Serie
14.07.2021
Kolumne Entgelt
Inzwischen dürfte bekannt sein, dass Verdienstausfallentschädigungen nach dem IfSG und das Kurzarbeitergeld steuerfrei sind. Weniger bekannt dürfte sein, dass es sich bei solchen Zahlungen um Lohnersatzleistungen handelt, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, der Lohnsteuerbescheinigung zu melden sind und zu Nachzahlungen bei der Einkommensteuer führen können. Unsere Kolumnistin Christiane Droste-Klempp kann kaum fassen, zu welch abenteuerlichen Beanstandungen es diesbezüglich bei Steuerprüfungen kommt.
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