Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 2. Sicherheitsleistung

Rz. 12 Vor bzw. spätestens mit Beginn der Vollstreckung muss gem. § 751 Abs. 2 ZPO durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden, dass die Sicherheit vom Gläubiger geleistet wurde und es muss eine Abschrift dieser Urkunde dem Schuldner zugestellt werden. Der vorzunehmende Nachweis der erfolgten Sicherheitsleistung hängt von der Art der Sicher...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 6. Art der Sicherheitsleistung

Rz. 20 Soweit kein besonderer Antrag zur Art der Sicherheitsleistung gestellt wird, entscheiden die Gerichte nur über die Höhe der Sicherheitsleistung. Die Sicherheitsleistung hat demzufolge gemäß § 108 S. 2 ZPO i.V.m. den Vorschriften der Hinterlegungsordnung (HinterlO) z.B. durch Hinterlegung von Geld (oder Wertpapieren ) zu erfolgen. In § 108 ZPO ist geregelt, dass in den ...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 8. Abwicklung der Sicherheitsleistungen bei Eintritt der Rechtskraft

Rz. 24 Obsiegt der Gläubiger auch in der Rechtsmittelinstanz, kann er nach Rechtskraft des (bislang nur vorläufig vollstreckbaren) Urteils gem. § 715 ZPO unter Vorlage eines Rechtskraftzeugnisses die gerichtliche Anordnung der Rückgabe der Sicherheit (bzw. bei Bürgschaften deren Erlöschen) beantragen, sofern nicht der Schuldner schriftlich sein Einverständnis zur Herausgabe ...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / I. Aufgabenbereich

Rz. 8 Die Vollstreckungsgerichte sind kein eigenständiger Gerichtszweig. Vielmehr werden gem. § 764 Abs. 2 ZPO grundsätzlich die Amtsgerichte, in deren Bezirk die Zwangsvollstreckung stattfinden soll oder stattgefunden hat (Ausnahmen z.B. § 828 Abs. 2 ZPO, § 1 ZVG), als Vollstreckungsgerichte tätig. Funktionell werden die Geschäfte des Vollstreckungsgerichts heute gem. § 20 ...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / I. Aufgabenbereich

Rz. 24 Es gibt gem. § 866 Abs. 1 ZPO drei Wege, die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in ein Grundstück zu betreiben: die Zwangsversteigerung des Grundstücks, seine Zwangsverwaltung und schließlich die Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch, auch Zwangssicherungshypothek genannt. Während die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung dem Vollstreckung...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / I. Zustellung als Vollstreckungsvoraussetzung

Rz. 43 Durch das gem. § 750 Abs. 1 ZPO bestehende Erfordernis der Zustellung des Vollstreckungstitels vor bzw. spätestens bei der ersten Vollstreckungsmaßnahme soll der Schuldner vor einer – Kosten auslösenden – Überrumpelung durch den Gläubiger bewahrt werden. Erfüllt der Schuldner aber nach erfolgter Zustellung die titulierte Verpflichtung immer noch nicht, muss er nunmehr...mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / IV. Kosten für Zahlungsvereinbarungen

Rz. 9 Nr. 1000 VV RVG: (1) Die Gebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den 1. der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird oder 2. die Erfüllung des Anspruchs bei gleichzeitigem vorläufigen Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung und, wenn bereits ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, bei gleich...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 1. Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Rz. 27 Gem. § 724 Abs. 1 ZPO findet die Zwangsvollstreckung nicht aus jeder Urteilsausfertigung, sondern nur aus einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung, der so genannten vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils, statt. Die vollstreckbare Ausfertigung wird gem. § 724 Abs. 2 ZPO auf Antrag vom Urkundsbeamten des Gerichts erster Instanz erteilt und zwar auc...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 2. Rechtspfleger

Rz. 28 In den in § 20 Nr. 12 und 13 des Rechtspflegergesetzes (RPflG) aufgezählten Fällen wird die vollstreckbare Ausfertigung nicht vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, sondern vom Rechtspfleger des Vollstreckungsgerichts erteilt. Die in § 20 Nr. 12 und 13 RPflG genannten Fälle aus dem 8. Buch der ZPO sind: §§ 726 Abs. 1, 727–729, 733, 738, 742, 744, 745 Abs. 2, 749, 797...mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / B. Kosten der Vollstreckungsorgane

I. Kosten des Gerichtsvollziehers Rz. 13 Der Gerichtsvollzieher erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung nach Maßgabe der Vorschriften des Gerichtsvollzieherkostengesetzes (GVKostG). Er kann gem. § 4 GVKostG jeweils im Voraus einen Vorschuss für die entstehenden Kosten verlangen. Der Gerichtsvollzieher kann dabei die Durchführung des Auftrags von der Zahlung eines Vorschusse...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / B. Gerichtsvollzieher

I. Aufgabenbereich Rz. 2 Der Gerichtsvollzieher (GV) ist das in der Bevölkerung wohl bekannteste Vollstreckungsorgan. Er führt gem. § 753 ZPO die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch, die nicht ausdrücklich den Gerichten zugewiesen sind. Seine Regelbefugnisse sind in § 802a ZPO aufgeführt; so ist er z.B. zuständig , insbesonderemehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / I. Zuständigkeit für die Erteilung der Vollstreckungsklausel

1. Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Rz. 27 Gem. § 724 Abs. 1 ZPO findet die Zwangsvollstreckung nicht aus jeder Urteilsausfertigung, sondern nur aus einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung, der so genannten vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils, statt. Die vollstreckbare Ausfertigung wird gem. § 724 Abs. 2 ZPO auf Antrag vom Urkundsbeamten des Gericht...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / E. Prozessgericht 1. Instanz

I. Aufgabenbereich Rz. 26 Neben dem Vollstreckungsgericht verbleibt dem Prozessgericht 1. Instanz (funktionell dort dem Richter, nicht dem Rechtspfleger) in der Zwangsvollstreckung ein begrenzter Zuständigkeitsbereich. Das Prozessgericht 1. Instanz ist gem. §§ 887 ff. ZPO für die Zwangsvollstreckung von anderen als Zahlungsansprüchen zuständig, z.B. wenn es um die zwangsweise...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / IV. Büromäßige Behandlung der Vollstreckungsklausel

Rz. 42 Bevor mit der Vollstreckung "losgelegt" wird, muss man sich vergewissern, ob eine erforderliche Vollstreckungsklausel auch vorhanden ist. Fehlt diese, wird das entsprechende Vollstreckungsorgan die Durchführung der Vollstreckung ablehnen, was zu erheblichen Zeitverzögerungen und unnötigen Kosten führt.mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / A. Kosten des Rechtsanwalts

I. Gebührenanfall Rz. 1 Der Rechtsanwalt erhält für seine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung grundsätzlich eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG. Bei entsprechender Tätigkeit in einem Termin kann er auch eine 0,3 Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG verdienen. Die Verfahrensgebühr fällt für jede gesondert beauftragte Vollstreckungsmaßnahme i.S.d. § 18 Abs. 1 RVG an. ...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / C. Vollstreckungsgericht

I. Aufgabenbereich Rz. 8 Die Vollstreckungsgerichte sind kein eigenständiger Gerichtszweig. Vielmehr werden gem. § 764 Abs. 2 ZPO grundsätzlich die Amtsgerichte, in deren Bezirk die Zwangsvollstreckung stattfinden soll oder stattgefunden hat (Ausnahmen z.B. § 828 Abs. 2 ZPO, § 1 ZVG), als Vollstreckungsgerichte tätig. Funktionell werden die Geschäfte des Vollstreckungsgericht...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 3. Notar

Rz. 38 Bei vollstreckbaren notariellen Urkunden (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) wird die vollstreckbare Ausfertigung gem. § 797 Abs. 2 ZPO von dem Notar erteilt, der die Urkunde verwahrt.mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / II. Zustellungsorgan

Rz. 45 Die Zustellung von Vollstreckungstiteln erfolgt je nach Vollstreckungstitel unterschiedlich. 1. Zustellung von Urteilen Rz. 46 Urteile werden den Parteien grundsätzlich gem. § 317 Abs. 1 ZPO von Amts wegen zugestellt. Die Geschäftsstelle führt die Zustellung nach §§ 173–175 ZPO aus. Sie kann einen beliehenen Unternehmer (z.B. Post) oder einen Justizbediensteten mit der ...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / G. Luftfahrzeugregister

Luftfahrtregister sind für die Eintragung von Registerpfandrechten siehe das Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen (LuftFzgG) zuständig.mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / F. Schiffsregisterbehörde

Schiffsregisterbehörden sind für die Eintragung von Schiffshypotheken zuständig, § 870a ZPO,mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 3. Sicherungsvollstreckung

Rz. 13 Kann der Gläubiger die Sicherheitsleistung nicht erbringen und möchte er auch die Rechtskraft eines Titels bis zur Vollstreckung nicht abwarten, so bleibt ihm die Möglichkeit, die so genannte Sicherungsvollstreckung gem. § 720a ZPO zu betreiben. Rz. 14 Bei der Sicherungsvollstreckung sind alle Vollstreckungsmaßnahmen erlaubt, die zu einer Sicherung der Forderung führen...mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / III. Wertberechnung

Rz. 7 Der Wert in Vollstreckungsverfahren bestimmt sich für die Rechtsanwaltsgebühren nach § 25 RVG : § 25 Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung (1) In der Zwangsvollstreckung, in der Vollstreckung, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung bestimmt sich der Gegenstandswert 1. nach dem Betr...mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / II. Beispiele für die Entstehung von RA-Kosten in der ZV

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / C. Festsetzung der Vollstreckungskosten

Rz. 19 § 788 Abs. 2 ZPO regelt die Möglichkeit der Festsetzung von Vollstreckungskosten: (2) 1Auf Antrag setzt das Vollstreckungsgericht, bei dem zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Vollstreckungshandlung anhängig ist, und nach Beendigung der Zwangsvollstreckung das Gericht, in dessen Bezirk die letzte Vollstreckungshandlung erfolgt ist, die Kosten gemäß § 103 Abs. 2, den ...mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / II. Kosten des Vollstreckungsgerichts

Rz. 18 Die Kosten für Vollstreckungsmaßnahmen des Vollstreckungsgerichts sind in der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG ab KV-Nr. 2110 aufgelistet. Für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses müssen z.B. 20,00 EUR Gerichtskosten eingezahlt werden (Nr. 2111 KV GKG), der Schuldnerschutzantrag in Räumungsverfahren nach § 765a ZPO schlägt mit ebenfalls 20,00 E...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / II. Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen des Gerichtsvollziehers

Rz. 7 Der Gerichtsvollzieher unterliegt als (Vollstreckungs-)Beamter der Fachaufsicht des Vollstreckungsgerichts. Sowohl der Gläubiger (z.B. bei Weigerung des Gerichtsvollziehers zur Vornahme bestimmter, von ihm gewollter Vollstreckungsmaßnahmen) als auch der Schuldner (bei erfolgtem Vollstreckungszugriff) können gegen Maßnahmen des Gerichtsvollziehers im Wege der Erinnerung...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / a) Zustellung im Parteibetrieb durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 49 Außergerichtliche Vollstreckungstitel, etwa vollstreckbare notarielle Urkunden, werden im Parteibetrieb durch den Gerichtsvollzieher auf formlosen Antrag des Gläubigers zugestellt, § 192 ZPO. Der Gerichtsvollzieher kann die Zustellung entweder in eigener Person vornehmen oder aber die Zustellung gem. § 193 Abs. 1 ZPO unter Einschaltung der Post vornehmen. Ein Antrag a...mehr

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / I. Kosten des Gerichtsvollziehers

Rz. 13 Der Gerichtsvollzieher erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung nach Maßgabe der Vorschriften des Gerichtsvollzieherkostengesetzes (GVKostG). Er kann gem. § 4 GVKostG jeweils im Voraus einen Vorschuss für die entstehenden Kosten verlangen. Der Gerichtsvollzieher kann dabei die Durchführung des Auftrags von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen. Die Kosten wer...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / II. Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen des Vollstreckungsgerichts

Rz. 9 Sofern sich ein Beteiligter gegen eine Maßnahme des Vollstreckungsgerichts wehren möchte, bedarf es der in der Sache schwierigen Abgrenzung zwischen Vollstreckungsmaßnahmen und Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts. Sofern der Schuldner vor dem gerichtlichen Vollstreckungsakt anzuhören ist und angehört wurde, handelt es sich im Zweifel um eine gerichtliche "Entsche...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / II. Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen des Grundbuchamts

Rz. 25 Dem Gläubiger steht bei Zurückweisung seines Antrags auf Eintragung einer Sicherungshypothek die Beschwerde gem. § 71 Abs. 1 GBO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung des zurückweisenden Beschlusses einzulegen. Die Beschwerde gegen eine Eintragung ist unzulässig, § 71 Abs. 2 GBO. Im Wege der Beschwerde kann jedoch v...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / b) Zustellung von Anwalt zu Anwalt

Rz. 51 Prozessvergleiche können auch von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden, wenn die Parteien beide durch Anwälte vertreten sind, § 195 Abs. 1 ZPO, § 14 BORA. Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt kann ebenfalls per Telefax und via besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) als elektronisches Dokument gegen entsprechendes elektronisches Empfangsbekenntnis erfolgen. Der e...mehr

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§ 42 Fragen und Antworten

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§ 31 Einführung

Rz. 1 Wie das Erkenntnisverfahren, ist auch die Zwangsvollstreckung ein staatliches Verfahren. Im Unterschied zum Erkenntnisverfahren, bei dem die Gerichte darüber entscheiden, ob jemandem ein Anspruch gegen eine andere Person zusteht, geht es bei der Zwangsvollstreckung – wie der Name bereits besagt – um die zwangsweise Durchsetzung titulierter , d.h. in einem Vollstreckungs...mehr

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§ 8 Sachenrecht / bb) Durchsetzung der Hypothek

Rz. 44 Sofern die hypothekarisch gesicherte Forderung vom Schuldner nicht vereinbarungsgemäß zurückgezahlt werden sollte, ist der Hypothekengläubiger gem. § 1147 BGB berechtigt, die Zwangsvollstreckung in das "beliehene" Grundstück zu betreiben. Dieser Zwangsvollstreckung muss ausgehend von der gesetzlichen Regelung grds. zuvor ein gerichtliches Klageverfahren vorausgehen, i...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / III. Zentrale Vollstreckungsgerichte

Rz. 11 Seit dem 1.1.2013 sind in jedem Bundesland Zentrale Vollstreckungsgerichten (ZenVG) eingerichtet. Sie haben zwei wesentliche Aufgaben: Die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse (d.h. die im Rahmen der Vermögensauskunft ausgefüllten Formulare mit den Angaben des Schuldners) sowie die Führung des Schuldnerverzeichnisses . Mehrere Verordnungen regeln Führung, Abruf etc. vo...mehr

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§ 32 Die Organe der Zwangsv... / I. Aufgabenbereich

Rz. 2 Der Gerichtsvollzieher (GV) ist das in der Bevölkerung wohl bekannteste Vollstreckungsorgan. Er führt gem. § 753 ZPO die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch, die nicht ausdrücklich den Gerichten zugewiesen sind. Seine Regelbefugnisse sind in § 802a ZPO aufgeführt; so ist er z.B. zuständig , insbesonderemehr

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§ 49 Wörterlexikon / 22 V

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§ 49 Wörterlexikon / 24 Z

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§ 36 Änderungen des Vollstreckungsrechts

Rz. 1 Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung wurde am 13.6.2008 vom Bundesrat beschlossen, es ist zum 1.1.2013 in Kraft getreten und hat das Vollstreckungsrecht ganz erheblich verändert.[1] Gerade Leser, die dieses Werk beispielsweise zur Vorbereitung auf den Rechtsfachwirtkurs zur Hand nehmen und lange nicht mehr im Bereich der Zwangsvollstrecku...mehr

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§ 27 Arrest / A. Unterschiede zwischen Arrest und einstweiliger Verfügung

Rz. 1 Arrest und einstweilige Verfügung unterscheiden sich im Wesentlichen nur hinsichtlich ihres Regelungsgegenstandes . Der Arrest dient der Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung oder wegen eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann, § 916 ZPO. Demgegenüber sichert die einstweilige Verfügung die Zwangsvollstreckung wegen einer anderen al...mehr

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§ 28 Einstweilige Verfügung / B. Arten

Rz. 2 Es lassen sich zwei wesentliche Arten von einstweiligen Verfügungen unterscheiden:mehr

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§ 22 Vergleich / II. Formvorschriften

Rz. 16 Der Vergleich muss durch Anwälte im Namen und mit Vollmacht der vertretenen Partei geschlossen werden. Inhaltlich muss der Vergleich die Klausel enthalten, dass es sich um einen Vergleich handeln soll, durch den sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Der Vergleich muss sodann beim für den Wohnsitz einer Partei zuständigen Gericht hinterlegt ...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / IV. Sachbearbeiter

Rz. 66 Sachbearbeiter in Rechtsanwaltskanzleien haben sich in der Regel auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert, so z.B. auf die Bearbeitung von außergerichtlichen Unfallschäden, die Zwangsvollstreckung oder das Kostenrecht. Verschiedene Weiterbildungsinstitute bieten Sachbearbeiterlehrgänge an. Eine Spezialisierung der Mitarbeiter kann aber z.B. auch dem Rechtsgebiet ...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / IV. Gerichtsvollzieher

Rz. 26 Der Gerichtsvollzieher ist eine in den Gerichtsablauf eingebundene Person, auch wenn er nur locker über die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle in den Ablauf der gerichtlichen Tätigkeit einbezogen ist. Neben der ihm obliegenden Kerntätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung kann der Gerichtsvollzieher auch Zustellungen bewirken .mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 1. Einfache Bürgschaft

Rz. 82 Bei der einfachen Bürgschaft kann der Bürge die Befriedigung des Gläubigers so lange verweigern, bis nach der Zwangsvollstreckung beim Hauptschuldner feststeht, dass die Forderung bei ihm uneinbringlich ist.mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / 5. Umfang der Vollmacht

Rz. 50 Die Vollmacht ermächtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Rechtshandlungen einschließlich der Erhebung der Widerklage, der Wiederaufnahme des Verfahrens und der Zwangsvollstreckung (§§ 81, 82 ZPO). Durch die vom Prozessbevollmächtigten vorgenommenen Prozesshandlungen wird der Mandant in derselben Weise verpflichtet als wenn er sie selbst – wirksam – vorgenommen ...mehr

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Das Arbeitsgerichtsverfahren fällt aus den bisher dargestellten Verfahren insofern heraus, als es nicht vor der ordentlichen, sondern vor einer Spezialgerichtsbarkeit geführt wird. Trotzdem bilden die Regelungen der ZPO die Grundlage auch für das arbeitsgerichtliche Verfahren. Im Übrigen sind die im Arbeitsrechtsverfahren erstrittenen Titel nach den Vorschriften über d...mehr

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§ 28 Einstweilige Verfügung / A. Einführung

Rz. 1 Die einstweilige Verfügung richtet sich im Wesentlichen nach den gleichen Vorschriften wie der Arrest. Sie dient allerdings nicht der Sicherung der Zwangsvollstreckung von Geldforderungen, sondern der Sicherung anderer Leistungen oder der vorläufigen Regelung eines einstweiligen Zustands (§§ 935, 940 ZPO). Soweit sich im Verfahren Abweichungen ergeben, werden diese nac...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 19 S

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§ 27 Arrest / B. Arrestarten

Rz. 2 Man unterscheidet zwei Arten des Arrests. Zum einen gibt es den dinglichen Arrest , durch den die Beschlagnahme des gesamten Vermögens des Schuldners oder einzelner Vermögensstücke bezweckt wird. Daneben besteht die Möglichkeit der Anordnung des persönlichen Arrests , der auf eine Beschränkung der persönlichen Freiheit des Schuldners gerichtet ist. Ziel ist es, den Schuld...mehr