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21.11.2018
FG Kommentierung
Der Umstand, dass sich nach der Veräußerung von GmbH-Anteilen nachträglich ein niedrigerer Wert herausgestellt hat, was dazu führt, dass der Veräußerer zivilrechtlich zur Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückübertragung der Anteile verpflichtet wird, ist insoweit eine wertaufhellende Tatsache, jedoch kein rückwirkendes Ereignis.mehr