. 1 a. F. nicht eingreift (mit der Folge, dass die Veräußerungs- und sonstigen Gewinne nach Abs. 2 aus dem Einkommen auszuscheiden sind und damit steuerlich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 381 Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs bestimmt Abs. 3 S. 4, dass Gewinnminderungen nicht geltend gemacht werden können, die ein zu mehr als 25 % beteiligter Gesellschafter erlitten hat. In S. 5 wird diese Regelung auf Personen, die dem Gesellschafter i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG nahe stehen, ausgedehnt. Die Person des Gesellschafters ist zivilrechtlich zu best...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Begrenzung des Kapitalwerts durch den Steuerwert des genutzten Wirtschaftsguts

Rz. 90 [Autor/Stand] Siehe § 16 BewG mit Erläuterungen. Rz. 91– 100 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BMF, Schr. v. 19.2.2020 – IV C 2-S 2144-g/17/10002 – DOK 2019/1083405 (Anwendungsregelungen zu § 4j EStG; nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen im Veranlagungszeitraum 2018), BStBl. I 2020, 238 Anwendungsregelungen zu § 4j EStG; Nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen im Veranlagungszeitraum 2018 Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz – StMBG) v. 21.12.1993 (BGBl. I 1993, 2310 = BStBl. I 1994, 50) Rz. 2 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 27.9.1993 (BT-Drucks. 12/5630 und 12/5764) Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 41. § 50 d wird wie folgt geändert: a) Nach ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BMF, Schr. v. 30.1.2006 – IV B 1-S 2411-4/06 (Ausschluss der Kapitalertragsteuererstattung bei Zwischenschaltung einer funktionslosen Holdinggesellschaft), BStBl. I 2006, 166 Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt das Folgende: Der BFH hat mit seinem Urteil vom 31.5.2005 (BFH, Urt. v. 31.5.2005 – I R 74, 88/04, BStBl. II...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Ableitung des Grundsteuerwerts aus Vergleichswerten (Abs. 3)

Rz. 161 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 247 Abs. 3 BewG lautet:[2] "... Die Befugnis zur Ableitung des Werts des unbebauten Grundstücks aus den Werten vergleichbarer Flächen, wenn die Gutachterausschüsse in Ausnahmefällen keine Bodenrichtwerte ermittelt haben, stellt – wie in § 179 Satz 4 BewG – eine vollständige Bewertung aller wirtschaftlichen Einheiten sicher ...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / 2. Rechtfertigung (EuGH-Rechtsprechung)

Rz. 96 [Autor/Stand] Anforderungen an eine Rechtfertigung wegen Missbrauchs. Die durch § 50d Abs. 3 EStG bewirkte Beschränkung der Niederlassungsfreiheit kann prinzipiell gerechtfertigt werden. Dies stellt den entscheidenden Punkt bei der Prüfung des § 50d Abs. 3 EStG anhand der Grundfreiheiten dar. Eine Rechtfertigung setzt aber voraus, dass § 50d Abs. 3 EStG einen unionsre...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Verfassungsrechtliche Vorgaben für Realitäts- und Relationsgerechtigkeit

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber muss nicht nur den Belastungsgrund der Grundsteuer im Gesetz erkennbar regeln (Rz. 29 f.), sondern ihn – im Rahmen der legislativen Sekundärentscheidung über die Steuerermittlungsregelungen (zur Primärentscheidung, Rz. 31) – auch realitätsgerecht erfassen.[2] Insbesondere muss er diese Regelungen gleichheitsgerecht und damit folgerichtig ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / bb) Einschränkung des § 2 BewG, Verhinderung von Zerlegungsfällen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 103 [Autor/Stand] Grundsätzlich können nach § 2 Abs. 1 BewG mehrere Wirtschaftsgüter (z.B. zwei Flurstücke) als eine (insgesamt zu bewertende) wirtschaftliche Einheit zusammengefasst werden (§ 3 BewG Rz. 56 f.). Davon macht § 2 Abs. 2 Satz 2 HGrStG für den sachlichen Anwendungsbereich des Hessischen Grundsteuergesetze (Rz. 82, Rz. 85) eine Ausnahme. Der Grundsatz gilt da...mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbundverfahren um Auskunftserteilung in der Folgesache Güterrecht. [2] Die seit 1999 verheirateten Beteiligten trennten sich am 6.1.2018. Der Scheidungsantrag der Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) wurde dem Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) am 5.1.2019 zugestellt. [3] Der Ehemann ist Rechtsanwalt. Er war Partner ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung von Grund und Boden, § 84 BewG

Rz. 85 [Autor/Stand] Der Grund und Boden ist mit dem Wert anzusetzen, der sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre, § 84 BewG. Die Bewertung von Grund und Boden erfolgt gemäß § 9 Abs. 1 BewG i.V.m. § 17 Abs. 3 BewG mit dem gemeinen Wert zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964. Der gemeine Wert wird gemäß § 9 Abs. 2 BewG durch den Preis bestimmt, der im gewöhnli...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Inbezugnahme des § 2 BewG (wirtschaftliche Einheit)

Rz. 84 [Autor/Stand] Der Verweis auf § 2 BewG hat zur Folge, dass dem Bundes- und dem Landesrecht ein identisches Bewertungsobjekt (§ 2 Abs. 1 BewG) – die wirtschaftliche Einheit – zugrunde gelegt wird (Rz. 86). Zugleich gilt der durch § 2 Abs. 2 BewG festgeschriebene Grundsatz, dass mehrere Wirtschaftsgüter als (eine) wirtschaftliche Einheit nur insoweit in Betracht kommen,...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 166 [Autor/Stand] Der die Steuerschuldnerschaft regelnde § 3 Abs. 1 Satz 1, 2 HGrStG ersetzt fast wortlautidentisch § 10 Abs. 1, 2 GrStG (i.d.F ab 2025). Inhaltliche Unterschiede bestehen zwischen der bundesgesetzlichen und der landesgesetzlichen Regelung nicht. Die damit in Landesrecht transformierte Bundesregelung zum Steuerschuldner schafft eine Erleichterung bei der ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Zurechnung (Abs. 2)

a) Anwendbarkeit von § 39 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AO Rz. 174 [Autor/Stand] § 3 Abs. 2 Satz 1 HGrStG regelt, dass sich die Zurechnung des Steuergegenstands (Rz. 86) nach § 39 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 AO richtet (zur Ausnahme, Rz. 186 ff.). § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO (Bruchteilsbetrachtung) wird indes nicht in Bezug genommen und ist deshalb landesrechtlich auch nicht anwendbar (Rz. 182)....mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / II. Gebotene Beratung der Mandantin?

Nach Auffassung des LG liegen die Voraussetzungen des Gebührentatbestandes Nr. 4142 VV vor. Danach entsteht die zusätzliche Verfahrensgebühr u.a. für eine Tätigkeit des Verteidigers für den Beschuldigten, die sich auf eine Einziehung bezieht. Dabei setze – so das LG – der Gebührentatbestand nicht zwingend eine gerichtliche Tätigkeit voraus, sondern könne auch im Falle außerg...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / V. ATAD III-E (EU-Fall)

Rz. 73 [Autor/Stand] Überblick. Am 22.12.2021 hat die EU-Kommission einen Entwurf einer "Richtlinie zur Festlegung von Vorschriften zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen ("shell entities") für Steuerzwecke und zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU [EU-Amtshilferichtlinie]" (kurz: ATAD III-E)[2] vorgelegt. Der Vorschlag der ATAD III-E geht zurüc...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / c) Partielle Anwendung besonderer Bewertungsvorschriften des 2. Teils des 7. Abschnitts und Schlussbestimmungen (Abs. 3)

Rz. 108 [Autor/Stand] Die besonderen Bewertungsvorschriften des Siebenten Teils (§§ 218 Satz 1 Nr. 2, Satz 3, § 99 Abs. 1 Nr. 1, §§ 243, 244, 245, 246, 248, § 249 Abs. 5, 6 BewG) sowie die Schlussbestimmungen (§ 266 Abs. 3, 5 BewG) des Bewertungsgesetzes sind im genannten Umfang anzuwenden (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 HGrStG): § 218 Satz 1 Nr. 2 BewG (zur Abgrenzung der Vermögensa...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. Gesetzestext

Rz. 91 [Autor/Stand] (1) Es gelten 1. § 3 anstelle des § 10 des Grundsteuergesetzes, 2. die §§ 4, 5 und 7 anstelle des § 13 des Grundsteuergesetzes, 3. § 6 anstelle des § 15 Abs. 1 und 5 des Grundsteuergesetzes, 4. § 8 anstelle der §§ 16 und 36 des Grundsteuergesetzes, 5. § 9 anstelle des § 17 des Grundsteuergesetzes, 6. § 10 anstelle des § 18 des Grundsteuergesetzes, 7. § 11 anste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Begrenzung des Kapitalwerts durch den gemeinen Wert der Nutzungen oder Leistungen

Rz. 78 [Autor/Stand] Auch bei Nutzungen oder Leistungen, die auf die Lebenszeit einer Person beschränkt sind, ist an Stelle des Kapitalwerts der gemeine Wert anzusetzen, wenn der gemeine Wert nachweislich geringer oder höher als der Kapitalwert ist (§ 14 Abs. 4 BewG). Diese Vorschrift, die erstmals im BewG 1934 in § 16 Abs. 5 enthalten war, beruht auf einer Rspr. des RFH.[2]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einordnung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Bewertung unbebauter Grundstücke i.S.d. § 246 BewG bestimmt sich aus der Multiplikation ihrer Fläche und deren Bodenrichtwerte, § 247 Abs. 1 BewG. Die Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen auf den Hauptfeststellungszeitpunkt zu ermitteln, zu veröffentlichen und den zuständigen Finanzbehörden elektronisch zu übermitteln, § 247 Abs. 2 BewG. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Aufhebung oder Änderung eines Nachfeststellungsbescheides

Rz. 45 [Autor/Stand] Hier sind die Fälle, in denen sich bis zum maßgebenden Feststellungszeitpunkt eine Veränderung im Wert oder eine Änderung der Grundstücksart für die wirtschaftliche Einheit ergibt, von den Fällen zu unterscheiden, in denen sich Änderungen in der Zurechnung ergeben. Rz. 46 [Autor/Stand] Zwischenzeitliche Änderungen bezüglich der Wert- oder Artfeststellung ...mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / 2 Anmerkung

Der Beschluss behandelt einige "Klassiker des Zugewinns", welche bei einem güterechtlichen Verbundverfahren immer wieder auftauchen. 1. Ständiger Rechtsprechung entspricht es, dass eine Teilentscheidung über einzelne Positionen des Anspruches auf Zugewinn in der Regel nicht ergehen kann.[1] Der Zugewinnausgleich stellt sich bezogen auf den Stichtag als eine Gesamtsaldierung d...mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / II. Erforderliche Beratung der Mandantin

Die Gebühr Nr. 4142 VV entstehe – so das OLG –, wenn sich die Tätigkeit des Rechtsanwaltes auf eine Einziehung "bezieht". Sie findet ihren Sinn darin, dass der besondere Einsatz des Rechtsanwaltes mit dem Ziel der Bewahrung des Eigentums des Mandanten wegen der sich häufig aufwändig und umfangreich gestaltenden Tätigkeit abgegolten werden soll (KG AGS 2005, 550 = RVGreport 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)[2] wurde für Zwecke der Grundsteuer gemäß § 258 BewG die Regelung für die Bewertung von Grundstücken im Rahmen des Sachwertverfahrens eingefügt. Mit dem Verfahren soll auf der Grundlage einer typisierenden Ermittlung des Grundbesitzwertes die Bewertung ei...mehr

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ZErb 05/2022, Scheidungsabfindungen im Wechselbad der Gefühle und des ErbStG

In einer sehr wichtigen Entscheidung hat der BFH zu Abfindungen in Eheverträgen Stellung genommen (v. 1.9.2021 – II R 40/19, DStR 2022, 148, Anm. Kugelmüller-Pugh): In einem Ehevertrag zu Beginn der Ehe war für den Verzicht des wirtschaftlich schwächeren Ehepartners auf etwaige künftige, höhere Ansprüche verschiedener Natur keine Sofortabfindung, sondern für den Fall der etw...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / 1. Anwendungsbereich, Abgrenzungen (Konkurrenzen)

Rz. 107 [Autor/Stand] Überblick und Bedeutung. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG beschränkt grundsätzlich auch die Kapitalverkehrsfreiheit (s. zum Anwendungsbereich Rz. 108 ff.; zur Abgrenzung gegenüber anderen Grundfreiheiten Rz. 109 ff.; zur Beschränkung und Rechtfertigung Rz. 116 f.). Das ist von besonderer Bedeutung, sofern der von § 50d Abs. 3 EStG versagte Entlastungs...mehr

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ZErb 05/2022, Buchposition ... / 1 Gründe

A. Die Beteiligte zu 1, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ist als Eigentümerin des im Eingang dieses Beschlusses bezeichneten Wohnungseigentums im Grundbuch eingetragen. Als Gesellschafter sind der Beteiligte zu 2 und der inzwischen verstorbene Dr. F. Z. eingetragen. Der Beteiligte zu 3 ist Testamentsvollstrecker über den Nachlass des Dr. F. Z. Die Beteiligte zu 4,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wertfeststellung einer Stiftung & Co. KG

Leitsatz 1. Eine Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft. 2. Für eine vermögensverwaltende Stiftung & Co. KG, bei der ausschließlich eine Stiftung persönlich haftende Gesellschafterin ist, ist ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG festzustellen. 3. Das Erbschaftsteuerfinanzamt entscheidet, ob eine Wertfeststellung dem Grunde nach erforderlic...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / III. Anwendung der Insolvenzverwaltervergütungsverordnung?

Rz. 34 Die Anwendung der Insolvenzverwaltervergütungsordnung auch für Testamentsvollstrecker wird in der Literatur ebenfalls diskutiert.[67] Erwähnt wird dieser Ansatz darüber hinaus in der neuen Tabelle des Deutschen Notarvereins 2000. Diese versteht ihn aber offenbar eher im Zusammenhang mit der Überlegung, dass der Sinn und Zweck der Testamentsvollstreckung eine eher höhe...mehr