Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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ZAP 16/2015, Zugewinnausgleich: Bewertung des Endvermögens

(BGH, Beschl. v. 20.5.2015 – XII ZB 314/14) • Eine während der Trennungszeit getroffene Vereinbarung, wonach ein Ehegatte die im gemeinsamen Eigentum stehende Wohnung zur Alleinnutzung behält und zum Ausgleich dafür die gemeinsam geschuldeten Darlehenslasten allein trägt, führt bei der Bewertung des Endvermögens im Zugewinnausgleich nur dann zum vollständigen Entfallen des G...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 3. Kein vorzeitiger Zugewinnausgleich bei Nichterfüllung der Auskunftspflicht

Nach § 1386 BGB i.V.m. § 1385 Nr. 4 BGB kann jeder Ehegatte die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft oder den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns verlangen, wenn der andere Ehegatte sich ohne ausreichenden Grund beharrlich weigert, ihn über den Bestand seines Vermögens zu unterrichten. Streitig ist die Frage, ob der Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 2 BGB dem Anwen...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / b) Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich (§§ 1385, 1386 BGB)

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann im ersten Trennungsjahr vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Es sind Handlungen der in § 1365, 1375 Abs. 2 BGB bezeichneten Art zu befürchten und dadurch ist eine erhebliche Gefährdung der Erfüllung der Ausgleichsforderu...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / aa) Zugewinngemeinschaft

Im Rahmen der Zugewinngemeinschaft wird nach § 1363 Abs. 2 S. 1 BGB das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. Insoweit ist der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein Güterstand der Gütertrennung. Von dem vertraglichen Güterstand ...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / a) Bewertung des belasteten privilegierten Vermögens

Der BGH (FamRZ 2015, 1268 m Anm. Münch = NJW 2015, 2334 = MDR 2015, 771 = FamRB 2015, 283 m. Hinw. Kogel unter Aufgabe von BGH FamRZ 2007, 978) ist zu seiner ursprünglichen Rechtsprechung hinsichtlich des Wertzuwachses eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstückes zurückgekehrt. Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass ein gem.§ 1374 Abs. 2 BGB privilegiertes Vermögen, da...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / bb) Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist nicht zwingend, vielmehr können die Regelungen der Zugewinngemeinschaft durch ehevertragliche Regelungen abbedungen werden. Diese Form der Modifizierung ermöglicht den Ehegatten bei der Festlegung des Güterstands einen größeren Entscheidungsspielraum. Den Ehegatten wird insbesondere ermöglicht, dass einzelne Vermögensgeg...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / b) Gesamtschulden im Endvermögen

Grundsätzlich sind Gesamtschulden im Endvermögen bei beiden Ehegatten in voller Höhe einzustellen. Besteht im Innenverhältnis ein Ausgleichsanspruch so ist dieser daneben zu berücksichtigen, wenn er nicht uneinbringlich und ökonomisch wertlos ist. Die güterrechtlichen Vorschriften über den Zugewinnausgleich verdrängen den Gesamtschuldnerausgleich nicht, und zwar unabhängig d...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / a) Gesetzlicher Güterstand oder Regelung durch Ehevertrag?

Besteht keine abweichende Regelung durch notariellen Ehevertrag (§§ 1408, 1410 BGB), kann bei Scheidung der Ehe der Zugewinnausgleich durchgeführt werden. Praxishinweise: Ehevertragliche Regelungen werden gelegentlich auch im Zusammenhang mit anderen Verträgen geschlossen. So kommt es vor, dass Eheleute gemeinsam ein Eigenheim kaufen und in diesem Vertrag auch – ganz nebenbei...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / b) Darlegungs- und Beweislast für Vermögenspositionen

Das OLG Hamburg (FamRZ 2015, 749 = ZAP EN-Nr. 62/2015) zeigt die Grundsätze für die Darlegungs- und Beweislast beim End- und Anfangsvermögen auf. Sie liegt für das Endvermögen beider Ehegatten bei demjenigen Ehegatten, der den Zugewinnausgleich beansprucht. Dies gilt auch mit Blick auf die eigenen Negativtatsachen. Der Antragsteller muss neben der Höhe seiner Verbindlichkeite...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / d) Leistungsverweigerungsrecht

Nach § 1381 Abs. 1 BGB kann der Schuldner die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewinns nach den Umständen des Einzelfalles grob unbillig wäre. Entscheidend ist, ob der ermittelte Zugewinnausgleich den Sinn und den Gerechtigkeitsgehalt der Vermögensteilhabe unter Ehegatten grob verfehlt, dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Wei...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / XIII. Wirkungen der Restschuldbefreiung

Die Erteilung der Restschuldbefreiung bewirkt, dass der Schuldner von den im Insolvenzverfahren und im Schuldbefreiungsverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit wird. Dies gilt auch dann, wenn er in einem Staat, der dem Anwendungsbereich der EuInsVO unterliegt, Restschuldbefreiung erlangt hat. Bestrebungen, der Erteilung der Restsc...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / c) Illoyale Vermögensminderung

Nach § 1375 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB wird dem Endvermögen eines Ehegatten der Betrag hinzugerechnet, um den sich das Vermögen durch eine illoyale Handlung – etwa durch Verschwendung – vermindert hat (vgl. ZAP F. 11 R, S. 940). Dabei ist unter Verschwendung das ziellose und unnütze Ausgeben von Geld in einem Maße zu verstehen, das in keinem Verhältnis zu den Einkommens- und Verm...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / V. Phase 4: Ablauf von drei Trennungsjahren

Die Scheidungsvoraussetzungen sind von diesem Zeitpunkt an immer gegeben, denn mit dem Ablauf des dritten Trennungsjahres wird die Zerrüttung der Ehe unwiderleglich vermutet, auch wenn nur ein Ehegatte Scheidungsantrag stellt (§ 1566 Abs. 2 BGB). In diesem Fall kann gem. § 1385 BGB ohne weitere Prüfung auf vorzeitigen Zugewinnausgleich geklagt werden. Praxishinweise: Das Abwar...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 7. Versagung

Hinweis: Siehe Stollenwerk ZAP F. 11 R, S. 887. Gemäß § 27 VersAusglG findet ein Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Die ist nur der Fall, wenn er zu einem erheblichen und damit grob unbilligem wirtschaftlichen Ungleichgewicht zwischen den beteiligten Eheleuten führen würde und die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, v...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / b) Berücksichtigung von Fremdverbindlichkeiten bei der Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe

Nach § 1376 Abs. 4 BGB ist ein landwirtschaftlicher Betrieb bei der Berechnung des Anfangs- und Endvermögens nur mit dem Ertragswert zu berücksichtigen. Dies soll dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung leistungsfähiger Höfe in bäuerlichen Familien dienen. Bei der Ermittlung dieses Ertragswertes sind die Fremdverbindlichkeiten nach der Ertragswertmethode regelmäßig nur i...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / a) Gemeinsames Haus

Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen ergeben sich in der Praxis immer wieder aus der Tatsache, dass die Eheleute ein gemeinsames Haus oder eine gemeinsame Eigentumswohnung besitzen (Streit über die Anrechnung von Schulden und eines Wohnvorteils im Unterhalt, Streit über die Schuldenverteilung, Ärger mit Banken über die Kredite). Praxishinweis: Drängen Sie Ihren Mandant...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Landwirtschaftlicher Betrieb

Nach § 1376 Abs. 4 BGB werden land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit dem Ertragswert bilanziert, wenn eine Weiterführung oder Wiederaufnahme des Betriebs durch den Eigentümer oder einen Abkömmling erwartet werden kann. Der BGH (FamRB 2016, 211) stellt klar, dass beim Ertragswert hinsichtlich der auf dem Betrieb lastenden Fremdverbindlichkeiten nur die hierauf entfallend...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Teilantrag

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. FamRZ 1994, 1095; 1996, 853) darf eine Teilentscheidung über einen Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns gem. § 1378 BGB nur erlassen werden, wenn sie von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs unabhängig ist, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmitte...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / a) Unternehmensbeteiligungen

Für die Bewertung einer Unternehmensbeteiligung ist grundsätzlich der Verkehrswert (Vollwert) einschließlich eines Goodwills maßgebend. Wesentliche Grundlagen sind die Mitberechtigung am Unternehmen, die anteilige Nutzungsmöglichkeit und der Ertragswert des Unternehmens. Dies kann nach Auffassung des OLG Düsseldorf (FamRZ 2016, 977 = MDR 2016, 593 = FamRB 2016, 213) unangeme...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / c) Wert einer Rechtsanwaltskanzlei

Maßgeblich für die Bewertung eines Vermögensgegenstands im Endvermögen nach § 1376 Abs. 2 BGB ist der objektive Wert, der sich bei einer Rechtsanwaltskanzlei aus dem Substanzwert und dem Goodwill zusammensetzt. Das OLG Hamm (FamRZ 2016, 1931) erachtet die modifizierte Umsatzmethode für die Ermittlung des Goodwills (in Übereinstimmung mit den Richtlinien in den BRAK-Mitteilun...mehr

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ZAP 3/2016, Iranische Morgengabe: Wirkungen für die Ehe

(OLG Köln, Beschl. v. 5.11.2015 – 21 UF 32/15) • Das tief im islamischen Recht verwurzelte Rechtsinstitut der Morgen- oder Brautgabe ist kollisionsrechtlich als allgemeine Wirkung der Ehe gem. Art. 14 EGBGB zu qualifizieren. Vor deutschen Gerichten ist die von einem (auch) deutschen Staatsbürger seiner iranischen Braut bei der Eheschließung im Iran versprochene Morgengabe na...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / a) Bewertung von Schulden und Darlehensverpflichtungen

Entgegen der Regelung im "alten" Güterrecht ist gem. § 1374 Abs. 3 BGB ein negatives Anfangsvermögen in die Bilanz einzustellen. Nach Auffassung des OLG Naumburg (FamRZ 2015, 748 = FamRB 2015, 123 m. Hinw. Burschel) sind auch Schulden (mit ihrem Nominalwert) zu berücksichtigen, wenn der Schuldner in einem anschließenden Verbraucherinsolvenzverfahren eine Restschuldbefreiung ...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / c) Illoyale Vermögensminderungen

Der anspruchstellende Ehegatte kann gem. § 1379 Abs. 1 Nr. 2 BGB Auskunft über das Vermögen verlangen, soweit es für die Berechnung des Anfangs- und Endvermögens von Bedeutung ist. Wie das OLG Zweibrücken (FamRZ 2015, 579) hervorhebt, besteht jedoch ein Auskunftsanspruch wegen illoyaler Vermögensminderungen i.S.v. § 1375 Abs. 2 Nr. 1–3 BGB nur, wenn konkrete Tatsachen vorget...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 1. Versöhnung der Ehegatten

Eine Versöhnung der Eheleute beendet die Trennungszeit, so dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Scheidung entfallen; der Scheidungsantrag ist zurückzunehmen. Die Beweislast für die erfolgreiche Versöhnung trägt der Ehegatte, der nicht geschieden werden will (OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 1213). Allerdings zieht die endgültige Versöhnung der Eheleute weitere rechtliche K...mehr

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ZAP 8/2015, Erbschaftsteuer: Nachlassverbindlichkeiten

(BFH, Beschl. v. 18.2.2015 – II R 12/14) • Schulden und Lasten sind erbschaftssteuerrechtlich nicht abzugsfähig, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen, die nicht der Besteuerung nach dem ErbStG unterliegen. Es besteht keine ausdrückliche Regelung für den Fall, dass eine konkrete Zuordnung von Schulden oder Lasten zu bestimmten Vermögens...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / b) Begrenzung und Befristung (§ 1578b BGB)

Eine Begrenzung und Befristung des Geschiedenenunterhalts nach § 1578b BGB ist möglich, wenn dem anspruchstellenden Ehegatten keine ehebedingten Nachteile erwachsen sind und auch die Billigkeit keinen unbefristeten und in der Höhe unbeschränkten Unterhalt erfordert. Ein Nachteil ist nur dann ehebedingt, wenn er Folge des Lebenszuschnitts der Ehegatten während der Ehe – also a...mehr

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zerb 8/2016, Kein Wertabsch... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Kläger könne aus dem notariellen Kaufvertrag vom 14.5.2008 keinen Anspruch gegen die Beklagten auf eine Genehmigung der Erklärung des als Vertreter ohne Vertretungsmacht handelnden Bürovorstehers herleiten, da der Vertrag wegen Verstoßes gegen § 2205 S. 3, § 2206 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam sei. Eine unzu...mehr

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FF 7+8/2016, Amtshaftung be... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Der Kläger macht Amtshaftungsansprüche aufgrund eines nicht ordnungsgemäß durchgeführten Scheidungsverfahrens geltend. Zwischen ihm und seiner damaligen Ehefrau lief das Scheidungsverfahren 35 F 208/03 AG Mainz. Die Beteiligten stritten über Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt. [2] Durch nicht von der Richterin unterzeichneten Beschluss des Amtsgerichts vom 1...mehr

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FF 7+8/2016, Nebengüterrech... / IV. Schlussbemerkung

Das Oberlandesgericht hatte die Revision zugelassen. Obwohl die Anspruchsgrundlage "konkludente Ehegatteninnengesellschaft" weiterhin nicht unumstritten ist und noch viele grundsätzliche Fragen auf Klärung warten, bleiben in der Praxis wohl viele Ansprüche unentdeckt (hohe Dunkelziffer) und werden offensichtlich kaum Rechtsbeschwerden zugelassen oder nicht eingelegt. Für Rec...mehr

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FF 7+8/2016, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Die Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI fand traditionsgemäß in Köln vom 22. bis 23. April 2016 statt. Das Fortbildungsplus am Vortag mag zwar dazu beigetragen haben, dass die Teilnehmerzahl einen bisherigen Rekord von über 400 erreichte, wahrscheinlicher ist jedoch die Zugkraft des hochkarätigen Referententeams. Nach der Eröffnung durch den Leiter des Fachinstituts, Re...mehr

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FF 7+8/2016, Wegfall der Un... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Der Antragsteller wendet sich gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 23.7.2014, mit dem seinem Antrag, den am 11.7.2012 im Verfahren des Amtsgerichts Pankow/Weißensee – 21 F 4197/08 – zwischen der Mutter des Antragsgegners und ihm geschlossenen Vergleich über die Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe der Sätze der Düsseldorfer Tabelle, Altersstufe 3, Einkommensgru...mehr

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FF 6/2016, Nebengüterrecht ... / II. Konkludente Ehegatteninnengesellschaft

Zitat "Findet auf den Güterstand deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Spanien gem. Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB deutsches Recht Anwendung, so richten sich Ausgleichsansprüche aus einer vereinbarten Ehegatteninnengesellschaft in akzessorischer Anknüpfung an das Ehegüterstatut gem. Art. 28 Abs. 5 EGBGB a.F. ebenfalls nach deutschem Recht. Die konklude...mehr

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FF 6/2016, Nebengüterrecht ... / IX. Nutzungsentschädigung (Ehewohnung)

Das OLG Koblenz[61] hat sich mit dem Konkurrenzverhältnis der Ansprüche aus §§ 1361b Abs. 3 Satz 2 und 1568a BGB befasst sowie mit dem Verhältnis von § 426 BGB zum Zugewinnausgleich. Das erstgenannte Verhältnis hat es letztlich dahingestellt sein lassen, nachdem sich beide Vorschriften einander nicht ausschließen, sich aber in Tatbestand und Rechtsfolgen praktisch nicht unte...mehr

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FF 6/2016, Nebengüterrecht ... / C. Deutscher Familiengerichtstag 2015

Der Vorstand des Deutschen Familiengerichtstages hat folgende Empfehlung verabschiedet: Zitat "Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Teilhabeanspruch der Ehegatten auch am Vermögen steht das Güterrecht im Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts“.[91]" Diese an die Rechtsprechung gerichtete Empfehlung zum Ehevertragsrecht hätte im Falle ihrer Umsetzung dur...mehr

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FF 6/2016, Nebengüterrecht ... / VII. Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB

Eine gesamtschuldnerische Haftung der Eltern für ärztliche Behandlungskosten des Kindes folgt nicht aus dem gemeinsamen Sorgerecht oder § 1357 Abs. 3 BGB, so das Bundesverfassungsgericht, welche eine anderslautende amtsgerichtliche Entscheidung, die es als unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ansah, wegen objektiver Willkür aufgehoben hat.[55] Der Bundesgerichtsh...mehr

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AGS 5/2016, Antrag und Wide... / Leitsatz

Die Werte von wechselseitigen Anträgen auf Zugewinnausgleich sind zusammenzurechnen. Es liegt nicht derselbe Verfahrensgegenstand vor. OLG Hamm, Beschl. v. 9.3.2016 – II-7 WF 16/16mehr

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AGS 5/2016, Antrag und Wide... / 3 Anmerkung

I. Die Werte von Antrag und Widerantrag werden nach § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG grundsätzlich zusammengerechnet; insoweit bestätigt diese Regelung die allgemeine Vorschrift des § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Eine dem § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG entsprechende Einschränkung enthält § 39 Abs. 1 FamGKG allerdings nicht; gleichwohl dürfte das Additionsverbot auch hier gelten, wenn sich der Antr...mehr

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AGS 5/2016, Antrag und Wide... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte Zugewinn in Höhe von 36.295,18 EUR geltend gemacht. Daraufhin hatte die Antragsgegnerin Widerantrag erhoben und ihrerseits den Antrag auf Zahlung von Zugewinnausgleich in Höhe von 10.863,38 EUR erhoben. Das gerichtliche Verfahren endete durch Vergleich. Das FamG hat den Verfahrenswert auf 36.295,18 EUR festgesetzt. Es ist davon ausgegangen, dass die we...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 1. Notwendigkeit gesonderter Antragstellung und Bewilligung

Bei dem selbstständigen Beweisverfahren handelt es sich um einen eigenständigen Rechtszug i.S.d. § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO. Es bedarf deshalb für Beweis- und Hauptsacheverfahren jeweils eines eigenständigen Antrags und auch einer gesonderten Bewilligung von PKH. Entsprechendes gilt wegen § 76 Abs. 1, § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO in Familiensachen für die Bewill...mehr

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FF 5/2016, Der Familienanwalt und Computerprogramme

Klaus Schnitzler Im letzten Jahr haben die Vorsitzende Richterin am OLG Köln Gabriele Ey (Editorial: Digitale Berechnungen in Gerichtsbeschlüssen, FF 2015, 381) und die Vorsitzende Richterin am OLG München Dr. Isabell Götz bei der 18. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrechts im DAI (FUR 2015, 309) sowie beim DFGT in Brühl im Oktober 2015 unmissverständlich deutlic...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / 2. Haftungsfalle: Vorzeitiger Zugewinnausgleich

Seit der Güterrechtsreform sind die Möglichkeiten, die Zugewinngemeinschaft während des Weiterbestehens der Ehe zu beenden, erweitert worden. Beide Ehegatten haben seither die Möglichkeit, die Zugewinngemeinschaft vorzeitig zu beenden mit der Folge, dass Gütertrennung eintritt (§ 1388 BGB). Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann bei dieser Gelegenheit dann auch schon den Au...mehr

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FF 3/2016, Von der Crux, ei... / 3 II.

Im Zuge der Einführung des FamFG wurden damals wieder einmal die Begrifflichkeiten dem angeblichen Zeitgeist entsprechend geändert. Kläger und Beklagte wurden nunmehr zu Beteiligten bzw. Antragstellern/Antragsgegnern; aus Urteilen wurden Beschlüsse etc. Die Hektik, mit der die Güterrechtsnovelle 2009 verabschiedet wurde, führte dazu, dass in den §§ 1363 ff. BGB diese Begriff...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / b) Frühere Fälligkeit der Zugewinnausgleichsforderung

Aufseiten des ausgleichsberechtigten Ehegatten ist zu bedenken, dass er mit der vorzeitigen Beendigung der Zugewinngemeinschaft nach dreijährigem Getrenntleben die Ausgleichsforderung fällig stellen kann – mit der Folge, dass diese ab Rechtskraft der Entscheidung über das vorzeitige Ende der Zugewinngemeinschaft zu verzinsen ist. Die Pflicht zur Verzinsung ergibt sich aus § ...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / c) Aufforderung zur Vermögensinformation (§ 1385 Nr. 4 BGB)

Will ein Ehegatte die Zugewinngemeinschaft vor dreijährigem Getrenntleben vorzeitig beenden, ohne dass er als Grund auf zu befürchtende Gesamtvermögensgeschäfte, auf drohende illoyale Vermögensminderungen oder auf schuldhafte wirtschaftliche Pflichtverletzungen des anderen verweisen kann, so bleibt ihm nur der Versuch, sich den in § 1385 Nr. 4 BGB genannten Anlass, die verwe...mehr

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FF 3/2016, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Wie bekannt, wurde zum 1.1.2015 die Anwaltsfortbildungsdauer gemäß § 15 Abs. 3 Fachanwaltsordnung von 10 auf 15 Zeitstunden erhöht. Man durfte gespannt sein, wie sich das DAI entscheiden würde: Belässt es das Fachinstitut im Rahmen seiner Arbeitstagung weiterhin bei lediglich 10 Fortbildungsstunden, hängt es die Mehrstunden der Jahresarbeitstagung an oder widmet es den 5 Meh...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / a) Ausschluss des Ehepartners vom weiteren Zugewinn

Dass die vorzeitige Beendigung der Zugewinngemeinschaft wirtschaftlich auch in Fällen von Bedeutung ist, in denen die Rolle des Ehegatten im Zugewinnausgleich (Gläubiger oder Schuldner) noch nicht feststeht, sei an folgendem Beispiel illustriert. Praxis-Beispiel Beispiel: Die Eheleute haben sich im Februar 2009 getrennt. Nach 2 ½ Jahren, also im August 2011, erbt die Ehefrau e...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / a) Voraussetzungen

Die Voraussetzungen der Verjährung ergeben sich seit Aufhebung der Sonderregel des § 1378 Abs. 4 BGB zum 1.1.2010 aus den allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 195 ff. BGB.[1] Zeitlich unterliegt die Zugewinnausgleichsforderung der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, sie verjährt also, wie früher, in drei Jahren. Allerdings beginnt die Frist nicht mehr von eine...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / b) Verzicht auf die Einrede der Verjährung

Häufig kommt es vor, dass Ehegatten längere Zeit über eine einvernehmliche Regelung des Zugewinnausgleichs verhandeln, und zu befürchten ist, dass über die Zeit die Ausgleichsforderung verjährt. Um hier die Verhandlungen nicht unter zeitlichen Druck zu bringen, bietet sich ein – zeitlich befristeter – Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung an: Der ausgleichspfl...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / d) Negatives Anfangsvermögen

Auf negatives Anfangsvermögen beruft sich niemals der überschuldete Ehegatte selbst – für diesen ist der Negativsaldo ja ungünstig –, sondern immer nur der Ehepartner, der den in der Schuldentilgung liegenden Gewinn als Zugewinn des anderen verbucht sehen möchte. Da dieser den Negativsaldo des anderen als ihm günstig geltend macht, hat er auch dessen Vorliegen darzulegen und...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / c) Verbindlichkeiten bei positivem Anfangsvermögen

Beruft sich ein Ehegatte auf positives Anfangsvermögen, auf privilegiert erworbenes oder von Anfang an vorhandenes, hat er auch nachzuweisen, dass der vorhandene Aktivbestand nicht durch Verbindlichkeiten reduziert war. Allerdings ist das Nichtvorhandensein von Verbindlichkeiten von ihm nicht ins Blaue hinein darzulegen und zu beweisen, sondern nur dann, wenn der andere das ...mehr