Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 4. Sonderfall Grundbuchamt

Rz. 93 Der elektronische Rechtsverkehr sowie die elektronische Grundakte sind in den §§ 135–141 GBO geregelt. Eine elektronische Einreichpflicht wird bei einigen Bundesländern für Grundbuchverfahren nicht gesehen, da dort der elektronische Rechtsverkehr noch nicht eröffnet ist, siehe dazu nur beispielhaft für Bremen https://www.justiz.bremen.de/publikationen/allgemeine-inform...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / II. Zustellungen durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 29 Im Formular für den Gerichtsvollzieherauftrag kann der Gläubiger die Zustellung z.B. des Titels oder eines Schriftstücks in Auftrag geben. Die Nutzung des Formulars ist allerdings nicht vorgeschrieben, wenn der Gläubiger ausschließlich einen Zustellungsauftrag erteilen will, § 1 Abs. 2 GVFV. Rz. 30 Bisher ist der Zustellungsauftrag in Modul D des Formulars für einen Ge...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / g) Keine Anwendung des § 754a ZPO bei Vollstreckung aus behördlichen Titeln

Rz. 80 § 754a ZPO ist nicht für behördliche Vollstreckungen aus behördlichen Titeln analog anwendbar.[57] Denn bei Erteilung eines Vollstreckungsauftrags zur Beitreibung von Gerichtskosten ersetzt der Auftrag den Titel, sodass zwar der Auftrag einerseits gem. § 753 Abs. 5 ZPO i.V.m. § 130d ZPO zwingend elektronisch einzureichen ist, der Titel jedoch und damit in diesen Fälle...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / d) Keine Anwendung des § 754a ZPO auf den Haftbefehl selbst

Rz. 75 Für den Haftbefehl selbst bedarf es zu seiner Vollstreckung ebenfalls des Originals des Haftbefehls; ein Scan reicht auch hier nicht aus. Sofern das Gericht den Haftbefehl versehentlich (trotz Ankreuzen in Modul H, dass die Übermittlung zur Vollstreckung an den Gerichtsvollzieher erfolgen soll) an den Gläubiger übermittelt, muss dieser die Ausfertigung an den Gerichts...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 2. Gesetzliche Vorgaben – Vollstreckungsgericht u.a.

Rz. 44 M. E. ergibt sich aus dem oben dargestellten § 130d ZPO, der zum 1.1.2022 in Kraft getreten ist, eine unmittelbare Verpflichtung zur elektronischen Antragstellung aller Anträge, die an Gerichte, und damit sowohl an Vollstreckungsgerichte oder auch das Prozessgericht 1. Instanz gerichtet sind. Im Übrigen gilt dies auch für Insolvenzgerichte, siehe dazu auch § 4 InsO mi...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / a) Einführung

Rz. 45 Nach diesseitiger Auffassung bedeutet die Formulierung in § 130d ZPO "schriftlich einzureichende Anträge", dass die elektronische Einreichpflicht nur für solche Anträge/Aufträge gelten kann, die unterschrieben (Schriftform) bei Gericht eingereicht werden müssen. Es ist also bei dieser Formulierung "schriftlich einzureichende Anträge" nicht einfach auf Anträge, die in ...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 4. Übermittlungskanal

Rz. 58 Während sich für Anwälte die Möglichkeit bietet, via beA Vollstreckungsanträge elektronisch einzureichen, stellt sich die Frage, wie Unternehmen und Inkassobüros künftig arbeiten werden. Für diese besteht eine elektronische Einreichpflicht bisher nicht. Für Inkassounternehmen wird die verpflichtende Vorhaltung eines sicheren Übermittlungswegs jedoch zum 1.1.2024 einge...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / f) § 754a ZPO und Teilvollstreckungsaufträge

Rz. 79 Eine Teilvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid ist nach § 754a ZPO nach überwiegender Ansicht nur möglich, soweit die titulierte Forderung im Vollstreckungsbescheid selbst die Gesamthöhe von 5.000,00 EUR nicht überschreitet.[56] Liegt daher z.B. ein Vollstreckungsbescheid mit einer Forderung von z.B. 12.000,00 EUR vor, kann ein Gläubiger nicht durch einen Tei...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 2. Ersatzeinreichung bei vorübergehender technischer Störung?

Rz. 86 Was die Regelung in § 130d ZPO, der ja über § 753 Abs. 5 ZPO für anwendbar erklärt wird, hinsichtlich einer vorübergehenden technischen Störung betrifft, ist zu bezweifeln, dass S. 2 und 3 des § 130d ZPO in der Praxis häufig zur Anwendung kommen werden. Denn ist aus technischen Gründen vorübergehend die Übermittlung als elektronisches Dokument nicht möglich, bleibt zw...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 3. ZV-Belege einzeln oder als Konvolut scannen?

Rz. 89 Gerade im Bereich der Zwangsvollstreckung müssen häufig zahlreiche Dokumente übermittelt werden, da bereits einige Vollstreckungsmaßnahmen vorausgegangen sind. Es stellt sich in diesen Fällen die Frage, ob grundsätzlich jeder Beleg der Zwangsvollstreckung als eigenes Dokument einzuscannen und zu übermitteln, oder aber ein sog. "Konvolut", bestehend aus sämtlichen Voll...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / A. Mahnverfahren

I. Grundsätzliches zum automatisierten Mahnverfahren Rz. 1 Wird eine Zahlung von einer bestimmten Geldsumme in EUR begehrt, bietet sich zur Geltendmachung dieses Anspruchs die Durchführung des automatisierten Mahnverfahrens an, welches in den §§ 688–703d ZPO geregelt ist. Wird ein Mahnbescheid durch einen Rechtsanwalt beantragt, so kann der Antrag seit dem 1.12.2008[1] nur no...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / V. Ersatzeinreichung

1. Vorübergehende technische Unmöglichkeit Rz. 14 Sofern eine elektronische Einreichung gem. § 130d ZPO aufgrund vorübergehender technischer Unmöglichkeit ausscheidet, bleibt, wie unter Rdn 2 dargestellt, der Barcode-Antrag zulässig. Dieser kann jedoch nicht via Fax eingereicht werden, da die Vorgabe, dass der Antrag maschinell lesbar sein muss, bei einer Übermittlung per Fax...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / c) Keine Anwendung des § 754a ZPO bei Haftbefehlsantrag

Rz. 72 Zu § 754a ZPO ist bereits einige Rechtsprechung ergangen. Von besonderer Wichtigkeit ist hier die Rechtsprechung des BGH, [46] wonach die Regelung des § 754a Abs. 1 ZPO ausschließlich für an den Gerichtsvollzieher gerichtete Vollstreckungsaufträge und nicht auch einen (im bisherigen Formular gem. Modul H) [47] an das Vollstreckungsgericht gerichteten Antrag auf Erlass e...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 1. Gesetzliche Vorgaben – Gerichtsvollziehervollstreckung

Rz. 38 § 753 Abs. 4 und 5 ZPO regeln die Möglichkeit sowie die Pflicht zur Einreichung elektronischer Dokumente bei der Gerichtsvollziehervollstreckung: Zitat (4) 1Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können als elektronisches Dokument beim Gerichts...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / b) Strittige Rechtsprechung zum Unterschriftserfordernis

Rz. 47 In der Vergangenheit haben sich in der Praxis die Stimmen gehäuft, die eine Originalunterschrift unter einem Zwangsvollstreckungsauftrag für erforderlich halten. Es werden auch in der Literatur unterschiedliche Auffassungen vertreten.[30] Für die Erforderlichkeit einer Unterschrift des Rechtsanwalts haben sich zahlreiche Gerichte und Autoren ausgesprochen.[31] Rz. 48 G...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 5. Einreichpflicht ist zu bejahen!

Rz. 61 Nach derzeitiger Rechtslage ist u.E. davon auszugehen, dass sämtliche Vollstreckungsaufträge, gleichwohl ob an den Gerichtsvollzieher, das Vollstreckungsgericht[40] oder weitere Vollstreckungsorgane gerichtet sind, in elektronischer Form gem. §§ 130a ZPO i.V.m. 130d ZPO einzureichen sind, wobei die Verwendung der ZV-Formulare nach GVFV und ZVFV wie bisher in den dort ...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 1. Wie finden Titel und elektronischer Auftrag zueinander?

Rz. 83 Das Problem liegt auf der Hand: Gläubiger müssen dafür Sorge tragen, dass nachzureichende Papiertitel mit ihrem elektronischen Antrag beim Gerichtsvollzieher/Gericht wieder "zusammenfinden". Rz. 84 Es bieten sich hier mehrere Vorgehensweisen an:mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 5. Rechtsprechung zur Einreichpflicht in ZV-Angelegenheiten – eine Auswahl

Rz. 109 Inzwischen ist bereits einige Rechtsprechung zur elektronischen Einreichpflicht in Zwangsvollstreckungsverfahren ergangen. Die nachstehende Auswahl zeigt, dass insbesondere auch Behörden offenbar häufig übersehen, dass sie von der elektronischen Einreichpflicht gem. § 130d ZPO betroffen sind. Zitat "1. Nach § 130d ZPO müssen unter anderem einzureichende Anträge, die du...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / V. Papiertitel noch zeitgemäß?

Rz. 81 Ein praktisches Problem bleibt die Notwendigkeit, trotz verpflichtender elektronischer Antragstellung Titel außerhalb der Anwendungsbereiche der §§ 754a u. 829a ZPO in Papierform (vgl. dazu § 317 Abs. 2 ZPO i.V.m § 802a Abs. 2 ZPO) übermitteln zu müssen. § 757 Abs. 1 ZPO regelt beispielsweise, dass der Gerichtsvollzieher erfolgte Zahlungen "auf dem Titel" zu vermerken...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / IV. Vieleinreicher

Rz. 12 Für Antragsteller, die eine hohe Anzahl an Mahnanträgen einreichen, besteht die Möglichkeit der Optimierung des automatisierten Mahnverfahrens durch einen sog. Kennziffern-Antrag. Die Vergabe der Kennziffer ist kostenlos. Das Mahnverfahren wird durch die Verwendung einer Kennziffer erheblich beschleunigt, die Gerichtskosten werden durch Lastschrift eingezogen. Neben d...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / II. Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren

Rz. 3 Gem. § 46a Abs. 1 S. 1 ArbGG gelten für das Mahnverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen die Vorschriften der ZPO über das Mahnverfahren einschließlich der maschinellen Bearbeitung entsprechend, soweit das ArbGG nichts anderes bestimmt; § 702 Abs. 2 S. 2 ZPO ist dabei jedoch nicht anzuwenden. Arbeitsgerichte können zurzeit Mahnanträge in maschinell lesbarer Form n...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 1. Vorübergehende technische Unmöglichkeit

Rz. 14 Sofern eine elektronische Einreichung gem. § 130d ZPO aufgrund vorübergehender technischer Unmöglichkeit ausscheidet, bleibt, wie unter Rdn 2 dargestellt, der Barcode-Antrag zulässig. Dieser kann jedoch nicht via Fax eingereicht werden, da die Vorgabe, dass der Antrag maschinell lesbar sein muss, bei einer Übermittlung per Fax nicht gewährleistet ist. Dies ist insbeso...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / III. Zentrale Mahngerichte

Rz. 5 Örtlich ausschließlich zuständig ist jeweils das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, § 689 Abs. 2 S. 1 ZPO. Sofern der Antragsteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig, § 689 Abs. 2 S. 2 ZPO. § 689 Abs. 3 ZPO beinhaltet die Ermächtigungsgrundlage für die...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / I. Grundsätzliches zum automatisierten Mahnverfahren

Rz. 1 Wird eine Zahlung von einer bestimmten Geldsumme in EUR begehrt, bietet sich zur Geltendmachung dieses Anspruchs die Durchführung des automatisierten Mahnverfahrens an, welches in den §§ 688–703d ZPO geregelt ist. Wird ein Mahnbescheid durch einen Rechtsanwalt beantragt, so kann der Antrag seit dem 1.12.2008[1] nur noch in "maschinell lesbarer Form" gestellt werden. Di...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 2. Art und Weise der Ersatzeinreichung

Rz. 16 Die nachstehenden Ausführungen gelten – sofern der Mahnantrag durch einen Rechtsanwalt eingereicht wird – ausschließlich für den Fall der sog. Ersatzeinreichung, falls die elektronische Einreichung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. Der Barcode-Antrag erfüllt die Voraussetzung "maschinenlesbare Form", vgl. Rdn 1. Sofern das Barcode-Verfahren gewä...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / II. Zustellung von Schriftstücken durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 241 Mit dem Gesetz zum Ausbau des ERVV [160] hat der Gesetzgeber § 193 ZPO, der die Zustellung von Schriftstücken durch den Gerichtsvollzieher regelt, an die Fortentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs angepasst. Neu aufgenommen wurde hier die Möglichkeit, dass der Gerichtsvollzieher das als Schriftstück zuzustellende Dokument entweder in Papierform oder aber als el...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / III. Zustellung elektronischer Dokumente durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 252 § 193a ZPO wurde völlig neu zum 1.1.2022 durch das ERVV-Ausbaugesetz[164] eingeführt. Im Hinblick auf die Wichtigkeit dieser neuen Zustellungsmöglichkeit auch in ein beA soll zunächst der Gesetzestext abgedruckt werden: Zitat § 193a Zustellung von elektronischen Dokumenten "(1) Soll ein Dokument als elektronisches Dokument zugestellt werden, so übermittelt die Partei de...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / A. Elektronischer Rechtsverkehr ERV

Rz. 1 Der elektronische Rechtsverkehr betrifft einerseits die sichere, rechtsverbindliche, gegenseitige elektronische Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und den Gerichten. Er umfasst andererseits aber auch die gerichtsinterne elektronische Sachbearbeitung und die elektronische Aktenführung bis hin zur elektronischen Archivierung. Zahlreiche Gesetze machen die Bestr...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / V. Beratungshilfe

Rz. 139 Fraglich ist, ob dem Gericht bei Antrag auf Festsetzung der Beratungshilfevergütung der Original-Berechtigungsschein vorgelegt werden muss (in Papier) oder nicht. Die bisherige Rechtsprechung hält die Vorlage des eingescannten Berechtigungsscheins für ausreichend: Zitat "Der Antragsteller muss bei einem elektronisch eingereichten Antrag auf Festsetzung der Beratungshil...mehr

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§ 10 Nachrichteneingänge be... / G. Etikettenvergabe versus gelesen/ungelesen

Rz. 20 Ein sehr hilfreiches Feature zur Organisation der Bearbeitung von beA-Nachrichten im Team sind Etiketten. Es handelt sich dabei um farbliche Markierungen, die für einzelne oder auch mehrere Nachrichten gleichzeitig vergeben werden können. Bei der Aktivierung eines Postfachs sind keine Etiketten vordefiniert. Etiketten werden für jedes Postfach vom Postfachinhaber oder...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / XIV. Zustellung von einstweiligen Verfügungen

Rz. 223 An die Zustellung von einstweiligen Verfügungen sowie die Einhaltung der Vollziehungsfrist sind eigene Anforderungen zu stellen, § 929 Abs. 2 ZPO. Hier sind zur Einhaltung der Vollziehungsfrist weitere Wirksamkeitsanforderungen zu beachten (so z.B. bei Farbmarken/UWG, ggf. auch die Zustellung der einstweiligen Verfügung nebst Antrag und Anlagen in Farbe etc).[139] In...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / II. Zustellung von Anwalt zu Anwalt

Rz. 60 § 195 ZPO regelt die Zustellung von Anwalt zu Anwalt und wurde zu 1.1.2022 ebenfalls angepasst: Zitat § 195 ZPO – Zustellung von Anwalt zu Anwalt "(1) 1Sind die Parteien durch Anwälte vertreten, so kann ein Dokument auch dadurch zugestellt werden, dass der zustellende Anwalt das Dokument dem anderen Anwalt übermittelt (Zustellung von Anwalt zu Anwalt). 2Auch Schriftsätze...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / 1. Prozessvollmacht

Rz. 119 Wir unterscheiden z.B. eine Handlungsvollmacht nach BGB und eine Prozessvollmacht nach ZPO oder anderen Verfahrensordnungen (z.B. § 11 FamFG). Rz. 120 Eine Prozessvollmacht ist grundsätzlich "schriftlich" zu den Akten zu reichen, § 80 ZPO. Schriftlich bedeutet: im Original unterschrieben, d.h. Papierform, sofern der Mandant die Vollmacht nicht qualifiziert elektronisc...mehr

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§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / A. Korrespondierende Vorschriften

Rz. 1 In unserem Werk legen wir den Fokus auf die Darstellung des elektronischen Rechtsverkehrs auf die Vorschriften der ZPO. Einige Bereiche, wie die Straf- und Owi-Sachen (siehe § 20) sowie Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung (siehe § 17) sind aufgrund der erheblichen Abweichungen oder ihrer Bedeutung in den gesonderten Kapiteln dargestellt. In den Fachgerichtsbarkei...mehr

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§ 9 E-Akte – Papierakte oder Hybridakte?

Rz. 1 Nach dem E-Government-Gesetz[1] sollen die Behörden des Bundes ihre Akten elektronisch führen, § 6 EGovG.[2] Die Länder haben eigene E-Government-Gesetze, so z.B. Bayern.[3] Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) [4] regelt der Gesetzgeber in wenigen Bestimmungen die Verpflichtung des Bundes und der Länder, bis spätestens zum 31.12.2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektr...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 1. Verspätete Abgabe eines Empfangsbekenntnisses

Rz. 186 Praktiker kennen das Problem schon seit Jahrzehnten, dass Empfangsbekenntnisse verzögert oder mit mutmaßlich falschem Datum abgegeben werden. Der Verfasserin sind hier nicht nur zahlreiche Beispiele im Bereich der Rechtsmittel bekannt, sondern auch werden immer wieder im Bereich der Kostenfestsetzung Empfangsbekenntnisse von unterlegenen Parteien durch deren Prozessb...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 4. Zeichnungsberechtigung

Rz. 37 Der Verweis in § 173 Abs. 3 S. 3 ZPO macht deutlich, dass das elektronische Empfangsbekenntnis vom Anwalt zu "signieren" ist, was bedeutet, dass die Verantwortungsübernahme für die Abgabe des Empfangsbekenntnisses entsprechend § 130a Abs. 3 S. 1 ZPO erfolgen muss, d.h.:mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / 1. Gesetzliche Grundlage und Rechtsprechung – § 130d ZPO

Rz. 41 Zum 1.1.2022 ist § 130d ZPO in Kraft treten (Hervorhebungen durch die Verfasser): Zitat § 130d ZPO Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden "Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich ...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 2.1.2.1 Person des Verwalters

Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Verwaltervertrags kann zunächst in der Person des Verwalters liegen. Sie ist gerechtfertigt, wenn gegen ihn Haftbefehl in der Zwangsvollstreckung ergangen ist[1]; er über kein pfändbares Vermögen verfügt[2]; über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse eingestellt wird[3]; er falsche oder bagatellisierende...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / II. Die Zwangsvollstreckung

1. Überblick Rz. 5 Wird der Anwalt in der Zwangsvollstreckung beauftragt, erhält er die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 VV, also nach den Nrn. 3309, 3310 VV. Hinzu kommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Daneben erhält der Anwalt seine Auslagen nach Teil 7 VV. Rz. 6 Die Gebühren der Nrn. 3309, 3310 VV sind nicht nur auf die Vertretung des Gläubiger...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung

Rz. 145 Soll der Anwalt Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung geltend machen, wären also im Falle einer gerichtlichen Inanspruchnahme zwangsvollstreckungsrechtliche Rechtsbehelfe zu ergreifen, insbesondere die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO, dann ist die Tätigkeit des Anwalts bereits der Zwangsvollstreckung zuzuordnen, sodass die Gebühr nach N...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / aa) Überblick

Rz. 79 Auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entstehen. Hier kommen zwei Varianten in Betracht:mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / XVII. Zwangsvollstreckung

Rz. 71 Wird aus Entscheidungen, die vor den Arbeitsgerichten ergangen sind, die Zwangsvollstreckung betrieben, gelten die Vorschriften der Nrn. 3309, 3310 VV. Insoweit ergeben sich keine Besonderheiten (siehe § 33).mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 3. Die Gebühren

a) Die Verfahrensgebühr Rz. 49 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt in der Zwangsvollstreckung zunächst einmal nach Nr. 3309 VV eine 0,3-Verfahrensgebühr, die sich bei Vertretung mehrerer Auftraggeber nach Nr. 1008 VV erhöhen kann (siehe hierzu Rdn 58 ff.). Die Gebühr entsteht bereits mit Auftragserteilung. aa) ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / c) Einigungsgebühr

aa) Überblick Rz. 79 Auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entstehen. Hier kommen zwei Varianten in Betracht: bb) Zahlungsvereinbarung (1) Überblick Rz. 80 Mit dem 2. KostRMoG ist zum 1.8.2013 eine Einigungsgebühr fü...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Zahlungsvereinbarung

(1) Überblick Rz. 80 Mit dem 2. KostRMoG ist zum 1.8.2013 eine Einigungsgebühr für eine sog. "Zahlungsvereinbarung" eingeführt worden. Mit dieser Variante, die zunächst in nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV geregelt war und jetzt in als Nr. 1000 Nr. 2 VV inhaltsgleich neu geregelt worden ist, werden die Fälle erfasst werden in denenmehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 6. Erstattung und Festsetzung von Vollstreckungskosten

a) Überblick Rz. 180 Die Kostenerstattung in Zwangsvollstreckungssachen folgt aus § 788 Abs. 1 ZPO. Die Kosten einer notwendigen Zwangsvollstreckungsmaßnahme hat der Schuldner zu tragen, auch dann, wenn die Vollstreckungsmaßnahme letztlich erfolglos geblieben ist. Die Vorschriften der §§ 91 ff., 269 ZPO gelten hier nicht. Daher hat der Schuldner auch die Kosten eines zurückge...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 5. Umfang der Angelegenheit

a) Überblick Rz. 110 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 1. Hs. RVG zählt jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers als besondere Gebührenangelegenheit i.S.d. § 15 RVG. Rz. 111 Welche Vorbereitungshandlungen und Nebentätigkeiten noch zur Vollstreckung zählen, ergibt sich aus § 19 Abs. 2 RVG....mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / ff) Vollstreckung gegen mehrere Schuldner

Rz. 72 Für die Gebühren gelten keine Besonderheiten. Die Frage ist hier, ob eine oder ob mehrere Angelegenheiten vorliegen (siehe dazu Rdn 116 ff.).mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / d) Vollstreckung vertretbarer Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen

aa) Vertretbare Handlung Rz. 32 Erfüllt der Schuldner die Verpflichtung nicht, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme durch einen Dritten erfolgen kann, so ist der Gläubiger von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges auf Antrag zu ermächtigen, auf Kosten des Schuldners die Handlung vornehmen zu lassen (§ 887 Abs. 1 ZPO). Der Gegenstandswert richtet sich nicht nach den K...mehr