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26.06.2011
Rechtsprechung
Die KleinbetragsVO in der ab dem Jahr 2002 geltenden Fassung ist nicht rechtswidrig. Sie ist auch insoweit durch die Ermächtigungsgrundlage des § 156 Abs. 1 AO gedeckt, als danach auch Änderungen, die an sich zugunsten des Steuerpflichtigen vorzunehmen wären, unterbleiben, wenn die Abweichungen zu den bisherigen Festsetzungen oder Feststellungen bestimmte Bagatellgrenzen nicht erreichen.
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