Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsmarkt

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ZAP 21/2015, Anwaltsmagazin / Änderungen bei der Berechnung des Mietspiegels gefordert

Der Petitionsausschuss des Bundestages unterstützt Bemühungen in Richtung einer Änderung der Berechnung der im Mietspiegel wiedergegebenen ortsüblichen Vergleichsmiete. Mitte Oktober beschlossen die Ausschussmitglieder einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis z...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / III. Begrenzung der Wiedervermietungsmiete

Inzwischen liegen die ersten veröffentlichten Urteile zur "Mietpreisbremse" vor. Das AG Berlin Lichtenberg (NZM 2017, 31 = DWW 2016, 337 = WuM 2016, 665 = GE 2016, 1449 m. Anm. Börstinghaus jurisPR-MietR 2/2017 Anm. 2) hat einen Vermieter zur Rückzahlung von Miete verurteilt, weil die vereinbarte Miete mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete lag. Auch wenn die Ent...mehr

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Gesetzgebungsreport / 4. Mietpreisbremse und Bestellerprinzip

Seit dem 1.6.2015 gilt das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) vom 21.4.2015 (BGBl I, S. 610). Es enthält im Wesentlichen zwei verschiedene Regelungskomplexe. Zum einen sollen durch die Einführung der sog. Mietpreisbremse Mieten bei ...mehr

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ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / X. Zusammenfassung

Das Gesetz ist am 1.6.2015 vollständig in Kraft getreten. Die Neuregelung führt zu einer weiteren mietpreisrechtlichen Variante des Wohnungsmarktes. Da das maßgebliche Preisrecht wohnungsbezogen ist, können selbst in einem Haus unterschiedliche Regelungen gelten. Im Einzelnen sind folgende Regelungen hervorzuheben: Der preisgebundene Wohnungsbau ist Ländersache. Hier gibt es ...mehr

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ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / 2. Wiedervermietungsmiete

Die Mietpreisbegrenzung gilt nur, wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Damit ist gemeint, dass ein Mietvertrag mit einem Mieter neu vereinbart wird. In dieser Situation zeigt sich die Marktmacht des Vermieters, die gerade in angespannten Wohnungsmärkten gedrosselt werden soll. Wie schon hervorgehoben, darf die Wiedervermietungsmiete die ortsübliche Miete nicht um mehr al...mehr

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ZAP 12/2015, Anwaltsmagazin / Neuregelungen im Juni

Im Juni ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Die für die Anwaltschaft bedeutsamste ist wohl die sog. Mietpreisbremse, Änderungen gab es zudem beim Verbraucherschutz, bei den sog. Ghetto-Renten und bei der Bundeswehr. Im Einzelnen: Mietpreisbremse Zum 1. Juni ist das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft getreten, demzufolge Wohnungsmieten bei einer Wiede...mehr

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ZAP 11/2015, Mietrechtsnove... / I. Einleitung

Nachdem mit dem Mietrechtsänderungsgesetz 2013 in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf die Kappungsgrenze in inzwischen rund 270 Gemeinden bei Mieterhöhungen nach § 558 Abs. 3 BGB von 20 auf 15 % gesenkt wurde, ist die Diskussion um eine Begrenzung der Wieder- und Neuvermietungsmieten neu entfacht. Da die Senkung der Kappungsgrenze nur den Bestandsmietern entgegenkommt, denn...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / bb) Wohnvorteile

Mietkosten, die ein Unterhaltspflichtiger für eine von ihm selbst genutzte Wohnung aufzuwenden hat, sind keine Einnahmen, sondern Ausgaben. Sie gehören zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten. Sie sind im sog. Selbstbehalt enthalten (beim gegenüber Minderjährigen geltenden notwendigen Selbstbehalt – dazu s.u. – mit 380 EUR). Der Nutzungswert des eigengenutzten, dem Unterhalts...mehr

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FF 4/2016, Abänderung einer... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 1.4.2015, mit dem die Unterhaltsverpflichtung des Antragstellers aus der Urkunde des Notars S. vom 23.4.1992 (UR-Nr. 76/1992) in der Fassung des Urteils des Senats vom 5.2.1999 – 13 UF 7513/98 – dahingehend geändert wurde, dass der Antragsteller ab dem 23.12.2014 nur noch ver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Kostenmiete

Rz. 79 [Autor/Stand] Die übliche Miete kann schließlich ausnahmsweise anhand der (pauschalierten) Kostenmiete geschätzt werden. Ausgehend von der Annahme, der Vermieter werde die Miete für sein Grundstück so hoch bemessen, dass er seine Kosten decken kann, vertrat der BFH in seiner früheren Rechtsprechung die Auffassung, bei Fehlen von Vergleichsgrundstücken sei die pauschal...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Vorlagebeschluss des BFH vom 22.10.2014

Rz. 47.4 [Autor/Stand] Der Vorlagebeschluss des BFH vom 17.12.2014[2] ist teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22.10.2014,[3] mit dem die Vorschriften über die Einheitsbewertung ebenfalls dem BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt wurden. Das Verfahren ist beim BVerfG unter dem Aktenzeichen 1 BvL 11/14 anhängig. Rz. 47.5 [Autor/Stand] Der BFH hält die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Von Preisvorschriften freigestellter Wohnraum

Rz. 67 [Autor/Stand] Der in der Zeit vom 21.6.1948 bis zum 31.12.1949 bezugsfertig gewordene Wohnraum, der weder mit öffentlichen Mitteln gefördert noch grundsteuerbegünstigt ist, unterlag am 1.1.1964 nicht den Preisvorschriften (§ 11 I. BMietG). Bei Vermietung solchen Wohnraums konnte als Mietzins die Marktmiete gefordert werden, d.h. die Miete, die nach den Verhältnissen d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Schätzung der üblichen Miete für gewerbliche genutzte Räume

Rz. 99 [Autor/Stand] Die Vermietung von Geschäftsräumen unterliegt mit Wirkung vom 1.12.1951 nicht mehr den Preisvorschriften (§ 1 Geschäftsraummietengesetz – GRMG[2]). Geschäftsräume sind Räume, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung auf die Dauer anderen als Wohnzwecken, insbesondere gewerblichen oder beruflichen Zwecken zu dienen bestimmt sind und solchen Zwecken...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Mietpreisrechtliche Vorschriften für den nach dem I. und II. WoBauG steuerbegünstigten Wohnraum

Rz. 73 [Autor/Stand] Für den nach dem I. und II. WoBauG steuerbegünstigten Wohnraum galt am 1.1.1964 eine bedingte Preisfrage. Der Vermieter konnte eine selbstverantwortlich gebildete Miete fordern, d.h. praktisch die Miete, die nach den Verhältnissen des örtlichen Wohnungsmarktes zu erzielen war. Der Mieter konnte sich aber durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermiet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / gg) Freifinanzierter Wohnraum

Rz. 76 [Autor/Stand] Der unter dem Geltungsbereich des I. und II. WoBauG errichtete freifinanzierte Wohnungsbau ist neu geschaffener Wohnraum, der weder mit öffentlichen Mitteln gefördert noch steuerbegünstigt ist. Er unterlag am 1.1.1964 nicht den Preisvorschriften.[2] Bei freifinanziertem Wohnungsbau konnte die Marktmiete gefordert werden, d.h. die Miete, die nach den Verh...mehr

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Dienstwohnung / 6.4.2 Ausstattungsmerkmale

Zu ausreichenden Gemeinschaftseinrichtungen gehört u. a. eine Kochgelegenheit für die Bewohner des Wohnheims. Eine bloße Herdplatte erfüllt das Merkmal der Kochgelegenheit nicht.[168a] Der Pauschbetrag für eine gemeinschaftliche Waschmaschine wird auch fällig, wenn der Beschäftigte diese nicht nutzt, es reicht das Zurverfügungstellen aus.[168b] Da bei der Durchführung der Tar...mehr

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Vermietung: Einkunftserzielung und problematische Verluste

Kommentar Eine steuerlich relevante – und damit auch zu berücksichtigende Betätigung oder Vermögensnutzung – setzt auch bei den Überschusseinkünften die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Gewinne bzw. Überschüsse zu erzielen. Fehlt dem Steuerpflichtigen diese Einkunftserzielungsabsicht, so sind aufgrund der Vermietungstätigkeit keinerlei Einkünfte anzusetzen (sog. ...mehr

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FF 11/2014, Anforderungen a... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die im Wege der einstweiligen Anordnung erfolgte Entziehung von Teilbereichen des Sorgerechts für ihren im November 2012 geborenen Sohn. [2] 1. a) Die Beschwerdeführerin ist bulgarische Staatsangehörige und lebte mit ihrem damaligen ebenfalls bulgarischen Lebensgefährten und der gemeinsamen, heute 15-jährigen Tochter in Bulgarie...mehr

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AGS 7/2014, Börstinghaus/Clar, Mietspiegel, Probleme der Erstellung und Anwendung von Mietspiegeln aus juristischer und statistischer Sicht. Von RiAG Dr. Ulf P. Börstinghaus und Dr. Michael Clar. 2. Aufl. 2013. Verlag C.H. Beck München. XXX, 483 S. 69,00 EUR.

In der mietrechtlichen Praxis haben Mietspiegel in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Sie sind die Grundlage zur Durchsetzung von Mieterhöhungen und schaffen Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Ferner dienen sie der Beurteilung von Neuvertragsmieten und sind die Grundlage für Kommunen und Sozialgerichte bei der Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten im Rahmen de...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 2. Wohnvorteil

Bei der Bemessung des Trennungsunterhalts ist von der Festsetzung des vollen Wohnwerts abzusehen, wenn die Wohnung, gemessen an den Einkommensverhältnissen der Ehegatten, zu groß ist und eine Pflicht zur Verwertung des Wohnungseigentums (noch) nicht besteht. Dann ist der Vorteil des mietfreien Wohnens nur in dem Umfang zu berücksichtigen, wie er sich als angemessene Wohnungs...mehr

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Sauer, SGB II § 22a Satzung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Satzungsermächtigung ist als Paket der §§ 22a bis 22c sowie Anpassungen in § 22 und weiteren Gesetzen in das Grundsicherungsrecht eingefügt worden. Ausgangspunkt für den Gesetzgeber war die Feststellung, dass nach der früheren Rechtslage den Empfängern von Arbeitslosengeld II nur Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht ...mehr

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Sauer, SGB II § 22c Datener... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schreibt Rahmenbedingungen für die Datenerhebung, Datenauswertung und Datenüberprüfung fest, die der Bestimmung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zugrunde gelegt werden können bzw. dürfen. Grundsätzlich sind die kommunalen Träger bei der Wahl des Verfahrens bei der Bestimmung der angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten frei. Die Entsche...mehr

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Sauer, SGB II § 22a Satzung... / 2.4 Programmsätze des Abs. 3

Rz. 31 Abs. 3 enthält der Gesetzesbegründung zufolge lediglich 2 Programmsätze. Das hat insbesondere zur Folge, dass aus Abs. 3 keine unmittelbaren Rechte oder Pflichten abgeleitet werden können. Konkretere inhaltliche Bestimmungen sind § 22b vorbehalten. Rz. 32 Die Spiegelung der Verhältnisse des einfachen, im unteren Marktsegment liegenden Standards auf dem örtlichen Wohnun...mehr

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Sauer, SGB II § 22a Satzung... / 2.3 Pauschale nach Abs. 2

Rz. 27 Abs. 2 ermöglicht die Festlegung einer Pauschale, die bei der Berechnung der Leistungen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung von dem Jobcenter zugrunde gelegt wird. Das bedeutet, dass der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt keine Angemessenheitsprüfung im Einzelfall mehr vornimmt und auch nicht überprüft, ob die Pauschale die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft ...mehr

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Sauer, SGB II § 22a Satzung... / 2.2 Satzungsermächtigung nach Abs. 1

Rz. 21 Der wesentliche Inhalt der Satzungsermächtigung ergibt sich aus Abs. 1 Satz 1. Die Ermächtigung betrifft zunächst die Bundesländer. Diese haben darüber zu entscheiden, ob sie für ihr Gebiet die Kreise und kreisfreien Städte zu Satzungen ermächtigen oder verpflichten wollen. Das liegt im Ermessen der Bundesländer (Die Länder "können" …), wobei außer Frage steht, dass e...mehr

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Sauer, SGB II § 22a Satzung... / 2.1 Überblick

Rz. 17 Die Einfügung einer Satzungsermächtigung stellt hauptsächlich eine Reaktion auf Forderungen verschiedener Stellen nach Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten für Unterkunft und Heizung und die mangelnde Akzeptanz der Entscheidungen der zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a und der gemeinsamen Einrichtungen der Agenturen für Arbeit und der kommunalen Träger n...mehr

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Sauer, SGB II § 22c Datener... / 2.2 Überprüfung der Angemessenheit

Rz. 12 Abs. 2 Satz 1 schreibt eine regelmäßige Überprüfung der Werte vor, die in der Satzung die Angemessenheit der Basisbedarfe für Unterkunft und Heizung belegen, ggf. auch als Grenzwerte. Dabei sind die auf den Basisbedarf für Unterkunft bezogenen Werte alle 2 Jahre und die auf den Basisbedarf für Heizung bezogenen Werte jährlich zu überprüfen. Der Gesetzgeber geht davon ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Härtegründe

Rz. 4 Die Kasuistik zu den Härtegründen ist vielfältig und von der Beurteilungsbandbreite durch die Instanzgerichte geprägt (vgl. im Einzelnen Wetekamp, DWW 1990, 102). Das Gesetz selbst nennt in § 574 Abs. 2 den Härtegrund, dass angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Hierbei sind wirtschaftliche und persönliche Kriterien zu beachte...mehr

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Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

Leitsatz 1. Aufwendungen für eine nach Herstellung leer stehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat. 2. Grundsätzlich steht es dem Steuerpflichtigen frei, die im Einzelfall geeignete Art und Weise der P...mehr

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Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

Leitsatz 1. Aufwendungen für eine nach Herstellung, Anschaffung oder Selbstnutzung leer stehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat. 2. Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger, auf Dauer ange...mehr

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Vereinbarung einer Kaution neben der Übernahme von Geschäftsanteilen

Leitsatz Es verstößt weder gegen § 551 BGB, wenn ein genossenschaftsrechtlicher Vermieter sowohl Genossenschaftsanteile als auch Mietsicherheit verlangt, noch gegen das AGG, wenn eine Mietsicherheit nur von finanziell schwachen Personengruppen verlangt wird. Sachverhalt Eine Wohnungsgenossenschaft verlangte von einer Nutzerin für die Überlassung einer Wohnung aufgrund einer ...mehr

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FF 06/2008, Berechnung des ... / Leitsatz

a) Nach der Trennung der Parteien ist der Vorteil mietfreien Wohnens zunächst regelmäßig nur noch in dem Umfang zu berücksichtigen, wie er sich als angemessene Wohnungsnutzung durch den in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten darstellt. Dabei ist auf den Mietzins abzustellen, den er auf dem örtlichen Wohnungsmarkt für eine dem ehelichen Lebensstandard entsprechende kleinere...mehr

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AGS 02/2011, Streitwert ein... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Soweit der Anspruch auf Räumung und Herausgabe eines Mietobjekts ausschließlich auf § 546 Abs. 1 BGB gestützt wird, gilt der Jahreswert der Nutzungen, es sei denn, der streitige Zeitraum ist geringer. Dann gilt nur der geringere Wert. Wäre hier die Klägerin nicht Eigentümerin, sondern nur Vermieterin gewesen, dann wäre der Beklagte mit seinem...mehr

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FF 06/2009, Aus der aktuell... / VI. Behandlung des Wohnvorteils während der Trennung (Senatsurteile vom 28. März 2007 – XII ZR 21/05 – FamRZ 2007, 879 und vom 5. März 2008 – XII ZR 22/06 – FamRZ 2008, 963)

Bei der Bestimmung des Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen sind die Gebrauchsvorteile eines im Eigentum eines oder beider Ehegatten stehenden, selbst bewohnten Familienheims einzubeziehen. Danach ist der Wert derartiger Nutzungsvorteile den Einkünften der Ehegatten hinzuzurechnen, soweit er die Belastungen übersteigt, die durch allgemeine Grundstückskost...mehr

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FF 06/2008, Berechnung des ... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Revision ist begründet. Sie führt in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Das Berufungsgericht hat von dem unterhaltsrelevanten Einkommen des Beklagten zunächst dessen Barunterhalt für die beiden Kinder abgesetzt. Von dem Unterhaltsbedarf des vol...mehr

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Keine Eigenheimzulage für Zweitobjekt im EU-Ausland

Leitsatz Es ist europarechtlich nicht geboten, einem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Inland Eigenheimzulage für ein Zweitobjekt im EU-Ausland zu gewähren. Normenkette § 2 Abs. 1 S. 1 EigZulG, Art. 43 (= Art. 49 AEUV), Art. 18 (= Art. 21 AEUV), Art. 56 (= Art. 63 AEUV) EGV, Art. 267 AEUV Sachverhalt K ist als Arzt im Inland tätig. Er erwirbt ein Haus auf Kreta, f...mehr

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Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Kein Anspruch des Mieters auf Erteilung

Leitsatz a) Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, seinem bisherigen Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses über die Erteilung einer Quittung über die vom Mieter empfangenen Mietzahlungen hinaus eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu erteilen. b) Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich regelmäßig aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen...mehr

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Ehegattenunterhalt: Berechnung des Trennungsunterhalts; Bemessung des Wohnwertes eines teilweise entgeltfrei vermieteten Hauses des Unterhaltspflichtigen; fiktiver Wohnwert bei Alleinnutzung eines im gemeinsamen Eigentum stehenden Ferienhauses durch den Unterhaltsberechtigten

Leitsatz Getrennt lebende Eheleute stritten um den an die Ehefrau ab Oktober 2006 zu zahlenden Trennungsunterhalt. Aus der Ehe der Parteien war ein im Jahre 1980 geborener Sohn hervorgegangen. Während bestehender Ehe lebten die Parteien mietfrei im Hausanwesen des Beklagten. Die dortige Einliegerwohnung wurde von dem Sohn der Parteien bewohnt, eine Souterrainwohnung von der ...mehr

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Trennungsunterhalt: Bemessung des Vorteils mietfreien Wohnens des in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten und Anerkennung von Tilgungsleistungen für ein Eigenheim

Leitsatz Kernproblem der BGH-Entscheidung war die Frage, ob bereits bei der Bestimmung des Bedarfs nach §§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 S. 1 BGH die in den Tilgungsraten liegende Vermögensbildung ausgeschlossen wird und ob in der Trennungsphase generell nur der angemessene Nutzungswert eines Eigenheims anzusetzen ist oder bereits der volle Mietwert. Sachverhalt Die Parteien strit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Probleme der Einheitsbewertung

Rz. 25 [Autor/Stand] Die Erfahrungen aus der Anwendung des Ertragswertverfahrens bei der Hauptfeststellung 1964 belegen, dass das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, "gleichmäßige, den Verkehrswerten nahe kommende Einheitswerte als Grundlage für eine gerechte Besteuerung zu finden"[2], auch nicht annähernd erreicht worden ist. Die im Wege des Ertragswertverfahrens festgestellten...mehr

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Trennungsunterhalt: Höhe des zu berücksichtigenden Wohnvorteils bei Verbleib eines Ehegatten in dem gemeinsamen Hausanwesen, Berücksichtigung einer von dem Unterhaltspflichtigen geltend gemachten Instandsetzungsgrundlage, keine Anrechnung fiktiver Einkünfte aufseiten der Unterhaltsberechtigten bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit während der Trennungszeit mit Einverständis des Ehepartners

Leitsatz Die Parteien stritten sich um den an die Ehefrau zu zahlenden Trennungsunterhalt. Sie hatten am 16.6.1989 geheiratet und lebten seit Oktober 2003 voneinander getrennt. Aus ihrer Ehe war eine am 3.8.1988 geborene Tochter hervorgegangen. Nach der Trennung der Parteien im Oktober 2003 blieb der Ehemann zusammen mit der Tochter in dem gemeinsamen Haus der Parteien, für ...mehr

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Bemessung des Wohnvorteils des in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten und Berücksichtigung gezahlter Kreditraten für die Ehewohnung beim Trennungsunterhalt

Leitsatz Nach der Trennung verblieb die Unterhalt begehrende Ehefrau mit dem gemeinsamen Sohn der Parteien in ihrer Eigentumswohnung, die zuvor als Ehewohnung genutzt worden war. Die monatlichen Belastungen für dieses Objekt überstiegen den Vorteil mietfreien Wohnens und wurden von der Ehefrau alleine getragen. Das OLG hatte die Belastungen bei der Unterhaltsberechnung nur b...mehr

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Vertragliche Kostenmietklauseln nach Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes

Leitsatz Eine ursprünglich in einem Mietvertrag einer Wohnungsgenossenschaft vereinbarte Kostenmietklausel schließt eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB nach der Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes weder aus noch wird sie beschränkt. Sachverhalt Eine ehemals gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft verlangte von einer Mieterin die ...mehr

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Haftungsanteile der Eltern bei Zusammentreffen Minderjähriger mit privilegiert volljährigen Kindern; Wohnvorteil beim Kindesunterhalt

Leitsatz Zwei im Jahre 1986 und 1990 geborene nichteheliche Kinder nahmen ihren Vater auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch. Problem waren die elterlichen Haftungsanteile bei Zusammentreffen Minderjähriger mit privilegiert volljährigen Kindern zum einen und die Anrechnung des Wohnvorteils aufseiten des Beklagten zum anderen. Sachverhalt Zwei nichtehelich geborene Kinder nahme...mehr

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Werbungskostenüberschüsse aus der Vermietung einer Mühle grundsätzlich zu berücksichtigen

Leitsatz 1. Im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung ist die Einkünfteerzielungsabsicht nicht entgegen der auf § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG beruhenden typisierenden Annahme, eine langfristige Vermietung werde i.d.R. letztlich zu positiven Einkünften führen, deshalb zu prüfen, weil der Steuerpflichtige die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermietungsobj...mehr

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Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung besonders aufwendiger Wohnungen zu prüfen

Leitsatz 1. Wird eine Wohnung verbilligt vermietet und kommt es deswegen zu einer Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil, so muss die Einkünfteerzielungsabsicht in Bezug auf den entgeltlichen Teil geprüft werden, wenn die typisierende Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass eine langfristige Vermietung i.d.R. letztlich zu p...mehr

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Berücksichtigung der vom Arbeitgeber übernommenen Beiträge zur einer Direktversicherung beim Trennungsunterhalt; Bemessung des angemessenen Wohnwerts der Ehewohnung

Leitsatz Getrennt lebende Eheleute stritten sich über die Höhe des von dem Ehemann zu zahlenden Trennungsunterhalts. Der Anspruch dem Grunde nach war zwischen den Parteien unstreitig. Kernpunkte der Auseinandersetzung zwischen ihnen waren die bei dem Ehemann nach der Trennung zu berücksichtigende Steuerklasse sowie die von seinem Arbeitgeber übernommenen Beiträge für eine Di...mehr

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Berücksichtigung der Tilgung eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung durch den Unterhaltsgläubiger beim Trennungsunterhalt

Leitsatz Getrennt lebende Eheleute stritten sich um den Trennungsunterhalt. Dabei ging es primär um die Frage, ob und inwieweit die von der unterhaltsberechtigten Ehefrau gezahlten Darlehensraten zur Finanzierung einer in ihrem Eigentum stehenden Eigentumswohnung bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen waren, obgleich sie die Raten wegen bei ihr aufgetretener finanzi...mehr

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Nicht fest zugewiesene Zimmer in Pflegeheim dienen nicht Wohnzwecken

Leitsatz Ein Pflegegebäude, in dem ein Bewohner nicht die tatsächliche Sachherrschaft über seine Unterkunft ausübt, dient nicht Wohnzwecken i.S.d. § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG. Normenkette § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG Sachverhalt Die Klägerin ist infolge Umwandlung Gesamtrechtsnachfolgerin einer GbR, die in den Streitjahren mehrere bebaute Grundstücke als Seniorenwohnanlage nebst Inventar...mehr

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In der Form "betreuten Wohnens" genutzte Eigentumswohnung dient Wohnzwecken

Leitsatz Eine Eigentumswohnung, die in der Wohnform des "betreuten Wohnens" genutzt wird, dient regelmäßig Wohnzwecken i.S.d. § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG i.V.m. § 7 Abs. 5a EStG, § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG a.F. Normenkette § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG , § 7 Abs. 5a EStG , § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG 1997 Sachverhalt Die Kläger sind Miteigentümer einer Eigentumswohn...mehr