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03.03.2017
Praxis-Tipp
AfA für Gebäude können erst nach Fertigstellung in Anspruch genommen werden. Ein betrieblich genutztes Gebäude ist fertig gestellt, wenn die wesentlichen Bauarbeiten soweit abgeschlossen sind, dass es betrieblich nutzbar ist. Für Wohngebäude wird gefordert, dass sie bewohnbar sind. mehr