News
10.10.2012
BFH Pressemitteilung
Der BFH hat entschieden, dass berufstätige Eltern schon vor 2009 zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je Kind, für die Unterbringung in einem zweisprachigen Kindergarten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen konnten.
mehr