Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / 2. Haftungsfalle: Vorzeitiger Zugewinnausgleich

Seit der Güterrechtsreform sind die Möglichkeiten, die Zugewinngemeinschaft während des Weiterbestehens der Ehe zu beenden, erweitert worden. Beide Ehegatten haben seither die Möglichkeit, die Zugewinngemeinschaft vorzeitig zu beenden mit der Folge, dass Gütertrennung eintritt (§ 1388 BGB). Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann bei dieser Gelegenheit dann auch schon den Au...mehr

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FF 3/2016, Von der Crux, ei... / 3 II.

Im Zuge der Einführung des FamFG wurden damals wieder einmal die Begrifflichkeiten dem angeblichen Zeitgeist entsprechend geändert. Kläger und Beklagte wurden nunmehr zu Beteiligten bzw. Antragstellern/Antragsgegnern; aus Urteilen wurden Beschlüsse etc. Die Hektik, mit der die Güterrechtsnovelle 2009 verabschiedet wurde, führte dazu, dass in den §§ 1363 ff. BGB diese Begriff...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / b) Frühere Fälligkeit der Zugewinnausgleichsforderung

Aufseiten des ausgleichsberechtigten Ehegatten ist zu bedenken, dass er mit der vorzeitigen Beendigung der Zugewinngemeinschaft nach dreijährigem Getrenntleben die Ausgleichsforderung fällig stellen kann – mit der Folge, dass diese ab Rechtskraft der Entscheidung über das vorzeitige Ende der Zugewinngemeinschaft zu verzinsen ist. Die Pflicht zur Verzinsung ergibt sich aus § ...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / c) Aufforderung zur Vermögensinformation (§ 1385 Nr. 4 BGB)

Will ein Ehegatte die Zugewinngemeinschaft vor dreijährigem Getrenntleben vorzeitig beenden, ohne dass er als Grund auf zu befürchtende Gesamtvermögensgeschäfte, auf drohende illoyale Vermögensminderungen oder auf schuldhafte wirtschaftliche Pflichtverletzungen des anderen verweisen kann, so bleibt ihm nur der Versuch, sich den in § 1385 Nr. 4 BGB genannten Anlass, die verwe...mehr

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FF 3/2016, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Wie bekannt, wurde zum 1.1.2015 die Anwaltsfortbildungsdauer gemäß § 15 Abs. 3 Fachanwaltsordnung von 10 auf 15 Zeitstunden erhöht. Man durfte gespannt sein, wie sich das DAI entscheiden würde: Belässt es das Fachinstitut im Rahmen seiner Arbeitstagung weiterhin bei lediglich 10 Fortbildungsstunden, hängt es die Mehrstunden der Jahresarbeitstagung an oder widmet es den 5 Meh...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / a) Ausschluss des Ehepartners vom weiteren Zugewinn

Dass die vorzeitige Beendigung der Zugewinngemeinschaft wirtschaftlich auch in Fällen von Bedeutung ist, in denen die Rolle des Ehegatten im Zugewinnausgleich (Gläubiger oder Schuldner) noch nicht feststeht, sei an folgendem Beispiel illustriert. Praxis-Beispiel Beispiel: Die Eheleute haben sich im Februar 2009 getrennt. Nach 2 ½ Jahren, also im August 2011, erbt die Ehefrau e...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / a) Voraussetzungen

Die Voraussetzungen der Verjährung ergeben sich seit Aufhebung der Sonderregel des § 1378 Abs. 4 BGB zum 1.1.2010 aus den allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 195 ff. BGB.[1] Zeitlich unterliegt die Zugewinnausgleichsforderung der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, sie verjährt also, wie früher, in drei Jahren. Allerdings beginnt die Frist nicht mehr von eine...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / b) Verzicht auf die Einrede der Verjährung

Häufig kommt es vor, dass Ehegatten längere Zeit über eine einvernehmliche Regelung des Zugewinnausgleichs verhandeln, und zu befürchten ist, dass über die Zeit die Ausgleichsforderung verjährt. Um hier die Verhandlungen nicht unter zeitlichen Druck zu bringen, bietet sich ein – zeitlich befristeter – Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung an: Der ausgleichspfl...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / d) Negatives Anfangsvermögen

Auf negatives Anfangsvermögen beruft sich niemals der überschuldete Ehegatte selbst – für diesen ist der Negativsaldo ja ungünstig –, sondern immer nur der Ehepartner, der den in der Schuldentilgung liegenden Gewinn als Zugewinn des anderen verbucht sehen möchte. Da dieser den Negativsaldo des anderen als ihm günstig geltend macht, hat er auch dessen Vorliegen darzulegen und...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / c) Verbindlichkeiten bei positivem Anfangsvermögen

Beruft sich ein Ehegatte auf positives Anfangsvermögen, auf privilegiert erworbenes oder von Anfang an vorhandenes, hat er auch nachzuweisen, dass der vorhandene Aktivbestand nicht durch Verbindlichkeiten reduziert war. Allerdings ist das Nichtvorhandensein von Verbindlichkeiten von ihm nicht ins Blaue hinein darzulegen und zu beweisen, sondern nur dann, wenn der andere das ...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / a) Nullvermutung (§ 1377 Abs. 3 BGB)

Ausgangspunkt für die Entscheidung dieser Frage ist § 1377 Abs. 3 BGB, der die sog. Nullvermutung statuiert. Soweit ein Ehegatte kein Verzeichnis über sein Anfangsvermögen erstellt hat, wird vermutet, dass sein Endvermögen seinen Zugewinn darstellt. Es wird also vermutet, dass er kein Anfangsvermögen hatte und sein gesamtes Vermögen in der Ehe erwirtschaftet und dieses desha...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / b) Probleme beim Schenkungsnachweis (§ 1374 Abs. 2 BGB)

In Fällen, in denen die nach § 1374 Abs. 2 BGB privilegierte Schenkung von den Eltern eines der Ehegatten kommt, ist vielfach strittig, ob dem Ehegatten, der sich jetzt auf die Schenkung beruft, das Geld oder die Sache wirklich allein geschenkt wurde oder ob die Eltern nicht doch die Eheleute gemeinsam beschenkt haben. Der Inhalt des Schenkungsgeschäfts ist hier nach den all...mehr

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FF 3/2016, Abänderung eines... / 2 Gründe:

I. Die Beteiligten waren seit 1974 bis zur rechtskräftigen Scheidung im September 2001 verheiratet und lebten seit Februar 2000 getrennt. Die Antragsgegnerin war während der Ehezeit, aus der zwei Kinder hervorgegangen sind, überwiegend nicht erwerbstätig. Sie ist gelernte Arzthelferin, hat nach der Trennung jedoch keine Erwerbstätigkeit mehr aufgenommen. Der Antragsteller za...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / c) Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung

Nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB wird die Verjährung durch Erhebung der Klage auf Leistung gehemmt – im Fall des Zugewinnausgleichs tritt die Hemmung also mit Stellung des Antrags auf Begleichung der Ausgleichsforderung ein. Fraglich ist, ob dies auch der Fall ist, wenn der falsche Antrag zu § 1378 BGB gestellt wird, wenn etwa zum Ausgleich des Zugewinns nicht Zahlung, sondern di...mehr

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FF 2/2016, FF 2/2016 / Versorgungsausgleich

a) Die nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VersAusglG bei der internen Teilung geforderte vergleichbare Wertentwicklung ist bei einer Rentenversicherung nur gewährleistet, wenn der Garantiezins des auszugleichenden und des neu zu begründenden Anrechts identisch ist (Anschluss OLG Schleswig FamRZ 2014, 1113; OLG Stuttgart FamRZ 2015, 584). b) Legt der Versorgungsträger der Berechnung...mehr

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FF 2/2016, Unterhaltsbegrenzung, Versorgungsausgleich und Ehe für alle

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Weimar (26.–28.11.2015) Diesmal war die Herbsttagung ganz besonders gut besucht: Mehr als 400 Teilnehmer waren nach Weimar gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. Ehe für alle – ein...mehr

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Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / bb) Vorweggenommener Zugewinnausgleich und Rückerwerb durch Erbschaft

Ob lebzeitig ein vorweggenommener Zugewinnausgleich oder der Vermögensübergang erst im Rahmen der Erbfolge getätigt wird, führt schenkungsteuerlich/erbschaftsteuerlich (mit Ausnahme einer Verzinsung der Schenkungsteuer) durch die Vorschriften des § 5 Abs. 1 ErbStG iVm § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG zum gleichen Ergebnis. Eine besondere Problematik entsteht, wenn der "falsche" Ehepa...mehr

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Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / 2. Entstehung des Zugewinnausgleichs

Ausgeglichen wird der Zugewinn, den die Ehegatten während des Zeitraums ihrer Ehe erzielt haben, erst bei Beendigung der Ehe. Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann durch enden. Wird die Ehe nicht durch Tod beendet, also durch Scheidung oder durch Begründung eines anderen Güterstands, erfolgt der Ausgleich rechnerisch...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Ehegatte, Güterrecht [Rdn 741]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Allgemeines [Rdn 691]

Rdn 692 Literaturhinweise: Braeuer, Der Zugewinnausgleich, 2011 Büte, Zugewinnausgleich bei Ehescheidung, 4. Aufl. 2011, Cirelius/Cirelius, Schutz bei Gewalt und Nachstellung, 2013; Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 9. Aufl. 2013 Götz/Brudermüller, Die gemeinsame Wohnung, 2008 Grandel/Stockmann, Familienrecht, 2012 Haußleiter/Schulz, V...mehr

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Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / 9. Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten

Beim Tod eines Ehegatten bestehen zivilrechtlich zwei Möglichkeiten hinsichtlich eines Ausgleichs des Zugewinns: Der güterrechtliche Zugewinnausgleich ist möglich, wennmehr

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Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / 8. Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft hat einige zivilrechtliche Nachteile gegenüber der Gütertrennung. Die Nachteile können aber durch Modifizierungen, die in einem notariellen Ehevertrag fixiert sein müssen, eingeschränkt werden. In der Folge bleibt es sodann bei der Eingruppierung "Zugewinngemeinschaft" mit den entsprechenden steuerlichen Konsequenzen (§ 5 ErbStG). Beispiel 9 Ein Ehepa...mehr

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Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / II. Erbschaftsteuerrechtliche Aspekte der Zugewinngemeinschaft

Nach Entscheidung durch den BFH vom 24.8.2005[12] handelt es sich auch bei Zuwendungen zwischen Ehegatten, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, um Schenkungen im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Denn erst mit Beendigung der Zugewinngemeinschaft entsteht der zivilrechtliche Anspruch auf den Zugewinnausgleich, erst dieser würde nicht der Schenkungsteuer unterlie...mehr

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Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / 1. Zugewinngemeinschaft

Sofern die Ehegatten bei Eheschließung nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren, treten diese nach den §§ 1363 ff BGB automatisch in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist faktisch ein Güterstand der Gütertrennung mit späterem Zugewinnausgleich. Denn das Vermögen der Eheleute bleibt während des Bestehens d...mehr

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FF 1/2016, Alte und neue Baustellen im Familienrecht

Interview mit Ministerialdirektorin Beate Kienemund, Abteilungsleiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 1.12.2015 Beate Kienemund FF/Schnitzler: Sie sind im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig für das Bürgerliche Recht und damit für das gesamte Familienrecht. Kienemund: Das ist zutreffend. Abteilung I (Bürgerliches Rech...mehr

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Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / 2. Erbrechtliche Regelung und § 5 Abs. 1 ErbStG

a) Steuerrechtliche Abweichungen zum Zivilrecht § 5 Abs. 1 ErbStG kommt dann zum Zuge, wenn der überlebende Ehegatte gesetzlicher Erbe, testamentarisch zum Erben benannt oder mit einem Vermächtnis bedacht wird. Obwohl zivilrechtlich damit nur die erbrechtliche Erhöhung des gesetzlichen Erbteils möglich ist, wird für ausschließlich erbschaftsteuerliche Zwecke eine fiktive Bere...mehr

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Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / Auf einen Blick

Die Erbschaftsteuerbelastung bei Ehegattenerwerben wird durch den § 5 ErbStG erheblich beeinflusst, wenn die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Sowohl lebzeitige Übertragungen, als auch Änderungen des Güterstands können sich stark bei der Erbschaftsteuer auswirken. Da das Vermögen der Eheleute während des Bestehens der Zugewinngemeinschaft getrenntes Verm...mehr

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AGS 1/2016, Wertberechnung ... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten waren miteinander verheiratet, die Scheidung ist rechtskräftig. Mit Anwaltsschreiben beantragte die Antragstellerin im Wege des Stufenantrags, den Antragsgegner zu verpflichten, über den Bestand seines Endvermögens sowie über sein Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung Auskunft zu erteilen und diese zu belegen. Zugleich beantragte sie, den Antragsgegner zu verpf...mehr

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Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / 1

Bis 1974 blieb ein Viertel des Betrags, der dem überlebenden Ehegatten als Alleinerbe zugefallen wäre, erbschaftsteuerfrei. Dies war an die erbrechtliche Regelung des § 1371 Abs. 1 BGB angelehnt und erbschaftsteuerlich einfach zu handhaben.[2] Seit dem 1.1.1974 ist in dem Fall, in dem der überlebende Ehegatte nicht den tatsächlichen Zugewinn fordert und erhält, für – ausschl...mehr

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Zerb 1/2016, Die Zugewinnge... / 6. Schenkungen zwischen den Ehegatten im Zivilrecht

Nach dem Wortlaut des Gesetzes wirken sich Schenkungen an drei Stellen in der Zugewinnberechnung aus: N...mehr

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FF 1/2016, Beschwerdewert b... / 1 Gründe:

I. [1] Die Antragsgegnerin wendet sich gegen die Verpflichtung, im Rahmen eines isolierten Verfahrens über den Zugewinnausgleich Auskunft über ihr Vermögen erteilen zu müssen. [2] Die Beteiligten schlossen am 30.4.1997 die Ehe und trennten sich am 31.7.2006. Der Scheidungsantrag wurde am 20.2.2008 zugestellt. Das Amtsgericht verpflichtete zunächst den Antragsteller, in der Fo...mehr

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FF 1/2016, Die Beamtenschei... / 1. Vereinbarung der Eheleute

Sinnvoll wäre für den O als Landesbeamten hier der Abschluss zumindest einer Verrechnungsabrede nach §§ 6 ff. VersAusglG im Umfang eines korrespondierenden Kapitalwerts von 30.000 EUR. Dies führt im Ergebnis dazu, dassmehr

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FF 12/2015, Versorgungsausg... / 4. Funktionsäquivalenz

a) Ehebedingte Nachteile sind bekanntlich bei der Ausübungskontrolle auszugleichen. Sie können allerdings dann nicht ausgeglichen werden, wenn keine Anrechte beim Ausgleichspflichtigen entstanden sind. Mit einem solchen Sachverhalt hatte sich der BGH im Fall "Mehrheitsgesellschafter/Gütertrennung"[26] zu befassen. Dort ging es um einen Ehevertrag, in dem ausschließlich Güter...mehr

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FF 12/2015, Versorgungsausg... / 5. Maßnahmen zur Kontrollfestigkeit

a) Trotz der hohen Bedeutung des VA im Rahmen der Kernbereichslehre, die in der Einordnung in den zweithöchsten Rang zum Ausdruck kommt, besteht bei Vereinbarungen zum VA eine erhebliche Dispositionsfreiheit. Der BGH relativiert denn auch seine Klassifizierung mit der Feststellung, dass der VA als Teilhabe an dem in der Ehe erworbenen Versorgungsvermögen mit dem Zugewinnausg...mehr

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FF 12/2015, Elternunterhalt... / 2 Anmerkung

Die vorstehende Entscheidung führt die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Elternunterhalt konsequent fort. Bedarf des Elternteils Das Maß des geschuldeten Unterhaltes bestimmt sich nach der Lebensstellung des Elternteils (§ 1610 BGB), wird also – anders als beim Kindes- oder Ehegattenunterhalt – nicht abgeleitet von den Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen (Kindesunterhalt...mehr

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FF 12/2015, Versorgungsausg... / 1. Das grundlegende Urteil des BGH

a) Grundlegend für das Verständnis und die Behandlung des VA innerhalb der richterlichen Inhaltskontrolle ist das Urteil des BGH vom 11.2.2004,[1] mit dem er die einschlägigen Vorgaben des BVerfG im Urteil vom 6.2.2001[2] und im Beschluss vom 29.3.2001[3] in das Zivilrecht umsetzte. Dabei stellt der BGH fest, dass die gesetzlichen Regelungen über nachehelichen Unterhalt und ...mehr

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FF 12/2015, An Tagen wie diesem …

… freue ich mich, wenn ich mir am frühen Nachmittag meinen Hund nehmen kann, um mit ihm in Ruhe spazieren zu gehen und mich etwas zu entspannen. Seit 1997, also seit Einführung der Fachanwaltschaft für Familienrecht, bearbeite ich ausschließlich familienrechtliche Mandate. Im Rahmen des familienrechtlichen Mandates, welches nach meinem persönlichen Dafürhalten von der Lebens...mehr

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FF 12/2015, Versorgungsausg... / 3. Gesamtnichtigkeit

a) Die Sittenwidrigkeit des VA kann nicht nur ihn allein betreffen sondern kann tückische Folgen für den gesamten Vertrag haben. Exemplarisch hierfür ist das Urteil des BGH "Gütertrennung/Jurist".[23] Der Ehevertrag enthielt Gütertrennung, den Verzicht auf VA und zudem eine Vereinbarung zum Unterhalt, die der BGH trotz des teilweisen Ausschlusses und der höhenmäßigen Begrenz...mehr

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zerb 11/2015, Pflichtteil u... / 1. Die obergerichtliche Praxis

Die Rechtsprechung zu der Eingangsfrage lässt sich so zusammenfassen: Die latente Einkommensteuerschuld[2] des Erben ist keine Nachlassverbindlichkeit.[3] Dennoch ist sie bei der Bewertung des Nachlasses zu berücksichtigen, wenn der Wert des Nachlasses nur durch Verkauf realisiert werden kann.[4] Gehört ein Unternehmen zum Nachlass, das nach dem Erbfall aufgegeben oder veräuß...mehr

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zerb 11/2015, Pflichtteil u... / 7

Auf einen Blick Eine latente Einkommensteuerschuld auf stille Reserven wirkt sich nicht auf die Bewertung steuerverstrickter Nachlassgegenstände aus. Sie ist auch keine ungewisse Nachlassverbindlichkeit, die den Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls mindern kann. Vielmehr ist sie eine Nachlasserbenschuld nach § 1967 Abs. 2, 3. Fall BGB, die erst pflichtteilsrelevant ...mehr

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zerb 11/2015, Pflichtteil u... / Einführung

Die Frage, ob und wie sich eine latente Einkommensteuer auf stille Reserven im Nachlass auf den Pflichtteil auswirkt, ist noch nicht abschließend beantwortet.[1] Zunehmend wird dafür plädiert, die Rechtsprechung des BGH zum Zugewinnausgleich in das Pflichtteilsrecht zu übernehmen. Das überzeugt nicht. Denn die latente Einkommensteuerschuld ist eine latente Nachlasserbenschul...mehr

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zerb 11/2015, Die öffentlic... / Aus den Gründen

II. Die namens der Beteiligten vom Urkundsnotar gemäß § 15 GBO eingelegte Beschwerde ist nach den §§ 71, 73 GBO zulässig. Die Beschwerde ist begründet und führt zur Aufhebung der angegriffenen Zwischenverfügung des Grundbuchamtes. Das vom Grundbuchamt angenommene Eintragungshindernis gegen die beantragte Eintragung der Vormerkung besteht nicht. 1. Zutreffend stellt das Grundb...mehr

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FF 10/2015, Bewertung des Nießbrauchs im Zugewinnausgleich

BGB § 1374 Abs. 2 § 1378 Abs. 1 Leitsatz 1. Ist Vermögen, das ein Ehegatte mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zugunsten des Übergebers mit einem Nießbrauch belastet, unterliegt der fortlaufende Wertzuwachs der Zuwendung aufgrund des abnehmenden Werts des Nießbrauchs für den dazwischen liegenden Zeitraum bzw. die Zeit zwischen dem Erwerb des Grundstücks und dem E...mehr

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FF 10/2015, Bewertung des N... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten im Zugewinnausgleichsverfahren über die Bewertung eines im Alleineigentum der Antragsgegnerin stehenden Grundstücks, das mit einem Nießbrauch belastet ist. [2] Die am 4.9.1987 geschlossene Ehe der Beteiligten, in der der gesetzliche Güterstand galt, wurde auf den der Antragsgegnerin am 4.6.2012 zugestellten Antrag durch Verbundbeschluss vom 22....mehr

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FF 10/2015, Bewertung des N... / Leitsatz

1. Ist Vermögen, das ein Ehegatte mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zugunsten des Übergebers mit einem Nießbrauch belastet, unterliegt der fortlaufende Wertzuwachs der Zuwendung aufgrund des abnehmenden Werts des Nießbrauchs für den dazwischen liegenden Zeitraum bzw. die Zeit zwischen dem Erwerb des Grundstücks und dem Erlöschen des Nießbrauchs nicht dem Zuge...mehr

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FF 10/2015, Bewertung des N... / Anmerkung

Anm. d. Red.: Zu dieser Entscheidung vgl. die Diskussion in FamRZ 2015, 1081 ff. FF 10/2015, S. 410 - 416mehr

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FF 10/2015, Bewertung des N... / 2 Anmerkung

Heureka! Ein zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beschlusses noch gar nicht veröffentlichter Aufsatz von Gutdeutsch [1] gibt dem BGH den wohl willkommenen Anlass, sich von seiner unbeliebten Rechtsprechung zum gleitenden Vermögenserwerb zumindest in großen Teilen zu verabschieden. Allerdings bleibt die Begründung – vorsichtig ausgedrückt – ebenso schlicht wie unzutreffend. Sie ...mehr

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Zerb 10/2015, Zur Sittenwid... / 2. Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht des neuen Ehepartners

Bislang nicht berücksichtigt wird in der Diskussion um die Sittenwidrigkeit einer Wiederverheiratungsklausel die Frage, inwieweit sich in diesem Zusammenhang ein Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht des neuen Ehepartners auswirkt. In einem solchen Fall ist eine Absicherung des Vermögensflusses zur eigenen Familie nicht (mehr) notwendig, sodass dann der Sanktionscharakter der Klaus...mehr

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AGS 10/2015, Unterhaltsabfi... / 1 Sachverhalt

Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Antragstellerin gegen einen Beschluss des FamG, durch den ihr gem. § 120 Abs. 4 ZPO auferlegt worden ist, auf die Kosten der Prozessführung aus ihrem Vermögen einen bestimmten Betrag zu zahlen. Zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner war in zweiter Instanz vor dem Senat ein Verfahren anhängig, das den nachehelichen Unterhalt und...mehr

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FF 10/2015, Familienanwälte und Familienrichter

Interview mit Dr. Hermann Heuschmid, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Bonn FF/Schnitzler: Sie sind seit 1973, also inzwischen mehr als 40 Jahre Anwalt, seit 1997 Fachanwalt für Familienrecht. Wenn Sie diese lange Zeit Revue passieren lassen, was sind für Sie die einschneidendsten Erlebnisse in dieser Zeit? Heuschmid: Es dürfte schwierig sein, auf diese Frage in d...mehr