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22.05.2012
Praxisübernahme
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot in einem Übernahmevertrag, das dem verpflichteten Zahnarzt untersagt, im Umkreis von 9 km und innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren über gelegentliche Vertretungen hinaus eine zahnärztliche Tätigkeit aufzunehmen, ist wirksam. Wenn als Vertragsstrafe die Rückerstattung des Großteils des Kaufpreises vereinbart ist, kann das Gericht die Strafe herabsetzen.
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