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03.05.2012
Schließanlage
Ein Schlüsselverlust ist immer ärgerlich, besonders aber, wenn der Vermieter oder die WEG vom Verlierer verlangt, die Kosten für den Austausch der Schließanlage zu erstatten. Doch nur, wenn es im Mietvertrag oder der Satzung der WEG wirksam vereinbart wurde, besteht Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Austausch der Schließanlage bei einem Verlust des Schlüssels durch den Mieter oder einen der Eigentümer.
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