Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 19 Verteidiger, Allgemeines [Rdn 5049]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 5050 Literaturhinweise: Al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten Das Wichtigste in Kürze:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 16 Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 158]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
N / 1 Nachholung des rechtlichen Gehörs [Rdn 3252]

mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 3.2.1.1 Alle Mietverträge

Jede Vertragspartei, also Vermieter oder Mieter, kann einen Mietvertrag – welchen auch immer – nach § 543 Abs. 1 Satz 1 BGB aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund i. d. S. liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beide...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechtsverhältnis der Wohnun... / 3.2.3 Abmahnung

Der störende Wohnungseigentümer muss vor einem Entziehungsbeschluss abgemahnt werden.[1] Diese Abmahnung ist eine formfreie rechtsgeschäftsähnliche Erklärung, die ein Organ der GdWE – i. d. R. die Verwaltung – aussprechen muss.[2] Ferner ist ein Abmahnbeschluss möglich und zulässig.[3] Ausdrücklich ist eine Abmahnung zwar nur in § 17 Abs. 2 WEG für den Fall geregelt, dass der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Steuerfahndungsprüfung

Rz. 99 Die Umsatzsteuer-Nachschau muss als Maßnahme des Besteuerungsverfahrens strikt von der Steuerfahndungsprüfung im Steuerstrafverfahren nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 AO abgegrenzt werden; beide Maßnahmen unterscheiden sich grundlegend, weil im Strafverfahren andere Eingriffsrechte bestehen und dem Steuerpflichtigen auch andere Rechte zustehen. Die Steuerfahndung er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.1 Grundsätze

Rz. 35 Sprüche der Einigungsstelle unterliegen der Rechtskontrolle durch die Arbeitsgerichte. Der Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit ist nicht möglich. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Rechts- oder Regelungsstreitigkeiten handelt. Bei Regelungsstreitigkeiten gibt es aber die Besonderheit, dass die Überschreitung der Grenzen des Ermessens nur innerhalb von 2 Woche...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der Umfang der Prüfungsrechte und die Mitwirkungspflichten der betroffenen Personen nach § 27b Abs. 2 UStG

Rz. 81 Nach § 27b Abs. 2 UStG haben die von einer Umsatzsteuer-Nachschau betroffenen Personen dem Amtsträger auf dessen Verlangen: Zitat Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden über die der Umsatzsteuer-Nachschau unterliegenden Sachverhalte vorzulegen, ihnen die Sichtung elektronischer Daten und Rechnungen sowie dazu die Inbetriebnahme elektronischer Datenv...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einspruch / 2.5 Einspruchsfrist

Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt gem. § 355 Abs. 1 Satz 1 AO 1 Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts; für den fristwahrenden Zugang trägt der Steuerpflichtige die Beweislast.[1] Bei Steueranmeldungen, die die Wirkung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung haben, z. B. Lohnsteuer-Anmeldungen des Arbeitgebers, die auch vom Arbeitnehmer a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Wirksamkeit / 7.1 Zugang beim Empfänger

Die Abmahnung ist zwar keine Willenserklärung, gilt aber als geschäftsähnliche Handlung, weshalb für ihren Zugang die Regelungen über den Zugang von Willenserklärungen[1] entsprechend gelten. Hieraus folgt zuerst, dass die Abmahnung erst dann Wirkung entfalten kann, wenn sie dem Abmahnungsempfänger tatsächlich zugeht.[2] Derjenige, der sich auf die Abmahnung beruft, muss ihre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Wirksamkeit / 7.2 Kenntnisnahme des Empfängers

Bei der Abmahnung gilt zusätzlich eine Besonderheit, dass der reine Zugang nicht ausreicht. Das BAG fordert als Wirksamkeitsvoraussetzung einer Abmahnung, dass über ihren Zugang hinaus auch die Kenntnis des Empfängers von ihrem Inhalt vorliegt.[1] Das heißt für die betriebliche Praxis: Grundsätzlich muss nicht nur der Zugang einer Abmahnung, sondern auch die Kenntniserlangung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung / 4.7 Zugang und Kenntnisnahme der Abmahnung

Einem Anwesenden geht die Abmahnung mit der Übergabe des Abmahnungsschreibens sofort zu. Den Empfang durch persönliche Übergabe sollte man sich am besten unter Angabe des Datums schriftlich durch den Empfänger oder einen hinzugezogenen Zeugen bestätigen lassen. Einem Abwesenden ist die Abmahnung zugegangen, wenn sie so in dessen Machtbereich gelangt, dass unter üblichen Verhä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.3.2 Korrektur zuungunsten des Steuerpflichtigen

Steuerbescheide sind nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. "Tatsachen" sind alle Sachverhalte, die für die Steuerfestsetzung bestimmend sind (Besteuerungsgrundlagen), d. h. Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art.[1]...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lieferkettensorgfaltspflich... / 6 Beschwerdeverfahren

Darüber hinaus müssen verpflichtete Unternehmen ein "angemessenes" und einfach zugängliches unternehmensinternes Beschwerdeverfahren vorsehen, an das sich Mitarbeiter mit Beschwerden und Meldungen bezüglich menschenrechts- und umweltbezogener Risiken und Pflichtverletzungen wenden können.[1] Dieses Beschwerdeverfahren soll – so die Mindestanforderung – unternehmensintern alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rohrverstopfung (Mietrecht) / 1 Instandhaltungspflicht

Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der Vermieter die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch, dass Rohrverstopfungen unverzüglich beseitigt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Verstopfung durch einen Mieter schuldhaft verursacht worden ist. Auch in diesem Fall obliegt die Beseitigung der Verstopfun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.11 Eigenbedarfsklage

Rz. 56 Die Fachgerichte gehen zur Entscheidung eines Streitfalls nach folgendem Schema vor, anhand dessen dargestellt werden soll, welche Partei bei einer Eigenbedarfskündigung welche Tatsachen vortragen muss: Die Klage muss schlüssig sein, d. h., der Vortrag des Klägers muss die ihm begehrte Rechtsfolge rechtfertigen, wobei zunächst die Behauptungen (Angabe von Tatsachen) de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.6 Kündigungserklärung

Rz. 59 Hinweis Kündigung durch Vermieter Die Kündigung des Wohnraummietverhältnisses kann nur von dem Vermieter ausgesprochen werden. Das ist grds. derjenige, der in dem Mietvertrag als Vermieter bezeichnet worden ist und den Mietvertrag unterschrieben hat (KG, Urteil v. 4.2.2019, 8 U 109/17, GE 2019, 384). Handelt es sich um mehrere natürlichen Personen, kommt es darauf an, o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 5. Zeugen

Rz. 271 Gemäß § 373 ZPO wird der Zeugenbeweis durch die Benennung der Zeugen und die Bezeichnung der Tatsachen, über welche die Vernehmung der Zeugen stattfinden soll, angetreten. Der Zeugenbeweis gilt als das unzuverlässigste Beweismittel,[158] weil die Zeugenaussage immer durch ihre Subjektivität beeinträchtigt sein kann. Dennoch halten erfahrungsgemäß Gerichte in deutlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 83 Wiederaufnahme, Antragsgründe, Zeuge/Sachverständiger [Rdn 1254]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2024, Festsetzung der von einem im Termin ausgebliebenen Zeugen zu ersetzenden notwendigen Kosten einer Partei

ZPO § 91 Abs. 1 § 103 ff. § 380 Abs. 1 S. 1 Leitsatz 1. Auch bei der Festsetzung der Kosten eines an der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung Beteiligten gegen den ausgebliebenen Zeugen als Schuldner der Mehrkosten gemäß §§ 103 ff. ZPO greift die das Kostenfestsetzungsverfahren beherrschende Grundregel des § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO ein, dass nur solche Kosten zu erstatten sin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / E. Zwangsvollstreckung durch Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c (Fn 2), der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 836 Absatz 3 oder § 883 Absatz 2 ZPO oder § 94 FamFG und durch Haft; Vorführung von Parteien und Zeugen

§ 135 Vorbereitung des Termins zur Abgabe der Vermögensauskunft Bevor der Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmt, holt er eine Auskunft aus dem Vermögensverzeichnisregister ein. Daneben kann er das Schuldnerverzeichnis einsehen und den Schuldner befragen, ob dieser innerhalb der letzten zwei Jahre eine Vermögensauskunft abgegeben hat. Ein Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Die Verhandlungsstrategien / dd) Zeugenaussagen

Rz. 75 Hat ein Zeuge sein Zeugnis verweigert, dürfen daraus im Wege der freien Beweiswürdigung Schlüsse gezogen werden. Rz. 76 Ist die Vernehmung eines Zeugen für den Mandanten ungünstig verlaufen, bleibt dem Rechtsanwalt – vorausgesetzt, es handelt sich nicht um das einzige Beweismittel des beweispflichtigen Mandanten – noch die Aufgabe, beim Gericht Zweifel an der Glaubwürd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Die Verhandlungsstrategien / cc) Zeugenbefragung

Rz. 61 Nachdem der Zeuge gemäß § 396 Abs. 1 und 2 ZPO im Zusammenhang ausgesagt und Nachfragen des Gerichts beantwortet hat, darf der Rechtsanwalt den Zeugen nach § 397 Abs. 2 ZPO unmittelbar befragen. Er braucht seine Fragen also nicht durch das Gericht vorlegen zu lassen; das Gericht muss sie aber nicht zulassen. Die Fragen müssen im Kontext mit dem Beweisthema stehen. Rz....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 49 Sperrerklärung, Begründetheit einer Klage [Rdn 649]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 89 Wiederaufnahme, Neuheit von Tatsachen und/oder Beweismitteln [Rdn 1356]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 34 Beschwerde, Ordnungsmittel [Rdn 507]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Vertretung des Kläg... / c) Zeugenbenennung

Rz. 275 Beweis ist spätestens anzutreten, wenn eine erkennbar anspruchsbegründende Tatsache bestritten wird. Beweis sollte bereits angetreten werden, wenn dies – z.B. angesichts einer vorgerichtlichen Korrespondenz – zu erwarten ist. Auf einen fehlenden Beweisantritt hat das Gericht indes hinzuweisen und Gelegenheit zu geben, Beweis anzutreten. Die Benennung von Zeugen erst ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 86 Wiederaufnahme, Darlegungslast, erweiterte [Rdn 1292]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 16 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Vernehmung [Rdn 240]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die außerprozessualen S... / V. Eigene Beweiserhebungen des Rechtsanwalts

Rz. 76 Eigene, frühzeitige Beweiserhebungen des Rechtsanwalts sind ohne Weiteres zulässig. Für eine Inaugenscheinnahme, die Vorlegung von Urkunden und das Einholen eines (privaten) Sachverständigengutachtens, z.B. nach einem Verkehrsunfall, ist dies selbstverständlich. Rz. 77 Auch eine Befragung von Zeugen durch den Rechtsanwalt – im Vorfeld eines Prozesses – kommt in Betrach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2024, Festsetzung de... / 1 Sachverhalt

Die in Brasilien wohnhaften Kläger hatten gegen den Beklagten vor dem LG Coburg erbrechtliche Ansprüche geltend gemacht. In diesem Rechtsstreit haben sich die Kläger durch einen Prozessbevollmächtigten mit Kanzlei in Brasilien vertreten lassen. Dieser war in Deutschland unter Befreiung von der Kanzleipflicht in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen. In d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 179 Revision, Verfahrensrüge, Beweisantragsrecht (§ 244 Abs. 3 bis 6, § 245) [Rdn 2365]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2024, Festsetzung de... / 3 Anmerkung:

Die OLG Bamberg erörterte Fallgestaltung, bei der es um die Festsetzung von Kosten gegen einen unentschuldigt ferngebliebenen Zeugen ging, kommt in der Praxis nicht allzu häufig vor. Deshalb herrscht sowohl bei den Gerichten als auch in der Anwaltschaft häufig Unsicherheit darüber, was bei der Festsetzung von Kosten der Parteien gegen einen Zeugen – dasselbe gilt übrigens be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2024, Festsetzung de... / 2 Aus den Gründen:

“II. Die gem. §§ 104 Abs. 3 Satz 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 568 ff. ZPO, § 11 Abs. 1 RpflG zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Die vom Prozessvollbemächtigten der Kläger für diese geltend gemachten Anreisekosten zum Termin in Höhe von 1.000,00 EUR stellen sich als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung gemäß § 91 Abs. 1 ZPO dar. 1. Die Vorschrift des § 380 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 8. Kostenaspekte

Rz. 144 Außerdem sind Kostenaspekte zu berücksichtigen. Besteht die Forderung gegen zwei oder mehr Gesamtschuldner, sollte immer geklärt werden, ob es erforderlich ist, jeden dieser Schuldner zu verklagen. Sind z.B. die Erfolgsaussichten der Klage wegen unsicherer Rechts- oder Beweislage ungewiss, wird das Prozesskostenrisiko durch eine Klage gegen alle Schuldner möglicherwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Vertretung des Kläg... / e) Abtretung einer Forderung zur Verbesserung der Beweislage

Rz. 280 Um eine Beweislage zu verbessern, kommt – wie bereits eingangs erwähnt – die Abtretung einer klagegegenständlichen Forderung in Betracht, damit der Zessionar bzw. dessen gesetzlicher Vertreter als Zeuge zur Verfügung steht. Rz. 281 Aus der BGH-Rechtsprechung hierzu folgt, dass diese taktische Verfahrensweise durchaus in Betracht kommt:[163] Zitat "Sieht es der Rechtsanw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Vertretung des Kläg... / b) Taktische Fragen

Rz. 273 Der Rechtsanwalt kann einen Zeugen vor dem Prozess befragen. Bei unsicheren (alten, kranken, ladungsunfähigen) Zeugen können schriftliche Erklärungen im Prozess als Urkunde vorgelegt werden. Rz. 274 Man darf einen Zeugen durchaus vor dem Prozess fragen, ob und was er aussagen würde. Dies ist keine unzulässige Zeugenbeeinflussung. Wenn der Zeuge im Prozess danach gefra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 7. Taktische Erwägungen

Rz. 139 Vor dem Einreichen der Klageschrift sollte die Beweissituation geprüft werden. Kritisch können Fälle sein, in welchen der Kläger im Prozess voraussichtlich in Beweisnot geraten wird, z.B. wenn es um einen mündlichen Vertragsabschluss geht, bei welchem ausschließlich die Parteien anwesend waren, oder um eine Verletzung von Rechtsgütern, z.B. eine Verletzung durch eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Vertretung des Kläg... / d) Schriftliche Zeugenaussage

Rz. 278 Will der Rechtsanwalt die schriftliche Beantwortung von Beweisfragen des gegnerischen Zeugen nach § 377 Abs. 3 ZPO angreifen, kann er das Erscheinen des Zeugen zum Termin erzwingen: Die Ladung ist mit der schriftlichen Ankündigung von Fragen zu beantragen. Des Weiteren kann das Gericht darauf hingewiesen werden, dass die schriftliche Auskunft unzulänglich oder eine G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 88 Wiederaufnahme, Geeignetheit von Tatsachen und/oder Beweismitteln [Rdn 1327]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2024, Verwertung der Aussage bei fehlender Belehrung des Halters eines unfallflüchtigen Pkws

Hinweis Ich beantrage das Verfahren wegen Unfallflucht meines Mandanten einzustellen, denn dessen Fahrereigenschaft ist nicht bewiesen. Die Aussage des Mandanten gegenüber der Polizei, er sei am Tattag in der W-Straße gefahren und habe sich demnach am vermeintlichen Tatort aufgehalten, kann nicht verwertet werden, weil der Mandant zuvor nicht belehrt wurde. Anmerkung: In der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 164 Revision, Sachrüge, Beweiswürdigung [Rdn 2236]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 2237 Literaturhinweise: Fischer, Glaubwürdigkeitsbeurteilung und Beweiswürdigung, N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Vertretung des Kläg... / a) Zeugenfähigkeit

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 53 Sperrerklärung, Rechtsmittel [Rdn 706]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 56 Verfassungsbeschwerde, Begründung, faires Verfahren [Rdn 863]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2024, Festsetzung de... / Leitsatz

1. Auch bei der Festsetzung der Kosten eines an der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung Beteiligten gegen den ausgebliebenen Zeugen als Schuldner der Mehrkosten gemäß §§ 103 ff. ZPO greift die das Kostenfestsetzungsverfahren beherrschende Grundregel des § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO ein, dass nur solche Kosten zu erstatten sind, die zur zweckentsprechenden Wahrung der Rechte n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Vertretung des Kläg... / f) Verbürgen für die Kosten

Rz. 283 Liegt ein besonderes Beschleunigungsinteresse in Bezug auf eine Beweisaufnahme (und prozessleitende Ladung eines Zeugen zu einem bereits anberaumten Termin) vor, kann sich der Rechtsanwalt für entstehende Kosten hinsichtlich einer Vernehmung (Zeugenentschädigung) verbürgen, sofern der betreffende Zeuge nicht ohnehin eine Verzichtserklärung abgeben würde. Dann besteht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 10. Vereitelung von Beweisen

Rz. 315 Die Zivilprozessordnung enthält keine allgemeine Regelung für Beweisvereitelungen. §§ 427, 441 Abs. 3 S. 3, 444, 453 Abs. 2, 454 Abs. 1 ZPO erfassen einzelne Sachverhalte. Auf der Grundlage dieser einzelnen Normen i.V.m. § 242 BGB kann das Gericht aber eine Beweisvereitelung annehmen und bei der Beweiswürdigung nachteilig bewerten. Um eine Frage der Beweislastumkehr ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 48 Nichtigkeitsklage, Verfahrensgang [Rdn 694]

mehr