Fachbeiträge & Kommentare zu Zielvereinbarung

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Fortbildungscontrolling: Is... / 3 Evaluation – und warum sie selten ist

Wenn Sie nach dem Nutzen von Fortbildung fragen, kommt der Begriff "Evaluation" ins Spiel. Darunter versteht man das Erfassen und Bewerten von Prozessen und Ergebnissen zur Wirkungskontrolle, Steuerung und Reflexion im Bildungsbereich. Erfasst wird dabei im Regelfall mithilfe von Seminarkritikbögen, Checklisten oder Interviews. Wichtig ist, dass die Ergebnisse tatsächlich (k...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.5 Zielvereinbarungen

Rz. 200a Will der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer vereinbarte individuelle Ziele zur Berechnungsgrundlage für die Bemessung eines Bonus vorsehen, so ergibt sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats neben § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG auch aus § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG. Mitbestimmungspflichtig sind danach jedenfalls die strukturellen Vorgaben (z. B. Rahmenvorgaben für die Zi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.2 Lohnbegriff

Rz. 183 Allgemein wird der in § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG gebrauchte Lohnbegriff in weitem Sinn interpretiert. Gemeint sind alle Leistungen des Arbeitgebers, die er als Gegenleistung für die von den Arbeitnehmern erbrachten Arbeitsleistungen gewährt; auf die Bezeichnung kommt es nicht an.[1] Nicht zum Lohn gehören Auslagen, die dem Arbeitnehmer als Aufwendungsersatz erstattet ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ausgestaltung der Vergütung.

Rn 73 Festvergütung nach Zeitabschnitten (Vergütung nach Stunden, Wochen, Monaten oder auch Jahren) ist unabhängig vom Erfolg der Tätigkeit innerhalb des Zeitraumes geschuldet. Akkordvergütung bestimmt sich allein nach erbrachter Leistung (berechnet nach Arbeitsmengeneinheiten, zB Stückzahl, Gewicht) als Geldakkord oder als Zeitakkord nach festen Vorgabezeiten als Verrechnun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundgedanken.

Rn 40 Die Regelung der §§ 280 III, 281–283 beruht auf zwei Grundgedanken: Zunächst bedeutet Schadensersatz statt der Leistung Liquidation des Schuldverhältnisses, soweit es auf Erfüllung der verletzten Pflicht in Natur gerichtet war, durch Ersatz des ›Erfüllungsinteresses‹ oder ›positiven Interesses‹. Schadensersatz statt der Leistung ist also Schadensersatz anstelle des Erf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Z

Zahlung bargeldlose ~ 245 3 Zahlung eines Preises 312 5 Zahlungsanweisung 780 3 Zahlungsaufschub Tatbestand 506 4 Zahlungsauftrag 675f 27 Ablehnung 675o 1 Ausführungspflicht 675o 6 Entgelt 675y 18 Haftungsausschluss 675y 15 Nicht erfolgte Ausführung 675y 1 Regressansprüche 676a 2 Sonstige Ansprüche 675z 1 Terminaufträge 675n 6 Unwiderruflichkeit 675p 2 Verschuldensunabhängige Haftung 675y 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fallgruppen.

Rn 8 Von Bedeutung sind zum einen diejenigen Fälle, in denen die Leistung nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann (naturgesetzliche oder physische Unmöglichkeit). Paradigmatisch dafür steht der Untergang des Vertragsgegenstands, etwa der Kauf- oder Mietsache (BGHZ 2, 268, 270 [Kaufsache]; Karlsr NJW-RR 95, 849 [Miets...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) AGB-Kontrolle.

Rn 59 Die AGB-Kontrolle (BLDH/Lingemann Kap 2 Rz 2, 82 ff; Preis/Preis Arbeitsvertrag, 96 ff) gilt für seit dem 1.1.02 geschlossene oder geänderte (BAG NZA 10, 170; s aber BAG DB 11, 2783) Verträge (Neuverträge) und seit dem 1.1.03 auch für Altverträge (Art 229 § 5 EGBGB), für letztere zT mit Vertrauensschutz (BAG NJW 07, 536; auf einen Anpassungsversuch bis 31.12.02 kommt e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Analoge Anwendung.

Rn 10 Da § 162 einem allg Rechtsgedanken Ausdruck verleiht (Rn 1), kann die Vorschrift überall dort analog angewendet werden, wo Spezialvorschriften fehlen und verhindert werden soll, dass eine Seite aus ihrem treuwidrigen Verhalten Vorteile zieht (stärker einschränkend Staud/Bork Rz 15). Insb gilt sie auch im Öffentlichen Recht (BVerwGE 85, 213 zur Zustellungsvereitelung) u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Entgeltgleichheit und besondere Schutzvorschriften, Abs 2.

Rn 15 II erstreckt Entgeltgleichheit (früher § 612 III BGB) auf alle Merkmale gem § 1 und soll iVm § 2 I Nr 2 einen Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit begründen (BTDrs 16/1780, 35). Entgeltbezogene Benachteiligungen wegen des Geschlechts werden ergänzend durch das EntgTranspG geschützt (BAG v 16.2.23 – 8 AZR 450/21, NZA 2023, 958). Das EntgTr...mehr

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New Work verlangt nach New Pay / 3 New Pay lebt von Verteilungs- und Verfahrensgerechtigkeit

Bei der Vergütung ging der klare Trend die letzten 25 Jahre hin zu individuellen Zielvereinbarungen (MbO), die sich möglichst kaskadenförmig von den Unternehmenszielen ableiten lassen sollten. In vielen Trainings lernten Führungskräfte, wie sie smarte Ziele setzen. Nicht zu viele sollten es sein, damit der Fokus erhalten bleibt. Garniert wurde das System mit einem Mitarbeite...mehr

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New Work verlangt nach New Pay / 6 Ist leistungsgerechte Vergütung noch zeitgemäß?

Individuelle Boni, Incentives und die sogenannte "leistungsgerechte Vergütung" zahlen – in der Art und Weise, wie sie heute funktionieren – demnach selten auf den Unternehmenserfolg ein. Die Anreize sind zu oft nach Schema F gedacht und bieten wenig Raum für agile Anpassung. Was viele Unternehmen vergessen: Bezahlung ist ein Werkzeug der Kulturarbeit und Signal für die Mitarb...mehr

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Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.1.4 Schadensersatz bei unterlassener Zielvereinbarung

Sofern es die Arbeitsvertragsparteien unterlassen, eine konkrete Zielvereinbarung aufgrund einer Rahmenregelung abzuschließen, kann dies zu Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber führen und eine Zahlung auf der Grundlage von unterstellter 100 %-Zielerreichung fällig werden. Dies hängt auch davon ab, ob der Arbeitnehmer verpflichtet war, auf den ...mehr

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Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.1.2 Inhaltliche Anforderungen an ESG-Ziele

Grundsätzlich gilt für die Arbeitsvertragsparteien die Vertragsfreiheit. Sie können damit an sich alle (ESG-)Ziele vereinbaren, solange diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen. AGB-rechtlich sind Zielvereinbarungen nur eingeschränkt überprüfbar. Die vereinbarten Ziele sind als Vergütungsabrede Kernbestand des Arbeitsverhältnisses und unterliegen damit nicht dem AGB-Recht....mehr

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Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.1.3 Messbarkeit der ESG-Ziele im gerichtlichen Prozess

Während wirtschaftliche Kennziffern durch den Jahresabschluss[1] oder die Gewinn- und Verlustrechnung[2] automatisch am Ende eines Wirtschaftsjahres erfasst wurden, ist die Ermittlung von ESG-Zielen im Vergleich noch Neuland. So kann die Zielvorgabe, Müll im gesamten Unternehmen zu reduzieren, theoretisch an der Menge der gefüllten Mülltonnen gemessen werden, aber wird oft n...mehr

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Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.1.1 Bezugspunkt der ESG-Ziele (individuelle und unternehmensweite Ziele)

Eine solche Zielvereinbarung besteht im Kern aus 2 Elementen: Zum einen aus den zu erreichenden Zielen und zum anderen aus einem Bezugszeitraum (meist Kalender- oder Wirtschaftsjahr). Zusätzlich wird in der Regel auch die Höhe des jeweiligen Bonus geregelt, um dem Arbeitnehmer den finanziellen Anreiz vor Augen zu führen. Zwingend notwendig ist dies allerdings nicht.[1] Insof...mehr

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Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.1 Variable Vergütungsformen: Boni, Sonderzahlungen

Hauptinstrument für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie im Arbeitsverhältnis stellen die variablen Vergütungsformen dar. Normativer Anknüpfungspunkt ist in der Regel eine Rahmenregelung im Arbeitsvertrag, welche die Grundsätze über den Abschluss einer (jährlichen) Zielvereinbarung und die Art der Ziele vorsieht. Hierauf aufbauend können dann jährlich konkrete Ziele in...mehr

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Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2 ESG-Ziele und Nachhaltigkeit als Vergütungsziel

Verfolgen Unternehmen eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie durch festgelegte ESG-Ziele, hat dies konsequenterweise Auswirkungen in allen Bereichen und in unterschiedlichen Aspekten des alltäglichen Lebens im Unternehmen. Von einem unternehmensweiten Hinweisgebersystem, über betriebliche Regelungen der Mülltrennung, bis hin zu konkreten Anweisungen an die Arbeitnehmer ...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / 4 Verankerung im Unternehmen über eine integrierte Berichterstattung

Rz. 11 Der im Jahr 2010 gegründete International Integrated Reporting Council (IIRC) zielte in seinem Rahmenwerk v. a. auf die enge Verzahnung und die Zusammenhänge zwischen integrierter Berichterstattung und integrierter Unternehmenssteuerung ab. Unter der bildhaften Beschreibung "Breaking down the Silos"[1] wurde v. a. die notwendige cross-funktionale Zusammenarbeit zwisch...mehr

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New Work: Effektiv Arbeiten... / 4 Die neuen Mitarbeiter

Wenn Sie sich auf die Digitalisierung einlassen, müssen Sie sich mit entsprechenden Experten auseinandersetzen. Ist es manchmal schon nicht einfach mit dem IT-verantwortlichen Spezialisten zu kommunizieren, kommen mit ausgewiesenen Experten auf Spezialgebieten neue Herausforderungen auf Sie und alle anderen Mitarbeiter zu. Aber auch in anderen Fachabteilungen müssen Sie sich ...mehr

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Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 3 Handlungsfeld 2: Altersgerechte Mitarbeiterführung

Ältere Mitarbeiter führen Ein weiteres Handlungsfeld ist die altersgerechte Führung von Mitarbeitern. Hier sind zwei Schwerpunkte zu betrachten: Die Führung älterer Mitarbeiter und die Mitarbeiterführung durch ältere Führungskräfte. Für die Führung älterer Mitarbeiter gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für die Mitarbeiterführung schlechthin. Dank längerer Erfahrung ...mehr

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Zielvereinbarungsprozess: G... / 4 Schaffen Sie einen nachvollziehbaren Prozess, geben Sie ihm einen Namen, der zum Unternehmen passt und wenden Sie ihn konsequent an!

Sollen Zielvereinbarungs-Systeme erfolgreich sein, müssen sie konsequent angewendet, kontinuierlich betreut, bei nachhaltigen Umsetzungsproblemen angepasst oder verbessert werden. Üblicherweise ist die Zielvereinbarung in einen Mitarbeitergesprächsprozess eingebettet, der sich neben der Zielvereinbarung auch mit der Personalentwicklung beschäftigt. Prozess Zielvereinbarungen D...mehr

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Zielvereinbarungsprozess: G... / 7 Trainieren Sie die Teilnehmer in der Formulierung SMARTi Ziele!

Der Erfolg des Zielvereinbarungssystems liegt in der Vermeidung von Streit und Interpretationen bei der Zielerreichungsfeststellung. Dazu müssen die Zielformulierungen eine entsprechende Qualität haben. Sie ist Schlüssel, Dreh- und Angelpunkt des Erfolgs. Denn ein noch so schönes, durchdachtes Konzept scheitert an einer unprofessionellen Zielvereinbarung, die in Streit und F...mehr

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Zielvereinbarungsprozess: G... / 1 Überlegen Sie gut, bevor Sie einführen, und lassen Sie sich helfen!

Der Boom, den Zielvereinbarungen gegenwärtig erfahren, hängt mit dem Trend zur leistungsgerechten Bezahlung zusammen. Aber nicht immer ist es sinnvoll, Ziele an Geld zu knüpfen. Soll der Bezug zur Vergütung bestehen und fehlt die notwendige Erfahrung im eigenen Haus, ist eine externe Unterstützung ratsam. Eine zum Unternehmen passende kollektive Regelung der variablen Vergütu...mehr

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Zielvereinbarungsprozess: G... / Zusammenfassung

Überblick Zielvereinbarungen sind in aller Munde und gleichzeitig gehen die Meinungen der Experten über die Sinnhaftigkeit dieses Instruments stark auseinander. Durch die Vereinbarung von Zielen soll in erster Linie die Motivation der Mitarbeiter wie auch die Zielgerichtetheit der Arbeit erhöht werden. Gleichzeitig bildet die Zielvereinbarung oft die Grundlage für die variab...mehr

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Zielvereinbarungsprozess: G... / 5 Reagieren Sie, wenn sich die Bedingungen für die Zielerreichung ändern!

Gründe dafür können z. B. eine schwierige wirtschaftliche Lage, Personalengpässe oder die Änderung des Geschäftsmodells sein. Da stellt sich die Frage, ob Unternehmen verpflichtet sind, die ursprünglich vereinbarten Ziele bei einer plötzlich eintretenden Änderung der neuen Situation anzugleichen. Grundsätzlich besteht keine Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung, in extremen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Vorschlagswes... / 1 Vor- und Nachteile des Vorschlagswesens

Unternehmen, die langfristig erfolgreich sein möchten, müssen alle Leistungsreserven heben, die im Betrieb vorhanden sind. Schließlich gilt es, neue Umsätze zu erschließen, die Produktivität zu steigern, Kosten zu sparen, Abläufe oder die Qualität zu verbessern. Der zentrale Erfolgsfaktor bei der Erreichung dieser Ziele sind die Mitarbeiter. Allerdings nutzen vor allem mittel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zielvereinbarungsprozess: G... / 2 Ausgewogenheit bestimmt den Erfolg!

Eine ergebnisorientierte Führung kommt um Ziele nicht herum. Ziele sind jedoch mehr als Umsatzzahlen. Abgehobene Visionen sind – ebenso wie Maßnahmenkataloge – fehl am Platz. Einseitigkeiten müssen vermieden werden, denn Zielvereinbarungen leben von der Balance aus Unternehmens-Anforderung und der Bereitschaft der Mitarbeiter, für die Erreichung der Ziele Verantwortung zu üb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zielvereinbarungsprozess: G... / 6 Verwenden Sie die richtigen Zielebenen!

Mitarbeiter dürfen durch die Zielvereinbarungen nicht zu "Einzelkämpfern" erzogen werden. Gleichwohl müssen individuelle Motivationsfaktoren angesprochen werden. Um aber die individuellen Energien in den Dienst der übergeordneten Ziele zu stellen, bedient man sich Zielen auf verschiedene Ebenen: Ziele auf Unternehmensebene (z. B. Unternehmensergebnis) Ziele auf Abteilungs- bzw...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zielvereinbarungsprozess: G... / 3 Schaffen Sie eine Commitment-, Feedback- und Ergebnis-Kultur!

Führen durch Ziele (Management by Objectives) bedeutet, dass Führung durch die gemeinschaftliche Vereinbarung von Zielen und Zielmessgrößen erfolgt. Sollen detaillierte Verfahrensanweisungen und Kontrollen entfallen, müssen sowohl Führungskräfte als auch Mitarbeiter über eine Reihe von Kompetenzen verfügen: Beide Seiten müssen über eine konstruktive Feedback-Kultur und die F...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.6 Gesamtplanverfahren

Rz. 21 Zur Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe müssen verschiedene Leistungsträger zusammenwirken. Um dies zu koordinieren, hat der Gesetzgeber die Regelungen zum Gesamtplanverfahren geschaffen. Diese sind in den §§ 117 bis 122 SGB IX normiert (vgl. im Einzelnen die Komm. zu den §§ 117 bis 122 SGB IX). Die Gesamtplanung wird auch als Kernstück des Eingliederungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Persönliches Budget / 10 Zielvereinbarung

Eine Zielvereinbarung mit dem Empfänger des Persönlichen Budgets soll Aussagen über die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, die Erforderlichkeit von Nachweisen für die Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs und über die Qualitätssicherung vorsehen.[1] Hierbei soll sich der Nachweis auf die Leistung selbst beziehen, nicht auf den Preis. Entsche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.2 Arbeiten mit Zielvereinbarungen

Arbeiten Sie grundsätzlich mit Zielvereinbarungen. In der Zielvereinbarung legen alle Gesellschafter/Geschäftsführer gemeinsam fest, wer welche Ziele bis wann mit welchen Ressourcen erreichen will. Sobald ein Gesellschafter/Geschäftsführer Anzeichen dafür hat, dass er ein vereinbartes Ziel nicht erreichen kann, hat er die Pflicht, seine Mit-Gesellschafter/Geschäftsführer dar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.11 Effektive Besprechungen abhalten

Oft werden Besprechungen als überflüssig empfunden. Das liegt an organisatorischen Mängeln, an kommunikativen Unzulänglichkeiten und an der Art und Weise der Steuerung. Besprechungen und Meetings werden effektiver, wenn Sie Folgendes beachten: Begrüßung & Vorstellung der Teilnehmer Wir-Gefühl erzeugen Bekanntgabe der Regeln (TOP, Pausen) Problemdefinition und Zielformulierung Pro...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 3 Umgang mit den Gesellschaftern

Im kleinen Unternehmen, in dem wenige Gesellschafter zugleich auch Geschäftsführer sind, sind Fragen der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Information leicht zu lösen. Solange keine wirklichen Kommunikationsbarrieren bestehen, ergeben sich innerhalb der täglichen Zusammenarbeit laufend Gelegenheiten zu einem Informationsaustausch. Werden zusätzlich bestimmte Formen durchg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Fach... / 6.2 Zielwahl

Im klassischen zielorientierten System fällt das tatsächliche Ist-Einkommen eines Mitarbeiters umso höher aus, je weiter das vorher vereinbarte Ziel übertroffen wird; umgekehrt wird derjenige bestraft, der sich anspruchsvolle Ziele vornimmt bzw. vorgeben lässt und diese nicht oder nur knapp erreicht. Das Konzept der Zielwahl baut darauf auf, dass durch das Unternehmen als Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 3.6 Ungeeignete Instrumente

Folgende Instrumente eignen sich in der Praxis nicht zur kurzfristigen Personalkostenreduzierung: das Unterlassen des Abschlusses neuer Zielvereinbarungen (meist dürfte eine Pflicht vereinbart sein, jährlich neue Ziele zu verhandeln. Verweigert der Arbeitgeber solche Gespräche oder setzt unrealistische Ziele, kommt ein Ersatzanspruch des Arbeitnehmers in Betracht, der sich au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Sonderzahlungen mit Entgeltcharakter

Rz. 11 Bei Sondervergütungen ist immer darauf zu achten, welchen Charakter sie haben, also, ob es sich um die Belohnung von Betriebstreue, Entgelt oder eine Mischform handelt. Zahlungen mit Entgeltcharakter sind dadurch gekennzeichnet, dass sie im originären Austauschverhältnis von Leistung und Gegenleistung stehen, also unmittelbar die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalcontrolling: Person... / 1.5 Anpassungsrisiken

An der Weiterqualifizierung von Mitarbeitern wird oftmals gespart, gerade in wirtschaftlich schlechteren Zeiten, in denen der Kostendruck hoch ist. Zieht dann die Konjunktur wieder an, werden alle Hebel in Bewegung gesetzt, schnell nachzuqualifizieren, jedoch oftmals zu spät. Anstatt die Zeiten, in denen die Auftragsbücher weniger gefüllt sind, für Weiterqualifizierung zu nu...mehr

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Sauer, SGB III § 342 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 § 342 setzt voraus, dass ein in Beschäftigung stehender Arbeitnehmer während dieser Beschäftigung versicherungspflichtig zur Arbeitsförderung ist. Dies richtet sich nach dem Zweiten Kapitel (§§ 24 ff.). Beitragspflichtig ist nur Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen, insbesondere abhängigen Beschäftigung. Rz. 3 Beiträge werden nur von versicherungspflichtige...mehr

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Procurement Excellence: Eff... / 3.3 Supplier Lifecycle Management

Langfristige Lieferantenbeziehungen als Ziel Eine wertorientierte Gestaltung der Lieferantenbeziehungen kann für das Wohl des eigenen Unternehmens eine entscheidende Rolle spielen.[1] Eine gute Lieferantenbeziehung beginnt jedoch nicht erst mit dem ersten Geschäft, das beide Vertragspartner abschließen, sondern bereits mit den diversen Aufgaben im Vorfeld des ersten Vertrags....mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 7 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III ab 2009

Rz. 37 Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze wurde eine erneute Beitragssenkung zur Arbeitsförderung ab 2009 befristet – für Januar 2009 nur aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 352 – auf 2,8 % festgelegt. Zudem legt das Gesetz fest, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung (§ 363) jeweils erst zum Jahresende gezahlt wird. Seit...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.1 Organisation/Haushalt

Rz. 13 Die Bundesagentur für Arbeit führt diesen Namen ab 1.1.2004. Sie gliedert sich in eine Zentrale, in Regionaldirektionen und auf der Ausführungsebene in Agenturen für Arbeit. Auf allen Ebenen besteht die Geschäftsführung aus drei Personen (vgl. zu diesem Komplex die §§ 367, 383, 384 und 389). Dieser Umfang wurde später im Hinblick auf die unterschiedliche Größe der Age...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeitarbeit während der ... / 1.9.2 Leistungsentgelt nach Dienst-/Betriebsvereinbarung

Wurde in der Einrichtung/im Betrieb eine Dienst-/Betriebsvereinbarung zum Leistungsentgelt abgeschlossen, richtet sich der Anspruch auf Leistungsentgelt während der elternzeitunschädlichen Teilzeitbeschäftigung nach den in der Vereinbarung getroffenen Regelungen. Regelmäßig wird die Teilzeitbeschäftigung Grundlage für die Leistungsbeurteilung bzw. die Zielvereinbarung sein.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungscontrolling: Weiter... / 4.3 Anwendung des Gelernten im Arbeitsalltag: Transfererfolg

Der tatsächliche Erfolg einer Veranstaltung kann erst am Arbeitsplatz geprüft werden; ob der Transfer in die Praxis erfolgt ist und eine erfolgreiche Anwendung des Gelernten stattfindet. Dabei können folgende Tools zum Einsatz kommen: Mitarbeitergespräch und Feedback auf Basis von Beurteilungen Einige Zeit nach der Maßnahme wird ein Mitarbeitergespräch angesetzt, in dem die Fü...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Gegenstandswertfestsetzungsantrag

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.11: Gegenstandswertfestsetzungsantrag Az: _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________/_________________________ beantragen wir, den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 Abs. 1 RVG für das gerichtliche Verfahren auf _________________________ EUR und für den Vergleich au...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / III. Abwicklungsklausel

Rz. 11 Um die ordnungsgemäße Abrechnung bis zum Beendigungszeitpunkt zu gewährleisten, sollte im Rahmen einer Abwicklungsklausel klargestellt werden, dass und in welchem Umfang dem Arbeitnehmer die vertraglich geschuldete monatliche Vergütung weiter gewährt wird. Eine Regelung empfiehlt sich z.B. auch hinsichtlich eines etwaigen Zielbonus da die dem Bonus zugrunde liegende Z...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / 2. Anschreiben an den Arbeitgeber vor Klageerhebung

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.3: Anschreiben an den Arbeitgeber vor Klageerhebung Sehr geehrte(r) Frau/Herr _________________________, ausweislich der im Original beigefügten Vollmachtsurkunde hat uns Frau/Herr _________________________, in der vorgenannten Angelegenheit mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt. Ihr Kündi...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – außergerichtliche Tätigkeit

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.4: Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – außergerichtliche Tätigkeit Sehr geehrte Damen und Herren, anwaltlich versichern wir ordnungsgemäße Bevollmächtigung durch Ihren Versicherungsnehmer Frau/Herrn _________________________. Ihr Versicherungsnehmer hat uns mir der Wahrnehmung seiner recht...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / I. Allgemeines

Rz. 29 Die ganz überwiegende Zahl der Kündigungsschutzprozesse endet mit dem Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs. Hierbei werden häufig Ansprüche mitgeregelt, die bislang formal nicht Gegenstand des Verfahrens waren, z.B. die Abgeltung von Urlaubsansprüchen, Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung, Weihnachtsgratifikation, Zielvereinbarung, Bonus, Zeugnis, Aktienop...mehr