Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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AGS 8/2012, Der Zugewinnausgleich – Eine Anleitung für Rechtsanwälte, Richter und Notare

Der Zugewinnausgleich – Eine Anleitung für Rechtsanwälte, Richter und Notare. Herausgegeben von Dr. Max Braeuer, Rechtsanwalt und Notar in Berlin. Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld. 1. Aufl. 2011. 343 S. 49,00 EUR. Bewertungen im Zugewinnausgleich. Herausgegeben von Dr. Rudolf Schröder, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Euskirchen. Verlag Ernst und ...mehr

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ZErb 8/2012, Zugewinnnausgl... / Leitsatz

Bei deutschem Güterrechtsstatut und iranischem Erbstatut findet der pauschalierte Zugewinnausgleich statt. Das gilt auch dann, wenn die Erbquote der Witwe wegen des ordre public erhöht wird. OLG München, Beschluss vom 16. April 2012 – 31 Wx 45/12mehr

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ZErb 8/2012, Zugewinnnausgl... / Sachverhalt

Der kinderlose Erblasser ist im März 2010 in München verstorben. Er war iranischer Staatsangehöriger schiitischer Religionszugehörigkeit und lebte seit 1967 in Deutschland. Die Beteiligte zu 1 ist seine Ehefrau. Sie ist seit Geburt deutsche Staatsangehörige. Seit der Eheschließung, die 1978 in Tönder/Dänemark erfolgte, lebten die Ehegatten in München. Einen Ehevertrag haben ...mehr

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ZErb 8/2012, Zugewinnnausgl... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. 1. Maßgeblich für die Erbfolge ist das iranische Recht, da der Erblasser ausschließlich iranischer Staatsangehöriger war (Art. 3 Nr. 2 EGBGB iVm Art. 8 Abs. 3 des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens). Nach dem iranischen Recht ist eine Erbeinsetzung durch Testament nicht möglich; der Erblasser kann nur im Wege des Vermächtnisses ...mehr

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FF 7/2012, Bedarf der Zugew... / bb) Zugewinngemeinschaft

Leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, hat der Zugewinnausgleich grundsätzlich Vorrang. Eine Rückabwicklung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage hat der BGH in bisher ständiger Rechtsprechung auf extreme Ausnahmefälle beschränkt, in denen der Zugewinnausgleich den im Einzelfall bestehenden Interessenkonflikt nicht zu erfassen vermag u...mehr

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FF 7/2012, Entscheidung des... / 11. Exkurs: Vor- und Nachteile des Verbundes

Für die Einbeziehung einer Folgesache in den Verbund kann sprechen:[39]mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 1. Dingliche Teilhabe

Die BGB-Gütergemeinschaft ist, wie bereits angesprochen, heute weitgehend nicht mehr zeitgemäß. Obwohl das BGB ihr nach wie vor über hundert Paragraphen widmet, ist diese Wahloption de facto obsolet, weil es an einem funktionierenden Modell der Gütergemeinschaft fehlt. Das Güterrecht sollte den Partnern aber von Gesetzes wegen jedenfalls die Option für eine dingliche Teilhab...mehr

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FF 7/2012, Bericht über das Forum Güterrecht 2012:

Eine Zwischenbilanz nach Inkrafttreten der Reform Eine gerechte Berücksichtigung von Schuldenabbau, Schutz vor Vermögensmanipulation und eine Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes, das sollte die Güterrechtsreform von 2009 leisten. Ob sie das geschafft hat und welche Probleme in der Praxis bisher aufgetreten sind und, vor allem, ob die Ausgestaltung des Güterrechts der ...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / V. Systembrüche beim gesetzlichen Güterstand

Auch der Zugewinnausgleich ist nicht frei von Problemen. Die Diskussionen über den Güterstand der Zugewinngemeinschaft sind mit der Reform des Güterrechts vom 1.9.2009[17] nicht zum Erliegen gekommen. Die Reform hat zwar einige – vor allem technische – Probleme gelöst, doch sind bedeutsame Handlungsfelder[18] und Defizite geblieben. Als Beispiel mag die Abgrenzung der "Einkü...mehr

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FF 7/2012, Rechtsprechung k... / Güterrecht

Die Stufenklage hemmt die Verjährung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich auch dann, wenn im Auskunftsantrag ein falscher Stichtag für das Endvermögen genannt ist (BGH, Urt. v. 24.5.2012 – IX ZR 168/11).mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 1. Systemwidriger "Überschuss" bei der Abgrenzung der "Einkünfte" vom privilegierten Erwerb (§ 1374 Abs. 2 BGB)

Die Zugewinngemeinschaft beruht auf dem Gedanken, dass der Ehepartner, der dem anderen durch Familienarbeit die uneingeschränkte erwerbswirtschaftliche Tätigkeit ermöglicht, an dem dadurch erwirtschafteten Gewinn beteiligt werden muss. Diese Teilhabe wird gerechtfertigt mit der Annahme der grundsätzlichen Gleichwertigkeit von Berufs- und Haushaltstätigkeit, die auch außerhal...mehr

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FF 7/2012, Vom Wert der Arb... / c) Vergleich der Methoden

Worin unterscheiden sich nun die beiden Methoden grundsätzlich? Die Ertragswertmethode misst auf betriebswirtschaftliche Weise den wirklichen Wert, der einem Unternehmen innewohnt. Das ist der wirtschaftliche Wert des Unternehmens in seiner Gesamtheit, also aller materieller und immaterieller Wirtschaftsgüter einschließlich eines Firmenwerts innerhalb des lebenden, fortgeführ...mehr

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FF 7/2012, Vom Wert der Arb... / b) Bewertung einer Notarkanzlei

Der BGH bekräftigt den Grundsatz, dass nicht der zukünftige Verkaufspreis Gegenstand der Bewertung sei. Er zitiert eine frühere Entscheidung, in der es heißt: Zitat Die Veräußerung ist nicht der einzige Weg, um den vorhandenen inneren Wert nutzbar zu machen. Das kann dadurch geschehen (und geschieht vielfach auch), dass der Praxisinhaber einen jüngeren Kollegen als Sozius aufn...mehr

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FF 7/2012, Vom Wert der Arb... / I. Einleitung

Der Titel dieses Beitrags mag als etwas kryptisch empfunden werden. Er betrifft ein Thema, das seinerseits einigermaßen kryptisch ist, von dem sehr unterschiedliche und vielfach auch nicht recht klare Vorstellungen bestehen. Gemeint ist nicht die Arbeit am Zugewinn, sondern die Bewertung freiberuflicher Arbeit im Zugewinnausgleich, die freiberufliche Praxis als Vermögenspost...mehr

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FF 7/2012, Bedarf der Zugew... / 1. Bei echter Schenkung

Soweit es sich um einen Rückfall der Schenkung an den Schenkenden im Bereich der Sondervorschriften der §§ 527, 528, 530 BGB handelt (s.o.), verweist das BGB jeweils selbst auf die Vorschriften der Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung, also in erster Linie auf Herausgabe des Erlangten, hilfsweise Wertersatz. Im Wege der Rechtsfolgenverweisung gelten auch die §§ 8...mehr

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FF 7/2012, Bedarf der Zugew... / IV. Verjährung

Der Rückgewähranspruch aus § 242 BGB entsteht mit endgültiger Trennung der Ehegatten,[21] unabhängig von der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, die für den Zugewinnausgleich gilt. Er verjährt in drei Jahren (§ 195 BGB) bzw. bei dinglicher Rückübertragung von Grundstücken in zehn Jahren (§ 196 BGB). Die Verjährung ist während bestehender Ehe gehemmt (§ 207 Abs. 1 BGB). Di...mehr

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FF 7/2012, Vom Wert der Arb... / 3. Die modifizierte Ertragswertmethode

Die bis hierher beschriebene Situation ist die Erkenntnis, die schon vor den beiden Entscheidungen des BGH bestanden hat. Was ist nun das Besondere an der modifizierten Ertragswertmethode des BGH? Um das zu erläutern, ist für die Ertragswertmethode noch ein Nachtrag erforderlich. Bei einem inhabergeführten Unternehmen, ganz besonders bei einer freiberuflichen Praxis, wird der...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 1. Ergebnisse einer vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Studie

Die mir gestellte Frage einfach zu bejahen, würde wahrscheinlich auf breite Zustimmung stoßen. Darüber nachzudenken, ob unser Zugewinnausgleich wirklich zeitgemäß ist, löst eher Verwunderung aus. Im Bewusstsein, dass ich – auf den ersten Blick – gegen den Mainstream argumentiere, soll mein Beitrag dazu dienen, die Diskussion anzuregen und für eine Weiterentwicklung des verme...mehr

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FF 7/2012, Vom Wert der Arb... / 1. Die verschiedenen Verfahren

Die zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes betrafen eine Zahnarztpraxis und eine Steuerberaterpraxis. Sie lassen sich in ihrem Aussagegehalt ohne Weiteres auf weitere Formen von freiberuflichen Praxen übertragen. Generell ist nach diesen Entscheidungen, die insoweit Zustimmung verdienen, anzunehmen, dass eine freiberufliche Praxis über den Wert des Anlagevermögens ...mehr

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FF 7/2012, Bedarf der Zugew... / aa) Gütertrennung

Leben die Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung, liegt der Bedarf einer schuldrechtlichen oder dinglichen Rückabwicklungsmöglichkeit auf der Hand, wenn und soweit sich die Erwartung des Zuwendenden auf den Fortbestand der Ehe nicht erfüllt hat und ihm dadurch die Möglichkeit der weiteren wirtschaftlichen Mitnutzung genommen ist. Mit dem Scheitern der Ehe ist hier die Ges...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / VII. Fazit und Ausblick

Die innere Orientierung und Fundierung des Eherechts ist doch nicht so eindeutig, wie es rechtspolitisch vom Gesetzgeber gern proklamiert wird. Die Verwerfungen zwischen Recht und Realität lassen Bruchlinien nicht nur beim nachehelichen Unterhalt,[33] sondern wie aufgeführt auch beim gesetzlichen Güterrecht erkennen. Und gerade angesichts dieser Verwerfungen zwischen Recht u...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 2. Von der Gütergemeinschaft zur Errungenschaftsgemeinschaft

Neben dem gesetzlichen Güterstand sollte daher als Ersatz für die angestaubte Gütergemeinschaft des BGB von 1900 ein konkurrierendes neues Modell angeboten werden, das dem gemeinschaftlichen Element während der Ehe stärker Rechnung trägt als die Zugewinngemeinschaft.[12] Eine solche "Weiterentwicklung" der Gütergemeinschaft würde allerdings voraussetzen, dass der Gesetzgeber...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 2. Differenzen bei der Wertermittlung des Anfangsvermögens

Die Kritik betrifft indes nicht nur die Vorschrift des § 1374 Abs. 2 BGB, sondern auch § 1376 Abs. 1 BGB. Nach dieser Bestimmung soll dem Anfangsvermögen der Wert zugrunde gelegt werden, den dieses Vermögen beim Eintritt in den Güterstand hatte, also in der Regel im Zeitpunkt der Eheschließung. Diese Bewertung führt dazu, dass Wertsteigerungen von Grundstücken, Aktiendepots,...mehr

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FF 7/2012, Bedarf der Zugew... / I. Einführung

Mit der Liebe – oder was man dafür hält – fängt bekanntlich das Desaster an. Denn rationales Denken ist in diesem mehr hormonell bestimmten Stadium des Lebens in der Regel zweitrangig, wenn nicht gar ganz ausgeschaltet. Und so geschehen Dinge, die bei späterer vernünftiger Betrachtung so gar nicht hätten geschehen sollen und die armen Juristen, die dann zu Hilfe gerufen werd...mehr

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ZErb 6/2012, Steht dem Erbu... / Anmerkung

Das LG Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 28.2.2012, Az: 7 O 8624/11 entschieden, dass in Fällen, in denen ein Ehemann seine Ehefrau vorsätzlich unter verwerflichen Tatumständen getötet hat, deren Erben dem vom erbunwürdigen Ehemann geltend gemachten Zugewinnausgleichsanspruch das Leistungsverweigerungsrecht gemäß 1381 BGB uneingeschränkt entgegensetzen können. Hierzu ist zun...mehr

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ZErb 6/2012, Aktuelle (unge... / 5. Rechenschaftslegungs- und Beleganspruch bei § 2314 BGB?

Alleinerbe A erteilt dem Pflichtteilsberechtigten B Auskunft über den realen und fiktiven Nachlass. Belege hierfür, insbesondere zum fiktiven Nachlass, legt er nicht vor. B misstraut A und würde gern entsprechend dem Motto "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" den Wahrheitsgehalt der Angaben selbst prüfen. Hat B einen Rechenschaftslegungs- und/oder Beleganspruch? Lösung: ...mehr

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ZErb 6/2012, Steht dem Erbu... / Aus den Gründen

(...) Die Klage ist hinsichtlich des Zahlungsanspruchs unbegründet, weil die Beklagten den Zugewinnausgleich nach § 1381 BGB in voller Höhe verweigern können. Es kann daher dahinstehen, ob der Zugewinnausgleichsanspruch in der geltend gemachten Höhe bestünde. Nach § 1381 BGB kann der Schuldner die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewin...mehr

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ZErb 6/2012, Aktuelle (unge... / 8. Güterstandsschaukel als Schenkung?

Medizintechniker M aus Tuttlingen hat ein Vermögen von 2.000.000 EUR erwirtschaftet. Seine Ehefrau E ist vermögenslos. Die Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand. Beide Eheleute hatten zum Zeitpunkt der Heirat keinerlei Vermögen. Aus der ersten Ehe des M sind die Kinder A und B da, zu denen kein Kontakt besteht. M möchte seine Ehefrau E zur Alleinerbin einsetzen und die P...mehr

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AGS 6/2012, Handbuch der Erbfolgegestaltung – mit Musterformulierungen

Dickhuth-Harrach, Handbuch der Erbfolgegestaltung – mit Musterformulierungen. Von Hans-Jürgen von Dickhuth-Harrach. 1. Aufl. 2011. Carl Heymanns Verlag, Köln. XXXVII, 1510 S. 138,00 EUR Das Werk richtet sich an Notare und Fachanwälte für Erbrecht. Es ist entstanden aus der fast zwei Jahrzehnte dauernden erbrechtlichen Vortragstätigkeit des Autors, der als Notar in Köln tätig ...mehr

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ZErb 6/2012, Das Erbkollisi... / II. Anwendungsbereich

War bislang nicht mit der gebotenen Eindeutigkeit sichergestellt, dass die geplante EU-ErbVO auf reine Binnensachverhalte keine Anwendung findet und dass insbesondere in diesen Fällen kein Europäisches Nachlasszeugnis als Erbnachweis erteilt wird,[14] soll im geänderten Erwägungsgrund Nr. 6 nunmehr klargestellt werden, dass es allein um solche Erbfälle geht, die einen grenzü...mehr

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FF 6/2012, Offenbarungspfli... / b) Zusätzliche Prüfung der Unbilligkeit, Interessenabwägung, Rechtsfolgen

Als Rechtsfolge kann nach § 1579 BGB ein Unterhaltsanspruch je nach Ausmaß der Unbilligkeit im Einzelfall versagt, herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden. Möglich ist auch eine Kombination dieser Rechtsfolgen. Aus dem Wort "soweit" ergibt sich, dass der Unterhaltsanspruch zunächst herabgesetzt und nach einer weiteren Übergangszeit völlig versagt werden kann. Die Bestimmun...mehr

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AGKompakt 6/2012, Streitwert einer Stufenklage bei zwischenzeitlichen Zahlungen

Wert einer Stufenklage richtet sich nach dem höchsten Wert Wird eine Stufenklage (ein Stufenklageantrag) erhoben, richtet sich der Streitwert (Verfahrenswert) nach dem höchsten Wert der verbundenen Ansprüche, in der Regel nach dem Wert des Zahlungsantrags (§ 44 GKG/§ 38 FamGKG). Leistungsantrag muss geschätzt werden Die Besonderheit bei der Bewertung einer Stufenklage besteht d...mehr

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Eheliches Güter- und Vermögensrecht: Verjährung der Zugewinnausgleichsforderung

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der äußerst praxisrelevanten und haftungsträchtigen Frage der Verjährung der Zugewinnausgleichsforderung auseinandergesetzt. Zentrales Problem der Entscheidung war die Frage, ob eine Stufenklage auf Auskunft und Zahlung von Zugewinn die Verjährung auch dann hemmt, wenn im Auskunftsantrag ein falscher Stichtag für das Endve...mehr

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AGS 5/2012, Zugewinnausgleich bei Ehescheidung. Bewertung – Berechnung – Sicherung – Verjährung. Von VRiOLG Dieter Büte. 4., völlig neu bearb. Aufl. 2012. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 421 S. 49,80 EUR.

Das in 4. Aufl. erstmals im Verlag C.H. Beck erschienene Werk wendet sich an alle im Familienrecht tätigen Praktiker, die das bis zum 31.8.2009 geltende Recht verinnerlicht hatten und nun auf der Grundlage aller seit dem 1.9.2009 in Kraft getretenen grundlegenden Änderungen gezwungen sind, umzudenken und das neue Recht anzuwenden. Anschaulich nimmt der Autor auf der Grundlag...mehr

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ZErb 5/2012, Plädoyer für e... / 4. Auswirkungen für die Praxis

Die Entscheidung zeigt, wie man es nicht macht. Zwar hat der BFH in einem ähnlichen Fall jüngst die unmittelbar aufeinanderfolgenden Urkundennummern nicht als ausreichendes Indiz für eine fehlende Verfügungsbefugnis des Zwischenerwerbers angesehen,[18] dennoch wird ein unguter Anschein erzeugt. Das Finanzgericht geht dementsprechend auch in deutlichen Worten auf die Versuche...mehr

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Versorgungsausgleich: Einbeziehung privater Rentenversicherungen nach Ausübung des Kapitalwahlrechts

Leitsatz Private Rentenversicherungen bieten ihren Versicherungsnehmern häufig die Möglichkeit, anstelle einer Rente durch Ausübung eines Wahlrechts eine Kapitalauszahlung zu erhalten. Der BGH hat sich in seiner Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob solche Anrechte nach Ausübung des Kapitalwahlrechts noch im Versorgungsausgleich auszugleichen sind. Sachverhalt Bei...mehr

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Berücksichtigung einer arbeitsrechtlichen Abfindung beim Kindesunterhalt

Leitsatz Kernproblem dieser Entscheidung war die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine dem Unterhaltsschuldner gewährte arbeitsrechtliche Abfindung im Rahmen der Bedarfsermittlung für die Aufstockung des aufgrund des Verlustes des früheren Arbeitsplatzes reduzierten Einkommens des Unterhaltsschuldners herangezogen werden kann. Sachverhalt Die Beteiligten waren gesc...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 2. Versorgungsausgleich oder Zugewinnausgleich?

Wie auch schon nach altem Recht stellt sich die Frage, wie private Lebensversicherungsverträge zu behandeln sind. Der BGH[48] stellt klar, dass sie nur dann in den Versorgungsausgleich nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG fallen, wenn sie auf eine Rentenleistung gerichtet sind. Versicherungsverträge mit Kapitalwahlrecht gehören in diese Kategorie so lange, wie das Kapitalwahlrec...mehr

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FF 4/2012, Zuwendungen der ... / Anmerkung

Anm. d. Red.: Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2012, 273. Anmerkung Nichts Neues – so kann man die dritte Entscheidung des BGH zur Rückforderung von Zuwendungen der Schwiegereltern überschreiben. Der Familiensenat hält – trotz teilweise harter Kritik[1] – an seiner im vorigen Jahr ergangenen neuen "Schwiegereltern–Rechtsprechung"[2] fest. 1. "Schwiegerelterliche Schenk...mehr

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Terminsbestimmung in Ehesachen: Rechtzeitige Geltendmachung einer Folgesache gemäß § 137 Abs. 2 S. 2 FamFG

Leitsatz Mit der Vorschrift des § 137 Abs. 2 wurde neu eingeführt, dass Folgesachen spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung in der Scheidungssache anhängig gemacht werden müssen. Der BGH befasst sich in dieser Entscheidung mit der in der Praxis viel diskutierten Problematik, wie der fehlende Gleichlauf zwischen der Zweiwochenfrist des § 137 Abs. 2 FamFG und der...mehr

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AGS 3/2012, Verfahrenskoste... / Leitsatz

Streiten getrennt lebende Eheleute, zwischen denen bereits ein Trennungsunterhaltsverfahren schwebt, über den Wert eines in ihrem jeweils hälftigen Miteigentum stehenden Hausgrundstücks, besteht ein rechtliches Interesse i.S.v. § 485 Abs. 2 ZPO an der Feststellung des Wertes des Hausgrundstücks, wenn durch die Wertfeststellung vor Anhängigkeit des Ehescheidungsprozesses die ...mehr

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FF 3/2012, Abänderung Unter... / 2. Befristung contra Prognose

Wie der BGH entschieden hat, muss eine bereits mögliche Prognoseentscheidung bereits im Ausgangsverfahren getroffen werden. Sie vorzubehalten wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse beim Berechtigten noch verbessern können, z.B. weil bislang kein Zugewinnausgleich durchgeführt ist.[52] Eine Ausnahme wird allerdings ganz sicher dann gelt...mehr

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AGS 3/2012, Verfahrenskoste... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe (§ 113 FamFG i.V.m. § 127 Abs. 2, 3 ZPO) für ihren Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens (§ 113 FamFG i.V.m. §§ 485 ff. ZPO) ist begründet. Denn der Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens hat – abweichend von der Ansicht des FamG...mehr

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Zugewinnausgleich: Berechnung des Firmenwertes eines Versicherungsmaklerbüros

Leitsatz Die Beteiligten stritten um den Zugewinnausgleich. Neben anderen Positionen ging es hierbei primär um die Bewertung des Firmenwertes des von dem Beklagten betriebenen Versicherungsmaklerbüros. Gegen das Urteil erster Instanz hatten beide Beteiligte Berufung eingelegt. Das Rechtsmittel der Klägerin hatte nur einen Teilerfolg, soweit sie mit ihrer Berufung die Abweisun...mehr

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Rechtsmittel gegen Zurückweisung eines Arrestantrages in Familienstreitsachen

Leitsatz Das OLG Oldenburg hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage befasst, welches Rechtsmittel gegen die Zurückweisung eines Arrestantrages ohne mündliche Verhandlung gegeben ist. Sachverhalt Die Beteiligten waren seit 1963 miteinander verheiratet und lebten seit 1994 getrennt. Die Ehefrau und Antragstellerin hatte gegen den Antragsgegner wegen Forderungen auf Zahlung...mehr

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Wirksamkeit eines Ehevertrages: Vereinbarung der Nichtberücksichtigung eines privilegiert erworbenen Vermögensgegenstandes bei der Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens

Leitsatz Die Beteiligten waren geschiedene Eheleute und stritten um den Zugewinn. Während der bestehenden Ehe hatten die Eltern der Ehefrau ihr im Wege vorweggenommener Erbfolge eine Immobilie übertragen. Die Beteiligten schlossen sodann einen notariellen Ehevertrag, in dem sie vereinbarten, dass die Immobilie der Ehefrau im Fall der Scheidung bei der Bestimmung ihres Anfang...mehr

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FF 2/2012, Zur Entwicklung des Betreuungsrechts

Das am 1.1.1992 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts für Volljährige (Betreuungsgesetz – BtG) besteht jetzt annähernd ein Fünftel der Zeit, die das Vorgängerrecht existierte. In dieser Zeit von knapp 19 Jahren wurde es mindestens fünfmal geändert, dreimal durch Betreuungsrechtsänderungsgesetze,[1] zweimal eher beiläufig aus Anlass v...mehr

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Ausgleich auch für in die Ehe eingebrachtes, in Altersvorsorge investiertes Vermögen?

Leitsatz Selbst wenn Vermögen vor der Ehe erworben wurde, ist es nicht vor dem Versorgungsausgleich geschützt. Das musste eine Frau erfahren, die in die Ehe mitgebrachtes Vermögen in eine Rentenversicherung investierte. Mit Verwendung zur Altersvorsorge verließ ihr Geld die "Schutzzone" der Gütertrennung. Sachverhalt Für den dem 1.9.2009 geltenden neuen Versorgungsausgleich g...mehr

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Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer privaten Rentenversicherung in den Versorgungsausgleich

Leitsatz In dieser Entscheidung hat sich der BGH mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine private Rentenversicherung im Versorgungsausgleich bei zwischen den Eheleuten vereinbarter Gütertrennung zu berücksichtigen ist. Sachverhalt Im Jahre 2010 geschiedene Eheleute stritten um die Einbeziehung einer privaten Rentenversicherung der Ehefrau in den Versorgungsausgleich. Vor der...mehr

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FF 12/2011, Nießbrauch, Wohnrecht, Leibrente & Co im Zugewinnausgleich

Einführung Gelegentlich stellt sich bei der Berechnung möglicher Zugewinnausgleichsansprüche die Frage, wie eine Dienstbarkeit (insbesondere Nießbrauch oder Wohnrecht) oder eine Reallast zu bewerten ist bzw. wie sich diese auf den Wert einer derart belasteten Immobilie[1] auswirkt im Hinblick auf die Abhängigkeit des Wertes von der Lebenserwartung des Berechtigten. Mit der Be...mehr